Dschungelbuch_WS2013.. - Studentenwerk Tübingen - Hohenheim
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Verzicht auf jeden Versicherungsschutz<br />
Es kann nur dringend davor gewarnt werden, selbst<br />
für eine Übergangszeit auf einen Krankenversicherungsschutz<br />
zu verzichten. Der sprichwörtliche Beinbruch,<br />
vor dem sich niemand sicher fühlen kann, kostet<br />
allein mehr als die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung<br />
für zwei Jahre. Das Sozialamt übernimmt<br />
Behandlungskosten bei Studierenden nur in<br />
Ausnahmefällen und muss versuchen, diese bei der<br />
Familie wieder einzuziehen. Empfohlen werden kann<br />
z.Zt. nur, alles zu unternehmen, um in der gesetzlichen<br />
Krankenkasse als Pflichtversicherter zu bleiben, notfalls<br />
jedoch auch die freiwillige Weiterversicherung zu<br />
wählen. Wird der Rechtsweg beschritten, sollte immer<br />
hilfsweise die freiwillige Weiterversicherung erklärt<br />
werden, damit keine Lücken im Versicherungsschutz<br />
entsteht. Überbezahlte Beiträge werden von den<br />
Krankenkassen ggf. erstattet.<br />
5. Übergangsregelung<br />
Bei Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht<br />
nicht sofort mit dem Geburtstag, sondern erst<br />
mit Ende des Semesters. Für Studierende, die aus der<br />
Pflichtversicherung ausscheiden und sich freiwillig<br />
weiterversichert haben, gilt nach § 245 Abs. 2 SGB V<br />
für eine Übergangsfrist von höchstens sechs Monaten ein<br />
ermäßigter Beitrag von 115,89 Euro (bei kinderlosen Studierenden<br />
über 23 Jahren 118,13 Euro). Nach diesen<br />
sechs Monaten steigt der Beitrag auf 152,27 Euro (bei<br />
kinderlosen Studierenden über 23 Jahren 154,51 Euro),<br />
sofern das monatliche Einkommen unter 898,33 Euro liegt.<br />
Zuzahlungsregelungen – Über die neuen Zuzahlungsregelungen,<br />
Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze<br />
sowie der neuen Zuzahlungsregelung bei Zahnersatz,<br />
beraten wir Sie gerne persönlich.<br />
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