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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Sept.2013<br />

Punkt 1<br />

Fragen der Zuhörer<br />

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.


Punkt 2<br />

Bekanntgaben<br />

1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />

23.Juli 2013<br />

Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />

Sitzung am 23.Juli 2013<br />

- beschlossen hat, Frau Katja Einloft aus Steinegg mit der Überarbeitung und<br />

späteren Betreuung der Homepage der Gemeinde zu beauftragen. Frau Einloft wird<br />

hierzu <strong>im</strong> Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der<br />

Gemeinde angestellt;<br />

- über eine Anfrage der Vorsitzenden des Katholischen Pfarrgemeinderates St.<br />

Urban und Vitus <strong>Neuhausen</strong> zur künftigen Verwendung des Anwesens Liebenzeller<br />

Straße 1 Ortsteil Steinegg nach dem Umzug des Pflegehe<strong>im</strong>s St. Josef in das neue<br />

Gebäude gegenüber der Verbandsschule beraten hat. Hierbei hat das Gremium<br />

derzeit keinen Verwendungszweck der politischen Gemeinde für das Anwesen<br />

gesehen;<br />

- entschieden hat, bei den Grundstückseigentümern <strong>im</strong> künftigen Wohnbaugebiet<br />

„Ettern“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg durch eine Umfrageaktion das Interesse bzw. den<br />

Bedarf an einer Baulanderschließung zu ermitteln;<br />

- drei Personalentscheidungen <strong>im</strong> Bereich der kommunalen Kindergärten getroffen<br />

hat.<br />

2. Leistungsschau des Musikvereins <strong>Neuhausen</strong> am 29.Sept.2013<br />

Am 29.Sept.2013 findet die diesjährige Leistungsschau rund um die Monbachhalle in<br />

<strong>Neuhausen</strong> statt. Der Vorsitzende des ausrichtenden Musikvereins <strong>Neuhausen</strong> lädt<br />

die Mitglieder des Gemeinderates zu dieser Veranstaltung herzlich ein.


Punkt 3<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012<br />

Der Entwurf der Jahresrechnung 2012 wurde in der Finanzausschusssitzung am<br />

09.April 2013 eingehend vorberaten. Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf<br />

wurde zugest<strong>im</strong>mt und die Jahresrechnung 2012 zur Beschlussfassung an den<br />

Gemeinderat verwiesen. Dem Gremium liegen zur heutigen Sitzung der kassenmäßige<br />

Abschluss, die Feststellung des Rechnungsergebnisses mit Rechenschaftsbericht<br />

sowie eine Vermögensübersicht zum 31.Dez.2012 vor.<br />

Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler beträgt die Zuführungsrate<br />

vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt 1.155.789,70 Euro. Im Haushaltsplan<br />

2012 war von einer Zuführungsrate von 1.046.000 Euro ausgegangen<br />

worden. Die Verbesserung beträgt 109.790 Euro.<br />

Gegenüber dem Haushaltsplan ergeben sich Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen<br />

(+ 75.000 Euro) und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen<br />

(+ 15.000 Euro). Minderausgaben von 20.000 Euro sind be<strong>im</strong> sächlichen Verwaltungsund<br />

Betriebsaufwand zu verzeichnen.<br />

Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von<br />

632.765,49 Euro, wohingegen <strong>im</strong> Haushaltsplan 2012 noch von einer Rücklagenzuführung<br />

von 397.300 Euro ausgegangen worden war. Die Rücklagenzuführung fällt<br />

somit um 235.465 Euro höher aus als erwartet.<br />

Die Verbesserung <strong>im</strong> Vergleich zum Haushaltsplan ist auf die höhere Zuführung vom<br />

Verwaltungshaushalt (+ 109.790 Euro) und höhere Erlöse be<strong>im</strong> Verkauf von Baugrundstücken<br />

(+ 82.000 Euro) zurückzuführen. Mehrausgaben sind be<strong>im</strong> Rathausumbau<br />

(+ 25.000 Euro) zu verzeichnen. Einsparungen ergeben sich bei der Sanierung von<br />

