Weinbau LW 11/2006 gängli<strong>ch</strong>, sind Netze. Verwendet werden praktis<strong>ch</strong> nur no<strong>ch</strong> Seitenbespannungsnetze, die um die Traubenzone verspannt und oben und unten zugezogen werden sollten. Sie bieten einen guten S<strong>ch</strong>utz, sind aber ni<strong>ch</strong>t billig und re<strong>ch</strong>t arbeitsaufwändig. Bei feu<strong>ch</strong>ter Witterung kann au<strong>ch</strong> die Fäulnis gefördert werden. Zum S<strong>ch</strong>utz großer Flä<strong>ch</strong>en sind sie weniger geeignet, in unmittelbaren Ortsrandlagen oder in Eisweinflä<strong>ch</strong>en aber unverzi<strong>ch</strong>tbar. Statt Netzen werden vereinzelt au<strong>ch</strong> Lo<strong>ch</strong>folien verwendet. Diese Folien bieten einen guten S<strong>ch</strong>utz, wenn sie na<strong>ch</strong> oben und unten ges<strong>ch</strong>lossen sind; die Fäulnisgefahr ist aber höher als bei Netzen. Immer mehr Stare überwintern in der Region Mit Abstand der bedeutendste unter den gefiederten Traubenräubern ist der Star. S<strong>ch</strong>on seit Jahrhunderten bedroht er wegen seiner Vorliebe für fris<strong>ch</strong>es Obst die Ernte der Winzer und Obstbauern, ansonsten ist er aber ein sehr nützli<strong>ch</strong>er Vogel. Weil viele deuts<strong>ch</strong>e Weinbauregionen an einer der Flugrouten der Zugstare liegen und zur Zeit des Vogelzuges no<strong>ch</strong> viele reife Trauben an den Rebstöcken hängen, legen die Stare gerne eine etwas längere Rast in den Weinbaugebieten ein. Zusätzli<strong>ch</strong> einladend wirken au<strong>ch</strong> die vielen s<strong>ch</strong>önen S<strong>ch</strong>lafplätze wie <strong>zum</strong> Beispiel die ausgedehnten S<strong>ch</strong>ilfgebiete der Rheinauen. Für Stare ist es kein Problem, 20 Kilometer und mehr <strong>von</strong> diesen S<strong>ch</strong>lafplätzen zu den Futterplätzen zu fliegen. Die Auswertung jahrzehntelanger Beoba<strong>ch</strong>tungen <strong>von</strong> Starens<strong>ch</strong>lafplätzen dur<strong>ch</strong> das heutige Dienstleistungszentrum Ländli<strong>ch</strong>er Raum in Neustadt zeigt, dass im Verglei<strong>ch</strong> zu früheren Jahren (Fünfziger und Se<strong>ch</strong>ziger Jahre) die Zahl der Stare und die Größe der Starens<strong>ch</strong>wärme abgenommen haben. Innerhalb dieses insgesamt negativen „Trendkanals” gibt es aber immer wieder Ausreißer na<strong>ch</strong> oben mit deutli<strong>ch</strong> höheren Starenzahlen, wie die Jahre 1992 bis 1996, oder (wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong>) au<strong>ch</strong> das Jahr 2005. Aus Kostengründen wurden diese Beoba<strong>ch</strong>tungen mittlerweile eingestellt, die letzte Winterbeoba<strong>ch</strong>tung vom Januar 2005 zeigt aber eine deutli<strong>ch</strong>e Zunahme der in der Region überwinternden Stare. Bei den Zugstaren ist ni<strong>ch</strong>t nur die Zahl und Größe der S<strong>ch</strong>wärme <strong>von</strong> Bedeutung, sondern au<strong>ch</strong> der Zeitpunkt ihres Eintreffens. In der Pfalz trifft die Hauptmasse der Zugstare in den letzten Jahren erst Anfang bis Mitte Oktober ein, in den nördli<strong>ch</strong>er gelegenen Weinbaugebieten dagegen etwas früher, meistens wenn die Lese no<strong>ch</strong> in vollem Gang ist. Dies könnte eine Erklärung dafür sein, warum es in den Weinbaugebieten Rheinhessens und der Nahe mehr Probleme mit Vogelfraß gibt als in den südli<strong>ch</strong>er gelegenen Regionen in der Pfalz. Au<strong>ch</strong> wenn die Zahl der Stare ni<strong>ch</strong>t