Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig
Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig
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<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong><br />
Telefon: 03 59 38 / 58 60<br />
Telefax: 03 59 38 / 5 86 20<br />
Internet: www.obergurig.de<br />
e-Mail: gemeindeamt@obergurig.de<br />
19. Jahrgang, Nr. 11 Freitag, den 07. November 2008 Verkaufspreis 30 Cent<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />
am 02.10.2008 war es soweit. Eine Abordnung unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte sowie der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung machte sich<br />
auf den Weg nach Ungarn zu unserer Partnergemeinde nach<br />
Kisdorog (ein Bericht dazu im Innenteil) - Titelfoto.<br />
Am 04.10.2008 fand im Forschungs- <strong>und</strong> Solarpark Singwitz<br />
der Tag der offenen Tür statt.<br />
Dank der Fördermittelzusage (ILE) konnte die<br />
Deckenschlusserneuerung Arnsdorfer Strasse durch die<br />
Firma Strabag realisiert werden.<br />
Am 01.10.2008 fand mit selbiger Firma, Anwohnern <strong>und</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>räten aus Schwarznaußlitz ein klärendes Gespräch<br />
im Steinbruch Sora statt.<br />
Nach 2 starken Sprengungen gab es berechtigte Bürgerbeschwerden.<br />
Nachdem der Sprengmeister Fragen beantwortete, wurden<br />
wir uns einig, bei allen zukünftigen Sprengungen ein<br />
Messgerät bei einem Schwarznaußlitzer Bürger zu<br />
installieren.
Nr. 11/2008 Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />
Natürlich bekräftigte nochmals die Strabag, dass Sie alles<br />
Erdenkliche tun werden, um die Sprengungen kleinstmöglich<br />
zu halten.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen<br />
November.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Thomas Polpitz<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Von der Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses<br />
am 20. Oktober 2008<br />
In der Ausschusssitzung wurden die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />
der Haushaltsplan für das kommende Jahr beraten. Ein<br />
Schwerpunkt dazu ist der Kindergartenneubau, zu dem ein<br />
beauftragtes Ingenieurbüro im November erste Vorstellungen<br />
unterbreitet.<br />
Im Weiteren wurden die neue Feuerwehrsatzung <strong>und</strong> die<br />
Anschaffung eines Transporters für den Bauhof diskutiert.<br />
Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
am 27. Oktober 2008<br />
Der Bürgermeister, Herr Polpitz, konnte zur Ratssitzung 12<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte <strong>und</strong> 3 Gäste begrüßen.<br />
In der Bürgerfragest<strong>und</strong>e lobte Herr Mach den neu<br />
geschaffenen R<strong>und</strong>wanderweg <strong>Obergurig</strong>s, machte aber<br />
auch darauf aufmerksam, dass teilweise die Beschilderung<br />
noch ergänzt werden muss. Zur Lagerung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>archivs wies er darauf hin, dass bereits erste<br />
Beschädigungen sichtbar sind.<br />
In den Anfragen an den Bürgermeister ging es u.a. um den<br />
weiterhin auf den Bahnhofsweg hängenden Zaun, um das<br />
Verbrennen von Herbstlaub <strong>und</strong> Baumverschnitt <strong>und</strong> um die<br />
Fahrt in die Partnergemeinde Kisdorog in Ungarn Anfang<br />
Oktober.<br />
Die Kämmerin, Frau Jener, unterrichtete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über den Stand des Haushaltsplanes 2008 zum 30. Juni<br />
diesen Jahres. Dazu ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gegenüber<br />
dem Rat <strong>und</strong> der Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet.<br />
Die Feuerwehrsatzung musste in einer Neufassung<br />
beschlossen werden, da es mittlerweile eine neue<br />
Mustersatzung gibt, in der einige Sachverhalte anders<br />
geregelt werden. So z.B. Aussagen zur Kameradschaftskasse,<br />
Wahlrecht, Jugendwart <strong>und</strong> Beurlaubung für<br />
bestimmte Zeit.<br />
Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> derzeit finanziell nicht auf Rosen<br />
gebettet ist, stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür, sich von der<br />
Immobilie Wilthener Straße 23 samt Gr<strong>und</strong>stück zu trennen.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> war das Objekt im Regelfall ein<br />
Zuschussobjekt <strong>und</strong> wird es in absehbarer Zeit auch bleiben.<br />
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Objekt öffentlich<br />
auszuschreiben.<br />
Beschlossen wurden:<br />
- Die Aufhebung des Beschlusses 28/07 vom 23. 04. 2007<br />
– Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>. Mit<br />
Beschluss-Nr. 33/08 erfolgt die Neufassung der<br />
Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>.<br />
(Beschluss-Nr. 32/08)<br />
- Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obergurig</strong> (im Anschluss veröffentlicht).<br />
(Beschluss-Nr. 33/08)<br />
- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 10/3,<br />
Gemarkung Kleinboblitz, bebaut mit einem<br />
Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, den von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> beabsichtigten Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />
öffentlich auszuschreiben.<br />
(Beschluss-Nr. 34/08)<br />
- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 51/4,<br />
Gemarkung Singwitz, Gr<strong>und</strong>buch von <strong>Obergurig</strong> Blatt<br />
1074, mit einer Größe von 439 m² zu einem Kaufpreis<br />
von 7,00 €/m² an die Firma „Escudo“ GmbH (Anschrift:<br />
02692 <strong>Obergurig</strong> OT Singwitz, Industriestraße 1).<br />
Diese Firma ist bereits Eigentümer des angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stückes Flst.-Nr.51/3 (Industriestraße 1). Das zu<br />
verkaufende Gr<strong>und</strong>stück ist bebaut mit einer<br />
Abwasseranlage, welche sich im Eigentum des AZV<br />
Bautzen befindet. Für diese Nutzung ist bereits eine<br />
Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />
Der Kaufpreis orientiert sich nach § 14 Wertverordnung<br />
(WertV) für Arrondierungsflächen (Einbezug an ein<br />
bestimmtes Gr<strong>und</strong>stück angrenzender Flächen zu<br />
diesem Gr<strong>und</strong>stück, in dem man 40 - 55 % vom<br />
Bodenwert rechnet. Der Bodenwert für die Gemarkung<br />
Singwitz beträgt 17,00 €/m².<br />
Frau Katrin Fechner, wohnhaft in CH – 3008 Bern<br />
(Schweiz), Freiburgstraße 63, ist alleinvertretungsberechtigte<br />
Geschäftsführerin der Firma „Escudo“<br />
GmbH.<br />
(Beschluss-Nr. 35/08)<br />
- Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />
10.590,00 € (Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>) für<br />
Ausrüstungen der kommunalen Wasserwehr der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz-<strong>Obergurig</strong>. Die<br />
Ausrüstungen werden mit 75 % (7.942,- €) durch das<br />
Land gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 2.648,- €<br />
wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen.<br />
(Beschluss-Nr. 35a/08)<br />
Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obergurig</strong><br />
Kriebitzsch<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> hat am<br />
27.10.2008 auf Gr<strong>und</strong> von<br />
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den<br />
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.<br />
55, 159) <strong>und</strong><br />
2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den<br />
Brandschutz, Rettungsdienst <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,<br />
647)<br />
die nachfolgende Satzung beschlossen.
Nr. 11/2008 Seite 3 <strong>Obergurig</strong><br />
§ 1<br />
Begriff, Gliederung <strong>und</strong> Leitung der Feuerwehr<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr <strong>Obergurig</strong> ist eine Einrichtung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />
besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den<br />
Ortsfeuerwehren<br />
Großdöbschütz-<strong>Obergurig</strong><br />
Schwarznaußlitz<br />
Singwitz<br />
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige<br />
Feuerwehr <strong>Obergurig</strong>“. Ortsfeuerwehren können den<br />
Ortsteilnahmen beifügen.<br />
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht<br />
eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen gegliedert<br />
sein kann mit Standort Singwitz, <strong>und</strong> Alters- <strong>und</strong><br />
Ehrenabteilungen in den Ortsfeuerwehren<br />
Großdöbschütz-<strong>Obergurig</strong><br />
Schwarznaußlitz<br />
Singwitz<br />
(4) Die Leitung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr obliegt dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seinem Stellvertreter; in den<br />
Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter <strong>und</strong> seinen<br />
Stellvertreter.<br />
§ 2<br />
Pflichten der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr hat die Pflichten<br />
- Menschen, Tiere <strong>und</strong> Sachwerte vor Bränden zu<br />
schützen,<br />
- technische Hilfe bei der Bekämpfung von<br />
Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes<br />
<strong>und</strong> der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten<br />
<strong>und</strong><br />
- nach Maßgabe der §§ 22 <strong>und</strong> 23 SächsBRKG<br />
Brandverhütungsschauen <strong>und</strong> Brandsicherheitswachen<br />
durchzuführen.<br />
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der<br />
Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.<br />
§ 3<br />
Aufnahme in die Feuerwehr<br />
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive<br />
Abteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr sind:<br />
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />
- die Erfüllung der ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderung an<br />
den Feuerwehrdienst,<br />
- die charakterliche Eignung,<br />
- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie<br />
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.<br />
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18<br />
Abs. 3 SächsBRKG sein.<br />
Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der<br />
Erziehungsberechtigten vorliegen.<br />
(2) Die Bewerber sollen in der <strong>Gemeinde</strong> wohnhaft sein <strong>und</strong><br />
in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss kann Ausnahmen<br />
zulassen.<br />
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter<br />
zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter nach Anhörung des zuständigen<br />
Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der<br />
Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen<br />
Dienstausweis.<br />
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br />
(5) Die endgültige Übernahme in die aktive Abteilung erfolgt<br />
nach Vollendung der Eignungszeit von 6 Monaten.<br />
§ 4<br />
Beendigung des ehrenamtlichen aktiven<br />
Feuerwehrdienstes<br />
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn<br />
der Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
- das 67. Lebensjahr vollendet hat,<br />
- aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen zur Erfüllung seiner<br />
Dienstpflichten dauernd unfähig ist,<br />
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend<br />
§ 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder<br />
- aus der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr entlassen oder<br />
ausgeschlossen wird.<br />
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen,<br />
wenn der Dienst in der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr für ihn aus<br />
persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere<br />
Härte bedeutet.<br />
Nach 25 Dienstjahren kann auf den Nachweis einer<br />
besonderen Härte verzichtet werden.<br />
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines<br />
ständigen Wohnsitzes in eine andere <strong>Gemeinde</strong><br />
unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen.<br />
Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst<br />
zu entlassen.<br />
Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem<br />
Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der<br />
Feuerwehr aufgr<strong>und</strong> der Verlegung des Wohnsitzes nicht<br />
mehr möglich ist.<br />
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter<br />
Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- <strong>und</strong><br />
Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die<br />
Dienstpflicht nach Anhörung des zuständigen<br />
Ortsfeuerwehrausschusses aus der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
ausgeschlossen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses über die Entlassung<br />
oder den Ausschluss <strong>und</strong> stellt die Beendigung des<br />
Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich<br />
fest. Die Zuarbeit erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr.<br />
Im Bescheid sind der Einzug des Dienstausweises,<br />
überlassener Ausbildungsmaterialien, Bekleidungs- <strong>und</strong><br />
Ausrüstungsgegenstände, <strong>und</strong> Gegenstände, die<br />
nachweislich Eigentum der Feuerwehr sind, wie Geräte<br />
zur Alarmierung <strong>und</strong> Benachrichtigung sowie Schlüssel<br />
festzustellen.<br />
Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf<br />
Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der<br />
Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad <strong>und</strong><br />
die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.<br />
§ 5<br />
Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />
(1) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />
das Recht, den <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter, <strong>und</strong> seinen<br />
Stellvertreter zu wählen.
