Protokoll - Neuhausen Enzkreis
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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.Mai 2013<br />
Punkt 1<br />
Fragen der Zuhörer<br />
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2<br />
Bekanntgaben<br />
Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />
30.April 2013<br />
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />
Sitzung am 30.April 2013 beschlossen hat<br />
- nach vorheriger Durchführung eines Entwidmungsverfahrens den gemeindeeigenen<br />
Feldweg Flst.Nr. 2611 im Gewann Laiern, Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>, zu veräußern;<br />
- eine Fachkraft für die Wasserversorgung in der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> einzustellen.
Punkt 3<br />
Kommunalwahl 2014 –<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich<br />
der Sitzverteilung des Gemeinderates auf die einzelnen Ortsteile im<br />
Rahmen der unechten Teilortswahl<br />
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30.April 2013 den Antrag der im Ratsgremium<br />
vertretenen Mitglieder des Wahlvorschlags der Bürger für das Biet auf<br />
Änderung der Hauptsatzung zur Aufhebung der unechten Teilortswahl abgelehnt, so<br />
dass die unechte Teilortswahl in der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> weiterhin Anwendung<br />
findet.<br />
Im Hinblick auf die voraussichtlich im Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen ist<br />
wie schon in den Vorjahren eine Überprüfung der in der Hauptsatzung der Gemeinde<br />
getroffenen Regelung über die Sitzzuteilung auf die einzelnen Wohnbezirke anhand<br />
des § 27 Gemeindeordnung und der dazu in der Rechtsprechung entwickelten<br />
Grundsätze erforderlich. Auf das hierzu vom Kommunalamt des Landratsamtes<br />
<strong>Enzkreis</strong> an die Gemeinden übersandte Schreiben vom 18.02.2013 wird verwiesen.<br />
Hauptamtsleiter Lutz erläutert dem Gremium hierzu die umfangreiche Gemeinderatsbeilage<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt, in der die Sach- und Rechtslage ausführlich<br />
dargelegt ist.<br />
Der Gemeinderat hatte im Hinblick auf die Gewährleistung einer der jeweiligen Bevölkerungszahl<br />
der Ortsteile gerecht werdenden Sitzverteilung in seiner Sitzung am<br />
09.Dez.2003 die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass für die Gemeinderatswahlen<br />
gem. § 27 Gemeindeordnung (GemO) die unechte Teilortswahl mit der<br />
Maßgabe angewandt wird, dass<br />
1. die Zahl der Gemeinderäte der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> auf 16 Sitze festgelegt<br />
wird (§ 25 Abs. 2 GemO)
2. die Sitze im Gemeinderat wie folgt auf die Wohnbezirke bzw. Ortsteile verteilt<br />
werden:<br />
6 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil <strong>Neuhausen</strong><br />
4 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Schellbronn<br />
3 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Hamberg<br />
3 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Steinegg.<br />
Nach Mitteilung des Regionalen Rechenzentrums beträgt die fortgeschriebene Einwohnerzahl<br />
zum 30.Sept.2012, die für die anstehende Kommunalwahl maßgebend<br />
ist, 5.215.<br />
Diese verteilt sich auf die einzelnen Ortsteile wie folgt:<br />
Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 1.921 Einwohner (30.09.2007: 2.032 EW)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 1.421 Einwohner (30.09.2007: 1.389 EW)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 972 Einwohner (30.09.2007: 1.042 EW)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 901 Einwohner (30.09.2007: 941 EW)<br />
______________<br />
Gesamt 5.215 Einwohner (30.09.2007: 5.404 EW)<br />
Bei einer Gesamtbevölkerung von 5.215 Einwohnern und 16 Gemeinderäten ergibt<br />
sich rechnerisch auf je 325,93 Einwohner 1 Gemeinderatssitz. Wendet man dieses<br />
auf die einzelnen Ortsteile an, so ergibt sich folgendes Bild:<br />
<strong>Neuhausen</strong> 1.921 Einwohner (5,89) = aufgerundet 6 Sitze<br />
Schellbronn 1.421 Einwohner (4,35) = abgerundet 4 Sitze<br />
Hamberg 972 Einwohner (2,98) = aufgerundet 3 Sitze<br />
Steinegg 901 Einwohner (2,76) = aufgerundet 3 Sitze.
