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Ausdrucke von Webseiten zum Thema Vogelabwehr - Lärm.ch

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Arbeitshilfe zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis<br />

für den Betrieb akustis<strong>ch</strong>er Geräte zur <strong>Vogelabwehr</strong><br />

- Stand: Juli 2006 -<br />

1. Einleitung<br />

Die Abwehr <strong>von</strong> Vögeln, insbesondere Staren, mit akustis<strong>ch</strong>en Geräten (<strong>zum</strong> Beispiel S<strong>ch</strong>ussanlagen)<br />

führt immer wieder zu Konflikten wegen Lärmbelästigung bena<strong>ch</strong>barter Wohngebiete und<br />

Orts<strong>ch</strong>aften. Daher ist der Betrieb sol<strong>ch</strong>er Anlagen seit jeher genehmigungspfli<strong>ch</strong>tig na<strong>ch</strong> den jeweils<br />

geltenden immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Bestimmungen. Eine objektive Bestimmung der<br />

Lärmbelästigung ist kaum mögli<strong>ch</strong>. Zum einen liegen für die betriebenen Geräte keine diesbezügli<strong>ch</strong>en<br />

te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Daten über die Lärmemissionen vor. Zum anderen beeinflusst über die Entfernung<br />

zwis<strong>ch</strong>en Gerät und Wohngebiet hinaus eine Vielzahl <strong>von</strong> Faktoren die tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Lärmbelastung.<br />

Dazu gehören insbesondere die S<strong>ch</strong>ussintervalle, die topografis<strong>ch</strong>en Gegebenheiten, die<br />

die Lärmbelastung sowohl mindern als au<strong>ch</strong> verstärken können sowie ni<strong>ch</strong>t zuletzt die Witterungsbedingungen<br />

(z.B. Windri<strong>ch</strong>tung, Nebel, Lufttemperatur). Zudem gelten für unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Arten<br />

der Wohnbebauung (reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Mis<strong>ch</strong>gebiete, Dorfgebiete)<br />

unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Immissionsri<strong>ch</strong>twerte.<br />

Die Verwaltungsvors<strong>ch</strong>rift zur Festlegung <strong>von</strong> Mindestentfernungen zwis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>recks<strong>ch</strong>ussanlagen<br />

und Wohngebieten aus dem Jahre 1985 führte einen Bewertungsrahmen ein, um die Beurteilung<br />

der Zulässigkeit <strong>von</strong> S<strong>ch</strong>ussanlagen zu erlei<strong>ch</strong>tern und zu objektivieren. Diese VV trat zwar<br />

mit Ablauf des 31.12.1995 außer Kraft, kann jedo<strong>ch</strong> weiterhin zur immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Beurteilung hinzugezogen werden. Seit der Novelle des Landesimmissionss<strong>ch</strong>utzgesetzes im Jahr<br />

2000 sind die Gemeinden für die Erteilung der immissionss<strong>ch</strong>utzre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Erlaubnis sowie für die<br />

Überwa<strong>ch</strong>ung, Einhaltung der Vorgaben und Ahndung für alle Anlagen zu Starenabwehr zuständig<br />

- also au<strong>ch</strong> für die dur<strong>ch</strong> die Winzer selbst betriebenen (zuvor: Gewerbeaufsi<strong>ch</strong>tsbehörden).<br />

In der Praxis traten in der Folge ni<strong>ch</strong>t unerhebli<strong>ch</strong>e Umsetzungsprobleme auf, insbesondere in<br />

Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Erlaubnis: Wel<strong>ch</strong>e Unterlagen hat der Winzer bzw.<br />

die Weinbergshut betreibende Ortsgemeinde der für die Erlaubnis zuständigen Stelle vorzulegen?<br />

Na<strong>ch</strong> wel<strong>ch</strong>en Kriterien wird die Zulässigkeit der Geräte dort geprüft?<br />

Auf Initiative des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde dazu eine gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe gebildet, die si<strong>ch</strong> wie folgt zusammensetzt:<br />

Frau Heinz-Fis<strong>ch</strong>er, Herr Dr. Rätz, Referenten beim Gemeinde- und Städtebund (Federführung)<br />

Herr Dilg, Verbandsgemeindeverwaltung Guntersblum<br />

Herr Zillmann, Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuzna<strong>ch</strong><br />

Herr Fis<strong>ch</strong>er, MWVLW, Referat 8507 (Bildung, Betriebswirts<strong>ch</strong>aft, Landte<strong>ch</strong>nik)<br />

Herr S<strong>ch</strong>neider, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd<br />

Herr Sosath / Herr Dr. Gust (bis 2004 Herr S<strong>ch</strong>ulte-Hubbert), MUFV, Referat 1062 (Gewerbeaufsi<strong>ch</strong>t,<br />

Lärm)<br />

Herr Dr. Altmayer, DLR Rheinpfalz

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