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Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig

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<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong><br />

Telefon: 03 59 38 / 58 60<br />

Telefax: 03 59 38 / 5 86 20<br />

Internet: www.obergurig.de<br />

e-Mail: gemeindeamt@obergurig.de<br />

19. Jahrgang, Nr. 11 Freitag, den 07. November 2008 Verkaufspreis 30 Cent<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

am 02.10.2008 war es soweit. Eine Abordnung unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte sowie der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung machte sich<br />

auf den Weg nach Ungarn zu unserer Partnergemeinde nach<br />

Kisdorog (ein Bericht dazu im Innenteil) - Titelfoto.<br />

Am 04.10.2008 fand im Forschungs- <strong>und</strong> Solarpark Singwitz<br />

der Tag der offenen Tür statt.<br />

Dank der Fördermittelzusage (ILE) konnte die<br />

Deckenschlusserneuerung Arnsdorfer Strasse durch die<br />

Firma Strabag realisiert werden.<br />

Am 01.10.2008 fand mit selbiger Firma, Anwohnern <strong>und</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>räten aus Schwarznaußlitz ein klärendes Gespräch<br />

im Steinbruch Sora statt.<br />

Nach 2 starken Sprengungen gab es berechtigte Bürgerbeschwerden.<br />

Nachdem der Sprengmeister Fragen beantwortete, wurden<br />

wir uns einig, bei allen zukünftigen Sprengungen ein<br />

Messgerät bei einem Schwarznaußlitzer Bürger zu<br />

installieren.


Nr. 11/2008 Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />

Natürlich bekräftigte nochmals die Strabag, dass Sie alles<br />

Erdenkliche tun werden, um die Sprengungen kleinstmöglich<br />

zu halten.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen<br />

November.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Thomas Polpitz<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Von der Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses<br />

am 20. Oktober 2008<br />

In der Ausschusssitzung wurden die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />

der Haushaltsplan für das kommende Jahr beraten. Ein<br />

Schwerpunkt dazu ist der Kindergartenneubau, zu dem ein<br />

beauftragtes Ingenieurbüro im November erste Vorstellungen<br />

unterbreitet.<br />

Im Weiteren wurden die neue Feuerwehrsatzung <strong>und</strong> die<br />

Anschaffung eines Transporters für den Bauhof diskutiert.<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 27. Oktober 2008<br />

Der Bürgermeister, Herr Polpitz, konnte zur Ratssitzung 12<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte <strong>und</strong> 3 Gäste begrüßen.<br />

In der Bürgerfragest<strong>und</strong>e lobte Herr Mach den neu<br />

geschaffenen R<strong>und</strong>wanderweg <strong>Obergurig</strong>s, machte aber<br />

auch darauf aufmerksam, dass teilweise die Beschilderung<br />

noch ergänzt werden muss. Zur Lagerung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>archivs wies er darauf hin, dass bereits erste<br />

Beschädigungen sichtbar sind.<br />

In den Anfragen an den Bürgermeister ging es u.a. um den<br />

weiterhin auf den Bahnhofsweg hängenden Zaun, um das<br />

Verbrennen von Herbstlaub <strong>und</strong> Baumverschnitt <strong>und</strong> um die<br />

Fahrt in die Partnergemeinde Kisdorog in Ungarn Anfang<br />

Oktober.<br />

Die Kämmerin, Frau Jener, unterrichtete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über den Stand des Haushaltsplanes 2008 zum 30. Juni<br />

diesen Jahres. Dazu ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gegenüber<br />

dem Rat <strong>und</strong> der Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet.<br />

Die Feuerwehrsatzung musste in einer Neufassung<br />

beschlossen werden, da es mittlerweile eine neue<br />

Mustersatzung gibt, in der einige Sachverhalte anders<br />

geregelt werden. So z.B. Aussagen zur Kameradschaftskasse,<br />

Wahlrecht, Jugendwart <strong>und</strong> Beurlaubung für<br />

bestimmte Zeit.<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> derzeit finanziell nicht auf Rosen<br />

gebettet ist, stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür, sich von der<br />

Immobilie Wilthener Straße 23 samt Gr<strong>und</strong>stück zu trennen.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> war das Objekt im Regelfall ein<br />

Zuschussobjekt <strong>und</strong> wird es in absehbarer Zeit auch bleiben.<br />

Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Objekt öffentlich<br />

auszuschreiben.<br />

Beschlossen wurden:<br />

- Die Aufhebung des Beschlusses 28/07 vom 23. 04. 2007<br />

– Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>. Mit<br />

Beschluss-Nr. 33/08 erfolgt die Neufassung der<br />

Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>.<br />

(Beschluss-Nr. 32/08)<br />

- Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obergurig</strong> (im Anschluss veröffentlicht).<br />

(Beschluss-Nr. 33/08)<br />

- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 10/3,<br />

Gemarkung Kleinboblitz, bebaut mit einem<br />

Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> beabsichtigten Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />

öffentlich auszuschreiben.<br />

(Beschluss-Nr. 34/08)<br />

- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 51/4,<br />

Gemarkung Singwitz, Gr<strong>und</strong>buch von <strong>Obergurig</strong> Blatt<br />

1074, mit einer Größe von 439 m² zu einem Kaufpreis<br />

von 7,00 €/m² an die Firma „Escudo“ GmbH (Anschrift:<br />

02692 <strong>Obergurig</strong> OT Singwitz, Industriestraße 1).<br />

Diese Firma ist bereits Eigentümer des angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>stückes Flst.-Nr.51/3 (Industriestraße 1). Das zu<br />

verkaufende Gr<strong>und</strong>stück ist bebaut mit einer<br />

Abwasseranlage, welche sich im Eigentum des AZV<br />

Bautzen befindet. Für diese Nutzung ist bereits eine<br />

Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />

Der Kaufpreis orientiert sich nach § 14 Wertverordnung<br />

(WertV) für Arrondierungsflächen (Einbezug an ein<br />

bestimmtes Gr<strong>und</strong>stück angrenzender Flächen zu<br />

diesem Gr<strong>und</strong>stück, in dem man 40 - 55 % vom<br />

Bodenwert rechnet. Der Bodenwert für die Gemarkung<br />

Singwitz beträgt 17,00 €/m².<br />

Frau Katrin Fechner, wohnhaft in CH – 3008 Bern<br />

(Schweiz), Freiburgstraße 63, ist alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführerin der Firma „Escudo“<br />

GmbH.<br />

(Beschluss-Nr. 35/08)<br />

- Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />

10.590,00 € (Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>) für<br />

Ausrüstungen der kommunalen Wasserwehr der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz-<strong>Obergurig</strong>. Die<br />

Ausrüstungen werden mit 75 % (7.942,- €) durch das<br />

Land gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 2.648,- €<br />

wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen.<br />

(Beschluss-Nr. 35a/08)<br />

Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obergurig</strong><br />

Kriebitzsch<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> hat am<br />

27.10.2008 auf Gr<strong>und</strong> von<br />

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den<br />

Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.<br />

55, 159) <strong>und</strong><br />

2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den<br />

Brandschutz, Rettungsdienst <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,<br />

647)<br />

die nachfolgende Satzung beschlossen.


Nr. 11/2008 Seite 3 <strong>Obergurig</strong><br />

§ 1<br />

Begriff, Gliederung <strong>und</strong> Leitung der Feuerwehr<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr <strong>Obergurig</strong> ist eine Einrichtung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie<br />

besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den<br />

Ortsfeuerwehren<br />

Großdöbschütz-<strong>Obergurig</strong><br />

Schwarznaußlitz<br />

Singwitz<br />

(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige<br />

Feuerwehr <strong>Obergurig</strong>“. Ortsfeuerwehren können den<br />

Ortsteilnahmen beifügen.<br />

(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht<br />

eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen gegliedert<br />

sein kann mit Standort Singwitz, <strong>und</strong> Alters- <strong>und</strong><br />

Ehrenabteilungen in den Ortsfeuerwehren<br />

Großdöbschütz-<strong>Obergurig</strong><br />

Schwarznaußlitz<br />

Singwitz<br />

(4) Die Leitung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr obliegt dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seinem Stellvertreter; in den<br />

Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter <strong>und</strong> seinen<br />

Stellvertreter.<br />

§ 2<br />

Pflichten der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr hat die Pflichten<br />

- Menschen, Tiere <strong>und</strong> Sachwerte vor Bränden zu<br />

schützen,<br />

- technische Hilfe bei der Bekämpfung von<br />

Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes<br />

<strong>und</strong> der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten<br />

