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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 1606<br />

3. ob das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an seiner Rechtsauffassung<br />

festhält, wonach der im Rahmen des Lehramtsreferendariates erteilte<br />

Unterricht gesondert zu vergüten sei, insbesondere inwiefern sich diese<br />

Form <strong>von</strong> selbstständiger Tätigkeit <strong>von</strong> der ebenfalls selbstständigen Tätigkeit<br />

des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes der Rechtsreferendare unterscheidet;<br />

4. welche Vorteile sich durch die Einführung eines öffentlich-rechtlichen<br />

Ausbildungsverhältnisses für die Betroffenen ergeben.<br />

10. 12. 2002<br />

Pfister<br />

und Fraktion<br />

Begründung<br />

Die im Jahre 1998 beschlossene Umwandlung des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />

in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis sui generis<br />

hat sich bewährt. Mittels dieses <strong>Antrag</strong>es wird um eine konkrete Auflistung<br />

der dadurch erzielten Einsparungen gebeten.<br />

Unter dem Gesichtspunkt der „Einheitlichkeit der Verwaltung“ aber auch der<br />

Gleichberechtigung der betroffenen Auszubildenden muss eine Übertragung<br />

dieser Reform auf andere staatliche Monopolausbildungsgänge – insbesondere<br />

im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation – in Betracht gezogen<br />

werden.<br />

Daneben müssen die positiven Auswirkungen einer derartigen Neuregelung<br />

für die Betroffenen in den Abwägungsprozess miteinbezogen werden.<br />

<strong>Stellungnahme</strong>*)<br />

Mit Schreiben vom 28. Mai 2003 Nr. 2220/0853/21 nimmt das Justizministerium<br />

wie folgt Stellung:<br />

1. a) welche Einsparungen im Landeshaushalt durch Umwandlung des juristischen<br />

Vorbereitungsdienstes in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis<br />

erzielt werden konnten;<br />

2. welche Einsparungen durch eine Übertragung dieser Reform auf andere<br />

staatliche Monopolausbildungsgänge in den Bereichen<br />

a) des mittleren und höheren Bibliotheksdienstes an wissenschaftlichen<br />

Universitäten,<br />

b) des gehobenen und höheren vermessungstechnischen Dienstes,<br />

c) des gehobenen und höheren Forstdienstes,<br />

2<br />

*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

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