Nach dem d´Hondtschen Berechnungssystem, das bisher nach dem Kommunalwahlgesetz<br />
bei der Sitzverteilung angewendet wurde, ergibt sich bei 16 Ratssitzen<br />
folgende Sitzverteilung:<br />
<strong>Neuhausen</strong><br />
Schellbronn<br />
Hamberg<br />
Steinegg<br />
6 Sitze<br />
4 Sitze<br />
3 Sitze<br />
3 Sitze.<br />
Diese Sitzverteilung ergibt sich ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren nach<br />
Sainte-Lague/Schepers, das nach dem vom Landtag Baden-Württemberg am<br />
11.April 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und<br />
gemeindehaushaltlicher Vorschriften künftig im Kommunalwahlgesetz Anwendung<br />
findet.<br />
Nach § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung haben die Gemeinden mit unechter Teilortswahl<br />
die Möglichkeit, in der Hauptsatzung variable Sitzzahlen zwischen der nächstniedrigeren<br />
(14) und der nächsthöheren Gemeindegröße (22) zu wählen. Durch diese Regelung<br />
wird ein höheres Maß an Flexibilität des Gemeinderates hinsichtlich der Sitzzahl<br />
bei der unechten Teilortswahl angestrebt. Die Gemeinden können dadurch die<br />
Gemeinderatssitze proporzgerechter auf die Wohnbezirke aufteilen. Allerdings<br />
begründet diese erhöhte Flexibilität auch eine Verpflichtung für den Satzungsgeber,<br />
zu prüfen, ob durch Abweichung von der allgemein gültigen Sitzzahl eine bessere<br />
Verteilung möglich ist.<br />
Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die möglichen Sitzzahlen, in verschiedene<br />
Konstellationen auf die Wohnbezirke verteilt, eine aus der Rechtsprechung entwickelte<br />
Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der geringsten Disparitäten durchgeführt.<br />
Hierbei wird die Über- bzw. Unterrepräsentation berechnet, in dem der Quotient<br />
von Gesamteinwohnerzahl und Zahl der Gemeinderatssitze (Schlüsselzahl) mit der<br />
dem Wohnbezirk zugeteilten Sitzzahl multipliziert (ergibt Einwohnerrichtzahl) und die<br />
Differenz zwischen dieser Einwohnerrichtzahl und der tatsächlichen Einwohnerzahl<br />
des Wohnbezirks durch die Einwohnerrichtzahl dividiert wird. Das Ergebnis besagt,<br />
wie viel Prozent der Sitze des Einwohnerbezirks über das hinausgehen oder hinter<br />
dem zurückbleiben, was ihm aufgrund seines Bevölkerungsanteils zustünde.
Hierbei zeigen sich die geringsten Disparitäten bei folgenden Sitzzahlen bzw. Verteilungen:<br />
A) 16 Gemeinderatssitze<br />
Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 1,76)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 8,99)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,59)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,85)<br />
Saldiert: 19,19<br />
B) 17 Gemeinderatssitze<br />
Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 4,37)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 5 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,35)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 5,62)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 2,09)<br />
Saldiert: 19,43<br />
C) 22 Gemeinderatssitze<br />
Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 8 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 1,30)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,08)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 2,51)<br />
Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 4 Vertreter (Überrepräsentanz: + 4,97)<br />
Saldiert: 8,86<br />
Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der<br />
Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.<br />
Dem Satzungsgeber ist ein Ermessensspielraum eingeräumt, weil die genannten<br />
Kriterien nicht strikt zu beachten, sondern nur zu berücksichtigen sind. Das<br />
Ermessen wird allerdings begrenzt durch das Verbot, das im Maßstab des<br />
Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen<br />
Vertretung der Ortsteile ganz preiszugeben oder in einer das Gerechtigkeitsgefühl<br />
grob verletzenden Weise zurückzudrängen. Die Kriterien sind oftmals gegenläufig, so<br />
dass eine Abwägung vorzunehmen ist.
Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte<br />
hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile ist rechtlich<br />
zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse<br />
durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt.<br />
Die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen<br />
