MediClin Hedon Klinik, Lingen (2010)
MediClin Hedon Klinik, Lingen (2010)
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<strong>MediClin</strong> <strong>Hedon</strong>-<strong>Klinik</strong> > Qualitätsbericht Akut <strong>2010</strong><br />
C-5 Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung<br />
nach § 137 SGB V<br />
Das Krankenhaus hat in den Bereichen, für die Mindestmengen festgelegt sind, keine Leistungen erbracht.<br />
C-6 Qualitätssicherung nach § 137 SGB V -<br />
Strukturqualitätsvereinbarung<br />
Für die Leistungsbereiche, die in unserer <strong>Klinik</strong> erbracht werden, bestehen keine<br />
Strukturqualitätsvereinbarungen.<br />
C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im<br />
Krankenhaus nach § 137 SGB V<br />
1. Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten<br />
sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der<br />
Fortbildungspflicht¹ unterliegen<br />
2. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der<br />
Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen<br />
3. Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-<br />
Regelungen erbracht haben²<br />
Anzahl³<br />
¹ nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der<br />
Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -<br />
psychotherapeuten im Krankenhaus“ in der Fassung vom 19.03.2009 (siehe www.g-ba.de)<br />
² Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat<br />
nicht vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen.<br />
³ Anzahl der Personen<br />
4<br />
4<br />
4<br />
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