Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 1/<strong>2013</strong><br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
vor 3 Wochen hat das neue Jahr begonnen.<br />
Der Jahreswechsel ist immer die Gelegenheit, zu <strong>der</strong> wir<br />
uns gegenseitig Glück und Gesundheit wünschen, uns vielleicht<br />
auch mal in den Arm nehmen. Wir nehmen uns viele<br />
gute Dinge vor. Lei<strong>der</strong> ist die Neujahrseuphorie nach kurzer<br />
Zeit meist verschwunden.<br />
Ich wünsche uns deshalb für´s neue Jahr<br />
• dass wir uns Zeit für unsere Kin<strong>der</strong> und unsere Älteren<br />
nehmen<br />
• dass wir jemanden zuhören auch wenn wir meinen,<br />
eigentlich sehr beschäftigt zu sein,<br />
• dass wir helfen, ohne nach dem eigenen Vorteil zu<br />
fragen,<br />
• dass wir den Menschen an jedem Tag ein Lächeln<br />
schenken, einfach nur so.<br />
Wenn wir das alle versuchen, glaube ich, haben wir ein<br />
frohes neues Jahr.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des § 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt<br />
die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage <strong>bei</strong>gefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit 1.293.300,00 €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit 553.350,00 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
Ihre Beate Misch<br />
§ 3<br />
Verpfl ichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Gemeinschaftsumlage wird auf 132,33 € pro Einwohner<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ festgesetzt.<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Hierdurch wird die<br />
· Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />
nach <strong>der</strong> rechtsaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit allen Anlagen liegt vom<br />
25.01.<strong>2013</strong> bis 07.02.<strong>2013</strong> zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />
- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch<br />
von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
und 14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />
Obere Marktstraße 1, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus.<br />
Danach wird <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit allen Anlagen bis<br />
zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />
des Haushaltsjahres <strong>2013</strong> zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />
- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch<br />
von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und<br />
14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />
Obere Marktstraße 1, zur Einsichtnahme für je<strong>der</strong>mann zur Verfügung<br />
gehalten, § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.<br />
Verstöße i. S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Sitz<br />
98708 Gehren, Obere Marktstraße 1, schriftlich unter Angabe<br />
<strong>der</strong> Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße<br />
nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich,<br />
Paragraph 21 (4) ThürKO.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
- - -<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> in Kraft<br />
ausgefertigt:<br />
Gehren, den 28. Dezember 2012<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
„LANGER BERG“, SITZ 98708 GEHREN<br />
Beate Misch<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
www.thueringertierseuchenkasse.de<br />
Bekanntmachung<br />
Amtliche Tierbestandserhebung,<br />
einschließlich Bienenvölker,<br />
<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />
zum Stichtag 03.01.<strong>2013</strong><br />
Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung<br />
<strong>2013</strong> zum Stichtag 03.01.<strong>2013</strong> durch. Alle Tierbesitzer,<br />
die bisher nicht in <strong>der</strong> Tierseuchenkasse angemeldet waren und<br />
keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
ihrer gesetzlichen Verpfl ichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß<br />
nachstehen<strong>der</strong> Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung<br />
ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str.<br />
4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung <strong>der</strong> Thüringer<br />
Tierseuchenkasse geson<strong>der</strong>t zur Viehzählung des Thüringer<br />
Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.<br />
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse