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Protokoll - Neuhausen Enzkreis

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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.Mai 2013<br />

Punkt 1<br />

Fragen der Zuhörer<br />

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.


Punkt 2<br />

Bekanntgaben<br />

Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />

30.April 2013<br />

Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />

Sitzung am 30.April 2013 beschlossen hat<br />

- nach vorheriger Durchführung eines Entwidmungsverfahrens den gemeindeeigenen<br />

Feldweg Flst.Nr. 2611 im Gewann Laiern, Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>, zu veräußern;<br />

- eine Fachkraft für die Wasserversorgung in der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> einzustellen.


Punkt 3<br />

Kommunalwahl 2014 –<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich<br />

der Sitzverteilung des Gemeinderates auf die einzelnen Ortsteile im<br />

Rahmen der unechten Teilortswahl<br />

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30.April 2013 den Antrag der im Ratsgremium<br />

vertretenen Mitglieder des Wahlvorschlags der Bürger für das Biet auf<br />

Änderung der Hauptsatzung zur Aufhebung der unechten Teilortswahl abgelehnt, so<br />

dass die unechte Teilortswahl in der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> weiterhin Anwendung<br />

findet.<br />

Im Hinblick auf die voraussichtlich im Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen ist<br />

wie schon in den Vorjahren eine Überprüfung der in der Hauptsatzung der Gemeinde<br />

getroffenen Regelung über die Sitzzuteilung auf die einzelnen Wohnbezirke anhand<br />

des § 27 Gemeindeordnung und der dazu in der Rechtsprechung entwickelten<br />

Grundsätze erforderlich. Auf das hierzu vom Kommunalamt des Landratsamtes<br />

<strong>Enzkreis</strong> an die Gemeinden übersandte Schreiben vom 18.02.2013 wird verwiesen.<br />

Hauptamtsleiter Lutz erläutert dem Gremium hierzu die umfangreiche Gemeinderatsbeilage<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt, in der die Sach- und Rechtslage ausführlich<br />

dargelegt ist.<br />

Der Gemeinderat hatte im Hinblick auf die Gewährleistung einer der jeweiligen Bevölkerungszahl<br />

der Ortsteile gerecht werdenden Sitzverteilung in seiner Sitzung am<br />

09.Dez.2003 die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass für die Gemeinderatswahlen<br />

gem. § 27 Gemeindeordnung (GemO) die unechte Teilortswahl mit der<br />

Maßgabe angewandt wird, dass<br />

1. die Zahl der Gemeinderäte der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> auf 16 Sitze festgelegt<br />

wird (§ 25 Abs. 2 GemO)


2. die Sitze im Gemeinderat wie folgt auf die Wohnbezirke bzw. Ortsteile verteilt<br />

werden:<br />

6 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil <strong>Neuhausen</strong><br />

4 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Schellbronn<br />

3 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Hamberg<br />

3 Vertreter Wohnbezirk / Ortsteil Steinegg.<br />

Nach Mitteilung des Regionalen Rechenzentrums beträgt die fortgeschriebene Einwohnerzahl<br />

zum 30.Sept.2012, die für die anstehende Kommunalwahl maßgebend<br />

ist, 5.215.<br />

Diese verteilt sich auf die einzelnen Ortsteile wie folgt:<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 1.921 Einwohner (30.09.2007: 2.032 EW)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 1.421 Einwohner (30.09.2007: 1.389 EW)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 972 Einwohner (30.09.2007: 1.042 EW)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 901 Einwohner (30.09.2007: 941 EW)<br />

______________<br />

Gesamt 5.215 Einwohner (30.09.2007: 5.404 EW)<br />

Bei einer Gesamtbevölkerung von 5.215 Einwohnern und 16 Gemeinderäten ergibt<br />

sich rechnerisch auf je 325,93 Einwohner 1 Gemeinderatssitz. Wendet man dieses<br />

auf die einzelnen Ortsteile an, so ergibt sich folgendes Bild:<br />

<strong>Neuhausen</strong> 1.921 Einwohner (5,89) = aufgerundet 6 Sitze<br />

Schellbronn 1.421 Einwohner (4,35) = abgerundet 4 Sitze<br />

Hamberg 972 Einwohner (2,98) = aufgerundet 3 Sitze<br />

Steinegg 901 Einwohner (2,76) = aufgerundet 3 Sitze.