mehr das Niveau früherer Jahre errei<strong>ch</strong>t, bleibt die Gefahr <strong>von</strong> Vogelfraß bestehen, allerdings mit großen regionalen Unters<strong>ch</strong>ieden. Wo in den letzten Jahren regelmäßig Starens<strong>ch</strong>wärme aufgetau<strong>ch</strong>t sind, werden sie mit ziemli<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>erheit au<strong>ch</strong> in Zukunft na<strong>ch</strong> Futter su<strong>ch</strong>en. Variieren wird hö<strong>ch</strong>stens ihre Zahl und der Zeitpunkt ihres Eintreffens. Au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> die lokal ansässigen Stare entstehen beträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>äden. Ihre Zahl ist zwar ni<strong>ch</strong>t so groß, dafür sind sie aber das ganze Jahr über da. Au<strong>ch</strong> Amseln, Wa<strong>ch</strong>olderdrosseln und gelegentli<strong>ch</strong> Fasane können Fraßs<strong>ch</strong>äden an Trauben verursa<strong>ch</strong>en, im Verglei<strong>ch</strong> zu den Staren ist ihre Bedeutung aber gering. Ordnungsämter sind zuständig für das Genehmigungsverfahren Mit der Regelung, die Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong> akustis<strong>ch</strong>en <strong>Vogelabwehr</strong>geräten weitgehend in das Ermessen der zuständigen Behörden zu stellen, s<strong>ch</strong>iebt der Gesetzgeber den Ordnungsämtern <strong>von</strong> Städten und Gemeinden quasi einen „s<strong>ch</strong>warzen Peter” zu. Denn die Ents<strong>ch</strong>eidung darüber, ob und zu wel<strong>ch</strong>en Bedingungen der Betrieb <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>uss- und Vogels<strong>ch</strong>reianlagen genehmigt werden kann, ist fast immer s<strong>ch</strong>wierig. Dem bere<strong>ch</strong>tigten Interesse der Winzer an einem wirksamen S<strong>ch</strong>utz ihrer Ernte steht das Re<strong>ch</strong>t der Anwohner auf einen ebenso wirksamen Lärms<strong>ch</strong>utz gegenüber. In vielen Fällen kann den unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Interessen nur dur<strong>ch</strong> mühsame Kompromisslösungen Re<strong>ch</strong>nung getragen werden, die <strong>von</strong> beiden Seiten Zugeständnisse verlangen. Erwartungsgemäß strittig ist dabei die im Gesetz formulierte Bedingung, wona<strong>ch</strong> eine Erlaubnis nur erteilt werden soll, „wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t werden kann”. Im eingangs erwähnten Fall Volxheim wurde die dur<strong>ch</strong> die Verbandsgemeinde Bad Kreuzna<strong>ch</strong> erteilte Erlaubnis <strong>zum</strong> Betrieb <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>geräten widerrufen, weil na<strong>ch</strong> Ansi<strong>ch</strong>t des Geri<strong>ch</strong>ts diese Alternativen ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>end geprüft worden waren. Damit stellt si<strong>ch</strong> die Frage, was „andere verhältnismäßige Mittel” sind. Klar ist, die im Geri<strong>ch</strong>tsurteil erwähnten infrarot- oder lasergesteuerten Geräte können es ni<strong>ch</strong>t sein, weil sie zur <strong>Vogelabwehr</strong> im Weinbau (no<strong>ch</strong>) ni<strong>ch</strong>t taugen oder no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t auf dem Markt sind. Bei Blendspiegeln, S<strong>ch</strong>reckbändern oder Ultras<strong>ch</strong>allgeräten bestehen bere<strong>ch</strong>tigte Zweifel an der Wirkung. Eine zuverlässige „Fernhaltung” ist erfahrungsgemäß damit ni<strong>ch</strong>t zu errei<strong>ch</strong>en. Netze können aus