Dschungelbuch_WS2013.. - Studentenwerk Tübingen - Hohenheim
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STUDENTENWERKSBEITRAG – WARUM UND WOFÜR<br />
Wer studieren möchte,<br />
muss einen Beitrag an<br />
das <strong>Studentenwerk</strong><br />
entrichten, und zwar<br />
noch vor Beginn des<br />
Studiums. Der Beitrag<br />
wird für das bevorstehende<br />
Semester bei<br />
der Immatrikulation<br />
bzw. bei der Rückmeldung<br />
fällig. Die Zahlung<br />
erfolgt auf ein Konto der jeweiligen Hochschule, die<br />
die Beiträge im Auftrag des <strong>Studentenwerk</strong>s einzieht. Hierfür<br />
erhalten die Studierenden, die sich neu immatrikulieren,<br />
vorgedruckte Zahlscheine im Studentensekretariat.<br />
Bereits immatrikulierte Studierende überweisen den <strong>Studentenwerk</strong>sbeitrag<br />
direkt am Terminal.<br />
Auf der Grundlage des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes legt die<br />
Beitragsordnung des <strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Tübingen</strong>-<strong>Hohenheim</strong><br />
fest, dass von allen immatrikulierten Studierenden<br />
der dem <strong>Studentenwerk</strong> zugeordneten Hochschulen pro<br />
Semester ein Beitrag erhoben wird. Außer von eigenen Einnahmen<br />
und staatlichen Zuschüssen werden mit Einnahmen<br />
aus den <strong>Studentenwerk</strong>sbeiträgen die Serviceangebote<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Tübingen</strong>-<strong>Hohenheim</strong> finanziert.<br />
Je nach Hochschulstandort sind das Mensen und<br />
Cafeterien, Studentenwohnheime, Psychotherapeutische<br />
Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Soziale Dienste,<br />
Rechtsberatung, Kulturprogramm und das Semesterticket.<br />
Die Höhe des <strong>Studentenwerk</strong>sbeitrags richtet sich nach den<br />
Leistungen, die das <strong>Studentenwerk</strong> den Studierenden an<br />
den verschiedenen Hochschulen anbietet.<br />
Schwerbehinderten Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung<br />
zu kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
berechtigt sind, wird auf Antrag und<br />
gegen Nachweis der für das Semesterticket erhobene Beitragsanteil<br />
zurückerstattet. Den Rückerstattungsantrag<br />
richten Sie bitte an das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Tübingen</strong>-<strong>Hohenheim</strong>,<br />
Wilhelmstraße 15 in 72074 <strong>Tübingen</strong>. Bitte legen Sie<br />
dem Antrag Ihren Schwerbehindertenausweis und den Berechtigungsnachweis<br />
für die kostenlose Benutzung des öffentlichen<br />
Nahverkehrs in Kopie bei. Sie können den Antrag<br />
auch persönlich in der Hauptverwaltung in der Wilhelmstraße<br />
15, Erdgeschoss, Zimmer 6 bei Frau Romeser zu den<br />
normalen Geschäftszeiten abgeben.<br />
Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Semesters,<br />
für das der Beitrag entrichtet wurde, beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
eingegangen sein.<br />
BEITRAGSORDNUNG<br />
DES STUDENTENWERKS TÜBINGEN-HOHENHEIM, ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS, GÜLTIG AB WINTERSEMSTER 2013/2014<br />
DAS STUDENTENWERK STELLT SICH VOR<br />
§ 1 Beitragszweck<br />
Dem <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Tübingen</strong>-<strong>Hohenheim</strong> ist nach § 2<br />
<strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Baden-Württemberg (StWG) die<br />
soziale Betreuung und Förderung der Studierenden übertragen.<br />
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erhebt<br />
das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Tübingen</strong>-<strong>Hohenheim</strong> in jedem Semester<br />
einen Beitrag gemäß § 12 Abs. 2 StWG von allen<br />
Studierenden der unter dem § 2.1 dieser Beitragsordnung<br />
genannten Hochschulen.<br />
§ 2 Beitragspflicht<br />
1. Beitragspflichtig sind alle Studierenden folgender<br />
Hochschulen<br />
Universität <strong>Tübingen</strong><br />
Universität <strong>Hohenheim</strong><br />
Hochschule Albstadt-Sigmaringen<br />
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt<br />
Nürtingen-Geislingen<br />
Hochschule Reutlingen<br />
PH Ludwigsburg - Fakultät Sonderpädagogik in<br />
Reutlingen<br />
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg<br />
Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen<br />
2. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf beurlaubte<br />
Studierende.<br />
3. Exmatrikulierte Prüfungskandidaten, welche die sozialen<br />
Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s in Anspruch nehmen,<br />
unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht. Mit der<br />
Entrichtung des Beitrags ist dieser Personenkreis berechtigt,<br />
die sozialen Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s zu<br />
benutzen. Zum Nachweis der Berechtigung wird ein Berechtigungsausweis<br />
ausgestellt.<br />
§ 3 Beitragshöhe<br />
Der Betrag je Semester bzw. je Studienjahr wird wie folgt<br />
festgesetzt.<br />
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