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Kapitel 11 – Finanzen - Lions Clubs International

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KAPITEL XI<br />

FINANZEN<br />

A. ANLAGE VON VEREINIGUNGSGELDERN<br />

Entscheidungen in Bezug auf Geldanlagen, sollen basierend auf den, durch den Vorstand<br />

genehmigten Anlagenrichtlinien für den Allgemeinen Fonds und den Notreserve-Fonds,<br />

getroffen werden. Diese Anlagenrichtlinien müssen den konventionellen Formaten der<br />

Branche entsprechen und jederzeit in Einklang mit der Satzung und den<br />

Zusatzbestimmungen der Vereinigung stehen. Diese Anlagenrichtlinien müssen im Büro des<br />

Schatzmeisters geführt und von Finanz- und Hauptsitz-Betriebsausschuss nach Bedarf<br />

jährlich geprüft und aktualisiert werden.<br />

Die erforderlichen Genehmigungen für das Treffen von Investitionsentscheidungen, mit<br />

Ausnahme derjenigen, die in den Anlagerichtlinien angegeben sind, lauten wie folgt:<br />

1. Der Vorstand muss Änderungen der Anlagenrichtlinien, einschließlich der Anlage des<br />

Fondvermögens, genehmigen.<br />

2. Der Vorstand muss Änderungen an Anlagenberatern genehmigen.<br />

3. Überweisungen aus dem Notreserve-Fonds in den allgemeinen Fonds muss mit<br />

Genehmigung des Vorstands in Einklang mit den aktuellen Anlagenrichtlinien für den<br />

allgemeinen Fonds.<br />

B. VERPFLICHTUNGEN UND UNTERSCHRIFTSBERECHTIGUNG<br />

1. Finanzielle Verpflichtungen im Namen der Vereinigung<br />

Es dürfen im Namen der Vereinigung keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen<br />

werden oder Ausgaben sowie Kostenerstattungen vorgenommen werden, die nicht in den<br />

vom internationalen Vorstand verabschiedeten Regularien und im Haushaltsplan<br />

enthalten sind.<br />

2. Genehmigungen (für Ausgaben)<br />

Die Genehmigung eines Administrativen Amtsträgers, des Sekretärs oder Schatzmeisters<br />

ist für alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren und der<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Gegenwert von zehntausend US-Dollar<br />

(10.000,00) entsprechen oder ihn überschreiten, mit Ausnahme von Clubbedarfsartikeln<br />

und Gebrauchswaren erforderlich. Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung der<br />

zuvor bezeichneten Güter und der Inanspruchnahme von besagten Dienstleistungen sind<br />

im Haushaltsplan festzulegen und vom internationalen Vorstand zu genehmigen.<br />

Neufassung vom 10. Oktober 2013<br />

<strong>Kapitel</strong> XI<br />

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Eine zusätzliche Genehmigung muss vom Exekutivausschuss für folgende Situationen<br />

eingeholt werden:<br />

a. Verträge für einmalige Artikel oder Dienstleistungen, die nicht für Ausschreibungen<br />

geeignet sind und wenn die gesamte finanzielle Verpflichtung mehr als 200.000 US-<br />

Dollar und weniger als 400.000 US-Dollar beträgt; vorausgesetzt, dass Verträge für<br />

Eigentumslizenzen oder Wartungs- und Dienstleistungsverträge, die für den Betrieb<br />

der Vereinigung notwendig sind, vom Senior Executive Administrator genehmigt<br />

werden.<br />

b. Verträge für Beratungsdienste, wenn durch eine Anfrage ("Request for Quote -<br />

RFQ") eingegangen oder wenn diese aus einer einzigen Quelle stammen und wenn<br />

sie einen Betrag von 150.000 US-Dollar überschreiten, jedoch unter 250.000 US-<br />

Dollar liegen.<br />

Eine zusätzliche Genehmigung muss vom Exekutivausschuss für folgende Situationen<br />

eingeholt werden:<br />

a. Verträge für einmalige Artikel oder Dienstleistungen, die nicht für Ausschreibungen<br />

geeignet sind und wenn die gesamte finanzielle Verpflichtung mehr als 400.000 US-<br />

Dollar beträgt; vorausgesetzt, dass Verträge für Eigentumslizenzen oder Wartungsund<br />

