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Anwendungsgebiete für Genossenschaften in den Bereichen Pflege ...

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Die Rechtsform eG: Organe und<br />

Geschäftsführung<br />

• Die Genossenschaft hat drei Organe*:<br />

Generalversammlung, Aufsichtsrat und<br />

Vorstand<br />

• Mitglieder von Aufsichtsrat und<br />

Vorstand müssen selbst<br />

Genossenschaftsmitglieder se<strong>in</strong><br />

(Pr<strong>in</strong>zip der Selbstorganschaft)<br />

Mitglieder<br />

Generalversammlung<br />

Grundsatzentscheidungen<br />

Aufsichtsrat<br />

Kontrolle, Beratung<br />

Geschäftsführung<br />

Vorstand<br />

wählt<br />

bestellt<br />

• Höchstes Organ ist die<br />

Generalversammlung<br />

• Demokratische Rechtsform: Jedes Mitglied hat<br />

unabhängig vom Kapitalanteil nur e<strong>in</strong>e Stimme Schutz<br />

vor Dom<strong>in</strong>anz E<strong>in</strong>zelner und fe<strong>in</strong>dlichen Übernahmen<br />

* Ausnahmen bei 20 Mitglieder: Verzicht auf Aufsichtsrat und e<strong>in</strong>e Person im Vorstand<br />

möglich (sonst zwei bei größeren <strong>Genossenschaften</strong>)

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