markiert, lässt sich wegen der Vielgestalt der zu berücksichtigenden<br />
örtlichen Verhältnisse nicht generell und abstrakt sondern nur im jeweiligen<br />
Einzelfall bestimmen. Die vom Innenministerium für zulässig gehaltene gemeindereformbedingte<br />
Über- oder Unterrepräsentation bis zu 20% darf nicht schematisch<br />
angewandt werden, sondern ist eher als Anhalt für die Praxis zu verstehen.<br />
Zu den örtlichen Verhältnissen gehören unter anderem die im Rahmen der<br />
Gemeindereform abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen. In der Eingliederungsvereinbarung<br />
über den Zusammenschluss der Gemeinden Hamberg,<br />
<strong>Neuhausen</strong> und Steinegg zu der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 20.12.1972 war<br />
bezüglich der Verteilung der Gemeinderatssitze geregelt, dass jeder Ortsteil vorweg<br />
zwei und darüber hinaus so viele weitere Sitze erhält, wie von den restlichen Sitzen<br />
im Verhältnis der Bevölkerungsanteile auf die jeweiligen Ortsteile entfallen. Die<br />
selbständige Gemeinde Schellbronn ist erst am 01.01.1975 aufgrund der vom<br />
Staatsgerichtshof verfügten Rechtsfolgevereinbarung mit der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
vereinigt worden.<br />
Legt man diese in der Eingliederungsvereinbarung getroffene Regelung im Hinblick<br />
auf die momentan in der Hauptsatzung festgelegte Sitzzahl (16) zugrunde und bezieht<br />
man die Gemeinde Schellbronn sinngemäß in diese Vereinbarung ein, ergibt<br />
sich folgende Sitzverteilung:<br />
Sockelsitze Restsitze verteilt Sitze gesamt<br />
nach D’Hondt<br />
<strong>Neuhausen</strong> 2 3 5<br />
Schellbronn 2 2 4<br />
Hamberg 2 2 4<br />
Steinegg 2 1 3
Allerdings ist die Gemeinde an die Bestimmungen der Eingemeindungsvereinbarung<br />
aus dem Jahr 1972 rechtlich nicht mehr gebunden, da die Bindungswirkung nach<br />
§ 27 Abs. 5 Gemeindeordnung inzwischen entfallen ist. Diese Bestimmung könnte<br />
allenfalls noch als Belang von örtlichen Verhältnissen bei der Ermessenentscheidung<br />
berücksichtigt werden, wobei jedoch deren Gewicht in der vorzunehmenden<br />
Abwägung um so geringer anzusehen ist, je länger der Gemeindezusammenschluss<br />
zurückliegt. Hierzu ist ferner festzustellen, dass die Sockelregelung aus der<br />
Eingemeindungsvereinbarung in den zurückliegenden Kommunalwahlen (1980,<br />
1984, 1989, 1994, 1999, 2004 und 2009) bei der Sitzverteilung des Gemeinderates<br />
auf die Ortsteile nicht angewandt wurde. Diese Regelung sollte deshalb in der<br />
Ermessensentscheidung des Gemeinderates keine Berücksichtigung finden.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die derzeitig gültige, vorstehend unter<br />
Ziffer A) aufgeführte Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl nach dem<br />
vorgenannten Berechnungssystem verhältnismäßig geringe Disparitäten aufweist<br />
und somit gewährleistet, dass die einzelnen Ortsteile bei der Verteilung der Sitze des<br />
Gemeinderates entsprechend ihrer Bevölkerungszahl angemessen repräsentiert<br />
sind. Dies gilt in gleicher Weise für die unter Ziffer B) aufgeführte Sitzverteilung mit<br />
17 Ratssitzen (<strong>Neuhausen</strong> 6 / Schellbronn 5 / Hamberg 3 / Steinegg 3).<br />
Die unter Ziffer C) aufgeführte Sitzverteilung mit 22 Ratssitzen (<strong>Neuhausen</strong> 8 /<br />
Schellbronn 6 / Hamberg 4 / Steinegg 4) weist zwar die geringsten Disparitäten auf,<br />
jedoch würde sich das Gremium gegenüber dem derzeitigen Stand um 6 Sitze zzgl.<br />
eventueller Ausgleichssitze vergrößern.<br />
Für eine Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit – d.h. die<br />
Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates – somit 11 Stimmen erforderlich.<br />
Im Gremium wird mit Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltung die Auffassung<br />
vertreten, dass bei der derzeit gültigen, vorstehend unter Ziffer A) aufgeführten<br />
Sitzverteilung die Ortsteile bei der Verteilung der Sitze des Gemeinderates entsprechend<br />
ihrer Bevölkerungszahl angemessen repräsentiert sind und sich darüber<br />
hinaus in den zurück liegenden Jahren die Größe des Gremiums mit 16 Sitzen<br />
bewährt hat.<br />
Der Gemeinderat spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, die bisher in § 14 der<br />
Hauptsatzung enthaltene Regelung über die Anzahl der Ratssitze und deren<br />
Zuordnung auf die einzelnen Ortsteile auch weiterhin beizubehalten.
