Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Januar 2013 - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 1/<strong>2013</strong><br />
vorhandenen Räume im Bürgerhaus Jesuborn und <strong>der</strong> Schulberghütte.<br />
(2) Alle Nutzer haben die Hausordnung für das Bürgerhaus Jesuborn<br />
einzuhalten.<br />
§ 2<br />
Verfügbare Räume<br />
(1) Kellergeschoss<br />
- Kirmesgesellschaft 30,24 m 2<br />
(2) Erdgeschoss<br />
- Vereinsraum incl. Küche 71,91 m 2<br />
(3) 1. Obergeschoss<br />
- Vereinsraum 58,95 m 2<br />
- Abstellraum 13,22 m 2<br />
- Büroraum 9,11 m 2<br />
(4) Schulberghütte<br />
(5) Nebengebäude<br />
(altes Toilettengebäude, linke Seite)<br />
(6) Unterstellhalle<br />
§ 3<br />
Nutzung<br />
(1) Das Bürgerhaus Jesuborn steht zur öffentlichen Nutzung den<br />
Senioren, för<strong>der</strong>fähigen Vereinen und Interessengemeinschaften<br />
<strong>der</strong> Stadt (entsprechend Vereinsför<strong>der</strong>richtlinie), dem Stadtrat<br />
und seinen Ausschüssen und Fraktionen, dem Ortschaftsrat Jesuborn,<br />
den ortsansässigen Parteien und Wählergruppen sowie<br />
städtischen Einrichtungen und ortsansässigen Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts zur Verfügung.<br />
(2) Die Räume im 1. Obergeschoss sind dauerhaft an den Heimat-<br />
und Bürgerverein Jesuborn e.V. vermietet. Durch den Verein<br />
werden sämtliche Betriebskosten getragen.<br />
(3) Der Raum im Kellergeschoss wird an die Kirmesgesellschaft<br />
Jesuborn vermietet, ebenso <strong>der</strong> große Raum (links) im Dachgeschoss<br />
als Lagerraum. Durch den Verein werden sämtliche Betriebskosten<br />
getragen.<br />
(4) Die unter § 2 (5) genannten Nebengebäude werden durch<br />
den Heimat- und Bürgerverein sowie durch die Kirmesgesellschaft<br />
als Lagerraum genutzt.<br />
(5) Die Unterstellhalle wird durch den Heimat- und Bürgerverein<br />
für Ausstellung genutzt. Eine Mitnutzung <strong>bei</strong> Bedarf durch an<strong>der</strong>e<br />
Jesuborner Vereine ist möglich.<br />
(6) Gewerbliche und private Veranstaltungen sind nur <strong>bei</strong> Abschluss<br />
eines geson<strong>der</strong>ten Mietvertrages möglich.<br />
§ 4<br />
Kosten <strong>der</strong> Nutzung<br />
(1) Kostenfrei ist die Nutzung:<br />
- für alle Stadtrats-, Fraktions-, Ausschusssitzungen <strong>der</strong> Stadt<br />
Gehren,<br />
- für Sitzungen des Ortschaftsrates,<br />
- für Sitzungen städtischer Einrichtungen und Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts,<br />
- für alle sonstigen Veranstaltungen <strong>der</strong> Stadt Gehren<br />
- im Rahmen <strong>der</strong> städtischen Seniorenbetreuung und<br />
- im Rahmen <strong>der</strong> städtischen Jugendar<strong>bei</strong>t.<br />
(2) Von för<strong>der</strong>fähigen Vereinen und Interessengemeinschaften<br />
<strong>der</strong> Stadt Gehren sind nur eine Nutzungskostenpauschale gemäß<br />
Anlage 1 bzw. die tatsächlich anrechenbaren Betriebskosten<br />
zu entrichten. Die Nutzungskostenpauschale enthält einen<br />
Teil <strong>der</strong> Betriebskosten.<br />
(3) Für alle an<strong>der</strong>en nach § 3 erlaubten Veranstaltungen ist eine<br />
Miete gemäß Anlage 1 zu entrichten, in <strong>der</strong> eine Betriebskostenpauschale<br />
enthalten ist.<br />
(4) In <strong>der</strong> Nutzungskostenpauschale bzw. <strong>der</strong> Miete ist die Nutzung<br />
<strong>der</strong> Toiletten enthalten. Die Räume sind durch den Nutzer<br />
selbst zu reinigen. Bei allen einmaligen Nutzungen ist ein Übergabeprotokoll<br />
zu erstellen, in dem <strong>der</strong> Zustand <strong>der</strong> Räume sowie<br />
<strong>der</strong> Toiletten vor und nach <strong>der</strong> Veranstaltung festzuhalten sind.<br />
Bei Rückgabe in ungereinigtem o<strong>der</strong> ungenügend gereinigtem<br />
Zustand, kann die Stadt Gehren die Reinigung zu Lasten des<br />
Nutzers durch eine Reinigungsfirma vornehmen lassen. Der Bürgermeister<br />
ist berechtigt für regelmäßige Nutzer Reinigungspläne<br />
zu erstellen.<br />
(5) Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen durch den<br />
Bürgermeister zugelassen werden.<br />
§ 5<br />
Verfahren<br />
(1) Alle Veranstaltungen sind <strong>bei</strong> Herrn Roland Süss im Bürgerhaus<br />
anzumelden. Dort wird ein Kalen<strong>der</strong> geführt, in dem alle<br />
angemeldeten Veranstaltungen eingetragen werden. Ständige<br />
Nutzungen an einem bestimmten Wochentag und zu einer bestimmten<br />
Zeit sind nur einmal anzumelden und werden fortgeschrieben.<br />
Die Nutzer haben die Schlüssel zum Bürgerhaus <strong>bei</strong><br />
Herrn Süss am Tag <strong>der</strong> Veranstaltung abzuholen und am darauf<br />
folgenden Tag unverzüglich nach Kontrolle <strong>der</strong> Räume wie<strong>der</strong><br />
abzugeben.<br />
(2) Grundsätzlich haben die Veranstaltungen <strong>der</strong> Stadt Gehren,<br />
des Ortschaftsrates, des Stadtrates, <strong>der</strong> Ausschüsse und Fraktionen<br />
sowie die städtische Seniorenbetreuung Vorrang vor allem<br />
an<strong>der</strong>en.<br />
Regelmäßige Nutzung hat Vorrang vor einmaliger Nutzung. Veranstaltungen<br />
von Vereinen und Interessengemeinschaften haben<br />
Vorrang vor Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen.<br />
Gewerbliche und private Nutzung sind möglich, wenn freie<br />
Kapazitäten dies zulassen.<br />
§ 6<br />
Fälligkeiten<br />
(1) Sofern nichts an<strong>der</strong>es in geson<strong>der</strong>ten Mietverträgen geregelt<br />
ist, sind die Nutzungskostenpauschale o<strong>der</strong> die Miete am Tag<br />
nach <strong>der</strong> Veranstaltung <strong>bei</strong> einmaliger Nutzung, bzw. am Monatsende<br />
für regelmäßige Nutzung auf das Konto <strong>der</strong> Stadt Gehren<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Arnstadt-Ilmenau BLZ 84051010, Kontonummer<br />
1280000054 zu überweisen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kasse <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
einzuzahlen.<br />
(2) Kommen Nutzer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht o<strong>der</strong><br />
mehrfach sehr unpünktlich nach, können sie von <strong>der</strong> Nutzung<br />
des Bürgerhauses ausgeschlossen werden. Die Entscheidung<br />
hierüber trifft <strong>der</strong> Hauptausschuss.<br />
§ 7<br />
Haftung<br />
(1) Die Stadt Gehren haftet nicht für während <strong>der</strong> Nutzung entstandene<br />
Personen- und Sachschäden, vielmehr ist <strong>der</strong> Nutzer<br />
selbst für eine entsprechende Versicherung zuständig.<br />
(2) Für Schäden die während einer Veranstaltung am Gebäude,<br />
seiner Einrichtung und Ausstattung entstehen, haftet <strong>der</strong> Nutzer.<br />
§ 8<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Nutzungsordnung und ihre Anlage treten am 01. November<br />
2012 in Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
Gehren, 01. November 2012<br />
STADT GEHREN<br />
Bössel<br />
Bürgermeister<br />
Anlage 1<br />
zur Nutzungsordnung Bürgerhaus Jesuborn<br />
vom 01. November 2012<br />
Nutzungskostenpauschalen gemäß § 4 Abs. 2:<br />
Räume regelmäßige einmalige<br />
Nutzung*<br />
Nutzung<br />
Vereinsraum<br />
inkl. Küche 20,- € pro Monat 15,- €<br />
(Erdgeschoss)<br />
Schulberghütte 10,- €<br />
* regelmäßige Benutzung bedeutet Nutzung mindestens 2x monatlich<br />
an festgelegten Tagen<br />
Miete gemäß § 4 Abs. 3 pro Nutzung:<br />
Räume Parteien u. gewerblich/<br />
Wählergruppen privat<br />
Vereinsraum<br />
inkl. Küche 30,- € 120,- €<br />
(Erdgeschoss)<br />
Ausgefertigt:<br />
Gehren, 01. November 2012<br />
STADT GEHREN<br />
Bössel<br />
Bürgermeister