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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 1606<br />

d) des gehobenen Verwaltungsdienstes (Diplomverwaltungswirt FH) und<br />

e) des Vorbereitungsdienstes zum Lehrer<br />

erzielt werden können;<br />

Zu 1. a) und 2.:<br />

Die jährlichen Einsparungen im Landeshaushalt, die sich im Bereich des juristischen<br />

Vorbereitungsdienstes durch die Umwandlung des Beamtenverhältnisses<br />

in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Oktober 1998<br />

ergeben haben, sind aus der beiliegenden tabellarischen Aufstellung (Anlage)<br />

ersichtlich. Der Gesamtbetrag der Einsparungen beläuft sich auf 5.161.200<br />

Euro im Jahr. In der Aufstellung sind auch die Einsparungen dargestellt, die<br />

sich bei einer entsprechenden Maßnahme in anderen Monopolausbildungsgängen<br />

ergeben würden.<br />

Nicht erfasst sind die Ausbildungsgänge des mittleren Bibliotheksdienstes<br />

und des gehobenen Verwaltungsdienstes, da es sich bei diesen nicht um Monopolausbildungsgänge<br />

handelt. Im Bereich des Bibliotheksdienstes besteht<br />

für Berufstätigkeiten an nicht wissenschaftlichen Bibliotheken ein besonderer<br />

Ausbildungsgang zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste,<br />

der sich nach dem Berufsbildungsgesetz richtet. Der daneben bestehende<br />

beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst hat deshalb keinen Monopolcharakter<br />

i. S. des Artikels 12 GG. Dasselbe gilt für den Vorbereitungsdienst<br />

für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes. Die Ableistung<br />

dieses Vorbereitungsdienstes ist weder rechtlich noch faktisch Voraussetzung<br />

für eine berufliche Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes. Er dient allein<br />

der Gewinnung des Nachwuchses der öffentlichen Verwaltung und hat<br />

kein Ausbildungsmonopol für außerstaatliche Berufe.<br />

Zur Berechnung der Einsparbeträge im Einzelnen (die Beträge wurden jeweils<br />

auf volle Euro gerundet) ist zu bemerken:<br />

1. Als Bemessungsfaktor für die Bezüge der Referendare/Anwärter im Rahmen<br />

eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wurde in den<br />

Ausbildungsgängen des höheren Dienstes jeweils die Höhe der Unterhaltsbeihilfe<br />

zu Grunde gelegt, die gegenwärtig im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

gezahlt wird (867 Euro monatlich). Dies entspricht gegenüber den<br />

beamtenrechtlichen Anwärterbezügen <strong>von</strong> 1.007 Euro einem Abschlag <strong>von</strong><br />

rd. 14 %. In den Laufbahnen des gehobenen Dienstes wurde lediglich ein<br />

Abschlag <strong>von</strong> 7 % (<strong>von</strong> 829 Euro) zu Grunde gelegt, da andernfalls die<br />

sich ergebenden Nettobeträge für die Sicherung des Unterhalts nicht mehr<br />

als ausreichend angesehen werden könnten.<br />

2. Die Nebenleistungen im Beamtenverhältnis (Spalte 3 der Übersicht) betreffen<br />

die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe <strong>von</strong> 80 Euro, das Urlaubsgeld<br />

in Höhe <strong>von</strong> 256 Euro und die Beihilfe (geschätzt) <strong>von</strong> rd. 184<br />

Euro (insgesamt 520 Euro).<br />

3. Der Arbeitgeberanteil in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />

(Spalte 5) beträgt insgesamt 11,55 % (KV 7,45 %, ArlV 3,25 %, PV<br />

0,85 %).<br />

4. Bei der Rentenversicherung (Spalte 6) ist im Rahmen des Beamtenverhältnisses<br />

die Nachversicherungspflicht der Referendare/Anwärter berücksichtigt,<br />

die nach Ablegung der Prüfung nicht in den Staatsdienst eintreten.<br />

3

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