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Protokoll - Neuhausen Enzkreis

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Hierbei zeigen sich die geringsten Disparitäten bei folgenden Sitzzahlen bzw. Verteilungen:<br />

A) 16 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 1,76)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 8,99)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,59)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,85)<br />

Saldiert: 19,19<br />

B) 17 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 6 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 4,37)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 5 Vertreter (Überrepräsentanz: + 7,35)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 3 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 5,62)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 3 Vertreter (Überrepräsentanz: + 2,09)<br />

Saldiert: 19,43<br />

C) 22 Gemeinderatssitze<br />

Wohnbezirk/Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> 8 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 1,30)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Schellbronn 6 Vertreter (Überrepräsentanz: + 0,08)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Hamberg 4 Vertreter (Unterrepräsentanz: - 2,51)<br />

Wohnbezirk/Ortsteil Steinegg 4 Vertreter (Überrepräsentanz: + 4,97)<br />

Saldiert: 8,86<br />

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der<br />

Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.<br />

Dem Satzungsgeber ist ein Ermessensspielraum eingeräumt, weil die genannten<br />

Kriterien nicht strikt zu beachten, sondern nur zu berücksichtigen sind. Das<br />

Ermessen wird allerdings begrenzt durch das Verbot, das im Maßstab des<br />

Bevölkerungsanteils zum Ausdruck kommende Prinzip einer verhältnismäßigen<br />

Vertretung der Ortsteile ganz preiszugeben oder in einer das Gerechtigkeitsgefühl<br />

grob verletzenden Weise zurückzudrängen. Die Kriterien sind oftmals gegenläufig, so<br />

dass eine Abwägung vorzunehmen ist.

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