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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sich die politische Gemeinde an den<br />

geplanten Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> St. Wolfgangzentrum – voraussichtliche<br />

Baukosten 151.903.--€ brutto – finanziell beteiligt. Die Gemeinde gewährt hierzu<br />

einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50% der abgerechneten<br />

Baukosten gemäß Kostenfeststellung, max<strong>im</strong>al jedoch 75.000.--€. Nachdem <strong>im</strong><br />

Haushaltsplan 2013 keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,<br />

sind diese <strong>im</strong> Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2013 neu zu veranschlagen.<br />

Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Beteiligten über den<br />

Abschluss einer Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts<br />

zu Gunsten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> – vergleichbar mit dem<br />

Pallottisaal in Steinegg bzw. dem Schwalbennest in <strong>Neuhausen</strong> – zu verhandeln.<br />

In der sich anschließenden Beratung wird <strong>im</strong> Gremium allgemein anerkannt, dass<br />

das St. Wolfgangzentrum eine zentrale Begegnungsstätte für das öffentliche Leben<br />

in Hamberg darstellt, durch dessen Bestehen für die politische Gemeinde bisher kein<br />

Bedarf bestand, eigene kommunale Räumlichkeiten u.a. für Vereine und<br />

Gruppierungen <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg vorzuhalten. Auch wird bestätigt, dass für die<br />

Unterhaltung der Einrichtung seit deren Bestand bis auf wenige Ausnahmen keine<br />

Anträge auf Investitionszuschüsse an die Gemeinde gestellt wurden. Insoweit findet<br />

der vorstehend formulierte Vorschlag der Verwaltung weitgehend Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Allerdings wird es für zweckmäßig erachtet, die Vereinbarung über das Mitbenutzungsrecht<br />

der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahme abzuschließen. Darüber<br />

hinaus wird es in Anbetracht der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit für unwahrscheinlich<br />

angesehen, dass mit den Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen<br />

wird, weshalb die Finanzierung des kommunalen Zuschusses <strong>im</strong> Haushaltsplan 2014<br />

erfolgen sollte.<br />

Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird ferner angemerkt, dass gegen eine Bezuschussung<br />

der Renovierungsarbeiten <strong>im</strong> Wolfgangzentrum in der von der Verwaltung<br />

vorgeschlagenen Höhe grundsätzlich keine Bedenken bestehen, jedoch wird die<br />

in der vorliegenden Aufstellung enthaltene Erneuerung des Bodens der Tennishalle<br />

kritisch beurteilt. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass in der Vergangenheit<br />

beispielsweise Investitionsmaßnahmen an den örtlichen Sportplätzen mit<br />

einer erheblich niedrigeren Zuschussquote als 50% gefördert wurden und insoweit<br />

eine Gleichbehandlung angemahnt.

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