Nach dem d´Hondtschen Berechnungssystem, das bisher nach dem Kommunalwahlgesetz<br />

bei der Sitzverteilung angewendet wurde, ergibt sich bei 16 Ratssitzen<br />

folgende Sitzverteilung:<br />

<strong>Neuhausen</strong><br />

Schellbronn<br />

Hamberg<br />

Steinegg<br />

6 Sitze<br />

4 Sitze<br />

3 Sitze<br />

3 Sitze.<br />

Diese Sitzverteilung ergibt sich ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren nach<br />

Sainte-Lague/Schepers, das nach dem vom Landtag Baden-Württemberg am<br />

11.April 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und<br />

gemeindehaushaltlicher Vorschriften künftig im Kommunalwahlgesetz Anwendung<br />

findet.<br />

Nach § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung haben die Gemeinden mit unechter Teilortswahl<br />

die Möglichkeit, in der Hauptsatzung variable Sitzzahlen zwischen der nächstniedrigeren<br />

(14) und der nächsthöheren Gemeindegröße (22) zu wählen. Durch diese Regelung<br />

wird ein höheres Maß an Flexibilität des Gemeinderates hinsichtlich der Sitzzahl<br />

bei der unechten Teilortswahl angestrebt. Die Gemeinden können dadurch die<br />

Gemeinderatssitze proporzgerechter auf die Wohnbezirke aufteilen. Allerdings<br />

begründet diese erhöhte Flexibilität auch eine Verpflichtung für den Satzungsgeber,<br />

zu prüfen, ob durch Abweichung von der allgemein gültigen Sitzzahl eine bessere<br />

Verteilung möglich ist.<br />

Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die möglichen Sitzzahlen, in verschiedene<br />

Konstellationen auf die Wohnbezirke verteilt, eine aus der Rechtsprechung entwickelte<br />

Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der geringsten Disparitäten durchgeführt.<br />

Hierbei wird die Über- bzw. Unterrepräsentation berechnet, in dem der Quotient<br />

von Gesamteinwohnerzahl und Zahl der Gemeinderatssitze (Schlüsselzahl) mit der<br />

dem Wohnbezirk zugeteilten Sitzzahl multipliziert (ergibt Einwohnerrichtzahl) und die<br />

Differenz zwischen dieser Einwohnerrichtzahl und der tatsächlichen Einwohnerzahl<br />

des Wohnbezirks durch die Einwohnerrichtzahl dividiert wird. Das Ergebnis besagt,<br />

wie viel Prozent der Sitze des Einwohnerbezirks über das hinausgehen oder hinter<br />

dem zurückbleiben, was ihm aufgrund seines Bevölkerungsanteils zustünde.


Hierbei zeigen sich die geringsten Disparitäten bei folgenden Sitzzahlen bzw. Verteilungen:<br />

A) 16 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 1,76)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 8,99)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,59)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,85)<br />

Saldiert: 19,19<br />

B) 17 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 4,37)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 5 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,35)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 5,62)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 2,09)<br />

Saldiert: 19,43<br />

C) 22 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 8 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 1,30)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,08)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 2,51)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 4 Vertreter (Überrepräsentanz: + 4,97)<br />

Saldiert: 8,86<br />

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der<br />

Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.<br />

Dem Satzungsgeber ist ein Ermessensspielraum eingeräumt, weil die genannten<br />

Kriterien nicht strikt zu beachten, sondern nur zu berücksichtigen sind. Das<br />

Ermessen wird allerdings begrenzt durch das Verbot, das im Maßstab des<br />

Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen<br />

Vertretung der Ortsteile ganz preiszugeben oder in einer das Gerechtigkeitsgefühl<br />

grob verletzenden Weise zurückzudrängen. Die Kriterien sind oftmals gegenläufig, so<br />

dass eine Abwägung vorzunehmen ist.


Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte<br />

hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile ist rechtlich<br />

zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse<br />

durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt.<br />

Die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen<br />

markiert, lässt sich wegen der Vielgestalt der zu berücksichtigenden<br />

örtlichen Verhältnisse nicht generell und abstrakt sondern nur im jeweiligen<br />

Einzelfall bestimmen. Die vom Innenministerium für zulässig gehaltene gemeindereformbedingte<br />

Über- oder Unterrepräsentation bis zu 20% darf nicht schematisch<br />

angewandt werden, sondern ist eher als Anhalt für die Praxis zu verstehen.<br />

Zu den örtlichen Verhältnissen gehören unter anderem die im Rahmen der<br />

Gemeindereform abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen. In der Eingliederungsvereinbarung<br />

über den Zusammenschluss der Gemeinden Hamberg,<br />

<strong>Neuhausen</strong> und Steinegg zu der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 20.12.1972 war<br />

bezüglich der Verteilung der Gemeinderatssitze geregelt, dass jeder Ortsteil vorweg<br />

zwei und darüber hinaus so viele weitere Sitze erhält, wie von den restlichen Sitzen<br />

im Verhältnis der Bevölkerungsanteile auf die jeweiligen Ortsteile entfallen. Die<br />

selbständige Gemeinde Schellbronn ist erst am 01.01.1975 aufgrund der vom<br />

Staatsgerichtshof verfügten Rechtsfolgevereinbarung mit der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

vereinigt worden.<br />

Legt man diese in der Eingliederungsvereinbarung getroffene Regelung im Hinblick<br />

auf die momentan in der Hauptsatzung festgelegte Sitzzahl (16) zugrunde und bezieht<br />

man die Gemeinde Schellbronn sinngemäß in diese Vereinbarung ein, ergibt<br />

sich folgende Sitzverteilung:<br />

Sockelsitze Restsitze verteilt Sitze gesamt<br />

nach D’Hondt<br />

<strong>Neuhausen</strong> 2 3 5<br />

Schellbronn 2 2 4<br />

Hamberg 2 2 4<br />

Steinegg 2 1 3


Allerdings ist die Gemeinde an die Bestimmungen der Eingemeindungsvereinbarung<br />

aus dem Jahr 1972 rechtlich nicht mehr gebunden, da die Bindungswirkung nach<br />