Nr. 11/2008 Seite 4 <strong>Obergurig</strong><br />
Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das<br />
Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter <strong>und</strong> die<br />
Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses sowie 2<br />
Angehörige der Ortsfeuerwehr für den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
zu wählen.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1<br />
SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der<br />
Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,<br />
Einsatzübungen <strong>und</strong> für die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung zu<br />
erwirken.<br />
(3) <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter, Ortswehrleiter <strong>und</strong> ihre<br />
Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte <strong>und</strong><br />
Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, die regelmäßig<br />
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten,<br />
erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür<br />
in einer besonderen Satzung der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten<br />
Beträge.<br />
(4) Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr erhalten auf Antrag<br />
die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des<br />
Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der<br />
Aus- <strong>und</strong> Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet<br />
die <strong>Gemeinde</strong> Sachschäden, die Angehörigen der<br />
Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie<br />
vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe<br />
des § 63 Abs. 2 SächsBRKG.<br />
(5) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />
die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr<br />
erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie<br />
sind insbesondere verpflichtet:<br />
- am Dienst <strong>und</strong> an Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen<br />
im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften<br />
regelmäßig <strong>und</strong> pünktlich teilzunehmen,<br />
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an<br />
der Feuerwache einzufinden,<br />
- den dienstlichen Weisungen <strong>und</strong> Befehlen der<br />
Vorgesetzten nachzukommen,<br />
- im Dienst <strong>und</strong> außerhalb des Dienstes ein<br />
vorbildliches Verhalten zu zeigen <strong>und</strong> sich den<br />
anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber<br />
kameradschaftlich zu verhalten,<br />
- die Feuerwehrdienstvorschriften <strong>und</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />
für den Feuerwehrdienst zu<br />
beachten <strong>und</strong><br />
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände,<br />
Geräte <strong>und</strong> Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen<br />
<strong>und</strong> sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.<br />
(6) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
können sich vom Dienst insbesondere den unter Punkt<br />
5 Anstrich 1-3 aufgeführten Aufgaben für eine Dauer von<br />
2 Jahren aus persönlichen oder beruflichen Gründen<br />
befreien lassen (ruhende Mitgliedschaft). Eine<br />
Verlängerung der Befreiung ist zulässig.<br />
Über die Dienstbefreiung <strong>und</strong> eine Verlängerung<br />
entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss nach<br />
Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters <strong>und</strong> des<br />
Betroffenen.<br />
Zeiten der Dienstbefreiung über 11 Monate werden auf<br />
die Dienstjahre nicht angerechnet.<br />
(7) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />
eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem<br />
Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig<br />
anzuzeigen <strong>und</strong> eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu<br />
melden.<br />
(8) Verletzt ein Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann<br />
der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis<br />
erteilen,<br />
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />
- den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.<br />
Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem<br />
Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich<br />
zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.<br />
§ 6<br />
Jugendfeuerwehr<br />
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen<br />
werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt<br />
unberührt.<br />
Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung<br />
der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.<br />
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart<br />
im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im<br />
Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.<br />
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das<br />
Mitglied<br />
- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />
- den körperlichen Anforderungen nicht mehr<br />
gewachsen ist oder<br />
- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre<br />
Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.<br />
(4) Der Jugendfeuerwehrwart <strong>und</strong> seine Stellvertreter<br />
werden vom <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss für die<br />
Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Jugendfeuerwehrwart<br />
ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr <strong>und</strong><br />
muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über<br />
ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen<br />
verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen.<br />
(5) Besteht die Jugendfeuerwehr aus mehreren<br />
Jugendgruppen wählen die Mitglieder der Jugendgruppen<br />
den oder die Jugendgruppensprecher für die<br />
Dauer von zwei Jahren entsprechend den Festlegungen<br />
in § 15. Das Wahlergebnis ist dem Jugendwart zur<br />
Bestätigung vorzulegen.<br />
§ 7<br />
Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />
(1) In die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung können auf Antrag<br />
Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bei Überlassung<br />
der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus<br />
dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr<br />
ausgeschieden sind.<br />
Über die Aufnahme entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
nach Hörung des zuständigen<br />
Ortsfeuerwehrausschusses.<br />
2) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss kann auf Antrag<br />
Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die<br />
Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr für sie aus persönlichen oder<br />
beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />
(3) Die Angehörigen der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung wählen<br />
ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren.
Nr. 11/2008 Seite 5 <strong>Obergurig</strong><br />
§ 8<br />
Ehrenmitglieder<br />
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />
verdiente ehrenamtliche Angehörige der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr oder Personen, die sich um das<br />
Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient<br />
gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr<br />
ernennen.<br />
§ 9<br />
Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:<br />
- die Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung,<br />
- der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss<br />
<strong>und</strong><br />
- die <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung / Ortswehrleitung.<br />
§ 10<br />
Hauptversammlung<br />
(1) Unter dem Vorsitz des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters ist jährlich<br />
eine ordentliche Hauptversammlung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
durchzuführen. Der Hauptversammlung sind<br />
alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu<br />
ihrer Behandlung <strong>und</strong> Entscheidung nicht andere Organe<br />
zuständig sind, zur Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />
In der Hauptversammlung wird die <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung<br />
gewählt.<br />
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung<br />
ist innerhalb eines Monats einzuberufen,<br />
wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven<br />
Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der<br />
Gründe gefordert wird. Zeitpunkt <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />
Hauptversammlung sind den Angehörigen der<br />
Feuerwehr <strong>und</strong> dem Bürgermeister mindestens 14 Tage<br />
vor der Versammlung bekannt zu geben.<br />
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei<br />
Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine<br />
zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig<br />
von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig<br />
ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit<br />
einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist<br />
geheim abzustimmen.<br />
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift<br />
anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.<br />
(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die<br />
Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eine Niederschrift ist dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter vorzulegen.<br />
In der Ortsfeuerwehrversammlung werden der Ortsfeuerwehrausschuss<br />
<strong>und</strong> die Vertreter für den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrauschuss<br />
gewählt.<br />
§ 11<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
(1) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss ist beratendes Organ<br />
der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> für die Feuerwehr sowie der Dienst- <strong>und</strong><br />
Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren<br />
bestellt.<br />
(2) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss besteht aus dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter als Vorsitzenden sowie den<br />
Ortswehrleitern, dem Jugendfeuerwehrwart <strong>und</strong> dem<br />
Leiter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung. Bei<br />
Vorhandensein mehrerer Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilungen<br />
<strong>und</strong> Jugendfeuerwehren kann jeweils ein Gesamtbeauftragter<br />
(z. B. als <strong>Gemeinde</strong>jugendfeuerwehrwart) für<br />
den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss bestimmt werden.<br />
(3) In den Ortsfeuerwehrversammlungen werden 2<br />
Mitglieder der Ortswehr in den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
gewählt.<br />
Der Stellvertreter des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters <strong>und</strong> der<br />
Schriftführer nehmen, sofern sie nicht<br />
Funktionsträger nach Satz 1 sind, ohne<br />
Stimmberechtigung von <strong>Amts</strong> wegen an den Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses teil.<br />
4) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss soll viermal im Jahr<br />
tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit<br />
Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung<br />
einzuberufen. Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss muss<br />
einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel<br />
seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten<br />
Tagesordnung verlangt. Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />
seiner Mitglieder anwesend sind.<br />
(5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />
einzuladen.<br />
(6) Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(7) Die Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />
sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine<br />
Niederschrift anzufertigen.<br />
(8) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss<br />
gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis<br />
3, 6 <strong>und</strong> 7 entsprechend. Er besteht aus dem<br />
Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart<br />
<strong>und</strong> dem Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />
<strong>und</strong> bis zu sechs weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung<br />
für die Dauer von fünf Jahren<br />
gewählten Mitglieder. Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter ist zu den<br />
Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht.<br />
§ 12<br />
Wehrleitung<br />
(1) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung gehören der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
<strong>und</strong> seines Stellvertreters an.<br />
(2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in<br />
geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />
Wiederwahl ist zulässig.<br />
(3) Gewählt werden kann nur, wer der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
aktiv angehört, über die für diese Dienststellung<br />
erforderlichen fachlichen Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />
<strong>und</strong> die erforderlichen persönlichen <strong>und</strong> fachlichen<br />
Voraussetzungen verfügt.<br />
(4) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seines Stellvertreters<br />
werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung <strong>und</strong><br />
nach Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat vom<br />
Bürgermeister bestellt.<br />
(5) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seine Stellvertreter haben<br />
ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines<br />
beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur<br />
Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein<br />
Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister<br />
geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung
Nr. 11/2008 Seite 6 <strong>Obergurig</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb<br />
eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl<br />
zustande, setzt der Bürgermeister bis zur<br />
satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen<br />
Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates als <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter oder Stellvertreter<br />
ein.<br />
(6) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der<br />
Feuerwehr verantwortlich <strong>und</strong> führt die ihm durch Gesetz<br />
<strong>und</strong> diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat<br />
insbesondere<br />
- auf die ständige Verbesserung des<br />
Ausbildungsstandes der Angehörigen der<br />
Feuerwehr entsprechend den<br />
Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei<br />
Übungen <strong>und</strong> Einsätzen zu regeln,<br />
- die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive<br />
Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40<br />
St<strong>und</strong>en Ausbildung teilnehmen kann,<br />
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- <strong>und</strong><br />
Ausbildungspläne aufgestellt <strong>und</strong> dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss vorgelegt werden,<br />
- die Tätigkeit der Zug- <strong>und</strong> Gruppenführer <strong>und</strong> der<br />
Gerätewarte zu kontrollieren,<br />
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften<br />
entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr<br />
hinzuwirken,<br />
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften<br />
<strong>und</strong> der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu sorgen,<br />
- bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger<br />
die Einhaltung der Bestimmungen des<br />
Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen <strong>und</strong><br />
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der<br />
Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister<br />
mitzuteilen.<br />
(7) Der Bürgermeister kann dem <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />
weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.<br />
(8) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter soll den Bürgermeister <strong>und</strong> den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in allen feuerwehr- <strong>und</strong> brandschutztechnischen<br />
Angelegenheiten beraten. Er ist zu den<br />
