Merkblatt für Betreiber von Tatoo- und Piercingstudios - Bayerisches ...
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ieben werden. Dabei ist die Einwirkzeit des Händedesinfektionsmittels zu beachten<br />
(meist 30 Sek<strong>und</strong>en). Das Mittel ist unverdünnt zu verwenden, die Hände müssen vor<br />
der Durchführung trocken sein.<br />
Während des Tätowierens müssen Einmalhandschuhe getragen werden; die Einmalhandschuhe<br />
werden aus einem da<strong>für</strong> vorgesehen Spender entnommen.<br />
Nach Händedesinfektion <strong>und</strong> anschließenden Anlegen der Handschuhe sollten nur<br />
noch Gegenstände berührt werden, die <strong>für</strong> die Tätowierung selbst notwendig <strong>und</strong> hier<strong>für</strong><br />
zuvor vorbereitet worden sind. Nach dem Ablegen der Handschuhe ist erneut eine<br />
hygienische Händedesinfektion durchzuführen.<br />
Daneben muss eine Schürze getragen oder Tücher verwendet werden, die eine Kontamination<br />
der Kleidung des Tätowierers verhindern. Diese müssen nach dem Gebrauch<br />
bei 90°C oder bei Verwendung eines geeigneten Wäschedesinfektionsmittels<br />
bei 60°C gewaschen werden.<br />
Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation der Geräte<br />
Gegenstände, die direkt mit Blut oder Serum in Verbindung kommen <strong>und</strong> wiederverwendet<br />
werden sollen, müssen sterilisiert werden. Dazu zählen – sofern keine Einmalprodukte<br />
<strong>und</strong> Einmalgefäße verwendet werden sollen - Nadelhalter <strong>und</strong> Griffstücke<br />
sowie Farbstoffplatten.<br />
Als Nadeln sind gr<strong>und</strong>sätzlich Einmalprodukte zu verwenden, die nach Gebrauch<br />
in handelsüblichen Nadelabwurfbehältern (Technische Regel <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />
– TRBA 250) nach Herstellerangaben entsorgt werden müssen.<br />
Farben sollten <strong>für</strong> jeden K<strong>und</strong>en einzeln in Farbkappen abgefüllt werden, um eine<br />
Übertragung <strong>von</strong> Erregern über kontaminierte Farben zu verhindern.<br />
Die Instrumente werden vor der Sterilisation in ein in der VAH-Liste aufgeführtes, vom<br />
Hersteller als viruzid deklariertes <strong>und</strong> als wirksam gegen Hepatitis B/C <strong>und</strong> HIV belegtes<br />
Instrumentendesinfektionsmittel eingelegt. Dabei sind die Einwirkzeiten des Herstellers<br />
zu beachten. Die Instrumente müssen so eingelegt werden, dass alle Oberflächen<br />
benetzt sind, d.h. es dürfen keine Luftblasen eingeschlossen sein. Hohlkörper<br />
sind entsprechend durchzuspülen.<br />
© <strong>Bayerisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit, Sachbereich Infektionshygiene GE1<br />
Alle Rechte vorbehalten Seite Stand: Juli 2013 3 <strong>von</strong> 5