Dschungelbuch_WS2013.. - Studentenwerk Tübingen - Hohenheim
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Weiter Informationen über die einzelnen Leistungen<br />
für Bildung und Teilhabe erhalten Sie:<br />
– bei Ihrem Jobcenter (wenn Sie Arbeitslosengeld II oder<br />
Sozialgeld beziehen) bzw. bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung<br />
(wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld<br />
oder Sozialhilfe beziehen).<br />
– unter www.bildungspaket.bmas.de<br />
– und beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für<br />
Arbeit und Soziales Mo - Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
unter 0 18 05/67 67 21<br />
Kinderzuschlag<br />
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf<br />
Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25<br />
Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn<br />
– für diese Kinder Kindergeld bezogen wird<br />
– die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze<br />
erreichen,<br />
– das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen<br />
die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und<br />
– der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag<br />
gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.<br />
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare<br />
900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag<br />
können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre<br />
monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B.<br />
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I,<br />
Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze<br />
erreichen. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst<br />
sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und<br />
der Kinder, er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind<br />
und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.<br />
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der<br />
Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für<br />
die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige<br />
des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf<br />
Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch<br />
schriftlichen Bescheid.<br />
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall<br />
wenden Sie sich am besten persönlich an die für<br />
Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.<br />
Treffpunkt Alleinerziehende – des Katholischen<br />
Bildungswerks und der Evangelischen Kirchengemeinde<br />
Dietrich Bonhoeffer, Clubraum der Kirche,<br />
Berliner Ring 8, <strong>Tübingen</strong>,<br />
Tel. (0 70 71) 36 09 32,<br />
Treffen 1x monatlich samstags 15.00-17.00 Uhr<br />
BERATUNGSSTELLEN FÜR STUDIERENDE MIT KIND<br />
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