Beratungen in der <strong>Gemeinde</strong> zu Angelegenheiten der<br />
Feuerwehr <strong>und</strong> des Brandschutzes zu hören<br />
(9) Die stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter haben den<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben<br />
zu unterstützen <strong>und</strong> ihn bei Abwesenheit mit allen<br />
Rechten <strong>und</strong> Pflichten zu vertreten.<br />
(10) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> sein Stellvertreter können<br />
bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder<br />
wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen<br />
nicht mehr erfüllen, vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses abberufen<br />
werden.<br />
(11) Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10<br />
entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach<br />
Weisung des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters.<br />
§ 13<br />
Unterführer, Gerätewarte<br />
(1) Als Unterführer (Zug- <strong>und</strong> Gruppenführer) dürfen nur<br />
Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die<br />
persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im<br />
Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />
Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation<br />
kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an<br />
den vorgeschriebenen Lehrgängen der<br />
Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.<br />
(2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des<br />
Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem<br />
Ortsfeuerwehrausschuss vom <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter auf<br />
die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss widerrufen. Die<br />
Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der<br />
<strong>Amts</strong>zeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu<br />
erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.<br />
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen<br />
ihrer Vorgesetzten aus.<br />
(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3<br />
entsprechend. Sie haben die Ausrüstung <strong>und</strong> die<br />
Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren <strong>und</strong> zu<br />
warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten<br />
Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen.<br />
Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen<br />
Wehrleiter zu melden.<br />
Schriftführer<br />
(1) Der Schriftführer wird vom <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
für die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />
Wiederwahl ist zulässig.<br />
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die<br />
Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses <strong>und</strong><br />
über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus<br />
soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr verantwortlich sein.<br />
(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze<br />
1 <strong>und</strong> 2 entsprechend.<br />
§ 15<br />
Wahlen<br />
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden<br />
Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher,<br />
zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bekannt zu machen. Der<br />
Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu<br />
wählen sind <strong>und</strong> muss vom zuständigen<br />
Feuerwehrausschuss bestätigt sein.<br />
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein<br />
Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der<br />
Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen.<br />
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter<br />
oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten.<br />
Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die<br />
zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung<br />
vornehmen.<br />
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn<br />
mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.<br />
(5) Die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters <strong>und</strong> seines<br />
Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten<br />
Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten<br />
hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die<br />
absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den<br />
beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen<br />
durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit<br />
entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(6) Die Wahl der weiteren Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />
gemäß § 11 Abs. 3 ist als
Nr. 11/2008 Seite 7 <strong>Obergurig</strong><br />
Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen.<br />
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie<br />
Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />
sind diejenigen Angehörigen der<br />
Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten<br />
haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl<br />
annehmen.<br />
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine<br />
Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem<br />
Bürgermeister zur Vorlage an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />
übergeben.<br />
Stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Wahlergebnis nicht zu, ist<br />
innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.<br />
(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrleiters oder seines Stellvertreters nicht<br />
zustande oder stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dem<br />
Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine<br />
Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die<br />
seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage<br />
kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5<br />
die Wehrleitung ein.<br />
(10) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze<br />
1 bis 9 entsprechend. Die Aufgaben des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
können dem Ortschaftsrat übertragen werden.<br />
§ 16<br />
Vermögen für die Kameradschaftspflege<br />
(Kameradschaftskasse)<br />
(1) Für die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr wird ein Vermögen für die<br />
Kameradschaftspflege <strong>und</strong> die Durchführung von<br />
Veranstaltungen gebildet.<br />
(2) Das Vermögen besteht aus<br />
- Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> Dritter,<br />
- Erträgen aus Veranstaltungen,<br />
- sonstigen Einnahmen,<br />
- mit Mitteln des Vermögens erworbenen Gegenständen.<br />
(3) Für die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr wird eine Kameradschaftskasse<br />
eingerichtet <strong>und</strong> eine Rechnung geführt.<br />
Ergänzende Regelungen dazu sind in einer<br />
Dienstanweisung zu treffen.<br />
(4) Kameradschaftskasse ist jährlich mindestens einmal von<br />
drei Rechnungsprüfern zu prüfen. Der<br />
Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.<br />
(5) Von jeder in § 1 Abs. 1 genanten Ortswehr wir ein<br />
Rechnungsprüfer in der Ortsfeuerwehrversammlung für<br />
die Dauer von 5 Jahren bestellt.<br />
(6) Ergänzende Regelungen können in einer eigenen<br />
Satzung über die Kameradschaftskasse getroffen<br />
werden.<br />
§ 17<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04.2007 außer Kraft<br />
<strong>Obergurig</strong>,27.10.2008<br />
Polpitz<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachungshinweis gemäß § 4 Abs. 4 Sächsische<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung (SächsGemO)<br />
(4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr<br />
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt<br />
ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die<br />
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />
beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />
gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung des<br />
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht<br />
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1<br />
bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung<br />
der Satzung auf die Voraussetzungen für die<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften <strong>und</strong> die Rechtsfolgen hingewiesen worden<br />
ist.<br />
Ordnungsamt<br />
Einwohnermeldeamt<br />
In den letzten Tagen sind die Lohnsteuerkarten für das Jahr<br />
2009 ausgetragen worden.<br />
Jeder Bürger, der am 20.09. diesen Jahres in der <strong>Gemeinde</strong><br />
gemeldet war hat Anspruch auf eine Lohnsteuerkarte für das<br />
nächste Jahr.<br />
Nach Erhalt überprüfen Sie bitte sorgfältig, ob die darin<br />
gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen. Wenn in<br />
diesem Jahr Änderungen vorgenommen werden, dann<br />
zählen diese nur als Berichtigung.<br />
Sind Ehegatten nicht für eine gemeinsame (Haupt)-Wohnung<br />
gemeldet, so werden die Lohnsteuerkarten von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> ausgestellt, in welcher der ältere Ehegatte am<br />
20.09.08 mit der (Haupt)-Wohnung gemeldet war.<br />
Kinderfreibeträge werden von der <strong>Gemeinde</strong> für die Kinder<br />
eingetragen, die zu Beginn des Kalenderjahres 2009 das 18.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h. die nach dem<br />
01.01.1991 geboren sind) <strong>und</strong> die im ersten Grad mit dem<br />
Arbeitnehmer verwandt sind.<br />
Ersatzlohnsteuerkarten; verlorene, unbrauchbar gewordene<br />
oder zerstörte Lohnsteuerkarten sind durch diejenige<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu ersetzen, welche die originäre Lohnsteuerkarte<br />
ausgestellt hat. Für die Ausstellung kann eine Gebühr von<br />
5,00 € erlangt werden.<br />
Eintragung von Pauschbeträgen; für die erstmalige<br />
Eintragung der Pauschbeträge ist in jedem Fall das<br />
Finanzamt zuständig; das gilt auch für die Änderung eines<br />
bereits eingetragenen Pauschbetrags (z.B. Änderung des<br />
Grads der Behinderung). Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
entsprechend den Mitteilungen des Finanzamtes werden die<br />
Pauschbeträge bei Ausstellung der Lohnsteuerkarten für die
Nr. 11/2008 Seite 8 <strong>Obergurig</strong><br />
Folgejahre von <strong>Amts</strong> werden durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
eingetragen. Diese Eintragung von <strong>Amts</strong> wegen erfolgt bis<br />
auf Widerruf, längstens bis zum Ablauf der Gültigkeitsfristen<br />
der maßgebenden Gr<strong>und</strong>lagenbescheide (Ausweis/Rentenbescheid/Bescheinigung).<br />
Haben Sie sonst noch Fragen r<strong>und</strong> um die Lohnsteuerkarte,<br />
dann können Sie sich jederzeit im Einwohnermeldeamt (Tel.<br />
035038/ 588-44) Rat <strong>und</strong> Hilfe holen.<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am<br />
Freitag, dem 12. Dezember 2008<br />
Annahmeschluss für Beiträge <strong>und</strong><br />
Anzeigen<br />
Donnerstag, der 04. Dezember 2008<br />
V. Kutschke<br />
Landesfamilienpass des Freistaates<br />
Sachsen<br />
Mit diesem Sächsischen Familienpass können Eltern mit<br />
mehreren Kindern zahlreiche kulturelle Einrichtungen, wie<br />
Museen, Burgen, Schlösser <strong>und</strong> Parks Sachsens kostenlos<br />
besuchen. Darüber hinaus gewähren etliche <strong>Gemeinde</strong>n den<br />
Inhabern des Passes zusätzliche Vergünstigungen in<br />
kommunalen Einrichtungen.<br />
Den Familienpass erhalten Eltern mit drei <strong>und</strong> mehr Kindern,<br />
Alleinerziehende mit zwei <strong>und</strong> mehr Kindern sowie Eltern mit<br />
mindestens einem schwer behindertem Kind. Der Sächsische<br />
Landesfamilienpass wird einkommensunabhängig zur<br />
Verfügung gestellt. Bei der Beantragung im Sozialamt<br />
unserer <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist lediglich eine Bescheinigung<br />
der Familienkasse über die Kindergeldberechtigung<br />
vorzulegen.<br />
Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e.V. Spendensammlung 2008<br />
Landesverband Sachsen<br />
Schiller Galerie<br />
Loschwitzer Str. 52 a<br />
01309 Dresden<br />
Tel. 0351 / 314 37-0<br />
Der Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. führt<br />
seine diesjährige Sammlung<br />
durch.<br />
vom 31.Oktober – 16. November 2008<br />
Die gemeinnützige Organisation wurde 1919 gegründet <strong>und</strong><br />
errichtete im Auftrag der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland bis<br />
1990 in den Ländern Westeuropas <strong>und</strong> Nordafrikas etwa 350<br />
deutsche Soldatenfriedhöfe. Seit 1990 arbeitet er auch in den<br />
ost- <strong>und</strong> südosteuropäischen Staaten.<br />
Im Inland ist er beratend tätig. Gegenwärtig befinden sich<br />
etwa 845 Friedhöfe – von der Atlantikküste bis zum Ural <strong>und</strong><br />
vom Nordkap bis Nordafrika – mit mehr als 2 Millionen<br />
Gräbern in seiner Obhut.<br />
Auch mehr als 63 Jahre nach dem Ende des Zweiten<br />
Weltkrieges ist ein Ende der Arbeit des Volksb<strong>und</strong>es nicht<br />
absehbar. Die Suche <strong>und</strong> Exhumierung von jährlich etwa<br />
35 000 Gefallenen, die Projektierung von weiteren Friedhöfen<br />
auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, ihr Bau <strong>und</strong> ihre<br />
Pflege, die Betreuung von Angehörigen sowie die<br />
internationale Jugend- <strong>und</strong> Bildungsarbeit des Volksb<strong>und</strong>es<br />
sind mit beträchtlichen Kosten verb<strong>und</strong>en.<br />
Diese muss der Volksb<strong>und</strong> zu überwiegenden Teilen aus<br />
Beiträgen <strong>und</strong> Spenden selbst aufbringen.<br />
Bei unseren Sammlungen in den vergangenen Jahren<br />
machten wir immer wieder die Erfahrung, dass viele Bürger<br />
bereit sind, für die Arbeit des Volksb<strong>und</strong>es zu spenden, wenn<br />
sie durch Menschen ihres Vertrauens angesprochen <strong>und</strong><br />
über seine erfolgreiche Arbeit informiert werden.<br />
Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.<br />
Dies können Sie dadurch tun, dass Sie selbst sammeln oder<br />
uns mit einer Spende unterstützen.<br />
Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />
Information der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Entgegennahme von Spenden vom 7. – 14. Nov. 2008<br />
Die Einzahlung von Spenden sowie die entsprechende<br />
Eintragung in bereitliegende Sammellisten des Volksb<strong>und</strong>es<br />
kann während der üblichen Sprechzeiten bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung in Zimmer 4 erfolgen. Aufgr<strong>und</strong> der o.g.<br />
Listeneinträge sind keine Überweisungen möglich.<br />
Die Sammlung wurde vom Regierungspräsidium Leipzig<br />
genehmigt.<br />
Der Erlös kommt den satzungsgemäßen Aufgaben des<br />
Volksb<strong>und</strong>es zugute.<br />
Info aus dem Bauamt<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Straßenbau in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Nachdem die Verkehrsfreigabe der Arnsdorfer Straße am<br />
30.10.08 erfolgte, ist mit der Abnahme am 04.11.08 die<br />
Maßnahme annähernd termingerecht abgeschlossen.<br />
Entsprechend der Kostenschätzung, der Fördermittelbereitstellung<br />
<strong>und</strong> des Ausschreibungsergebnisses wurden<br />
die finanziellen Vorgaben eingehalten.<br />
Die Straße wurde in einer guten Qualität hergestellt.<br />
Die Straßenklasse erlaubt allerdings keinen LKW – Verkehr.<br />
Dieser würde sehr schnell zu erneuten Straßenschäden, vor<br />
allem im Bankettbereich, führen <strong>und</strong> auch andere nachhaltige<br />
Schäden wären programmiert.<br />
Die Bürger sollten im Interesse eines guten Straßennetzes in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> auch auf die Einhaltung dieses Verbotes<br />
achten, zumal es sich um eine gemeindeeigene Straße<br />
handelt <strong>und</strong> der Eigenanteil aus <strong>Gemeinde</strong>mitteln getragen<br />
wird.<br />
Für die Straße nach Blumental gibt es leider noch keine<br />
neuen Zeichen, obwohl die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die immer<br />
wieder neu benannten Voraussetzungen erfüllt hat <strong>und</strong> der<br />
Fördermittelvergabestelle vorliegen.<br />
Trotzdem haben wir die Hoffnung, noch in diesem Jahr den<br />
Fördermittelbescheid in den Händen zu halten, nicht<br />
aufgegeben.<br />
Ein weiteres Problem hatte sich bei dem Fällantrag der<br />
straßenzerstörenden Pappeln an das Umweltamt ergeben.
