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Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C - Ausgabe 2012/1 ...

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Anlagen zur <strong>Bauregelliste</strong> A Teil 2 – <strong>Ausgabe</strong> <strong>2012</strong>/1<br />

Das Brandschutzvermögen der Brandschutzbekleidung ist gemäß prEN 14135 zu prüfen. Bei der Prüfung sind Normträgerplatten<br />

nach prEN 14135 Abschnitt 6.2 zu verwenden. Die Beurteilung der Wirkung der Brandschutzbekleidung erfolgt auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der DIN EN 13501-2:2003-12 Abschnitt 7.6.4. Die Brandschutzbekleidung muss die Leistungskriterien des Abschnittes<br />

7.6.4 während eines Zeitraumes von mindestens 60 Minuten erfüllen.<br />

Anlage 14 (2005/2)<br />

Abweichend von DIN V 18232-6 ist die Leckage der Entrauchungsleitung der Kategorie 3 der vorgenannten Norm bei Brandbeanspruchung<br />

mit der Sauerstoff-Messmethode nach DIN EN 1366-8:2004-10 für die darin aufgeführten Druckstufen 1 oder 2<br />

oder 3 zu bestimmen.<br />

Anlage 15 (2007/2)<br />

Eine Entrauchungsleitung kann als Kategorie 3 nach DIN V 18232-6 klassifiziert werden, wenn sie die Prüfungen nach<br />

DIN EN 1366-1 (Leitung A bei einem Druck von -500 Pa) bestanden hat <strong>und</strong> während einer Prüfdauer von ≥ 30 Minuten bei<br />

einer Temperaturbeanspruchung nach DIN EN 1363-1 die Anforderungen nach DIN EN 1366-8, Abschnitt 11.3.2, Dichtheit;<br />

nach Abschnitt 11.3.3, Raumabschluss; nach Abschnitt 11.3.4, Wärmedämmung <strong>und</strong> nach Abschnitt 11.3.5 Querschnittsverringerung<br />

erfüllt hat.<br />

Anlage 16 (2005/2)<br />

Abweichend von DIN V 18232-6 ist die Leckage der Entrauchungsleitung der Kategorie 2 der vorgenannten Norm bei Brandbeanspruchung<br />

mit der Sauerstoff-Messmethode nach DIN EN 1366-8:2004-10 für die darin aufgeführten Druckstufen 1 oder 2<br />

oder 3 zu bestimmen.<br />

Anlage 17 (2008/1)<br />

Sofern sich nach DIN 1055-3:2006-03 größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden.<br />

Anlage 18 (2009/2)<br />

Es ist die Norm-Flankenschallpegeldifferenz D n,f zu ermitteln. Im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist der Rechenwert<br />

des bewerteten Schall-Längsdämm-Maßes R L,w,R anzugeben.<br />

Anlage 19 (2010/2)<br />

Zu DIN 4102-11:1985-12<br />

Zu Abschnitt 3.1 Nachweis mit Brandversuchen<br />

Abweichend von Abschnitt 3.1 genügt ein Probekörper für die Brandprüfung.<br />

Zu Abschnitt 4.2.3 Probekörper <strong>und</strong> Prüfanordnung<br />

Abweichend von Abschnitt 4.2.3 wird auf die Durchführung von Brandprüfungen an Rohrpost- <strong>und</strong> Staubsaugleitungen bei einem<br />

Arbeitsdruck von -0,5 bar verzichtet.<br />

Zu Abschnitt 4.2.4.1 Brandversuch mit minimaler Beanspruchung<br />

Der Abschnitt 4.2.4.1 entfällt.<br />

Zu Abschnitt 4.2.4.2 Brandversuch mit der Einheits-Temperaturzeitkurve<br />

Abweichend von Abschnitt 4.2.4.2 entfallen die Messstellen zur Ermittlung der mittleren Temperaturerhöhung in 10 cm <strong>und</strong><br />

60 cm Abstand von Wand oder Decke.<br />

Zu Abschnitt 4.2.4.3 Brandversuch mit Schwelfeuerbeanspruchung<br />

Der Abschnitt 4.2.4.3 entfällt.<br />

Anlage 20 (2011/1)<br />

Gegen Absturz sichernde Mehrscheiben-Isolierverglasungen der Kategorien A <strong>und</strong> C mit ESG auf der Angriffsseite dürfen unmittelbar<br />

hinter dieser Scheibe im Scheibenzwischenraum grob brechende Glasarten (z.B. Floatglas) enthalten, wenn beim<br />

Pendelschlagversuch nach Abschnitt 6.2 kein Glasbruch der angriffsseitigen ESG-Scheibe auftritt.<br />

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