Wohngebäuden (- 20.000 Euro) und den Zuweisungen an den Schulverband (-<br />

15.400 Euro).


In seiner Schlussbetrachtung stellt Gemeindekämmerer Schuler zusammenfassend<br />

fest, dass die Jahresrechnung 2012 deutlich besser als <strong>im</strong> Haushaltsplan veranschlagt<br />

abgeschlossen werden konnte. Erstmals seit dem Jahr 2008 wurde wieder der<br />

Substanzverlust aller Vermögenswerte der Gemeinde, die einer Wertminderung unterliegen,<br />

erwirtschaftet. Zur Erläuterung des Rechnungsergebnisses wird auf den der<br />

Jahresrechnung beigefügten Rechenschaftsbericht verwiesen.<br />

In der sich anschließenden Beratung unterstreicht Gemeinderat Günter Holzhauer die<br />

Notwendigkeit, dass die Jahresrechnung zeitnah erstellt wird, damit in finanzieller<br />

Hinsicht eine gewisse Planungssicherheit gegeben ist. Auch für das Rechnungsjahr<br />

2012 wurde diese zeitliche Vorgabe wieder eingehalten, weshalb der Finanzausschuss<br />

bereits in seiner Sitzung am 09.April 2013 das Ergebnis der Jahresrechnung beraten<br />

konnte. Hierbei konnte festgestellt werden, dass das Jahr 2012 mit einem recht<br />

positiven Ergebnis abschließt.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Holzhauer hat sich die insgesamt positive Entwicklung<br />

bereits <strong>im</strong> Lauf des Rechnungsjahres gezeigt. So konnte der Überschuss <strong>im</strong><br />

Verwaltungshaushalt bei der Erstellung des Nachtragshaushalts 2012 von 722.450.--€<br />

auf 1.046.000.--€ (+ 323.550.--€) erhöht werden. Diese positive Tendenz hat bis zum<br />

Jahresende angehalten, weshalb eine weitere Verbesserung um 109.789.--€ auf<br />

1.155.789.--€ eingetreten ist. Da auch <strong>im</strong> Vermögenshaushalt ein Überschuss von<br />

125.676.--€ erzielt werden konnte, ist es möglich, der allgemeinen Rücklage allein aus<br />

dem Rechnungsergebnis 235.465.--€ zuzuführen. Unter Berücksichtigung der bereits<br />

geplanten Rücklagenzuführung in Höhe von 397.300.--€ ergibt sich somit eine Stärkung<br />

der Rücklagen um insgesamt 632.765.--€. Eine angemessene und ausreichende<br />

Rücklagenbildung ist nach Ansicht des stellvertretenden Bürgermeisters unerlässlich,<br />

damit haushaltsmäßige Risiken, die <strong>im</strong>mer wieder auftreten können, jederzeit abgedeckt<br />

werden können. Dies hat das Jahr 2010 mit seinem enormen Fehlbetrag <strong>im</strong><br />

Verwaltungshaushalt deutlich vor Augen geführt.<br />

Als weiteren positiven Aspekt wird die Tatsache hervorgehoben, dass es <strong>im</strong> Jahr 2012<br />

wieder möglich war, außergewöhnlich hohe Haushaltsausgabereste zu bilden. Allein <strong>im</strong><br />

Vermögenshaushalt sind es 1.423.200.--€. Die größten Posten sind die Siedlungsstraße<br />

in Hamberg mit 297.000.--€, die Maßnahmen in der Schwarzwaldstraße in<br />

Steinegg mit 337.000.--€ und be<strong>im</strong> Tannenweg in Hamberg mit 377.500.--€ sowie der<br />

Erwerb eines Fahrzeugs für die Feuerwehr in Hamberg mit 190.000.--€. Dies führt unter<br />

anderem dazu, dass die Liquidität der Gemeindekasse stets gewährleistet ist und<br />

darüber hinaus – wenn auch in geringerem Umfang als in früheren Jahren - die<br />

Möglichkeit zu Festgeldanlagen besteht, die wiederum zu Zinserträgen führen.


Zu den Außenständen der Gemeinde vermerkt Gemeinderat Holzhauer, dass sich diese<br />

gegenüber dem Vorjahr deutlich, nämlich um 131.769.--€ vermindert haben. Zum<br />

31.Dez.2012 werden noch Forderungen in Höhe von 562.149.--€ ausgewiesen. Hierbei<br />

handelt es sich insbesondere um Abwassergebühren für das 4. Quartal 2012 in Höhe<br />

von 164.497.--€, Wassergebühren für das 4. Quartal 2012 in Höhe von 147.158.--€ und<br />

