Kapitel 11 – Finanzen - Lions Clubs International
Kapitel 11 – Finanzen - Lions Clubs International
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KAPITEL XI<br />
FINANZEN<br />
A. ANLAGE VON VEREINIGUNGSGELDERN<br />
Entscheidungen in Bezug auf Geldanlagen, sollen basierend auf den, durch den Vorstand<br />
genehmigten Anlagenrichtlinien für den Allgemeinen Fonds und den Notreserve-Fonds,<br />
getroffen werden. Diese Anlagenrichtlinien müssen den konventionellen Formaten der<br />
Branche entsprechen und jederzeit in Einklang mit der Satzung und den<br />
Zusatzbestimmungen der Vereinigung stehen. Diese Anlagenrichtlinien müssen im Büro des<br />
Schatzmeisters geführt und von Finanz- und Hauptsitz-Betriebsausschuss nach Bedarf<br />
jährlich geprüft und aktualisiert werden.<br />
Die erforderlichen Genehmigungen für das Treffen von Investitionsentscheidungen, mit<br />
Ausnahme derjenigen, die in den Anlagerichtlinien angegeben sind, lauten wie folgt:<br />
1. Der Vorstand muss Änderungen der Anlagenrichtlinien, einschließlich der Anlage des<br />
Fondvermögens, genehmigen.<br />
2. Der Vorstand muss Änderungen an Anlagenberatern genehmigen.<br />
3. Überweisungen aus dem Notreserve-Fonds in den allgemeinen Fonds muss mit<br />
Genehmigung des Vorstands in Einklang mit den aktuellen Anlagenrichtlinien für den<br />
allgemeinen Fonds.<br />
B. VERPFLICHTUNGEN UND UNTERSCHRIFTSBERECHTIGUNG<br />
1. Finanzielle Verpflichtungen im Namen der Vereinigung<br />
Es dürfen im Namen der Vereinigung keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen<br />
werden oder Ausgaben sowie Kostenerstattungen vorgenommen werden, die nicht in den<br />
vom internationalen Vorstand verabschiedeten Regularien und im Haushaltsplan<br />
enthalten sind.<br />
2. Genehmigungen (für Ausgaben)<br />
Die Genehmigung eines Administrativen Amtsträgers, des Sekretärs oder Schatzmeisters<br />
ist für alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren und der<br />
Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Gegenwert von zehntausend US-Dollar<br />
(10.000,00) entsprechen oder ihn überschreiten, mit Ausnahme von Clubbedarfsartikeln<br />
und Gebrauchswaren erforderlich. Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung der<br />
zuvor bezeichneten Güter und der Inanspruchnahme von besagten Dienstleistungen sind<br />
im Haushaltsplan festzulegen und vom internationalen Vorstand zu genehmigen.<br />
Neufassung vom 10. Oktober 2013<br />
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Eine zusätzliche Genehmigung muss vom Exekutivausschuss für folgende Situationen<br />
eingeholt werden:<br />
a. Verträge für einmalige Artikel oder Dienstleistungen, die nicht für Ausschreibungen<br />
geeignet sind und wenn die gesamte finanzielle Verpflichtung mehr als 200.000 US-<br />
Dollar und weniger als 400.000 US-Dollar beträgt; vorausgesetzt, dass Verträge für<br />
Eigentumslizenzen oder Wartungs- und Dienstleistungsverträge, die für den Betrieb<br />
der Vereinigung notwendig sind, vom Senior Executive Administrator genehmigt<br />
werden.<br />
b. Verträge für Beratungsdienste, wenn durch eine Anfrage ("Request for Quote -<br />
RFQ") eingegangen oder wenn diese aus einer einzigen Quelle stammen und wenn<br />
sie einen Betrag von 150.000 US-Dollar überschreiten, jedoch unter 250.000 US-<br />
Dollar liegen.<br />
Eine zusätzliche Genehmigung muss vom Exekutivausschuss für folgende Situationen<br />
eingeholt werden:<br />
a. Verträge für einmalige Artikel oder Dienstleistungen, die nicht für Ausschreibungen<br />
geeignet sind und wenn die gesamte finanzielle Verpflichtung mehr als 400.000 US-<br />
Dollar beträgt; vorausgesetzt, dass Verträge für Eigentumslizenzen oder Wartungsund<br />
Dienstleistungsverträge, die für den Betrieb der Vereinigung notwendig sind,<br />