Punkt 4<br />
Bundestagswahl am 22. September 2013<br />
a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />
b) Bestimmung der Wahlräume<br />
c) Bildung der Wahlvorstände<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag<br />
der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks,<br />
die Bestimmung der Wahlräume und die Bildung der Wahlvorstände für die<br />
Bundestagswahl am 22.Sept.2013 wie folgt:<br />
a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />
Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />
Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />
Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg<br />
Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn<br />
Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />
Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus <strong>Neuhausen</strong><br />
eingerichtet.<br />
b) Bestimmung der Wahlräume<br />
Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Rathaus <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 20,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong><br />
Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Kindergarten <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 37,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong><br />
Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong>-Hamberg<br />
Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong>-Schellbronn<br />
Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />
- Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus,<br />
Schauinslandstr. 9, 75242 <strong>Neuhausen</strong>-Steinegg
c) Bildung der Wahlvorstände<br />
- Wahlbezirk 001/01 <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />
Vorsitzender<br />
stv. Vorsitzender<br />
Beisitzer<br />
- Bürgermeister Oliver Korz<br />
- Gerd Philipp<br />
- Gabriele Bourges<br />
- Matthias Butz<br />
- Hartmut Lutz<br />
- Hannelore Lorenz<br />
- Wahlbezirk 001/02 <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />
Vorsitzender<br />
- Heinrich Leicht<br />
stv. Vorsitzende<br />
- Petra Leicht<br />
Beisitzer<br />
- Werner Mensing<br />
- Thomas Arlitt<br />
- Beate Philipp<br />
- Ralf Pierny<br />
- Wahlbezirk 002/01 Hamberg<br />
Vorsitzender<br />
- Gustav Kern<br />
stv. Vorsitzender<br />
- Gebhard Mühlthaler<br />
Beisitzer<br />
- Bianca Schütt<br />
- Bernd Wohlfarth<br />
- Ursula Fauth<br />
- Jutta Dittrich<br />
- Wahlbezirk 003/01 Schellbronn<br />
Vorsitzender<br />
- Günter Holzhauer<br />
stv. Vorsitzender<br />
- Sascha Jost<br />
Beisitzer<br />
- Kilian Jankowski<br />
- Ludmilla Saitz<br />
- Martin Schuler<br />
- Jürgen Hermann<br />
- Wahlbezirk 004/01 Steinegg<br />
Vorsitzender<br />
- Reinhold Auer<br />
stv. Vorsitzende<br />
- Birgit Lierheimer<br />
Beisitzer<br />
- Martin Wagner<br />
- Frank Holzhauer<br />
- Joachim Lutz<br />
- Heinz Gerber<br />
- Briefwahlbezirk<br />
Vorsitzende<br />
- Beate Ostenrieder<br />
stv. Vorsitzende<br />
- Rita Mast<br />
Beisitzer<br />
- Joachim Metzenbauer<br />
- Bianca Fröschle<br />
- Dorothea Scherzinger
BUNDESTAGSWAHL AM 22. SEPTEMBER 2013<br />
Zeitplan<br />
der Wahldienstgruppen 1 = von 7.50 bis 13.00 Uhr<br />
2 = von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Um 18.00 Uhr treffen sich alle Mitglieder<br />
des Wahlvorstandes im Wahllokal<br />
Wahlbezirk Zeitplan Vorsitzender Beisitzer<br />
Nr.<br />
_______________________________________________<br />
001/01 <strong>Neuhausen</strong> 1 Bürgermeister Korz Matthias Butz<br />
(Rathaus)<br />
Gabriele Bourges<br />
2 Gerd Philipp Hartmut Lutz<br />
Hannelore Lorenz<br />
001/02 <strong>Neuhausen</strong> 1 Heinrich Leicht Werner Mensing<br />
(Kindergarten)<br />
Beate Philipp<br />
2 Petra Leicht Thomas Arlitt<br />
Ralf Pierny<br />
002/01 Hamberg 1 Gustav Kern Ursula Fauth<br />
Jutta Dittrich<br />
2 Gebhard Mühlthaler Bianca Schütt<br />
Bernd Wohlfarth<br />
003/01 Schellbronn 1 Günter Holzhauer Ludmilla Saitz<br />
Jürgen Hermann<br />
2 Sascha Jost Kilian Jankowski<br />
Martin Schuler<br />
004/01 Steinegg 1 Reinhold Auer Martin Wagner<br />
Joachim Lutz<br />
2 Birgit Lierheimer Frank Holzhauer<br />
Heinz Gerber<br />
Briefwahlvorstand Beate Ostenrieder Bianca Fröschle<br />
stv. Rita Mast<br />
Joachim Metzenbauer<br />
Dorothea Scherzinger
Punkt 5<br />
Wahl des Bürgermeisters am 20. Oktober 2013<br />
a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />
b) Bestimmung der Wahlräume<br />
c) Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />
d) Bildung der Wahlvorstände<br />
Bürgermeister Korz erklärt sich für befangen und rückt in den Zuhörerbereich des<br />
Sitzungszimmers ab. Der stellvertretende Bürgermeister, Gemeinderat Günter Holzhauer,<br />
übernimmt den Vorsitz im Gremium.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag<br />
der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks,<br />
die Bestimmung der Wahlräume und die Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />
und der Wahlvorstände für die Bürgermeisterwahl am 20.Okt.2013 wie<br />
folgt:<br />
a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />
Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />
Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />
Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg<br />
Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn<br />
Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />
Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus <strong>Neuhausen</strong><br />
eingerichtet.<br />
b) Bestimmung der Wahlräume<br />
Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Rathaus <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 20,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong><br />
Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Kindergarten <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 37,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong>
Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong>-Hamberg<br />
Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4,<br />
75242 <strong>Neuhausen</strong>-Schellbronn<br />
Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />
- Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus,<br />
Schauinslandstr. 9, 75242 <strong>Neuhausen</strong>-Steinegg<br />
c) Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer stellv. Beisitzer<br />
Günter Gerd Philipp Joachim Lutz Bernd Stotz<br />
Holzhauer Frank Holzhauer Werner Mensing<br />
Hartmut Lutz Silvia Didio<br />
d) Bildung der Wahlvorstände<br />
Wahlbezirk 001/01 <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />
Die Aufgaben des Wahlvorstandes übernimmt der Gemeindewahlausschuss.<br />
Wahlbezirk 001/02 <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />
Heinrich Leicht Petra Leicht Matthias Butz<br />
Beate Philipp<br />
Thomas Arlitt<br />
Christine Hochstein
Wahlbezirk 002/01 Hamberg<br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />
Gustav Kern Gebhard Bianca Schütt<br />
Mühlthaler Jutta Dittrich<br />
Ursula Fauth<br />
Bernd Wohlfarth<br />
Wahlbezirk 003/01 Schellbronn<br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />
Sascha Jost Kilian Jankowski Ralf Hildinger<br />
Martin Schuler<br />
Jürgen Hermann<br />
Ludmilla Saitz<br />
Wahlbezirk 004/01 Steinegg<br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />
Reinhold Auer Birgit Lierheimer Martin Wagner<br />
Heinz Gerber<br />
Hannelore Lorenz<br />
Friedrich Oberndörfer<br />
Briefwahlbezirk <strong>Neuhausen</strong><br />
Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />
Beate Ostenrieder Rita Mast Dorothea Scherzinger<br />
Bianca Fröschle<br />
Joachim Metzenbauer
BÜRGERMEISTERWAHL AM 20. OKTOBER 2013<br />
Zeitplan<br />
der Wahldienstgruppen 1 = von 7.50 bis 13.00 Uhr<br />
2 = von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Um 18.00 Uhr treffen sich alle Mitglieder<br />
des Wahlvorstandes im Wahllokal<br />
Wahlbezirk Zeitplan Vorsitzender Beisitzer<br />
Nr.<br />
_______________________________________________<br />
001/01 <strong>Neuhausen</strong> 1 Günter Holzhauer Werner Mensing<br />
(Rathaus)<br />
Joachim Lutz<br />
Silvia Didio<br />
2 Gerd Philipp Hartmut Lutz<br />
Frank Holzhauer<br />
Bernd Stotz<br />
001/02 <strong>Neuhausen</strong> 1 Heinrich Leicht Matthias Butz<br />
(Kindergarten)<br />
Beate Philipp<br />
2 Petra Leicht Thomas Arlitt<br />
Christine Hochstein<br />
002/01 Hamberg 1 Gustav Kern Ursula Fauth<br />
Jutta Dittrich<br />
2 Gebhard Mühlthaler Bianca Schütt<br />
Bernd Wohlfarth<br />
003/01 Schellbronn 1 Sascha Jost Ludmilla Saitz<br />
Jürgen Hermann<br />
2 Kilian Jankowski Martin Schuler<br />
Ralf Hildinger<br />
004/01 Steinegg 1 Reinhold Auer Heinz Gerber<br />
Hannelore Lorenz<br />
2 Birgit Lierheimer Friedrich Oberndörfer<br />
Martin Wagner<br />
Briefwahlvorstand Beate Ostenrieder Bianca Fröschle<br />
stv. Rita Mast<br />
Joachim Metzenbauer<br />
Dorothea Scherzinger
Punkt 6<br />
Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung<br />
der Gebietsgemeinden“ am 15.Mai 2013<br />
Bürgermeister Korz erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die Tagesordnung für<br />
die Verbandsversammlung am 15.Mai 2013, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen<br />
vorliegt.<br />
Ausweislich des vorliegenden Jahresabschlusses 2012 sind von den Verbandsgemeinden<br />
Nachzahlungen aus der Betriebskostenumlage zu leisten. Diese betragen<br />
netto für <strong>Neuhausen</strong> 2.328,42 €, für Tiefenbronn 2.399,99 € und für die Stadt Pforzheim<br />
816,81 €.<br />
Der Wirtschaftsplan 2013 hat ein Volumen von 1.037.800.--€, wovon 672.800.--€ auf<br />
den Erfolgsplan und 365.000.--€ auf den Vermögensplan entfallen. Sodann erläutert<br />
der Vorsitzende dem Gremium die wichtigsten Finanzpositionen, die sich im Erfolgsplan<br />
weitgehend an den Ansätzen des Vorjahres orientieren. Neu hinzu gekommen<br />
sind die Aufwendungen für den Abschluss einer Maschinen- und Elektronik- sowie<br />
einer Eigenschadenversicherung beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-<br />
Verband.<br />
Die Betriebskostenumlage zur Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen<br />
beträgt 631.390.--€. Hiervon sind von der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
337.956.--€, von der Gemeinde Tiefenbronn 207.472.--€ und von der Stadt Pforzheim<br />
85.962.--€ zu erbringen.<br />
Im Vermögenshaushalt ist schwerpunktmäßig der Umbau und die Verbesserung der<br />
Druckleitung vom Wasserwerk Würmtal zum Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> (80.000.--€)<br />
sowie die Tilgung von Krediten (150.000.--€) vorgesehen.<br />
In der Verbandsversammlung soll ferner über die Erhöhung der Eigenwassernutzung<br />
beraten werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Wasseraufbereitung<br />
schlägt die Verwaltung hierzu vor, den Eigenwasseranteil von bisher 50% auf 60% zu<br />
erhöhen. Die Wasserhärte wird hierbei unverändert im mittleren Härtebereich<br />
verbleiben. Neben der Feststellung der Kosten für die Erweiterung des Wasserwerks,<br />
die mit 1.488.589,71 € abschließen und somit nur geringfügig (2,7%) über der<br />
Kostenberechnung bei Maßnahmenbeginn liegen, stehen weiterhin die Beratung und<br />
Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Austausch der<br />
Druckleitung zum Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> sowie ein Sachstandsbericht zur<br />
Herstellung eines Fischabstiegs beim Wasserwerk Würmtal auf der Tagesordnung.
