Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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<strong>Protokoll</strong> von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Sept.2013<br />
Punkt 1<br />
Fragen der Zuhörer<br />
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2<br />
Bekanntgaben<br />
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am<br />
23.Juli 2013<br />
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen<br />
Sitzung am 23.Juli 2013<br />
- beschlossen hat, Frau Katja Einloft aus Steinegg mit der Überarbeitung und<br />
späteren Betreuung der Homepage der Gemeinde zu beauftragen. Frau Einloft wird<br />
hierzu <strong>im</strong> Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der<br />
Gemeinde angestellt;<br />
- über eine Anfrage der Vorsitzenden des Katholischen Pfarrgemeinderates St.<br />
Urban und Vitus <strong>Neuhausen</strong> zur künftigen Verwendung des Anwesens Liebenzeller<br />
Straße 1 Ortsteil Steinegg nach dem Umzug des Pflegehe<strong>im</strong>s St. Josef in das neue<br />
Gebäude gegenüber der Verbandsschule beraten hat. Hierbei hat das Gremium<br />
derzeit keinen Verwendungszweck der politischen Gemeinde für das Anwesen<br />
gesehen;<br />
- entschieden hat, bei den Grundstückseigentümern <strong>im</strong> künftigen Wohnbaugebiet<br />
„Ettern“ <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg durch eine Umfrageaktion das Interesse bzw. den<br />
Bedarf an einer Baulanderschließung zu ermitteln;<br />
- drei Personalentscheidungen <strong>im</strong> Bereich der kommunalen Kindergärten getroffen<br />
hat.<br />
2. Leistungsschau des Musikvereins <strong>Neuhausen</strong> am 29.Sept.2013<br />
Am 29.Sept.2013 findet die diesjährige Leistungsschau rund um die Monbachhalle in<br />
<strong>Neuhausen</strong> statt. Der Vorsitzende des ausrichtenden Musikvereins <strong>Neuhausen</strong> lädt<br />
die Mitglieder des Gemeinderates zu dieser Veranstaltung herzlich ein.
Punkt 3<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012<br />
Der Entwurf der Jahresrechnung 2012 wurde in der Finanzausschusssitzung am<br />
09.April 2013 eingehend vorberaten. Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf<br />
wurde zugest<strong>im</strong>mt und die Jahresrechnung 2012 zur Beschlussfassung an den<br />
Gemeinderat verwiesen. Dem Gremium liegen zur heutigen Sitzung der kassenmäßige<br />
Abschluss, die Feststellung des Rechnungsergebnisses mit Rechenschaftsbericht<br />
sowie eine Vermögensübersicht zum 31.Dez.2012 vor.<br />
Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler beträgt die Zuführungsrate<br />
vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt 1.155.789,70 Euro. Im Haushaltsplan<br />
2012 war von einer Zuführungsrate von 1.046.000 Euro ausgegangen<br />
worden. Die Verbesserung beträgt 109.790 Euro.<br />
Gegenüber dem Haushaltsplan ergeben sich Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen<br />
(+ 75.000 Euro) und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen<br />
(+ 15.000 Euro). Minderausgaben von 20.000 Euro sind be<strong>im</strong> sächlichen Verwaltungsund<br />
Betriebsaufwand zu verzeichnen.<br />
Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage von<br />
632.765,49 Euro, wohingegen <strong>im</strong> Haushaltsplan 2012 noch von einer Rücklagenzuführung<br />
von 397.300 Euro ausgegangen worden war. Die Rücklagenzuführung fällt<br />
somit um 235.465 Euro höher aus als erwartet.<br />
Die Verbesserung <strong>im</strong> Vergleich zum Haushaltsplan ist auf die höhere Zuführung vom<br />
Verwaltungshaushalt (+ 109.790 Euro) und höhere Erlöse be<strong>im</strong> Verkauf von Baugrundstücken<br />
(+ 82.000 Euro) zurückzuführen. Mehrausgaben sind be<strong>im</strong> Rathausumbau<br />
(+ 25.000 Euro) zu verzeichnen. Einsparungen ergeben sich bei der Sanierung von<br />