Nr. 11/2008 Seite 9 <strong>Obergurig</strong><br />
Dieses konnte aber im gegenseitigen Einvernehmen geregelt<br />
werden. Sobald die Fällgenehmigung bei uns eingeht <strong>und</strong> die<br />
entsprechenden Forderungen gesichtet <strong>und</strong> ausgewertet<br />
sind, wird das Beseitigen der Pappeln erfolgen.<br />
ZAHLUNGSERINNERUNG<br />
Kieschnick<br />
SG Bau<br />
GRUNDSTEUER / GEWERBESTEUER für das 4. Quartal<br />
Hiermit möchten wir alle QUARTALSzahler, welche NICHT<br />
als Abbucher am Zahlungsverkehr teilnehmen, an die<br />
Zahlung ihrer – am 15. Nov. 2008 – fälligen Steuern erinnern.<br />
Folgende öffentliche Ausschusssitzungen sind geplant,<br />
werden aber nur bei entsprechender Notwendigkeit<br />
durchgeführt::<br />
Technischer Ausschuss<br />
am 10.11.08, 18.00 Uhr, „Alte Wassermühle“<br />
Verwaltungsausschuss<br />
am 17.11.08, 18.00 Uhr, „Alte Wassermühle“<br />
Bei Interesse informieren Sie sich jeweils ab dem Mittwoch<br />
vor den Sitzungen an den Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong>, ob<br />
die Beratung stattfindet <strong>und</strong> entnehmen Sie dann die<br />
entsprechende Tagesordnung.<br />
ABWASSERGEBÜHREN – 1. Abschlag 2008 / 2009<br />
Fälligkeit 30. Oktober 2008<br />
Ihrer AbwassergebührenENDabrechnung 2007 / 2008 vom<br />
22.08.08 konnten Sie u.a. Ihre NEUEN, maschinell<br />
errechneten, verbrauchsbezogenen ABSCHLÄGE für den<br />
neuen Gesamtabrechnungszeitraum (01.07.2008 –<br />
30.06.2009) mit den entsprechenden Fälligkeiten entnehmen.<br />
Hiermit möchten wir alle Zahlungspflichtigen, welche NICHT<br />
als Abbucher am Zahlungsverkehr teilnehmen nochmals an<br />
die Fälligkeit des 1. neuen Abschlages zum 30. Okt. 08<br />
erinnern.<br />
----------------------------------------------------------------------------------<br />
Zahlungsmöglichkeit EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />
Um ein Versäumen von Zahlungsterminen <strong>und</strong> damit<br />
verb<strong>und</strong>ene zusätzliche Kosten wie Mahngebühren,<br />
Säumniszuschläge u.ä. für Sie auszuschließen besteht<br />
jederzeit die Möglichkeit als Abbucher über die Erteilung<br />
einer entsprechenden, jederzeit widerrufbaren<br />
Einzugsermächtigung am Zahlungsverkehr teilzunehmen.<br />
Diese Zahlungsmöglichkeit ist bei allen Arten von Steuern<br />
<strong>und</strong> Gebühren gegeben.<br />
SG Finanzen<br />
Ausschreibung eines kommunalen<br />
Mehrfamilienhauses zum Verkauf<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> schreibt das Gr<strong>und</strong>stück nebst<br />
Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23 im Ortsteil<br />
Mönchswalde zum Verkauf aus.<br />
Objektbeschreibung:<br />
Mehrfamilienhaus mit 10 Mietwohnungen<br />
1994 – Komplettsanierung<br />
Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
Gesamtfläche 3418 m²<br />
davon sind ca. 700 m² verpachtet<br />
Angebote richten Sie bitte bis zum 28. November 2008 an<br />
Herrn Bürgermeister Thomas Polpitz, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24, 02692 <strong>Obergurig</strong> oder per Mail<br />
an buergermeister@obergurig.de<br />
Sitzungen<br />
Am 24.11.08, 18.00 Uhr findet die nächste öffentliche<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung in der „Alten Wassermühle“ <strong>Obergurig</strong><br />
statt.<br />
Die Tagesordnung ist ab dem 18.11.08 den<br />
Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong> zu entnehmen.<br />
Jubilare<br />
G e burtstage<br />
N ovember 2008<br />
Der Bürgermeister, die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>und</strong> der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat gratulieren ganz herzlich<br />
in Lehn<br />
Frau Liesbeth Berger am 23.11. zum 95. Geburtstag<br />
in Singwitz<br />
Herrn Winfried Richter<br />
Frau Adelheid David<br />
Frau Ursula Scholz<br />
Herrn Herbert Domschke<br />
Herrn Albrecht Kriegel<br />
Frau Ingeburg Rothe<br />
Frau Gerda Lange<br />
Herrn Helmut Groß<br />
Herrn Arno Viertel<br />
Frau Edelgard Müller<br />
Frau Rosa Salaba<br />
Frau Katharina Mayer<br />
Frau Ingeburg Fabich<br />
Herrn Helmut Raabe<br />
Frau Gisela Domschke<br />
Frau Anita Findler<br />
in Schwarznaußlitz<br />
Frau Gertrud Haufe<br />
am 02.11. zum 71. Geburtstag<br />
am 03.11. zum 74. Geburtstag<br />
am 07.11. zum 73. Geburtstag<br />
am 13.11. zum 91. Geburtstag<br />
am 14.11. zum 71. Geburtstag<br />
am 17.11. zum 78. Geburtstag<br />
am 20.11. zum 76. Geburtstag<br />
am 20.11. zum 73. Geburtstag<br />
am 21.11. zum 76. Geburtstag<br />
am 23.11. zum 72. Geburtstag<br />
am 29.11. zum 88. Geburtstag<br />
am 01.12. zum 89. Geburtstag<br />
am 04.12. zum 78. Geburtstag<br />
am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />
am 09.12. zum 86. Geburtstag<br />
am 10.12. zum 75. Geburtstag<br />
am 02.11. zum 87. Geburtstag<br />
in <strong>Obergurig</strong><br />
Herrn Johannes Liebsch am 01.11. zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Günter Tobschall am 02.11. zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Franz Bommersbach am 04.11. zum 78. Geburtstag<br />
Frau Rosemarie Kluge am 10.11. zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Manfred Meerheim am 12.11. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Krenz am 15.11. zum 86. Geburtstag<br />
Frau Erika Proft<br />
am 15.11. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Christa Weiß am 19.11. zum 74. Geburtstag<br />
Frau Helene Stannek am 20.11. zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Christian Kothe am 21.11. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Irmtraut Sorkalle am 22.11. zum 74. Geburtstag<br />
Herrn Walter Kleinert am 24.11. zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Otto Link<br />
am 25.11. zum 81. Geburtstag<br />
Herrn Martin Wujanz am 25.11. zum 75. Geburtstag<br />
Herrn Werner Mutscher am 27.11. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Gerlinde Sanner am 29.11. zum 70. Geburtstag<br />
in Kleindöbschütz<br />
Herrn Heinz Bergmann<br />
am 13.11. zum 72. Geburtstag
Nr. 11/2008 Seite 10 <strong>Obergurig</strong><br />
Frau Ingeburg Six<br />
in Mönchswalde<br />
Frau Marianne Schmidt<br />
Frau Margarete Hantsch<br />
Frau Renate Scholz<br />
Herrn Burkhard Scholz<br />
Frau Charlotte Mahns<br />
Herrn Christian Frömmel<br />
am 19.11. zum 85. Geburtstag<br />
am 01.11. zum 79. Geburtstag<br />
am 10.11. zum 77. Geburtstag<br />
am 16.11. zum 72. Geburtstag<br />
am 24.11. zum 70. Geburtstag<br />
am 25.11. zum 70. Geburtstag<br />
am 01.12. zum 74. Geburtstag<br />
Die unterschiedlichen Größen <strong>und</strong> Farbzusammenstellungen<br />
wurden durch kurzes Beleuchten besonders hervorgehoben.<br />
Auch vom Kauf einzelner Exemplare wurde rege Gebrauch<br />
gemacht.<br />
Die Zeit erlaubte noch einen kurzen Besuch des<br />
Kirchensaales der Evangelischen Brüder-Unität.<br />
in Großdöbschütz<br />
Frau Gisela Schulze<br />
Frau Ursula Zschech<br />
Frau Thea Elle<br />
Frau Ruth Milach<br />
am 04.11. zum 71. Geburtstag<br />
am 17.11. zum 73. Geburtstag<br />
am 19.11. zum 77. Geburtstag<br />
am 29.11. zum 74. Geburtstag<br />
Geburten<br />
Großartig <strong>und</strong> w<strong>und</strong>ervoll,<br />
unerklärlich ... einfach toll,<br />
wenn Leben aus dem Nichts entsteht,<br />
ein „neuer“ Mensch auf Erden geht.<br />
Sprachlos macht uns diese Kraft,<br />
die uns ein neues Leben schafft,<br />
die uns ein kleines „Du“ geschenkt<br />
<strong>und</strong> uns´ren Blick nach innen lenkt.<br />
Zur Geburt ihres Sohnes Henry Marlon gratulieren wir ganz<br />
herzlich Frau Claudia Voigt in Lehn <strong>und</strong> Herrn Andreas<br />
Raschke.<br />
Senioreninfos<br />
In schlichtem Weiß mit Orgelempore, quer ausgerichtete<br />
Bankreihen, wird der Saal als die „gute Stube“ der <strong>Gemeinde</strong><br />
Herrnhut vielfältig genutzt.<br />
In der Ortschaft Euldorf im Wirtshaus „Eulkretscham“<br />
erwartete uns die nette Bedienung mit hausgebackenem<br />
Kuchen <strong>und</strong> prima Kaffee.<br />
Busfahrer Werner bemühte sich, uns viel Wissenswertes<br />
während der Fahrt zu vermitteln. So z.B. Geschichtliches<br />
über Zittau, die Blumenuhr <strong>und</strong> die Kirche der Stadt.<br />
<strong>Obergurig</strong> <strong>und</strong> Mönchswalde<br />
Am 14. Oktober starteten wir mit dem Bus der Firma Wilhelm<br />
zur Halbtagesfahrt in den bunten Herbst.<br />
Zwei Ziele waren vorgegeben. Die Herrnhuter Sterne-<br />
Manufaktur <strong>und</strong> das Schmetterlingshaus in Jonsdorf.<br />
Der aus Herrnhut stammende Brauch, den Stern im<br />
Familienkreis zusammen zu bauen <strong>und</strong> ihn am ersten<br />
Sonntag im Advent aufzuhängen, ist weltweit verbreitet.<br />
In der Schauwerkstatt wurde gezeigt, dass jede Spitze von<br />
Hand geklebt <strong>und</strong> mit Masken versehen zu einem Stern<br />
zusammen gefügt wird.<br />
Bald erreichten wir Jonsdorf. Unter dem Motto „Den Tropen<br />
so nah“ entstand im Kurort Johndorf eine zoologische <strong>und</strong><br />
botanische Besonderheit, das Schmetterlings- <strong>und</strong><br />
Reptilienhaus.<br />
Blickfang im Foyer ist das 3 Meter lange Seewasseraquarium<br />
mit herrlichen Korallenfischen <strong>und</strong> einer fantastischen<br />
Nachbildung eines Südseeriffs.<br />
Im Tropenhaus mit einer Fläche von 500 m² konnten wir<br />
Palmen, Bananenstauden <strong>und</strong> verschiedene heimische<br />
Pflanzen bestaunen.<br />
Die verschiedenen Schmetterlingsarten, manchmal ganz<br />
versteckt, fanden unsere Bew<strong>und</strong>erung.<br />
Die obere Etage beherbergt verschiedene Terrarien mit einer<br />
Vielfalt von Reptilien, Schlangen <strong>und</strong> Spinnen der Wüsten<br />
<strong>und</strong> Regenwälder unserer Erde.
Nr. 11/2008 Seite 11 <strong>Obergurig</strong><br />
Man hätte noch viel Zeit im Schmetterlingshaus verbringen<br />
können, denn immer haben wir Neues entdeckt <strong>und</strong> uns an<br />
den Naturw<strong>und</strong>ern erfreuen können.<br />
Mit vielen schönen Eindrücken bereichert rüsteten wir zur<br />
Heimfahrt.<br />
Noch einmal konnten wir die schöne Laubfärbung der Wälder<br />
bew<strong>und</strong>ern. Über Varnsdorf <strong>und</strong> Rumburk erreichten wir<br />
Oppach.<br />
Dort aßen wir im Hotel „Zur Gondelfahrt“ Abendbrot.<br />
Wir können auf einen schönen, erlebnisreichen Tag<br />
zurückblicken.<br />
Unser aller Dank gilt dem Busfahrer Werner <strong>und</strong> unseren<br />
Betreuerinnen Frau Krasowski <strong>und</strong> Frau Gnauck.<br />
Die <strong>Obergurig</strong>er Seniorengruppe<br />
Am 11.11.08, 15.00 Uhr,<br />
sind alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren zum gemütlichen<br />
Kaffeenachmittag in das Vereinszimmer der Sporthalle<br />
eingeladen.<br />
Für den Nachmittag ist außerdem ein buntes Programm mit<br />
Pauline angesagt, da doch der 11.11. ist <strong>und</strong> die<br />
Faschingszeit beginnt. Es wäre schön, wenn alle ihre<br />
schönen bunten Hüte vom letzten Jahr mitbringen würden.<br />
Zu Paulines Programm gehören Drehorgelmusik gemischt<br />
mit Discoeinlagen zum Tanzen, humorvolle Sketche <strong>und</strong><br />
schauspielerische Einlagen in Kostümen.<br />
Singwitz<br />
Auf zahlreiches Erscheinen<br />
freuen sich<br />
Ihre Seniorenbetreuerinnen<br />
Frau Krasowski<br />
<strong>und</strong><br />
Frau Gnauck<br />
