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Dschungelbuch_WS2013.. - Studentenwerk Tübingen - Hohenheim

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Verzicht auf jeden Versicherungsschutz<br />

Es kann nur dringend davor gewarnt werden, selbst<br />

für eine Übergangszeit auf einen Krankenversicherungsschutz<br />

zu verzichten. Der sprichwörtliche Beinbruch,<br />

vor dem sich niemand sicher fühlen kann, kostet<br />

allein mehr als die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung<br />

für zwei Jahre. Das Sozialamt übernimmt<br />

Behandlungskosten bei Studierenden nur in<br />

Ausnahmefällen und muss versuchen, diese bei der<br />

Familie wieder einzuziehen. Empfohlen werden kann<br />

z.Zt. nur, alles zu unternehmen, um in der gesetzlichen<br />

Krankenkasse als Pflichtversicherter zu bleiben, notfalls<br />

jedoch auch die freiwillige Weiterversicherung zu<br />

wählen. Wird der Rechtsweg beschritten, sollte immer<br />

hilfsweise die freiwillige Weiterversicherung erklärt<br />

werden, damit keine Lücken im Versicherungsschutz<br />

entsteht. Überbezahlte Beiträge werden von den<br />

Krankenkassen ggf. erstattet.<br />

5. Übergangsregelung<br />

Bei Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht<br />

nicht sofort mit dem Geburtstag, sondern erst<br />

mit Ende des Semesters. Für Studierende, die aus der<br />

Pflichtversicherung ausscheiden und sich freiwillig<br />

weiterversichert haben, gilt nach § 245 Abs. 2 SGB V<br />

für eine Übergangsfrist von höchstens sechs Monaten ein<br />

ermäßigter Beitrag von 115,89 Euro (bei kinderlosen Studierenden<br />

über 23 Jahren 118,13 Euro). Nach diesen<br />

sechs Monaten steigt der Beitrag auf 152,27 Euro (bei<br />

kinderlosen Studierenden über 23 Jahren 154,51 Euro),<br />

sofern das monatliche Einkommen unter 898,33 Euro liegt.<br />

Zuzahlungsregelungen – Über die neuen Zuzahlungsregelungen,<br />

Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze<br />

sowie der neuen Zuzahlungsregelung bei Zahnersatz,<br />

beraten wir Sie gerne persönlich.<br />

AOK-Bezirksdirektion Neckar-Alb<br />

Studenten-Service<br />

Europastraße 4, 72072 <strong>Tübingen</strong><br />

Tel. (0 70 71) 914-384, Fax 9 14-4 13 84<br />

neckar-alb.studenten@bw.aok.de<br />

Zu folgenden Zeiten sind wir erreichbar:<br />

Montag bis Mittwoch: 8.00 - 17-00 Uhr<br />

Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag:<br />

8.00 - 16.00 Uhr<br />

Samstag:<br />

9.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefonisch sind wir für Sie von Montag bis Freitag in der<br />

Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.<br />

© agencyteam Hohnhausen · AOKBW-05-12276<br />

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Die AOK tut mehr – auch für Studenten und Beschäftigte der Universität <strong>Tübingen</strong>. Am Servicepoint<br />

der AOK Neckar-Alb in der Mensa-Wilhelmstraße, werden Sie direkt auf dem Campus beraten.<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.<br />

Ihre AOK-Ans prechpartnerinnen in der Beratungsstelle: Lisa Vogel und Daniela Matheis<br />

Tel. 07071 21063 · Fax 07071 21266 · E-Mail: neckar-alb.studenten@bw.aok.de<br />

AOK – Die Gesundheitskasse Neckar-Alb<br />

Europastraße 4 · 72072 <strong>Tübingen</strong> · www.aok-on.de<br />

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