Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 1606<br />
3. ob das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an seiner Rechtsauffassung<br />
festhält, wonach der im Rahmen des Lehramtsreferendariates erteilte<br />
Unterricht gesondert zu vergüten sei, insbesondere inwiefern sich diese<br />
Form <strong>von</strong> selbstständiger Tätigkeit <strong>von</strong> der ebenfalls selbstständigen Tätigkeit<br />
des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes der Rechtsreferendare unterscheidet;<br />
4. welche Vorteile sich durch die Einführung eines öffentlich-rechtlichen<br />
Ausbildungsverhältnisses für die Betroffenen ergeben.<br />
10. 12. 2002<br />
Pfister<br />
und Fraktion<br />
Begründung<br />
Die im Jahre 1998 beschlossene Umwandlung des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />
in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis sui generis<br />
hat sich bewährt. Mittels dieses <strong>Antrag</strong>es wird um eine konkrete Auflistung<br />
der dadurch erzielten Einsparungen gebeten.<br />
Unter dem Gesichtspunkt der „Einheitlichkeit der Verwaltung“ aber auch der<br />
Gleichberechtigung der betroffenen Auszubildenden muss eine Übertragung<br />
dieser Reform auf andere staatliche Monopolausbildungsgänge – insbesondere<br />
im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation – in Betracht gezogen<br />
werden.<br />
Daneben müssen die positiven Auswirkungen einer derartigen Neuregelung<br />
für die Betroffenen in den Abwägungsprozess miteinbezogen werden.<br />
<strong>Stellungnahme</strong>*)<br />
Mit Schreiben vom 28. Mai 2003 Nr. 2220/0853/21 nimmt das Justizministerium<br />
wie folgt Stellung:<br />
1. a) welche Einsparungen im Landeshaushalt durch Umwandlung des juristischen<br />
Vorbereitungsdienstes in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis<br />
erzielt werden konnten;<br />
2. welche Einsparungen durch eine Übertragung dieser Reform auf andere<br />
staatliche Monopolausbildungsgänge in den Bereichen<br />
a) des mittleren und höheren Bibliotheksdienstes an wissenschaftlichen<br />
Universitäten,<br />
b) des gehobenen und höheren vermessungstechnischen Dienstes,<br />
c) des gehobenen und höheren Forstdienstes,<br />
2<br />
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.