Abfahrzeiten zum „Hubertusfest“ ins Kurhaus Jonsdorf am<br />
13.11.08:<br />
Singwitz, Bahnhofstraße<br />
Singwitz, Mittelstraße<br />
Singwitz, Ringstraße<br />
Singwitz, Feuerwehr<br />
Singwitz, Industriestraße „Alm“<br />
Bautzen, Insel<br />
Bautzen, Löbauer-Hegel-Straße<br />
12.15 Uhr<br />
12.17 Uhr<br />
12.19 Uhr<br />
12.22 Uhr<br />
12.25 Uhr<br />
12.35 Uhr<br />
12.45 Uhr<br />
Danach geht es gemütlich weiter über Dresden nach<br />
Cannewitz (bei Demitz-Thumitz), wo im „Mühlenhof“ ein<br />
warmes Abendessen serviert wird. Bei einer entspannenden<br />
Heimfahrt lassen wir den Tag ausklingen.<br />
Das solltet ihr noch wissen !!!<br />
Abfahrtzeit: ca. 12.30 Uhr<br />
Kostenpunkt: 35,00 Euro<br />
Gäste sind herzlich willkommen <strong>und</strong> melden sich bitte bei<br />
Kerstin Leschau<br />
Großpostwitzer Str. 25<br />
Kleindöbschütz<br />
Tel. 035938/51964<br />
Auf regen Zuspruch freuen sich<br />
Kerstin <strong>und</strong> Gisela<br />
Wichtige Info für die Senioren von Großdöbschütz,<br />
Kleindöbschütz <strong>und</strong> Lehn !<br />
Hier die Abfahrtzeiten für unsere Fahrt in den Advent am<br />
25.11.2008:<br />
Bautzen, Herrenteichsiedlung<br />
Bautzen, Albert - Schweitzer-Straße<br />
Bautzen, Fichteschule<br />
Bautzen, Breitscheidstraße<br />
Bautzen, Löbauer Straße<br />
Bautzen, Bäcker Dörfer<br />
Bautzen, Thrombergstraße Abzweig<br />
Grubditzer Weg<br />
Singwitz, Siedlung<br />
Mönchswalde, Buswendeplatz<br />
Bäckerei „Am Kuchenhäusl“<br />
Großdöbschütz<br />
12.10 Uhr<br />
12.12 Uhr<br />
12.15 Uhr<br />
12.22 Uhr<br />
12.25 Uhr<br />
12.27 Uhr<br />
12.30 Uhr<br />
12.40 Uhr<br />
12.50 Uhr<br />
12.55 Uhr<br />
13.00 Uhr<br />
Bei Interesse besteht noch die Möglichkeit an unserem<br />
Ausflug teilzunehmen.<br />
Auf eine gemütliche <strong>und</strong> erlebnisreiche Fahrt freuen sich<br />
Eure Kerstin <strong>und</strong> Gisela<br />
Bitte bringen Sie mir für die Adventsfahrt nach Rammenau<br />
den Betrag von 36,- Euro am 10.11.08<br />
von 10.00 – 12.00 Uhr.<br />
Es grüßt Sie herzlich<br />
Ihre Frau Kießlich<br />
Seniorenbetreuerin<br />
Großdöbschütz, Kleindöbschütz, Lehn<br />
„Traditionen soll man nicht brechen“<br />
Eine davon ist unsere Abschlussfahrt im November, die an<br />
den Advent angeknüpft ist.<br />
Unser „Wilhelm-Bus“ fährt uns am 25.11.08 über Hohwald<br />
<strong>und</strong> Bad Schandau nach Krietzschwitz ins Erlebnisrestaurant<br />
„Krietzschwitzer Kerzenträume“.<br />
Nach Kaffee <strong>und</strong> Kuchen können wir ein paar Kerzen fertig<br />
stellen, diese Kunstwerke dürfen auch mit nach Hause<br />
genommen werden.<br />
Seniorenweihnachtsfeier in der Sporthalle<br />
Am 05. Dezember 2008<br />
sind alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong><br />
ganz herzlich in die Sporthalle <strong>Obergurig</strong> zur gemeinsamen<br />
Weihnachtsfeier eingeladen.<br />
Beginn: 14.30 Uhr<br />
Anmeldungen bitte in den einzelnen Seniorengruppen <strong>und</strong> in<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, bei Frau Liehr – Tel. 035938 /<br />
58615.<br />
Es sind auch alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren eingeladen, die<br />
nicht jeden Monat an den Veranstaltungen der einzelnen<br />
Seniorengruppen teilnehmen.<br />
Die Seniorenbetreuerinnen<br />
der Ortsteile<br />
<strong>und</strong> die Mitarbeiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung
Nr. 11/2008 Seite 12 <strong>Obergurig</strong><br />
Vereinsinfos<br />
94. „Historischer Stammtisch“<br />
am 08.10.2008 im Ratskeller Mönchswalde<br />
Herr Jünger begrüßte die Teilnehmer des Historischen<br />
Stammtisches. Herr Buchheister übergab Herrn Jünger eine<br />
Heiratsurk<strong>und</strong>e Nr. 1, die zum Stammtisch gezeigt wurde.<br />
Anschließend informierte Herr Jünger über den Solarpark in<br />
Singwitz. Danach zeigte er ein Programm der BSG Fortschritt<br />
<strong>Obergurig</strong> vom Pfingstturnier der Abteilung Handball am 2.<br />
Juni 1990 in der Sporthalle Bautzen. Weiterhin brachte er 2<br />
Luftaufnahmen von Bautzen, ein Tafelbild zum Tanzst<strong>und</strong>enball<br />
vom 20.05.1900 im Saal zur „Stadt Prag“, ein Programm<br />
von der 2. Kreismünzausstellung in Bautzen 1976, ein<br />
Jahresplan vom Barockschloss Rammenau 1973, eine<br />
Anleitung für Erla Webrahmen für Kinder <strong>und</strong> Erwachsene,<br />
eine „WIR“ – Beilage der Sächsischen Zeitung vom<br />
25.03.1988, eine Postkarte mit dem Abbild von Mao Tse-<br />
Tung, Reblik einer Legende „POST OFFICE“ – die blaue<br />
Mauritius, einen Pfandbrief des landwirtschaftlichen<br />
Kreditvereins Sachsen (500 Reichsmark) <strong>und</strong> einen<br />
Goldpfandbrief (1000 Reichsmark), ein Buch „Altstadtgassen<br />
<strong>und</strong> Adelshöfe – Ausflüge in die Vergangenheit mit.<br />
Herr Marschke zeigte Bücher.<br />
- Taschenbuch für Haus- <strong>und</strong> Heilkräuter<br />
- Aus der Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung,<br />
Heft 1 (1830-1946)<br />
- „Trommel“ – Zeitung der Thälmannpioniere – Ausgabe<br />
zum 40. Jahrestag der Befreiung<br />
- Die Kinderpost (Österreich)<br />
- Jugendschutzgesetze der DDR 1974<br />
- Bilderhandbuch zur Vorgeschichte der Oberlausitz 1929<br />
Herr Mach berichtete über eine Chronik von 1990, die in der<br />
Guten Stube der „Alten Wassermühle“ gelegen hat. Dieses<br />
Buch soll vervollständigt werden. Frau Gauernack hat dazu<br />
ein Konzept erarbeitet, wie es aussehen soll, dazu müssen<br />
die Verantwortlichen bestimmt werden. Die meisten Daten<br />
dazu sind in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vorhanden. Bis zur<br />
Wende (1989) gab es ein Gesetz, dass jede <strong>Gemeinde</strong> eine<br />
Chronik zu erstellen hat. Frage: Gibt es dieses Gesetz noch ?<br />
Herr Mardek legte die Broschüre „Wander- <strong>und</strong><br />
Denkmalführer“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> vor. Anschließend<br />
wurden Karten gezeigt: Militärische Ereignisse vom 2.-<br />
8.1.1917, Continental-Straßenkarte für Rad- <strong>und</strong> Kraftfahrer,<br />
eine Eisenbahnkarte zu Koenigs Kursbuch <strong>und</strong> eine<br />
„Deutsche Straßenprofilkarte für Rad- <strong>und</strong> Motorradfahrer“.<br />
Der nächste „Historische Stammtisch“ findet am 12.11.2008,<br />
18.00 Uhr im Ratskeller Mönchswalde statt. Gäste sind<br />
immer willkommen.<br />
Die Ankunft des Linienbusses wurde noch abgewartet, dann<br />
begrüßte Hans Renner, der langjährige Vorsitzende des<br />
Heimatvereins, die erwartungsfrohe R<strong>und</strong>e. Schon vor fünf<br />
Jahren sei ein entsprechendes Konzept entwickelt worden,<br />
allein die Umsetzung scheiterte damals aus finanziellen<br />
Gründen. 2007 wurde das Vorhaben neuerdings aufgegriffen<br />
<strong>und</strong> energisch angegangen: „Es ist ein wahres<br />
Gemeinschaftswerk entstanden.“<br />
Stellvertretend für die vielen aktiv Beteiligten, Helfer <strong>und</strong><br />
Sponsoren wurden genannt:<br />
Diethard Mardek <strong>und</strong> Frank Jünger für den Wander- <strong>und</strong><br />
Denkmalführer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>; Herbert Briesovsky,<br />
Siegfried Rachlitz <strong>und</strong> dazu die Kollegen vom Bauhof für die<br />
handwerklichen Leistungen. Ein besonderer Dank galt den<br />
ortsansässigen Firmen Uwe Kriegel <strong>und</strong> Hartmut Pötschke<br />
<strong>und</strong> dem Bürgermeister, Herrn Polpitz, der beispielhaft die<br />
Realisierung des Vorhabens unterstützte.<br />
Mit Beifall quittierten die Umstehenden die kurze Rede.<br />
An der Info-Tafel erläuterte dann Diethard Mardek den<br />
Verlauf <strong>und</strong> besondere Merkmale des r<strong>und</strong> 15 km langen<br />
R<strong>und</strong>wanderweges (RWW), auch die Zuwege aus den<br />
verschiedenen Ortsteilen <strong>und</strong> die Möglichkeiten zur<br />
erholsamen Rast <strong>und</strong> Einkehr. Für 2,50 € konnte die<br />
Broschüre Wander- <strong>und</strong> Denkmalführer der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obergurig</strong> erworben werden.<br />
Herr Polpitz dankte den Bürgern der <strong>Gemeinde</strong>, vor allem<br />
den „Machern“, die nicht locker ließen, das Projekt immer<br />
wieder angestoßen, fortgeführt <strong>und</strong> schließlich zum<br />
Gemeinwohl vollendet haben. Seinem fre<strong>und</strong>lichen Angebot<br />
konnte niemand widerstehen, die kleine Wegzehrung wurde<br />
dankend angenommen.<br />
10 Uhr ging es auf die Strecke, über die Spree <strong>und</strong> den<br />
Steinbruchweg hinauf nach Schwarznaußlitz. Hier reihte sich<br />
Frau Briesovsky ein, sie hatte vor allem bei den<br />
Werkstattleistungen für die Info-Tafeln <strong>und</strong> den Rastplatz am<br />
Schafberg einsatzstark mitgewirkt. Auf der Arnsdorfer Straße<br />
ging es westwärts, vor dem Schießstandgelände nach links<br />
<strong>und</strong> durch den Bärwald hoch nach Sora zur Gaststätte<br />
„Schöne Aussicht“.<br />
Klaus Amft<br />
Ein Wandertag im goldenen Oktober<br />
Der Ortskanal erinnert noch täglich mit schönen Bildern an<br />
die Eröffnung des <strong>Obergurig</strong>er R<strong>und</strong>wanderweges am<br />
Sonnabend, dem 18.10.08. Der Heimatverein mit dem<br />
Historischen Stammtisch hatte sich einem wichtigen Teil des<br />
Tourismuskonzepts unserer <strong>Gemeinde</strong> verschrieben <strong>und</strong><br />
präsentierte nun das Ergebnis der Öffentlichkeit.<br />
Ein sonniger Oktobertag lockte, <strong>und</strong> gut 40 Wanderfre<strong>und</strong>e<br />
aus nah <strong>und</strong> fern kamen zum Treff an der Bushaltestelle<br />
Singwitz Dorf. Mit einer Abordnung war auch die von GF nun<br />
schon im 15. Jahr geführte USV-Wandergruppe aus Bautzen<br />
vertreten.<br />
Es war erst 11 Uhr, <strong>und</strong> so kehrte nur etwa die Hälfte der<br />
Gruppe zur Mittagsrast ein. Die anderen zogen weiter, vorbei
Nr. 11/2008 Seite 13 <strong>Obergurig</strong><br />
an der Brunnenstube, <strong>und</strong> verweilten kurz am Rastplatz mit<br />
dem „Bautzen-Blick“. An der Teufelskanzel, der mit 466 m<br />
höchsten Stelle des RWW, begegnete uns eine illustre<br />
Truppe. Auf unsere Frage nach dem Woher <strong>und</strong> Wohin<br />
erfuhren wir, dass sie „aus der ganzen B<strong>und</strong>esrepublik“ zu<br />
einem Wiedersehen zusammengekommen seien; sie hätten<br />
sich während eines gemeinsamen Urlaubs in Südafrika<br />
kennen gelernt. Das beeindruckte !<br />
Am „Stern“ bot sich ein Rückweg nach Schwarznaußlitz/<br />
Singwitz/ <strong>Obergurig</strong> an, aber niemand scherte aus. Auf dieser<br />
Höhe finden sich Feuersteine, die das kilometerdicke<br />
Inlandeis während der Eiszeit bis hierher transportiert hatte.<br />
12 Uhr erreichten wir das „Jägerhaus“, die Pumphut-Figur<br />
wies den Weg zum Mittagessen.<br />
Der unvorhergesehene Zustrom einer solch größeren Gruppe<br />
brachte die Wirtsleute nur kurz in Verlegenheit. Dann ging es<br />
sehr flott, die fre<strong>und</strong>liche Bedienung – immerhin schon 24<br />
Jahre hier angestellt – hatte alles „im Griff“. Gestärkt <strong>und</strong><br />
ausgeruht brachen wir nach einer St<strong>und</strong>e auf. Einige, so Else<br />
<strong>und</strong> Johannes Liebsch <strong>und</strong> Werner Mutscher,<br />
verabschiedeten sich <strong>und</strong> wählten den Abstieg über den<br />
Fuchsweg nach Hause.<br />