§ 27 Abs. 5 Gemeindeordnung inzwischen entfallen ist. Diese Bestimmung könnte<br />

allenfalls noch als Belang von örtlichen Verhältnissen bei der Ermessenentscheidung<br />

berücksichtigt werden, wobei jedoch deren Gewicht in der vorzunehmenden<br />

Abwägung um so geringer anzusehen ist, je länger der Gemeindezusammenschluss<br />

zurückliegt. Hierzu ist ferner festzustellen, dass die Sockelregelung aus der<br />

Eingemeindungsvereinbarung in den zurückliegenden Kommunalwahlen (1980,<br />

1984, 1989, 1994, 1999, 2004 und 2009) bei der Sitzverteilung des Gemeinderates<br />

auf die Ortsteile nicht angewandt wurde. Diese Regelung sollte deshalb in der<br />

Ermessensentscheidung des Gemeinderates keine Berücksichtigung finden.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die derzeitig gültige, vorstehend unter<br />

Ziffer A) aufgeführte Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl nach dem<br />

vorgenannten Berechnungssystem verhältnismäßig geringe Disparitäten aufweist<br />

und somit gewährleistet, dass die einzelnen Ortsteile bei der Verteilung der Sitze des<br />

Gemeinderates entsprechend ihrer Bevölkerungszahl angemessen repräsentiert<br />

sind. Dies gilt in gleicher Weise für die unter Ziffer B) aufgeführte Sitzverteilung mit<br />

17 Ratssitzen (<strong>Neuhausen</strong> 6 / Schellbronn 5 / Hamberg 3 / Steinegg 3).<br />

Die unter Ziffer C) aufgeführte Sitzverteilung mit 22 Ratssitzen (<strong>Neuhausen</strong> 8 /<br />

Schellbronn 6 / Hamberg 4 / Steinegg 4) weist zwar die geringsten Disparitäten auf,<br />

jedoch würde sich das Gremium gegenüber dem derzeitigen Stand um 6 Sitze zzgl.<br />

eventueller Ausgleichssitze vergrößern.<br />

Für eine Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit – d.h. die<br />

Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates – somit 11 Stimmen erforderlich.<br />

Im Gremium wird mit Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltung die Auffassung<br />

vertreten, dass bei der derzeit gültigen, vorstehend unter Ziffer A) aufgeführten<br />

Sitzverteilung die Ortsteile bei der Verteilung der Sitze des Gemeinderates entsprechend<br />

ihrer Bevölkerungszahl angemessen repräsentiert sind und sich darüber<br />

hinaus in den zurück liegenden Jahren die Größe des Gremiums mit 16 Sitzen<br />

bewährt hat.<br />

Der Gemeinderat spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, die bisher in § 14 der<br />

Hauptsatzung enthaltene Regelung über die Anzahl der Ratssitze und deren<br />

Zuordnung auf die einzelnen Ortsteile auch weiterhin beizubehalten.


Punkt 4<br />

Bundestagswahl am 22. September 2013<br />

a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />

b) Bestimmung der Wahlräume<br />

c) Bildung der Wahlvorstände<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag<br />

der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks,<br />

die Bestimmung der Wahlräume und die Bildung der Wahlvorstände für die<br />

Bundestagswahl am 22.Sept.2013 wie folgt:<br />

a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />

Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />

Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />

Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg<br />

Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn<br />

Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />

Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus <strong>Neuhausen</strong><br />

eingerichtet.<br />

b) Bestimmung der Wahlräume<br />

Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Rathaus <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 20,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong><br />

Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Kindergarten <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 37,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong><br />

Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong>-Hamberg<br />

Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong>-Schellbronn<br />

Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />

- Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus,<br />

Schauinslandstr. 9, 75242 <strong>Neuhausen</strong>-Steinegg


c) Bildung der Wahlvorstände<br />

- Wahlbezirk 001/01 <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />

Vorsitzender<br />

stv. Vorsitzender<br />

Beisitzer<br />

- Bürgermeister Oliver Korz<br />

- Gerd Philipp<br />

- Gabriele Bourges<br />

- Matthias Butz<br />

- Hartmut Lutz<br />

- Hannelore Lorenz<br />

- Wahlbezirk 001/02 <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />

Vorsitzender<br />

- Heinrich Leicht<br />

stv. Vorsitzende<br />

- Petra Leicht<br />

Beisitzer<br />

- Werner Mensing<br />

- Thomas Arlitt<br />

- Beate Philipp<br />

- Ralf Pierny<br />

- Wahlbezirk 002/01 Hamberg<br />

Vorsitzender<br />

- Gustav Kern<br />

stv. Vorsitzender<br />

- Gebhard Mühlthaler<br />

Beisitzer<br />

- Bianca Schütt<br />

- Bernd Wohlfarth<br />

- Ursula Fauth<br />

- Jutta Dittrich<br />

- Wahlbezirk 003/01 Schellbronn<br />

Vorsitzender<br />

- Günter Holzhauer<br />

stv. Vorsitzender<br />

- Sascha Jost<br />

Beisitzer<br />

- Kilian Jankowski<br />

- Ludmilla Saitz<br />

- Martin Schuler<br />

- Jürgen Hermann<br />

- Wahlbezirk 004/01 Steinegg<br />

Vorsitzender<br />

- Reinhold Auer<br />

stv. Vorsitzende<br />

- Birgit Lierheimer<br />

Beisitzer<br />

- Martin Wagner<br />

- Frank Holzhauer<br />

- Joachim Lutz<br />

- Heinz Gerber<br />

- Briefwahlbezirk<br />

Vorsitzende<br />

- Beate Ostenrieder<br />

stv. Vorsitzende<br />

- Rita Mast<br />

Beisitzer<br />

- Joachim Metzenbauer<br />

- Bianca Fröschle<br />

- Dorothea Scherzinger


BUNDESTAGSWAHL AM 22. SEPTEMBER 2013<br />

Zeitplan<br />

der Wahldienstgruppen 1 = von 7.50 bis 13.00 Uhr<br />

2 = von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Um 18.00 Uhr treffen sich alle Mitglieder<br />

des Wahlvorstandes im Wahllokal<br />

Wahlbezirk Zeitplan Vorsitzender Beisitzer<br />

Nr.<br />

_______________________________________________<br />

001/01 <strong>Neuhausen</strong> 1 Bürgermeister Korz Matthias Butz<br />

(Rathaus)<br />

Gabriele Bourges<br />

2 Gerd Philipp Hartmut Lutz<br />

Hannelore Lorenz<br />

001/02 <strong>Neuhausen</strong> 1 Heinrich Leicht Werner Mensing<br />

(Kindergarten)<br />

Beate Philipp<br />

2 Petra Leicht Thomas Arlitt<br />

Ralf Pierny<br />

002/01 Hamberg 1 Gustav Kern Ursula Fauth<br />

Jutta Dittrich<br />

2 Gebhard Mühlthaler Bianca Schütt<br />

Bernd Wohlfarth<br />

003/01 Schellbronn 1 Günter Holzhauer Ludmilla Saitz<br />

Jürgen Hermann<br />

2 Sascha Jost Kilian Jankowski<br />

Martin Schuler<br />

004/01 Steinegg 1 Reinhold Auer Martin Wagner<br />

Joachim Lutz<br />

2 Birgit Lierheimer Frank Holzhauer<br />

Heinz Gerber<br />

Briefwahlvorstand Beate Ostenrieder Bianca Fröschle<br />

stv. Rita Mast<br />

Joachim Metzenbauer<br />

Dorothea Scherzinger


Punkt 5<br />

Wahl des Bürgermeisters am 20. Oktober 2013<br />

a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />

b) Bestimmung der Wahlräume<br />

c) Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />

d) Bildung der Wahlvorstände<br />

Bürgermeister Korz erklärt sich für befangen und rückt in den Zuhörerbereich des<br />

Sitzungszimmers ab. Der stellvertretende Bürgermeister, Gemeinderat Günter Holzhauer,<br />

übernimmt den Vorsitz im Gremium.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag<br />

der Verwaltung die Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks,<br />

die Bestimmung der Wahlräume und die Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />

und der Wahlvorstände für die Bürgermeisterwahl am 20.Okt.2013 wie<br />

folgt:<br />

a) Bildung der allgemeinen Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks<br />

Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />

Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />

Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg<br />

Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn<br />

Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />

Der Briefwahlbezirk umfasst die Gesamtgemeinde und wird im Rathaus <strong>Neuhausen</strong><br />

eingerichtet.<br />

b) Bestimmung der Wahlräume<br />

Wahlbezirk 001/01 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Rathaus <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 20,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong><br />

Wahlbezirk 001/02 Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> - Kindergarten <strong>Neuhausen</strong>, Pforzheimer Str. 37,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong>


Wahlbezirk 002/01 Ortsteil Hamberg - Ehem. Rathaus, Hauptstraße 61,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong>-Hamberg<br />

Wahlbezirk 003/01 Ortsteil Schellbronn - Ehem. Rathaus, Hohenwarter Straße 4,<br />

75242 <strong>Neuhausen</strong>-Schellbronn<br />

Wahlbezirk 004/01 Ortsteil Steinegg<br />

- Feuerwehrgebäude beim ehem. Rathaus,<br />

Schauinslandstr. 9, 75242 <strong>Neuhausen</strong>-Steinegg<br />

c) Bildung des Gemeindewahlausschusses<br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer stellv. Beisitzer<br />

