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Ausdrucke von Webseiten zum Thema Vogelabwehr - Lärm.ch

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S<strong>ch</strong>weizer Vogels<strong>ch</strong>utz SVS/BirdLife S<strong>ch</strong>weiz<br />

Wiedingstr. 78, Postfa<strong>ch</strong>, 8036 Züri<strong>ch</strong>, Tel. 044 457 70 20,<br />

Fax 044 457 70 30, www.birdlife.<strong>ch</strong>, svs@birdlife.<strong>ch</strong>, PC 80-69351-6<br />

Gemeinsam für den S<strong>ch</strong>utz der Biodiversität, lokal bis weltweit<br />

Medienmitteilung vom 13. September 2004<br />

<strong>von</strong> pro Igel S<strong>ch</strong>weiz, S<strong>ch</strong>weizer Tiers<strong>ch</strong>utz STS,<br />

Tiers<strong>ch</strong>utzbund, S<strong>ch</strong>weizer Vogels<strong>ch</strong>utz SVS/BirdLife<br />

S<strong>ch</strong>weiz, S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Vogelwarte Sempa<strong>ch</strong>,<br />

Vitiswiss S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Weinbauernverband<br />

Fals<strong>ch</strong> verlegte Erntes<strong>ch</strong>utznetze sind Todesfallen für<br />

Vögel und Igel<br />

Mit dem Reifen der Trauben werden <strong>von</strong> den Winzerinnen und<br />

Winzern wieder Erntes<strong>ch</strong>utznetze zur <strong>Vogelabwehr</strong> über die Reben<br />

gespannt. Seitdem vers<strong>ch</strong>iedene Natur- und<br />

Tiers<strong>ch</strong>utzorganisationen sowie Fors<strong>ch</strong>ungsanstalten das Merkblatt<br />

„Alles vernetzt?“, in dem die wi<strong>ch</strong>tigsten Punkte zur<br />

tierfreundli<strong>ch</strong>en Anwendung <strong>von</strong> Erntes<strong>ch</strong>utznetzen<br />

zusammengefasst sind, erarbeitet haben, hat si<strong>ch</strong> die Situation<br />

merkli<strong>ch</strong> verbessert. Do<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> immer führen unsa<strong>ch</strong>gemäss<br />

montierte Erntes<strong>ch</strong>utznetze zu grossen Tierverlusten: vor allem<br />

Vögel und Igel können qualvoll verenden.<br />

Nur eine Minderheit der Vogelarten fressen reife Trauben und können bei<br />

s<strong>ch</strong>warmartigem Auftreten zu einem Problem für Winzerinnen und Winzer<br />

werden. Diesem bekannten Problem stehen zahlrei<strong>ch</strong>e Abwehrmethoden<br />

gegenüber: Traubenhut, Flatterbänder, Vogels<strong>ch</strong>eu<strong>ch</strong>en,<br />

S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussanlagen und andere akustis<strong>ch</strong>e Installationen sowie<br />

Erntes<strong>ch</strong>utznetze. Seit mehreren Jahren nimmt der Gebrau<strong>ch</strong> <strong>von</strong><br />

Erntes<strong>ch</strong>utznetzen stark zu, da akustis<strong>ch</strong>e Abwehrmethoden zunehmend als<br />

Lärmbelästigung wahrgenommen werden.<br />

Amseln, Drosseln und Stare, aber au<strong>ch</strong> gefährdete Arten wie der<br />

Wiedehopf verfangen si<strong>ch</strong> in mangelhaft angebra<strong>ch</strong>ten Netzen. Dies muss<br />

ni<strong>ch</strong>t sein! Denn nur bei unsa<strong>ch</strong>gemässer Installation und mangelndem<br />

Unterhalt bilden Erntes<strong>ch</strong>utznetze eine gefährli<strong>ch</strong>e Falle für Tiere,<br />

insbesondere für Igel und Vögel. Natur- und Tiers<strong>ch</strong>utzorganisationen (pro<br />

Igel S<strong>ch</strong>weiz, S<strong>ch</strong>weizer Tiers<strong>ch</strong>utz STS, Tiers<strong>ch</strong>utzbund, S<strong>ch</strong>weizer


Vogels<strong>ch</strong>utz SVS/BirdLife S<strong>ch</strong>weiz), die S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Vogelwarte<br />

Sempa<strong>ch</strong> und der S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Weinbauernverband Vitiswiss haben<br />

deshalb gemeinsam das Merkblatt „Alles vernetzt?“ erstellt, in dem die<br />

wi<strong>ch</strong>tigsten Punkte zur tierfreundli<strong>ch</strong>en Anwendung <strong>von</strong> Erntes<strong>ch</strong>utznetzen<br />

zusammengefasst sind.<br />

Das Merkblatt zeigt Wirkung, leider no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t überall<br />

Das Merkblatt wurde an die Weinbauern der Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz vers<strong>ch</strong>ickt. In<br />

gewissen Regionen, wie Züri<strong>ch</strong> und S<strong>ch</strong>affhausen, wurden zusätzli<strong>ch</strong>e<br />

Instruktionen dur<strong>ch</strong> die Rebbaukommissäre dur<strong>ch</strong>geführt. In diesen<br />

Gegenden hat si<strong>ch</strong> die Problematik in den letzten Jahren ents<strong>ch</strong>ärft, do<strong>ch</strong><br />

treffen au<strong>ch</strong> hier vereinzelt Meldungen über Vogel- und Igelopfer in<br />

Erntes<strong>ch</strong>utznetzen ein.<br />

Dort, wo keine zusätzli<strong>ch</strong>en Massnahmen ergriffen wurden, bleibt die<br />

Situation na<strong>ch</strong> wie vor unbefriedigend. Vereinzelte Rebbauern sehen die<br />

Tierqualen und den Imageverlust gegenüber der Öffentli<strong>ch</strong>keit und den<br />

Weinfreunden no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t. In Netzen verendete Igel und Vögel sind jedo<strong>ch</strong><br />

eine s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>te Werbung für den S<strong>ch</strong>weizer Wein! Zudem können s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>t<br />

verlegte und zu wenig kontrollierte Erntes<strong>ch</strong>utznetze re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Konsequenzen haben.<br />

Leben retten ist einfa<strong>ch</strong><br />

Mit dem Einhalten der zehn Regeln gemäss dem Merkblatt „Alles<br />

vernetzt?“(Herausgeberin Verein Publikationen Spezialkulturen) lassen si<strong>ch</strong><br />

Tierqualen und -opfer weitgehend vermeiden.<br />

• Die Notwendigkeit <strong>von</strong> Erntes<strong>ch</strong>utznetzen prüfen.<br />

• Die <strong>Vogelabwehr</strong> re<strong>ch</strong>tzeitig einri<strong>ch</strong>ten.<br />

• Mehrweg- oder Einweg-Erntes<strong>ch</strong>utznetze mit wei<strong>ch</strong>en Fäden wählen.<br />

• Erntes<strong>ch</strong>utznetze mit hellen und auffälligen Farben verwenden.<br />

• Die Netze gut befestigen und immer spannen.<br />

• Die Netzbahnen müssen si<strong>ch</strong> überlappen und dürfen keine Lö<strong>ch</strong>er<br />

aufweisen. Vorhandene Lö<strong>ch</strong>er vers<strong>ch</strong>liessen.<br />

• Die Enden <strong>von</strong> Einweg-Erntes<strong>ch</strong>utznetzen über dem Boden spannen<br />

und keine losen Teile auf dem Boden liegen lassen.<br />

• Die Enden <strong>von</strong> Mehrweg-Erntes<strong>ch</strong>utznetzen satt aufrollen und an die<br />

Rebreihen anlegen.<br />

• Die Netze gewissenhaft kontrollieren und gefangene Igel und Vögel<br />

befreien.<br />

• Na<strong>ch</strong> der Traubenernte die Netze sofort entfernen, andernfalls die<br />

losen Enden auf den Geiztrieben fixieren.<br />

Si<strong>ch</strong> in den Netzen verfangene Tiere sollten s<strong>ch</strong>onend befreit werden.<br />

Unverletzte Tiere können wieder frei gelassen werden. Verletzte Tiere sind<br />

einer Pflegestation zu bringen. Zentrale Anlaufstellen sind: pro Igel,<br />

Mettmenstetten, Tel. 01 767 07 90 und der S<strong>ch</strong>weizer Vogels<strong>ch</strong>utz<br />

SVS/BirdLife S<strong>ch</strong>weiz, Züri<strong>ch</strong>, 044 457 70 20.


Foto:<br />

Bildlegende: Tiers<strong>ch</strong>utzfreundli<strong>ch</strong> verlegtes Erntes<strong>ch</strong>utznetz. Dur<strong>ch</strong> das Aufrollen der<br />

Netzenden und das Anlegen an die Rebreihen liegen keine losen Netze am Boden, worin<br />

si<strong>ch</strong> Igel verfangen können. (Foto: © SVS/BirdLife, S<strong>ch</strong>weiz)<br />

Weitere Hinweise<br />

- Text und Foto sind abrufbar unter www.birdlife.<strong>ch</strong>/medientexte<br />

- Verwendung des Bildes nur mit Quellenangaben<br />

- Weitere Auskünfte:<br />

- Urs Weibel, SVS/BirdLife S<strong>ch</strong>weiz, 8036 Züri<strong>ch</strong>, Tel. 044 457 70 20<br />

- Barbara Trentini, pro Igel, 8932 Mettmenstetten, Tel. 01 767 07 90<br />

- Peter S<strong>ch</strong>lup, S<strong>ch</strong>weizer Tiers<strong>ch</strong>utz STS, 4008 Basel, Tel. 061 365 99 99<br />

- Urs Giezendanner, Vitiswiss, 3000 Bern 14, Tel. 031 370 27 24<br />

- Kantonale Fa<strong>ch</strong>stellen für Weinbau<br />

- Das Merkblatt „Alles vernetzt?“ kann bestellt werden bei:<br />

- Verein Publikationen Spezialkulturen, Postfa<strong>ch</strong> 185, 8820 Wädenswil,<br />

Tel. 01 783 61 11, Fax 01 780 63 41, E-Mail info@faw.admin.<strong>ch</strong><br />

- Vitiswiss, Chutzenstrasse 47, Postfa<strong>ch</strong> 272, 3000 Bern 14,<br />

Tel. 031 370 27 24, Fax 031 370 27 25, E-mail info@vitiswiss.<strong>ch</strong><br />

- S<strong>ch</strong>weizer Vogels<strong>ch</strong>utz SVS/BirdLife S<strong>ch</strong>weiz, Postfa<strong>ch</strong>, 8036 Züri<strong>ch</strong>,<br />

Tel. 044 457 70 20, Fax 044 457 70 30, E-Mail svs@birdlife.<strong>ch</strong>


REBBAU – TIERSCHUTZ<br />

Alles vernetzt?<br />

«Ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>on wieder!» wird si<strong>ch</strong> man<strong>ch</strong>er Leser sagen. Na<strong>ch</strong> den für die Weinbran<strong>ch</strong>e sehr<br />

negativen S<strong>ch</strong>lagzeilen im letzten Herbst ist no<strong>ch</strong>mals Handlungsbedarf gegeben. Zusammen<br />

mit der Vitiswiss, der Vogelwarte Sempa<strong>ch</strong> und mit vers<strong>ch</strong>iedenen Tiers<strong>ch</strong>utzorganisationen<br />

wurde ein Merkblatt erarbeitet, das in den nä<strong>ch</strong>sten Tagen an alle Rebbauern vers<strong>ch</strong>ickt wird<br />

PETER WEISSENBACH,<br />

EIDGENÖSSISCHE FORSCHUNGSANSTALT WÄDENSWIL<br />

Nur eine Minderheit der Vogelarten fressen reife<br />

Trauben und können so zu einem Ertrags- und<br />

Qualitätsproblem werden. Es sind vor allem Stare,<br />

Amseln, Feld- und Hausspatzen sowie Singdrosseln.<br />

Vorbeugemassnahmen<br />

Früher konnte dur<strong>ch</strong> eine entspre<strong>ch</strong>ende Lands<strong>ch</strong>aftsplanung<br />

(wenig Brutplätze und Unters<strong>ch</strong>lupfmögli<strong>ch</strong>keiten<br />

dur<strong>ch</strong> Gebäude) eine direkte oder indirekte<br />

Kontrolle der Vogelpopulationen betrieben<br />

werden. Waldränder und Hecken wurden gemieden.<br />

Dies steht heute im Widerspru<strong>ch</strong> <strong>zum</strong> Gedanken der<br />

Integrierten Produktion und der Ökologie im Allgemeinen.<br />

Hecken und Waldränder bieten Unters<strong>ch</strong>lupf<br />

für diverse Nützlinge, die ihrerseits aktiv<br />

S<strong>ch</strong>ädlinge unter Kontrolle halten. Damit ist natürli<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> der Lebensraum für viele Vogelarten gegeben.<br />

Dies bedeutet, dass dem S<strong>ch</strong>utz der Trauben eine<br />

vermehrte Bedeutung zukommt.<br />

Im Herbst kann es si<strong>ch</strong> als nützli<strong>ch</strong> erweisen, die<br />

Stare <strong>von</strong> ihren S<strong>ch</strong>lafplätzen zu vertreiben, eine Aktion,<br />

die auf regionaler Ebene dur<strong>ch</strong>zuführen ist. Es<br />

gibt au<strong>ch</strong> akustis<strong>ch</strong>e Mittel, um die Vögel zu vertrei-<br />

Mögli<strong>ch</strong>keiten der <strong>Vogelabwehr</strong><br />

Mehrwegnetze: Gute <strong>Vogelabwehr</strong> und au<strong>ch</strong> vom Umwelts<strong>ch</strong>utzgedanken<br />

her zu empfehlen. Allerdings darf man die<br />

Enden der Netze ni<strong>ch</strong>t auf den Boden legen, sonst verfangen<br />

si<strong>ch</strong> Igel darin. Es brau<strong>ch</strong>t jedo<strong>ch</strong> für diese Netze entspre<strong>ch</strong>ende<br />

Unterstützungvorri<strong>ch</strong>tungen, die sehr hinderli<strong>ch</strong><br />

sein können in Bezug auf die Me<strong>ch</strong>anisierung.<br />

Einwegnetze: Die heutigen qualitativ guten Einwegnetze<br />

sind bei sorgfältiger Behandlung au<strong>ch</strong> mehrmals verwendbar.<br />

Dur<strong>ch</strong> ihre «S<strong>ch</strong>ockfarben» (leu<strong>ch</strong>tendes Gelb, Grün oder<br />

Blau) wird der Vogel zusätzli<strong>ch</strong> abges<strong>ch</strong>reckt.<br />

Alternativen zu den Netzen<br />

Bä<strong>ch</strong>lianlage<br />

Traubenwa<strong>ch</strong>e<br />

Knall-, Knatter- und Pfeifpatronen<br />

<strong>Vogelabwehr</strong>kanone<br />

Akustis<strong>ch</strong>er Tongeber (Raubvogels<strong>ch</strong>rei)<br />

Akustis<strong>ch</strong>/Optis<strong>ch</strong>e Kombigeräte<br />

ben; das Ziel ist, sie so stark zu stören, dass sie si<strong>ch</strong><br />

wieder auf den Weg na<strong>ch</strong> Süden begeben. Da sol<strong>ch</strong>e<br />

S<strong>ch</strong>lafplätze zahlrei<strong>ch</strong> sind und si<strong>ch</strong> in der Nähe <strong>von</strong><br />

Agglomerationen oder in Naturs<strong>ch</strong>utzgebieten befinden,<br />

sind sol<strong>ch</strong>e Aktionen ni<strong>ch</strong>t mehr dur<strong>ch</strong>führbar!<br />

<strong>Vogelabwehr</strong> frühzeitig einri<strong>ch</strong>ten!<br />

Wel<strong>ch</strong>e Methode au<strong>ch</strong> immer man verwenden will,<br />

es ist wi<strong>ch</strong>tig, si<strong>ch</strong> frühzeitig einzuri<strong>ch</strong>ten. Sind Rebs<strong>ch</strong>utznetze<br />

notwendig, müssen diese ausgelegt werden,<br />

bevor die potenzielle Nahrungsquelle vorhanden<br />

ist. Wird zu spät gedeckt, versu<strong>ch</strong>en vor allem<br />

Standvögel mit allen mögli<strong>ch</strong>en Tricks, wieder an ihre<br />

Nahrung zu gelangen. Es darf gerade in sol<strong>ch</strong>en<br />

Parzellen ni<strong>ch</strong>t das erste Eindringen der Vögel in die<br />

Rebparzellen abgewartet werden. So verringert si<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> die Gefahr des Vogelfangs in den Netzen.<br />

Rebnetze<br />

Mehrweg-Rebnetze<br />

In windarmen Reblagen können grössere Flä<strong>ch</strong>en<br />

nahtlos mit einem Mehrweg-Rebnetz abgedeckt werden.<br />

Sie erfordern eine Gerüstaufstockung über den<br />

Rebzeilen. Dies verunmögli<strong>ch</strong>t eine überzeilige Rebbewirts<strong>ch</strong>aftung.<br />

Einweg-Rebnetze<br />

In windrei<strong>ch</strong>en Rebanlagen oder bei überzeiliger Me<strong>ch</strong>anisierung<br />

müssen Einweg-Rebnetze eingesetzt<br />

werden. Es sind vers<strong>ch</strong>iedene Fabrikate auf dem<br />

Abb. 1: Perfekt verlegtes<br />

Einweg-Rebnetz.<br />

Das Netz ist<br />

straff gespannt,<br />

keine losen Teile liegen<br />

auf dem Boden.<br />

SCHWEIZ. Z. OBST-WEINBAU Nr. 19/99 465


REBBAU – TIERSCHUTZ<br />

Markt erhältli<strong>ch</strong>. Generell gilt: Je feiner, dunkler und<br />

s<strong>ch</strong>arfkantiger die Fäden und je grösser die Mas<strong>ch</strong>en,<br />

desto gefährli<strong>ch</strong>er ist das Netz für Vögel. Es sollten<br />

nur «wei<strong>ch</strong>e» oder «gewobene» Einweg-Rebnetze in<br />

hellen und auffälligen Farben <strong>zum</strong> Einsatz kommen.<br />

Rebnetze mit dünnen, harten Fäden aus Kunststoff<br />

weisen messerartige Kanten auf und können Vögel<br />

und Igel tödli<strong>ch</strong> verletzen. Auf den Einsatz <strong>von</strong> sol<strong>ch</strong>en<br />

Rebnetzen sollte grundsätzli<strong>ch</strong> verzi<strong>ch</strong>tet werden.<br />