na<strong>ch</strong>vollziehbaren Gründen nur bei einem kleinen Teil der Weinberge eingesetzt werden und andere Geräte oder Mittel gibt es derzeit ni<strong>ch</strong>t. Sind die Kosten für den Feldhüter verhältnismäßig? Bleibt also wieder nur der Feldhüter. Au<strong>ch</strong> die Umsetzung der in der Arbeitshilfe des Gemeinde- und Städtebundes formulierten Handlungsempfehlungen läuft bei realistis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t der Dinge letztli<strong>ch</strong> auf den Einsatz <strong>von</strong> Feldhütern hinaus. Die Prüfung der „anderen verhältnismäßigen Mittel” reduziert si<strong>ch</strong> demna<strong>ch</strong> auf die Frage, ob die Kosten für den Einsatz eines oder mehrerer Feldhüter „verhältnismäßig” sind. Als Konsequenz aus dem Urteil des Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tes werden si<strong>ch</strong> die zuständigen Behörden künftig – sofern ni<strong>ch</strong>t ohnehin bereits ges<strong>ch</strong>ehen – mit dieser Frage befassen müssen. Dazu sollten jedo<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong>vollziehbare Bere<strong>ch</strong>nungen angestellt werden. Der bloße Hinweis darauf, dass der Einsatz mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er Arbeitskraft unwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er sei als die Ans<strong>ch</strong>affung <strong>von</strong> Automaten, wird ni<strong>ch</strong>t genügen. Vermutli<strong>ch</strong> müssen vor diesem Hintergrund stellenweise au<strong>ch</strong> höhere Kosten für die <strong>Vogelabwehr</strong> in Kauf genommen werden. Was dabei no<strong>ch</strong> vertretbar ist, kann jeweils nur in Abwägung der Situation vor Ort ents<strong>ch</strong>ieden werden und bedeutet in einigen Fällen si<strong>ch</strong>er einen höheren Aufwand bei der Antragsstellung und -bearbeitung. Letztli<strong>ch</strong> wird es au<strong>ch</strong> in dieser Frage auf einen Kompromiss hinauslaufen. Vorstellbar wäre in den s<strong>ch</strong>wierigen Fällen <strong>zum</strong> Beispiel der kombinierte Einsatz <strong>von</strong> (funkgesteuerten) <strong>Vogelabwehr</strong>geräten und einigen wenigen Feldhütern, die für einen ereignisbezogenen Einsatz der Geräte sorgen, glei<strong>ch</strong>zeitig aber au<strong>ch</strong> selbst aktiv <strong>Vogelabwehr</strong> betreiben. Immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Genehmigungen <strong>von</strong> <strong>Vogelabwehr</strong>geräten ohne eine na<strong>ch</strong>weisbare Prüfung auf ma<strong>ch</strong>bare Alternativen werden dagegen weitere Anwohnerklagen provozieren. Dafür ist das Urteil des Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>ts Koblenz jetzt ein Präzedenzfall. Und das Letzte, was die Weinwirts<strong>ch</strong>aft im Hinblick auf eine au<strong>ch</strong> in Zukunft no<strong>ch</strong> funktionierende <strong>Vogelabwehr</strong> gebrau<strong>ch</strong>en kann, ist eine Flut <strong>von</strong> Klagen. ❏ 48
Bayeris<strong>ch</strong>e Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Mitteilung zur <strong>Vogelabwehr</strong> sowie <strong>zum</strong> S<strong>ch</strong>utz vor Wespen- und Mäusefraß Heinri<strong>ch</strong> Hofmann, Petra Hönig, Peter S<strong>ch</strong>wappa<strong>ch</strong> Sa<strong>ch</strong>gebiet Rebs<strong>ch</strong>utz und –physiologie Bayeris<strong>ch</strong>e Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Herrnstraße 8, 97209 Veitshö<strong>ch</strong>heim Tel. 0931 / 9801 - 572 • eMail: heinri<strong>ch</strong>.hofmann@lwg.bayern.de