Günter Gerd Philipp Joachim Lutz Bernd Stotz<br />

Holzhauer Frank Holzhauer Werner Mensing<br />

Hartmut Lutz Silvia Didio<br />

d) Bildung der Wahlvorstände<br />

Wahlbezirk 001/01 <strong>Neuhausen</strong> (Rathaus)<br />

Die Aufgaben des Wahlvorstandes übernimmt der Gemeindewahlausschuss.<br />

Wahlbezirk 001/02 <strong>Neuhausen</strong> (Kindergarten)<br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />

Heinrich Leicht Petra Leicht Matthias Butz<br />

Beate Philipp<br />

Thomas Arlitt<br />

Christine Hochstein


Wahlbezirk 002/01 Hamberg<br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />

Gustav Kern Gebhard Bianca Schütt<br />

Mühlthaler Jutta Dittrich<br />

Ursula Fauth<br />

Bernd Wohlfarth<br />

Wahlbezirk 003/01 Schellbronn<br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />

Sascha Jost Kilian Jankowski Ralf Hildinger<br />

Martin Schuler<br />

Jürgen Hermann<br />

Ludmilla Saitz<br />

Wahlbezirk 004/01 Steinegg<br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />

Reinhold Auer Birgit Lierheimer Martin Wagner<br />

Heinz Gerber<br />

Hannelore Lorenz<br />

Friedrich Oberndörfer<br />

Briefwahlbezirk <strong>Neuhausen</strong><br />

Vorsitzender Stellvertreter Beisitzer<br />

Beate Ostenrieder Rita Mast Dorothea Scherzinger<br />

Bianca Fröschle<br />

Joachim Metzenbauer


BÜRGERMEISTERWAHL AM 20. OKTOBER 2013<br />

Zeitplan<br />

der Wahldienstgruppen 1 = von 7.50 bis 13.00 Uhr<br />

2 = von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Um 18.00 Uhr treffen sich alle Mitglieder<br />

des Wahlvorstandes im Wahllokal<br />

Wahlbezirk Zeitplan Vorsitzender Beisitzer<br />

Nr.<br />

_______________________________________________<br />

001/01 <strong>Neuhausen</strong> 1 Günter Holzhauer Werner Mensing<br />

(Rathaus)<br />

Joachim Lutz<br />

Silvia Didio<br />

2 Gerd Philipp Hartmut Lutz<br />

Frank Holzhauer<br />

Bernd Stotz<br />

001/02 <strong>Neuhausen</strong> 1 Heinrich Leicht Matthias Butz<br />

(Kindergarten)<br />

Beate Philipp<br />

2 Petra Leicht Thomas Arlitt<br />

Christine Hochstein<br />

002/01 Hamberg 1 Gustav Kern Ursula Fauth<br />

Jutta Dittrich<br />

2 Gebhard Mühlthaler Bianca Schütt<br />

Bernd Wohlfarth<br />

003/01 Schellbronn 1 Sascha Jost Ludmilla Saitz<br />

Jürgen Hermann<br />

2 Kilian Jankowski Martin Schuler<br />

Ralf Hildinger<br />

004/01 Steinegg 1 Reinhold Auer Heinz Gerber<br />

Hannelore Lorenz<br />

2 Birgit Lierheimer Friedrich Oberndörfer<br />

Martin Wagner<br />

Briefwahlvorstand Beate Ostenrieder Bianca Fröschle<br />

stv. Rita Mast<br />

Joachim Metzenbauer<br />

Dorothea Scherzinger


Punkt 6<br />

Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung<br />

der Gebietsgemeinden“ am 15.Mai 2013<br />

Bürgermeister Korz erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die Tagesordnung für<br />

die Verbandsversammlung am 15.Mai 2013, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen<br />

vorliegt.<br />

Ausweislich des vorliegenden Jahresabschlusses 2012 sind von den Verbandsgemeinden<br />

Nachzahlungen aus der Betriebskostenumlage zu leisten. Diese betragen<br />

netto für <strong>Neuhausen</strong> 2.328,42 €, für Tiefenbronn 2.399,99 € und für die Stadt Pforzheim<br />

816,81 €.<br />

Der Wirtschaftsplan 2013 hat ein Volumen von 1.037.800.--€, wovon 672.800.--€ auf<br />

den Erfolgsplan und 365.000.--€ auf den Vermögensplan entfallen. Sodann erläutert<br />

der Vorsitzende dem Gremium die wichtigsten Finanzpositionen, die sich im Erfolgsplan<br />

weitgehend an den Ansätzen des Vorjahres orientieren. Neu hinzu gekommen<br />

sind die Aufwendungen für den Abschluss einer Maschinen- und Elektronik- sowie<br />

einer Eigenschadenversicherung beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-<br />

Verband.<br />

Die Betriebskostenumlage zur Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen<br />

beträgt 631.390.--€. Hiervon sind von der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

