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Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 1/<strong>2013</strong><br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

vor 3 Wochen hat das neue Jahr begonnen.<br />

Der Jahreswechsel ist immer die Gelegenheit, zu <strong>der</strong> wir<br />

uns gegenseitig Glück und Gesundheit wünschen, uns vielleicht<br />

auch mal in den Arm nehmen. Wir nehmen uns viele<br />

gute Dinge vor. Lei<strong>der</strong> ist die Neujahrseuphorie nach kurzer<br />

Zeit meist verschwunden.<br />

Ich wünsche uns deshalb für´s neue Jahr<br />

• dass wir uns Zeit für unsere Kin<strong>der</strong> und unsere Älteren<br />

nehmen<br />

• dass wir jemanden zuhören auch wenn wir meinen,<br />

eigentlich sehr beschäftigt zu sein,<br />

• dass wir helfen, ohne nach dem eigenen Vorteil zu<br />

fragen,<br />

• dass wir den Menschen an jedem Tag ein Lächeln<br />

schenken, einfach nur so.<br />

Wenn wir das alle versuchen, glaube ich, haben wir ein<br />

frohes neues Jahr.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des § 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt<br />

die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage <strong>bei</strong>gefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit 1.293.300,00 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit 553.350,00 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

Ihre Beate Misch<br />

§ 3<br />

Verpfl ichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Gemeinschaftsumlage wird auf 132,33 € pro Einwohner<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ festgesetzt.<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Hierdurch wird die<br />

· Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

nach <strong>der</strong> rechtsaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Der Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Langer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit allen Anlagen liegt vom<br />

25.01.<strong>2013</strong> bis 07.02.<strong>2013</strong> zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />

- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch<br />

von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

und 14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />

Obere Marktstraße 1, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus.<br />

Danach wird <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> mit allen Anlagen bis<br />

zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />

des Haushaltsjahres <strong>2013</strong> zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />

- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch<br />

von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und<br />

14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />

Obere Marktstraße 1, zur Einsichtnahme für je<strong>der</strong>mann zur Verfügung<br />

gehalten, § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.<br />

Verstöße i. S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Sitz<br />

98708 Gehren, Obere Marktstraße 1, schriftlich unter Angabe<br />

<strong>der</strong> Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße<br />

nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich,<br />

Paragraph 21 (4) ThürKO.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

- - -<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> in Kraft<br />

ausgefertigt:<br />

Gehren, den 28. Dezember 2012<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

„LANGER BERG“, SITZ 98708 GEHREN<br />

Beate Misch<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

www.thueringertierseuchenkasse.de<br />

Bekanntmachung<br />

Amtliche Tierbestandserhebung,<br />

einschließlich Bienenvölker,<br />

<strong>der</strong> Thüringer Tierseuchenkasse<br />

zum Stichtag 03.01.<strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Tierbesitzer,<br />

die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung<br />

<strong>2013</strong> zum Stichtag 03.01.<strong>2013</strong> durch. Alle Tierbesitzer,<br />

die bisher nicht in <strong>der</strong> Tierseuchenkasse angemeldet waren und<br />

keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

ihrer gesetzlichen Verpfl ichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß<br />

nachstehen<strong>der</strong> Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung<br />

ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str.<br />

4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung <strong>der</strong> Thüringer<br />

Tierseuchenkasse geson<strong>der</strong>t zur Viehzählung des Thüringer<br />

Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.<br />

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

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