Ri<strong>ch</strong>tiger Gebrau<strong>ch</strong> <strong>von</strong> Rebnetzen<br />

Es gibt einige wenige Punkte, die bea<strong>ch</strong>tet werden<br />

müssen. Sie sind im Kasten unter «10 Regeln <strong>zum</strong> Gebrau<strong>ch</strong><br />

<strong>von</strong> Rebnetzen» aufgeführt. Wi<strong>ch</strong>tig ist, dass<br />

Kosten der Rebnetze<br />

Ans<strong>ch</strong>affungs- Nutzung Flä<strong>ch</strong>e<br />

preis pro ha in Jahren in a<br />

Fr.<br />

Mehrwegnetze<br />

Mas<strong>ch</strong>enweite 25 x 25 mm 8500.00 10,00 1000<br />

Mas<strong>ch</strong>enweite 30 x 30 mm 6000.00 10,00 1000<br />

Zusatz für Mehrwegnetze<br />

Aufstockung Mehrwegnetz 2432.00 25,00 1000<br />

Einwegnetze<br />

Alka Vitinet 2000 m 2 840.00 1,00 1000<br />

Alka Vitinet 4000 m 2 825.00 1,00 1000<br />

Super 2000 m 2 940.00 1,00 1000<br />

Super 4000 m 2 940.00 1,00 1000<br />

Xironet 2000 m 2 1125.00 1,00 1000<br />

Maxinet 2000 m 2 700.00 1,00 1000<br />

Zusatz für Einwegnetze 2000 m 2<br />

Raupentransporter 4 kW<br />

(Na<strong>ch</strong> FAT-Beri<strong>ch</strong>t 1995, Nr. 474 «Mas<strong>ch</strong>inenkosten 1996)<br />

Zusatz für Einwegnetze 4000 m 2<br />

Raupentransporter 4kW<br />

(Na<strong>ch</strong> FAT-Beri<strong>ch</strong>t Nr. 525 «Mas<strong>ch</strong>inenkosten 1999)<br />

Fals<strong>ch</strong><br />

Abb. 2: Netzenden liegen auf dem Boden. Für Igel besteht die<br />

grosse Gefahr, si<strong>ch</strong> zu verfangen. Sie verlieren dabei Gliedmassen<br />

oder gar ihr Leben.<br />

Ri<strong>ch</strong>tig<br />

Abb. 4: Netzbahnen überlappen si<strong>ch</strong> und sind nahtlos verlegt.<br />

Ri<strong>ch</strong>tig<br />

Abb. 3: Auffällige, ri<strong>ch</strong>tig verlegte und sauber aufgerollte Mehrweg-Rebnetze bilden für<br />

Vögel und Igel keine Gefahr. Bei grossflä<strong>ch</strong>igen Netzen werden sinnvollerweise Igeldur<strong>ch</strong>gänge<br />

ges<strong>ch</strong>affen.<br />

Fals<strong>ch</strong><br />

Abb. 5: Lö<strong>ch</strong>er sind eigentli<strong>ch</strong>e Eintrittspforten in eine riesige<br />

Falle. Lose Netzteile sind ebenso gefährli<strong>ch</strong> und führen <strong>zum</strong><br />

langsamen, qualvollen Tod <strong>von</strong> verfangenen Tieren.<br />

466<br />

SCHWEIZ. Z. OBST-WEINBAU Nr. 19/99


REBBAU – TIERSCHUTZ<br />

Reparatur Lagerungs- Wartung Abs<strong>ch</strong>reibung Zins Kosten Gebäude Total Fr. Reparatur- Wartung Total Variable Jährli<strong>ch</strong>e Kosten<br />

faktor bedarf m 3 h/Gerät Fr./Jahr Fr. /Jahr pro m 3 Fr./Jahr kosten Fr. Fr. Kosten Fr. Fr./ha<br />

Fr.<br />

(ohne Entsorgung)<br />

0,10 2,50 30,00 850.00 255.00 9.00 22.50 1127.50 85.00 510.00 595.00 1992.38<br />

0,10 2,50 30,00 600.00 180.00 9.00 22.50 802.50 60.00 510.00 570.00 1642.38<br />

0,50 3,00 97.28 72.96 9.00 0.00 170.24 48.64 51.00 99.64 269.88<br />

0,00 50,00 840.00 25.20 865.20 0.00 850.00 850.00 1853.20<br />

0,00 25,00 825.00 24.75 849.75 0.00 425.00 425.00 1343.75<br />

0,00 50,00 940.00 28.20 968.20 0.00 850.00 850.00 1956.20<br />

0,00 25,00 940.00 28.20 968.20 0.00 425.00 425.00 1462.20<br />

0,00 50,00 1125.00 33.75 1158.75 0.00 850.00 850.00 2146.75<br />

0,00 50,00 700.00 21.00 721.00 0.00 850.00 850.00 1709.00<br />

Ents<strong>ch</strong>ädigungsansatz pro Betriebsstunde Fr. 23.00 Mas<strong>ch</strong>inenarbeit 360 Minuten 138.00<br />

Ents<strong>ch</strong>ädigungsansatz pro Betriebsstunde Fr. 23.00 Mas<strong>ch</strong>inenarbeit 180 Minuten 69.00<br />

10 Regeln <strong>zum</strong> Gebrau<strong>ch</strong> <strong>von</strong> Rebnetzen<br />

1. Notwendigkeit eines Rebs<strong>ch</strong>utznetzes zuerst prüfen.<br />

2. <strong>Vogelabwehr</strong> frühzeitig einri<strong>ch</strong>ten.<br />

3. Mehrweg-Rebnetze oder Einweg-Rebnetze mit wei<strong>ch</strong>en<br />

Fäden wählen.<br />

4. Rebnetze mit hellen und auffälligen Farben verwenden.<br />

5. Netze gut befestigen und immer spannen.<br />

6. Netzbahnen überlappen lassen und Lö<strong>ch</strong>er vers<strong>ch</strong>liessen.<br />

7. Enden <strong>von</strong> Einweg-Rebnetzen über dem Boden spannen.<br />

Keine losen Teile auf dem Boden liegen lassen.<br />

8. Enden <strong>von</strong> Mehrweg-Rebnetzen satt aufrollen und an<br />

Rebreihen anlegen.<br />

9. Netze gewissenhaft kontrollieren und gefangene Igel und<br />

Vögel befreien.<br />

10. Na<strong>ch</strong> der Traubenernte die Netze sofort entfernen, andernfalls<br />

die losen Enden auf den Geiztrieben fixieren.<br />

riert werden. Bei den Einweg-Rebnetzen sind die<br />

hauptsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Kostenunters<strong>ch</strong>iede in der Breite<br />

der Netzvarianten zu su<strong>ch</strong>en. Da die einzelnen Netzbahnen<br />

verbunden werden müssen, ist der Arbeitsaufwand<br />

pro Hektare bei den 8 Meter breiten Netzen<br />

glei<strong>ch</strong> doppelt so gross wie bei den 16 Meter breiten<br />

Netztypen. Wird dieser Aufwand mit Fr. 17.– pro<br />

Stunde mitgere<strong>ch</strong>net, sind Netze, die im Ans<strong>ch</strong>affungspreis<br />

weitaus am günstigsten sind, in der Endabre<strong>ch</strong>nung<br />

gar ni<strong>ch</strong>t mehr so weit <strong>von</strong> den für die<br />

Vögel und Igel viel besseren, aber etwas teueren<br />

Netztypen entfernt (Tabelle).<br />

Wir Rebbauern sind auf ein positives Mediene<strong>ch</strong>o<br />

angewiesen. Eine Wiederholung <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>lagzeilen<br />

wie «Todesfallen im Rebberg» oder «Vogelsterben im<br />

Rebnetz» können wir uns ni<strong>ch</strong>t leisten!<br />

beim Ausbringen der Netze folgender Grundsatz<br />

ni<strong>ch</strong>t ausser A<strong>ch</strong>t gelassen wird: Der Winzer bringt<br />

die Rebnetze aus, um die Traubenernte zu s<strong>ch</strong>ützen<br />

und ni<strong>ch</strong>t, um damit Vögel und Igel zu fangen.<br />

In Abbildung 2 bis 5 sehen Sie ein paar gute und<br />

s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>te Beispiele, wie die Rebnetze ri<strong>ch</strong>tig oder<br />

eben ni<strong>ch</strong>t verlegt werden sollten.<br />

Was kostet die Netzerei?<br />

Von allen <strong>Vogelabwehr</strong>-Massnahmen ist die Netzvariante<br />

die teuerste. Allerdings gibt es zwis<strong>ch</strong>en den vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

Netzvarianten beträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Unters<strong>ch</strong>iede.<br />

Bei den Mehrweg-Rebnetzen kommen no<strong>ch</strong> Aufstockungen<br />

des Drahtgerüstes dazu, damit die Geiztriebe<br />

ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> die Netzmas<strong>ch</strong>en wa<strong>ch</strong>sen. Na<strong>ch</strong><br />

dem Abnehmen muss das Netz getrocknet und repa-<br />

RÉSUMÉ<br />

Un beau coup de filet<br />

Les étourneaux, les merles, les moineaux domestiques, les moineaux<br />

des <strong>ch</strong>amps et les grives figurent parmi les rares espèces<br />

d’oiseaux friandes de raisins mûrs qu’il s’agit de <strong>ch</strong>asser du<br />

vignoble ou d’empê<strong>ch</strong>er d’y pénétrer, au moyen de filets par<br />

exemple. A condition d’être bien posés et d’un type approprié, ces<br />

filets ne constituent aucun danger ni pour les oiseaux, ni pour les<br />

hérissons.<br />

SCHWEIZ. Z. OBST-WEINBAU Nr. 19/99 467


Ri<strong>ch</strong>tlinien<br />

zur lärm-armen <strong>Vogelabwehr</strong><br />

mit den <strong>Vogelabwehr</strong>geräten


LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN – WIRKUNGSSTEIGERUNG<br />

BEI AKUSTISCHER VOGELABWEHR (SYSTEM RAPTOR)<br />

EINLEITUNG<br />

Der S<strong>ch</strong>utz der Ernte ist für die Landwirts<strong>ch</strong>aft <strong>von</strong> sehr hoher wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er<br />

Bedeutung. Vor allem große Vogels<strong>ch</strong>wärme können die Jahresernte beispielsweise<br />

eines Weingartens innerhalb <strong>von</strong> Minuten verni<strong>ch</strong>ten.<br />

Traditionellerweise wird <strong>Vogelabwehr</strong> vor allem mit wirkungsvoller akustis<strong>ch</strong>er Methode<br />

errei<strong>ch</strong>t. Der dabei auftretenden Lärmbelästigung wird leider <strong>von</strong> den Betreibern wenig<br />

Augenmerk ges<strong>ch</strong>enkt, daher sind Konflikte mit Anwohnern vorprogrammiert.<br />

Lärmlose <strong>Vogelabwehr</strong> Methoden sind jedo<strong>ch</strong> in der Landwirts<strong>ch</strong>aft meist ni<strong>ch</strong>t<br />

anwendbar, sei es aufgrund deren unzulängli<strong>ch</strong>er Wirkung oder der ni<strong>ch</strong>t vertretbaren<br />

Kosten.<br />

Optis<strong>ch</strong>e Methoden: z.B. Vogels<strong>ch</strong>eu<strong>ch</strong>en, Reflektorgeräte sind allein verwendet <strong>von</strong><br />

sehr bes<strong>ch</strong>eidener bis null Wirkung. Sie eignen si<strong>ch</strong> aber als Ergänzung zur akustis<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Vogelabwehr</strong>.<br />

Vernetzung: eine komplette Einnetzung der zu s<strong>ch</strong>ützenden Flä<strong>ch</strong>e ist mit sehr hohen<br />

finanziellen und Arbeits-aufwand verbunden. Wir empfehlen diese Methode in<br />

unmittelbarer Ortsnähe, bei weiter entfernt liegenden Flä<strong>ch</strong>en, ist der extreme<br />

Mehraufwand gegenüber akustis<strong>ch</strong>er Abwehr kaum vertretbar.<br />

Akustis<strong>ch</strong>e Ultras<strong>ch</strong>allabwehr: na<strong>ch</strong> eindeutigem Wissensstand der Biologie gibt es<br />

keinen Vogel, der Ultras<strong>ch</strong>all wahrnehmen kann. Theorien, dass mittels Ultras<strong>ch</strong>all<br />

Vögel zu vertreiben wären, beruhen auf der Verwe<strong>ch</strong>slung mit dem Hörberei<strong>ch</strong> <strong>von</strong><br />

Säugetieren.<br />

Frequenzberei<strong>ch</strong>e:<br />

2Hz 20Hz 200Hz 2kHz 20kHz<br />

RAPTOR<br />

Vögel (z.B Star)<br />

Mens<strong>ch</strong> Infras<strong>ch</strong>all Ultras<strong>ch</strong>all<br />

Hunde, Rehe<br />

Knallgeräte<br />

Ultras<strong>ch</strong>all<br />

Die mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Wahrnehmung rei<strong>ch</strong>t <strong>von</strong> 20 Hz bis 20 kHz. Das Gehör <strong>von</strong><br />

Säugetieren und Vögeln ist unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>. Hunde z.B. hören besser als der Mens<strong>ch</strong><br />

während Vögel nur einen kleinen Teil des Frequenzspektrums wahrnehmen können<br />

(ca. 300 bis 4000 Hz). Der RAPTOR ist optimal auf Vögel abgestimmt, trifft jedo<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> Säugetier ein der max. Empfindli<strong>ch</strong>keit. Es werden keine Frequenzen emittiert,<br />

die ein Vogel ni<strong>ch</strong>t hören kann, die jedo<strong>ch</strong> Lärm verursa<strong>ch</strong>en. Gasbetriebene<br />

Knallgeräte emittieren sehr hohe S<strong>ch</strong>allpegel im Frequenzberei<strong>ch</strong>* unter 300 Hz,<br />

wel<strong>ch</strong>er <strong>von</strong> Vögeln gar ni<strong>ch</strong>t wahrgenommen wird, jedo<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die hohe Rei<strong>ch</strong>weite<br />

enorme S<strong>ch</strong>allbelastung verursa<strong>ch</strong>t.<br />

Seite 2


Ing. Herbert Siegmund<br />

electronic protection<br />

Hausgärten 35-37<br />

A-7141 Podersdorf am See<br />

Tel: 0043 664 417 49 50<br />

Fax: 0043 2162 62 184<br />

e-mail: info@vogelabwehr.at<br />

www.vogelabwehr.at<br />

Seite 10<br />

DETAILS LAUTSPRECHERANLAGEN: TYP RAPTOR<br />

Die <strong>Vogelabwehr</strong>geräte der Serie RAPTOR arbeiten ebenfalls mit der akustis<strong>ch</strong>en<br />

Methode. Sie sind prinzipiell für Mens<strong>ch</strong>en hörbar und können bei fals<strong>ch</strong>er Anwendung<br />

erhebli<strong>ch</strong>e Lärmbelästigung verursa<strong>ch</strong>en.<br />

Jedo<strong>ch</strong> gibt es vers<strong>ch</strong>iedene Konstruktionsmerkmale, die Lärmbelästigung wirkungsvoll<br />

gering hält:<br />

• Verwendung natürli<strong>ch</strong>er S<strong>ch</strong>reckgeräus<strong>ch</strong>e: diese wirken auf die<br />

Instinktebene der zu vertreibenden Tiere, beim Mens<strong>ch</strong>en wirken diese<br />

Geräus<strong>ch</strong>e aufgrund des vermeintli<strong>ch</strong> „natürli<strong>ch</strong>en“ Ursprungs weniger<br />

störend.<br />

• zuverlässige Tag-Na<strong>ch</strong>t Automatik mit der Mögli<strong>ch</strong>keit des verzögerten<br />

Starts na<strong>ch</strong> Sonnenaufgang.<br />

• Frequenzberei<strong>ch</strong>: RAPTOR emittiert nur Frequenzen, wel<strong>ch</strong>e <strong>von</strong> Vögeln<br />

gehört werden. Es werden tiefe Frequenzen vermieden, die für Vögel ohnehin<br />

ni<strong>ch</strong>t hörbar sind, wel<strong>ch</strong>e aber dur<strong>ch</strong> deren hohe Rei<strong>ch</strong>weite vom Mens<strong>ch</strong>en<br />

in großer Entfernung wahrgenommen werden.<br />

• HP Filter: Dieser „Ho<strong>ch</strong>pass“ Filter verringert weiter den Anteil der tiefen<br />

Frequenzen, er kann bei Bedarf zuges<strong>ch</strong>alten werden. Die Wirkung sinkt<br />

jedo<strong>ch</strong> bei aktivem Filter. (serienmäßig bei allen Raptor R32, und R35)<br />

Darüber hinaus gibt es mehrere Mögli<strong>ch</strong>keiten dur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>ieden Maßnahmen<br />

(Geräteoptionen, Aufstellmögli<strong>ch</strong>keiten) die Lärmlast mögli<strong>ch</strong>st gering zu halten.<br />

RICHTWIRKUNG<br />

Eine Stärke des RAPTOR Systems ist<br />

die je na<strong>ch</strong> Gerätetyp ausgeprägte<br />

Ri<strong>ch</strong>twirkung. Dadur<strong>ch</strong> kann der<br />

gewüns<strong>ch</strong>te Berei<strong>ch</strong> gezielt bes<strong>ch</strong>allt<br />

werden.<br />

RAPTOR<br />

R35<br />

Beim RAPTOR R35 ist die Lautstärke<br />

seitli<strong>ch</strong> etwas geringer. Er eignet si<strong>ch</strong><br />

eher für große Flä<strong>ch</strong>en ferne<br />

Siedlungsgebiet. Ein variabler Winkel<br />

zwis<strong>ch</strong>en den Lautspre<strong>ch</strong>ern ist beim<br />

R35 mögli<strong>ch</strong> um eine bessere<br />

Ri<strong>ch</strong>twirkung zu erhalten.<br />

RAPTOR<br />

R32<br />

RAPTOR R32: Die Lautstärke hinter und<br />

neben der Lautspre<strong>ch</strong>erri<strong>ch</strong>tung ist<br />

wesentli<strong>ch</strong> geringer.<br />

Er eignet si<strong>ch</strong> optimal zur gezielten<br />

Bes<strong>ch</strong>allung <strong>von</strong> Flä<strong>ch</strong>en.<br />

