Protokoll - Neuhausen Enzkreis
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Die Parzelle Flst.Nr. 2617 soll ohnehin mit der Hofstelle Flst. Nr. 2582 vereinigt<br />
werden, hätte aber ungeachtet dessen eine selbständige Erschließung über den<br />
Feldweg Flst.Nr. 2648.<br />
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem<br />
Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung des Feldweges Flst.Nr.<br />
2611 Gemarkung <strong>Neuhausen</strong> gem. § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg<br />
einzuleiten.