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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 1606<br />

werbstätig“ <strong>von</strong> 52 Personen. Diese 248 Personen dürften überwiegend<br />

Rechtsreferendare darstellen, die nach erfolgreichem Abschluss des 2. Staatsexamens<br />

keinen Arbeitsplatz gefunden haben.<br />

Im September 2002 wurde der Bestand <strong>von</strong> arbeitslosen Juristen mit 61 Personen<br />

ermittelt, die sich zuvor in betrieblicher oder sonstiger Ausbildung befunden<br />

haben. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit betrug<br />

219 Tage. Die Dauer bezieht sich dabei auf den registrierten Arbeitslosenbestand<br />

und gibt nur die zurückgelegte Dauer der Arbeitslosigkeit, nicht aber<br />

die abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit wider. Diese kann länger sein.<br />

Außerdem waren 26 Personen arbeitslos, die zuvor keine Erwerbstätigkeit<br />

oder schulische Ausbildung absolvierten. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit<br />

betrug dabei 344 Tage.<br />

Das Arbeitslosenentgelt für Juristen bemisst sich nach der Sonderberechnung<br />

des § 134 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. Danach ist für Zeiten einer Beschäftigung zur<br />

Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat,<br />

die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgeltes derjenigen Beschäftigung, auf die<br />

das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster<br />

Linie zu erstrecken hat, mindestes das Arbeitsentgelt zur Berufsausbildung<br />

als Bemessungsentgelt zugrunde zu legen.<br />

Die Ausbildungsvergütung betrug im Jahr 2002 867,07 Euro zuzüglich eines<br />

Familienzuschlages für Ehegatten und Kinder.<br />

Bei der Vergleichsberechnung ist <strong>von</strong> einer 27-jährigen, unverheirateten Person<br />

ohne Kinder auszugehen. Bei einer Eingruppierung nach BAT II b ergibt<br />

dies ein monatliches Bruttogehalt <strong>von</strong> ca. 2.750 Euro. Das heranzuziehende<br />

Bruttoentgelt beträgt daher 1.375 Euro, woraus sich ein wöchentliches Arbeitslosengeld<br />

<strong>von</strong> 133,77 Euro ergibt. Daraus lässt sich ein durchschnittlicher<br />

monatlicher Anspruch eines arbeitslosen Juristen auf Arbeitslosengeld<br />

<strong>von</strong> ca. 580 Euro ermitteln.<br />

In welchem Umfang möglicherweise Sozialhilfeleistungen dadurch eingespart<br />

werden können, dass mit Einführung der Sozialversicherungspflicht der<br />

Rechtsreferendare im Bedarfsfall nunmehr vorrangige Leistungsansprüche<br />

der Arbeitsverwaltung bestehen, lässt sich nicht quantifizieren. Die Leistungsaufgaben<br />

und Leistungsfälle der Sozialhilfeträger werden nicht nach<br />

Berufsgruppen der Hilfeempfänger erfasst. Es ist daher nicht feststellbar, in<br />

welchem Umfang vor Einführung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses<br />

Rechtsreferendare im Anschluss an ihre Ausbildung Sozialhilfe bezogen<br />

haben.<br />

3. ob das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an seiner Rechtsauffassung<br />

festhält, wonach der im Rahmen des Lehramtsreferendariates erteilte<br />

Unterricht gesondert zu vergüten sei, insbesondere inwiefern sich diese<br />

Form <strong>von</strong> selbstständiger Tätigkeit <strong>von</strong> der ebenfalls selbstständigen Tätigkeit<br />

des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes der Rechtsreferendare<br />

unterscheidet;<br />

Zu 3.:<br />

Das Kultusministerium geht nicht weiter da<strong>von</strong> aus, dass der <strong>von</strong> den Referendaren<br />

im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes zu erteilende Unterricht<br />

(mindestens acht Wochenstunden) gesondert zu vergüten wäre. Da<strong>von</strong> unabhängig<br />

stelle sich jedoch die Frage, wie hoch die Unterhaltsbeihilfe im Falle<br />

eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, insbesondere im zweiten<br />

Jahr des Vorbereitungsdienstes, sein müsse. Denn im zweiten Jahr handle<br />

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