Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 1606<br />
d) des gehobenen Verwaltungsdienstes (Diplomverwaltungswirt FH) und<br />
e) des Vorbereitungsdienstes zum Lehrer<br />
erzielt werden können;<br />
Zu 1. a) und 2.:<br />
Die jährlichen Einsparungen im Landeshaushalt, die sich im Bereich des juristischen<br />
Vorbereitungsdienstes durch die Umwandlung des Beamtenverhältnisses<br />
in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Oktober 1998<br />
ergeben haben, sind aus der beiliegenden tabellarischen Aufstellung (Anlage)<br />
ersichtlich. Der Gesamtbetrag der Einsparungen beläuft sich auf 5.161.200<br />
Euro im Jahr. In der Aufstellung sind auch die Einsparungen dargestellt, die<br />
sich bei einer entsprechenden Maßnahme in anderen Monopolausbildungsgängen<br />
ergeben würden.<br />
Nicht erfasst sind die Ausbildungsgänge des mittleren Bibliotheksdienstes<br />
und des gehobenen Verwaltungsdienstes, da es sich bei diesen nicht um Monopolausbildungsgänge<br />
handelt. Im Bereich des Bibliotheksdienstes besteht<br />
für Berufstätigkeiten an nicht wissenschaftlichen Bibliotheken ein besonderer<br />
Ausbildungsgang zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste,<br />
der sich nach dem Berufsbildungsgesetz richtet. Der daneben bestehende<br />
beamtenrechtliche Vorbereitungsdienst hat deshalb keinen Monopolcharakter<br />
i. S. des Artikels 12 GG. Dasselbe gilt für den Vorbereitungsdienst<br />
für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes. Die Ableistung<br />
dieses Vorbereitungsdienstes ist weder rechtlich noch faktisch Voraussetzung<br />
für eine berufliche Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes. Er dient allein<br />
der Gewinnung des Nachwuchses der öffentlichen Verwaltung und hat<br />
kein Ausbildungsmonopol für außerstaatliche Berufe.<br />
Zur Berechnung der Einsparbeträge im Einzelnen (die Beträge wurden jeweils<br />
auf volle Euro gerundet) ist zu bemerken:<br />
1. Als Bemessungsfaktor für die Bezüge der Referendare/Anwärter im Rahmen<br />
eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wurde in den<br />
Ausbildungsgängen des höheren Dienstes jeweils die Höhe der Unterhaltsbeihilfe<br />
zu Grunde gelegt, die gegenwärtig im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
gezahlt wird (867 Euro monatlich). Dies entspricht gegenüber den<br />
beamtenrechtlichen Anwärterbezügen <strong>von</strong> 1.007 Euro einem Abschlag <strong>von</strong><br />
rd. 14 %. In den Laufbahnen des gehobenen Dienstes wurde lediglich ein<br />
Abschlag <strong>von</strong> 7 % (<strong>von</strong> 829 Euro) zu Grunde gelegt, da andernfalls die<br />
sich ergebenden Nettobeträge für die Sicherung des Unterhalts nicht mehr<br />
als ausreichend angesehen werden könnten.<br />
2. Die Nebenleistungen im Beamtenverhältnis (Spalte 3 der Übersicht) betreffen<br />
die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe <strong>von</strong> 80 Euro, das Urlaubsgeld<br />
in Höhe <strong>von</strong> 256 Euro und die Beihilfe (geschätzt) <strong>von</strong> rd. 184<br />
Euro (insgesamt 520 Euro).<br />
3. Der Arbeitgeberanteil in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />
(Spalte 5) beträgt insgesamt 11,55 % (KV 7,45 %, ArlV 3,25 %, PV<br />
0,85 %).<br />
4. Bei der Rentenversicherung (Spalte 6) ist im Rahmen des Beamtenverhältnisses<br />
die Nachversicherungspflicht der Referendare/Anwärter berücksichtigt,<br />
die nach Ablegung der Prüfung nicht in den Staatsdienst eintreten.<br />
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