In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen der Ratsmitglieder auf die<br />
zurückgehenden Einnahmen aus der Stromerzeugung der Turbine im Wasserwerk<br />
hingewiesen und die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, wenn möglich bis zur<br />
Verbandsversammlung eine Aufstellung über die Einspeisungsvergütungen der<br />
letzten 10 Jahre vorzulegen. Der Bürgermeister sagt zu, soweit dies kurzfristig<br />
möglich ist, dem Wunsch Rechnung tragen. Darüber hinaus bestätigt der Vorsitzende<br />
auf Nachfrage, dass der Druckausgleichsregler im Wasserhochbehälter<br />
<strong>Neuhausen</strong> zwischenzeitlich eingebaut wurde.<br />
Aus der Mitte des Gremiums wird ferner festgestellt, dass die auf die Gemeinde<br />
<strong>Neuhausen</strong> entfallende Verbandsumlage in Höhe von 337.956.--€ nahezu identisch<br />
mit dem hierzu im kommunalen Haushalt enthaltenden Ansatz (338.500.--€) ist. Als<br />
erfreulich wird sowohl die im Jahr 2013 vorgesehene außerordentliche Tilgung in<br />
Höhe von 52.000.--€ als auch der Umstand gesehen, dass die nicht benötigten<br />
Abschreibungen in Höhe von 107.000.--€ für den Austausch der Druckleitung zum<br />
Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> verwendet werden können. Sofern auch im nächsten Jahr<br />
die vereinnahmten Abschreibungen nicht anderweitig benötigt werden, könnte die<br />
Maßnahme hiermit komplett finanziert werden.<br />
Zur geplanten Erneuerung der Druckleitung wird ergänzend und ohne der Untersuchung<br />
durch das Ingenieurbüro vorgreifen zu wollen, darauf hingewiesen, dass die<br />
zum Austausch vorgesehene Wasserleitung nur auf einem kurzen Teilstück aus<br />
Asbestzement besteht. Hierbei wird die Frage zu klären sein, inwieweit man die<br />
Altleitung zurückbaut.<br />
Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung<br />
abzustimmen.
Punkt 7<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage des Hau-Hu Fastnachtsvereins<br />
e.V. <strong>Neuhausen</strong> auf Überlassung des gemeindeeigenen Anwesens<br />
Pforzheimer Straße 21, Flst.Nr. 262, Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, im Wege des<br />
Erbbaurechts, zum Ausbau und zur Umnutzung des bestehenden Gebäudes<br />
mit Garagen als Vereinsheim<br />
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Kost<br />
und Herrn Buchter vom Hau-Hu Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong>.<br />
Mit Schreiben vom 15. April 2013 hat der Hau-Hu Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong><br />
angefragt, ob die Gemeinde dem Verein das gemeindeeigene Anwesen Pforzheimer<br />
Straße 21 zur Nutzung als Vereinsheim in Erbpacht überlassen würde.<br />
Herr Buchter führt hierzu aus, dass der Verein seit längerer Zeit auf der Suche nach<br />
einem Vereinsheim - wenn möglich mit angebauter Scheune zum Bau von Umzugswagen<br />
– ist. Der bis vor Kurzem angedachte Bau einer Halle im Bereich der Monbachstraße<br />
ist für den Verein aus finanziellen Gründen nicht realisierbar. Auch<br />
anderweitige örtliche Anwesen mit Scheunen, die sich lukrativer für die Unterstellung<br />
von Wohnwagen vermieten lassen, sind für den Verein nicht zu bekommen.<br />
Aus vorgenannten Gründen hat der Verein Überlegungen angestellt, das bereits seit<br />
Jahren leer stehende Anwesen Pforzheimer Straße 21 einschließlich der auf dem<br />
Grundstück befindlichen Garagen für seine Zwecke zu nutzen. Der Umbau des<br />
teilweise unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes zum Vereinsheim soll<br />
hierbei größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit unter Beachtung der Bestimmungen des<br />
Denkmalschutz-, Brandschutz- und Baurechts erfolgen. In einem ersten Schritt soll der<br />
Gewölbekeller ausgebaut und während der Kampagne – Schmotziger Donners-tag bis<br />
Aschermittwoch – an 2 bis 3 Abenden als Bar genutzt werden. Hierzu hatte bereits im<br />
Jahr 2011 ein Gespräch mit Vertretern des Vereins, der Gemeinde und dem<br />
Landratsamt stattgefunden. Im nächsten Schritt sollen die Fenster, Türen,<br />
Treppenaufgang und die Außenfassade renoviert und somit das Gebäude optisch<br />
aufgewertet werden. Zuletzt ist dann die Modernisierung der Heizung sowie der<br />
Wasser- und Stromversorgung vorgesehen. Nach den Vorstellungen des Vereins<br />
sollen in dem Gebäude Räume entstehen für gelegentliche Übungseinheiten der<br />
Tanzgarden und anderen vereinseigenen Gruppen sowie für Vereinsversammlungen.<br />
Ob die Räumlichkeiten auch für private Zwecke vermietet werden sollen, steht derzeit<br />
noch nicht fest und soll zuvor auch mit den Nachbarn abgestimmt werden.