RAPTOR<br />

R32 mit<br />

Lärms<strong>ch</strong>utz<br />

Die Lautspre<strong>ch</strong>erri<strong>ch</strong>tung darf jedo<strong>ch</strong> in<br />

keinem Fall in Ri<strong>ch</strong>tung Siedlungsgebiet<br />

weisen. Dur<strong>ch</strong> überlegte Aufstellung ist das<br />

au<strong>ch</strong> in den meisten<br />

Fällen vermeidbar.<br />

Seite 3


RAPTOR REMOTE – BEDARFSSTEUERUNG PER FUNK<br />

Der RAPTOR remote ist mit einer leistungsfähigen Funkauslösung<br />

ausgerüstet.<br />

In Kombination mit einem Betreiber ergibt si<strong>ch</strong> ein bedarfsgesteuertes<br />

System. Dadur<strong>ch</strong> kann sowohl ein optimaler Wirkungsgrad als au<strong>ch</strong><br />

bestmögli<strong>ch</strong>er Lärms<strong>ch</strong>utz erzielt werden.<br />

- optimaler Wirkungsgrad: die Akustik löst <strong>zum</strong> optimalen Zeitpunkt aus,<br />

mögli<strong>ch</strong>e Automatikbetriebe können s<strong>ch</strong>nell und einfa<strong>ch</strong> angepasst werden.<br />

- bestmögli<strong>ch</strong>er Lärms<strong>ch</strong>utz: die Auslösehäufigkeit kann erhebli<strong>ch</strong><br />

gesenkt werden.<br />

Der Betreiber aktiviert gezielt Einzelgeräte oder Gerätegruppen. Dur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>iedene<br />

Betriebsmodi (reine Funkauslösung, diverse Automatikmögli<strong>ch</strong>keiten) können mehrere<br />

Quadratkilometer bei minimalem Personaleinsatz betreut werden.<br />

Anwendungsberei<strong>ch</strong><br />

- Effizienter S<strong>ch</strong>utz großer landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Flä<strong>ch</strong>en in Kombination mit<br />

traditionellen Weingartenhütern.<br />

- Bedarfsgesteuerter S<strong>ch</strong>utz kleiner -mittlerer landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Flä<strong>ch</strong>en bei<br />

minimalem Arbeitsaufwand.<br />

- Industrieanlagen, bei denen anwesende Mitarbeiter die Fernauslösung<br />

übernehmen.<br />

Der RAPTOR remote bietet sehr viele Mögli<strong>ch</strong>keiten, bleibt aber im tagtägli<strong>ch</strong>en Betrieb<br />

denkbar einfa<strong>ch</strong> zu bedienen. Um bestmögli<strong>ch</strong>e Bedarfssteuerung bei minimalem<br />

Personaleinsatz zu ermögli<strong>ch</strong>en stehen mehrere Betriebsarten zu Verfügung:<br />

Details:<br />

- Einfa<strong>ch</strong>e Bedienung<br />

- Vielseitig und flexibel<br />

- Praktis<strong>ch</strong> kein<br />

Gewöhnungseffekt<br />

- codierte Funkübertragung<br />

bis 3 km (Si<strong>ch</strong>t)<br />

- Handsender mit je<br />

3 - 7 Adressen, erweiterbar<br />

- Handsender Parallelbetrieb<br />

mögli<strong>ch</strong> (mehrere Betreiber)<br />

- Einzel- oder Gruppenauslösung<br />

- Bedarfssteuerung,<br />

hohe Wirksamkeit<br />

- beliebig viele Sender mit<br />

beliebig vielen Geräten<br />

kombinierbar<br />

- Tag – Na<strong>ch</strong>tautomatik<br />

(nur bei „combined“)<br />

- no<strong>ch</strong> höhere Rei<strong>ch</strong>weiten<br />

bzw. Sondersoftware<br />

auf Anfrage<br />

Definition „Lärm-arm“:<br />

Bei Einhalten gewisser Abstands- Werte und Bedingungen sind die RAPTOR- Geräte je<br />

na<strong>ch</strong> Windri<strong>ch</strong>tung und Hintergrundgeräus<strong>ch</strong>e nur mehr s<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong> bis gar ni<strong>ch</strong>t mehr<br />

hörbar.<br />

Untenstehende Tabelle gibt Auskunft, wel<strong>ch</strong>e Kriterien einzuhalten sind, um ein Gerät in<br />

einem gewissen Berei<strong>ch</strong> „lärm-arm“ zu ma<strong>ch</strong>en. Dur<strong>ch</strong> die Vielseitigkeit und die gute<br />

Geräteauswahl ist für fast alle Anwendungsberei<strong>ch</strong>e die ri<strong>ch</strong>tige Lösung zu finden.<br />

Bitte bea<strong>ch</strong>ten Sie: „lärm-arm“ ist ein Gerät nur in einem gewissen Berei<strong>ch</strong>. In<br />

Lautspre<strong>ch</strong>erri<strong>ch</strong>tung strahlt der RAPTOR mit hoher Lautstärke (bis 120 dB) ab.<br />

Seite 4<br />

REDUKTION DER LAUTSTÄRKE<br />

Verringern der Lautstärke ist bei jedem der RAPTOR Modelle mögli<strong>ch</strong>, mindert aber<br />

naturgemäß die Wirkung.<br />

Erst na<strong>ch</strong> Auss<strong>ch</strong>öpfen obig genannter Mögli<strong>ch</strong>keiten empfohlen.<br />

Es stehen 2 Mögli<strong>ch</strong>keiten zur Verfügung:<br />

1. S<strong>ch</strong>ritt: HP Filter: reduziert tiefe Frequenzen, wel<strong>ch</strong>e hohe Rei<strong>ch</strong>weiten haben. Hohe<br />

Frequenzen bleiben ungemindert.<br />

2. S<strong>ch</strong>ritt: Lautstärke reduzieren: reduziert hohe + tiefe Frequenzen. Da der RAPTOR<br />

im Verglei<strong>ch</strong> eine ohnehin sehr hohe Lautstärke aufweist, bleibt er selbst bei reduzierter<br />

Lautstärke auf seinem Sektor eines der wirksamsten Geräte.<br />

AUTOMATISCHE INTERVALL- UHR<br />

Damit kann man zu Zeiten an denen ein hoher Vogeldruck zu erwarten ist, ein kurzes<br />

Intervall programmieren, zu Zeiten niedrigen Vogeldrucks kann das Gerät auf langes<br />

Intervall oder Stumms<strong>ch</strong>altung programmiert werden. Uhrenmodul auf Anfrage<br />

lieferbar.<br />

WIRKUNGSSTEIGERUNG:<br />

Es gibt einige Maßnahmen, die die Wirkung eines akustis<strong>ch</strong>en RAPTOR Abwehrgerätes<br />

weiter steigern können. Dur<strong>ch</strong> die gesteigerte Wirkung kann die Auslösehäufigkeit eines<br />

RAPTORs verringert werden, was zur Lärmreduktion beiträgt.<br />

WIRKUNGSSTEIGERUNG DURCH OPTISCHE ATTRAPPEN IN GROßER HÖHE<br />

Gute Erfahrungen wurden mit Kombination des RAPTOR Systems mit optis<strong>ch</strong>en<br />

Attrappen (in mind. 7-10m Höhe gema<strong>ch</strong>t, z.B. Flugdra<strong>ch</strong>en, Gas-Ballons, reflektierende<br />

Objekte). Vögel sind dur<strong>ch</strong> Objekte über ihnen sehr verunsi<strong>ch</strong>ert.<br />

WIRKUNGSSTEIGERUNG DURCH KONDITIONIERUNG<br />

Vor allem bei immer wiederkehrenden Vögeln ist eine Wirkungssteigerung dur<strong>ch</strong><br />

Konditionierung mögli<strong>ch</strong>. Vorgangsweise: Glei<strong>ch</strong>zeitig mit der akustis<strong>ch</strong>en Auslösung<br />

wird eine weitere für Vögel lebensbedrohende Maßnahme gesetzt. (z.B. Bes<strong>ch</strong>uss,<br />

sofern erlaubt). Die Vögel stufen dann das akustis<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>reckgeräus<strong>ch</strong> ebenfalls als<br />

lebensbedrohli<strong>ch</strong> ein. Diese Konditionierung muß mögli<strong>ch</strong>st zeitglei<strong>ch</strong> und mögli<strong>ch</strong>st<br />

konsequent dur<strong>ch</strong>geführt werden<br />

Na<strong>ch</strong> erfolgrei<strong>ch</strong>er Konditionierung kann die Begleitmaßnahme abgesetzt werden.<br />

Seite 9


Beispiel B: Bei Platzproblemen, z.B. in einem Weingarten können au<strong>ch</strong> kleinere<br />

Strohballen verwendet werden.<br />

AUFSTELLUNG<br />

Die Aufstellung hat au<strong>ch</strong> ohne Lärms<strong>ch</strong>utzwand ents<strong>ch</strong>eidenden Einfluß auf die<br />

S<strong>ch</strong>allverteilung. Beispiele für überlegte Wahl des Aufstellortes<br />

Gelände: Im optimalen Fall kann der Aufstellort so gewählt werden, daß ein Hügel die direkte<br />

S<strong>ch</strong>allinie unterbri<strong>ch</strong>t.<br />

S<strong>ch</strong>alldämmende Wirkung: sehr ho<strong>ch</strong><br />

Bepflanzung: Man wählt die<br />

Positionierung des RAPTORs, so<br />

dass Pflanzen die direkte Linie<br />

unterbre<strong>ch</strong>en. Je di<strong>ch</strong>ter diese<br />

Pflanzen sind, desto besser die<br />

Dämmwirkung.<br />

Bei Variante A kann der rückwärtige<br />

S<strong>ch</strong>all ungehindert Wohngebiet<br />

errei<strong>ch</strong>en.<br />

Bei Variante B wird die direkte<br />

S<strong>ch</strong>allinie dur<strong>ch</strong> das Blattwerk (z.B.<br />

Weingarten) unterbro<strong>ch</strong>en. Der<br />

Lautspre<strong>ch</strong>er kann in diesem Fall<br />

lei<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong> oben geri<strong>ch</strong>tet werden,<br />

muss dann aber mittels Folie vor<br />

Regen ges<strong>ch</strong>ützt werden.<br />

REGELMÄßIGE BETREUUNG<br />

Anwohner reagieren zu Re<strong>ch</strong>t meist verständnislos, wenn ein akustis<strong>ch</strong>es Abwehrgerät<br />

ständig in derselben kurzen Intervalleinstellung betrieben wird, ohne dass Vögel<br />

vorhanden sind.<br />

Leider wird oft aus Unwissenheit, übertriebenen Si<strong>ch</strong>erheitsdenken oder Bequemli<strong>ch</strong>keit<br />

auf maximale Wiederholhäufigkeit (=kürzestes Intervall) gestellt. Eine minimale<br />

Betreuung d.h. Einstellen des Intervalls auf den tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Vogeldruck (z.B. 1x - 7x<br />

pro Wo<strong>ch</strong>e) ist wenig Aufwand und bringt wesentli<strong>ch</strong> weniger Lärm und weniger<br />

Gewöhnungseffekt.<br />

Seite 8<br />

Zwei Betriebsarten sind am RAPTOR einstellbar:<br />

<br />

Reine Funkauslösung<br />

(Gerät löst auss<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> bei<br />

Knopfdruck aus)<br />

+ optimale Bedarfssteuerung<br />

+ bester Lärms<strong>ch</strong>utz<br />

- ständige Beoba<strong>ch</strong>tung nötig<br />

<br />

Langsamer Automatik-Betrieb<br />

(Intervall einstellbar 3 - 90 min)<br />

kombiniert mit Funkauslösung<br />

+ minimaler Personaleinsatz<br />

per FUNK aktivierbar:<br />

Einmalige Auslösung<br />

per Funk;<br />

kurzer Tastendruck,<br />

(kann beliebig oft wiederholt<br />

werden, bis die Vögel vertrieben<br />

sind)<br />

<br />

Vorübergehender Automatik-Betrieb<br />

(einstellbar 1 – 30 min)<br />

Start: per Funk (langer Tastendruck –<br />

1sec.)<br />

Stopp: per Funk (kurzer Tastendruck)<br />

oder Sonnenuntergang<br />

Seite 5


LÄRMSCHUTZWÄNDE<br />

Der rückwärtige S<strong>ch</strong>all, wel<strong>ch</strong>er als unvermeidbarer „Streus<strong>ch</strong>all“ Wohngebiete errei<strong>ch</strong>t,<br />

kann dur<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>allabsorbierendes Material weiter gedämpft werden.<br />

Diese S<strong>ch</strong>allabsorber können unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong> realisiert werden. Prinzipiell sollten diese<br />

Absorber die direkte Linie (=Si<strong>ch</strong>tlinie) zwis<strong>ch</strong>en Gerät und Wohngebiet unterbre<strong>ch</strong>en.<br />

Lärms<strong>ch</strong>utzwände aus kostengünstigen Strohballen<br />

Gepresste Strohballen haben sehr gute s<strong>ch</strong>alldämmende Eigens<strong>ch</strong>aften und sind<br />

meist kostengünstig in der Landwirts<strong>ch</strong>aft verfügbar. Mit einer daraus gebauten<br />

Lärms<strong>ch</strong>utzwand kann die Ri<strong>ch</strong>twirkung eines RAPTORs stark verbessert werden.<br />

Folgende Dinge sind zu bea<strong>ch</strong>ten:<br />

• Die S<strong>ch</strong>alls<strong>ch</strong>utzwand sollte das Gerät in der Höhe ca. 0,5m überragen und<br />

C-förmig au<strong>ch</strong> die Seiten abdecken<br />

• Der Li<strong>ch</strong>tsensor, seitli<strong>ch</strong> am Gerät darf ni<strong>ch</strong>t zu sehr abges<strong>ch</strong>attet sein. (ev.<br />

Lautspre<strong>ch</strong>er abmontieren und Steuergerät an eine helle Stelle setzten)<br />

• In vorderer Ri<strong>ch</strong>tung dürfen si<strong>ch</strong> keine lärmreflektierenden Objekte (z.B.<br />

Gebäude) befinden.<br />

• Wenn die Aufstellhöhe zu gering ist kann der Lautspre<strong>ch</strong>er na<strong>ch</strong> oben<br />

geri<strong>ch</strong>tet werden. In diesem Fall muss der Lautspre<strong>ch</strong>er mittels einer Folie vor<br />

Regenwassereintritt ges<strong>ch</strong>ützt werden.<br />

Beispiel A: RAPTOR R32 mit Lärms<strong>ch</strong>utzwand aus 3 – 6 liegenden Stroh-rundballen<br />

Diese RAPTOR- Lärms<strong>ch</strong>utzwand<br />

Anordnung ist extrem effektiv.<br />

Ein S<strong>ch</strong>allpegelunters<strong>ch</strong>ied <strong>von</strong> 34<br />

dB vorne-hinten kann errei<strong>ch</strong>t<br />

werden.<br />

Das bedeutet in der Praxis, dass das<br />

Gerät in 100m rückwärtiger Ri<strong>ch</strong>tung<br />

fast ni<strong>ch</strong>t mehr wahrnehmbar ist, in<br />

vorderer Ri<strong>ch</strong>tung jedo<strong>ch</strong> mit voller<br />

Lautstärke abstrahlt. Die<br />

RAPTOR<br />

R32 mit<br />

Lärms<strong>ch</strong>utz<br />

Lautstärkepegel in 100m rückwärtiger Ri<strong>ch</strong>tung und 2000 m vorderer Ri<strong>ch</strong>tung sind in<br />

etwa glei<strong>ch</strong>!<br />

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LW 11/2006<br />

Streit um die <strong>Vogelabwehr</strong><br />

Die Bes<strong>ch</strong>werden <strong>von</strong> Anwohnern häufen si<strong>ch</strong><br />

„Die Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong><br />

S<strong>ch</strong>ussapparaten und Vogels<strong>ch</strong>reianlagen<br />

in den Weinbergen <strong>von</strong><br />

Volxheim ist re<strong>ch</strong>tswidrig.” Dieses<br />

Urteil des Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>ts<br />

Koblenz hat für erhebli<strong>ch</strong>e Aufregung<br />

gesorgt. Es wurden bereits<br />

Befür<strong>ch</strong>tungen laut, dass der Betrieb<br />

<strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en Anlagen zur<br />

<strong>Vogelabwehr</strong> künftig ni<strong>ch</strong>t mehr<br />

mögli<strong>ch</strong> sein solle. Dr. Bernd Altmayer,<br />

vom DLR Rheinpfalz, erläutert<br />

die Hintergründe des Urteils<br />

und was es – unabhängig vom<br />

Ausgang eines eventuellen Berufungsverfahrens<br />

- für die Praxis<br />

bedeuten kann.<br />

Um es glei<strong>ch</strong> klarzustellen: das Urteil<br />

des Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>ts Koblenz bedeutet<br />

zunä<strong>ch</strong>st nur, dass die <strong>von</strong> der<br />

Verbandsgemeinde Bad Kreuzna<strong>ch</strong> erteilte<br />

Genehmigung <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong><br />

akustis<strong>ch</strong>en <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen in der<br />

Gemarkung der Weinbaugemeinde Volxheim<br />

wegen re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Mängel widerrufen<br />

wurde. Von anderen Gemeinden<br />

erteilte Genehmigungen <strong>zum</strong> Betrieb<br />

<strong>von</strong> S<strong>ch</strong>uss- oder Vogels<strong>ch</strong>reianlagen<br />

sind na<strong>ch</strong> wie vor re<strong>ch</strong>tskräftig.<br />

Was ist passiert?<br />

Anwohner, die si<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die <strong>von</strong><br />

automatis<strong>ch</strong>en <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen<br />

verursa<strong>ch</strong>te Dauerbes<strong>ch</strong>allung einer<br />

unerträgli<strong>ch</strong>en Geräus<strong>ch</strong>belästigung<br />

ausgesetzt sahen, rei<strong>ch</strong>ten, na<strong>ch</strong>dem<br />

andere eingelegte Re<strong>ch</strong>tsmittel keinen<br />

Erfolg hatten, Klage beim Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t<br />

Koblenz ein. Die Klage ri<strong>ch</strong>tete<br />

si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t gegen die Betreiber der Starenabwehrgeräte<br />

selbst, sondern gegen<br />

die immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Erlaubnis<br />

<strong>zum</strong> Betrieb dieser Geräte dur<strong>ch</strong> die<br />

Verbandsgemeinde Bad Kreuzna<strong>ch</strong>. Insbesondere<br />

stützte si<strong>ch</strong> die Klage darauf,<br />

dass die zuständige Behörde es versäumt<br />

habe, zu prüfen, ob eine „Fernhaltung<br />

mit anderen verhältnismäßigen<br />

Mitteln ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann”,<br />

wie es in § 7 Abs. 3 des Landesimmissionss<strong>ch</strong>utzgesetzes<br />

formuliert ist. Das<br />

Geri<strong>ch</strong>t folgte der Argumentation der<br />

Kläger und hob die dur<strong>ch</strong> die Verbandsgemeinde<br />

Bad Kreuzna<strong>ch</strong> erteilte immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Erlaubnis auf.<br />

