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Protokoll - Neuhausen Enzkreis

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Die Parzelle Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />

werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />

Feldweg Flst.Nr. 2648.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />

Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung des Feldweges Flst.Nr.<br />

2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />

einzuleiten.

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