Gewerbesteuer in Höhe von 118.594.--€. In diesem Zusammenhang wird die Feststellung<br />

getroffen, dass die Forderungen werthaltig sind und in angemessener Frist<br />

realisiert werden können bzw. bereits bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Auch<br />

wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Kämmerei bemüht ist, die Außenstände<br />

verstärkt auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen und Beträge, die nicht mehr beigetrieben<br />

werden können, auszubuchen. Nach Ansicht des stellvertretenden Bürgermeisters<br />

entspricht dies den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns und wird mit Sicherheit<br />

vom Gemeinderat ausdrücklich gebilligt.<br />

Abschließend spricht Gemeinderat Holzhauer der Verwaltung, insbesondere Bürgermeister<br />

Korz, Gemeindekämmerer Schuler und dessen Stellvertreter, Herrn Hildinger,<br />

für die gute Arbeit be<strong>im</strong> Vollzug des Haushaltsplanes 2012 sowie für die umfangreichen<br />

Sitzungsunterlagen und detaillierten Ausführungen den Dank des Gemeinderates aus.<br />

Ohne weitere Aussprache wird die vorliegende Jahresrechnung 2012 vom Gemeinderat<br />

einst<strong>im</strong>mig festgestellt.


Punkt 4<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung (Entwidmung) des<br />

Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann Laiern<br />

Gemeinderat Gerd Philipp erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab in<br />

den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />

Laiern, verläuft nordöstlich des Birkenhofes <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Lageplan bereits<br />

an anderer Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt).<br />

Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />

Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />

<strong>im</strong> Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />

einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />

befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />

Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />

Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />

eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />

Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />

beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />

dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />

der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />

Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />

ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Die Parzelle Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />

Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen. Das<br />

Grundstück Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />

werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />

Feldweg Flst.Nr. 2648.


In seiner Sitzung am 14.Mai 2013 hatte der Gemeinderat die vorstehende Beurteilung<br />

der Verwaltung geteilt und deshalb beschlossen, das Verfahren zur<br />

Einziehung des Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des<br />

Straßengesetzes für Baden-Württemberg einzuleiten.<br />

Der Ratsbeschluss über die beabsichtigte Einziehung des Weges wurde <strong>im</strong><br />

Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> Nr. 21 vom 23.Mai 2013 öffentlich bekannt<br />

gemacht und auf die Möglichkeit verwiesen, hiergegen innerhalb von drei Monaten<br />

ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

be<strong>im</strong> Bürgermeisteramt <strong>Neuhausen</strong> Einwendungen zu erheben.<br />

Während dieser Frist sind keine Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung die Einziehung (Entwidmung) des Weges Flst.Nr. 2611<br />

Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.


Punkt 5<br />

Projekt zur Verbesserung der Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong> –<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

zum Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“<br />

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 30.April 2013 über die grundsätzliche<br />

Teilnahme der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> an einem Zweckverband „Breitbandversorgung<br />

<strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“ beraten. Seinerzeit hatte das Gremium die Entscheidung<br />

vertagt, bis mit der Kreisverwaltung geklärt ist, ob die beteiligten Kommunen nach<br />

der noch zu beschließenden Verbandssatzung die Möglichkeit besitzen, aus dem<br />

Zweckverband austreten zu können bzw. wie die in den jeweiligen Gemeinden<br />

bereits vorhandene Telekommunikations-Infrastruktur sowohl monetär als auch<br />

rechtlich in den Verband einfließt.<br />

Ausweislich der nun den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorliegenden umfangreichen<br />

Verwaltungsbeilagen sind die vorgenannten Fragen zwischenzeitlich geklärt.<br />

So ist in § 18 des Entwurfs der Verbandssatzung geregelt, dass bei einer Auflösung<br />

des Verbandes oder be<strong>im</strong> Ausscheiden einzelner Mitglieder neben den Anlagen des<br />

Zweckverbandes vorhandenes Vermögen (z.B. Konten etc.) den<br />

Verbandsmitgliedern entsprechend ihrer Beteiligungsquote an den Umlagen zufällt.<br />

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters beträgt der Gesamtumlageanteil der<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> an der Zuführung 26.329.--€, die Beteiligungsquote der<br />

Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> be<strong>im</strong> Zweckverband liegt bei 1,68 %. Die Kosten für den<br />