Wohngebäuden (- 20.000 Euro) und den Zuweisungen an den Schulverband (-<br />
15.400 Euro).
In seiner Schlussbetrachtung stellt Gemeindekämmerer Schuler zusammenfassend<br />
fest, dass die Jahresrechnung 2012 deutlich besser als <strong>im</strong> Haushaltsplan veranschlagt<br />
abgeschlossen werden konnte. Erstmals seit dem Jahr 2008 wurde wieder der<br />
Substanzverlust aller Vermögenswerte der Gemeinde, die einer Wertminderung unterliegen,<br />
erwirtschaftet. Zur Erläuterung des Rechnungsergebnisses wird auf den der<br />
Jahresrechnung beigefügten Rechenschaftsbericht verwiesen.<br />
In der sich anschließenden Beratung unterstreicht Gemeinderat Günter Holzhauer die<br />
Notwendigkeit, dass die Jahresrechnung zeitnah erstellt wird, damit in finanzieller<br />
Hinsicht eine gewisse Planungssicherheit gegeben ist. Auch für das Rechnungsjahr<br />
2012 wurde diese zeitliche Vorgabe wieder eingehalten, weshalb der Finanzausschuss<br />
bereits in seiner Sitzung am 09.April 2013 das Ergebnis der Jahresrechnung beraten<br />
konnte. Hierbei konnte festgestellt werden, dass das Jahr 2012 mit einem recht<br />
positiven Ergebnis abschließt.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Holzhauer hat sich die insgesamt positive Entwicklung<br />
bereits <strong>im</strong> Lauf des Rechnungsjahres gezeigt. So konnte der Überschuss <strong>im</strong><br />
Verwaltungshaushalt bei der Erstellung des Nachtragshaushalts 2012 von 722.450.--€<br />
auf 1.046.000.--€ (+ 323.550.--€) erhöht werden. Diese positive Tendenz hat bis zum<br />
Jahresende angehalten, weshalb eine weitere Verbesserung um 109.789.--€ auf<br />
1.155.789.--€ eingetreten ist. Da auch <strong>im</strong> Vermögenshaushalt ein Überschuss von<br />
125.676.--€ erzielt werden konnte, ist es möglich, der allgemeinen Rücklage allein aus<br />
dem Rechnungsergebnis 235.465.--€ zuzuführen. Unter Berücksichtigung der bereits<br />
geplanten Rücklagenzuführung in Höhe von 397.300.--€ ergibt sich somit eine Stärkung<br />
der Rücklagen um insgesamt 632.765.--€. Eine angemessene und ausreichende<br />
Rücklagenbildung ist nach Ansicht des stellvertretenden Bürgermeisters unerlässlich,<br />
damit haushaltsmäßige Risiken, die <strong>im</strong>mer wieder auftreten können, jederzeit abgedeckt<br />
werden können. Dies hat das Jahr 2010 mit seinem enormen Fehlbetrag <strong>im</strong><br />
Verwaltungshaushalt deutlich vor Augen geführt.<br />
Als weiteren positiven Aspekt wird die Tatsache hervorgehoben, dass es <strong>im</strong> Jahr 2012<br />
wieder möglich war, außergewöhnlich hohe Haushaltsausgabereste zu bilden. Allein <strong>im</strong><br />
Vermögenshaushalt sind es 1.423.200.--€. Die größten Posten sind die Siedlungsstraße<br />
in Hamberg mit 297.000.--€, die Maßnahmen in der Schwarzwaldstraße in<br />
Steinegg mit 337.000.--€ und be<strong>im</strong> Tannenweg in Hamberg mit 377.500.--€ sowie der<br />
Erwerb eines Fahrzeugs für die Feuerwehr in Hamberg mit 190.000.--€. Dies führt unter<br />
anderem dazu, dass die Liquidität der Gemeindekasse stets gewährleistet ist und<br />
darüber hinaus – wenn auch in geringerem Umfang als in früheren Jahren - die<br />
Möglichkeit zu Festgeldanlagen besteht, die wiederum zu Zinserträgen führen.