Dienstleistungsverträge, die für den Betrieb der Vereinigung notwendig sind,<br />

vom Senior Executive Administrator genehmigt werden.<br />

b. Verträge für Beratungsdienste, wenn durch eine Anfrage ("Request for Quote -<br />

RFQ") eingegangen oder wenn diese aus einer einzigen Quelle stammen und wenn<br />

sie einen Betrag von 250.000 US-Dollar überschreiten.<br />

3. Bankkonten<br />

Die unten genannten befugten Personen sind berechtigt und beauftragt, gemeinsam, in<br />

allen Ländern, in denen <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> bestehen oder möglicherweise bestehen werden,<br />

Folgendes im Namen der <strong>International</strong>en Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> zu tun, sofern dies<br />

im Einklang mit den örtlichen Bankvorschriften ist:<br />

a. Sparkonten zu eröffnen und zu schließen, Kontenvereinbarungen zu unterschreiben<br />

und Verträge für einzahlungsbezogene und andere Dienstleistungen zu<br />

unterschreiben.<br />

b. Schecks, Zahlungsanweisungen, Abbuchungsaufträge und andere Aufträge zur<br />

Zahlung von Geldern, ob Papier, elektronisch oder in anderer Form, zu<br />

unterschreiben und zu genehmigen.<br />

c. Online-Bankverträge im Namen von <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> abschließen.<br />

BEFUGTE PERSONEN. Die Namen und originalen eigenhändig oder per Fax<br />

übermittelten Unterschriften der folgenden Personen lauten wie folgt:<br />

Maryellen Skerik, Schatzmeisterin<br />

Mark Koerlin, Abteilungsleiter, Accounting Department<br />

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Janet Bianchetta, Abteilungsleiterin, Financial Reporting & Compliance<br />

C. BUCHHALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />

1. Buchhaltungssystem<br />

Die finanziellen Unterlagen der <strong>International</strong> Association of <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> werden in<br />

Übereinstimmung mit den US Generally Accepted Acounting Policies (GAAP), sowie<br />

lokalen und Bundesgesetzen und Vorschriften geführt. Die Vorbereitung von<br />

Vermögensaufstellungen in Übereinstimmung mit GAAP, verlangt von der<br />

Geschäftsführung Schätzungen und Annahmen anzustellen, welche die berichteten Aktivund<br />

Passivposten der Bilanz und die Bekanntmachung anfallender Aktiv- und<br />

Passivposten der Bilanz, am Datum der Vermögensaufstellung, und die berichteten<br />

Einkommensbeträge und Ausgabenwährend des Berichtszeitraumes beeinflussen.<br />

Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. AlleBeträge werden<br />

in US-Dollar aufgeführt.<br />

2. Interne Rechnungsprüfungsfunktion (Audit)<br />

<strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> und die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation (LCI und LCIF)<br />

unterstützen eine interne Rechnungsprüfung als eine unabhängige Beurteilungsfunktion,<br />

um die Aktivitäten von LCI und LCIF, als eine Dienstleistung für die Geschäftsführung,<br />

zu untersuchen und zu bewerten. Das Ziel einer internen Rechnungsprüfung besteht<br />

darin, den Ausschuss für Rechnungsprüfung bei der effektiven Ausführung seiner<br />

Aufgaben zu unterstützen.<br />

a. LCI und LCIF werden kritische Prozesse und Abläufe alle drei Jahre ermitteln. Die<br />

Ergebnisse dieser Risikobeurteilung werden die Grundlage für einen dreijährigen<br />

internenRechnungsprüfungsplan stellen. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung muss<br />

alle Änderungen dieses internen Rechnungsprüfungsplans genehmigen. Der<br />

Ausschuss für Rechnungsprüfung wird das Budget, sowie die notwendigen<br />

Mitarbeiter, um die Rechnungsprüfung durchzuführen, prüfen und zu genehmigen.<br />

b. Die kritischen Geschäftsprozessen werden anhand der finanziellen Auswirkung, der<br />

Auswirkung auf <strong>Clubs</strong> und Distrikte sowie der Einhaltung der geltenden<br />

Rechtsvorschriften, geprüft. A rating scale of one (1) to five (5), with five being the<br />

most critical, will be utilized with an overall score assigned to each process.<br />

c. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung bestimmt welche Geschäftsprozesse jährlich<br />

geprüft werden sollen, die auf den Verfahren, die den größten Einfluss auf die<br />