Der re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Hintergrund<br />

Totals<strong>ch</strong>aden dur<strong>ch</strong> Vogelfraß.<br />

Der Betrieb <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>geräten<br />

in der Landwirts<strong>ch</strong>aft ist im neuen<br />

Landesimmissionss<strong>ch</strong>utzgesetz vom 20.<br />

Dezember 2000 geregelt. In §7 Abs. 3<br />

heißt es dazu: „Der Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en<br />

Einri<strong>ch</strong>tungen und Geräten zur<br />

Fernhaltung <strong>von</strong> Tieren in Weinbergen<br />

oder in anderen gefährdeten landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Anbaugebieten, dur<strong>ch</strong> den<br />

Anwohner erhebli<strong>ch</strong> belästigt werden<br />

können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />

Behörde. Die Erlaubnis soll<br />

nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung<br />

mit anderen verhältnismäßigen<br />

Mitteln ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann.”<br />

Das Gesetz stellt also Ents<strong>ch</strong>eidungen<br />

darüber, ob und gegebenenfalls wie,<br />

<strong>Vogelabwehr</strong>geräte betrieben werden<br />

können in das Ermessen der örtli<strong>ch</strong>en<br />

Behörden. Eine sinnvolle Regelung, da<br />

die Gemeinden, Verbandsgemeinden<br />

und Städte am ehesten die Notwendigkeit<br />

<strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>maßnahmen beurteilen<br />

können und häufig in die Organisation<br />

der Maßnahmen eingebunden<br />

sind. Au<strong>ch</strong> die Überwa<strong>ch</strong>ung des ordnungsgemäßen<br />

Betriebes <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen<br />

fällt in den Zuständigkeitsberei<strong>ch</strong><br />

der jeweiligen Behörden.<br />

Da in Gesetzestexten ni<strong>ch</strong>t alle Einzelheiten<br />

geregelt werden können, bleiben<br />

no<strong>ch</strong> Unklarheiten. Dies betrifft die<br />

in § 7 Abs. 3 verwendeten, allgemeinen<br />

Formulierungen „erhebli<strong>ch</strong> belästigt”<br />

und „andere verhältnismäßige Mittel”,<br />

aber au<strong>ch</strong> die Maßnahmen, mit denen<br />

Anwohner vor un<strong>zum</strong>utbaren Lärmbelästigungen<br />

ges<strong>ch</strong>ützt werden können.<br />

Um die Umsetzung der gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Bestimmungen in die Praxis im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens zu<br />

erlei<strong>ch</strong>tern, war die Formulierung einheitli<strong>ch</strong>er<br />

Grundsätze und Regeln erforderli<strong>ch</strong>.<br />

Auf Initiative des Gemeindeund<br />

Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde<br />

dazu eine Arbeitsgruppe gegründet,<br />

bestehend aus Mitgliedern des Gemeinde-<br />

und Städtebundes, des Bauern- und<br />

Winzerverbandes, der betroffenen Ministerien,<br />

der Gemeinden und der Dienstleistungszentren<br />

Ländli<strong>ch</strong>er Raum.<br />

Weinbau<br />

Der oft verwendete S<strong>ch</strong>ussapparat Karussel<br />

Triplex mit drehbarem S<strong>ch</strong>ussrohr.<br />

Vogels<strong>ch</strong>eu<strong>ch</strong>e mit senkre<strong>ch</strong>t stehendem<br />

S<strong>ch</strong>ussrohr, das eine Flatterattrappe na<strong>ch</strong><br />

oben s<strong>ch</strong>ießt. S<strong>ch</strong>ussapparat Razzo Triplex.<br />

Arbeitshilfe erstellt<br />

Diese Arbeitsgemeins<strong>ch</strong>aft hat eine<br />

umfangrei<strong>ch</strong>e „Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Erlaubnis für den<br />

Betrieb akustis<strong>ch</strong>er Geräte zur <strong>Vogelabwehr</strong>”<br />

erstellt, die kostenlos <strong>von</strong> der<br />

Internetseite des rheinland-pfälzis<strong>ch</strong>en<br />

Ministeriums für Umwelt und Forsten<br />

(http://www.muf.rlp.de; Menüpunkte<br />

Lärm/Infomaterial/<strong>Vogelabwehr</strong>-Arbeitshilfe)<br />

heruntergeladen werden<br />

kann. Ziel der Arbeitshilfe ist die Vereinfa<strong>ch</strong>ung<br />

des Genehmigungsverfahrens,<br />

ein verbesserter S<strong>ch</strong>utz der An-<br />

45


Weinbau LW 11/2006<br />

wohner vor un<strong>zum</strong>utbarer Lärmbelästigung<br />

und die Vermeidung unnötiger<br />

Bürokratie. Das Papier gibt einen Überblick<br />

über den aktuellen Sa<strong>ch</strong>stand bei<br />

den <strong>Vogelabwehr</strong>maßnahmen und formuliert<br />

eine Reihe <strong>von</strong> Grundsätzen zur<br />

Dur<strong>ch</strong>führung im Sinne einer „guten<br />

fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Praxis”. Fast alle Grundsätze<br />

betreffen Maßnahmen, mit denen Anwohner<br />

vor unnötigem Lärm ges<strong>ch</strong>ützt<br />

werden sollen. Wesentli<strong>ch</strong>e Aussagen<br />

sind, dass die Anzahl der (<strong>Vogelabwehr</strong>-)Anlagen<br />

auf das unumgängli<strong>ch</strong>e<br />

Maß zu bes<strong>ch</strong>ränken ist und der Einsatz<br />

<strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen mit regelmäßigen<br />

S<strong>ch</strong>ussintervallen wegen der unverhältnismäßigen<br />

Lärmbelästigung soweit wie<br />

mögli<strong>ch</strong> vermieden werden soll.<br />

Für das Genehmigungsverfahren<br />

dur<strong>ch</strong> die zuständigen Behörden stellen<br />

sie Handlungsempfehlungen dar, deren<br />

Umsetzung „im Zuge der Erteilung<br />

der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis<br />

geprüft werden soll”. Werden<br />

sie in Form <strong>von</strong> Auflagen jedo<strong>ch</strong> Bestandteil<br />

einer sol<strong>ch</strong>en Erlaubnis, sind<br />

sie für den Antragsteller verbindli<strong>ch</strong>.<br />

So muss ein Betreiber <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussapparaten<br />

die in seinem Antrag aufgeführten<br />

und so genehmigten Mindestentfernungen<br />

zur Wohnbebauung oder sonstige<br />

Auflagen strikt einhalten.<br />

Anwohner bes<strong>ch</strong>weren si<strong>ch</strong><br />

Trotz aller Bemühungen kommt es<br />

immer wieder zu Bes<strong>ch</strong>werden <strong>von</strong> Anwohnern,<br />

gelegentli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> zu Klagen<br />

vor Geri<strong>ch</strong>t. Die Analyse sol<strong>ch</strong>er Fälle<br />

ergibt häufig einen sehr ähnli<strong>ch</strong>en Verlauf.<br />

Vor allem Angehörige <strong>von</strong> Berufsgruppen,<br />

die zu Hause geistige Arbeit<br />

leisten müssen, fühlen si<strong>ch</strong> oft un<strong>zum</strong>utbar<br />

belästigt und in der Ausübung ihrer<br />

berufli<strong>ch</strong>en Tätigkeit beeinträ<strong>ch</strong>tigt. Sie<br />

sind den Geräus<strong>ch</strong>en der <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen<br />

wesentli<strong>ch</strong> stärker ausgesetzt<br />

als Anwohner, die einer Arbeit außerhalb<br />

ihres Hauses oder einer eher körperli<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit na<strong>ch</strong>gehen. Au<strong>ch</strong> die Entstehung<br />

<strong>von</strong> Neubaugebieten am Rand<br />

der Weinbaugemeinden hat dazu beigetragen,<br />

dass Anwohnerbes<strong>ch</strong>werden<br />

in den letzten Jahren zugenommen<br />

haben. Viele Neubürger sind ni<strong>ch</strong>t mit<br />

einem landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Umfeld verwurzelt,<br />

haben bestimmte Vorstellungen<br />

vom „ruhigen Leben auf dem Land”<br />

und sind daher oft ni<strong>ch</strong>t bereit, Lärmbelästigungen<br />

hinzunehmen.<br />

Fast immer gehen den Bes<strong>ch</strong>werden<br />

au<strong>ch</strong> Fehler beim Betrieb <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussapparaten<br />

voraus, wie das Knallen bei<br />

Dunkelheit, zu geringe Abstände zur<br />

Wohnbebauung, zu hohe S<strong>ch</strong>ussfolge<br />

und die kumulierende Wirkung mehrerer<br />

S<strong>ch</strong>ussapparate glei<strong>ch</strong>zeitig. Vor<br />

allem aber der automatisierte Betrieb<br />

<strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen in Form einer<br />

Dauerbes<strong>ch</strong>allung au<strong>ch</strong> dann, wenn<br />

keine Vögel zu sehen sind, stößt bei<br />

vielen Anwohnern auf Unverständnis.<br />

Konflikt vers<strong>ch</strong>ärfend kann si<strong>ch</strong> in diesem<br />

Zusammenhang au<strong>ch</strong> eine starre,<br />

wenig entgegenkommende Haltung <strong>von</strong><br />

Winzern auswirken.<br />

Au<strong>ch</strong> die sehr zu begrüßenden Aufklärungskampagnen<br />

zu Beginn des Herbstes<br />

mit denen die Bevölkerung über die<br />

Notwendigkeit der <strong>Vogelabwehr</strong> aufgeklärt<br />

und um Verständnis für die Abwehrmaßnahmen<br />

geworben wird, helfen<br />

in vielen Fällen ni<strong>ch</strong>t mehr.<br />

Aus zahllosen Beratungsgesprä<strong>ch</strong>en<br />

mit Anwohnern, Winzern und Gemeinden<br />

geht hervor, dass si<strong>ch</strong> weit mehr<br />

Anwohner als es tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> in Bes<strong>ch</strong>werden<br />

und Klagen <strong>zum</strong> Ausdruck<br />

kommt, dur<strong>ch</strong> akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong>maßnahmen<br />

belästigt fühlen. Dabei gibt<br />

es regional deutli<strong>ch</strong>e Unters<strong>ch</strong>iede.<br />

Während in der Pfalz an der Südli<strong>ch</strong>en<br />

Weinstraße und der Mittelhaardt bis<br />

Bad Dürkheim Bes<strong>ch</strong>werden eher selten<br />

sind, gibt es in den nördli<strong>ch</strong>er liegenden<br />

Regionen deutli<strong>ch</strong> mehr Konflikte.<br />

Situation der Winzer<br />

Kaum eine Situation im Rebs<strong>ch</strong>utz ist<br />

so s<strong>ch</strong>wierig wie die Abwehr <strong>von</strong> gefräßigen<br />

Vögeln. Während man<strong>ch</strong>e Betriebe<br />

au<strong>ch</strong> ohne Abwehrmaßnahmen <strong>von</strong><br />

Fraßs<strong>ch</strong>äden weitgehend vers<strong>ch</strong>ont<br />

bleiben, trifft es andere umso mehr.<br />

S<strong>ch</strong>on lange vor dem Eintreffen der<br />

Zugstare kann es an den früher reifenden<br />

Sorten bereits zu erhebli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>äden<br />

dur<strong>ch</strong> ortsansässige Stare und<br />

Amseln kommen. S<strong>ch</strong>äden werden dabei<br />

ni<strong>ch</strong>t nur direkt dur<strong>ch</strong> den Fraß verursa<strong>ch</strong>t,<br />

sondern oft sogar in no<strong>ch</strong> höherem<br />

Umfang dur<strong>ch</strong> die Verletzung der<br />

Beeren und einer na<strong>ch</strong>folgenden Fäulnis.<br />

Besonders gefährdet sind Weinberge<br />

in der Nähe <strong>von</strong> Überlandleitungen,<br />

Bäumen und Hecken, aber au<strong>ch</strong> in<br />

Ortsrandlagen.<br />

Treffen die großen S<strong>ch</strong>wärme der<br />

Zugstare in den Weinbauregionen ein,<br />

kann es für betroffene Winzer teuer<br />

werden. Ein S<strong>ch</strong>warm <strong>von</strong> 20 000 Staren<br />

kann selbst bei einem nur sehr kurzen<br />

„Besu<strong>ch</strong>” in den Rebzeilen <strong>von</strong> wenigen<br />

Sekunden allein dur<strong>ch</strong> Fraß den<br />

Verlust <strong>von</strong> 20 bis 40 kg Trauben verursa<strong>ch</strong>en,<br />

zerstört wird aber wesentli<strong>ch</strong><br />

mehr. Allzu oft darf das ni<strong>ch</strong>t passieren,<br />

sonst fällt die Lese mit Si<strong>ch</strong>erheit<br />

nur no<strong>ch</strong> gering oder ganz aus. Wo<br />

genau und wann die Starens<strong>ch</strong>wärme<br />

„zus<strong>ch</strong>lagen” ist selten vorhersehbar.<br />

Außer den genannten, besonders gefährdeten<br />

Stellen, kann es au<strong>ch</strong> andere<br />

Weinberge treffen. Ers<strong>ch</strong>werend kommt<br />

hinzu, dass die dur<strong>ch</strong>ziehenden Stare<br />

in den letzten Jahren ihren Zug immer<br />

später fortgesetzt haben und glei<strong>ch</strong>zeitig<br />

au<strong>ch</strong> die Zahl der in unserer Region<br />

überwinternden Stare zugenommen hat.<br />

Das bedeutet zusätzli<strong>ch</strong>e Gefahr für die<br />

Trauben, die zur Erzeugung hoher Qualitäten<br />

länger am Rebstock verbleiben.<br />

Vor diesem Hintergrund wird klar,<br />

dass für viele Weinbaubetriebe <strong>Vogelabwehr</strong>maßnahmen<br />

dringend erforderli<strong>ch</strong><br />

sind. Allerdings ist das Arsenal der<br />

zur Verfügung stehenden Mittel eher<br />

bes<strong>ch</strong>eiden und wird oft dur<strong>ch</strong> örtli<strong>ch</strong>e<br />

Gegebenheiten no<strong>ch</strong> weiter einges<strong>ch</strong>ränkt.<br />

Akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong>geräte<br />

Lei<strong>ch</strong>t transportierbarer S<strong>ch</strong>ussapparat Triplex mit verkürzbarem S<strong>ch</strong>ussrohr.<br />

Von allen angebotenen Geräten und<br />

Verfahren zur <strong>Vogelabwehr</strong> wird hier<br />

nur auf sol<strong>ch</strong>e eingegangen, die in der<br />

Praxis eine größere Bedeutung erlangt<br />

haben. Von den akustis<strong>ch</strong>en Geräten<br />

zur Starenabwehr haben si<strong>ch</strong> die mit<br />

Gas betriebenen S<strong>ch</strong>ussapparate (pyro-<br />

46


LW 11/2006<br />

Weinbau<br />

akustis<strong>ch</strong>e Geräte) am längsten bewährt<br />

und sind na<strong>ch</strong> wie vor sehr wirkungsvoll.<br />

Es gibt zahlrei<strong>ch</strong>e Varianten mit<br />

unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Lautstärken, teilweise<br />

au<strong>ch</strong> kombiniert mit optis<strong>ch</strong>en Signalen.<br />

Wegen der hohen S<strong>ch</strong>allpegel der<br />

Geräte müssen, je na<strong>ch</strong> Gerätetyp und<br />

S<strong>ch</strong>usszahl, unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong> große Abstände<br />

zu Wohnbebauungen eingehalten<br />

werden. Da die <strong>zum</strong>eist zeitgesteuerte<br />

oder zufallsgenerierte, automatis<strong>ch</strong>e<br />

Auslösung der Apparate eine<br />

relativ hohe S<strong>ch</strong>usszahl zur Folge hat,<br />

liegt die einzuhaltende Mindestentfernung<br />

na<strong>ch</strong> den Empfehlungen des Gemeinde-<br />

und Städtebundes selten unter<br />

500 m, oft bei 800 m und mehr.<br />

Um die lauten Knallgeräus<strong>ch</strong>e der<br />

S<strong>ch</strong>ussapparate zu vermeiden, werden<br />

zur <strong>Vogelabwehr</strong> mehr und mehr au<strong>ch</strong><br />

phonoakustis<strong>ch</strong>e Geräte, die über Lautspre<strong>ch</strong>er<br />

bestimmte Geräus<strong>ch</strong>e, wie Vogels<strong>ch</strong>reie,<br />

abstrahlen, eingesetzt. Wie<br />

au<strong>ch</strong> bei den S<strong>ch</strong>ussapparaten erfolgt<br />

bei diesen Geräten die Auslösung der<br />

Geräus<strong>ch</strong>e meist automatis<strong>ch</strong> in unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong><br />

einstellbaren Zeitintervallen.<br />

Trotz eines geringeren S<strong>ch</strong>allpegels als<br />

bei S<strong>ch</strong>ussapparaten ist das Belästigungspotenzial<br />

der Geräte dur<strong>ch</strong> die<br />

längere Einwirkungsdauer erhebli<strong>ch</strong>, sodass<br />

au<strong>ch</strong> hier große Mindestabstände<br />

zu Wohngebieten eingehalten werden<br />

müssen (na<strong>ch</strong> Herstellerempfehlungen<br />

bei einem verbreiteten Gerät: 1000 m).<br />

Gewöhnungseffekt vermeiden<br />

Abgesehen <strong>von</strong> der Lärmproblematik<br />

verursa<strong>ch</strong>t die Dauerbes<strong>ch</strong>allung der<br />

Weinberge bei den Staren einen Gewöhnungseffekt<br />

der dazu führt, dass die<br />

Vögel zwar no<strong>ch</strong> auffliegen, si<strong>ch</strong> aber<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr weit entfernen und sehr<br />

s<strong>ch</strong>nell wieder <strong>zum</strong> Fraßplatz zurückkehren.<br />

Wesentli<strong>ch</strong> besser als ein automatis<strong>ch</strong>er<br />

Betrieb der akustis<strong>ch</strong>en Geräte<br />

wäre eine ereignisgesteuerte Auslösung<br />

des <strong>Vogelabwehr</strong>gerätes, das<br />

heißt, die Auslösung eines S<strong>ch</strong>usses<br />

oder Geräus<strong>ch</strong>es nur bei Bedarf. Damit<br />

könnten die S<strong>ch</strong>usszahlen deutli<strong>ch</strong> gesenkt,<br />

die Mindestabstände und die<br />

Anwohnerbelästigung verringert und<br />

der Gewöhnungseffekt bei den Vögeln<br />

vermieden werden. Zusätzli<strong>ch</strong> ergäbe<br />

si<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> eine Senkung der Betriebskosten.<br />

