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Merkblatt für Betreiber von Tatoo- und Piercingstudios - Bayerisches ...

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W<strong>und</strong>versorgung<br />

Nach dem Tätowieren wird die Haut mit W<strong>und</strong>salbe behandelt <strong>und</strong> mit einem sterilen<br />

Verband abgedeckt. Der Tätowierer muss dem K<strong>und</strong>en mündliche <strong>und</strong>/oder schriftliche<br />

Hinweise zur Nachbehandlung geben.<br />

Piercen<br />

Für das Piercen gelten die gleichen Bedingungen <strong>und</strong> Hygieneregeln wie <strong>für</strong> das Tätowieren<br />

beschrieben. Folgende Punkte müssen besonders beachtet werden.<br />

Instrumente (Piercing-Zange, Hohlnadel, Schere) <strong>und</strong> die eingesetzten Materialien<br />

(Ringe, Stecker) müssen steril sein. Zweckmäßigerweise werden sie unmittelbar vor<br />

dem Piercen ohne Handkontakt direkt aus der Verpackung auf eine sterile Papierunterlage<br />

gelegt.<br />

Die Hautdesinfektion wird wie oben beschrieben durchgeführt.<br />

Vor dem Eingriff erfolgt eine Händedesinfektion <strong>von</strong> 30 Sek<strong>und</strong>en Dauer mit einem in<br />

der VAH-Liste aufgeführten Händedesinfektionsmittel. Danach werden sterile Handschuhe<br />

angezogen.<br />

Die nicht mehr benötigten Einwegmaterialien werden sofort in den Abfall gegeben,<br />

spitze Gegenstände müssen in stich- <strong>und</strong> bruchfesten Behältnissen entsorgt werden.<br />

Nach dem Eingriff erfolgt eine Reinigung, Desinfektion <strong>und</strong> sterile Abdeckung der<br />

W<strong>und</strong>e. Die K<strong>und</strong>in/der K<strong>und</strong>e muss stets über die richtige W<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> Nachbehandlung<br />

informiert <strong>und</strong> auf mögliche Komplikationen hingewiesen werden.<br />

Literatur:<br />

Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF: „Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren“<br />

HygMed 2010; 35 [11], S. 421ff in der Version 2.1 vom 02.02.2013 abzurufen unter<br />

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/029-024.html<br />

© <strong>Bayerisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit, Sachbereich Infektionshygiene GE1<br />

Alle Rechte vorbehalten Seite Stand: Juli 2013 5 <strong>von</strong> 5

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