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Rundschreiben Nr. 08/2013 - Kassenärztliche Vereinigung ...

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Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab Stand: 6. Juni <strong>2013</strong><br />

§ 3<br />

Vergütung innerhalb des fachärztlichen Versorgungsbereiches<br />

1. Asymmetrische Verteilung des Honorarzuwachses <strong>2013</strong><br />

Die sich auf der Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung vertragsärztlicher<br />

Leistungen im Jahr <strong>2013</strong> gemäß § 87a SGB V (Vergütungsvereinbarung<br />

<strong>2013</strong>) gegenüber dem Vorjahr ergebenden Vergütungszuwächse werden soweit<br />

sie nicht auf die diagnosebezogene Veränderungsrate von 1,6361 % bzw. die<br />

Anpassung des Orientierungswertes von 0,9% zurückzuführen sind, im Rahmen<br />

eines Vorwegabzuges in Analogie zu § 8 Ziffer 1 a)ff separiert. Entsprechende<br />

Vergütungsvolumen werden nach Berücksichtigung der Regelungen des § 9 Ziffer<br />

5 HVM den Arztgruppenkontingente gemäß § 8 Ziffer 2 HVM asymmetrisch<br />

zugeführt.<br />

Zur Aufteilung auf die Arztgruppen werden im Rahmen der jeweiligen Quartalsabrechnung<br />

die sich aus dem ZI-Praxis-Panel (Jahresbericht 2011 1 , Wirtschaftliche<br />

Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung<br />

der Jahre 2007 bis 2009) ergebenden prozentualen Kostensätze den<br />

durchschnittlichen Umsätzen (vor asymmetrischer Verteilung der Zuwächse) gegenübergestellt.<br />

Soweit eine Arztgruppe hiernach den durchschnittlichen Gewinn<br />

aller Arztgruppen des fachärztlichen Versorgungsbereichs (VK-<strong>Nr</strong>. 601-615) unterschreitet,<br />

erhält sie entsprechend ihrer Differenz zum durchschnittlichen Gewinn<br />

eine anteilige Erhöhung ihres Kontingentes aus dem Vorwegabzug nach<br />

Satz 1.<br />

2. Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 302. Sitzung zur extrabudgetären<br />

Vergütung nephrologischer Leistungen i. V. m. Zweitem Abschnitt,<br />

Ziffer 1.1 der Vergütungsvereinbarung <strong>2013</strong><br />

Die Anlage zu § 6 Ziffer 3 HVM wird für die nachfolgenden Arztgruppen wie folgt<br />

angepasst.<br />

RLV-Fallwerte nach Altersklassen ab 1. Juli <strong>2013</strong><br />

AG- Arztgruppen AKL 0-5 AKL 6-59 AKL ab60<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

111 Internisten ohne Schwerpunkt <br />

150 Internisten (Nephrologie) <br />

Entsprechend den Vorgaben der <strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung gemäß<br />

§ 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung durch die <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong>en<br />

vom 16.05.<strong>2013</strong> zur Ausdeckelung der nephrologischen Leistungen erfolgt<br />

der Abzug des gesamtvertraglich vereinbarten Ausdeckelungsbetrags nach<br />

der Trennung im jeweiligen Versorgungsbereich. Innerhalb der Versorgungsbereiche<br />

erfolgt der Abzug anteilig aus den betreffenden Arztgruppenkontingenten.<br />

1 Soweit für einzelne Arztgruppen für 2011 keine Werte vorliegen, wird der entsprechende Wert aus<br />

dem ZI-Praxis-Panel 2010 verwendet.<br />

G:\Daten\VA\HVM_ARL\VV <strong>2013</strong>-06-15\HVM\Anlage zum HVM idF VV <strong>2013</strong>-06-15 - Stand <strong>2013</strong>-06-06_final.doc<br />

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