Also nur Vorteile. Bedauerli<strong>ch</strong>erweise<br />

gibt es bisher no<strong>ch</strong> keine<br />

praxisreifen Geräte, die zuverlässig Vogels<strong>ch</strong>wärme<br />

oder einzelne Vögel in<br />

den Weinbergen erkennen und dann<br />

gezielt ein Abwehrgerät auslösen können.<br />

Ein Projekt zur automatis<strong>ch</strong>en<br />

Erkennung <strong>von</strong> Vogels<strong>ch</strong>wärmen, das<br />

vom Institut für Te<strong>ch</strong>no- und Wirts<strong>ch</strong>aftsmathematik<br />

Kaiserslautern in<br />

Zusammenarbeit mit der damaligen<br />

SLFA Neustadt (heute DLR Rheinpfalz)<br />

realisiert werden sollte, s<strong>ch</strong>eiterte an den<br />

voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Gerätekosten <strong>von</strong> damals<br />

über 10 000 Mark.<br />

Geräte mit Infrarot-Bewegungsmeldern,<br />

die zur Fernhaltung <strong>von</strong> Tieren<br />

aller Art bereits auf dem Markt sind,<br />

sind wesentli<strong>ch</strong> einfa<strong>ch</strong>er konzipiert,<br />

verfügen aber meist nur über eine geringe<br />

Rei<strong>ch</strong>weite und sind wenig selektiv.<br />

Der Einsatz <strong>von</strong> Lasern <strong>zum</strong> Zweck<br />

der <strong>Vogelabwehr</strong> im Freiland wird wegen<br />

erhebli<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>erheitsbedenken<br />

wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zu realisieren sein.<br />

Somit bleibt als einzige derzeit realisierbare<br />

und s<strong>ch</strong>on seit Urzeiten realisierte<br />

Form der ereignisgesteuerten <strong>Vogelabwehr</strong><br />

der altbewährte Feldhüter.<br />

Ein Feldhüter ist die beste Methode<br />

Mögli<strong>ch</strong>e Ausrüstung eines Feldhüters: S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>usswaffe<br />

mit PTB-Zei<strong>ch</strong>en <strong>zum</strong> Vers<strong>ch</strong>ießen <strong>von</strong> Knallpatronen<br />

und Heulern, Platzpatronen. Fotos: Altmayer<br />

Ein mit Starens<strong>ch</strong>reckmunition und<br />

S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussrevolver ausgerüsteter,<br />

aufmerksamer und bewegli<strong>ch</strong>er Feldhüter<br />

ist die mit Abstand beste Methode<br />

zur Starenabwehr. Abgesehen da<strong>von</strong>,<br />

dass Feldhüter nur dann s<strong>ch</strong>ießen wenn<br />

Gefahr für die Weinberge besteht, übt<br />

au<strong>ch</strong> ihre Anwesenheit eine zusätzli<strong>ch</strong>e<br />

S<strong>ch</strong>reckwirkung auf die Vögel aus.<br />

Gewöhnungseffekte werden vermieden,<br />

wozu au<strong>ch</strong> das We<strong>ch</strong>seln der verwendeten<br />

Munition beitragen kann. Feldhüter<br />

können au<strong>ch</strong> eingesetzt werden,<br />

um S<strong>ch</strong>ussapparate zu kontrollieren<br />

oder gezielt <strong>zum</strong> Einsatz zu bringen.<br />

Eine Mögli<strong>ch</strong>keit des gezielten Einsatzes<br />

<strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussapparaten sind funkgesteuerte<br />

<strong>Vogelabwehr</strong>anlagen, bei denen<br />

in der Gemarkung verteilte S<strong>ch</strong>ussapparate<br />

<strong>zum</strong> Beispiel <strong>von</strong> einem Beoba<strong>ch</strong>tungsturm<br />

oder einer Anhöhe<br />

punktgenau ausgelöst werden.<br />

Leider wurden Feldhüter vor allem<br />

aus Kostengründen in den letzten Jahren<br />

immer seltener. Viele Gemeinden<br />

haben si<strong>ch</strong> in der Vergangenheit aus<br />

der Organisation der Starenhut zurückgezogen,<br />

au<strong>ch</strong> deshalb, weil sie na<strong>ch</strong><br />

Klagen unzufriedener Winzer zu S<strong>ch</strong>adensersatzleistungen<br />

verurteilt wurden.<br />

Die Folge ist eine Zunahme der automatis<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Vogelabwehr</strong>geräte mit den<br />

bekannten Konsequenzen.<br />

Eine neues Problem beim Einsatz <strong>von</strong><br />

Feldhütern ergibt si<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die Novelle<br />

des Waffenre<strong>ch</strong>ts seit 2003, wodur<strong>ch</strong><br />

<strong>zum</strong> Führen (Transport und Umgang<br />

außerhalb der eigenen Wohnung, des<br />

befriedeten Besitztums oder der Ges<strong>ch</strong>äftsräume)<br />

<strong>von</strong> S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>usswaffen<br />

mit dem PTB-Zei<strong>ch</strong>en der so genannte<br />

„Kleine Waffens<strong>ch</strong>ein” erforderli<strong>ch</strong><br />

wurde. Zwar gibt es für Winzer und<br />

<strong>von</strong> ihnen beauftragte Personen eine<br />

Ausnahmeregelung, Feldhüter, die größere<br />

Weinbergsareale zu überwa<strong>ch</strong>en<br />

haben, sollten diesen „Kleinen Waffens<strong>ch</strong>ein”<br />

si<strong>ch</strong>erheitshalber beim örtli<strong>ch</strong>en<br />

Ordnungsamt beantragen. Voraussetzungen<br />

sind die Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres, ein Sa<strong>ch</strong>kundena<strong>ch</strong>weis,<br />

Zuverlässigkeit im waffenre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Sinn und die körperli<strong>ch</strong>e und geistige<br />

Eignung. Darüber hinaus wird <strong>von</strong><br />

man<strong>ch</strong>en Behörden au<strong>ch</strong> der Na<strong>ch</strong>weis<br />

einer Haftpfli<strong>ch</strong>tversi<strong>ch</strong>erung verlangt.<br />

Der „Kleine Waffens<strong>ch</strong>ein” kostet derzeit<br />

50 Euro. Er ist nur in Verbindung<br />

mit dem Personalausweis gültig.<br />

Netze sind oft unverzi<strong>ch</strong>tbar<br />

Letztes Mittel <strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz vor Vogelfraß<br />

und <strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz <strong>von</strong> Trauben außerhalb<br />

der Hauptlesezeit oft unum-<br />

47


Weinbau LW 11/2006<br />

gängli<strong>ch</strong>, sind Netze. Verwendet werden<br />

praktis<strong>ch</strong> nur no<strong>ch</strong> Seitenbespannungsnetze,<br />

die um die Traubenzone<br />

verspannt und oben und unten zugezogen<br />

werden sollten. Sie bieten einen<br />

guten S<strong>ch</strong>utz, sind aber ni<strong>ch</strong>t billig und<br />

re<strong>ch</strong>t arbeitsaufwändig. Bei feu<strong>ch</strong>ter<br />

Witterung kann au<strong>ch</strong> die Fäulnis gefördert<br />

werden. Zum S<strong>ch</strong>utz großer Flä<strong>ch</strong>en<br />

sind sie weniger geeignet, in unmittelbaren<br />

Ortsrandlagen oder in Eisweinflä<strong>ch</strong>en<br />

aber unverzi<strong>ch</strong>tbar. Statt<br />

Netzen werden vereinzelt au<strong>ch</strong> Lo<strong>ch</strong>folien<br />

verwendet. Diese Folien bieten einen<br />

guten S<strong>ch</strong>utz, wenn sie na<strong>ch</strong> oben und<br />

unten ges<strong>ch</strong>lossen sind; die Fäulnisgefahr<br />

ist aber höher als bei Netzen.<br />

Immer mehr Stare<br />

überwintern in der Region<br />

Mit Abstand der bedeutendste unter<br />

den gefiederten Traubenräubern ist der<br />

Star. S<strong>ch</strong>on seit Jahrhunderten bedroht<br />

er wegen seiner Vorliebe für fris<strong>ch</strong>es<br />

Obst die Ernte der Winzer und Obstbauern,<br />

ansonsten ist er aber ein sehr<br />

nützli<strong>ch</strong>er Vogel. Weil viele deuts<strong>ch</strong>e<br />

Weinbauregionen an einer der Flugrouten<br />

der Zugstare liegen und zur Zeit<br />

des Vogelzuges no<strong>ch</strong> viele reife Trauben<br />

an den Rebstöcken hängen, legen<br />

die Stare gerne eine etwas längere Rast<br />

in den Weinbaugebieten ein. Zusätzli<strong>ch</strong><br />

einladend wirken au<strong>ch</strong> die vielen<br />

s<strong>ch</strong>önen S<strong>ch</strong>lafplätze wie <strong>zum</strong> Beispiel<br />

die ausgedehnten S<strong>ch</strong>ilfgebiete der<br />

Rheinauen. Für Stare ist es kein Problem,<br />

20 Kilometer und mehr <strong>von</strong> diesen<br />

S<strong>ch</strong>lafplätzen zu den Futterplätzen<br />

zu fliegen.<br />

Die Auswertung jahrzehntelanger<br />

Beoba<strong>ch</strong>tungen <strong>von</strong> Starens<strong>ch</strong>lafplätzen<br />

dur<strong>ch</strong> das heutige Dienstleistungszentrum<br />

Ländli<strong>ch</strong>er Raum in Neustadt<br />

zeigt, dass im Verglei<strong>ch</strong> zu früheren<br />

Jahren (Fünfziger und Se<strong>ch</strong>ziger Jahre)<br />

die Zahl der Stare und die Größe der<br />

Starens<strong>ch</strong>wärme abgenommen haben.<br />

Innerhalb dieses insgesamt negativen<br />

„Trendkanals” gibt es aber immer wieder<br />

Ausreißer na<strong>ch</strong> oben mit deutli<strong>ch</strong><br />

höheren Starenzahlen, wie die Jahre<br />

1992 bis 1996, oder (wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong>)<br />

au<strong>ch</strong> das Jahr 2005. Aus Kostengründen<br />

wurden diese Beoba<strong>ch</strong>tungen mittlerweile<br />

eingestellt, die letzte Winterbeoba<strong>ch</strong>tung<br />

vom Januar 2005 zeigt<br />

aber eine deutli<strong>ch</strong>e Zunahme der in der<br />

Region überwinternden Stare.<br />

Bei den Zugstaren ist ni<strong>ch</strong>t nur die<br />

Zahl und Größe der S<strong>ch</strong>wärme <strong>von</strong><br />

Bedeutung, sondern au<strong>ch</strong> der Zeitpunkt<br />

ihres Eintreffens. In der Pfalz trifft die<br />

Hauptmasse der Zugstare in den letzten<br />

Jahren erst Anfang bis Mitte Oktober<br />

ein, in den nördli<strong>ch</strong>er gelegenen<br />

Weinbaugebieten dagegen etwas früher,<br />

meistens wenn die Lese no<strong>ch</strong> in<br />

vollem Gang ist. Dies könnte eine Erklärung<br />

dafür sein, warum es in den<br />

Weinbaugebieten Rheinhessens und der<br />

Nahe mehr Probleme mit Vogelfraß<br />

gibt als in den südli<strong>ch</strong>er gelegenen<br />

Regionen in der Pfalz.<br />

Au<strong>ch</strong> wenn die Zahl der Stare ni<strong>ch</strong>t<br />

mehr das Niveau früherer Jahre errei<strong>ch</strong>t,<br />

bleibt die Gefahr <strong>von</strong> Vogelfraß<br />

bestehen, allerdings mit großen regionalen<br />

Unters<strong>ch</strong>ieden. Wo in den letzten<br />

Jahren regelmäßig Starens<strong>ch</strong>wärme<br />

aufgetau<strong>ch</strong>t sind, werden sie mit ziemli<strong>ch</strong>er<br />

Si<strong>ch</strong>erheit au<strong>ch</strong> in Zukunft na<strong>ch</strong><br />

Futter su<strong>ch</strong>en. Variieren wird hö<strong>ch</strong>stens<br />

ihre Zahl und der Zeitpunkt ihres<br />

Eintreffens. Au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die lokal ansässigen<br />

Stare entstehen beträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

S<strong>ch</strong>äden. Ihre Zahl ist zwar ni<strong>ch</strong>t so<br />

groß, dafür sind sie aber das ganze Jahr<br />

über da. Au<strong>ch</strong> Amseln, Wa<strong>ch</strong>olderdrosseln<br />

und gelegentli<strong>ch</strong> Fasane können<br />

Fraßs<strong>ch</strong>äden an Trauben verursa<strong>ch</strong>en,<br />

im Verglei<strong>ch</strong> zu den Staren ist<br />

ihre Bedeutung aber gering.<br />

Ordnungsämter sind zuständig für<br />

das Genehmigungsverfahren<br />

Mit der Regelung, die Erlaubnis <strong>zum</strong><br />

Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en <strong>Vogelabwehr</strong>geräten<br />

weitgehend in das Ermessen<br />

der zuständigen Behörden zu stellen,<br />

s<strong>ch</strong>iebt der Gesetzgeber den Ordnungsämtern<br />

<strong>von</strong> Städten und Gemeinden<br />

quasi einen „s<strong>ch</strong>warzen Peter” zu. Denn<br />

die Ents<strong>ch</strong>eidung darüber, ob und zu<br />

wel<strong>ch</strong>en Bedingungen der Betrieb <strong>von</strong><br />

S<strong>ch</strong>uss- und Vogels<strong>ch</strong>reianlagen genehmigt<br />

werden kann, ist fast immer<br />

s<strong>ch</strong>wierig. Dem bere<strong>ch</strong>tigten Interesse<br />

der Winzer an einem wirksamen S<strong>ch</strong>utz<br />

ihrer Ernte steht das Re<strong>ch</strong>t der Anwohner<br />

auf einen ebenso wirksamen Lärms<strong>ch</strong>utz<br />

gegenüber. In vielen Fällen kann<br />

den unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Interessen nur<br />

dur<strong>ch</strong> mühsame Kompromisslösungen<br />

Re<strong>ch</strong>nung getragen werden, die <strong>von</strong><br />

beiden Seiten Zugeständnisse verlangen.<br />

Erwartungsgemäß strittig ist dabei<br />

die im Gesetz formulierte Bedingung,<br />

wona<strong>ch</strong> eine Erlaubnis nur erteilt werden<br />

soll, „wenn die Fernhaltung mit<br />

anderen verhältnismäßigen Mitteln<br />

ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann”. Im eingangs<br />

erwähnten Fall Volxheim wurde<br />

die dur<strong>ch</strong> die Verbandsgemeinde Bad<br />

Kreuzna<strong>ch</strong> erteilte Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb<br />

<strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>geräten widerrufen,<br />

weil na<strong>ch</strong> Ansi<strong>ch</strong>t des Geri<strong>ch</strong>ts<br />

diese Alternativen ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>end<br />

geprüft worden waren.<br />

Damit stellt si<strong>ch</strong> die Frage, was „andere<br />

verhältnismäßige Mittel” sind. Klar<br />

ist, die im Geri<strong>ch</strong>tsurteil erwähnten<br />

infrarot- oder lasergesteuerten Geräte<br />

können es ni<strong>ch</strong>t sein, weil sie zur <strong>Vogelabwehr</strong><br />

im Weinbau (no<strong>ch</strong>) ni<strong>ch</strong>t taugen<br />

oder no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t auf dem Markt<br />

sind. Bei Blendspiegeln, S<strong>ch</strong>reckbändern<br />

oder Ultras<strong>ch</strong>allgeräten bestehen<br />

bere<strong>ch</strong>tigte Zweifel an der Wirkung.<br />

Eine zuverlässige „Fernhaltung” ist erfahrungsgemäß<br />

damit ni<strong>ch</strong>t zu errei<strong>ch</strong>en.<br />

Netze können aus na<strong>ch</strong>vollziehbaren<br />

Gründen nur bei einem kleinen<br />

Teil der Weinberge eingesetzt werden<br />

und andere Geräte oder Mittel gibt es<br />

derzeit ni<strong>ch</strong>t.<br />

Sind die Kosten für den<br />

Feldhüter verhältnismäßig?<br />

Bleibt also wieder nur der Feldhüter.<br />

Au<strong>ch</strong> die Umsetzung der in der Arbeitshilfe<br />

des Gemeinde- und Städtebundes<br />

formulierten Handlungsempfehlungen<br />

läuft bei realistis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t der Dinge<br />

letztli<strong>ch</strong> auf den Einsatz <strong>von</strong> Feldhütern<br />

hinaus.<br />

Die Prüfung der „anderen verhältnismäßigen<br />

Mittel” reduziert si<strong>ch</strong> demna<strong>ch</strong><br />

auf die Frage, ob die Kosten für<br />

den Einsatz eines oder mehrerer Feldhüter<br />

„verhältnismäßig” sind.<br />

Als Konsequenz aus dem Urteil des<br />

Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tes werden si<strong>ch</strong> die<br />

zuständigen Behörden künftig – sofern<br />

ni<strong>ch</strong>t ohnehin bereits ges<strong>ch</strong>ehen – mit<br />

dieser Frage befassen müssen. Dazu<br />

sollten jedo<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong>vollziehbare Bere<strong>ch</strong>nungen<br />

angestellt werden. Der bloße<br />

Hinweis darauf, dass der Einsatz<br />

mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er Arbeitskraft unwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er<br />

sei als die Ans<strong>ch</strong>affung <strong>von</strong> Automaten,<br />

wird ni<strong>ch</strong>t genügen. Vermutli<strong>ch</strong><br />

müssen vor diesem Hintergrund<br />

stellenweise au<strong>ch</strong> höhere Kosten für die<br />

<strong>Vogelabwehr</strong> in Kauf genommen werden.<br />

Was dabei no<strong>ch</strong> vertretbar ist,<br />

kann jeweils nur in Abwägung der<br />

Situation vor Ort ents<strong>ch</strong>ieden werden<br />

und bedeutet in einigen Fällen si<strong>ch</strong>er<br />

einen höheren Aufwand bei der Antragsstellung<br />

und -bearbeitung.<br />

Letztli<strong>ch</strong> wird es au<strong>ch</strong> in dieser Frage<br />

auf einen Kompromiss hinauslaufen.<br />

Vorstellbar wäre in den s<strong>ch</strong>wierigen<br />

Fällen <strong>zum</strong> Beispiel der kombinierte<br />

Einsatz <strong>von</strong> (funkgesteuerten) <strong>Vogelabwehr</strong>geräten<br />

und einigen wenigen Feldhütern,<br />

die für einen ereignisbezogenen<br />

Einsatz der Geräte sorgen, glei<strong>ch</strong>zeitig<br />

aber au<strong>ch</strong> selbst aktiv <strong>Vogelabwehr</strong><br />

betreiben.<br />

Immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Genehmigungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>geräten<br />

ohne eine na<strong>ch</strong>weisbare Prüfung auf<br />

ma<strong>ch</strong>bare Alternativen werden dagegen<br />

weitere Anwohnerklagen provozieren.<br />

Dafür ist das Urteil des Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>ts<br />

