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Protokoll - Neuhausen Enzkreis

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Nach dem d´Hondtschen Berechnungssystem, das bisher nach dem Kommunalwahlgesetz<br />

bei der Sitzverteilung angewendet wurde, ergibt sich bei 16 Ratssitzen<br />

folgende Sitzverteilung:<br />

<strong>Neuhausen</strong><br />

Schellbronn<br />

Hamberg<br />

Steinegg<br />

6 Sitze<br />

4 Sitze<br />

3 Sitze<br />

3 Sitze.<br />

Diese Sitzverteilung ergibt sich ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren nach<br />

Sainte-Lague/Schepers, das nach dem vom Landtag Baden-Württemberg am<br />

11.April 2013 beschlossenen Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und<br />

gemeindehaushaltlicher Vorschriften künftig im Kommunalwahlgesetz Anwendung<br />

findet.<br />

Nach § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung haben die Gemeinden mit unechter Teilortswahl<br />

die Möglichkeit, in der Hauptsatzung variable Sitzzahlen zwischen der nächstniedrigeren<br />

(14) und der nächsthöheren Gemeindegröße (22) zu wählen. Durch diese Regelung<br />

wird ein höheres Maß an Flexibilität des Gemeinderates hinsichtlich der Sitzzahl<br />

bei der unechten Teilortswahl angestrebt. Die Gemeinden können dadurch die<br />

Gemeinderatssitze proporzgerechter auf die Wohnbezirke aufteilen. Allerdings<br />

begründet diese erhöhte Flexibilität auch eine Verpflichtung für den Satzungsgeber,<br />

zu prüfen, ob durch Abweichung von der allgemein gültigen Sitzzahl eine bessere<br />

Verteilung möglich ist.<br />

Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die möglichen Sitzzahlen, in verschiedene<br />

Konstellationen auf die Wohnbezirke verteilt, eine aus der Rechtsprechung entwickelte<br />

Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der geringsten Disparitäten durchgeführt.<br />

Hierbei wird die Über- bzw. Unterrepräsentation berechnet, in dem der Quotient<br />

von Gesamteinwohnerzahl und Zahl der Gemeinderatssitze (Schlüsselzahl) mit der<br />

dem Wohnbezirk zugeteilten Sitzzahl multipliziert (ergibt Einwohnerrichtzahl) und die<br />

Differenz zwischen dieser Einwohnerrichtzahl und der tatsächlichen Einwohnerzahl<br />

des Wohnbezirks durch die Einwohnerrichtzahl dividiert wird. Das Ergebnis besagt,<br />

wie viel Prozent der Sitze des Einwohnerbezirks über das hinausgehen oder hinter<br />

dem zurückbleiben, was ihm aufgrund seines Bevölkerungsanteils zustünde.

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