337.956.--€, von der Gemeinde Tiefenbronn 207.472.--€ und von der Stadt Pforzheim<br />

85.962.--€ zu erbringen.<br />

Im Vermögenshaushalt ist schwerpunktmäßig der Umbau und die Verbesserung der<br />

Druckleitung vom Wasserwerk Würmtal zum Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> (80.000.--€)<br />

sowie die Tilgung von Krediten (150.000.--€) vorgesehen.<br />

In der Verbandsversammlung soll ferner über die Erhöhung der Eigenwassernutzung<br />

beraten werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Wasseraufbereitung<br />

schlägt die Verwaltung hierzu vor, den Eigenwasseranteil von bisher 50% auf 60% zu<br />

erhöhen. Die Wasserhärte wird hierbei unverändert im mittleren Härtebereich<br />

verbleiben. Neben der Feststellung der Kosten für die Erweiterung des Wasserwerks,<br />

die mit 1.488.589,71 € abschließen und somit nur geringfügig (2,7%) über der<br />

Kostenberechnung bei Maßnahmenbeginn liegen, stehen weiterhin die Beratung und<br />

Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Austausch der<br />

Druckleitung zum Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> sowie ein Sachstandsbericht zur<br />

Herstellung eines Fischabstiegs beim Wasserwerk Würmtal auf der Tagesordnung.


In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen der Ratsmitglieder auf die<br />

zurückgehenden Einnahmen aus der Stromerzeugung der Turbine im Wasserwerk<br />

hingewiesen und die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, wenn möglich bis zur<br />

Verbandsversammlung eine Aufstellung über die Einspeisungsvergütungen der<br />

letzten 10 Jahre vorzulegen. Der Bürgermeister sagt zu, soweit dies kurzfristig<br />

möglich ist, dem Wunsch Rechnung tragen. Darüber hinaus bestätigt der Vorsitzende<br />

auf Nachfrage, dass der Druckausgleichsregler im Wasserhochbehälter<br />

<strong>Neuhausen</strong> zwischenzeitlich eingebaut wurde.<br />

Aus der Mitte des Gremiums wird ferner festgestellt, dass die auf die Gemeinde<br />

<strong>Neuhausen</strong> entfallende Verbandsumlage in Höhe von 337.956.--€ nahezu identisch<br />

mit dem hierzu im kommunalen Haushalt enthaltenden Ansatz (338.500.--€) ist. Als<br />

erfreulich wird sowohl die im Jahr 2013 vorgesehene außerordentliche Tilgung in<br />

Höhe von 52.000.--€ als auch der Umstand gesehen, dass die nicht benötigten<br />

Abschreibungen in Höhe von 107.000.--€ für den Austausch der Druckleitung zum<br />

Hochbehälter <strong>Neuhausen</strong> verwendet werden können. Sofern auch im nächsten Jahr<br />

die vereinnahmten Abschreibungen nicht anderweitig benötigt werden, könnte die<br />

Maßnahme hiermit komplett finanziert werden.<br />

Zur geplanten Erneuerung der Druckleitung wird ergänzend und ohne der Untersuchung<br />

durch das Ingenieurbüro vorgreifen zu wollen, darauf hingewiesen, dass die<br />

zum Austausch vorgesehene Wasserleitung nur auf einem kurzen Teilstück aus<br />

Asbestzement besteht. Hierbei wird die Frage zu klären sein, inwieweit man die<br />

Altleitung zurückbaut.<br />

Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung<br />

abzustimmen.


Punkt 7<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage des Hau-Hu Fastnachtsvereins<br />

e.V. <strong>Neuhausen</strong> auf Überlassung des gemeindeeigenen Anwesens<br />

Pforzheimer Straße 21, Flst.Nr. 262, Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, im Wege des<br />

Erbbaurechts, zum Ausbau und zur Umnutzung des bestehenden Gebäudes<br />

mit Garagen als Vereinsheim<br />

Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Kost<br />

und Herrn Buchter vom Hau-Hu Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong>.<br />

Mit Schreiben vom 15. April 2013 hat der Hau-Hu Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong><br />

angefragt, ob die Gemeinde dem Verein das gemeindeeigene Anwesen Pforzheimer<br />

Straße 21 zur Nutzung als Vereinsheim in Erbpacht überlassen würde.<br />

Herr Buchter führt hierzu aus, dass der Verein seit längerer Zeit auf der Suche nach<br />

einem Vereinsheim - wenn möglich mit angebauter Scheune zum Bau von Umzugswagen<br />

– ist. Der bis vor Kurzem angedachte Bau einer Halle im Bereich der Monbachstraße<br />

ist für den Verein aus finanziellen Gründen nicht realisierbar. Auch<br />

anderweitige örtliche Anwesen mit Scheunen, die sich lukrativer für die Unterstellung<br />

von Wohnwagen vermieten lassen, sind für den Verein nicht zu bekommen.<br />

Aus vorgenannten Gründen hat der Verein Überlegungen angestellt, das bereits seit<br />

Jahren leer stehende Anwesen Pforzheimer Straße 21 einschließlich der auf dem<br />