vom Senior Executive Administrator genehmigt werden.<br />
b. Verträge für Beratungsdienste, wenn durch eine Anfrage ("Request for Quote -<br />
RFQ") eingegangen oder wenn diese aus einer einzigen Quelle stammen und wenn<br />
sie einen Betrag von 250.000 US-Dollar überschreiten.<br />
3. Bankkonten<br />
Die unten genannten befugten Personen sind berechtigt und beauftragt, gemeinsam, in<br />
allen Ländern, in denen <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> bestehen oder möglicherweise bestehen werden,<br />
Folgendes im Namen der <strong>International</strong>en Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> zu tun, sofern dies<br />
im Einklang mit den örtlichen Bankvorschriften ist:<br />
a. Sparkonten zu eröffnen und zu schließen, Kontenvereinbarungen zu unterschreiben<br />
und Verträge für einzahlungsbezogene und andere Dienstleistungen zu<br />
unterschreiben.<br />
b. Schecks, Zahlungsanweisungen, Abbuchungsaufträge und andere Aufträge zur<br />
Zahlung von Geldern, ob Papier, elektronisch oder in anderer Form, zu<br />
unterschreiben und zu genehmigen.<br />
c. Online-Bankverträge im Namen von <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> abschließen.<br />
BEFUGTE PERSONEN. Die Namen und originalen eigenhändig oder per Fax<br />
übermittelten Unterschriften der folgenden Personen lauten wie folgt:<br />
Maryellen Skerik, Schatzmeisterin<br />
Mark Koerlin, Abteilungsleiter, Accounting Department<br />
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Janet Bianchetta, Abteilungsleiterin, Financial Reporting & Compliance<br />
C. BUCHHALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />
1. Buchhaltungssystem<br />
Die finanziellen Unterlagen der <strong>International</strong> Association of <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> werden in<br />
Übereinstimmung mit den US Generally Accepted Acounting Policies (GAAP), sowie<br />
lokalen und Bundesgesetzen und Vorschriften geführt. Die Vorbereitung von<br />
Vermögensaufstellungen in Übereinstimmung mit GAAP, verlangt von der<br />
Geschäftsführung Schätzungen und Annahmen anzustellen, welche die berichteten Aktivund<br />
Passivposten der Bilanz und die Bekanntmachung anfallender Aktiv- und<br />
Passivposten der Bilanz, am Datum der Vermögensaufstellung, und die berichteten<br />
Einkommensbeträge und Ausgabenwährend des Berichtszeitraumes beeinflussen.<br />
Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. AlleBeträge werden<br />
in US-Dollar aufgeführt.<br />
2. Interne Rechnungsprüfungsfunktion (Audit)<br />
<strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> und die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation (LCI und LCIF)<br />
unterstützen eine interne Rechnungsprüfung als eine unabhängige Beurteilungsfunktion,<br />
um die Aktivitäten von LCI und LCIF, als eine Dienstleistung für die Geschäftsführung,<br />
zu untersuchen und zu bewerten. Das Ziel einer internen Rechnungsprüfung besteht<br />
darin, den Ausschuss für Rechnungsprüfung bei der effektiven Ausführung seiner<br />
Aufgaben zu unterstützen.<br />
a. LCI und LCIF werden kritische Prozesse und Abläufe alle drei Jahre ermitteln. Die<br />
Ergebnisse dieser Risikobeurteilung werden die Grundlage für einen dreijährigen<br />
internenRechnungsprüfungsplan stellen. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung muss<br />
alle Änderungen dieses internen Rechnungsprüfungsplans genehmigen. Der<br />
Ausschuss für Rechnungsprüfung wird das Budget, sowie die notwendigen<br />
Mitarbeiter, um die Rechnungsprüfung durchzuführen, prüfen und zu genehmigen.<br />
b. Die kritischen Geschäftsprozessen werden anhand der finanziellen Auswirkung, der<br />
Auswirkung auf <strong>Clubs</strong> und Distrikte sowie der Einhaltung der geltenden<br />
Rechtsvorschriften, geprüft. A rating scale of one (1) to five (5), with five being the<br />