Zu den Außenständen der Gemeinde vermerkt Gemeinderat Holzhauer, dass sich diese<br />
gegenüber dem Vorjahr deutlich, nämlich um 131.769.--€ vermindert haben. Zum<br />
31.Dez.2012 werden noch Forderungen in Höhe von 562.149.--€ ausgewiesen. Hierbei<br />
handelt es sich insbesondere um Abwassergebühren für das 4. Quartal 2012 in Höhe<br />
von 164.497.--€, Wassergebühren für das 4. Quartal 2012 in Höhe von 147.158.--€ und<br />
Gewerbesteuer in Höhe von 118.594.--€. In diesem Zusammenhang wird die Feststellung<br />
getroffen, dass die Forderungen werthaltig sind und in angemessener Frist<br />
realisiert werden können bzw. bereits bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Auch<br />
wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Kämmerei bemüht ist, die Außenstände<br />
verstärkt auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen und Beträge, die nicht mehr beigetrieben<br />
werden können, auszubuchen. Nach Ansicht des stellvertretenden Bürgermeisters<br />
entspricht dies den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns und wird mit Sicherheit<br />
vom Gemeinderat ausdrücklich gebilligt.<br />
Abschließend spricht Gemeinderat Holzhauer der Verwaltung, insbesondere Bürgermeister<br />
Korz, Gemeindekämmerer Schuler und dessen Stellvertreter, Herrn Hildinger,<br />
für die gute Arbeit be<strong>im</strong> Vollzug des Haushaltsplanes 2012 sowie für die umfangreichen<br />
Sitzungsunterlagen und detaillierten Ausführungen den Dank des Gemeinderates aus.<br />
Ohne weitere Aussprache wird die vorliegende Jahresrechnung 2012 vom Gemeinderat<br />
einst<strong>im</strong>mig festgestellt.
Punkt 4<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung (Entwidmung) des<br />
Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann Laiern<br />
Gemeinderat Gerd Philipp erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab in<br />
den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />
Laiern, verläuft nordöstlich des Birkenhofes <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Lageplan bereits<br />
an anderer Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt).<br />
Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />
Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />
<strong>im</strong> Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />
einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />
befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />
Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />
Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />
eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />
Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />
Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />
beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />
dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />
der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />
Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />
ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />
Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Die Parzelle Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />
Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen. Das<br />
Grundstück Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />
werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />
Feldweg Flst.Nr. 2648.
In seiner Sitzung am 14.Mai 2013 hatte der Gemeinderat die vorstehende Beurteilung<br />
der Verwaltung geteilt und deshalb beschlossen, das Verfahren zur<br />
Einziehung des Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des<br />
Straßengesetzes für Baden-Württemberg einzuleiten.<br />
Der Ratsbeschluss über die beabsichtigte Einziehung des Weges wurde <strong>im</strong><br />
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> Nr. 21 vom 23.Mai 2013 öffentlich bekannt<br />
gemacht und auf die Möglichkeit verwiesen, hiergegen innerhalb von drei Monaten<br />
ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
be<strong>im</strong> Bürgermeisteramt <strong>Neuhausen</strong> Einwendungen zu erheben.<br />
Während dieser Frist sind keine Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einst<strong>im</strong>mig gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung die Einziehung (Entwidmung) des Weges Flst.Nr. 2611<br />
Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
Punkt 5<br />
Projekt zur Verbesserung der Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong> –<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
zum Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“<br />
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 30.April 2013 über die grundsätzliche<br />
Teilnahme der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> an einem Zweckverband „Breitbandversorgung<br />
<strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“ beraten. Seinerzeit hatte das Gremium die Entscheidung<br />
vertagt, bis mit der Kreisverwaltung geklärt ist, ob die beteiligten Kommunen nach<br />
der noch zu beschließenden Verbandssatzung die Möglichkeit besitzen, aus dem<br />
Zweckverband austreten zu können bzw. wie die in den jeweiligen Gemeinden<br />
bereits vorhandene Telekommunikations-Infrastruktur sowohl monetär als auch<br />
rechtlich in den Verband einfließt.<br />
Ausweislich der nun den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorliegenden umfangreichen<br />
Verwaltungsbeilagen sind die vorgenannten Fragen zwischenzeitlich geklärt.<br />
So ist in § 18 des Entwurfs der Verbandssatzung geregelt, dass bei einer Auflösung<br />
des Verbandes oder be<strong>im</strong> Ausscheiden einzelner Mitglieder neben den Anlagen des<br />
Zweckverbandes vorhandenes Vermögen (z.B. Konten etc.) den<br />
Verbandsmitgliedern entsprechend ihrer Beteiligungsquote an den Umlagen zufällt.<br />
Nach den Ausführungen des Bürgermeisters beträgt der Gesamtumlageanteil der<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> an der Zuführung 26.329.--€, die Beteiligungsquote der<br />
Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> be<strong>im</strong> Zweckverband liegt bei 1,68 %. Die Kosten für den<br />
örtlichen FTTC-Ausbau wurden bisher noch nicht ermittelt.<br />
Im Gremium wird der Beitritt zum Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“<br />
allgemein positiv bewertet und deshalb gemäß dem Vorschlag der Verwaltung<br />
einst<strong>im</strong>mig folgende Beschlüsse gefasst:<br />
a) Der Gemeinderat n<strong>im</strong>mt das von der Firma tkt teleconsult überarbeitete Netzentwicklungskonzept<br />
einschließlich überarbeiteter Wirtschaftlichkeitsanalyse<br />
für ein kreisweites Glasfasernetz, die Kostenübersicht für die einzelnen<br />
Gemeinden sowie den Entwurf einer Zweckverbandssatzung zur Kenntnis.<br />
b) Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> zum<br />
Zweckverband „Breitbandversorgung <strong>im</strong> <strong>Enzkreis</strong>“ nach Maßgabe des vorliegenden<br />
Satzungsentwurfs (Stand: 15.07.2013).