<strong>und</strong><br />

- nach Maßgabe der §§ 22 <strong>und</strong> 23 SächsBRKG<br />

Brandverhütungsschauen <strong>und</strong> Brandsicherheitswachen<br />

durchzuführen.<br />

(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der<br />

Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.<br />

§ 3<br />

Aufnahme in die Feuerwehr<br />

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive<br />

Abteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr sind:<br />

- die Vollendung des 16. Lebensjahres,<br />

- die Erfüllung der ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderung an<br />

den Feuerwehrdienst,<br />

- die charakterliche Eignung,<br />

- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie<br />

- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.<br />

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18<br />

Abs. 3 SächsBRKG sein.<br />

Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der<br />

Erziehungsberechtigten vorliegen.<br />

(2) Die Bewerber sollen in der <strong>Gemeinde</strong> wohnhaft sein <strong>und</strong><br />

in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss kann Ausnahmen<br />

zulassen.<br />

(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter<br />

zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter nach Anhörung des zuständigen<br />

Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der<br />

Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen<br />

Dienstausweis.<br />

(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br />

(5) Die endgültige Übernahme in die aktive Abteilung erfolgt<br />

nach Vollendung der Eignungszeit von 6 Monaten.<br />

§ 4<br />

Beendigung des ehrenamtlichen aktiven<br />

Feuerwehrdienstes<br />

(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn<br />

der Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

- das 67. Lebensjahr vollendet hat,<br />

- aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen zur Erfüllung seiner<br />

Dienstpflichten dauernd unfähig ist,<br />

- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend<br />

§ 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder<br />

- aus der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr entlassen oder<br />

ausgeschlossen wird.<br />

(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen,<br />

wenn der Dienst in der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr für ihn aus<br />

persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere<br />

Härte bedeutet.<br />

Nach 25 Dienstjahren kann auf den Nachweis einer<br />

besonderen Härte verzichtet werden.<br />

(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines<br />

ständigen Wohnsitzes in eine andere <strong>Gemeinde</strong><br />

unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen.<br />

Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst<br />

zu entlassen.<br />

Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem<br />

Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der<br />

Feuerwehr aufgr<strong>und</strong> der Verlegung des Wohnsitzes nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter<br />

Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die<br />

Dienstpflicht nach Anhörung des zuständigen<br />

Ortsfeuerwehrausschusses aus der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

ausgeschlossen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses über die Entlassung<br />

oder den Ausschluss <strong>und</strong> stellt die Beendigung des<br />

Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich<br />

fest. Die Zuarbeit erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr.<br />

Im Bescheid sind der Einzug des Dienstausweises,<br />

überlassener Ausbildungsmaterialien, Bekleidungs- <strong>und</strong><br />

Ausrüstungsgegenstände, <strong>und</strong> Gegenstände, die<br />

nachweislich Eigentum der Feuerwehr sind, wie Geräte<br />

zur Alarmierung <strong>und</strong> Benachrichtigung sowie Schlüssel<br />

festzustellen.<br />

Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf<br />

Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der<br />

Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad <strong>und</strong><br />

die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.<br />

§ 5<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr<br />

(1) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />

das Recht, den <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter, <strong>und</strong> seinen<br />

Stellvertreter zu wählen.


Nr. 11/2008 Seite 4 <strong>Obergurig</strong><br />

Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das<br />

Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter <strong>und</strong> die<br />

Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses sowie 2<br />

Angehörige der Ortsfeuerwehr für den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

zu wählen.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1<br />

SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der<br />

Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen,<br />

Einsatzübungen <strong>und</strong> für die Aus- <strong>und</strong> Fortbildung zu<br />

erwirken.<br />

(3) <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter, Ortswehrleiter <strong>und</strong> ihre<br />

Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte <strong>und</strong><br />

Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, die regelmäßig<br />

über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten,<br />

erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür<br />

in einer besonderen Satzung der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten<br />

Beträge.<br />

(4) Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr erhalten auf Antrag<br />

die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des<br />

Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der<br />

Aus- <strong>und</strong> Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Sachschäden, die Angehörigen der<br />

Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie<br />

vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe<br />

des § 63 Abs. 2 SächsBRKG.<br />

(5) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />

die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr<br />

erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie<br />

sind insbesondere verpflichtet:<br />

- am Dienst <strong>und</strong> an Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen<br />

im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften<br />

regelmäßig <strong>und</strong> pünktlich teilzunehmen,<br />

- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an<br />

der Feuerwache einzufinden,<br />

- den dienstlichen Weisungen <strong>und</strong> Befehlen der<br />

Vorgesetzten nachzukommen,<br />

- im Dienst <strong>und</strong> außerhalb des Dienstes ein<br />

vorbildliches Verhalten zu zeigen <strong>und</strong> sich den<br />

anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber<br />

kameradschaftlich zu verhalten,<br />

- die Feuerwehrdienstvorschriften <strong>und</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

für den Feuerwehrdienst zu<br />

beachten <strong>und</strong><br />

- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände,<br />

Geräte <strong>und</strong> Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen<br />

<strong>und</strong> sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.<br />

(6) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

können sich vom Dienst insbesondere den unter Punkt<br />

5 Anstrich 1-3 aufgeführten Aufgaben für eine Dauer von<br />

2 Jahren aus persönlichen oder beruflichen Gründen<br />

befreien lassen (ruhende Mitgliedschaft). Eine<br />

Verlängerung der Befreiung ist zulässig.<br />

Über die Dienstbefreiung <strong>und</strong> eine Verlängerung<br />

entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss nach<br />

Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters <strong>und</strong> des<br />

Betroffenen.<br />

Zeiten der Dienstbefreiung über 11 Monate werden auf<br />

die Dienstjahre nicht angerechnet.<br />

(7) Die aktiven Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben<br />

eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem<br />

Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig<br />

anzuzeigen <strong>und</strong> eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu<br />

melden.<br />

(8) Verletzt ein Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann<br />

der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />

- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis<br />

erteilen,<br />

- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder<br />

- den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.<br />

Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem<br />

Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich<br />

zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.<br />

§ 6<br />

Jugendfeuerwehr<br />

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen<br />

werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt<br />

unberührt.<br />

Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung<br />

der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.<br />

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart<br />

im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im<br />

Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.<br />

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das<br />

Mitglied<br />

- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,<br />

- aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />

- den körperlichen Anforderungen nicht mehr<br />

gewachsen ist oder<br />

- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre<br />

Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.<br />

(4) Der Jugendfeuerwehrwart <strong>und</strong> seine Stellvertreter<br />

werden vom <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss für die<br />

Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Jugendfeuerwehrwart<br />

ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr <strong>und</strong><br />

muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über<br />

ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen<br />

verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen.<br />

(5) Besteht die Jugendfeuerwehr aus mehreren<br />

Jugendgruppen wählen die Mitglieder der Jugendgruppen<br />

den oder die Jugendgruppensprecher für die<br />

Dauer von zwei Jahren entsprechend den Festlegungen<br />

in § 15. Das Wahlergebnis ist dem Jugendwart zur<br />

Bestätigung vorzulegen.<br />

§ 7<br />

Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />

(1) In die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung können auf Antrag<br />

Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bei Überlassung<br />

der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus<br />

dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr<br />

ausgeschieden sind.<br />

Über die Aufnahme entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

nach Hörung des zuständigen<br />

Ortsfeuerwehrausschusses.<br />

2) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss kann auf Antrag<br />

Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die<br />

Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr für sie aus persönlichen oder<br />

beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.<br />

(3) Die Angehörigen der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung wählen<br />

ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren.


Nr. 11/2008 Seite 5 <strong>Obergurig</strong><br />

§ 8<br />

Ehrenmitglieder<br />

Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />

verdiente ehrenamtliche Angehörige der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr oder Personen, die sich um das<br />

Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient<br />

gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr<br />

ernennen.<br />

§ 9<br />

Organe der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:<br />

- die Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung,<br />

- der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss<br />

<strong>und</strong><br />

- die <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung / Ortswehrleitung.<br />

§ 10<br />

Hauptversammlung<br />

(1) Unter dem Vorsitz des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters ist jährlich<br />

eine ordentliche Hauptversammlung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

durchzuführen. Der Hauptversammlung sind<br />

alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu<br />

ihrer Behandlung <strong>und</strong> Entscheidung nicht andere Organe<br />

zuständig sind, zur Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben.<br />

In der Hauptversammlung wird die <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung<br />

gewählt.<br />

(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />

einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung<br />

ist innerhalb eines Monats einzuberufen,<br />

wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven<br />

Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der<br />

Gründe gefordert wird. Zeitpunkt <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />

