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Einwendungen - Weiterstadt

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2. hilfsweise wird b e a n t r a g t,<br />

a) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt<br />

Main auszusetzen, bis die landesplanerischen Voraussetzungen für<br />

ein solches Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung, insbesondere auf<br />

der Ebene der Landesentwicklungsplanung und der Ebene der Regionalplanung,<br />

vorliegen;<br />

b) das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />

Main auszusetzen und zunächst ein Raumordnungsverfahren durchzuführen,<br />

das die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung<br />

der aktuell geltenden landesplanerischen und regionalplanerischen<br />

Vorgaben prüft;<br />

c) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt<br />

Main bis zur bestandskräftigen Änderung des LEP 2000 auszusetzen;<br />

d) das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />

Main bis zu einer bestandskräftigen Änderung der Ziele im RPS<br />

2000 in Entsprechung der Vorgaben aus Ziff. I.2. der Landesplanerischen<br />

Beurteilung vom 10. Juni 2002 auszusetzen;<br />

e) der Vorhabensträgerin die Untersuchung der Schadstoffbelastungssituation<br />

auch im Hinblick auf die Schwebstaubfraktion PM 2,5 aufzugeben<br />

f) und die Gutachten im Wege der ergänzenden Auslegung offenzulegen;<br />

3. höchst hilfsweise wird b e a n t r a g t,<br />

- die Untersuchungsräume dahingehend anzupassen, dass der größere<br />

Umgriff gewählt wird, um umfassende Aussagen zu erhalten;<br />

- den Aspekt der Versickerung von Niederschlagswasser und den Aspekt<br />

der Mobilisierung von Schadstoffen aus Altlasten unter Beachtung<br />

der Bodeneigenschaften im Hinblick auf die Wasserdurchlässigkeit,<br />

das Schwermetallfiltervermögen und das Nitratrückhaltevermögen<br />

erneut zu untersuchen und hieraus die erforderlichen Konsequenzen<br />

zu ziehen;<br />

- zu untersuchen, ob für das Grundwassermodell Grundwasserstände<br />

aus dem Jahr 2003 entweder ausschließlich oder zusätzlich zu den<br />

Grundwasserständen vom April 2001 hätten zugrunde gelegt werden<br />

müssen;<br />

- mögliche Schadstoffeinträge in das Grundwasser unter Berücksichtigung<br />

des geringen Grundwasserflurabstands im südlichen Untersuchungsraum<br />

zwischen Walldorf und dem Mönchbruch erneut zu untersuchen;<br />

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