Koblenz jetzt ein Präzedenzfall.<br />

Und das Letzte, was die Weinwirts<strong>ch</strong>aft<br />

im Hinblick auf eine au<strong>ch</strong> in<br />

Zukunft no<strong>ch</strong> funktionierende <strong>Vogelabwehr</strong><br />

gebrau<strong>ch</strong>en kann, ist eine Flut<br />

<strong>von</strong> Klagen.<br />

❏<br />

48


Bayeris<strong>ch</strong>e Landesanstalt für<br />

Weinbau und Gartenbau<br />

Mitteilung zur <strong>Vogelabwehr</strong> sowie<br />

<strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz vor Wespen- und<br />

Mäusefraß<br />

Heinri<strong>ch</strong> Hofmann, Petra Hönig, Peter S<strong>ch</strong>wappa<strong>ch</strong><br />

Sa<strong>ch</strong>gebiet Rebs<strong>ch</strong>utz und –physiologie<br />

Bayeris<strong>ch</strong>e Landesanstalt für<br />

Weinbau und Gartenbau<br />

Herrnstraße 8, 97209 Veitshö<strong>ch</strong>heim<br />

Tel. 0931 / 9801 - 572 • eMail: heinri<strong>ch</strong>.hofmann@lwg.bayern.de


Mitteilung zur <strong>Vogelabwehr</strong>, <strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz vor Wespen- und Mäusefraß<br />

VOGELABWEHR<br />

Die Traubenreife s<strong>ch</strong>reitet fort. Um die reifenden Trauben vor Vogelfraß zu s<strong>ch</strong>ützen,<br />

sollten mögli<strong>ch</strong>st frühzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit si<strong>ch</strong> die Vögel<br />

ni<strong>ch</strong>t an den Fraßplatz Weinberg gewöhnen. Folgende Verfahrensweisen sind mögli<strong>ch</strong>:<br />

1. Traubenhut<br />

Die Traubenhut ist die einfa<strong>ch</strong>ste und umwelts<strong>ch</strong>onendste Maßnahme. Der Erwerb der<br />

pyrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Munition setzt allerdings einen Munitionserwerbs<strong>ch</strong>ein voraus. Dur<strong>ch</strong><br />

Neuregelungen im Waffenre<strong>ch</strong>t sind folgende Punkte zu bea<strong>ch</strong>ten:<br />

Das Abfeuern der S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>usswaffen darf ohne Waffens<strong>ch</strong>ein nur auf<br />

Weinbergsflä<strong>ch</strong>en und ni<strong>ch</strong>t <strong>von</strong> öffentli<strong>ch</strong>em Grund aus erfolgen.<br />

S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>usswaffen dürfen <strong>zum</strong> Weinberg nur im ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>ussbereiten und ni<strong>ch</strong>t<br />

zugriffsbereiten Zustand (entladen und in einer Tas<strong>ch</strong>e verstaut) transportiert werden.<br />

2. S<strong>ch</strong>ussapparate und phonoakustis<strong>ch</strong>e Geräte<br />

Vor der Inbetriebnahme ist na<strong>ch</strong> dem<br />

Bayeris<strong>ch</strong>en Immissionss<strong>ch</strong>utzgesetz die<br />

Erlaubnis der Gemeinden einzuholen. Die Geräte<br />

dürfen nur während der Tageszeit eingesetzt<br />

werden. Beim Einsatz sol<strong>ch</strong>er Geräte sind<br />

Mindestentfernungen einzuhalten. Beim Einsatz<br />

mehrerer Geräte gilt das 1,2-fa<strong>ch</strong>e dieser<br />

Entfernungen:<br />

In reinen Wohngebieten:<br />

in allgemeinen Wohngebieten:<br />

in Mis<strong>ch</strong>gebieten / Dorfgebieten:<br />

700 m (50 dB (A))<br />

500 m (55 dB (A))<br />

300 m (60 dB (A))<br />

Die Art der jeweiligen Wohngebiete und gegebenenfalls weitere Vors<strong>ch</strong>riften sind bei den<br />

Gemeindeverwaltungen zu erfragen. Die vorgenannten Ri<strong>ch</strong>tlinien werden <strong>von</strong> den<br />

zuständigen Behörden überwa<strong>ch</strong>t! Um Belästigungen zu vermeiden, ist die<br />

S<strong>ch</strong>usshäufigkeit mögli<strong>ch</strong>st gering zu halten und die Aufstellung der Geräte so<br />

vorzunehmen, dass Belästigungen auf ein unvermeidbares Maß minimiert werden.<br />

3. Verwendung <strong>von</strong> Netzen <strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz der Trauben vor Vogelfraß<br />

Wennglei<strong>ch</strong> viele unserer Vogelarten an den reifenden Trauben in den Weinbergen<br />

nas<strong>ch</strong>en, so werden Fraßs<strong>ch</strong>äden nur dur<strong>ch</strong> Stare (Sturnus vulgaris), S<strong>ch</strong>warzamseln<br />

(Turdus merula) und Wa<strong>ch</strong>olderdrosseln oder Krammetsvögel (Turdus pilaris) verursa<strong>ch</strong>t.


Zum S<strong>ch</strong>utz der Weinberge vor Vogelfraß ist das Aushängen <strong>von</strong> Netzen ein geeignetes<br />

Verfahren, wenn einige grundsätzli<strong>ch</strong>e Aspekte und Verhaltensweisen bea<strong>ch</strong>tet werden:<br />

1. Die Notwendigkeit der Verwendung <strong>von</strong> Vogels<strong>ch</strong>utznetzen muss in jedem Einzelfall<br />

sorgfältig geprüft werden. Im Allgemeinen ist dies nur in der Nähe <strong>von</strong> Waldrändern,<br />

Gebüs<strong>ch</strong>en und Wohngebieten gere<strong>ch</strong>tfertigt.<br />

2. Das für die Tiere s<strong>ch</strong>onendste und beste<br />

Verfahren ist die Seitenbespannung, die<br />

neben dem S<strong>ch</strong>utz vor Vögeln au<strong>ch</strong> einen<br />

S<strong>ch</strong>utz vor Wespenfraß bietet. Diese<br />

empfehlen wir daher generell an Stelle<br />

der Ganzflä<strong>ch</strong>enbespannung.<br />

3. Es dürfen nur blaue Netze mit einer<br />

Mas<strong>ch</strong>enweite <strong>von</strong> maximal 30 x 30<br />

mm und einer Fadenmindeststärke <strong>von</strong><br />

1 mm verwendet werden. Bei Neukauf<br />

<strong>von</strong> Netzen sollte die Mas<strong>ch</strong>enweite 25<br />

x 25 mm ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>reiten!<br />

4. Die Ganzflä<strong>ch</strong>enbespannung s<strong>ch</strong>ützt<br />

die Trauben vor allem gegen Stare, die in<br />

S<strong>ch</strong>wärmen <strong>von</strong> oben in die Weinberge<br />

einfliegen. Die blauen Netze sind straff<br />

und windsi<strong>ch</strong>er zu spannen. Zum<br />

S<strong>ch</strong>utz der Vögel und Kleinsäuger ist<br />

si<strong>ch</strong>erzustellen, dass ca. 40 cm Abstand<br />

<strong>zum</strong> Boden eingehalten wird und keine<br />

losen Enden am Boden streifen oder<br />

aufliegen. Vor allem an Waldrändern, an<br />

Hecken und Wohngebieten, wo seitli<strong>ch</strong><br />

einfliegende Vögel (Amsel, Wa<strong>ch</strong>olderdrossel)<br />

auftreten können, kann die<br />

Abspannung bis <strong>zum</strong> Boden zusätzli<strong>ch</strong><br />

mittel eines straff gespannten und im<br />

Boden verankerten Drahtgefle<strong>ch</strong>tes<br />

erfolgen. Die eingenetzten Rebflä<strong>ch</strong>en<br />

sind regelmäßig zu begehen und zu<br />

kontrollieren. Dabei ist die Verspannung<br />

der Netze zu überprüfen und<br />

gegebenenfalls zu korrigieren.<br />

Seitenbespannung<br />

Ganzflä<strong>ch</strong>enbespannung<br />

Bodenabspannung


5. Unmittelbar vor der Lese sind die Netze zu entfernen! Reste <strong>von</strong> Netzen dürfen<br />

keinesfalls in den Weinbergen liegen bleiben oder dort gelagert werden!<br />

6. Werden dur<strong>ch</strong> unsa<strong>ch</strong>gemäße Bespannungen und Handhabungen <strong>von</strong> Netzen Tiere<br />

verletzt oder getötet, so liegen Verstöße gegen das Tiers<strong>ch</strong>utzgesetz und gegen<br />

Artenbestimmungen vor, die mit empfindli<strong>ch</strong>en Geldstrafen geahndet werden können.<br />

Ungea<strong>ch</strong>tet dessen, sollte si<strong>ch</strong> der Winzer im Klaren sein, dass Na<strong>ch</strong>lässigkeiten dem<br />

Ansehen des gesamten Berufsstandes s<strong>ch</strong>aden.<br />

WESPENFRAß<br />

Gerade früh reifende Sorten (z.B. Ortega,<br />

Bac<strong>ch</strong>us) sind für Wespenfraß besonders<br />

anfällig. Fraßstellen sind bei entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Witterungsbedingungen oftmals Ausgangspunkt<br />

für den Befall mit Fäulepilzen (Botrytis,<br />

Penicillium) und Bakterien (Essigfäule).<br />

Am wirkungsvollsten kann dem Wespenfraß<br />

mit einer di<strong>ch</strong>ten Seitenbespannung der<br />

Traubenzone mit engmas<strong>ch</strong>igen Netzen<br />

vorgebeugt werden. Au<strong>ch</strong> hier sollte die Ausbringung frühzeitig<br />

erfolgen, damit dur<strong>ch</strong> den Duft angefressener Beeren ni<strong>ch</strong>t<br />

zusätzli<strong>ch</strong> weitere Wespen angelockt werden. Die Aushängung<br />

<strong>von</strong> Köderfallen am Rand der Parzellen kann den Einflug<br />

verhindern helfen. Die Köderflüssigkeit sollte aus ca. 50 ml<br />

Weinessig, 50 ml Wein, 150 ml Bier, ca. 300 g Zucker und ein<br />

paar Tropfen Netzmittel (Spülmittel) je Liter bestehen. Diese<br />

Köderflüssigkeit wird etwa ein Drittel ho<strong>ch</strong> in Flas<strong>ch</strong>en mit weiten<br />

Öffnungen gefüllt und am Parzellenrand aufgehängt, an dem die<br />

Wespen einfliegen. Die Köderflüssigkeit ist na<strong>ch</strong> einigen Tagen<br />

zu erneuern.<br />

MÄUSE<br />

In vielen Weinbergen mit hohem Mäusebesatz werden während der Traubenreife die<br />

süßen Trauben angefressen. In Folge werden die Fraßstellen dur<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>ädli<strong>ch</strong>e Pilze, wie<br />

z.B. Penicillium, besiedelt. Sol<strong>ch</strong>e Trauben dürfen keineswegs zur Weinbereitung<br />

verwendet werden. In stark besetzten Anlagen kann dur<strong>ch</strong> eine Mäusebekämpfung dieses<br />

Problem vermindert werden. Dazu können zugelassene Präparate mit den Wirkstoffen<br />

Zinkphosphid (z.B. „Segetan Giftweizen“) oder Chlorphacinon (z. B. „Ratron<br />

Feldmausköder“) eingesetzt werden. Bea<strong>ch</strong>ten Sie beim Auslegen der Köder unbedingt<br />

die Anwendungshinweise, damit eine S<strong>ch</strong>ädigung anderer Tiere (Wild, Hunde) unterbleibt.


Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis<br />

für den Betrieb akustis<strong>ch</strong>er Geräte zur <strong>Vogelabwehr</strong><br />

- Stand: Juli 2006 -<br />

1. Einleitung<br />

Die Abwehr <strong>von</strong> Vögeln, insbesondere Staren, mit akustis<strong>ch</strong>en Geräten (<strong>zum</strong> Beispiel S<strong>ch</strong>ussanlagen)<br />

führt immer wieder zu Konflikten wegen Lärmbelästigung bena<strong>ch</strong>barter Wohngebiete und<br />

Orts<strong>ch</strong>aften. Daher ist der Betrieb sol<strong>ch</strong>er Anlagen seit jeher genehmigungspfli<strong>ch</strong>tig na<strong>ch</strong> den jeweils<br />

geltenden immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Bestimmungen. Eine objektive Bestimmung der<br />

Lärmbelästigung ist kaum mögli<strong>ch</strong>. Zum einen liegen für die betriebenen Geräte keine diesbezügli<strong>ch</strong>en<br />

te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Daten über die Lärmemissionen vor. Zum anderen beeinflusst über die Entfernung<br />

zwis<strong>ch</strong>en Gerät und Wohngebiet hinaus eine Vielzahl <strong>von</strong> Faktoren die tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Lärmbelastung.<br />

Dazu gehören insbesondere die S<strong>ch</strong>ussintervalle, die topografis<strong>ch</strong>en Gegebenheiten, die<br />

die Lärmbelastung sowohl mindern als au<strong>ch</strong> verstärken können sowie ni<strong>ch</strong>t zuletzt die Witterungsbedingungen<br />

(z.B. Windri<strong>ch</strong>tung, Nebel, Lufttemperatur). Zudem gelten für unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Arten<br />

der Wohnbebauung (reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Mis<strong>ch</strong>gebiete, Dorfgebiete)<br />

unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Immissionsri<strong>ch</strong>twerte.<br />

Die Verwaltungsvors<strong>ch</strong>rift zur Festlegung <strong>von</strong> Mindestentfernungen zwis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussanlagen<br />

und Wohngebieten aus dem Jahre 1985 führte einen Bewertungsrahmen ein, um die Beurteilung<br />

der Zulässigkeit <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen zu erlei<strong>ch</strong>tern und zu objektivieren. Diese VV trat zwar<br />

mit Ablauf des 31.12.1995 außer Kraft, kann jedo<strong>ch</strong> weiterhin zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Beurteilung hinzugezogen werden. Seit der Novelle des Landesimmissionss<strong>ch</strong>utzgesetzes im Jahr<br />

2000 sind die Gemeinden für die Erteilung der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis sowie für die<br />

Überwa<strong>ch</strong>ung, Einhaltung der Vorgaben und Ahndung für alle Anlagen zu Starenabwehr zuständig<br />

- also au<strong>ch</strong> für die dur<strong>ch</strong> die Winzer selbst betriebenen (zuvor: Gewerbeaufsi<strong>ch</strong>tsbehörden).<br />

In der Praxis traten in der Folge ni<strong>ch</strong>t unerhebli<strong>ch</strong>e Umsetzungsprobleme auf, insbesondere in<br />

Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Erlaubnis: Wel<strong>ch</strong>e Unterlagen hat der Winzer bzw.<br />

die Weinbergshut betreibende Ortsgemeinde der für die Erlaubnis zuständigen Stelle vorzulegen?<br />

Na<strong>ch</strong> wel<strong>ch</strong>en Kriterien wird die Zulässigkeit der Geräte dort geprüft?<br />

Auf Initiative des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde dazu eine gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe gebildet, die si<strong>ch</strong> wie folgt zusammensetzt:<br />

Frau Heinz-Fis<strong>ch</strong>er, Herr Dr. Rätz, Referenten beim Gemeinde- und Städtebund (Federführung)<br />

Herr Dilg, Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum<br />

Herr Zillmann, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuzna<strong>ch</strong><br />

Herr Fis<strong>ch</strong>er, MWVLW, Referat 8507 (Bildung, Betriebswirts<strong>ch</strong>aft, Landte<strong>ch</strong>nik)<br />

Herr S<strong>ch</strong>neider, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd<br />

Herr Sosath / Herr Dr. Gust (bis 2004 Herr S<strong>ch</strong>ulte-Hubbert), MUFV, Referat 1062 (Gewerbeaufsi<strong>ch</strong>t,<br />

Lärm)<br />

Herr Dr. Altmayer, DLR Rheinpfalz


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 2<br />

Die vorliegende Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zusammen und ersetzt die<br />

Fassung für das Jahr 2004. Die aktuelle Überarbeitung berücksi<strong>ch</strong>tigt insbesondere das Urteil des<br />

VG Koblenz vom 20.12.2005 – 1 K 1212/05.KO – (siehe kosDirekt). Die Arbeitshilfe dient dazu,<br />

allen Beteiligten praxistaugli<strong>ch</strong>e Hinweise zu einer mögli<strong>ch</strong>st re<strong>ch</strong>tssi<strong>ch</strong>eren Umsetzung der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Anforderungen zu geben. Eine weitere Forts<strong>ch</strong>reibung erfolgt, soweit<br />

und sobald si<strong>ch</strong> aus den Erfahrungen, Anregungen und Kritik aus dem Berei<strong>ch</strong> der Praxis und der<br />

Anwender oder aus weiterer Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung hierzu ein Bedarf ergibt. Entspre<strong>ch</strong>ende Hinweise<br />

nehmen alle Vertreter in der Arbeitsgruppe entgegen.<br />

2. Aktueller Sa<strong>ch</strong>stand: Fraßgefährdung, <strong>Vogelabwehr</strong><br />

Na<strong>ch</strong> § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G soll die Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen und Geräten<br />

zur Fernhaltung <strong>von</strong> Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Anbaugebieten nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln<br />

ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann. Die Bemühungen des MUF zielen darauf ab, sol<strong>ch</strong>e Alternativen für die<br />

<strong>Vogelabwehr</strong> zu prüfen, die gegenüber den heutigen Ansätzen insgesamt zu einer geringeren<br />

