Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
Protokoll - Neuhausen im Enzkreis
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Punkt 4<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung (Entwidmung) des<br />
Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann Laiern<br />
Gemeinderat Gerd Philipp erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab in<br />
den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />
Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />
Laiern, verläuft nordöstlich des Birkenhofes <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Lageplan bereits<br />
an anderer Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt).<br />
Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />
Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />
<strong>im</strong> Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />
einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />
befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />
Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />
Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />
eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />
Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />
Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />
beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />
dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />
der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />
Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />
ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />
Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Die Parzelle Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />
<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />
Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen. Das<br />
Grundstück Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />
werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />
Feldweg Flst.Nr. 2648.