Vereinigung haben, basieren. Die Abläufe, die im Laufe eines Geschäftsjahres<br />

geprüft werden, würden interne Ressourcen sowie das Budget der externen<br />

Ressourcen, umfassen.<br />

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d. Die Mitarbeiter sind für das Abbilden von Geschäftsprozessen, einschließlich der<br />

Bewertung von Kontrollpunkten und der Ermittlung operativer Verbesserungen,<br />

zuständig.<br />

e. Ein unabhängiger Rechnungsprüfer wird die kritischen Geschäftsprozessen und<br />

entsprechenden Unterlagen, die von den Mitarbeitern vorbereitet wurden, prüfen. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse oder eine anderweitig<br />

vereinbarte Sonderuntersuchung.<br />

f. Ein schriftlicher Rechnungsprüfungsbericht wird im Anschluss an das Ergebnis eines<br />

jedenRechnungsprüfungsprojekts vorbereitet und ausgestellt und wird an den<br />

Ausschuss für Rechnungsprüfung und den Senior Executive Administrator verteilt.<br />

Der Abschlussbericht sollte wichtige Befunde während der Durchführung der<br />

Rechnungsprüfung beinhalten. Der Leiter der Aktivität oder Abteilung, der den<br />

Bericht erhält, wird auf alle Prüfungsvorschläge reagieren und die Antworten werden<br />

im Abschlussbericht berücksichtigt. Die Mitarbeiter müssen auf die Empfehlungen<br />

des Rechnungsprüfers innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingehen.<br />

3. Dem Budget für das LION-Magazin ist mit jährlich erteilter Genehmigung des Vorstands<br />

ein Kostenanteil für die Hauptsitzverwaltung anzubelasten.<br />

4. Das Jahresbudget der Club Supplies & Sales Division wird mit Genehmigung des<br />

Vorstands in den Verwaltungskosten des Hauptsitzes übernommen.<br />

5. Allocation of Headquarters Cost to LCIF<br />

Dem Jahresbudget der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation ist mit jährlich erteilter<br />

Genehmigung des internationalen Vorstands und des Treuhändervorstands der <strong>Lions</strong><br />

<strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation ein Kostenanteil für die Hauptsitzverwaltung<br />

anzubelasten.<br />

6. Suspendierung und Auflösung von <strong>Clubs</strong><br />

Ein Club, der 120 Tage oder länger rückständige Gebühren in Höhe von mindestens<br />

20,00 US-Dollar pro Mitglied oder 1.000 US-Dollar pro Club aufweist, je nachdem<br />

welcher Betrag niedriger ist, wird suspendiert, einschließlich seiner Charterurkunde,<br />

sowie aller Rechte, Privilegien und Verpflichtungen des <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong>.<br />

In dem Fall dass der Club bis spätestens zum 28. des Monats nach der Suspendierung<br />

nicht den Status eines vollberechtigten <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong>, wie in den Vorstandsdirektiven<br />

definiert, erreicht hat, wird die Charterurkunde des <strong>Clubs</strong> automatisch aufgelöst. Falls der<br />

Club seine ausstehenden Beträge vollständig beglichen hat und ein ausgefüllter<br />

Reaktivierungsbericht eingereicht wurde, kann die Auflösung eines <strong>Clubs</strong> aufgrund einer<br />

finanziellen Suspendierung innerhalb von 12 Monaten nach dem Auflösungsdatum<br />

rückgängig gemacht werden.<br />

Jeder Club, der von der Finanzabteilung für einen Zahlungsplan zugelassen wurde, wird<br />

nicht suspendiert, solange er die Forderungen laut des genehmigten Zahlungsplans erfüllt.<br />

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Schutz vor der Suspendierung<br />

Gewisse geographische Gebiete können aufgrund von Faktoren, welche es der<br />

Vereinigung erschweren,Zahlungen rechtzeitig und exakt gutzuschreiben, unter<br />

Umständen vor einer Suspendierung geschützt werden. Diese Gebiete werden für einen<br />