Lärmbelästigung führen könnten. Dazu hat das MUF im Jahr 2001 ein Guta<strong>ch</strong>ten in Auftrag gegeben,<br />

das unter anderem auf folgende Fragen eingeht:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Wel<strong>ch</strong>e Vögel verursa<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>äden im Weinbau, Obstbau oder sonstigen für Rheinland-Pfalz<br />

relevanten Sonderkulturen?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Frü<strong>ch</strong>te sind betroffen? Gibt es bevorzugte Sorten?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Gebiete in Rheinland-Pfalz sind betroffen? Gibt es hier kleinräumige Unters<strong>ch</strong>iede?<br />

Zu wel<strong>ch</strong>er Tageszeit ist der Einsatz <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen erforderli<strong>ch</strong>?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Systeme zur <strong>Vogelabwehr</strong> gibt es auf dem Markt? Wie ho<strong>ch</strong> ist jeweils die potenzielle<br />

Belästigung <strong>von</strong> Anwohnern?<br />

Wie laut müssen S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussanlage oder alternative Methoden sein?<br />

Wie ho<strong>ch</strong> muss die S<strong>ch</strong>ussfrequenz sein? Gibt es Unters<strong>ch</strong>iede bei vers<strong>ch</strong>iedenen Tonfrequenzen?<br />

Gibt es Alternativen wie z.B. Ablenkfütterung mit besonderen Beerensträu<strong>ch</strong>ern?<br />

In Bezug auf die Starenabwehr im Weinbau gibt das Guta<strong>ch</strong>ten im Ergebnis folgende Hinweise:<br />

1. Zur S<strong>ch</strong>adensbelastung und zur Eignung <strong>von</strong> Abwehrmaßnahmen:<br />

Die S<strong>ch</strong>adensbelastung ist räumli<strong>ch</strong> eng begrenzt und kann einzelbetriebli<strong>ch</strong> zu erhebli<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>äden führen. Besonders gefährdet sind Weinberge unter Stromleitungen sowie im Berei<strong>ch</strong><br />

der S<strong>ch</strong>lafplätze.<br />

Maßnahmen zur S<strong>ch</strong>adensabwehr sind unumgängli<strong>ch</strong>.<br />

Ni<strong>ch</strong>t geeignete Maßnahmen sind: Abs<strong>ch</strong>uss, Vergrämung an den S<strong>ch</strong>lafplätzen, Ultras<strong>ch</strong>allgeräte,<br />

Beizvogeleinsatz sowie alle unselektiv wirkenden Maßnahmen. Die Wirksamkeit<br />

ferngesteuerter Modellflugzeuge ist no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>ließend geklärt.<br />

Die Wirksamkeit akustis<strong>ch</strong>er Abwehrmaßnahmen wird bestätigt. Daneben können die Vernetzung<br />

(Seitenbespannung) sowie im Einzelfall optis<strong>ch</strong>e Verfahren (flatternde Bänder,<br />

kleine Gasballons u.ä.) als geeignete Maßnahmen in Frage kommen.<br />

2. Zu den Handlungsempfehlungen:<br />

Die Starenabwehr sollte lokal, aber in Form einer zentral geregelten und gemeins<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Starenhut erfolgen.<br />

<br />

Aus Gründen der Flexibilität und der Zielsetzung, Abwehrmaßnahmen strikt nur bei Bedarf


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 3<br />

<br />

dur<strong>ch</strong>zuführen, sollten bevorzugt Weinbergs<strong>ch</strong>ützen eingesetzt werden.<br />

Die Einhaltung der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen sollte dur<strong>ch</strong> die Behörde sti<strong>ch</strong>probenartig<br />

kontrolliert werden.<br />

Das Guta<strong>ch</strong>ten ist über die Internetseiten des MUF (www.muf.rlp.de, Auswahl Infomaterial, Liste ist<br />

alphabetis<strong>ch</strong> sortiert) zugängli<strong>ch</strong>. Verlinkung erfolgt au<strong>ch</strong> aus kosDirekt.<br />

3. Grundsätze für die Dur<strong>ch</strong>führung der Starenabwehr („gute fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Praxis“)<br />

Ausgehend <strong>von</strong> den Ergebnissen des o.g. Guta<strong>ch</strong>tens hat die gemeinsame Arbeitsgruppe eine<br />

Reihe <strong>von</strong> Grundsätzen im Sinne einer „guten fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Praxis“ für die Dur<strong>ch</strong>führung und immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Genehmigung der Starenabwehr im Wein- und Obstbau zusammengestellt,<br />

siehe Anlage 1. Diese Grundsätze betreffen insbesondere<br />

die große Bedeutung Akzeptanz fördernder Maßnahmen bei der Wohnbevölkerung<br />

die Bea<strong>ch</strong>tung der Verhältnismäßigkeit und die Vermeidung <strong>von</strong> „Überers<strong>ch</strong>ließungen“<br />

die Ri<strong>ch</strong>twerte zu Mindestabständen zur Wohnbebauung<br />

die Anforderungen an die S<strong>ch</strong>usshäufigkeit und die S<strong>ch</strong>ussintervalle,<br />

die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Anforderungen an die Geräte,<br />

Hinweise, unter wel<strong>ch</strong>en Bedingungen auf S<strong>ch</strong>ussapparate verzi<strong>ch</strong>tet werden kann.<br />

Die Grundsätze sollen dem Antragsteller bekannt gegeben bzw. ausgehändigt werden. Die für die<br />

Erlaubnis zuständige Behörde berücksi<strong>ch</strong>tigt bei ihrer Ents<strong>ch</strong>eidung über die Zulassung der beantragten<br />

Anlagen diese Grundsätze im Rahmen der na<strong>ch</strong> § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G zu wahrenden Verhältnismäßigkeit<br />

der Mittel.<br />

4. Zum immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnisverfahren<br />

Zur Re<strong>ch</strong>tslage gemäß Immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>t<br />

LImS<strong>ch</strong>G<br />

§ 7 Abs. 3: Erforderli<strong>ch</strong>keit der Erlaubnis<br />

„Der Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen und Geräten zur Fernhaltung <strong>von</strong> Tieren in Weinbergen<br />

oder in anderen gefährdeten landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Anbaugebieten, dur<strong>ch</strong> den Anwohnerinnen<br />

und Anwohner erhebli<strong>ch</strong> belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />

Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen<br />

Mitteln ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann.“<br />

§ 13 (Ordnungswidrigkeiten)<br />

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzli<strong>ch</strong> oder fahrlässig<br />

…<br />

7. entgegen § 7 Abs. 3 die dort genannten akustis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen oder Geräte ohne<br />

Erlaubnis betreibt, …“<br />

§ 14 Zuständigkeiten<br />

„(1) Zuständige Behörde na<strong>ch</strong> § 7 Abs. 3 Satz 1 ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien<br />

Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen<br />

kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 4<br />

…<br />

(5) Soweit die verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden sowie die kreisfreien und<br />

großen kreisangehörigen Städte, die die ihnen übertragenen Aufgaben als Auftragsangelegenheit<br />

wahrnehmen, selbst beteiligt sind, nimmt die Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

deren Aufgaben wahr.“<br />

Die TA Lärm ist hier ni<strong>ch</strong>t unmittelbar anwendbar, da sie ni<strong>ch</strong>t genehmigungsbedürftige landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Anlagen ausdrückli<strong>ch</strong> ausnimmt.<br />

Der Einsatz <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>usspistolen dur<strong>ch</strong> Wingerts<strong>ch</strong>ütze unterliegt ni<strong>ch</strong>t der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Genehmigungspfli<strong>ch</strong>t. Die eins<strong>ch</strong>lägigen waffenre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Bestimmungen sind<br />

zu bea<strong>ch</strong>ten.<br />

Zu den Zuständigkeiten:<br />

Antragsteller<br />

Einzelne Winzer/Landwirte/Obstbauern<br />

Privatre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Vereinigungen<br />

(z.B. Bauern- oder Winzervereine)<br />

Ortsgemeinde<br />

Verbandsgemeinde (hypothetis<strong>ch</strong>)<br />

Verbandsfreie Gemeinde/Stadt<br />

zuständige Behörde<br />

Verbandsgemeinde, verbandsfreie<br />

Gemeinde, kreisfreie Stadt<br />

Verbandsgemeinde, verbandsfreie<br />

Gemeinde, kreisfreie Stadt<br />

Verbandsgemeinde<br />

SGD Süd bzw. Nord<br />

SGD Süd bzw. Nord<br />

Zu „erhebli<strong>ch</strong> belästigt werden können“:<br />

Der Erlaubnispfli<strong>ch</strong>t unterliegen nur sol<strong>ch</strong>e Anlagen, <strong>von</strong> denen eine erhebli<strong>ch</strong>e Belästigung ausgehen<br />

kann. Ausgenommen sind daher sol<strong>ch</strong>e Geräte, die in weiter Entfernung <strong>von</strong> der Ortslage in<br />

der Feldflur aufgestellt werden.<br />

Empfehlungen:<br />

Die gemeinsame Arbeitsgruppe hat si<strong>ch</strong> darauf verständigt, dass bei Geräten bzw. Anlagen,<br />

die eine kürzeste Entfernung <strong>von</strong> mehr als 1.000 m zu einer ges<strong>ch</strong>lossenen Wohnbebauung<br />

aufweisen, regelmäßig eine erhebli<strong>ch</strong>e Belästigung ni<strong>ch</strong>t angenommen werden muss und<br />

daher ni<strong>ch</strong>t der Erlaubnispfli<strong>ch</strong>t unterliegen. Im Übrigen ist der Einzelfall zu prüfen.<br />

Bei Anlagen in geringerer Entfernung empfiehlt die gemeinsame Arbeitsgruppe im Hinblick auf die<br />

Vermeidung erhebli<strong>ch</strong>er Lärmbelästigungen folgende Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte zur Wohnbebauung in<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> der max. S<strong>ch</strong>usszahl:<br />

Art der Wohnbebauung na<strong>ch</strong> BauNVO<br />

max. S<strong>ch</strong>usszahl je Tag MI / MD WA WR<br />

bis 40 300 m 500 m 700 m<br />

41 - 100 500 m 800 m 1.000 m<br />

über 100<br />

keine Ri<strong>ch</strong>twerte, Einzelfallprüfung<br />

Bei Einhaltung dieser Ri<strong>ch</strong>twerte wird die Erlaubnis erteilt. Im Grenzberei<strong>ch</strong> geringfügig über 40


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 5<br />

S<strong>ch</strong>üsse je Tag kann die Gemeinde, die die Erlaubnis erteilt, den Ri<strong>ch</strong>twert in eigenem Ermessen<br />

na<strong>ch</strong> unten anpassen.<br />

Empfehlungen:<br />

Bei Unters<strong>ch</strong>reitung der Ri<strong>ch</strong>twerte ist die Zulässigkeit anhand folgender Kriterien zu überprüfen:<br />

Besondere Geländeverhältnisse, die die direkte S<strong>ch</strong>allausbreitung vom S<strong>ch</strong>ussgerät zur<br />

Wohnbebauung verhindern.<br />

Der Abstand kann in diesem Fall soweit verringert werden, wie in direkter Linie zwis<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>ussgerät und Wohnbebauung das Geländehindernis verbleibt.<br />

Hindernisse aus Bewu<strong>ch</strong>s jegli<strong>ch</strong>er Art bleiben unberücksi<strong>ch</strong>tigt, da <strong>von</strong> ihnen ausgehende<br />

Lärmminderung verna<strong>ch</strong>lässigbar ist.<br />

Die Ri<strong>ch</strong>twerte können au<strong>ch</strong> dann unters<strong>ch</strong>ritten werden, wenn der Antragsteller den Na<strong>ch</strong>weis<br />

vorlegt, dass die Immissionsri<strong>ch</strong>twerte für Wohnbebauung ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten werden.<br />

Hierzu kann ggf. auf bereits vorliegende S<strong>ch</strong>allguta<strong>ch</strong>ten zurückgegriffen werden. Bei gewüns<strong>ch</strong>ten<br />

S<strong>ch</strong>usszahlen <strong>von</strong> >100 je Tag ist deren Notwendigkeit anhand der Angaben des<br />

Antragstellers zu prüfen. Ggf. Rückspra<strong>ch</strong>e mit dem Antragsteller im Hinblick auf Alternativen.<br />

Bei der Ermittlung der S<strong>ch</strong>usszahlen wird nur die relevante S<strong>ch</strong>ussanlage berücksi<strong>ch</strong>tigt. Die<br />

bena<strong>ch</strong>barte S<strong>ch</strong>ussanlage (nur eine) ist ebenfalls relevant, wenn ihr Abstand zur maßgebli<strong>ch</strong>en<br />

Anlage kleiner ist als der in der Tabelle genannte Abstand zur Wohnbebauung. In diesem<br />

Fall muss die S<strong>ch</strong>usszahl beider Anlagen addiert werden.<br />

Beispiel:<br />

Die der Wohnbebauung (WA) nä<strong>ch</strong>ste S<strong>ch</strong>ussanlage ist 600 m entfernt mit S<strong>ch</strong>usszahl <strong>von</strong><br />

max. 40 pro Tag.<br />

a) Die nä<strong>ch</strong>ste bena<strong>ch</strong>barte S<strong>ch</strong>ussanlage ist 400 m <strong>von</strong> der o.g. entfernt mit S<strong>ch</strong>usszahl<br />

ebenfalls 40.<br />

Folge: Diese Anlage muss bei der S<strong>ch</strong>usszahl mit berücksi<strong>ch</strong>tigt werden, d.h. S<strong>ch</strong>usszahl<br />

= 80. Somit müsste der Abstand der ersten (nä<strong>ch</strong>sten) S<strong>ch</strong>ussanlage auf mind. 800 m erhöht<br />

werden, damit die Genehmigung ohne Eins<strong>ch</strong>ränkung erteilt werden kann.<br />

b) Die nä<strong>ch</strong>ste bena<strong>ch</strong>barte S<strong>ch</strong>ussanlage ist 500 m <strong>von</strong> der o.g. entfernt mit S<strong>ch</strong>usszahl<br />

ebenfalls 40.<br />

Folge: Diese Anlage muss ni<strong>ch</strong>t berücksi<strong>ch</strong>tigt werden, sie ist ni<strong>ch</strong>t relevant, d.h. die erste<br />

Anlage kann im Abstand <strong>von</strong> 600 m verbleiben und ohne Eins<strong>ch</strong>ränkung genehmigt werden.<br />

Zum Verfahren der Erlaubniserteilung:<br />

Das Gesetz regelt das Verfahren der Erlaubnis ni<strong>ch</strong>t, so dass die allgemeinen Grundsätze des<br />

Verwaltungsverfahrensre<strong>ch</strong>ts gelten. Insbesondere kann die Erlaubnis befristet bzw. mit Auflagen<br />

und Bedingungen versehen werden.<br />

Eine Befristung innerhalb des Jahres, beispielsweise auf einen bestimmten Hutungszeitraum dürfte<br />

si<strong>ch</strong> ebenso erübrigen, da die Weinbergshut ohnehin na<strong>ch</strong> den jeweiligen Erfordernissen auf<br />

einen bestimmten Zeitraum bes<strong>ch</strong>ränkt ist. Eine erneute Erlaubnispfli<strong>ch</strong>t dürfte si<strong>ch</strong> allerdings dann<br />

ergeben, wenn die Standorte der Geräte im dem erlaubnispfli<strong>ch</strong>tigen Berei<strong>ch</strong> maßgebli<strong>ch</strong> verändert<br />

werden.<br />

Gibt der Antragsteller an, die Starenabwehr jährli<strong>ch</strong> glei<strong>ch</strong> bleibend dur<strong>ch</strong>zuführen, kann die Erlaubnis<br />

für mehrere Jahre erteilt werden.<br />

In den Anlage 2 und 3 findet si<strong>ch</strong> ein Muster für den Antrag und für eine Erlaubnis gemäß § 7 Abs.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 6<br />

3 LImS<strong>ch</strong>G (hier: Sammelerlaubnis) <strong>zum</strong> Betrieb akustis<strong>ch</strong>er Anlagen zur Starenabwehr sowie in<br />

Anlage 4 eine Mustervorlage für eine Veröffentli<strong>ch</strong>ung im Hinblick auf die Erlaubnispfli<strong>ch</strong>t. Diese<br />

Muster sollen dazu dienen, das Verfahren praktikabel und mögli<strong>ch</strong>st wenig aufwändig unter Wahrung<br />

mögli<strong>ch</strong>st großer Re<strong>ch</strong>tsi<strong>ch</strong>erheit zu gestalten.<br />

Empfehlungen:<br />

Im Regelfall wird die Erlaubnis befristet für 5 Jahre erteilt. Damit soll errei<strong>ch</strong>t werden, dass<br />

spätestens na<strong>ch</strong> diesem Zeitraum das Konzept zur <strong>Vogelabwehr</strong> wegen der zu erwartenden<br />

te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Weiterentwicklung der Geräte erneut auf die Frage hin geprüft, ob die Fernhaltung<br />

ni<strong>ch</strong>t au<strong>ch</strong> mit anderen verhältnismäßigen Mitteln errei<strong>ch</strong>t werden kann (vgl. § 7 Abs. 3<br />

Satz 2 LImS<strong>ch</strong>G). Zudem wird damit dem Übergangszeitraum für eine eventuelle Na<strong>ch</strong>rüstung<br />

der Geräte Re<strong>ch</strong>nung getragen.<br />

Die Erlaubnis wird mit der (auflösenden) Bedingung erteilt, dass bei maßgebli<strong>ch</strong>er Änderung<br />

der Geräte, Standorte und S<strong>ch</strong>usshäufigkeit innerhalb des erlaubnispfli<strong>ch</strong>tigen Berei<strong>ch</strong>s sowie<br />

bei Missa<strong>ch</strong>tung der etwaiger Nebenbestimmungen die Erlaubnis für die betreffenden<br />

Geräte erlis<strong>ch</strong>t und eine erneute Erlaubnis zu beantragen ist.<br />

Die Beantragung der Erlaubnis erfolgt gemäß Anlage 2. Die zuständige Behörde stellt dem<br />

Antragsteller diesen bzw. einen entspre<strong>ch</strong>enden Vordruck zur Verfügung. Dem Antrag sollen<br />

die Grundsätze na<strong>ch</strong> Anlage 1 beigefügt werden. Bei Dur<strong>ch</strong>führung der Starenabwehr mit<br />

mehreren Geräten dur<strong>ch</strong> ein und denselben Betreiber (Gemeinde, Bauern- und Winzerverein<br />

o.ä.) wird die Erlaubnis in Form einer Sammelerlaubnis erteilt (siehe Anlagen 2 und 3).<br />

Zur Prüfung dur<strong>ch</strong> die die Erlaubnis erteilende Behörde<br />

Die gemeinsame Arbeitsgruppe geht da<strong>von</strong> aus, dass si<strong>ch</strong> - über die formalen Aspekte hinaus<br />