Punkt 6<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf<br />
Gewährung eines Zuschusses für Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> Gemeindezentrum<br />
St. Wolfgang in Hamberg<br />
Die Gemeinderäte Gustav Kern und Gebhard Mühlthaler erklären sich für befangen<br />
und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Mit Schreiben vom 30.Aug.2013 hat der St. Wolfgang-Verein bei der Gemeinde um<br />
einen Zuschuss für notwendige Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> Gemeindezentrum St.<br />
Wolfgang in Hamberg gebeten. Dem Antrag liegen die Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnungen für die Jahre 2010 – 2012 und die Jahresvergleiche der Jahre 1990 –<br />
2012 bei. Die veranschlagten Renovierungskosten betragen 151.903.--€ brutto.<br />
In seinem Schreiben hat der Verein darauf hingewiesen, dass in den 35 Jahren, in<br />
denen die Einrichtung besteht, bis auf wenige Ausnahmen keine Anträge auf<br />
Investitionszuschüsse an die Gemeinde gestellt wurden und auch der kommunale<br />
Betriebskostenzuschuss bescheiden geblieben ist. Aus diesem Grund hofft der<br />
Verein nun, dass die politische Gemeinde die sich nach jetzigem Planungsstand<br />
ergebende Finanzierungslücke in Höhe von rd. 79.903.—€ übern<strong>im</strong>mt. Im Gegenzug<br />
würde der Gemeinde, ähnlich wie be<strong>im</strong> Schwalbennest in <strong>Neuhausen</strong> bzw. dem<br />
Pallottisaal in Steinegg, ein Mitbenutzungsrecht an den Räumlichkeiten für die<br />
örtlichen Vereine und Gruppierungen sowie für sonstige öffentliche Veranstaltungen<br />
eingeräumt werden.<br />
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden bieten der Katholische Kirchenfond<br />
Hamberg als Eigentümer und der St. Wolfgang-Verein als Verwalter des Gemeindezentrums<br />
St. Wolfgang mit ihrer Halle eine zentrale Begegnungsstätte für das öffentliche<br />
Leben in Hamberg an. Daher bestand bisher auch kein Bedarf, eigene<br />
kommunale Räumlichkeiten u.a. für Vereine und Gruppierungen in Hamberg vorzuhalten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sich die politische Gemeinde an den<br />
geplanten Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> St. Wolfgangzentrum – voraussichtliche<br />
Baukosten 151.903.--€ brutto – finanziell beteiligt. Die Gemeinde gewährt hierzu<br />
einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50% der abgerechneten<br />
Baukosten gemäß Kostenfeststellung, max<strong>im</strong>al jedoch 75.000.--€. Nachdem <strong>im</strong><br />
Haushaltsplan 2013 keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,<br />
sind diese <strong>im</strong> Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2013 neu zu veranschlagen.<br />
Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Beteiligten über den<br />
Abschluss einer Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts<br />
zu Gunsten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong> – vergleichbar mit dem<br />
Pallottisaal in Steinegg bzw. dem Schwalbennest in <strong>Neuhausen</strong> – zu verhandeln.<br />
In der sich anschließenden Beratung wird <strong>im</strong> Gremium allgemein anerkannt, dass<br />
das St. Wolfgangzentrum eine zentrale Begegnungsstätte für das öffentliche Leben<br />
in Hamberg darstellt, durch dessen Bestehen für die politische Gemeinde bisher kein<br />
Bedarf bestand, eigene kommunale Räumlichkeiten u.a. für Vereine und<br />
Gruppierungen <strong>im</strong> Ortsteil Hamberg vorzuhalten. Auch wird bestätigt, dass für die<br />
Unterhaltung der Einrichtung seit deren Bestand bis auf wenige Ausnahmen keine<br />
Anträge auf Investitionszuschüsse an die Gemeinde gestellt wurden. Insoweit findet<br />
der vorstehend formulierte Vorschlag der Verwaltung weitgehend Zust<strong>im</strong>mung.<br />
Allerdings wird es für zweckmäßig erachtet, die Vereinbarung über das Mitbenutzungsrecht<br />
der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahme abzuschließen. Darüber<br />
hinaus wird es in Anbetracht der bereits fortgeschrittenen Jahreszeit für unwahrscheinlich<br />
angesehen, dass mit den Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen<br />
wird, weshalb die Finanzierung des kommunalen Zuschusses <strong>im</strong> Haushaltsplan 2014<br />
erfolgen sollte.<br />
Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird ferner angemerkt, dass gegen eine Bezuschussung<br />
der Renovierungsarbeiten <strong>im</strong> Wolfgangzentrum in der von der Verwaltung<br />
vorgeschlagenen Höhe grundsätzlich keine Bedenken bestehen, jedoch wird die<br />
in der vorliegenden Aufstellung enthaltene Erneuerung des Bodens der Tennishalle<br />
kritisch beurteilt. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass in der Vergangenheit<br />
beispielsweise Investitionsmaßnahmen an den örtlichen Sportplätzen mit<br />
einer erheblich niedrigeren Zuschussquote als 50% gefördert wurden und insoweit<br />
eine Gleichbehandlung angemahnt.
