27.04.2014 Aufrufe

Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 1/<strong>2013</strong><br />

vorhandenen Räume im Bürgerhaus Jesuborn und <strong>der</strong> Schulberghütte.<br />

(2) Alle Nutzer haben die Hausordnung für das Bürgerhaus Jesuborn<br />

einzuhalten.<br />

§ 2<br />

Verfügbare Räume<br />

(1) Kellergeschoss<br />

- Kirmesgesellschaft 30,24 m 2<br />

(2) Erdgeschoss<br />

- Vereinsraum incl. Küche 71,91 m 2<br />

(3) 1. Obergeschoss<br />

- Vereinsraum 58,95 m 2<br />

- Abstellraum 13,22 m 2<br />

- Büroraum 9,11 m 2<br />

(4) Schulberghütte<br />

(5) Nebengebäude<br />

(altes Toilettengebäude, linke Seite)<br />

(6) Unterstellhalle<br />

§ 3<br />

Nutzung<br />

(1) Das Bürgerhaus Jesuborn steht zur öffentlichen Nutzung den<br />

Senioren, för<strong>der</strong>fähigen Vereinen und Interessengemeinschaften<br />

<strong>der</strong> Stadt (entsprechend Vereinsför<strong>der</strong>richtlinie), dem Stadtrat<br />

und seinen Ausschüssen und Fraktionen, dem Ortschaftsrat Jesuborn,<br />

den ortsansässigen Parteien und Wählergruppen sowie<br />

städtischen Einrichtungen und ortsansässigen Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts zur Verfügung.<br />

(2) Die Räume im 1. Obergeschoss sind dauerhaft an den Heimat-<br />

und Bürgerverein Jesuborn e.V. vermietet. Durch den Verein<br />

werden sämtliche Betriebskosten getragen.<br />

(3) Der Raum im Kellergeschoss wird an die Kirmesgesellschaft<br />

Jesuborn vermietet, ebenso <strong>der</strong> große Raum (links) im Dachgeschoss<br />

als Lagerraum. Durch den Verein werden sämtliche Betriebskosten<br />

getragen.<br />

(4) Die unter § 2 (5) genannten Nebengebäude werden durch<br />

den Heimat- und Bürgerverein sowie durch die Kirmesgesellschaft<br />

als Lagerraum genutzt.<br />

(5) Die Unterstellhalle wird durch den Heimat- und Bürgerverein<br />

für Ausstellung genutzt. Eine Mitnutzung <strong>bei</strong> Bedarf durch an<strong>der</strong>e<br />

Jesuborner Vereine ist möglich.<br />

(6) Gewerbliche und private Veranstaltungen sind nur <strong>bei</strong> Abschluss<br />

eines geson<strong>der</strong>ten Mietvertrages möglich.<br />

§ 4<br />

Kosten <strong>der</strong> Nutzung<br />

(1) Kostenfrei ist die Nutzung:<br />

- für alle Stadtrats-, Fraktions-, Ausschusssitzungen <strong>der</strong> Stadt<br />

Gehren,<br />

- für Sitzungen des Ortschaftsrates,<br />

- für Sitzungen städtischer Einrichtungen und Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts,<br />

- für alle sonstigen Veranstaltungen <strong>der</strong> Stadt Gehren<br />

- im Rahmen <strong>der</strong> städtischen Seniorenbetreuung und<br />

- im Rahmen <strong>der</strong> städtischen Jugendar<strong>bei</strong>t.<br />

(2) Von för<strong>der</strong>fähigen Vereinen und Interessengemeinschaften<br />

<strong>der</strong> Stadt Gehren sind nur eine Nutzungskostenpauschale gemäß<br />

Anlage 1 bzw. die tatsächlich anrechenbaren Betriebskosten<br />

zu entrichten. Die Nutzungskostenpauschale enthält einen<br />

Teil <strong>der</strong> Betriebskosten.<br />

(3) Für alle an<strong>der</strong>en nach § 3 erlaubten Veranstaltungen ist eine<br />

Miete gemäß Anlage 1 zu entrichten, in <strong>der</strong> eine Betriebskostenpauschale<br />

enthalten ist.<br />

(4) In <strong>der</strong> Nutzungskostenpauschale bzw. <strong>der</strong> Miete ist die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Toiletten enthalten. Die Räume sind durch den Nutzer<br />

selbst zu reinigen. Bei allen einmaligen Nutzungen ist ein Übergabeprotokoll<br />

zu erstellen, in dem <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> Räume sowie<br />

<strong>der</strong> Toiletten vor und nach <strong>der</strong> Veranstaltung festzuhalten sind.<br />

