Protokoll - Neuhausen Enzkreis
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Nach dem d´Hondtschen Berechnungssystem, das bisher nach dem Kommunalwahlgesetz<br />
bei der Sitzverteilung angewendet wurde, ergibt sich bei 16 Ratssitzen<br />
folgende Sitzverteilung:<br />
<strong>Neuhausen</strong><br />
Schellbronn<br />
Hamberg<br />
Steinegg<br />
6 Sitze<br />
4 Sitze<br />
3 Sitze<br />
3 Sitze.<br />
Diese Sitzverteilung ergibt sich ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren nach<br />
Sainte-Lague/Schepers, das nach dem vom Landtag Baden-Württemberg am<br />
11.April 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und<br />
gemeindehaushaltlicher Vorschriften künftig im Kommunalwahlgesetz Anwendung<br />
findet.<br />
Nach § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung haben die Gemeinden mit unechter Teilortswahl<br />
die Möglichkeit, in der Hauptsatzung variable Sitzzahlen zwischen der nächstniedrigeren<br />
(14) und der nächsthöheren Gemeindegröße (22) zu wählen. Durch diese Regelung<br />
wird ein höheres Maß an Flexibilität des Gemeinderates hinsichtlich der Sitzzahl<br />
bei der unechten Teilortswahl angestrebt. Die Gemeinden können dadurch die<br />
Gemeinderatssitze proporzgerechter auf die Wohnbezirke aufteilen. Allerdings<br />
begründet diese erhöhte Flexibilität auch eine Verpflichtung für den Satzungsgeber,<br />
zu prüfen, ob durch Abweichung von der allgemein gültigen Sitzzahl eine bessere<br />
Verteilung möglich ist.<br />
Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die möglichen Sitzzahlen, in verschiedene<br />
Konstellationen auf die Wohnbezirke verteilt, eine aus der Rechtsprechung entwickelte<br />
Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der geringsten Disparitäten durchgeführt.<br />
Hierbei wird die Über- bzw. Unterrepräsentation berechnet, in dem der Quotient<br />
von Gesamteinwohnerzahl und Zahl der Gemeinderatssitze (Schlüsselzahl) mit der<br />
dem Wohnbezirk zugeteilten Sitzzahl multipliziert (ergibt Einwohnerrichtzahl) und die<br />
Differenz zwischen dieser Einwohnerrichtzahl und der tatsächlichen Einwohnerzahl<br />
des Wohnbezirks durch die Einwohnerrichtzahl dividiert wird. Das Ergebnis besagt,<br />
wie viel Prozent der Sitze des Einwohnerbezirks über das hinausgehen oder hinter<br />
dem zurückbleiben, was ihm aufgrund seines Bevölkerungsanteils zustünde.