örtlichen FTTC-Ausbau wurden bisher noch nicht ermittelt.<br />

Im Gremium wird der Beitritt zum Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“<br />

allgemein positiv bewertet und deshalb gemäß dem Vorschlag der Verwaltung<br />

einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse gefasst:<br />

a) Der Gemeinderat n<strong>im</strong>mt das von der Firma tkt teleconsult überarbeitete Netzentwicklungskonzept<br />

einschließlich überarbeiteter Wirtschaftlichkeitsanalyse<br />

für ein kreisweites Glasfasernetz, die Kostenübersicht für die einzelnen<br />

Gemeinden sowie den Entwurf einer Zweckverbandssatzung zur Kenntnis.<br />

b) Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> zum<br />

Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“ nach Maßgabe des vorliegenden<br />

Satzungsentwurfs (Stand: 15.07.2013).


Punkt 6<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf<br />

Gewährung eines Zuschusses für Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> Gemeindezentrum<br />

St. Wolfgang in Hamberg<br />

Die Gemeinderäte Gustav Kern und Gebhard Mühlthaler erklären sich für befangen<br />

und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Mit Schreiben vom 30.Aug.2013 hat der St. Wolfgang-Verein bei der Gemeinde um<br />

einen Zuschuss für notwendige Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> Gemeindezentrum St.<br />

Wolfgang in Hamberg gebeten. Dem Antrag liegen die Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnungen für die Jahre 2010 – 2012 und die Jahresvergleiche der Jahre 1990 –<br />

2012 bei. Die veranschlagten Renovierungskosten betragen 151.903.--€ brutto.<br />

In seinem Schreiben hat der Verein darauf hingewiesen, dass in den 35 Jahren, in<br />

denen die Einrichtung besteht, bis auf wenige Ausnahmen keine Anträge auf<br />

Investitionszuschüsse an die Gemeinde gestellt wurden und auch der kommunale<br />

Betriebskostenzuschuss bescheiden geblieben ist. Aus diesem Grund hofft der<br />

Verein nun, dass die politische Gemeinde die sich nach jetzigem Planungsstand<br />

ergebende Finanzierungslücke in Höhe von rd. 79.903.—€ übern<strong>im</strong>mt. Im Gegenzug<br />

würde der Gemeinde, ähnlich wie be<strong>im</strong> Schwalbennest in <strong>Neuhausen</strong> bzw. dem<br />

Pallottisaal in Steinegg, ein Mitbenutzungsrecht an den Räumlichkeiten für die<br />

örtlichen Vereine und Gruppierungen sowie für sonstige öffentliche Veranstaltungen<br />

eingeräumt werden.<br />

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden bieten der Katholische Kirchenfond<br />

Hamberg als Eigentümer und der St. Wolfgang-Verein als Verwalter des Gemeindezentrums<br />

St. Wolfgang mit ihrer Halle eine zentrale Begegnungsstätte für das öffentliche<br />

Leben in Hamberg an. Daher bestand bisher auch kein Bedarf, eigene<br />

kommunale Räumlichkeiten u.a. für Vereine und Gruppierungen in Hamberg vorzuhalten.


Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sich die politische Gemeinde an den<br />

geplanten Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> St. Wolfgangzentrum – voraussichtliche<br />

Baukosten 151.903.--€ brutto – finanziell beteiligt. Die Gemeinde gewährt hierzu<br />

einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50% der abgerechneten<br />

Baukosten gemäß Kostenfeststellung, max<strong>im</strong>al jedoch 75.000.--€. Nachdem <strong>im</strong><br />

Haushaltsplan 2013 keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,<br />

sind diese <strong>im</strong> Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2013 neu zu veranschlagen.<br />

Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Beteiligten über den<br />

Abschluss einer Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts<br />

zu Gunsten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> – vergleichbar mit dem<br />

Pallottisaal in Steinegg bzw. dem Schwalbennest in <strong>Neuhausen</strong> – zu verhandeln.<br />

In der sich anschließenden Beratung wird <strong>im</strong> Gremium allgemein anerkannt, dass<br />

das St. Wolfgangzentrum eine zentrale Begegnungsstätte für das öffentliche Leben<br />

in Hamberg darstellt, durch dessen Bestehen für die politische Gemeinde bisher kein<br />

Bedarf bestand, eigene kommunale Räumlichkeiten u.a. für Vereine und<br />

Gruppierungen <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg vorzuhalten. Auch wird bestätigt, dass für die<br />

Unterhaltung der Einrichtung seit deren Bestand bis auf wenige Ausnahmen keine<br />

