Stimmen des Mittelstandes - Mittelstands- und ...
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<strong>Stimmen</strong> der Verbände<br />
B<strong>und</strong> der Steuerzahler:<br />
Steuerverschwendung<br />
soll bestraft werden<br />
Der B<strong>und</strong> der Steuerzahler fordert, die Verschwendung von Steuergeldern<br />
künftig unter Strafe zu stellen. „Während Steuerhinterziehung zu Recht als<br />
Straftat verfolgt wird, bleiben selbst schwere Verstöße gegen die Haushaltsgr<strong>und</strong>sätze<br />
in aller Regel folgenlos“, sagte der Präsident <strong>des</strong> Steuerzahlerbun<strong>des</strong>,<br />
Reiner Holznagel, im Gespräch mit der „Welt“.<br />
Doch nicht nur Steuerverkürzung,<br />
sondern auch die öffentliche<br />
Verschwendung wirke sich negativ auf<br />
die Steuermoral aus. In beiden Fällen<br />
müsse der Steuerzahler für den Schaden<br />
aufkommen. Der Verband habe<br />
<strong>des</strong>halb Vorschläge für eine wirkungsvolle<br />
Bekämpfung der öffentlichen<br />
Verschwendung erarbeitet. „Es ist<br />
nötig, einen neuen Straftatbestand<br />
der Haushaltsuntreue einzuführen“,<br />
sagte Holznagel. Dieser müsste im<br />
Strafgesetzbuch verankert werden<br />
<strong>und</strong> auf die Verfolgung <strong>und</strong> Bestrafung<br />
von Steuergeldverschwendung<br />
durch Staatsdiener <strong>und</strong> Amtsträger<br />
abzielen. Der B<strong>und</strong> der Steuerzahler listet<br />
je<strong>des</strong> Jahr in seinem „Schwarzbuch“<br />
zahllose Fälle von Verschwendung<br />
auf, die von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong><br />
Kommunen zu verantworten sind.<br />
Auch der Bun<strong>des</strong>rechnungshof sowie<br />
die Lan<strong>des</strong>rechnungshöfe rügen regelmäßig<br />
den sorglosen Umgang mit öffentlichen<br />
Geldern. Der Chef <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshofs,<br />
Dieter Engels, hatte<br />
im Frühjahr das Einsparpotenzial al-<br />
lein beim B<strong>und</strong> auf 25 Milliarden Euro<br />
veranschlagt. Doch bislang müssen<br />
die Verantwortlichen selbst bei nachgewiesenem<br />
Fehlverhalten kaum<br />
Sanktionen befürchten. Denn nur,<br />
wenn ihnen vorsätzliche Untreue<br />
nachzuweisen ist, kommt es zur Anklage.<br />
Ein Verstoß gegen die Haushaltsgr<strong>und</strong>sätze,<br />
die einen effizienten<br />
<strong>und</strong> sparsamen Umgang mit Steuergeldern<br />
vorschreiben, habe dagegen<br />
nicht einmal disziplinarrechtliche Folgen.<br />
Der B<strong>und</strong> der Steuerzahler hat Vorschläge<br />
für eine Verschärfung der Gesetze<br />
formuliert. So sollte zusätzlich<br />
zum bestehenden Untreueparagraf<br />
ein Haushaltsuntreueparagraf ins<br />
Strafgesetzbuch aufgenommen werden.<br />
Außerdem plädiert der Verband<br />
dafür, eine unterlassene Ausschreibung<br />
künftig als Ordnungswidrigkeit<br />
zu ahnden.<br />
Gestärkt werden müsste zudem die<br />
Arbeit der Rechnungshöfe <strong>und</strong> der<br />
Rechnungsämter, fordert der Steuerzahlerb<strong>und</strong>.<br />
Sie müssten ähnliche<br />
Kompetenzen <strong>und</strong> Pflichten erhalten,<br />
wie sie die Finanzämter hätten. Dann<br />
wären die Prüfer verpflichtet, aufgedeckte<br />
Fälle von Verschwendung bei<br />
der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.<br />
Und die müsste dann gegebenenfalls<br />
Anklage erheben. In besonders schweren<br />
Fällen sollten laut Steuerzahlerb<strong>und</strong><br />
Freiheitsstrafen von bis zu fünf<br />
Jahren oder Geldstrafen verhängt werden<br />
können. „Wir müssen Steuerverschwendung<br />
endlich justiziabel machen“,<br />
unterstrich Holznagel. Nur<br />
dann werde es möglich sein, Amtsträger<br />
bei Steuergeldverschwendung zur<br />
Verantwortung zu ziehen. „Denn unterschiedliche<br />
Maßstäbe bei der Sanktionierung<br />
von Steuerhinterziehung<br />
einerseits <strong>und</strong> Steuergeldverschwendung<br />
andererseits sind weder aus subjektiver<br />
Sicht der Steuerzahler noch<br />
aus objektiver rechtsstaatlicher Sicht<br />
hinnehmbar.“