Zeitraum geschützt, der es erlaubt eventuelle Probleme zu analysieren und entsprechend<br />

zu korrigieren.<br />

D. FINANZPLANUNG<br />

1. Vorbereitung des Finanzplans<br />

a. Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung (der „Ausschuss") soll für das<br />

kommende Jahresbudget der Vereinigung einen Voranschlag der voraussichtlichen<br />

Jahreseinnahmen aufstellen. Prognosen der voraussichtlichen Einnahmen sollten auf<br />

soliden finanziellen Bezugswerten beruhen und die Einschränkungen der meisten<br />

aktuellen Mitgliedschafts- und Clubbeiträge in Erwägung ziehen.<br />

b. Die Leiter der Hauptabteilungen sollen auf der Vorstandstagung im März/April dem<br />

Ausschuss das für ihre Hauptabteilung veranschlagte Kostenbudget vorlegen.<br />

c. Der Ausschuss wird fünfjährige Budgetprognosen jährlich während der<br />

Vorstandsversammlung im Oktober/November überprüfen. Die fünfjährigen<br />

Prognosen setzen stabile Mitgliederzahlen voraus. Der Ausschuss soll dem<br />

Ausschuss für Langzeitplanung eine Gebührenerhöhung empfehlen, falls Umstände<br />

eine solche Erhöhung rechtfertigen, über die während der nächsten geplanten<br />

Versammlung abgestimmt werden soll.<br />

d. Der Ausschuss soll dem Vorstand bei der Vorstandssitzung vor dem internationalen<br />

Kongress einen endgültigen Budgetvoranschlag zur Prüfung vorlegen. Für den Fall,<br />

dass die erwarteten Einnahmen nicht ausreichend sind, um die Ausgaben zu decken,<br />

wird der Ausschuss für Finanz- und Hauptsitzbelange, basierend auf dem Budget,<br />

eine Cash-Flow-Analyse durchführen. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel<br />

nicht ausreichen, um den Fehlbetrag auszugleichen, stehen weitere Mittel unter<br />

Umständen zur Verfügung, abhängig von dem allgemeinen Reservefond/der<br />

Ausgabenpolitik der Vereinigung, wie in Anhang A ausgelegt.<br />

e. Der Schatzmeister soll dafür sorgen, dass jedes Mitglied des <strong>International</strong>en<br />

Vorstands wenigstens zweiWochen vor der Vorstandstagung, auf der der endgültige<br />

Budgetvoranschlag zur Vorlage gebracht undbesprochen wird, im Besitz einer Kopie<br />

des Budgets ist.<br />

f. Der Schatzmeister soll eine Kopie des vorläufigen Budgets und der vierteljährlichen<br />

Prognose an den Ausschuss für Finanz- und Hauptsitzbelange mindestens zwei<br />

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Wochen vor Datum der Vorstandssitzung einreichen, bei der solche Vorarbeiten<br />

und/oder Prognosen besprochen werden. Die Finanzauskünfte werden in einem<br />

jährlichen, und dem neuesten vierteljährlichen Bericht vorgelegt.<br />

2. Aktualisierte Prognose der Einnahmen und Kosten<br />

a. Der Vorstand soll auf den Vorstandssitzungen im Oktober/ November und<br />

März/April eine Prognose der Gesamtjahresergebnisse genehmigen, die auf<br />

bisherigen Ergebnissen und Prognosen bis Jahresende basieren. Diese im Rahmen<br />

dieser Prognose veranschlagten Kosten dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Der<br />

Ausschuss soll eine empfohlene Gesamtjahresprognose zur Genehmigung bei<br />

derTagung des Executivausschusses im Januar vorlegen.<br />

Alle beim Vorstand eingereichten Anträge, die sich auf den Jahreshaushalt auswirken,<br />

müssen vom Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung überprüft werden. Die<br />

Anträge müssen:<br />

1) Die voraussichtlichen Kosten für das laufende Geschäftsjahr bzw. die beiden<br />

Folgejahre enthalten; und<br />

2) Eine kurze Beschreibung der Auswirkung auf die strategischen Initiativen und<br />

Ziele der Hauptabteilung.<br />

b. Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung wird eine Prognose des<br />

Kapitalflusses der Vereinigung für das gegenwärtige Haushaltsjahr, vor jeder<br />

Vorstandssitzung überprüfen. Für den Fall, dass die Prognose negativ ausfällt, wird<br />

der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzverwaltung Ausgabeneinschränkungen zur<br />