Anträge auf Investitionszuschüsse an die Gemeinde gestellt wurden. Insoweit findet<br />

der vorstehend formulierte Vorschlag der Verwaltung weitgehend Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Allerdings wird es für zweckmäßig erachtet, die Vereinbarung über das Mitbenutzungsrecht<br />

der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahme abzuschließen. Darüber<br />

hinaus wird es in Anbetracht der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit für unwahrscheinlich<br />

angesehen, dass mit den Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen<br />

wird, weshalb die Finanzierung des kommunalen Zuschusses <strong>im</strong> Haushaltsplan 2014<br />

erfolgen sollte.<br />

Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird ferner angemerkt, dass gegen eine Bezuschussung<br />

der Renovierungsarbeiten <strong>im</strong> Wolfgangzentrum in der von der Verwaltung<br />

vorgeschlagenen Höhe grundsätzlich keine Bedenken bestehen, jedoch wird die<br />

in der vorliegenden Aufstellung enthaltene Erneuerung des Bodens der Tennishalle<br />

kritisch beurteilt. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass in der Vergangenheit<br />

beispielsweise Investitionsmaßnahmen an den örtlichen Sportplätzen mit<br />

einer erheblich niedrigeren Zuschussquote als 50% gefördert wurden und insoweit<br />

eine Gleichbehandlung angemahnt.


Hierzu wird von Gemeinderat Mühlthaler, dessen Wortmeldung aus dem Zuhörerraum<br />

vom Gremium zugelassen wird, angemerkt, dass mit den Einnahmen aus dem<br />

Betrieb der Tennishalle die laufenden Aufwendungen für alle Bereiche der Einrichtung<br />

erwirtschaftet werden. Im Hinblick auf eine in den vorliegenden Unterlagen<br />

enthaltene Vermögensposition in Höhe von rd. 25.000.—€ verweist Herr Mühlthaler<br />

auf die Notwendigkeit zur Bildung von Rücklagen für eine in den nächsten Jahren anstehende<br />

umfangreiche Dachsanierung sowie die Fenstererneuerung auf der<br />

Ostseite der Tennishalle.<br />

Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts wird aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />

der vom Verwaltungsvorschlag abweichende Antrag gestellt, für die in der<br />

vorliegenden Aufstellung enthaltene Erneuerung des Bodens der Tennishalle<br />

(Kostenaufwand 27.160.--€) einen einmaligen Investitionszuschuss von 20% zu<br />

gewähren. Die restlichen Arbeiten sollen wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit<br />

einer Quote von 50% bezuschusst werden, wobei die max. Zuschusshöhe 75.000.--€<br />

betragen soll.<br />

Es kommt zunächst der weitergehende Antrag der Verwaltung zur Abst<strong>im</strong>mung.<br />

Sodann beschließt der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, dass<br />

sich die politische Gemeinde an den geplanten Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> St.<br />

Wolfgangzentrum – voraussichtliche Baukosten 151.903.--€ brutto – finanziell<br />

beteiligt. Die Gemeinde gewährt hierzu einen einmaligen Investitionszuschuss in<br />

Höhe von 50% der abgerechneten Baukosten gemäß Kostenfeststellung, max<strong>im</strong>al<br />

jedoch 75.000.--€. Nachdem <strong>im</strong> Gremium davon ausgegangen wird, dass angesichts<br />

der fortgeschrittenen Jahreszeit mit den Bauarbeiten in diesem Jahr nicht mehr<br />

begonnen wird, soll die Finanzierung des kommunalen Zuschusses <strong>im</strong> Haushaltsplan<br />

2014 erfolgen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit den Beteiligten<br />

über den Abschluss einer Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts<br />

<strong>im</strong> St. Wolfgangzentrum zu Gunsten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />

– vergleichbar mit dem Pallottisaal in Steinegg bzw. dem Schwalbennest in<br />

<strong>Neuhausen</strong> – zu verhandeln und den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung<br />

dem Gemeinderat zeitnah vorzulegen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-St<strong>im</strong>men und 2 Enthaltungen.<br />

Der vorstehende Antrag aus den Reihen der Ratsmitglieder kommt somit nicht mehr<br />

zur Abst<strong>im</strong>mung.