Grundstück befindlichen Garagen für seine Zwecke zu nutzen. Der Umbau des<br />

teilweise unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes zum Vereinsheim soll<br />

hierbei größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit unter Beachtung der Bestimmungen des<br />

Denkmalschutz-, Brandschutz- und Baurechts erfolgen. In einem ersten Schritt soll der<br />

Gewölbekeller ausgebaut und während der Kampagne – Schmotziger Donners-tag bis<br />

Aschermittwoch – an 2 bis 3 Abenden als Bar genutzt werden. Hierzu hatte bereits im<br />

Jahr 2011 ein Gespräch mit Vertretern des Vereins, der Gemeinde und dem<br />

Landratsamt stattgefunden. Im nächsten Schritt sollen die Fenster, Türen,<br />

Treppenaufgang und die Außenfassade renoviert und somit das Gebäude optisch<br />

aufgewertet werden. Zuletzt ist dann die Modernisierung der Heizung sowie der<br />

Wasser- und Stromversorgung vorgesehen. Nach den Vorstellungen des Vereins<br />

sollen in dem Gebäude Räume entstehen für gelegentliche Übungseinheiten der<br />

Tanzgarden und anderen vereinseigenen Gruppen sowie für Vereinsversammlungen.<br />

Ob die Räumlichkeiten auch für private Zwecke vermietet werden sollen, steht derzeit<br />

noch nicht fest und soll zuvor auch mit den Nachbarn abgestimmt werden.


Bevor der Faschingsverein in weitere Planungen einsteigt möchte er von Seiten des<br />

Gemeinderates ein Signal erhalten, ob die Überlassung des Anwesens zum Ausbau<br />

als Vereinsheim in Erbpacht denkbar ist.<br />

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters ist es begrüßenswert, dass sich für das<br />

denkmalgeschützte, seit 8 Jahren leer stehende Wohnhaus nun endlich eine Anschlussnutzung<br />

abzeichnet. Ungeachtet dessen hat der Fastnachtsverein im Lauf<br />

des weiteren Verfahrens noch zahlreiche offene Fragen bezüglich der Planung, des<br />

Ausführungszeitraums, der Finanzierung, des Baurechts und des Erbbaurechts zu<br />

klären. Nach Ansicht des Vorsitzenden sollte die Gemeinde diesen Prozess positiv<br />

begleiten, damit das Anwesen Pforzheimer Straße 21 wieder einer neuen Nutzung<br />

zugeführt werden kann.<br />

In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen der Ratsmitglieder die<br />

Absicht des Vereins, das seit Jahren leer stehende Gebäude einer neuen Nutzung<br />

zuzuführen, grundsätzlich begrüßt, wenngleich auch, wie vom Bürgermeister<br />

ausgeführt, noch zahlreiche offene Fragen geklärt werden müssen. In diesem<br />

Zusammenhang wird auch angeregt zu prüfen, inwieweit für eine Sanierung des<br />

Gebäudes Zuschüsse im Rahmen von städtebaulichen Förderprogrammen beantragt<br />

werden können.<br />

Auf den Hinweis, dass das Anwesen keine Scheunengebäude zum Bau von<br />

Faschingswagen besitzt, merkt Herr Buchter an, dass in den vorhandenen<br />

Räumlichkeiten zumindest Flächen für Werk- und Lagerstätten vorhanden sind, in<br />

denen Teilelemente der Wagen hergestellt und später zusammengesetzt werden<br />

können.<br />

Im Hinblick auf den Hofbereich mit Garagen wird die Frage aufgeworfen, ob diese<br />

Fläche nicht für eine spätere Erschließung des Gebietes „Falter“ benötigt werden<br />

könnte. Bei einer langfristigen Verpachtung im Rahmen eines Erbbaurechts wird die<br />

Verfügbarkeit dieser Fläche in Frage gestellt. Aus dem Gremium wird hierzu die<br />

Auffassung vertreten, dass die Anlegung einer Erschließungsstraße zum Gebiet<br />

„Falter“ in diesem Bereich wenig sinnvoll erscheint, da das Gelände erheblich<br />

ansteigt und das gemeindeeigene Grundstück auch nicht unmittelbar an das künftige<br />

Baugebiet angrenzt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass nur unweit vom<br />

Hofbereich des Anwesens die Calwer Straße in Richtung Unterhaugstett abzweigt,<br />

weshalb eine Erschließung im Gewann „Falter“ über die Landesstraße L 573 für<br />

zweckmäßiger angesehen wird.