Bevor der Faschingsverein in weitere Planungen einsteigt möchte er von Seiten des<br />
Gemeinderates ein Signal erhalten, ob die Überlassung des Anwesens zum Ausbau<br />
als Vereinsheim in Erbpacht denkbar ist.<br />
Nach den Ausführungen des Bürgermeisters ist es begrüßenswert, dass sich für das<br />
denkmalgeschützte, seit 8 Jahren leer stehende Wohnhaus nun endlich eine Anschlussnutzung<br />
abzeichnet. Ungeachtet dessen hat der Fastnachtsverein im Lauf<br />
des weiteren Verfahrens noch zahlreiche offene Fragen bezüglich der Planung, des<br />
Ausführungszeitraums, der Finanzierung, des Baurechts und des Erbbaurechts zu<br />
klären. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte die Gemeinde diesen Prozess positiv<br />
begleiten, damit das Anwesen Pforzheimer Straße 21 wieder einer neuen Nutzung<br />
zugeführt werden kann.<br />
In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen der Ratsmitglieder die<br />
Absicht des Vereins, das seit Jahren leer stehende Gebäude einer neuen Nutzung<br />
zuzuführen, grundsätzlich begrüßt, wenngleich auch, wie vom Bürgermeister<br />
ausgeführt, noch zahlreiche offene Fragen geklärt werden müssen. In diesem<br />
Zusammenhang wird auch angeregt zu prüfen, inwieweit für eine Sanierung des<br />
Gebäudes Zuschüsse im Rahmen von städtebaulichen Förderprogrammen beantragt<br />
werden können.<br />
Auf den Hinweis, dass das Anwesen keine Scheunengebäude zum Bau von<br />
Faschingswagen besitzt, merkt Herr Buchter an, dass in den vorhandenen<br />
Räumlichkeiten zumindest Flächen für Werk- und Lagerstätten vorhanden sind, in<br />
denen Teilelemente der Wagen hergestellt und später zusammengesetzt werden<br />
können.<br />
Im Hinblick auf den Hofbereich mit Garagen wird die Frage aufgeworfen, ob diese<br />
Fläche nicht für eine spätere Erschließung des Gebietes „Falter“ benötigt werden<br />
könnte. Bei einer langfristigen Verpachtung im Rahmen eines Erbbaurechts wird die<br />
Verfügbarkeit dieser Fläche in Frage gestellt. Aus dem Gremium wird hierzu die<br />
Auffassung vertreten, dass die Anlegung einer Erschließungsstraße zum Gebiet<br />
„Falter“ in diesem Bereich wenig sinnvoll erscheint, da das Gelände erheblich<br />
ansteigt und das gemeindeeigene Grundstück auch nicht unmittelbar an das künftige<br />
Baugebiet angrenzt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass nur unweit vom<br />
Hofbereich des Anwesens die Calwer Straße in Richtung Unterhaugstett abzweigt,<br />
weshalb eine Erschließung im Gewann „Falter“ über die Landesstraße L 573 für<br />
zweckmäßiger angesehen wird.