most critical, will be utilized with an overall score assigned to each process.<br />
c. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung bestimmt welche Geschäftsprozesse jährlich<br />
geprüft werden sollen, die auf den Verfahren, die den größten Einfluss auf die<br />
Vereinigung haben, basieren. Die Abläufe, die im Laufe eines Geschäftsjahres<br />
geprüft werden, würden interne Ressourcen sowie das Budget der externen<br />
Ressourcen, umfassen.<br />
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d. Die Mitarbeiter sind für das Abbilden von Geschäftsprozessen, einschließlich der<br />
Bewertung von Kontrollpunkten und der Ermittlung operativer Verbesserungen,<br />
zuständig.<br />
e. Ein unabhängiger Rechnungsprüfer wird die kritischen Geschäftsprozessen und<br />
entsprechenden Unterlagen, die von den Mitarbeitern vorbereitet wurden, prüfen. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse oder eine anderweitig<br />
vereinbarte Sonderuntersuchung.<br />
f. Ein schriftlicher Rechnungsprüfungsbericht wird im Anschluss an das Ergebnis eines<br />
jedenRechnungsprüfungsprojekts vorbereitet und ausgestellt und wird an den<br />
Ausschuss für Rechnungsprüfung und den Senior Executive Administrator verteilt.<br />
Der Abschlussbericht sollte wichtige Befunde während der Durchführung der<br />
Rechnungsprüfung beinhalten. Der Leiter der Aktivität oder Abteilung, der den<br />
Bericht erhält, wird auf alle Prüfungsvorschläge reagieren und die Antworten werden<br />
im Abschlussbericht berücksichtigt. Die Mitarbeiter müssen auf die Empfehlungen<br />
des Rechnungsprüfers innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingehen.<br />
3. Dem Budget für das LION-Magazin ist mit jährlich erteilter Genehmigung des Vorstands<br />
ein Kostenanteil für die Hauptsitzverwaltung anzubelasten.<br />
4. Das Jahresbudget der Club Supplies & Sales Division wird mit Genehmigung des<br />
Vorstands in den Verwaltungskosten des Hauptsitzes übernommen.<br />
5. Allocation of Headquarters Cost to LCIF<br />
Dem Jahresbudget der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation ist mit jährlich erteilter<br />
Genehmigung des internationalen Vorstands und des Treuhändervorstands der <strong>Lions</strong><br />
<strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation ein Kostenanteil für die Hauptsitzverwaltung<br />
anzubelasten.<br />
6. Suspendierung und Auflösung von <strong>Clubs</strong><br />
Ein Club, der 120 Tage oder länger rückständige Gebühren in Höhe von mindestens<br />
20,00 US-Dollar pro Mitglied oder 1.000 US-Dollar pro Club aufweist, je nachdem<br />
welcher Betrag niedriger ist, wird suspendiert, einschließlich seiner Charterurkunde,<br />
sowie aller Rechte, Privilegien und Verpflichtungen des <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong>.<br />
In dem Fall dass der Club bis spätestens zum 28. des Monats nach der Suspendierung<br />
nicht den Status eines vollberechtigten <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong>, wie in den Vorstandsdirektiven<br />
definiert, erreicht hat, wird die Charterurkunde des <strong>Clubs</strong> automatisch aufgelöst. Falls der<br />
Club seine ausstehenden Beträge vollständig beglichen hat und ein ausgefüllter<br />
Reaktivierungsbericht eingereicht wurde, kann die Auflösung eines <strong>Clubs</strong> aufgrund einer<br />
finanziellen Suspendierung innerhalb von 12 Monaten nach dem Auflösungsdatum<br />
rückgängig gemacht werden.<br />
Jeder Club, der von der Finanzabteilung für einen Zahlungsplan zugelassen wurde, wird<br />
nicht suspendiert, solange er die Forderungen laut des genehmigten Zahlungsplans erfüllt.<br />
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Schutz vor der Suspendierung<br />
Gewisse geographische Gebiete können aufgrund von Faktoren, welche es der<br />