Anstelle des neuen Forschungs- Solarparkes in Singwitz, der<br />
auch von den Aussichtspunkten die Blicke auf sich zieht, sind<br />
noch die früheren Traglufthallen eingezeichnet.<br />
Auch die beiden Aussichtpunkte bei Sora mit<br />
beeindruckender Fernsicht ins nordwestliche Kreisgebiet <strong>und</strong><br />
darüber hinaus hätten wohl Erwähnung verdient.<br />
Eventuell ließe sich das mit einem der Broschüre beigefügten<br />
Korrekturblatt beheben.<br />
Schulinfos<br />
Kurse an unserer Gr<strong>und</strong>schule:<br />
Arbeiten mit Ton<br />
GF<br />
Wenn mittwochs durch den Gr<strong>und</strong>schulhort der Ruf geht:<br />
„Frau Bernstein ist da“, versammelt sich eine Gruppe „Töpfer-<br />
Lehrlinge“ in dem w<strong>und</strong>erschönen Werkraum im Keller.<br />
Die kleiner gewordene Gruppe folgte dem ausgewiesenen<br />
RWW zur Mönchswalder Bergbaude; sie war noch immer<br />
geschlossen. Von hier ging es auf schönen Waldwegen<br />
bergab Richtung Lehn. Am Waldrand mit guter Fernsicht<br />
nach Norden, zum Drohmberg <strong>und</strong> zum Czorneboh <strong>und</strong> über<br />
die Großpostwitzer Talweitung soll ein weiterer Rastplatz mit<br />
überdachter Sitzgruppe aufgebaut werden.<br />
Vorbei an der Pinkmühle, durch die Kleingartenanlage <strong>und</strong><br />
über den Siedlungsweg wurde Großdöbschütz passiert. Vom<br />
Kirschweg bot sich eine schöne Sicht zurück auf den<br />
Mönchswalder Bergzug. Die Gruppe war auf sieben<br />
Wanderer aus Singwitz, darunter unsere Abgeordnete Sonja<br />
Wagner, sowie aus Doberschau <strong>und</strong> Bautzen<br />
zusammengeschrumpft. Es ging auf 3 Uhr nachmittags zu . .<br />
Abschließend noch einige Anmerkungen:<br />
Verlauf, Zuwege <strong>und</strong> Beschilderung des RWW sowie die<br />
zugehörige Broschüre fanden allseits Anerkennung <strong>und</strong><br />
Zustimmung. Die fünf großen Orientierungstafeln <strong>und</strong> der<br />
Wander- <strong>und</strong> Denkmalführer sind sehr informativ <strong>und</strong> optisch<br />
ansprechend gestaltet.<br />
Sicher wird auch der Rastplatz mit überdachter Sitzgruppe<br />
oberhalb Lehns zur nächsten Sommersaison stehen. Die R-<br />
Beschilderung sollte noch einmal betr. übersichtliche<br />
Wegführung in beide Richtungen (z.B. in Großdöbschütz)<br />
überprüft werden.<br />
Schade, dass die Karte auf Seite 20, 21 der Broschüre nicht<br />
auf dem aktuellen Stand ist:<br />
Die in den Ortsteilen neu entstandenen Wohnsiedlungen<br />
fehlen, jedoch längst beräumte Industrie- <strong>und</strong> Gleisanlagen<br />
sowie ein „Bad“ in <strong>Obergurig</strong> werden noch ausgewiesen.<br />
Dort sind alle Voraussetzungen zum Arbeiten mit Ton<br />
gegeben.<br />
Es werden nach Anleitung verschiedene Aufgaben gelöst.<br />
Töpferton ist ein geduldiger Werkstoff <strong>und</strong> es entstehen<br />
immer wieder sehr eindrucksvolle Werkstücke. Dabei ist<br />
wichtig, dass die individuelle Formensprache jedes<br />
„Künstlers“ sichtbar wird.<br />
Ist die Aufgabe erledigt, dürfen alle Anwesenden mit Ton<br />
spielen.<br />
Das heißt, es wird gemeinsam ein Thema gestellt <strong>und</strong> dann<br />
nach Herzenslust mit Ton gewerkelt. Dabei kann es schon<br />
recht laut zugehen <strong>und</strong> plötzlich ist überall Ton: An den
Nr. 11/2008 Seite 14 <strong>Obergurig</strong><br />
Ellebogen, an der Hose, im Gesicht ... Kein Problem ! Es ist<br />
nur Erde, <strong>und</strong> die geht schon beim Trocknen wieder ab.<br />
Planung für dieses Schuljahr für Anfänger <strong>und</strong><br />
Fortgeschrittene:<br />
November 2008<br />
Gipsschnitte mit Weihnachtsmotiven – Weihnachtsschmuck<br />
glasieren, brennen<br />
Dezember 2008<br />
Körperschalen, Pflanz- <strong>und</strong> Tiergefäße<br />
Weihnachtsfeier<br />
Januar 2009<br />
Windlichte <strong>und</strong> Öllampen<br />
Februar 2009<br />
Klangrohre <strong>und</strong> Glocken<br />
März 2009<br />
Keramisches für Ostern glasieren, brennen<br />
April 2009<br />
Hampelfiguren aus Ton, Materialmix<br />
Mai 2009<br />
Windspiele<br />
Juni 2009<br />
Geheimschatulle glasieren, brennen<br />
findet in der<br />
Einladung<br />
Am 17.11.2008 um 19.00 Uhr<br />
Freien Christlichen Schule<br />
Lärchenbergweg 2<br />
Schirgiswalde<br />
ein Informationselternabend statt.<br />
Dipl.-Ing. Regina Bernstein<br />
Herzlich eingeladen sind alle Eltern, die ihre Kinder in der<br />
5. Klasse 2009/2010 bei uns beschulen lassen wollen.<br />
Der Vorstand des CSV Schirgiswalde e.V.<br />
Musical „We will rock you“ in Wilthen<br />
Die Musical-AG der Goethe- Mittelschule Wilthen lädt<br />
herzlich zur Aufführung von<br />
„We willl rock you“<br />
Gr<strong>und</strong>sätze zum brandschutzgerechten Verhalten<br />
Umgang mit offenem Feuer <strong>und</strong> Licht<br />
Zu dieser Jahreszeit, in der die Tage stetig kürzer werden<br />
<strong>und</strong> auch die Adventszeit unaufhaltsam näher rückt, ist es<br />
sehr beliebt, den Nachmittags- oder Feierabendkaffee bei<br />
Kerzenschein (auf Neudeutsch heißt das wohl candle light)<br />
zu genießen. Zweifellos verbreitet Kerzenlicht ein<br />
anheimelndes Flair. Doch sollten auch die Gefahren, die von<br />
einer brennenden Kerze ausgehen können, keinesfalls<br />
unterschätzt werden. Deshalb sollten folgende Hinweise<br />
unbedingt beachtet werden.<br />
Beim Rauchen <strong>und</strong> beim Umgang mit Zündmitteln, offenem<br />
Feuer oder Licht ist zu sichern, dass brennbare Stoffe,<br />
Materialien <strong>und</strong> Gegenstände nicht durch Flammen,<br />
Wärmeübertragung, Glut oder glimmende Rückstände<br />
entzündet werden können. Das Wegwerfen glimmender<br />
Tabakreste, brennender Gegenstände <strong>und</strong> ähnlichem auf<br />
brennbaren Untergr<strong>und</strong> oder in der Nähe brennbarer Stoffe<br />
sowie aus Fahrzeugen <strong>und</strong> Verkehrsmitteln ist nicht gestattet.<br />
Bei der Verwendung von Kerzen, Räucherkerzen oder<br />
ähnlichem sind nicht brennbare Untersetzer bzw. geeignete<br />
Kerzenhalter zu verwenden, wobei unbedingt auf die<br />
Standsicherheit zu achten ist.<br />
Das Rauchen <strong>und</strong> der Umgang mit offenem Feuer darf<br />
nicht erfolgen:<br />
• in Stallungen, Schuppen, Kellern, in denen sich<br />
brennbare Stoffe befinden, auf Dachböden sowie in<br />
Räumen, die der Unterstellung von Kraftfahrzeugen<br />
dienen,<br />
• in Be- <strong>und</strong> Verarbeitungs- sowie Lagerräumen für<br />
brennbare Stoffe,<br />
• in Räumen, in denen explosionsgefährliche Gas-,<br />
Dampf-, Nebel- oder Staub-Luftgemische auftreten<br />
können,<br />
• beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten,<br />
• in anderen Räumen <strong>und</strong> Bereichen sowie auf<br />
Flächen, die zur Verhinderung von Bränden <strong>und</strong><br />
Explosionen entsprechend gekennzeichnet sind.<br />
Es soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen<br />
werden, dass brennende Kerzen auf Kinder eine besondere<br />
Faszination ausüben – deshalb ist hier besondere Vorsicht<br />
geboten !<br />
Ihre Feuerwehr<br />
ein.<br />
Die Veranstaltung findet<br />
am 28.11.2008 um 15.00 Uhr<br />
Neues aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
im „Haus Bergland“ in Wilthen statt.<br />
Der Eintritt ist frei !<br />
Feuerwehrinfos<br />
Die Feuerwehr hilft - vorbeugen musst Du !<br />
Besuch unserer Partnergemeinde<br />
Kisdorog (Ungarn)<br />
vom 02.10.08 – 05.10.08<br />
Der Besuch unserer Partnergemeinde Kisdorog durch<br />
Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates hatte zwei Gründe. Zum einen<br />
haben beide <strong>Gemeinde</strong>n neue Bürgermeister, die sich<br />
unbedingt kennen lernen wollten <strong>und</strong> zum anderen war es an<br />
der Zeit, nach acht Jahren die Kontakte aufzufrischen <strong>und</strong><br />
gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten der<br />
Zusammenarbeit zu suchen. Nach einigen Terminproblemen
Nr. 11/2008 Seite 15 <strong>Obergurig</strong><br />
konnten sich die Bürgermeister auf das obige Reisedatum<br />
einigen.<br />
Teilnehmer der Reise waren neben dem Bürgermeister<br />
Thomas Polpitz, Herr Lutz Kieschnick (Mitarbeiter der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung), sowie die Ratsmitglieder Sonja<br />
Wagner, Andrea Karpinski, Andreas Berthold <strong>und</strong> Rolf<br />
Dutschmann.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unserer Partnergemeinde hatte uns<br />
im Vorfeld ein interessantes Programm zusammengestellt, so<br />
dass wir uns auf die Reise gut vorbereiten konnten.<br />
Programm<br />
02.10.08 Donnerstag<br />
18 00 Uhr Ankunft<br />
Belegung der Unterkünfte<br />
19.00 Uhr Abendessen<br />
03.10.08 Freitag<br />
8.00 Uhr Frühstück<br />
9.00 Uhr Besuch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
10.00 Uhr Besuch des Kindergartens<br />
13.00Uhr Mittagessen<br />
15.00 Uhr Pécs, (Fünfkirchen), Besichtigung<br />
des Domes „St. Peter“ <strong>und</strong> des<br />
Bischofspalastes<br />
19.00 Uhr Abendessen<br />
04.10.08 Sonnabend<br />
8.00 Uhr Frühstück<br />
9.00 Uhr Besuch des Marktes in Szekszard<br />
12.00 Uhr Mittagessen<br />
15.00 Uhr Besichtigung des Dorfes <strong>und</strong><br />
Weinprobe<br />
17.00 Uhr Gemeinsame <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
19.00 Uhr Abendessen (Kesselgulasch) gemütliches<br />
Beisammensein<br />
05.10.08 Sonntag<br />
8.00 Uhr Frühstück Abreise<br />
Herzlich wurden wir von den Mitarbeitern der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung begrüßt. Zur Zeit arbeiten dort drei<br />
Sachbearbeiter, die Herrn Klein bei der Arbeit unterstützen.<br />
Von den 850 Einwohnern Kisdorogs, arbeiten 60 im Ort <strong>und</strong><br />
350 im Umland.<br />
Der Kindergarten befindet sich in einem für diese Gegend<br />
ortstypischen Langhaus, das für die Belange der<br />
Kinderbetreuung entsprechend umgebaut wurde. Drei<br />
Kindergärtnerinnen <strong>und</strong> eine Köchin betreuen 25 Kinder.<br />
Neben den üblichen Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsprogrammen<br />
wird in dieser Einrichtung auch die deutsche Sprache<br />
gepflegt. Da wir wussten, dass die Ausstattung mit Spiel- <strong>und</strong><br />
Beschäftigungsmaterial ergänzt werden muss, übergab unser<br />
Bürgermeister der Leiterin der Einrichtung 500 €. Groß war<br />
die Begeisterung, als unsere Reisegruppe noch viele<br />
Plüschtiere, Malbücher, Buntstifte, Kassetten, Bücher <strong>und</strong><br />
Bastelmaterial auspackte <strong>und</strong> den Kindern schenkte.<br />
Sie bedankten sich mit Gesang <strong>und</strong> Tanz <strong>und</strong> ergriffen<br />
freudig Besitz von den vielen schönen Dingen. Die vielen<br />
übergebenen Kindersachen wollen die Kindergärtnerinnen<br />
auf einem Kleiderbasar zum Kauf anbieten. Mit den<br />
Einnahmen können sie die Kasse des Kindergartens<br />
auffüllen. Mit einem R<strong>und</strong>gang durch die Räumlichkeiten <strong>und</strong><br />
die Außenanlagen endete der Besuch; wobei wir feststellten,<br />
dass sich der Kindergarten über ein Kletternetz in den Maßen<br />
3 m x 3 m freuen würde.<br />
Nach dem Mittagessen konnten wir uns von der Schönheit<br />
der altehrwürdigen Stadt Pész überzeugen. Es war<br />
beeindruckend die Pracht des Domes „St. Peter“ als auch<br />
des Bischofspalastes zu sehen. Bei einem R<strong>und</strong>gang durch<br />