Ungeachtet dessen werden nochmals Bedenken geäußert, dem Verein langfristig<br />
auch die Hoffläche mit Garagen zu überlassen und angemerkt, dass auch eine fußläufige<br />
Anbindung des künftigen Baugebietes zur Ortsmitte denkbar wäre.<br />
Zu der weiterhin angestellten Überlegung, dass die Gemeinde im Hinblick auf die<br />
Erlangung höherer Zuschüsse auf die Vergabe eines Erbbaurechts verzichten und<br />
stattdessen das Anwesen dem Verein lediglich im Rahmen eines Pachtvertrages<br />
überlassen sollte, verweist der Vorsitzende auf den Umstand, dass sich ohne die Bestellung<br />
eines Erbbaurechts die Finanzierung schwierig gestalten würde. Auch<br />
erinnert Herr Korz daran, dass auch anderen Vereinen gemeindeeigene Flächen im<br />
Rahmen eines Erbbaurechts langfristig zur Verfügung gestellt wurden.<br />
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse:<br />
a) Das Gremium nimmt die Konzeption des Hau-Hu Fastnachtsvereins e.V.<br />
<strong>Neuhausen</strong> vom 15.April 2013 zur Umnutzung des Anwesens Pforzheimer<br />
Straße 21 in ein Vereinsheim zustimmend zur Kenntnis.<br />
b) Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, vorbehaltlich der weiteren Planung und<br />
Finanzierung der Maßnahme, dem Baugenehmigungsverfahren sowie den<br />
noch festzulegenden Konditionen im Erbbauvertrag (u.a. Laufzeit, Erbbauzins,<br />
Rückübertragung, Entschädigung) das Anwesen Pforzheimer Straße 21,<br />
Flst.Nr. 262, Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> im Wege des Erbbaurechts dem Hau-Hu<br />
Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong> zur Verfügung zu stellen.
Punkt 8<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens zur<br />
Einziehung des Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />
Laiern, gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />
Gemeinderat Gerd Philipp rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />
begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers.<br />
Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />
Laiern, verläuft nord-östlich des Birkenhofes im Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>.<br />
Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />
Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />
im Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />
einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />
befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />
Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />
Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />
eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />
Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />
Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />
beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />
dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />
der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />
Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />
ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />
Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Das Grundstück Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />
Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen.
Die Parzelle Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />
werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />
Feldweg Flst.Nr. 2648.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung des Feldweges Flst.Nr.<br />
2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />
einzuleiten.
Punkt 9<br />
Anlegung Urnengrabfeld Friedhof Schellbronn –<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten<br />
DIN 18320<br />
Der Bauausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 19.Febr.2013 für die Anlegung<br />
eines weiteren Urnengrabfeldes im Friedhof Schellbronn ausgesprochen. Nach einer<br />
seinerzeit vorliegenden Kostenschätzung wurden die Aufwendungen für die<br />
Maßnahme auf 19.500.--€ veranschlagt.<br />
Die Planung wurde für die Ausschreibung weiter ausgearbeitet und die Kosten<br />
entsprechend fortgeschrieben. Laut Kostenberechnung vom 22.März 2013 betrugen<br />
die Baukosten brutto 16.400.--€.<br />
Die Maßnahme wurde hiernach beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden<br />
sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen 5 Firmen ein Gebot<br />
eingereicht haben. Das Ergebnis der Submission liegt dem Gremium zur heutigen<br />
Sitzung vor. Hiernach hat die Firma Hohmann aus Pforzheim-Huchenfeld mit einer<br />
Angebotssumme von brutto 20.660,68 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.<br />
Zu dem Umstand, dass dieses Angebot rd. 26% über der Kostenberechnung liegt,<br />
hat Landschaftsarchitekt Klenske mit Schreiben vom 26.April 2013 Stellung<br />
genommen und mögliche Ursachen für die erhebliche Abweichung dargelegt.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung, die Landschaftsbauarbeiten für die Anlegung des neuen<br />
Urnengrabfeldes im Friedhof Schellbronn an die Firma Hohmann aus Pforzheim-<br />
Huchenfeld zum Angebotspreis von brutto 20.660,68 € zu vergeben. Nachdem im<br />
Haushaltsplan 2013 lediglich 20.000.--€ für die Maßnahme veranschlagt sind, sollen<br />
die überplanmäßigen Ausgaben im Nachtragshaushaltsplan 2013 berücksichtigt<br />
werden.
Punkt 10<br />
Verschiedenes<br />
Brandschutzkonzept für den Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />
Am 15.April 2013 hatte im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des<br />
Kindergartens in <strong>Neuhausen</strong> eine Besichtigung des Gebäudes mit der Gemeindeverwaltung,<br />
dem planenden Architekten Morlock aus Königsbach-Stein und Kreisbaumeister<br />
Wagner stattgefunden.<br />
Zu dem hierbei vom Kreisbaumeister geforderten Brandschutzkonzept hat Architekt<br />
Morlock ein Angebot des Fachbüros Geburtig aus Weimar eingeholt. Hiernach<br />
belaufen sich die Kosten für das Gutachten auf brutto 5.122,95 €.<br />
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, das Planungsbüro Geburtig nach<br />
Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts<br />
für den Kindergarten in <strong>Neuhausen</strong> zu beauftragen.