Punkt 7<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf<br />

Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Gemeindezentrum St.<br />

Wolfgang in Hamberg<br />

Die Gemeinderäte Gustav Kern und Gebhard Mühlthaler erklären sich für befangen<br />

und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Im Jahr 1984 hatte der Gemeinderat beschlossen, für die Nutzung des St. Wolfgangzentrums<br />

sowie der Halle des F.C. Hamberg/Kleintierzüchtervereins Hamberg durch<br />

die örtlichen Vereine und für öffentliche Veranstaltungen den Trägern einen<br />

Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7.000.—DM (3.579.--€) zu gewähren.<br />

Der St. Wolfgang-Verein hat nun in Anbetracht der seit 1984 deutlich gestiegenen<br />

Unterhaltungskosten darum gebeten, den anteiligen Zuschuss für das<br />

Gemeindezentrum in Höhe von 2.700.--€ zu erhöhen.<br />

Bürgermeister Korz erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung am 27.Nov.2012 beschlossen hat, den laufenden Zuschuss für das<br />

Gemeindezentrum Pallottisaal von bisher 2.045, 17 € (aus dem Jahr 1998) ab<br />

01.Jan.2013 auf 4.045.--€ (+ 97,78 %) anzuheben.<br />

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den laufenden Zuschussanteil für das Gemeindezentrum<br />

St. Wolfgang ab 01.Jan.2014 von bisher 2.700.--€ auf 5.340.--€ zu<br />

erhöhen.<br />

Im Gremium bestehen gegen den Vorschlag der Verwaltung keine Einwendungen,<br />

jedoch wird es für sinnvoll erachtet, dass in diesem Zusammenhang auch der<br />

anteilige Betriebskostenzuschuss für die Halle des FC. Hamberg/Kleintierzüchtervereins<br />

Hamberg entsprechend erhöht wird. Allerdings sollte auch hierzu ein entsprechender<br />

Antrag vorliegen.


Der Gemeinderat spricht sich deshalb auf Antrag aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />

dafür aus, die Entscheidung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf Erhöhung<br />

des Betriebskostenzuschusses für das Gemeindezentrum St. Wolfgang bis zur<br />

nächsten Sitzung zu vertagen, damit alle drei Vereine – unter Vorlage der<br />

vollständigen Unterlagen – einen gemeinsamen Antrag bei der Gemeinde einreichen<br />

können.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-St<strong>im</strong>men, 1 Gegenst<strong>im</strong>me und 2<br />

Enthaltungen.


Punkt 8<br />

Verschiedenes<br />

1. Motorschaden an dem alten Holder C 242 des Gemeindebauhofs<br />

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass die Problematik mit<br />

dem Motorschaden an dem alten Holder C 242 des Gemeindebauhofs, an dem<br />

während der Übergangszeit bis zur Auslieferung des Neufahrzeugs ein Motorschaden<br />

aufgetreten ist, zwischenzeitlich mit der Firma Kälber einvernehmlich geklärt<br />

wurde. Die von der Firma Kälber geforderte Kostenbeteiligung wurde weitgehend von<br />

der kommunalen Haftpflichtversicherung be<strong>im</strong> Badischen Gemeinde-Versicherungsverband<br />

in Karlsruhe übernommen<br />

2. Farbe des neuen Dienstfahrzeugs für den Bauhof / Wasserversorgung<br />

In seiner Sitzung am 23.Juli 2013 hatte der Gemeinderat beschlossen, für den<br />

Gemeindebauhof / Wasserversorgung einen VW Caddy be<strong>im</strong> Autohaus Weeber aus<br />

Weil der Stadt anzuschaffen. Auf Anfrage aus der Mitte der Ratsmitglieder berichtet<br />

der Vorsitzende, dass das neue Fahrzeug in der Farbe Rot bestellt wurde und<br />

erinnert daran, dass die Auswahl der Farbe der Verwaltung überlassen wurde.<br />

3. Beantragung des Landeszuschusses für den Erwerb eines Staffellöschfahrzeugs<br />

(StLF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong> – Abteilung<br />

Hamberg<br />

Auf weitere Nachfrage führt der Vorsitzende aus, dass die Verwaltung den Antrag<br />

auf Gewährung eines Landeszuschusses für den Erwerb eines Staffellöschfahrzeugs<br />

(StLF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong> – Abteilung Hamberg –<br />

fristgemäß bis Februar 2014 stellen wird. Parallel hierzu wird auch die Möglichkeit<br />

geprüft, für den Erwerb des Fahrzeugs Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock zu<br />

erhalten.

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