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Gesetzesentwurf - LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg

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Erweiterung der Liste der verfahrensfreien Vorhaben, der Ausbau des<br />

gegenständlichen Anwendungsbereichs des Kenntnisgabeverfahrens oder die<br />

Einführung des vereinfachten Verfahrens, wird sich der Verwaltungsaufwand der<br />

öffentlichen Hand deutlich verringern. Gleichzeitig wird jedoch das<br />

Gebührenaufkommen, insbesondere im Bereich des neuen vereinfachten<br />

Verfahrens, abnehmen. Derzeit liegen keine belastbaren Daten vor, die eine<br />

hinreichend sichere Abschätzung des Einsparpotentials und des<br />

Gebührenminderaufkommens ermöglicht. Eine nähere Bezifferung könnte<br />

allenfalls im Rahmen einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung nach<br />

Vorliegen ausreichender Anwendungserfahrungen hinsichtlich der Neuregelungen<br />

erfolgen.<br />

E. Kosten für Private<br />

Durch verschiedene im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen zum<br />

Standardabbau sowie die unter D. genannten verfahrensmäßigen Änderungen<br />

wird sich das Bauen verbilligen. Dies gilt insbesondere für die Einführung des<br />

vereinfachten Verfahrens. Auf Grund des stark eingeschränkten<br />

Prüfungsumfangs wird sich die Verfahrensdauer deutlich verkürzen, was dem<br />

privaten wie auch dem unternehmerisch tätigen Bauherrn einen früheren<br />

Baubeginn ermöglicht und seine Belastung durch Baugenehmigungsgebühren<br />

deutlich verringern dürfte. Der geldwerte Vorteil dieses zeitlichen Vorteils durch<br />

einen früheren Baubeginn ist individuell sehr unterschiedlich und daher nicht<br />

generell bezifferbar. Die Ersparnis bei den Gebühren, deren Höhe die Gemeinden<br />

unter Beachtung der gebührenrechtlichen Vorgaben selbst durch Satzung<br />

festsetzen, lassen sich derzeit noch nicht näher beziffern. Eine nähere<br />

Bezifferung könnte auch hier allenfalls im Rahmen einer retrospektiven<br />

Gesetzesfolgenabschätzung nach Vorliegen ausreichender<br />

Anwendungserfahrungen erfolgen.

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