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Vorlage Kopf Hochformat - Landesapothekerkammer Baden ...

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Ergebnisprotokoll<br />

C) Notdienst Stuttgart<br />

Dr. La Roche dankt dem Vorstand für die Kostenübernahme des korrigierten Notdienstplans<br />

für Stuttgart von 1.897,57 € und versichert, gemeinsam mit seinem Sohn, auch weiterhin als<br />

Turnussprecher zur Verfügung zu stehen.<br />

D) Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens<br />

Es liegt ein Antrag des Apothekers Rainer Schwarz, Wangen, auf Durchführung eines<br />

Schiedsverfahrens vor. Es geht um die die Rückabwicklung eines Pachtvertrages, der bereits<br />

2009 und 2010 Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens war.<br />

Nach § 4 der Schiedsordnung ist der Vorsitzende des Schiedsgerichts vom Vorstand auf<br />

Vorschlag des Präsidenten innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags zu ernennen.<br />

Der Antrag ist am 28.12.2012 bei der Kammer eingegangen.<br />

Jürgen Kaulig, Richter am OLG Stuttgart, hat auch das Verfahren in 2009 und 2010 geleitet.<br />

Er ist bereit auch dieses Schiedsverfahren durchzuführen.<br />

Der Vorstand ernennt einstimmig den Richter am OLG Jürgen Kaulig zum Vorsitzenden<br />

des Schiedsgerichts.<br />

E) Umfrage zur Ausstellung von Rezepten in Notfallambulanzen und -praxen<br />

Vor dem Hintergrund häufiger telefonischer Beschwerden von Apotheken über unzureichend<br />

ausgefüllte Rezepte insbesondere von Notfallambulanzen und -praxen gilt es, über<br />

Maßnahmen zu diskutieren, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Auch die<br />

Richtlinie 2012/52/EU der Kommission vom 20. Dezember 2012 (Maßnahmen zur Erleichterung<br />

der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen)<br />

fordert bestimmte Angaben wie:<br />

Name(n)<br />

Vorname(n) (ausgeschrieben, also nicht nur Anfangsbuchstabe(n))<br />

Berufliche Qualifikation<br />

Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme (E-Mail und Telefon- oder Fax-<br />

Nummer, jeweils mit internationaler Vorwahl)<br />

Dienstanschrift (einschließlich Name des betreffenden Mitgliedstaats)<br />

Unterschrift (handschriftlich oder digital, je nach Medium der Verschreibung)<br />

Dosierungsangabe<br />

Es wird vorgeschlagen, bei den Apotheken Belege mit entsprechender Schilderung der<br />

Sachverhalte abzufragen, um damit auf die Ärztekammern und die KVBW mit konkreten<br />

Beispielen zugehen zu können.<br />

Der Vorstand sieht dies als nicht erforderlich an, er beauftragt die Geschäftsstelle,<br />

gemeinsam mit der KV und unter Information der Ärztekammer, ein Merkblatt zu erstellen.<br />

Der Vorstand erhält im Umlaufverfahren darüber Kenntnis.<br />

F) Ermäßigter Grundbeitrag bei Einnahmen von weniger als 5200 €/Jahr<br />

Durch die gesetzliche Änderung im Bereich der geringfügig Beschäftigten von 400 auf 450 €<br />

und die dadurch resultierende Erhöhung der Einkommensgrenzen aus beruflicher Tätigkeit<br />

auf 5850 €/Jahr, muss darüber entschieden werden, ob diese Einkommensgrenze auch für<br />

die Erfassung des ermäßigten Grundbeitrags zu Grunde gelegt werden soll.<br />

Der Vorstand beauftragt einstimmig die Geschäftsstelle eine <strong>Vorlage</strong> zur Erhöhung<br />

der Einkommensgrenze aus beruflicher Tätigkeit auf 5400 € (450 € x 12 Monate) zu<br />

erarbeiten und der Vertreterversammlung am 02.07.2013 zur Abstimmung vorzulegen.<br />

Beschluss<br />

Beschluss<br />

Möbius<br />

Beschluss<br />

G) Vollstreckung eines Haftbefehls zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung<br />

Der Apotheker Markus Löllgen, Inhaber der Apotheke Eschach, Eschach, hat Beitragsaußenstände<br />

in Höhe von 15.790,50 €, zzgl. 290 € Mahngebühren und Gerichtsvollzieherkosten<br />

in Höhe von 135 €. Vollstreckungsmaßnahmen verliefen fruchtlos. Die letzten Zahlungen<br />

wurden im November/Dezember 2010 geleistet. Der Vorstand hatte im Oktober 2012<br />

beschlossen das Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn Pfändungen bei der Verrechnungsstelle<br />

erfolglos verlaufen. Der Apotheker Markus Löllgen ist zum Termin zur Abgabe der<br />

eidesstattlichen Versicherung am 03.01.2013 nicht erschienen, weshalb Haftbefehl zur Abgabe<br />

der eidesstattlichen Versicherung beantragt und erlassen wurde.<br />

Ergebnisprotokoll 01/2013/15.VV/Vorstand vom 17.01.2013 Seite 5 von 11

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