Gesetzesentwurf - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg
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Erweiterung der Liste der verfahrensfreien Vorhaben, der Ausbau des<br />
gegenständlichen Anwendungsbereichs des Kenntnisgabeverfahrens oder die<br />
Einführung des vereinfachten Verfahrens, wird sich der Verwaltungsaufwand der<br />
öffentlichen Hand deutlich verringern. Gleichzeitig wird jedoch das<br />
Gebührenaufkommen, insbesondere im Bereich des neuen vereinfachten<br />
Verfahrens, abnehmen. Derzeit liegen keine belastbaren Daten vor, die eine<br />
hinreichend sichere Abschätzung des Einsparpotentials und des<br />
Gebührenminderaufkommens ermöglicht. Eine nähere Bezifferung könnte<br />
allenfalls im Rahmen einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung nach<br />
Vorliegen ausreichender Anwendungserfahrungen hinsichtlich der Neuregelungen<br />
erfolgen.<br />
E. Kosten für Private<br />
Durch verschiedene im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen zum<br />
Standardabbau sowie die unter D. genannten verfahrensmäßigen Änderungen<br />
wird sich das Bauen verbilligen. Dies gilt insbesondere für die Einführung des<br />
vereinfachten Verfahrens. Auf Grund des stark eingeschränkten<br />
Prüfungsumfangs wird sich die Verfahrensdauer deutlich verkürzen, was dem<br />
privaten wie auch dem unternehmerisch tätigen Bauherrn einen früheren<br />
Baubeginn ermöglicht und seine Belastung durch Baugenehmigungsgebühren<br />
deutlich verringern dürfte. Der geldwerte Vorteil dieses zeitlichen Vorteils durch<br />
einen früheren Baubeginn ist individuell sehr unterschiedlich und daher nicht<br />
generell bezifferbar. Die Ersparnis bei den Gebühren, deren Höhe die Gemeinden<br />
unter Beachtung der gebührenrechtlichen Vorgaben selbst durch Satzung<br />
festsetzen, lassen sich derzeit noch nicht näher beziffern. Eine nähere<br />
Bezifferung könnte auch hier allenfalls im Rahmen einer retrospektiven<br />
Gesetzesfolgenabschätzung nach Vorliegen ausreichender<br />
Anwendungserfahrungen erfolgen.