den Dom erfuhren wir Wissenswertes über die Geschichte<br />
<strong>und</strong> die Bedeutung des gewaltigen Bauwerkes im Wandel der<br />
Zeit.<br />
Bereits am Mittwoch gegen 19.00 Uhr trafen wir uns am<br />
Gerätehaus der Jugendfeuerwehr in Singwitz, um das<br />
Gepäck <strong>und</strong> diverse Geschenke abzustellen, damit wir am<br />
Donnerstag gegen 9.00 Uhr starten konnten. Die Reise<br />
verlief bei gutem Wetter problemlos, so dass wir gegen 18.45<br />
Uhr in Bonyhád, das 13 km von Kisdorog entfernt liegt,<br />
eintrafen. Hier wurden wir im Hotel Rittinger vom neuen<br />
Bürgermeister Herrn Michael Klein, dem ehemaligen<br />
Bürgermeister Herrn János Höfler <strong>und</strong> vom langjährigen<br />
Ratsmitglied Herrn János Miszler herzlich begrüßt. Bei einem<br />
gemeinsamen Abendessen <strong>und</strong> Gesprächen in gemütlicher<br />
Atmosphäre lernte man sich näher kennen, frischte<br />
Erinnerungen auf <strong>und</strong> besprachen die Programmpunkte der<br />
nächsten Tage.<br />
Der Freitag Vormittag war dem Bürgermeisteramt <strong>und</strong> dem<br />
Besuch des Kindergartens vorbehalten.<br />
Ein besonderes Erlebnis war die Audienz beim Bischof Meier.<br />
Bei einem Gläschen Wein sprach er über seine Aufgaben,<br />
die Höhepunkte in seiner Tätigkeit, die Pflege der deutschen
Nr. 11/2008 Seite 16 <strong>Obergurig</strong><br />
Sprache in der Region <strong>und</strong> gegenwärtige Probleme in<br />
Ungarn. Während des R<strong>und</strong>ganges durch den Palast<br />
bew<strong>und</strong>erten wir unter anderem die umfangreiche<br />
Kakteensammlung des Bischofs. Mit einem kleinen<br />
Geschenk verabschiedeten wir uns von ihm. Da wir noch<br />
etwas Zeit hatten statteten wir der Altstadt von Pész einen<br />
Besuch ab. Unverkennbar ist der Einfluss der türkischen<br />
Besetzung in dieser Stadt. Angenehm war es durch die<br />
Fußgängerzone zu schlendern <strong>und</strong> in einem Cafe den<br />
w<strong>und</strong>erschönen Nachmittag ausklingen zu lassen.<br />
Sonnabend ist auch in Ungarn Markttag. Besonders<br />
sehenswert ist der Bauernmarkt in der Komitatshauptstadt<br />
Szekszard, die 33 km von Kisdorog entfernt liegt. Unsere<br />
Gastgeber luden uns zu einem Besuch des Marktes ein. Da<br />
unser Begleiter die deutsche Sprache sehr gut beherrschte,<br />
war die Verständigung mit den Händlern problemlos.<br />
Faszinierend war das bunte Treiben <strong>und</strong> vor allem die Vielfalt<br />
an typischen ungarischen Produkten wie Gemüse, Gewürze,<br />
Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren, sowie anderen landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnissen.<br />
Wieder zu Hause angekommen, besichtigten wir nach einem<br />
kräftigen Mittagessen im Beisein von Mitgliedern des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>und</strong> Herrn Klein das Dorf. Kisdorog liegt in<br />
einem Tal. Auf den steilen Hügeln weiden Rinder <strong>und</strong> man<br />
betreibt Ackerbau. Verstärkt hat sich in den letzten Jahren<br />
der Weinanbau, welcher gegenwärtig auf etwa 7 ha betrieben<br />
wird. Von der hervorragenden Qualität des Weines konnten<br />
wir uns bei einer Weinprobe überzeugen.<br />
Hervorzuheben wäre das w<strong>und</strong>erbare Bukett <strong>und</strong> der<br />
vollm<strong>und</strong>ige Geschmack, sowohl des Roten als auch des<br />
Weißen.<br />
Nach aufwendiger Renovierung erstrahlt die Kirche, die 1809<br />
erbaut wurde <strong>und</strong> 1912 eine w<strong>und</strong>erbare Orgel erhielt, wieder<br />
in alter Schönheit. Ebenso wie die Kirche wurde auch das<br />
ehemalige Pfarrhaus rekonstruiert <strong>und</strong> ein liebevoll<br />
eingerichtetes Heimatmuseum darin untergebracht. Ein<br />
Besuch der Schule musste leider ausfallen, da sie wegen<br />
rückläufiger Schülerzahlen geschlossen wurde. Probleme<br />
sieht Bürgermeister Klein in notwendigen Straßenbauarbeiten<br />
<strong>und</strong> der Sanierung des Schulgebäudes, da die Fördergelder<br />
spärlich fließen. Außerdem bereitet ihm die Überalterung der<br />
Bevölkerung Sorgen.<br />
<strong>Obergurig</strong>, persönliche Geschenke für den Bürgermeister<br />
Herrn Klein <strong>und</strong> den ehemaligen Bürgermeister Herrn Höfler.<br />
Ebenso erhielt jedes Ratsmitglied ein kleines Präsent. Er<br />
unterstrich weiterhin, dass wir stolz auf unsere<br />
Partnergemeinde weit weg von Deutschland sind, wo noch<br />
heute Deutsche leben <strong>und</strong> deutsches Brauchtum pflegen.<br />
Längerfristig macht es deshalb Sinn, dass es zu einem regen<br />
Austausch auf kulturellen <strong>und</strong> sportlichen Gebieten –<br />
getragen vom regen Vereinsleben in beiden <strong>Gemeinde</strong>n –<br />
kommen sollte. In der anschließenden Diskussion wurde<br />
darauf verwiesen, dass man sich einen Schüleraustausch<br />
über unsere Schullandheime der Region vorstellen könnte.<br />
Gleichsam sollte man den Bürgern von Kisdorog einen<br />
Urlaub in <strong>Obergurig</strong> anbieten, da Pensionen vorhanden sind.<br />
Zur Erinnerung erhielt unser Bürgermeister eine Urk<strong>und</strong>e, die<br />
auf die Erneuerung der <strong>Gemeinde</strong>partnerschaft verweist. Der<br />
Abend klang mit einem gemeinsamen Essen <strong>und</strong> vielen<br />
Gesprächen in gemütlicher R<strong>und</strong>e aus.<br />
Nach vielen Worten des Dankes <strong>und</strong> mit dem Wunsch auf ein<br />
Wiedersehen 2009 in <strong>Obergurig</strong> traten wir Sonntag, etwas<br />
müde, gegen 9.00 Uhr die Heimreise an.<br />
Tag der offenen Tür im<br />
R. Dutschmann<br />
Forschungs- <strong>und</strong> Solarpark Singwitz<br />
Ca. 2.500 Besucher kamen zum Tag der offenen Tür am<br />
04.10.08 nach Singwitz um sich über die neu errichtete<br />
Photovoltaikanlage zu informieren.<br />
Ein besonderer Höhepunkt an diesem Tag war die<br />
gemeinsame <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am späten Nachmittag.<br />
Nach den Grußworten von Bürgermeister Klein, der sich<br />
nochmals für die finanzielle <strong>und</strong> materielle Hilfe bedankte,<br />
ergriff unser Bürgermeister das Wort. Er hob besonders die<br />
überaus herzliche Aufnahme hervor <strong>und</strong> machte deutlich,<br />
dass sich die Delegation aus <strong>Obergurig</strong> in Kisdorog sehr wohl<br />
gefühlt hat. Nach der Vorstellung unserer Delegation übergab<br />
er eine Videokassette, ein Fotoalbum, ein Wappen von<br />
Unter den zahlreichen Gästen war unter anderen auch der<br />
Landrat, Herr Harig.<br />
Durch den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn René<br />
Pötschke, wurde dieses Vorhaben gewürdigt.<br />
Herr Neff, Geschäftsführer der Firma Newi-Solar GmbH,<br />
dankte auch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong> für die<br />
Unterstützung bei der Verwirklichung der Photovoltaikanlage<br />
auf dem ehemaligen Mähdrescher-Abstellplatz.<br />
Sie können sich demnächst auf der Internet-Seite der<br />
<strong>Gemeinde</strong> über Photovoltaik informieren.<br />
Möchten Sie sich anhand praktischer Vorführungen an der<br />
Anlage noch näher über die Belange der Photovoltaik<br />
informieren, rufen Sie bitte bei der Partnerfirma von Nevi-<br />
Solar, der Firma Gert & Jens Kreuziger GbR in Singwitz an –<br />
Tel. 03591/304275.
Nr. 11/2008 Seite 17 <strong>Obergurig</strong><br />
Es ist Herbst <strong>und</strong> das Laub fällt !<br />
Da es immer wieder Unklarheiten bezüglich anfallenden<br />
Laubes gibt <strong>und</strong> der Zuständigkeiten für die Entsorgung -<br />
folgender Hinweis:<br />
Jeder entfernt das Laub, das in seinen Garten fällt – egal,<br />
woher es kommt <strong>und</strong> ohne Entschädigung. Gr<strong>und</strong>: Laub<br />
gehört zu den typisch ländlichen Immissionen, die<br />
hinzunehmen sind -Bürgerliches Gesetzbuch, § 906-<br />
(entnommen der Superillu Nr. 33/2008-Ratgeber)<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> sind auch weiterhin Grünmüllsäcke zu<br />
einem Preis von 0,50 €/Sack erhältlich, die jeden Montag<br />
vom Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> abgeholt werden, natürlich nur<br />
noch so lange bis der erste Schnee fällt.<br />
Info-Veranstaltung für<br />
Verkehrsteilnehmer<br />
Nähere Informationen dazu im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
Dezember <strong>und</strong> zu gegebener Zeit an den Anschlagtafeln der<br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
Dieser Ausgabe liegt der Bestellschein<br />
für das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> 2009 bei.<br />
2.<br />
2. <strong>Obergurig</strong>er Novemberfest<br />
am 15.11.2008<br />
in der Sporthalle <strong>Obergurig</strong><br />
mit<br />
Steffen´s Musikvulkan<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Eintritt Vorverkauf: 3,50 €<br />
Eintritt Abendkasse: 4,50 €<br />
Freistaat Sachsen<br />
Kreisverkehrswacht Bautzen e.V.<br />
Dr.-Salvador-Allende-Str. 52 a<br />
02625 Bautzen<br />
Tel.: 03591 / 600115<br />
Bürgertelefon: gebührenfrei 0800 018 41 10<br />
Themen:<br />
<br />
<br />
<br />
am 13.11.2008, 19.00 Uhr<br />
Sporthalle <strong>Obergurig</strong> – Vereinszimmer<br />
Alkohol <strong>und</strong> Fahren<br />
Aktuelles Unfallgeschehen<br />
Diskussion<br />
Karten unter Tel.: 0172/93 54 0 57<br />
Aus Vereinen <strong>und</strong> Verbänden<br />
des Landkreises<br />
Volkstrauertag<br />
Am Sonntag, dem 16.11.2008, 11.00 Uhr<br />
findet auf dem Friedhof <strong>Obergurig</strong> eine Kranzniederlegung<br />
statt, wozu alle Einwohner ganz herzlich eingeladen sind.<br />
Am 07.12.08 (2.Advent)<br />
findet das traditionelle Weihnachtssingen in der Sporthalle<br />
<strong>Obergurig</strong> statt.<br />
Nähe Informationen dazu entnehmen Sie bitte zu gegebener<br />
Zeit den Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> dem Ortskanal.<br />
Am 13.12.2008 findet der<br />
statt.<br />
Vorankündigung !<br />
1. Großdöbschützer Weihnachtsmarkt<br />
an der Pink-Mühle<br />
B<strong>und</strong>esfinanzhof entscheidet –<br />
Unterhaltsleistungen ohne Opfergrenze<br />
abzugsfähig<br />
Nach einem Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofes (BFH) vom 29. Mai<br />
2008 sind Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an<br />
seine mittellose <strong>und</strong> in seinem Haushalt lebende Partnerin<br />
ohne Berücksichtigung einer sogenannten Opfergrenze<br />
steuerlich absetzbar. Im vorliegenden Fall bedeutete die<br />
Entscheidung des BFH für den Kläger eine zusätzliche<br />
Erstattung von über 600 Euro. Der Neue Verband der<br />
Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) empfiehlt Steuerpflichtigen<br />
darauf zu achten, dass das Finanzamt Unterstützungsleistungen<br />
nicht durch Berücksichtigung der Opfergrenze<br />
kürzt. Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer<br />
oder Rentner an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Nr. 11/2008 Seite 18 <strong>Obergurig</strong><br />
Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen können als<br />
außergewöhnliche Belastung im Rahmen der<br />
Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Leistungen an<br />
einen Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sind<br />
jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn dem Bedürftigen<br />
öffentliche Mittel gekürzt beziehungsweise keine bezogen<br />
