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Protokoll - Neuhausen im Enzkreis

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Punkt 4<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung (Entwidmung) des<br />

Feldweges Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann Laiern<br />

Gemeinderat Gerd Philipp erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab in<br />

den Zuhörerbereich des Sitzungsz<strong>im</strong>mers.<br />

Der gemeindeeigene Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong>, Gewann<br />

Laiern, verläuft nordöstlich des Birkenhofes <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Neuhausen</strong> (Lageplan bereits<br />

an anderer Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt).<br />

Die Eigentümer des Birkenhofs haben bei der Gemeinde den Antrag auf Erwerb des<br />

Feldweges gestellt und darauf hingewiesen, dass der Stichweg schon seit der Flurbereinigung<br />

<strong>im</strong> Jahr 1975 nicht mehr als Zufahrt benötigt wird. Sie würden nach<br />

einem Erwerb der Fläche die Wegparzelle sowie das ebenfalls in ihrem Eigentum<br />

befindliche Grundstück Flst.Nr. 2617 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> mit dem Hofgrundstück<br />

Flst.Nr. 2585 vereinigen.<br />

Nach § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg kann eine Straße (Feldweg)<br />

eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder überwiegende<br />

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen.<br />

Das Einziehungsverfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.<br />

Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die<br />

beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten ab<br />

dem Zeitpunkt der Bekanntmachung Einwendungen erhoben werden. Hiernach hat<br />

der Gemeinderat – unter Abwägung der ggfs. eingegangenen Einwendungen – den<br />

Beschluss über die Einziehung des Feldweges zu fassen. Auch diese Entscheidung<br />

ist öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

Nach Beurteilung der Verwaltung ist der Feldweg Flst.Nr. 2611 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> für den Verkehr entbehrlich. Die Parzelle Flst.Nr. 2614 Gemarkung<br />

<strong>Neuhausen</strong> wird auch nach Einziehung des Feldweges über zwei verbleibende<br />

Weganbindungen (Feldwege Flst.Nr. 2671 und 2648) ausreichend erschlossen. Das<br />

Grundstück Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />

werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />

Feldweg Flst.Nr. 2648.

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