Ungeachtet dessen werden nochmals Bedenken geäußert, dem Verein langfristig<br />

auch die Hoffläche mit Garagen zu überlassen und angemerkt, dass auch eine fußläufige<br />

Anbindung des künftigen Baugebietes zur Ortsmitte denkbar wäre.<br />

Zu der weiterhin angestellten Überlegung, dass die Gemeinde im Hinblick auf die<br />

Erlangung höherer Zuschüsse auf die Vergabe eines Erbbaurechts verzichten und<br />

stattdessen das Anwesen dem Verein lediglich im Rahmen eines Pachtvertrages<br />

überlassen sollte, verweist der Vorsitzende auf den Umstand, dass sich ohne die Bestellung<br />

eines Erbbaurechts die Finanzierung schwierig gestalten würde. Auch<br />

erinnert Herr Korz daran, dass auch anderen Vereinen gemeindeeigene Flächen im<br />

Rahmen eines Erbbaurechts langfristig zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse:<br />

a) Das Gremium nimmt die Konzeption des Hau-Hu Fastnachtsvereins e.V.<br />

<strong>Neuhausen</strong> vom 15.April 2013 zur Umnutzung des Anwesens Pforzheimer<br />

Straße 21 in ein Vereinsheim zustimmend zur Kenntnis.<br />

b) Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, vorbehaltlich der weiteren Planung und<br />

Finanzierung der Maßnahme, dem Baugenehmigungsverfahren sowie den<br />

noch festzulegenden Konditionen im Erbbauvertrag (u.a. Laufzeit, Erbbauzins,<br />

Rückübertragung, Entschädigung) das Anwesen Pforzheimer Straße 21,<br />

Flst.Nr. 262, Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> im Wege des Erbbaurechts dem Hau-Hu<br />

Fastnachtsverein e.V. <strong>Neuhausen</strong> zur Verfügung zu stellen.


Punkt 8<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens zur<br />

Einziehung des Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />

Laiern, gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />

Gemeinderat Gerd Philipp rückt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab und<br />

begibt sich in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers.<br />

Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />

Laiern, verläuft nord-östlich des Birkenhofes im Ortsteil <strong>Neuhausen</strong>.<br />

Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />

Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />

im Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />

einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />

befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />

Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />

Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />

eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />

Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />

beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />

dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />

der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />

Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />

ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Das Grundstück Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />

Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen.


Die Parzelle Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />

werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />

Feldweg Flst.Nr. 2648.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung des Feldweges Flst.Nr.<br />

2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />

einzuleiten.


Punkt 9<br />

Anlegung Urnengrabfeld Friedhof Schellbronn –<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten<br />

DIN 18320<br />

Der Bauausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 19.Febr.2013 für die Anlegung<br />

eines weiteren Urnengrabfeldes im Friedhof Schellbronn ausgesprochen. Nach einer<br />

seinerzeit vorliegenden Kostenschätzung wurden die Aufwendungen für die<br />

Maßnahme auf 19.500.--€ veranschlagt.<br />

Die Planung wurde für die Ausschreibung weiter ausgearbeitet und die Kosten<br />

entsprechend fortgeschrieben. Laut Kostenberechnung vom 22.März 2013 betrugen<br />

die Baukosten brutto 16.400.--€.<br />

Die Maßnahme wurde hiernach beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden<br />

sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen 5 Firmen ein Gebot<br />

eingereicht haben. Das Ergebnis der Submission liegt dem Gremium zur heutigen<br />

Sitzung vor. Hiernach hat die Firma Hohmann aus Pforzheim-Huchenfeld mit einer<br />

Angebotssumme von brutto 20.660,68 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.<br />

Zu dem Umstand, dass dieses Angebot rd. 26% über der Kostenberechnung liegt,<br />

hat Landschaftsarchitekt Klenske mit Schreiben vom 26.April 2013 Stellung<br />

genommen und mögliche Ursachen für die erhebliche Abweichung dargelegt.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung, die Landschaftsbauarbeiten für die Anlegung des neuen<br />

Urnengrabfeldes im Friedhof Schellbronn an die Firma Hohmann aus Pforzheim-<br />

Huchenfeld zum Angebotspreis von brutto 20.660,68 € zu vergeben. Nachdem im<br />

Haushaltsplan 2013 lediglich 20.000.--€ für die Maßnahme veranschlagt sind, sollen<br />

die überplanmäßigen Ausgaben im Nachtragshaushaltsplan 2013 berücksichtigt<br />

werden.


Punkt 10<br />

Verschiedenes<br />

Brandschutzkonzept für den Kindergarten <strong>Neuhausen</strong><br />

Am 15.April 2013 hatte im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des<br />

Kindergartens in <strong>Neuhausen</strong> eine Besichtigung des Gebäudes mit der Gemeindeverwaltung,<br />

dem planenden Architekten Morlock aus Königsbach-Stein und Kreisbaumeister<br />

Wagner stattgefunden.<br />

Zu dem hierbei vom Kreisbaumeister geforderten Brandschutzkonzept hat Architekt<br />

Morlock ein Angebot des Fachbüros Geburtig aus Weimar eingeholt. Hiernach<br />

belaufen sich die Kosten für das Gutachten auf brutto 5.122,95 €.<br />

Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, das Planungsbüro Geburtig nach<br />

Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts<br />

für den Kindergarten in <strong>Neuhausen</strong> zu beauftragen.

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