Hauptversammlung sind den Angehörigen der<br />

Feuerwehr <strong>und</strong> dem Bürgermeister mindestens 14 Tage<br />

vor der Versammlung bekannt zu geben.<br />

(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei<br />

Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine<br />

zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig<br />

von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig<br />

ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist<br />

geheim abzustimmen.<br />

(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.<br />

(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die<br />

Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eine Niederschrift ist dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter vorzulegen.<br />

In der Ortsfeuerwehrversammlung werden der Ortsfeuerwehrausschuss<br />

<strong>und</strong> die Vertreter für den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrauschuss<br />

gewählt.<br />

§ 11<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

(1) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss ist beratendes Organ<br />

der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> für die Feuerwehr sowie der Dienst- <strong>und</strong><br />

Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren<br />

bestellt.<br />

(2) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss besteht aus dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter als Vorsitzenden sowie den<br />

Ortswehrleitern, dem Jugendfeuerwehrwart <strong>und</strong> dem<br />

Leiter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung. Bei<br />

Vorhandensein mehrerer Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilungen<br />

<strong>und</strong> Jugendfeuerwehren kann jeweils ein Gesamtbeauftragter<br />

(z. B. als <strong>Gemeinde</strong>jugendfeuerwehrwart) für<br />

den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss bestimmt werden.<br />

(3) In den Ortsfeuerwehrversammlungen werden 2<br />

Mitglieder der Ortswehr in den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

gewählt.<br />

Der Stellvertreter des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters <strong>und</strong> der<br />

Schriftführer nehmen, sofern sie nicht<br />

Funktionsträger nach Satz 1 sind, ohne<br />

Stimmberechtigung von <strong>Amts</strong> wegen an den Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses teil.<br />

4) Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss soll viermal im Jahr<br />

tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit<br />

Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung<br />

einzuberufen. Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss muss<br />

einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel<br />

seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten<br />

Tagesordnung verlangt. Der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />

seiner Mitglieder anwesend sind.<br />

(5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />

einzuladen.<br />

(6) Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<br />

Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(7) Die Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />

sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine<br />

Niederschrift anzufertigen.<br />

(8) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss<br />

gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis<br />

3, 6 <strong>und</strong> 7 entsprechend. Er besteht aus dem<br />

Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart<br />

<strong>und</strong> dem Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />

<strong>und</strong> bis zu sechs weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung<br />

für die Dauer von fünf Jahren<br />

gewählten Mitglieder. Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter ist zu den<br />

Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht.<br />

§ 12<br />

Wehrleitung<br />

(1) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleitung gehören der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />

<strong>und</strong> seines Stellvertreters an.<br />

(2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in<br />

geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />

Wiederwahl ist zulässig.<br />

(3) Gewählt werden kann nur, wer der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

aktiv angehört, über die für diese Dienststellung<br />

erforderlichen fachlichen Kenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> die erforderlichen persönlichen <strong>und</strong> fachlichen<br />

Voraussetzungen verfügt.<br />

(4) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seines Stellvertreters<br />

werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung <strong>und</strong><br />

nach Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat vom<br />

Bürgermeister bestellt.<br />

(5) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> seine Stellvertreter haben<br />

ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines<br />

beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur<br />

Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein<br />

Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister<br />

geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung


Nr. 11/2008 Seite 6 <strong>Obergurig</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb<br />

eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl<br />

zustande, setzt der Bürgermeister bis zur<br />

satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen<br />

Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates als <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter oder Stellvertreter<br />

ein.<br />

(6) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr verantwortlich <strong>und</strong> führt die ihm durch Gesetz<br />

<strong>und</strong> diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat<br />

insbesondere<br />

- auf die ständige Verbesserung des<br />

Ausbildungsstandes der Angehörigen der<br />

Feuerwehr entsprechend den<br />

Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,<br />

- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei<br />

Übungen <strong>und</strong> Einsätzen zu regeln,<br />

- die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive<br />

Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40<br />

St<strong>und</strong>en Ausbildung teilnehmen kann,<br />

- dafür zu sorgen, dass die Dienst- <strong>und</strong><br />

Ausbildungspläne aufgestellt <strong>und</strong> dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss vorgelegt werden,<br />

- die Tätigkeit der Zug- <strong>und</strong> Gruppenführer <strong>und</strong> der<br />