Bei Rückgabe in ungereinigtem o<strong>der</strong> ungenügend gereinigtem<br />

Zustand, kann die Stadt Gehren die Reinigung zu Lasten des<br />

Nutzers durch eine Reinigungsfirma vornehmen lassen. Der Bürgermeister<br />

ist berechtigt für regelmäßige Nutzer Reinigungspläne<br />

zu erstellen.<br />

(5) Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen durch den<br />

Bürgermeister zugelassen werden.<br />

§ 5<br />

Verfahren<br />

(1) Alle Veranstaltungen sind <strong>bei</strong> Herrn Roland Süss im Bürgerhaus<br />

anzumelden. Dort wird ein Kalen<strong>der</strong> geführt, in dem alle<br />

angemeldeten Veranstaltungen eingetragen werden. Ständige<br />

Nutzungen an einem bestimmten Wochentag und zu einer bestimmten<br />

Zeit sind nur einmal anzumelden und werden fortgeschrieben.<br />

Die Nutzer haben die Schlüssel zum Bürgerhaus <strong>bei</strong><br />

Herrn Süss am Tag <strong>der</strong> Veranstaltung abzuholen und am darauf<br />

folgenden Tag unverzüglich nach Kontrolle <strong>der</strong> Räume wie<strong>der</strong><br />

abzugeben.<br />

(2) Grundsätzlich haben die Veranstaltungen <strong>der</strong> Stadt Gehren,<br />

des Ortschaftsrates, des Stadtrates, <strong>der</strong> Ausschüsse und Fraktionen<br />

sowie die städtische Seniorenbetreuung Vorrang vor allem<br />

an<strong>der</strong>en.<br />

Regelmäßige Nutzung hat Vorrang vor einmaliger Nutzung. Veranstaltungen<br />

von Vereinen und Interessengemeinschaften haben<br />

Vorrang vor Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen.<br />

Gewerbliche und private Nutzung sind möglich, wenn freie<br />

Kapazitäten dies zulassen.<br />

§ 6<br />

Fälligkeiten<br />

(1) Sofern nichts an<strong>der</strong>es in geson<strong>der</strong>ten Mietverträgen geregelt<br />

ist, sind die Nutzungskostenpauschale o<strong>der</strong> die Miete am Tag<br />

nach <strong>der</strong> Veranstaltung <strong>bei</strong> einmaliger Nutzung, bzw. am Monatsende<br />

für regelmäßige Nutzung auf das Konto <strong>der</strong> Stadt Gehren<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Arnstadt-Ilmenau BLZ 84051010, Kontonummer<br />

1280000054 zu überweisen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kasse <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

einzuzahlen.<br />

(2) Kommen Nutzer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht o<strong>der</strong><br />

mehrfach sehr unpünktlich nach, können sie von <strong>der</strong> Nutzung<br />

des Bürgerhauses ausgeschlossen werden. Die Entscheidung<br />

hierüber trifft <strong>der</strong> Hauptausschuss.<br />

§ 7<br />

Haftung<br />

(1) Die Stadt Gehren haftet nicht für während <strong>der</strong> Nutzung entstandene<br />

Personen- und Sachschäden, vielmehr ist <strong>der</strong> Nutzer<br />

selbst für eine entsprechende Versicherung zuständig.<br />

(2) Für Schäden die während einer Veranstaltung am Gebäude,<br />

seiner Einrichtung und Ausstattung entstehen, haftet <strong>der</strong> Nutzer.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Nutzungsordnung und ihre Anlage treten am 01. November<br />

2012 in Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

Gehren, 01. November 2012<br />

STADT GEHREN<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

Anlage 1<br />

zur Nutzungsordnung Bürgerhaus Jesuborn<br />

vom 01. November 2012<br />

Nutzungskostenpauschalen gemäß § 4 Abs. 2:<br />

Räume regelmäßige einmalige<br />

Nutzung*<br />

Nutzung<br />

Vereinsraum<br />

inkl. Küche 20,- € pro Monat 15,- €<br />

(Erdgeschoss)<br />

Schulberghütte 10,- €<br />

* regelmäßige Benutzung bedeutet Nutzung mindestens 2x monatlich<br />

an festgelegten Tagen<br />

Miete gemäß § 4 Abs. 3 pro Nutzung:<br />

Räume Parteien u. gewerblich/<br />

Wählergruppen privat<br />

Vereinsraum<br />

inkl. Küche 30,- € 120,- €<br />

(Erdgeschoss)<br />

Ausgefertigt:<br />

Gehren, 01. November 2012<br />

STADT GEHREN<br />

Bössel<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!