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Behandlungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen ...

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Anhörungsverfahren <strong>zu</strong>m Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar – <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>eingegangenen</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> (Stand: April 2013)<br />

- Äußerungen und <strong>Behandlungsvorschläge</strong> <strong>zu</strong> Regionalplantext und -karten -<br />

Seite 47 von 2197<br />

1 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur<br />

lfd. Nr.<br />

Absender<br />

Plansatz / ggf. Gebietsbez.<br />

Äußerung<br />

Behandlungsvorschlag<br />

89 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der vorliegen<strong>den</strong> Entwurfsplanung sind<br />

innerhalb der Siedlungsfläche der Stadt Deidesheim sowohl die<br />

Ausweisung der Öffentlichen Grünflächen, als auch der<br />

Innenbereichspotentiale nicht klar ersichtlich. Da diese Bereiche<br />

entsprechend Ihrer Nut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>halten sind, fordert die Stadt<br />

Deidesheim die Darstellungen anhand eines Aus<strong>zu</strong>ges aus dem<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim <strong>zu</strong> prüfen<br />

und <strong>zu</strong> korrigieren.<br />

nicht folgen<br />

Die detaillierte und parzellenscharfe Darstellung von Nut<strong>zu</strong>ngen<br />

innerhalb des bebauten Siedlungskörpers ist nicht Planinhalt eines<br />

Regionalplans. Vielmehr wer<strong>den</strong> die Nut<strong>zu</strong>ngen in generalisierter<br />

Form aus <strong>den</strong> Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen nachrichtlich übernommen.<br />

Öffentliche Grünflächen sind im Einheitlichen Regionalplan der<br />

Kategorie "Sonstige landwirtschaftliche Gebiete und sonstige<br />

Flächen" <strong>zu</strong>geordnet.<br />

90 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: Im rechtsverbindlichen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der<br />

Verbandsgemeinde Deidesheim ist am nördlichen Ortsrand der<br />

Gemeinde Forst eine potentielle Sonderbaufläche mit<br />

Zweckbestimmung Frem<strong>den</strong>verkehr dargestellt. Aus der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte ist nicht eindeutig erkennbar, ob diese als<br />

geplante „Siedlungsfläche Wohnen" aufgenommen wurde. Der<br />

Gemeinderat Forst fordert die Ausweisung dieser Fläche<br />

insbesondere als einen Vorhalteraum <strong>zu</strong>r gezielten<br />

Weiterentwicklung touristischer Potenziale für die als „Bereich mit<br />

besonderer Bedeutung für Frem<strong>den</strong>verkehr und Naherholung"<br />

ausgewiesene Ortsgemeinde.<br />

nicht folgen<br />

Zur Vermeidung von siedlungsstrukturellen Fehlentwicklungen sind<br />

die in rechtskräftigen Flächennut<strong>zu</strong>ngsplänen als Sondergebiete für<br />

Sport, Freizeit und Erholung dargestellten Planflächen in der<br />

Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte nicht als Siedlungsflächen dargestellt. Für<br />

diese Sondernut<strong>zu</strong>ngen gilt jedoch auch bei einer räumlichen<br />

Überlagerung der Plangebiete mit freiraumsichern<strong>den</strong><br />

Ausweisungen des Regionalplans entsprechend <strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

rechtskräftigen FNP genehmigten Festset<strong>zu</strong>ngen Bestandsschutz.<br />

91 Verbandsgemeinde Deidesheim<br />

(enthält die Beschlüsse der<br />

Ortsgemein<strong>den</strong>)<br />

- VG Deidesheim: In der Raumnut<strong>zu</strong>ngskarte <strong>zu</strong>m Entwurf des<br />

Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar sind die im folgen<strong>den</strong><br />

beschriebenen Flächen fehlerhaft dargestellt, welche entsprechend<br />

ihrer tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng an<strong>zu</strong>passen sind.<br />

Meckenheim mehrere Potenzialflächen <strong>zu</strong>r Innenentwicklung nicht<br />

richtig dargestellt. Des Weiteren ist die Mischbaufläche M 13<br />

bereits als „bestehende Siedlungsfläche Wohnen dargestellt.<br />

Ebenso sind die Darstellung der bestehen<strong>den</strong> Fläche des Friedhofs<br />

sowie die nördlich angrenzende potenzielle Erweiterungsfläche<br />

fehlerhaft. Zudem ist die Fläche des rechtskräftigen und bereits<br />

realisierten Bebauungsplan „In der Sandgewanne -<br />

Lebensmittelmarkt" noch als „geplante Siedlungsfläche Industrie<br />

und Gewerbe" dargestellt.<br />

teilweise folgen<br />

Die korrekte Darstellung der verfügbaren<br />

Innenentwicklungspotentiale ist nicht Planinhalt eines<br />

Regionalplans, sondern Aufgabe des regelmäßig <strong>zu</strong><br />

aktualisieren<strong>den</strong> kommunalen Flächenmanagements. Der<br />

Regionalplan beschränkt sich auf eine dem Maßstab angemessene,<br />

generalisierte Darstellung. Von daher wer<strong>den</strong> die innerörtlichen<br />

Darstellungen nicht korrigiert. Der Standort des bestehen<strong>den</strong><br />

Lebensmittelmarktes am östlichen Ortsrand wird entsprechend<br />

dem B-Plan "In der Sandgewanne/Lebensmittelmarkt" als<br />

gewerbliche Bestandsfläche dargestellt.

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