Hierzu wird von Gemeinderat Mühlthaler, dessen Wortmeldung aus dem Zuhörerraum<br />
vom Gremium zugelassen wird, angemerkt, dass mit den Einnahmen aus dem<br />
Betrieb der Tennishalle die laufenden Aufwendungen für alle Bereiche der Einrichtung<br />
erwirtschaftet werden. Im Hinblick auf eine in den vorliegenden Unterlagen<br />
enthaltene Vermögensposition in Höhe von rd. 25.000.—€ verweist Herr Mühlthaler<br />
auf die Notwendigkeit zur Bildung von Rücklagen für eine in den nächsten Jahren anstehende<br />
umfangreiche Dachsanierung sowie die Fenstererneuerung auf der<br />
Ostseite der Tennishalle.<br />
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts wird aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />
der vom Verwaltungsvorschlag abweichende Antrag gestellt, für die in der<br />
vorliegenden Aufstellung enthaltene Erneuerung des Bodens der Tennishalle<br />
(Kostenaufwand 27.160.--€) einen einmaligen Investitionszuschuss von 20% zu<br />
gewähren. Die restlichen Arbeiten sollen wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit<br />
einer Quote von 50% bezuschusst werden, wobei die max. Zuschusshöhe 75.000.--€<br />
betragen soll.<br />
Es kommt zunächst der weitergehende Antrag der Verwaltung zur Abst<strong>im</strong>mung.<br />
Sodann beschließt der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, dass<br />
sich die politische Gemeinde an den geplanten Renovierungsmaßnahmen <strong>im</strong> St.<br />
Wolfgangzentrum – voraussichtliche Baukosten 151.903.--€ brutto – finanziell<br />
beteiligt. Die Gemeinde gewährt hierzu einen einmaligen Investitionszuschuss in<br />
Höhe von 50% der abgerechneten Baukosten gemäß Kostenfeststellung, max<strong>im</strong>al<br />
jedoch 75.000.--€. Nachdem <strong>im</strong> Gremium davon ausgegangen wird, dass angesichts<br />
der fortgeschrittenen Jahreszeit mit den Bauarbeiten in diesem Jahr nicht mehr<br />
begonnen wird, soll die Finanzierung des kommunalen Zuschusses <strong>im</strong> Haushaltsplan<br />
2014 erfolgen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit den Beteiligten<br />
über den Abschluss einer Vereinbarung <strong>im</strong> Hinblick auf die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts<br />
<strong>im</strong> St. Wolfgangzentrum zu Gunsten der Gemeinde <strong>Neuhausen</strong><br />
– vergleichbar mit dem Pallottisaal in Steinegg bzw. dem Schwalbennest in<br />
<strong>Neuhausen</strong> – zu verhandeln und den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung<br />
dem Gemeinderat zeitnah vorzulegen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-St<strong>im</strong>men und 2 Enthaltungen.<br />
Der vorstehende Antrag aus den Reihen der Ratsmitglieder kommt somit nicht mehr<br />
zur Abst<strong>im</strong>mung.
