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Ausdrucke von Webseiten zum Thema Vogelabwehr - Lärm.ch

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GStB-Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis für die akustis<strong>ch</strong>e <strong>Vogelabwehr</strong> Seite 2<br />

Die vorliegende Arbeitshilfe fasst die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zusammen und ersetzt die<br />

Fassung für das Jahr 2004. Die aktuelle Überarbeitung berücksi<strong>ch</strong>tigt insbesondere das Urteil des<br />

VG Koblenz vom 20.12.2005 – 1 K 1212/05.KO – (siehe kosDirekt). Die Arbeitshilfe dient dazu,<br />

allen Beteiligten praxistaugli<strong>ch</strong>e Hinweise zu einer mögli<strong>ch</strong>st re<strong>ch</strong>tssi<strong>ch</strong>eren Umsetzung der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Anforderungen zu geben. Eine weitere Forts<strong>ch</strong>reibung erfolgt, soweit<br />

und sobald si<strong>ch</strong> aus den Erfahrungen, Anregungen und Kritik aus dem Berei<strong>ch</strong> der Praxis und der<br />

Anwender oder aus weiterer Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung hierzu ein Bedarf ergibt. Entspre<strong>ch</strong>ende Hinweise<br />

nehmen alle Vertreter in der Arbeitsgruppe entgegen.<br />

2. Aktueller Sa<strong>ch</strong>stand: Fraßgefährdung, <strong>Vogelabwehr</strong><br />

Na<strong>ch</strong> § 7 Abs. 3 LImS<strong>ch</strong>G soll die Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen und Geräten<br />

zur Fernhaltung <strong>von</strong> Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Anbaugebieten nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln<br />

ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann. Die Bemühungen des MUF zielen darauf ab, sol<strong>ch</strong>e Alternativen für die<br />

<strong>Vogelabwehr</strong> zu prüfen, die gegenüber den heutigen Ansätzen insgesamt zu einer geringeren<br />

Lärmbelästigung führen könnten. Dazu hat das MUF im Jahr 2001 ein Guta<strong>ch</strong>ten in Auftrag gegeben,<br />

das unter anderem auf folgende Fragen eingeht:<br />

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Wel<strong>ch</strong>e Vögel verursa<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>äden im Weinbau, Obstbau oder sonstigen für Rheinland-Pfalz<br />

relevanten Sonderkulturen?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Frü<strong>ch</strong>te sind betroffen? Gibt es bevorzugte Sorten?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Gebiete in Rheinland-Pfalz sind betroffen? Gibt es hier kleinräumige Unters<strong>ch</strong>iede?<br />

Zu wel<strong>ch</strong>er Tageszeit ist der Einsatz <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>anlagen erforderli<strong>ch</strong>?<br />

Wel<strong>ch</strong>e Systeme zur <strong>Vogelabwehr</strong> gibt es auf dem Markt? Wie ho<strong>ch</strong> ist jeweils die potenzielle<br />

Belästigung <strong>von</strong> Anwohnern?<br />

Wie laut müssen S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussanlage oder alternative Methoden sein?<br />

Wie ho<strong>ch</strong> muss die S<strong>ch</strong>ussfrequenz sein? Gibt es Unters<strong>ch</strong>iede bei vers<strong>ch</strong>iedenen Tonfrequenzen?<br />

Gibt es Alternativen wie z.B. Ablenkfütterung mit besonderen Beerensträu<strong>ch</strong>ern?<br />

In Bezug auf die Starenabwehr im Weinbau gibt das Guta<strong>ch</strong>ten im Ergebnis folgende Hinweise:<br />

1. Zur S<strong>ch</strong>adensbelastung und zur Eignung <strong>von</strong> Abwehrmaßnahmen:<br />

Die S<strong>ch</strong>adensbelastung ist räumli<strong>ch</strong> eng begrenzt und kann einzelbetriebli<strong>ch</strong> zu erhebli<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>äden führen. Besonders gefährdet sind Weinberge unter Stromleitungen sowie im Berei<strong>ch</strong><br />

der S<strong>ch</strong>lafplätze.<br />

Maßnahmen zur S<strong>ch</strong>adensabwehr sind unumgängli<strong>ch</strong>.<br />

Ni<strong>ch</strong>t geeignete Maßnahmen sind: Abs<strong>ch</strong>uss, Vergrämung an den S<strong>ch</strong>lafplätzen, Ultras<strong>ch</strong>allgeräte,<br />

Beizvogeleinsatz sowie alle unselektiv wirkenden Maßnahmen. Die Wirksamkeit<br />

ferngesteuerter Modellflugzeuge ist no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>ließend geklärt.<br />

Die Wirksamkeit akustis<strong>ch</strong>er Abwehrmaßnahmen wird bestätigt. Daneben können die Vernetzung<br />

(Seitenbespannung) sowie im Einzelfall optis<strong>ch</strong>e Verfahren (flatternde Bänder,<br />

kleine Gasballons u.ä.) als geeignete Maßnahmen in Frage kommen.<br />

2. Zu den Handlungsempfehlungen:<br />

Die Starenabwehr sollte lokal, aber in Form einer zentral geregelten und gemeins<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Starenhut erfolgen.<br />

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Aus Gründen der Flexibilität und der Zielsetzung, Abwehrmaßnahmen strikt nur bei Bedarf

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