Gerätewarte zu kontrollieren,<br />

- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften<br />

entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr<br />

hinzuwirken,<br />

- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften<br />

<strong>und</strong> der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften<br />

zu sorgen,<br />

- bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger<br />

die Einhaltung der Bestimmungen des<br />

Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen <strong>und</strong><br />

- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister<br />

mitzuteilen.<br />

(7) Der Bürgermeister kann dem <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter<br />

weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.<br />

(8) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter soll den Bürgermeister <strong>und</strong> den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in allen feuerwehr- <strong>und</strong> brandschutztechnischen<br />

Angelegenheiten beraten. Er ist zu den<br />

Beratungen in der <strong>Gemeinde</strong> zu Angelegenheiten der<br />

Feuerwehr <strong>und</strong> des Brandschutzes zu hören<br />

(9) Die stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter haben den<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben<br />

zu unterstützen <strong>und</strong> ihn bei Abwesenheit mit allen<br />

Rechten <strong>und</strong> Pflichten zu vertreten.<br />

(10) Der <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter <strong>und</strong> sein Stellvertreter können<br />

bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder<br />

wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen<br />

nicht mehr erfüllen, vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses abberufen<br />

werden.<br />

(11) Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10<br />

entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach<br />

Weisung des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters.<br />

§ 13<br />

Unterführer, Gerätewarte<br />

(1) Als Unterführer (Zug- <strong>und</strong> Gruppenführer) dürfen nur<br />

Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die<br />

persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im<br />

Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche<br />

Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation<br />

kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an<br />

den vorgeschriebenen Lehrgängen der<br />

Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.<br />

(2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des<br />

Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem<br />

Ortsfeuerwehrausschuss vom <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter auf<br />

die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss widerrufen. Die<br />

Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der<br />

<strong>Amts</strong>zeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu<br />

erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.<br />

(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen<br />

ihrer Vorgesetzten aus.<br />

(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3<br />

entsprechend. Sie haben die Ausrüstung <strong>und</strong> die<br />

Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren <strong>und</strong> zu<br />

warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten<br />

Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen<br />

Wehrleiter zu melden.<br />

Schriftführer<br />

(1) Der Schriftführer wird vom <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

für die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />

Wiederwahl ist zulässig.<br />

(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die<br />

Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses <strong>und</strong><br />

über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus<br />

soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr verantwortlich sein.<br />

(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze<br />

1 <strong>und</strong> 2 entsprechend.<br />

§ 15<br />

Wahlen<br />

(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden<br />

Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher,<br />

zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bekannt zu machen. Der<br />

Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu<br />

wählen sind <strong>und</strong> muss vom zuständigen<br />

Feuerwehrausschuss bestätigt sein.<br />

(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein<br />

Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der<br />

Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen.<br />

(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter<br />

oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten.<br />

Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die<br />

zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung<br />

vornehmen.<br />

(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn<br />

mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.<br />

(5) Die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>wehrleiters <strong>und</strong> seines<br />

Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten<br />

Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />

Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten<br />

hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die<br />

absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den<br />

beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen<br />

durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit<br />

entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(6) Die Wahl der weiteren Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschusses<br />

gemäß § 11 Abs. 3 ist als


Nr. 11/2008 Seite 7 <strong>Obergurig</strong><br />

Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie<br />

Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den <strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss<br />

sind diejenigen Angehörigen der<br />

Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten<br />

haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl<br />

annehmen.<br />

(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine<br />

Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem<br />

Bürgermeister zur Vorlage an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu<br />

übergeben.<br />

Stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Wahlergebnis nicht zu, ist<br />

innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.<br />

(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrleiters oder seines Stellvertreters nicht<br />

zustande oder stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dem<br />

Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine<br />

Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die<br />

seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage<br />

kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5<br />

die Wehrleitung ein.<br />

(10) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze<br />

1 bis 9 entsprechend. Die Aufgaben des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

können dem Ortschaftsrat übertragen werden.<br />

§ 16<br />

Vermögen für die Kameradschaftspflege<br />

(Kameradschaftskasse)<br />

(1) Für die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr wird ein Vermögen für die<br />

