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Dschungelbuch_WS2013.. - Studentenwerk Tübingen - Hohenheim

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Weiter Informationen über die einzelnen Leistungen<br />

für Bildung und Teilhabe erhalten Sie:<br />

– bei Ihrem Jobcenter (wenn Sie Arbeitslosengeld II oder<br />

Sozialgeld beziehen) bzw. bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung<br />

(wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld<br />

oder Sozialhilfe beziehen).<br />

– unter www.bildungspaket.bmas.de<br />

– und beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für<br />

Arbeit und Soziales Mo - Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

unter 0 18 05/67 67 21<br />

Kinderzuschlag<br />

Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf<br />

Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25<br />

Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn<br />

– für diese Kinder Kindergeld bezogen wird<br />

– die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze<br />

erreichen,<br />

– das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen<br />

die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und<br />

– der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag<br />

gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.<br />

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare<br />

900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag<br />

können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre<br />

monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B.<br />

Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I,<br />

Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze<br />

erreichen. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst<br />

sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und<br />

der Kinder, er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind<br />

und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.<br />

Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der<br />

Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für<br />

die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige<br />

des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf<br />

Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch<br />

schriftlichen Bescheid.<br />

Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall<br />

wenden Sie sich am besten persönlich an die für<br />

Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.<br />

Treffpunkt Alleinerziehende – des Katholischen<br />

Bildungswerks und der Evangelischen Kirchengemeinde<br />

Dietrich Bonhoeffer, Clubraum der Kirche,<br />

Berliner Ring 8, <strong>Tübingen</strong>,<br />

Tel. (0 70 71) 36 09 32,<br />

Treffen 1x monatlich samstags 15.00-17.00 Uhr<br />

BERATUNGSSTELLEN FÜR STUDIERENDE MIT KIND<br />

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