wurden. Lebt der Partner im eigenen Haushalt, kann der<br />
derzeitige Höchstbetrag von monatlich 640 Euro beantragt<br />
werden. Eine Kürzung dieses Höchstbetrages erfolgte in<br />
diesen Fällen durch Berücksichtigung einer sogenannten<br />
Opfergrenze, da dem Unterstützenden noch genügend Mittel<br />
zum eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müsse.<br />
Im Unterschied zu unterhaltsberechtigten Personen (z. B.:<br />
Eltern, Kinder, Ehegatten) besteht hier keine<br />
Unterhaltspflicht.<br />
Durch die Kürzung konnte der Kläger statt des<br />
Höchstbetrages von damaligen 7.188 Euro nur 2.741 Euro<br />
steuerlich geltend machen. Im Ergebnis bedeutete das für<br />
den Kläger einen steuerlichen Nachteil von 657 Euro. Der<br />
Steuerpflichtige klagte bis zum B<strong>und</strong>esfinanzhof (BFH) <strong>und</strong><br />
behielt letztendlich Recht. Der BFH führte in seinem Urteil<br />
vom 29. Mai 2008, III R 23/07 aus, dass zusammenlebende<br />
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam<br />
wirtschaften müssen. Erzielt nur ein Partner Einnahmen, so<br />
sei es unumgänglich, dass dieser die größten Ausgaben für<br />
Miete, Kleidung <strong>und</strong> Nahrungsmittel aufbringen müsse.<br />
Dieser Unterstützungsleistung könne man sich nicht<br />
entziehen. Der BFH urteilte folgerichtig, dass die Opfergrenze<br />
auf Unterhaltsleistungen an den in Haushaltsgemeinschaft<br />
lebenden nichtehelichen Partner nicht anzuwenden ist <strong>und</strong><br />
entschied damit entgegen der bisherigen Finanzanweisung<br />
laut BMF – Schreiben vom 28. März 2003.<br />
Betroffene Steuerpflichtige sollten ihren Bescheid<br />
dahingehend genau prüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls Einspruch mit<br />
Hinweis auf das BFH – Urteil einlegen. Wer dabei steuerliche<br />
Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer, Rentner <strong>und</strong><br />
Arbeitsloser im Rahmen einer Mitgliedschaft in den zahlreichen<br />
örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine<br />
wenden. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine<br />
des Verbandes sind im Internet unter<br />
http://www.Beratungsstellensuche.de zu finden. Wer kein<br />
Internetzugang hat, kann die Anschriften auch telefonisch<br />
unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragen.<br />
Baierl, Leiter des TÜV-Service Center Bautzen, kennen sich<br />
schon gut. Wie häufig profitiert er von den Erfahrungen des<br />
TÜV-Experten. Während Hartmut Baierl das Fahrzeug<br />
untersucht, lässt er einige Tipps zum Thema kalte Jahreszeit<br />
<strong>und</strong> Frostschutz gucken. Die Vorbereitungen gegen<br />
permanente Kälte könnte zu den wichtigsten<br />
Voraussetzungen für einen gelungenen Start gerade in den<br />
kommenden Tagen werden. Der TÜV-Experte verweist<br />
darauf, dass in die Scheibenwaschanlage ein reinigendes<br />
Frostschutzmittel gehört <strong>und</strong> nach dem Auffüllen des<br />
Behälters der Wasch-Schalter so lange betätigt werden sollte<br />
bis sich auch Pumpe, Leitungen <strong>und</strong> Düsen mit dem<br />
frostgeschützten Wasser gefüllt haben. „Dadurch wird<br />
verhindert, dass sie später wieder einfrieren.“<br />
Leider kann es in den kommenden Tagen oder<br />
Morgenst<strong>und</strong>en immer passieren, dass die Kraftfahrer nach<br />
starkem Nachtfrost vor der verschlossenen Autotür stehen<br />
bleiben. Leichte Abhilfe wäre zu schaffen, wenn mit einem<br />
Türschloss- Enteiser das Schloss rechtzeitig behandelt<br />
worden wäre. Im Notfall kann man versuchen, den<br />
Autoschlüssel ein wenig mit einem Feuerzeug zu erwärmen<br />
<strong>und</strong> damit das eingefrorene Schloss aufzutauen. Hartmut<br />
Baierl: „Wenn Sie rechtzeitig die Dichtungen an den<br />
Türeinfassungen mit einem Silikonspray oder mit<br />
einschlägigen Mitteln behandeln, können Sie auch einer<br />
Beschädigung der Türdichtungen durch Festfrieren<br />
vorbeugen.“<br />
„Außerdem“, so der Fachmann weiter, „ist bei Fahrzeugen<br />
mit wassergekühlten Motoren z.B. ein ausreichender<br />
Kühlerfrostschutz besonders wichtig. Auch bei so genanntem<br />
Langzeitfrostschutz muss nämlich von Zeit zu Zeit geprüft<br />
werden, ob er noch ausreichend wirkt. Im Rahmen unserer<br />
HU lässt sich der Frostschutz ohne großen Aufwand<br />
kontrollieren.“<br />
Antworten auf viele andere Fragen erteilt das TÜV Service-<br />
Center in der Niederkainaer Straße 11, geöffnet: Montags bis<br />
Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr <strong>und</strong> Samstags von 9:00 bis<br />
12:00 Uhr. Mit dem kostenlosen Anmeldeservice unter 0800-<br />
12 12 444 sparen Sie Geld <strong>und</strong> erhalten einen Termin Ihrer<br />
Wahl an einer TÜV-Prüfstelle in Ihrer Nähe.<br />
Berlin, 14. Oktober 2008<br />
Ansprechpartner:<br />
Marlies Spargen<br />
Medienreferentin<br />
Telefon: 030 - 4 01 29 25<br />
Telefax: 030 - 4 01 3675<br />
Email: info@nvl.de<br />
Web: http://nvl.de<br />
TÜV Service-Center Bautzen:<br />
Türen frieren fest <strong>und</strong> auch<br />
„Langzeitfrostschutz“ checken<br />
„Kaltstart“ kann dieser Tage schief gehen<br />
- Türdichtungen vor Festfrieren sichern<br />
Kälteeinbrüche <strong>und</strong> Frost kommen dieser Tage ohne<br />
Anmeldung. Nichts geht mehr so richtig bei überfrierender<br />
Nässe, sinkenden Temperaturen oder plötzlich einsetzendem<br />
Schneefall. Volker Waske fährt häufig sein TÜV-Service<br />
Center Bautzen an, lässt den Wagen checken, führt das<br />
Gespräch, fachsimpelt gern mit dem TÜV-Experten. Soeben<br />
hat er erfolgreich seine Haupt- <strong>und</strong> Abgasuntersuchung<br />
hinter sich gebracht. Er als TÜV-„Stammk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> Hartmut<br />
Schmunzelecke<br />
Humor ist die Lust zu lachen,<br />
wenn einem zum Heulen ist.<br />
G. Vidal<br />
* * *<br />
Zwei unversöhnliche Nachbarn stehen wegen einer, im<br />
Gr<strong>und</strong>e genommen lächerlichen, Meinungsverschiedenheit<br />
vor dem <strong>Amts</strong>gericht. „Die Herren wollen also den von mir
Nr. 11/2008 Seite 19 <strong>Obergurig</strong><br />
vorgeschlagenen Vergleich nicht annehmen?“<br />
„Nein!“,<br />
kommt es von beiden im Brustton der Überzeugung. „Na gut“,<br />
meint der Richter, „da eine vernünftige Lösung bei ihnen nicht<br />
in Frage kommt, muss eben das Recht entscheiden.“<br />
* * *<br />
Oberamtmann Pfeiffer entschieden zu Inspektor Maier: „Also<br />
die alten Akten können jetzt geschreddert werden, aber<br />
vorher lassen sie noch unbedingt Kopien anfertigen !“<br />
* * *<br />
Die Polizei hat einen Alkoholsünder gestellt, der durch seine<br />
schlangenlinienähnliche Fahrweise aufgefallen ist. Meint der<br />
Ordnungshüter vorwurfsvoll: „Hätten sie in ihrem Zustand<br />
nicht besser ihre Frau fahren lassen ?“ Prompt bekommt er<br />
zur Antwort:„Ich bin vielleicht betrunken, aber nicht verrückt !“<br />
* * *<br />
vorzeitig aus Bautzen entlassen worden !“<br />
* * *<br />
Ein angesäuselter älterer Herr geht leicht schwankenden<br />
Schrittes über die Reeperbahn, als ihn eine dunkelhäutige<br />
Schöne anspricht: „Na mein Süßer, kommst du mit zu mir<br />
nach Hause?“ „A-aber w-w-was soll ich denn in Afrika ?“<br />
* * *<br />
Drei alte Kumpels sitzen reichlich „abgefüllt“ am<br />
Kneipentresen. Nach einiger Zeit kippt der eine vom Hocker<br />
<strong>und</strong> knallt fürchterlich auf den Fußboden. Meint der Zweite<br />
zum Dritten: „Aber das muss man ihm ja lassen – der weiß<br />
ganz genau, wenn er aufhören muss.“<br />
Sagt der Beamte morgens eindringlich zu seiner Frau: „Bitte<br />
mache den Kaffee heute nicht wieder so stark wie gestern,<br />
sonst bekomme ich heute im Büro wieder den ganzen Tag<br />
kein Auge zu.“<br />
* * *<br />
Zwei Dinge wird keine Regierung der Welt zustande bringen<br />
– den Bauern zum Hungern <strong>und</strong> den Beamten zum<br />
Schwitzen zu bringen.<br />
* * *<br />
Taktikunterricht bei den Panzergrenadieren der B<strong>und</strong>eswehr.<br />
Fragt der Stabsunteroffizier einen Hauptgefreiten: „Sie stellen<br />
plötzlich fest, dass es ein Tiefflieger auf ihren Spähpanzer<br />
abgesehen hat – was machen sie jetzt ?!“ „Ganz einfach, ich<br />
bringe ihn durcheinander!“ „Und wie ?“ „Ich blinke links <strong>und</strong><br />
fahre dann rechts in die Büsche !“<br />
* * *<br />
Der kleine Paul legt der strengen Mama zögernd sein<br />
Zeugnis vor. Aufgebracht donnert sie los: „Was denn, in<br />
Betragen eine Fünf ?! Da nimm Dir mal ein Beispiel an<br />
deinem Vater – der ist schon zweimal wegen guter Führung<br />
Bauernregeln<br />
Der altrömische neunte Monat – nach der Zählweise des<br />
Julianischen Kalenders – hieß im Althochdeutschen<br />
Nebelung. Dies erklärt auch die heute noch übliche Ableitung<br />
Nebelmonat. Die Bezeichnung Nebelmonat charakterisiert<br />
treffend das oft trübe <strong>und</strong> neblige Novemberwetter.<br />
Hat der November zum Donnern Mut,<br />
wird das nächste Jahr wohl gut.<br />
Wenn im November Bäume blühn’,<br />
wird sich der Winter lange hinausziehn’.<br />
Viel Regen im November,<br />
viel Wind im Dezember.<br />
Im November kalt <strong>und</strong> klar,<br />
wird mild <strong>und</strong> trüb der Januar.<br />
Im November Morgenrot<br />
Mit langem Regen droht.<br />
Bestattungsunternehmen<br />
André Müller<br />
02692 Großpostwitz, <strong>Gemeinde</strong>platz 6<br />
Wir stehen Ihnen mit unseren Diensten in den schweren<br />
St<strong>und</strong>en der Trauer jederzeit hilfreich zur Seite.<br />
Telefon (03 59 38) 5 13 84<br />
Impressum<br />
Das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> erscheint monatlich. Der Einzelpreis beträgt 0,30 €, das Jahresabonnement 3,60 €, zu beziehen über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
• Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong>,<br />
Hauptstraße 24, 02692 <strong>Obergurig</strong><br />
Telefon : 03 59 38 / 58 60<br />
Telefax : 03 59 38 / 5 86 20<br />
gemeindeamt@obergurig.de<br />
• Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Thomas Polpitz<br />
• Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Redaktionskollegium Frau Ines Liehr, Herr Erdmann Mach, Herr Volkmar Kriebitzsch, Herr Lutz Kieschnick<br />
• Verantwortlich für die Anzeigenannahme: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong><br />
Der Inhalt von Berichten, die namentlich gekennzeichnet im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> veröffentlicht werden, geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion<br />
wieder.<br />
Für unaufgefordert zugesandte Berichte, Artikel <strong>und</strong> Fotos wird keinerlei Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe <strong>und</strong> Benachrichtigung des<br />
Herausgebers statthaft.
Nr. 11/2008 Seite 20 <strong>Obergurig</strong><br />
Werbung im<br />
oder<br />
im <strong>Amts</strong> -<strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
das wird gelesen<br />
A n s p r e c h p a r t n e r:<br />
Frank Jünger<br />
oko - Studio, Tel. 035938/98369<br />
oder<br />
oko-fernsehen@web.de<br />
für den Ortskanal<br />
Frau Liehr, Tel. 035938/58615<br />
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für das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
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Fax: 03 59 38 / 9 85 51<br />
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