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Merkblatt für Betreiber von Tatoo- und Piercingstudios - Bayerisches ...

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ieben werden. Dabei ist die Einwirkzeit des Händedesinfektionsmittels zu beachten<br />

(meist 30 Sek<strong>und</strong>en). Das Mittel ist unverdünnt zu verwenden, die Hände müssen vor<br />

der Durchführung trocken sein.<br />

Während des Tätowierens müssen Einmalhandschuhe getragen werden; die Einmalhandschuhe<br />

werden aus einem da<strong>für</strong> vorgesehen Spender entnommen.<br />

Nach Händedesinfektion <strong>und</strong> anschließenden Anlegen der Handschuhe sollten nur<br />

noch Gegenstände berührt werden, die <strong>für</strong> die Tätowierung selbst notwendig <strong>und</strong> hier<strong>für</strong><br />

zuvor vorbereitet worden sind. Nach dem Ablegen der Handschuhe ist erneut eine<br />

hygienische Händedesinfektion durchzuführen.<br />

Daneben muss eine Schürze getragen oder Tücher verwendet werden, die eine Kontamination<br />

der Kleidung des Tätowierers verhindern. Diese müssen nach dem Gebrauch<br />

bei 90°C oder bei Verwendung eines geeigneten Wäschedesinfektionsmittels<br />

bei 60°C gewaschen werden.<br />

Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation der Geräte<br />

Gegenstände, die direkt mit Blut oder Serum in Verbindung kommen <strong>und</strong> wiederverwendet<br />

werden sollen, müssen sterilisiert werden. Dazu zählen – sofern keine Einmalprodukte<br />

<strong>und</strong> Einmalgefäße verwendet werden sollen - Nadelhalter <strong>und</strong> Griffstücke<br />

sowie Farbstoffplatten.<br />

Als Nadeln sind gr<strong>und</strong>sätzlich Einmalprodukte zu verwenden, die nach Gebrauch<br />

in handelsüblichen Nadelabwurfbehältern (Technische Regel <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />

– TRBA 250) nach Herstellerangaben entsorgt werden müssen.<br />

Farben sollten <strong>für</strong> jeden K<strong>und</strong>en einzeln in Farbkappen abgefüllt werden, um eine<br />

Übertragung <strong>von</strong> Erregern über kontaminierte Farben zu verhindern.<br />

Die Instrumente werden vor der Sterilisation in ein in der VAH-Liste aufgeführtes, vom<br />

Hersteller als viruzid deklariertes <strong>und</strong> als wirksam gegen Hepatitis B/C <strong>und</strong> HIV belegtes<br />

Instrumentendesinfektionsmittel eingelegt. Dabei sind die Einwirkzeiten des Herstellers<br />

zu beachten. Die Instrumente müssen so eingelegt werden, dass alle Oberflächen<br />

benetzt sind, d.h. es dürfen keine Luftblasen eingeschlossen sein. Hohlkörper<br />

sind entsprechend durchzuspülen.<br />

© <strong>Bayerisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit, Sachbereich Infektionshygiene GE1<br />

Alle Rechte vorbehalten Seite Stand: Juli 2013 3 <strong>von</strong> 5

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