Genehmigung durch den Vorstand vorschlagen.<br />

3. Künftiges Tagungsbudget für den <strong>International</strong>en Vorstand<br />

Der zweite Vizepräsident soll dem internationalen Vorstand auf der Vorstandstagung im<br />

März/April ein genaues Budget für die zwei ordentlichen Vorstandstagungen, deren Zeit<br />

und Ort von ihm/ihr bestimmt werden, zur Genehmigung vorlegen.<br />

4. Planung von und Abschreibung auf Anlagevermögen<br />

Anlagevermögen enthalten für gewöhnlich Besitz, Betriebs- und Aufrüstungsvermögen,<br />

welche eine geschätzte dienliche Lebenszeit von mindestens zwei (2) Jahren nach dem<br />

Datum der Akquisition, und mindestens 3.000 US-Dollar kosten.<br />

E. ÜBERWEISUNG VON VEREINIGUNGSGELDERN, WECHSELKURSE,<br />

BLOCKIERTE GELDER, USW.<br />

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1. Überweisung von Vereinigungsgeldern – Ermächtigungsbeschluss<br />

ES SEI BESCHLOSSEN, dass die administrativen Amtsträger der <strong>International</strong>en<br />

Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> gemeinsam bevollmächtigt sind, im Namen und Auftrag des<br />

internationalen Vorstands der Vereinigung Anträge auf Zulassung von<br />

grenzüberschreitenden Zahlungen bei Regierungsstellen jener Länder, in denen die<br />

Vereinigung tätig ist. Solche Zahlungen dürfen nur Mittel betreffen, die nicht für die<br />

Durchführung von Aufgaben in den jeweiligen Ländern gebraucht werden. Es können<br />

jedoch Mittel sein, die in Verbindung mit der Verwaltung von <strong>Clubs</strong> in den betreffenden<br />

Ländern stehen, wie z. B. Verwaltungskostenanteile für die Hauptsitzverwaltung,<br />

Postgebühren und andere Kommunikationskosten, Vertrieb einer Monatszeitschrift und<br />

anderer Druckerzeugnisse sowie für vergleichbare Geschäfts- und Verwaltungskosten.<br />

2. Überweisung von Vereinigungsgeldern an die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong><br />

Foundation<br />

ES SEI BESCHLOSSEN, dass der Senior Executive Administrator und der<br />

Schatzmeister der <strong>International</strong> Vereinigung der <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> hiermit gemeinsam<br />

bevollmächtigt sind, Gelder aus den Vereinigungskonten, die Beiträge und andere<br />

Zahlungen an die Vereinigung darstellen, an die <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> <strong>International</strong> Foundation zu<br />

überweisen und WEITERHIN, dass der Senior Executive Administrator und der<br />

Schatzmeister der Vereinigung hiermit bevollmächtigt und angewiesen sind, alle<br />

notwendigen Schritte zu unternehmen und Nachweise zu erbringen, um diesen Beschluss<br />

zur Ausführung zu bringen.<br />

3. BLOCKIERTE GELDER<br />

Genehmigung wird gegeben, blockierte Gelder nach Möglichkeit in Währungen, dieder<br />

<strong>International</strong> Association of <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> von Nutzen sind, umzutauschen.<br />

4. Finanzaufstellung bei blockierten Geldern<br />

In den Finanzaufstellungen soll der potentielle Verlust blockierter Gelder enthalten sein.<br />

Die Länder und Beträge werden von der Hauptabteilung Finance bestimmt.<br />

5. Zahlung von Obligationen der Vereinigung<br />

Zahlungen sollen in der jeweiligen Währung des Heimatlandes des Zahlungsempfängers<br />

geleistet werden, es sei denn, dass die Interessen der Vereinigung durch einen anderen<br />

Zahlungsmodus besser wahrgenommen werden.<br />

6. Wechselkurse<br />

Wechselkurse, die von <strong>Lions</strong> <strong>Clubs</strong> für Zahlungen benutzt werden, sollen, wenn es<br />

erforderlich ist, angepasst werden, um in Übereinstimmung mit der internationalen<br />

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Satzung und den Zusatzbestimmungen zu stehen. Satzungsgemäß müssen Zahlungen von<br />

