Protokoll - Neuhausen Enzkreis
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Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte<br />
hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile ist rechtlich<br />
zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse<br />
durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt.<br />
Die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen<br />
markiert, lässt sich wegen der Vielgestalt der zu berücksichtigenden<br />
örtlichen Verhältnisse nicht generell und abstrakt sondern nur im jeweiligen<br />
Einzelfall bestimmen. Die vom Innenministerium für zulässig gehaltene gemeindereformbedingte<br />
Über- oder Unterrepräsentation bis zu 20% darf nicht schematisch<br />
angewandt werden, sondern ist eher als Anhalt für die Praxis zu verstehen.<br />
Zu den örtlichen Verhältnissen gehören unter anderem die im Rahmen der<br />
Gemeindereform abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen. In der Eingliederungsvereinbarung<br />
über den Zusammenschluss der Gemeinden Hamberg,<br />
<strong>Neuhausen</strong> und Steinegg zu der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 20.12.1972 war<br />
bezüglich der Verteilung der Gemeinderatssitze geregelt, dass jeder Ortsteil vorweg<br />
zwei und darüber hinaus so viele weitere Sitze erhält, wie von den restlichen Sitzen<br />
im Verhältnis der Bevölkerungsanteile auf die jeweiligen Ortsteile entfallen. Die<br />
selbständige Gemeinde Schellbronn ist erst am 01.01.1975 aufgrund der vom<br />
Staatsgerichtshof verfügten Rechtsfolgevereinbarung mit der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
vereinigt worden.<br />
Legt man diese in der Eingliederungsvereinbarung getroffene Regelung im Hinblick<br />
auf die momentan in der Hauptsatzung festgelegte Sitzzahl (16) zugrunde und bezieht<br />
man die Gemeinde Schellbronn sinngemäß in diese Vereinbarung ein, ergibt<br />
sich folgende Sitzverteilung:<br />
Sockelsitze Restsitze verteilt Sitze gesamt<br />
nach D’Hondt<br />
<strong>Neuhausen</strong> 2 3 5<br />
Schellbronn 2 2 4<br />
Hamberg 2 2 4<br />
Steinegg 2 1 3