Handbuch für Clubamtsträger - Lions Clubs International
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Ausschüsse<br />
Die Ausschüsse tragen maßgeblich zum Erfolg eines <strong>Clubs</strong> bei. Die<br />
Ausschussmitglieder konzentrieren sich bei ihrer Arbeit auf bestimmte Bereiche<br />
und sorgen dafür, dass die Ziele des <strong>Clubs</strong> in diesen Bereichen erreicht werden.<br />
In der Regel werden Ausschüsse für die folgenden Bereiche gebildet:<br />
Clubprogramme, Gemeindedienste, Fundraising-Projekte, Clubfinanzen,<br />
Mitgliedschaftsentwicklung, Public Relations, und Satzung und<br />
Zusatzbestimmungen. <strong>Clubs</strong> werden ermuntert, einen Beauftragten für<br />
Informationstechnologie zu ernennen, um die Anwendung modernster<br />
Technologien im Club zu koordinieren. Bei Bedarf können <strong>Clubs</strong> auch<br />
zusätzliche Ausschüsse bilden.<br />
MITGLIEDSCHAFT<br />
Berechtigung<br />
Eine gesetzlich volljährige Person von gutem moralischen Charakter und gutem<br />
Ansehen in ihrer Umgebung ist zur Mitgliedschaft in einem offiziell anerkannten <strong>Lions</strong><br />
Club berechtigt. Die Mitgliedschaft ist nur auf Einladung hin möglich. Bei der Aufnahme<br />
eines neuen Mitglieds muss der Antrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt werden und dem<br />
Mitgliedschaftsbeauftragten oder dem <strong>Clubs</strong>ekretär vorgelegt werden, der den Antrag<br />
nach Überprüfung an den Clubvorstand weitergibt.<br />
Mitgliedschaftskategorien<br />
Es gibt sieben Mitgliedschaftskategorien:<br />
Aktive Mitglieder:<br />
Angeschlossene Mitglieder<br />
Assoziiertes Mitglied<br />
Ehrenmitglieder<br />
Mitglieder auf Lebenszeit<br />
Passives Mitglied<br />
Vorzugsmitglieder<br />
Eine Beschreibung für jede Mitgliedschaftskategorie finden Sie in der einheitliche<br />
Fassung der Satzung und Zusatzbestimmungen (LA-2). Mit Ausnahme der<br />
Ehrenmitgliedschaft oder assoziierten Mitgliedschaft darf man nur einem <strong>Lions</strong> Club<br />
Mitglied sein.<br />
Transfermitglieder<br />
<strong>Clubs</strong> können Mitgliedern Mitgliedschaft auf Transferbasis gewähren, wenn es seine<br />
Mitgliedschaft in einem anderen <strong>Lions</strong> Club beendet hat oder im Begriff steht, sie zu<br />
beenden, vorausgesetzt:<br />
1. der Austritt aus dem früheren Club erfolgte als vollberechtigtes Mitglied<br />
2. der Transfer erfolgt innerhalb von zwölf Monaten nach der Meldung als<br />
ausgeschiedenes Mitglied<br />
3. Der Transfer wurde vom Clubvorstand genehmigt<br />
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