<strong>Clubs</strong>, Distrikten und Clubmitgliedern zu den am Tage derZahlungsdurchführung<br />

gültigen Kursen getätigt werden.<br />

7. Bestimmung eines Gegenwerts in nationaler Währung<br />

„Gegenwert in nationaler Währung" stellt gemäß Satzung den Wert dar, der notwendig<br />

ist, um zumZahlungszeitpunkt einen entsprechenden Betrag, wie er in der Satzung<br />

festgelegt ist, in US-Dollar zu erzielen.<br />

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ANHANG A<br />

Ziel<br />

Ausgaberichtwerte festzulegen, um das Halten einer ausreichender Reserve im Allgemeinfonds<br />

zu gewährleisten und gleichzeitig den laufenden Geschäftsbetrieb zu unterhalten.<br />

Richtlinien<br />

Richtlinien Die maximalen jährlichen Investitionen in Fondsanlagen werden den<br />

Nettoüberschuss aus Kapitalanlagen, zuzüglich eines fünfjährigen gewichteten Durchschnitts der<br />

Anlagewertsteigerung (Betrag kann nicht weniger als Null betragen), gleichen, vorbehaltlich der<br />

Erfüllung der Mindestreserveanforderung.<br />

Definitionen<br />

Definition „Mindestreserveanforderung“ – Zu den im Allgemeinfonds enthaltenen Anlagen<br />

gehören neben den linear aufgebauten Rückstellungen für das hundertjährige Jubiläum bis Ende<br />

des Geschäftsjahres 2015/2016 die voraussichtlichen Ausgaben für sechs Monate, zuzüglich der<br />

ungedeckten Pensionsverpflichtungen, Rentenzahlungen und allgemeinen Haftpflichtansprüche.<br />

Geplante Verwaltungsaufwendungen für das laufende Geschäftsjahr für einen Zeitraum von<br />

sechs Monaten – 50% der Prognose für die operativen Kosten, wie in der vierteljährlichen<br />

Prognose festgelegt.<br />

Nicht über den Fonds finanzierte Pensionsverpflichtungen, Rentenzahlungen und allgemeine<br />

Haftpflichtansprüche Buchwerte der gesammelten Pensionsansprüche, sonstigen<br />

Ruhestadnsleistungen und allgemeinen Unternehmensleistungen, wie im Finanzbericht vom<br />

Dezember berichtet.<br />

Zielbudget für das hundertjährige Jubiläum – wie im genehmigten Protokoll festgelegt und an<br />

den Vorstand berichtet.<br />

Nettoeinnahmen aus Finanzanlagen - Zinsen zuzüglich Divedenden, abzüglich<br />

Anlagewertsteigerung - wie auf Kalenderjahrbasis gemeldet.<br />

Anlagewertsteigerung - realisierte und nicht realisierte Kapitalgewinne aus Finanzanlagen des<br />

Allgemeinfonds, wie auf Kalenderjahrbasis gemeldet.<br />

Gewichteter Durchschnitt – Der gewichteter Durchschnitt wird wie folgt berechnet:<br />

• das letzte Kalenderjahr mal 5<br />

• das zweitletzte Kalenderjahr mal 4<br />

• das drittletzte Kalenderjahr mal 3<br />

• das viertletzte Kalenderjahr mal 2<br />

• das fünfletzte Kalenderjahr mal 1<br />

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Die obige Gesamtsumme wird durch 15 geteilt, um die Anlagewertsteigerung zu ermitteln.<br />

Vorgehensweise<br />

Der Ausschuss für <strong>Finanzen</strong> und Hauptsitzbelange wird Budgetprognosen jährlich während der<br />

Vorstandsversammlung im März/April überprüfen. Falls es sich bei der prognostizierten Summe<br />

um Bargeldverwendung handelt, stellt der Ausschuss fest, ob die maximalen jährlichen<br />

Investitionen in Fondsanlagen, wie oben berechnet, die erforderlichen liquiden Mittel<br />

bereitstellen werden, um den Betrieb und die ungedeckten Zahlungsverpflichtungen zu<br />

unterhalten. Falls notwendig wird der Ausschuss beantragen, dass im Rahmen der<br />

Vorstandssitzung im Juni ein neues Budget, das die maximalen Investitionen in Fondsanlagen<br />

nicht überschreitet, vorgelegt werden.<br />

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