Einwendungen - Weiterstadt
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2. hilfsweise wird b e a n t r a g t,<br />
a) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt<br />
Main auszusetzen, bis die landesplanerischen Voraussetzungen für<br />
ein solches Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, insbesondere auf<br />
der Ebene der Landesentwicklungsplanung und der Ebene der Regionalplanung,<br />
vorliegen;<br />
b) das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />
Main auszusetzen und zunächst ein Raumordnungsverfahren durchzuführen,<br />
das die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung<br />
der aktuell geltenden landesplanerischen und regionalplanerischen<br />
Vorgaben prüft;<br />
c) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt<br />
Main bis zur bestandskräftigen Änderung des LEP 2000 auszusetzen;<br />
d) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />
Main bis zu einer bestandskräftigen Änderung der Ziele im RPS<br />
2000 in Entsprechung der Vorgaben aus Ziff. I.2. der Landesplanerischen<br />
Beurteilung vom 10. Juni 2002 auszusetzen;<br />
e) der Vorhabensträgerin die Untersuchung der Schadstoffbelastungssituation<br />
auch im Hinblick auf die Schwebstaubfraktion PM 2,5 aufzugeben<br />
f) und die Gutachten im Wege der ergänzenden Auslegung offenzulegen;<br />
3. höchst hilfsweise wird b e a n t r a g t,<br />
- die Untersuchungsräume dahingehend anzupassen, dass der größere<br />
Umgriff gewählt wird, um umfassende Aussagen zu erhalten;<br />
- den Aspekt der Versickerung von Niederschlagswasser und den Aspekt<br />
der Mobilisierung von Schadstoffen aus Altlasten unter Beachtung<br />
der Bodeneigenschaften im Hinblick auf die Wasserdurchlässigkeit,<br />
das Schwermetallfiltervermögen und das Nitratrückhaltevermögen<br />
erneut zu untersuchen und hieraus die erforderlichen Konsequenzen<br />
zu ziehen;<br />
- zu untersuchen, ob für das Grundwassermodell Grundwasserstände<br />
aus dem Jahr 2003 entweder ausschließlich oder zusätzlich zu den<br />
Grundwasserständen vom April 2001 hätten zugrunde gelegt werden<br />
müssen;<br />
- mögliche Schadstoffeinträge in das Grundwasser unter Berücksichtigung<br />
des geringen Grundwasserflurabstands im südlichen Untersuchungsraum<br />
zwischen Walldorf und dem Mönchbruch erneut zu untersuchen;<br />
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