Punkt 7<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf<br />
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Gemeindezentrum St.<br />
Wolfgang in Hamberg<br />
Die Gemeinderäte Gustav Kern und Gebhard Mühlthaler erklären sich für befangen<br />
und rücken vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Im Jahr 1984 hatte der Gemeinderat beschlossen, für die Nutzung des St. Wolfgangzentrums<br />
sowie der Halle des F.C. Hamberg/Kleintierzüchtervereins Hamberg durch<br />
die örtlichen Vereine und für öffentliche Veranstaltungen den Trägern einen<br />
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7.000.—DM (3.579.--€) zu gewähren.<br />
Der St. Wolfgang-Verein hat nun in Anbetracht der seit 1984 deutlich gestiegenen<br />
Unterhaltungskosten darum gebeten, den anteiligen Zuschuss für das<br />
Gemeindezentrum in Höhe von 2.700.--€ zu erhöhen.<br />
Bürgermeister Korz erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 27.Nov.2012 beschlossen hat, den laufenden Zuschuss für das<br />
Gemeindezentrum Pallottisaal von bisher 2.045, 17 € (aus dem Jahr 1998) ab<br />
01.Jan.2013 auf 4.045.--€ (+ 97,78 %) anzuheben.<br />
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den laufenden Zuschussanteil für das Gemeindezentrum<br />
St. Wolfgang ab 01.Jan.2014 von bisher 2.700.--€ auf 5.340.--€ zu<br />
erhöhen.<br />
Im Gremium bestehen gegen den Vorschlag der Verwaltung keine Einwendungen,<br />
jedoch wird es für sinnvoll erachtet, dass in diesem Zusammenhang auch der<br />
anteilige Betriebskostenzuschuss für die Halle des FC. Hamberg/Kleintierzüchtervereins<br />
Hamberg entsprechend erhöht wird. Allerdings sollte auch hierzu ein entsprechender<br />
Antrag vorliegen.
Der Gemeinderat spricht sich deshalb auf Antrag aus den Reihen der Ratsmitglieder<br />
dafür aus, die Entscheidung über den Antrag des St. Wolfgang-Vereins auf Erhöhung<br />
des Betriebskostenzuschusses für das Gemeindezentrum St. Wolfgang bis zur<br />
nächsten Sitzung zu vertagen, damit alle drei Vereine – unter Vorlage der<br />
vollständigen Unterlagen – einen gemeinsamen Antrag bei der Gemeinde einreichen<br />
können.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-St<strong>im</strong>men, 1 Gegenst<strong>im</strong>me und 2<br />
Enthaltungen.
Punkt 8<br />
Verschiedenes<br />
1. Motorschaden an dem alten Holder C 242 des Gemeindebauhofs<br />
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass die Problematik mit<br />
dem Motorschaden an dem alten Holder C 242 des Gemeindebauhofs, an dem<br />
während der Übergangszeit bis zur Auslieferung des Neufahrzeugs ein Motorschaden<br />
aufgetreten ist, zwischenzeitlich mit der Firma Kälber einvernehmlich geklärt<br />
wurde. Die von der Firma Kälber geforderte Kostenbeteiligung wurde weitgehend von<br />
der kommunalen Haftpflichtversicherung be<strong>im</strong> Badischen Gemeinde-Versicherungsverband<br />
in Karlsruhe übernommen<br />
2. Farbe des neuen Dienstfahrzeugs für den Bauhof / Wasserversorgung<br />
In seiner Sitzung am 23.Juli 2013 hatte der Gemeinderat beschlossen, für den<br />
Gemeindebauhof / Wasserversorgung einen VW Caddy be<strong>im</strong> Autohaus Weeber aus<br />
Weil der Stadt anzuschaffen. Auf Anfrage aus der Mitte der Ratsmitglieder berichtet<br />
der Vorsitzende, dass das neue Fahrzeug in der Farbe Rot bestellt wurde und<br />
erinnert daran, dass die Auswahl der Farbe der Verwaltung überlassen wurde.<br />
3. Beantragung des Landeszuschusses für den Erwerb eines Staffellöschfahrzeugs<br />
(StLF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong> – Abteilung<br />
Hamberg<br />
Auf weitere Nachfrage führt der Vorsitzende aus, dass die Verwaltung den Antrag<br />
auf Gewährung eines Landeszuschusses für den Erwerb eines Staffellöschfahrzeugs<br />
(StLF 10/6) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuhausen</strong> – Abteilung Hamberg –<br />
fristgemäß bis Februar 2014 stellen wird. Parallel hierzu wird auch die Möglichkeit<br />
geprüft, für den Erwerb des Fahrzeugs Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock zu<br />
erhalten.