(Vollständigkeit des Antrags usw.) - die Prüfung dur<strong>ch</strong> die zuständige Behörde im Wesentli<strong>ch</strong>en<br />

darauf bes<strong>ch</strong>ränken kann, die Umsetzung o.g. Grundsätze für die „gute fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Praxis“ in der<br />

Starenabwehr (siehe Anlage 1) und insbesondere die Sti<strong>ch</strong>haltigkeit der Gründe für die Notwendigkeit<br />

des Einsatzes <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen zu überprüfen.<br />

Empfehlungen:<br />

Die Überprüfung der o.g. Grundsätze eins<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> der Alternativenprüfung erfolgt na<strong>ch</strong> guta<strong>ch</strong>terli<strong>ch</strong>er<br />

Eins<strong>ch</strong>ätzung.<br />

Im Übrigen umfasst die Prüfung folgende Prüfs<strong>ch</strong>ritte:<br />

Prüfung der Gründe für die Notwendigkeit des Einsatzes <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen. Im Hinblick<br />

auf die na<strong>ch</strong> § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G zu wahrende Verhältnismäßigkeit werden dabei au<strong>ch</strong> etwaige<br />

personelle und wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Bes<strong>ch</strong>ränkungen alternativer Abwehrverfahren berücksi<strong>ch</strong>tigt<br />

(z.B. Kosten, Verfügbarkeit geeigneter Personen).<br />

Prüfung der Mindestabstände zu Wohngebieten (siehe oben). Prüfung der Standorte der<br />

Anlagen im Übrigen (Wege, Abstände zueinander).<br />

Eine sti<strong>ch</strong>probenartige Prüfung anhand der ggf. mit dem Antrag eingerei<strong>ch</strong>ten Karte der Standorte<br />

dürfte hierzu ausrei<strong>ch</strong>en.<br />

Die für die Erlaubnis zuständigen Stellen (Gemeinden, SGD) sind aufgefordert, ihre Erfahrungen<br />

mit dieser Arbeitshilfe mitzuteilen. Dies betrifft sowohl die genannten Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte wie<br />

au<strong>ch</strong> Verfahrensfragen. Auf dieser Grundlage wird diese Arbeitshilfe re<strong>ch</strong>tzeitig zur nä<strong>ch</strong>sten Saison<br />

überarbeitet und zur Verfügung gestellt.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 1<br />

Grundsätze für die Dur<strong>ch</strong>führung der Starenabwehr („gute fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Praxis“)<br />

Ausgehend <strong>von</strong> den Ergebnissen des MUF-Guta<strong>ch</strong>tens aus dem Jahr 2001 hat die gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe folgende Grundsätze für die Dur<strong>ch</strong>führung der Starenabwehr im Wein- und Obstbau<br />

im Sinne einer „guten fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Praxis“ für die Starenabwehr erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehören<br />

Vertreter des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.V., des Ministeriums für<br />

Wirts<strong>ch</strong>aft, Verkehr, Landwirts<strong>ch</strong>aft und Weinbau, des Ministeriums für Umwelt, Forsten und<br />

Verbrau<strong>ch</strong>ers<strong>ch</strong>utz sowie des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz an.<br />

Der Information und Aufklärung der potenziell betroffenen Anwohner über die Notwendigkeit<br />

des S<strong>ch</strong>utzes der Weinberge mit Hilfe <strong>von</strong> Starens<strong>ch</strong>ussanlagen ist unverzi<strong>ch</strong>tbar. Sie sollte<br />

jährli<strong>ch</strong> vor Beginn der Lese dur<strong>ch</strong>geführt werden. Die Information kann insbesondere dur<strong>ch</strong> öffentli<strong>ch</strong>e<br />

Bekanntma<strong>ch</strong>ungen (siehe Muster in der Anlage 4, ohne Angabe der Standorte) oder,<br />

soweit im Einzelfall notwendig, dur<strong>ch</strong> Vor-Ort-Veranstaltungen oder persönli<strong>ch</strong>e Gesprä<strong>ch</strong>e erfolgen.<br />

Zur Wohnbebauung werden im Hinblick auf die mögli<strong>ch</strong>e Lärmbelästigung der Bevölkerung folgende<br />

Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte eingehalten:<br />

Art der Wohnbebauung na<strong>ch</strong> BauNVO<br />

max. S<strong>ch</strong>usszahl je Tag MI / MD WA WR<br />

bis 40 300 m 500 m 700 m<br />

41 - 100 500 m 800 m 1.000 m<br />

über 100<br />

keine Ri<strong>ch</strong>twerte, Einzelfallprüfung<br />

Die Einhaltung dieser Ri<strong>ch</strong>twerte ist grundsätzli<strong>ch</strong> Voraussetzung für eine immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Erlaubnis. Im Rahmen der Einzelfallprüfung verbleibt ein gewisser Ermessensspielraum,<br />

die Ri<strong>ch</strong>twerte unter bestimmten Voraussetzungen „na<strong>ch</strong> unten“ anzupassen, beispielsweise<br />

bei besonderen Geländeverhältnissen oder beim Einsatz besonders s<strong>ch</strong>allarmer Gerätetypen.<br />

Bei Anlagen in mehr als 1.000 m Entfernung zu einer ges<strong>ch</strong>lossenen Wohnbebauung ist<br />

regelmäßig keine erhebli<strong>ch</strong>e Belästigung mehr anzunehmen.<br />

Im Übrigen wird die Anzahl der Anlagen auf das unumgängli<strong>ch</strong> notwendige Maß bes<strong>ch</strong>ränkt.<br />

Der Abstand der einzelnen Anlagen zueinander orientiert si<strong>ch</strong> an der Rei<strong>ch</strong>weite der S<strong>ch</strong>allsignale.<br />

Überers<strong>ch</strong>ließungen sind zu vermeiden.<br />

Der Einsatz <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen mit regelmäßigen S<strong>ch</strong>ussintervallen wird soweit wie mögli<strong>ch</strong><br />

vermieden. Wegen des Gewöhnungseffekts ist ihre Wirkung einges<strong>ch</strong>ränkt; Aufwand bzw.<br />

Lärmbelästigung sind unverhältnismäßig. Vorläufig können sol<strong>ch</strong>e Anlagen im Hinblick auf eine<br />

Um- bzw. Na<strong>ch</strong>rüstung weiterhin verwendet werden, insbesondere dann, wenn wegen großer<br />

Entfernungen abseits der Wohnbebauung keine erhebli<strong>ch</strong>e Lärmbelästigung da<strong>von</strong> ausgehen<br />

kann.<br />

Die Geräte werden in dem erforderli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erheitsabstand zu Wegen aufgestellt, um eine<br />

Gefährdung <strong>von</strong> Spaziergängern auszus<strong>ch</strong>ließen.<br />

Die Knalls<strong>ch</strong>ussrohre werden keinesfalls den Ortslagen zugewandt ausgeri<strong>ch</strong>tet. Soweit die<br />

Knalls<strong>ch</strong>ussrohre si<strong>ch</strong> frei drehen können („Karussell“), sind sie entspre<strong>ch</strong>end zu blockieren.<br />

Die S<strong>ch</strong>ussanlagen werden nur na<strong>ch</strong> Bedarf eingesetzt oder die S<strong>ch</strong>ussintervalle sind zufällig.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 1<br />

Wingerts<strong>ch</strong>ützen, die Funk ferngesteuerte Anlagen bedienen und/oder mit Handwaffen s<strong>ch</strong>ießen,<br />

werden in dem erforderli<strong>ch</strong>en Umfang eingewiesen.<br />

Es werden keine Probes<strong>ch</strong>üsse bei der tägli<strong>ch</strong>en Inbetriebnahme der Anlage und au<strong>ch</strong> sonst<br />

keine S<strong>ch</strong>üsse abgegeben, die ni<strong>ch</strong>t unmittelbar der <strong>Vogelabwehr</strong> dienen.<br />

Einhaltung der Na<strong>ch</strong>truhe (22-6h) gemäß § 4 LImS<strong>ch</strong>G. Darüber hinaus kein Betrieb bei Dunkelheit<br />

unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung der abnehmenden Tageslänge. D.h. Betrieb frühestens ab ½<br />

Stunde vor Sonnenaufgang bzw. spätestens bis ½ Stunde na<strong>ch</strong> Sonnenuntergang. Bei Ersatzbes<strong>ch</strong>affung<br />

bieten si<strong>ch</strong> Geräte mit entspre<strong>ch</strong>enden Helligkeitssensoren an.<br />

Etwaige erhebli<strong>ch</strong>e Beeinträ<strong>ch</strong>tigungen auf die S<strong>ch</strong>utz- und Erhaltungsziele in (bena<strong>ch</strong>barten)<br />

Natura2000-Gebieten sind gesondert zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.<br />

Eine flä<strong>ch</strong>endeckende Starenabwehr mit S<strong>ch</strong>ussanlagen wird nur während der Hauptlesezeiten<br />

dur<strong>ch</strong>geführt. Ist außerhalb dieser Zeit ein S<strong>ch</strong>utz des Erntegutes notwendig (z.B. bei Eiswein),<br />

ist der Einsatz <strong>von</strong> Netzen o.ä. <strong>zum</strong>utbar.<br />

Sofern mögli<strong>ch</strong> und praktikabel, werden bei nur kleinräumig notwendigem S<strong>ch</strong>utz, insbesondere<br />

im Obstbau, Netze bevorzugt eingesetzt.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 2<br />

Antrag auf Erteilung einer Sammelerlaubnis gemäß § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G (<strong>Vogelabwehr</strong>)<br />

1. Antragsteller: Vorname, Name:……………………………………………………………………<br />

Straße: ………………………………<br />

Telefon: ……………………… ..<br />

PLZ Ort …………………………………<br />

Fax: ….………………………<br />

2. Alternativen: Begründen Sie hier, warum keine Alternativen <strong>zum</strong> Einsatz <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussapparaten<br />

zur Anwendung kommen können:<br />

…………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………<br />

…………………………………………………………………………………………………………………<br />

3. Art der Geräte, S<strong>ch</strong>ussintervalle, Entfernung zur Wohnbebauung<br />

Nur Geräte, die weniger als 1000 m <strong>von</strong> der nä<strong>ch</strong>sten Wohnbebauung entfernt sind:<br />

Gerätetyp<br />

S<strong>ch</strong>ussintervalle na<strong>ch</strong><br />

Bedarf, z.B. ferngesteuert<br />

Zufallsgesteuerte<br />

S<strong>ch</strong>ussintervalle<br />

Anzahl<br />

der<br />

Geräte<br />

voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Anzahl der<br />

S<strong>ch</strong>üsse je Tag*<br />

kürzeste Entfernung<br />

zur nä<strong>ch</strong>sten<br />

Wohnbebauung<br />

Regelmäßige<br />

S<strong>ch</strong>ussintervalle** m<br />

* Bei Anzahl der S<strong>ch</strong>üsse über 100: Begründen Sie bitte hier die Notwendigkeit:<br />

m<br />

m<br />

Besondere Geländeverhältnisse?<br />

(z.B. Hügel o.ä.)<br />

………………………………………………………………………………………………………………<br />

** Warum sind bedarfs- bzw. zufallsgesteuerte S<strong>ch</strong>ussintervalle ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>?<br />

………………………………………………………………………………………………………………<br />

3. Standort(e) der Anlage(n)<br />

Hier bitte Standort(e) näher bezei<strong>ch</strong>nen (Flurstück/Parzelle) bzw. Karte beifügen.<br />

4. Soll die Starenabwehr in den Folgejahren identis<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführt werden?<br />

nein<br />

ja, <strong>zum</strong>indest in den nä<strong>ch</strong>sten ……Jahren<br />

………………………., den ……………..<br />

…………………………………..<br />

Unters<strong>ch</strong>rift


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 3<br />

Erteilung einer Sammelerlaubnis gemäß § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G (<strong>Vogelabwehr</strong>)<br />

Ents<strong>ch</strong>eidung:<br />

Es wird eine Sammelerlaubnis mit einer Befristung <strong>von</strong> ……. Jahren erteilt.<br />

Nebenbestimmungen:<br />

Ausrei<strong>ch</strong>ender Si<strong>ch</strong>erheitsabstand zu Wegen, um Spaziergängern ni<strong>ch</strong>t zu gefährden.<br />

Ausri<strong>ch</strong>tung der Knalls<strong>ch</strong>ussrohre nur abgewandt <strong>von</strong> den Ortslagen.<br />

Kein Betrieb, der ni<strong>ch</strong>t unmittelbar der <strong>Vogelabwehr</strong> dient, z.B. keine Probes<strong>ch</strong>üsse.<br />

Einhaltung der Na<strong>ch</strong>truhe (22-6h) gemäß § 4 LImS<strong>ch</strong>G. Kein Betrieb bei Dunkelheit unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />

der abnehmenden Tageslänge, d.h. frühestens ab ½ Stunde vor Sonnenaufgang<br />

bzw. spätestens bis ½ Stunde na<strong>ch</strong> Sonnenuntergang.<br />

……………………………..………………………………………………………………………………<br />

……………………………..………………………………………………………………………………<br />

Der Antrag ist Bestandteil dieser Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt als für jede einzelne der vom Antragsteller<br />

angeführten Anlagen als erteilt. Bei Veränderung der verwendeten Geräte bzw. der angegebenen<br />

Standorte sowie bei Missa<strong>ch</strong>tung der Nebenbestimmungen erlis<strong>ch</strong>t die Erlaubnis für<br />

die betreffenden Anlagen mit unmittelbarer Wirkung; ggf. ist eine erneute Erlaubnis zu beantragen.<br />

Darüber hinaus steht diese Erlaubnis unter ausdrückli<strong>ch</strong>em Widerrufsvorbehalt.<br />

………………….., den …………………….<br />

Dienstsiegel, Unters<strong>ch</strong>rift<br />

Begründung:<br />

Die Antragsunterlagen wurden gemäß der gemeinsamen Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Erlaubnis für den Betrieb akustis<strong>ch</strong>er Geräte zur <strong>Vogelabwehr</strong>, insbesondere auf Grund der<br />

dort genannten Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte zur Wohnbebauung sowie Grundsätze und Empfehlungen<br />

geprüft. mit dem Ergebnis, dass die Starenabwehr mit S<strong>ch</strong>ussanlagen im vorliegenden Fall den<br />

Anforderungen des § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G entspre<strong>ch</strong>en.<br />

Alternative 1:<br />

Die beantragten Anlagen halten die Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte ein. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür,<br />

dass höhere Abstände notwendig sind. Beim Betrieb der Anlagen sind erhebli<strong>ch</strong>e Belästigungen<br />

der Anwohner dana<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zu erwarten.<br />

Alternative 2: (* - Ni<strong>ch</strong>tzutreffendes strei<strong>ch</strong>en)<br />

Die beantragten Anlagen halten die Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte zwar ni<strong>ch</strong>t ein. Die vorliegenden besondere<br />

Geländeverhältnisse* / die vorgelegten Na<strong>ch</strong>weise* / die erteilten Auflagen* lassen jedo<strong>ch</strong> ein<br />

Unters<strong>ch</strong>reiten der Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte zu.* Beim Betrieb der Anlagen sind erhebli<strong>ch</strong>e Belästigungen<br />

der Anwohner dana<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t zu erwarten.<br />

(Redaktioneller Hinweis:<br />

An dieser Stelle sind gemäß den allgemeinen verwaltungsverfahrensre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Grundsätzen<br />

die für das Abwägungsergebnis maßgebli<strong>ch</strong>en Gründe im Einzelnen zu erläutern, insbesondere


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 3<br />

im Hinblick auf<br />

die Einhaltung der Abstands-Ri<strong>ch</strong>twerte bzw. die Gründe für die ausnahmsweise Unters<strong>ch</strong>reitung<br />

der Ri<strong>ch</strong>twerte sowie<br />

die Un<strong>zum</strong>utbarkeit und Unverhältnismäßigkeit alternativer Maßnahmen.<br />

Siehe hierzu ausführli<strong>ch</strong> die Hinweise in der Arbeitshilfe im Abs<strong>ch</strong>nitt 4. – „Zum immissionsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Erlaubnisverfahren“ - in Verbindung mit der Anlage 1 zur Arbeitshilfe - Grundsätze<br />

der Starenabwehr<br />

Re<strong>ch</strong>tsbehelfbelehrung:<br />

Gegen diesen Erlaubnisbes<strong>ch</strong>eid können Sie innerhalb eines Monats Widerspru<strong>ch</strong> geltend ma<strong>ch</strong>en.<br />

Der Widerspru<strong>ch</strong> ist bei der Behörde, die diese Erlaubnis erteilt hat, s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> oder zur Nieders<strong>ch</strong>rift<br />

einzulegen.


GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Anlage 4<br />

Muster für Veröffentli<strong>ch</strong>ung zur Erlaubnispfli<strong>ch</strong>t<br />

Geräte zur akustis<strong>ch</strong>en Starenabwehr, die zu erhebli<strong>ch</strong>en Lärmbelästigungen für die Anwohner<br />

führen können, bedürfen gemäß Landesimmissionss<strong>ch</strong>utzgesetz Rheinland-Pfalz einer behördli<strong>ch</strong>en<br />

Erlaubnis. Für Geräte, deren kürzeste Entfernung zur nä<strong>ch</strong>sten Wohnbebauung über 1.000<br />

m beträgt, ist im Regelfall keine Erlaubnis erforderli<strong>ch</strong>, da <strong>von</strong> ihnen wegen der großen Entfernung<br />

keine erhebli<strong>ch</strong>e Belästigung ausgehen dürfte.<br />

Für Geräte, deren Standort weniger als 1.000 m zur nä<strong>ch</strong>sten Wohnbebauung liegt, ist eine Erlaubnis<br />

erforderli<strong>ch</strong>. Winzer, Winzervereine und Ortsgemeinden, die sol<strong>ch</strong>e Anlagen selbst betreiben<br />

wollen, beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw.<br />

Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit Hilfe eines einseitigen Antragsformulars.<br />

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn - abhängig <strong>von</strong> der S<strong>ch</strong>usshäufigkeit und der Art der Wohnbebauung<br />

sowie ggf. unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung besonderer Geländeverhältnisse - bestimmte Mindestabstände<br />

eingehalten werden. Diese wurden auf Landesebene kürzli<strong>ch</strong> neu als Ri<strong>ch</strong>twerte abgestimmt.<br />

Die Gemeindeverwaltung prüft die Erlaubnisfähigkeit anhand der Angaben des Antragstellers.<br />

Der Betrieb erlaubnispfli<strong>ch</strong>tiger Geräte ohne die erforderli<strong>ch</strong>e Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden.<br />

Wir bitten um Bea<strong>ch</strong>tung.

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