Vereinigung erschweren,Zahlungen rechtzeitig und exakt gutzuschreiben, unter<br />
Umständen vor einer Suspendierung geschützt werden. Diese Gebiete werden für einen<br />
Zeitraum geschützt, der es erlaubt eventuelle Probleme zu analysieren und entsprechend<br />
zu korrigieren.<br />
D. FINANZPLANUNG<br />
1. Vorbereitung des Finanzplans<br />
a. Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung (der „Ausschuss") soll für das<br />
kommende Jahresbudget der Vereinigung einen Voranschlag der voraussichtlichen<br />
Jahreseinnahmen aufstellen. Prognosen der voraussichtlichen Einnahmen sollten auf<br />
soliden finanziellen Bezugswerten beruhen und die Einschränkungen der meisten<br />
aktuellen Mitgliedschafts- und Clubbeiträge in Erwägung ziehen.<br />
b. Die Leiter der Hauptabteilungen sollen auf der Vorstandstagung im März/April dem<br />
Ausschuss das für ihre Hauptabteilung veranschlagte Kostenbudget vorlegen.<br />
c. Der Ausschuss wird fünfjährige Budgetprognosen jährlich während der<br />
Vorstandsversammlung im Oktober/November überprüfen. Die fünfjährigen<br />
Prognosen setzen stabile Mitgliederzahlen voraus. Der Ausschuss soll dem<br />
Ausschuss für Langzeitplanung eine Gebührenerhöhung empfehlen, falls Umstände<br />
eine solche Erhöhung rechtfertigen, über die während der nächsten geplanten<br />
Versammlung abgestimmt werden soll.<br />
d. Der Ausschuss soll dem Vorstand bei der Vorstandssitzung vor dem internationalen<br />
Kongress einen endgültigen Budgetvoranschlag zur Prüfung vorlegen. Für den Fall,<br />
dass die erwarteten Einnahmen nicht ausreichend sind, um die Ausgaben zu decken,<br />
wird der Ausschuss für Finanz- und Hauptsitzbelange, basierend auf dem Budget,<br />
eine Cash-Flow-Analyse durchführen. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel<br />
nicht ausreichen, um den Fehlbetrag auszugleichen, stehen weitere Mittel unter<br />
Umständen zur Verfügung, abhängig von dem allgemeinen Reservefond/der<br />
Ausgabenpolitik der Vereinigung, wie in Anhang A ausgelegt.<br />
e. Der Schatzmeister soll dafür sorgen, dass jedes Mitglied des <strong>International</strong>en<br />
Vorstands wenigstens zweiWochen vor der Vorstandstagung, auf der der endgültige<br />
Budgetvoranschlag zur Vorlage gebracht undbesprochen wird, im Besitz einer Kopie<br />
des Budgets ist.<br />
f. Der Schatzmeister soll eine Kopie des vorläufigen Budgets und der vierteljährlichen<br />
Prognose an den Ausschuss für Finanz- und Hauptsitzbelange mindestens zwei<br />
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Wochen vor Datum der Vorstandssitzung einreichen, bei der solche Vorarbeiten<br />
und/oder Prognosen besprochen werden. Die Finanzauskünfte werden in einem<br />
jährlichen, und dem neuesten vierteljährlichen Bericht vorgelegt.<br />
2. Aktualisierte Prognose der Einnahmen und Kosten<br />
a. Der Vorstand soll auf den Vorstandssitzungen im Oktober/ November und<br />
März/April eine Prognose der Gesamtjahresergebnisse genehmigen, die auf<br />
bisherigen Ergebnissen und Prognosen bis Jahresende basieren. Diese im Rahmen<br />
dieser Prognose veranschlagten Kosten dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Der<br />
Ausschuss soll eine empfohlene Gesamtjahresprognose zur Genehmigung bei<br />
derTagung des Executivausschusses im Januar vorlegen.<br />
Alle beim Vorstand eingereichten Anträge, die sich auf den Jahreshaushalt auswirken,<br />
müssen vom Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung überprüft werden. Die<br />
Anträge müssen:<br />
1) Die voraussichtlichen Kosten für das laufende Geschäftsjahr bzw. die beiden<br />
Folgejahre enthalten; und<br />
2) Eine kurze Beschreibung der Auswirkung auf die strategischen Initiativen und<br />
Ziele der Hauptabteilung.<br />
b. Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung wird eine Prognose des<br />
Kapitalflusses der Vereinigung für das gegenwärtige Haushaltsjahr, vor jeder<br />
Vorstandssitzung überprüfen. Für den Fall, dass die Prognose negativ ausfällt, wird<br />
der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung Ausgabeneinschränkungen zur<br />
Genehmigung durch den Vorstand vorschlagen.<br />
3. Künftiges Tagungsbudget für den <strong>International</strong>en Vorstand<br />
Der zweite Vizepräsident soll dem internationalen Vorstand auf der Vorstandstagung im<br />
März/April ein genaues Budget für die zwei ordentlichen Vorstandstagungen, deren Zeit<br />
und Ort von ihm/ihr bestimmt werden, zur Genehmigung vorlegen.<br />
4. Planung von und Abschreibung auf Anlagevermögen<br />
Anlagevermögen enthalten für gewöhnlich Besitz, Betriebs- und Aufrüstungsvermögen,<br />
welche eine geschätzte dienliche Lebenszeit von mindestens zwei (2) Jahren nach dem<br />
Datum der Akquisition, und mindestens 3.000 US-Dollar kosten.<br />
E. ÜBERWEISUNG VON VEREINIGUNGSGELDERN, WECHSELKURSE,<br />
BLOCKIERTE GELDER, USW.<br />
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1. Überweisung von Vereinigungsgeldern – Ermächtigungsbeschluss<br />
ES SEI BESCHLOSSEN, dass die administrativen Amtsträger der <strong>International</strong>en<br />
Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> gemeinsam bevollmächtigt sind, im Namen und Auftrag des<br />
internationalen Vorstands der Vereinigung Anträge auf Zulassung von<br />
grenzüberschreitenden Zahlungen bei Regierungsstellen jener Länder, in denen die<br />
Vereinigung tätig ist. Solche Zahlungen dürfen nur Mittel betreffen, die nicht für die<br />
Durchführung von Aufgaben in den jeweiligen Ländern gebraucht werden. Es können<br />
jedoch Mittel sein, die in Verbindung mit der Verwaltung von <strong>Clubs</strong> in den betreffenden<br />
Ländern stehen, wie z. B. Verwaltungskostenanteile für die Hauptsitzverwaltung,<br />
Postgebühren und andere Kommunikationskosten, Vertrieb einer Monatszeitschrift und<br />
anderer Druckerzeugnisse sowie für vergleichbare Geschäfts- und Verwaltungskosten.<br />
2. Überweisung von Vereinigungsgeldern an die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong><br />
Foundation<br />
ES SEI BESCHLOSSEN, dass der Senior Executive Administrator und der<br />
Schatzmeister der <strong>International</strong> Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> hiermit gemeinsam<br />
bevollmächtigt sind, Gelder aus den Vereinigungskonten, die Beiträge und andere<br />
Zahlungen an die Vereinigung darstellen, an die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation zu<br />
überweisen und WEITERHIN, dass der Senior Executive Administrator und der<br />
Schatzmeister der Vereinigung hiermit bevollmächtigt und angewiesen sind, alle<br />
notwendigen Schritte zu unternehmen und Nachweise zu erbringen, um diesen Beschluss<br />
zur Ausführung zu bringen.<br />
3. BLOCKIERTE GELDER<br />
Genehmigung wird gegeben, blockierte Gelder nach Möglichkeit in Währungen, dieder<br />
<strong>International</strong> Association of <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> von Nutzen sind, umzutauschen.<br />
4. Finanzaufstellung bei blockierten Geldern<br />
In den Finanzaufstellungen soll der potentielle Verlust blockierter Gelder enthalten sein.<br />
Die Länder und Beträge werden von der Hauptabteilung Finance bestimmt.<br />
5. Zahlung von Obligationen der Vereinigung<br />
Zahlungen sollen in der jeweiligen Währung des Heimatlandes des Zahlungsempfängers<br />
geleistet werden, es sei denn, dass die Interessen der Vereinigung durch einen anderen<br />
Zahlungsmodus besser wahrgenommen werden.<br />
6. Wechselkurse<br />
Wechselkurse, die von <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> für Zahlungen benutzt werden, sollen, wenn es<br />
