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Protokoll - Neuhausen Enzkreis

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Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte<br />

hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile ist rechtlich<br />

zu beanstanden, wenn sie sich nicht am Maßstab der örtlichen Verhältnisse<br />

durch überwiegende sachliche Gründe rechtfertigen lässt.<br />

Die Grenze, die das Maß zulässiger Abweichung von einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsanteilen<br />

markiert, lässt sich wegen der Vielgestalt der zu berücksichtigenden<br />

örtlichen Verhältnisse nicht generell und abstrakt sondern nur im jeweiligen<br />

Einzelfall bestimmen. Die vom Innenministerium für zulässig gehaltene gemeindereformbedingte<br />

Über- oder Unterrepräsentation bis zu 20% darf nicht schematisch<br />

angewandt werden, sondern ist eher als Anhalt für die Praxis zu verstehen.<br />

Zu den örtlichen Verhältnissen gehören unter anderem die im Rahmen der<br />

Gemeindereform abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen. In der Eingliederungsvereinbarung<br />

über den Zusammenschluss der Gemeinden Hamberg,<br />

<strong>Neuhausen</strong> und Steinegg zu der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> vom 20.12.1972 war<br />

bezüglich der Verteilung der Gemeinderatssitze geregelt, dass jeder Ortsteil vorweg<br />

zwei und darüber hinaus so viele weitere Sitze erhält, wie von den restlichen Sitzen<br />

im Verhältnis der Bevölkerungsanteile auf die jeweiligen Ortsteile entfallen. Die<br />

selbständige Gemeinde Schellbronn ist erst am 01.01.1975 aufgrund der vom<br />

Staatsgerichtshof verfügten Rechtsfolgevereinbarung mit der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

vereinigt worden.<br />

Legt man diese in der Eingliederungsvereinbarung getroffene Regelung im Hinblick<br />

auf die momentan in der Hauptsatzung festgelegte Sitzzahl (16) zugrunde und bezieht<br />

man die Gemeinde Schellbronn sinngemäß in diese Vereinbarung ein, ergibt<br />

sich folgende Sitzverteilung:<br />

Sockelsitze Restsitze verteilt Sitze gesamt<br />

nach D’Hondt<br />

<strong>Neuhausen</strong> 2 3 5<br />

Schellbronn 2 2 4<br />

Hamberg 2 2 4<br />

Steinegg 2 1 3

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