erforderlich ist, angepasst werden, um in Übereinstimmung mit der internationalen<br />
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Satzung und den Zusatzbestimmungen zu stehen. Satzungsgemäß müssen Zahlungen von<br />
<strong>Clubs</strong>, Distrikten und Clubmitgliedern zu den am Tage derZahlungsdurchführung<br />
gültigen Kursen getätigt werden.<br />
7. Bestimmung eines Gegenwerts in nationaler Währung<br />
„Gegenwert in nationaler Währung" stellt gemäß Satzung den Wert dar, der notwendig<br />
ist, um zumZahlungszeitpunkt einen entsprechenden Betrag, wie er in der Satzung<br />
festgelegt ist, in US-Dollar zu erzielen.<br />
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ANHANG A<br />
Ziel<br />
Ausgaberichtwerte festzulegen, um das Halten einer ausreichender Reserve im Allgemeinfonds<br />
zu gewährleisten und gleichzeitig den laufenden Geschäftsbetrieb zu unterhalten.<br />
Richtlinien<br />
Richtlinien Die maximalen jährlichen Investitionen in Fondsanlagen werden den<br />
Nettoüberschuss aus Kapitalanlagen, zuzüglich eines fünfjährigen gewichteten Durchschnitts der<br />
Anlagewertsteigerung (Betrag kann nicht weniger als Null betragen), gleichen, vorbehaltlich der<br />
Erfüllung der Mindestreserveanforderung.<br />
Definitionen<br />
Definition „Mindestreserveanforderung“ – Zu den im Allgemeinfonds enthaltenen Anlagen<br />
gehören neben den linear aufgebauten Rückstellungen für das hundertjährige Jubiläum bis Ende<br />
des Geschäftsjahres 2015/2016 die voraussichtlichen Ausgaben für sechs Monate, zuzüglich der<br />
ungedeckten Pensionsverpflichtungen, Rentenzahlungen und allgemeinen Haftpflichtansprüche.<br />
Geplante Verwaltungsaufwendungen für das laufende Geschäftsjahr für einen Zeitraum von<br />
sechs Monaten – 50% der Prognose für die operativen Kosten, wie in der vierteljährlichen<br />
Prognose festgelegt.<br />
Nicht über den Fonds finanzierte Pensionsverpflichtungen, Rentenzahlungen und allgemeine<br />
Haftpflichtansprüche Buchwerte der gesammelten Pensionsansprüche, sonstigen<br />
Ruhestadnsleistungen und allgemeinen Unternehmensleistungen, wie im Finanzbericht vom<br />
Dezember berichtet.<br />
Zielbudget für das hundertjährige Jubiläum – wie im genehmigten Protokoll festgelegt und an<br />
den Vorstand berichtet.<br />
Nettoeinnahmen aus Finanzanlagen - Zinsen zuzüglich Divedenden, abzüglich<br />
Anlagewertsteigerung - wie auf Kalenderjahrbasis gemeldet.<br />
Anlagewertsteigerung - realisierte und nicht realisierte Kapitalgewinne aus Finanzanlagen des<br />
Allgemeinfonds, wie auf Kalenderjahrbasis gemeldet.<br />
Gewichteter Durchschnitt – Der gewichteter Durchschnitt wird wie folgt berechnet:<br />
• das letzte Kalenderjahr mal 5<br />
• das zweitletzte Kalenderjahr mal 4<br />
• das drittletzte Kalenderjahr mal 3<br />
• das viertletzte Kalenderjahr mal 2<br />
• das fünfletzte Kalenderjahr mal 1<br />
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Die obige Gesamtsumme wird durch 15 geteilt, um die Anlagewertsteigerung zu ermitteln.<br />
Vorgehensweise<br />
Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzbelange wird Budgetprognosen jährlich während der<br />
Vorstandsversammlung im März/April überprüfen. Falls es sich bei der prognostizierten Summe<br />
um Bargeldverwendung handelt, stellt der Ausschuss fest, ob die maximalen jährlichen<br />
Investitionen in Fondsanlagen, wie oben berechnet, die erforderlichen liquiden Mittel<br />
bereitstellen werden, um den Betrieb und die ungedeckten Zahlungsverpflichtungen zu<br />
unterhalten. Falls notwendig wird der Ausschuss beantragen, dass im Rahmen der<br />
Vorstandssitzung im Juni ein neues Budget, das die maximalen Investitionen in Fondsanlagen<br />
nicht überschreitet, vorgelegt werden.<br />
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