Kameradschaftspflege <strong>und</strong> die Durchführung von<br />

Veranstaltungen gebildet.<br />

(2) Das Vermögen besteht aus<br />

- Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> Dritter,<br />

- Erträgen aus Veranstaltungen,<br />

- sonstigen Einnahmen,<br />

- mit Mitteln des Vermögens erworbenen Gegenständen.<br />

(3) Für die <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr wird eine Kameradschaftskasse<br />

eingerichtet <strong>und</strong> eine Rechnung geführt.<br />

Ergänzende Regelungen dazu sind in einer<br />

Dienstanweisung zu treffen.<br />

(4) Kameradschaftskasse ist jährlich mindestens einmal von<br />

drei Rechnungsprüfern zu prüfen. Der<br />

Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen.<br />

(5) Von jeder in § 1 Abs. 1 genanten Ortswehr wir ein<br />

Rechnungsprüfer in der Ortsfeuerwehrversammlung für<br />

die Dauer von 5 Jahren bestellt.<br />

(6) Ergänzende Regelungen können in einer eigenen<br />

Satzung über die Kameradschaftskasse getroffen<br />

werden.<br />

§ 17<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04.2007 außer Kraft<br />

<strong>Obergurig</strong>,27.10.2008<br />

Polpitz<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungshinweis gemäß § 4 Abs. 4 Sächsische<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung (SächsGemO)<br />

(4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr<br />

nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt<br />

ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung des<br />

Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1<br />

bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung<br />

der Satzung auf die Voraussetzungen für die<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften <strong>und</strong> die Rechtsfolgen hingewiesen worden<br />

ist.<br />

Ordnungsamt<br />

Einwohnermeldeamt<br />

In den letzten Tagen sind die Lohnsteuerkarten für das Jahr<br />

2009 ausgetragen worden.<br />

Jeder Bürger, der am 20.09. diesen Jahres in der <strong>Gemeinde</strong><br />

gemeldet war hat Anspruch auf eine Lohnsteuerkarte für das<br />

nächste Jahr.<br />

Nach Erhalt überprüfen Sie bitte sorgfältig, ob die darin<br />

gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen. Wenn in<br />

diesem Jahr Änderungen vorgenommen werden, dann<br />

zählen diese nur als Berichtigung.<br />

Sind Ehegatten nicht für eine gemeinsame (Haupt)-Wohnung<br />

gemeldet, so werden die Lohnsteuerkarten von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> ausgestellt, in welcher der ältere Ehegatte am<br />

20.09.08 mit der (Haupt)-Wohnung gemeldet war.<br />

Kinderfreibeträge werden von der <strong>Gemeinde</strong> für die Kinder<br />

eingetragen, die zu Beginn des Kalenderjahres 2009 das 18.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d.h. die nach dem<br />

01.01.1991 geboren sind) <strong>und</strong> die im ersten Grad mit dem<br />

Arbeitnehmer verwandt sind.<br />

Ersatzlohnsteuerkarten; verlorene, unbrauchbar gewordene<br />

oder zerstörte Lohnsteuerkarten sind durch diejenige<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu ersetzen, welche die originäre Lohnsteuerkarte<br />

ausgestellt hat. Für die Ausstellung kann eine Gebühr von<br />

5,00 € erlangt werden.<br />

Eintragung von Pauschbeträgen; für die erstmalige<br />

Eintragung der Pauschbeträge ist in jedem Fall das<br />

Finanzamt zuständig; das gilt auch für die Änderung eines<br />

bereits eingetragenen Pauschbetrags (z.B. Änderung des<br />

Grads der Behinderung). Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

entsprechend den Mitteilungen des Finanzamtes werden die<br />

Pauschbeträge bei Ausstellung der Lohnsteuerkarten für die


Nr. 11/2008 Seite 8 <strong>Obergurig</strong><br />

Folgejahre von <strong>Amts</strong> werden durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

eingetragen. Diese Eintragung von <strong>Amts</strong> wegen erfolgt bis<br />

auf Widerruf, längstens bis zum Ablauf der Gültigkeitsfristen<br />

der maßgebenden Gr<strong>und</strong>lagenbescheide (Ausweis/Rentenbescheid/Bescheinigung).<br />

Haben Sie sonst noch Fragen r<strong>und</strong> um die Lohnsteuerkarte,<br />

dann können Sie sich jederzeit im Einwohnermeldeamt (Tel.<br />

035038/ 588-44) Rat <strong>und</strong> Hilfe holen.<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am<br />

Freitag, dem 12. Dezember 2008<br />

Annahmeschluss für Beiträge <strong>und</strong><br />

Anzeigen<br />

Donnerstag, der 04. Dezember 2008<br />

V. Kutschke<br />

Landesfamilienpass des Freistaates<br />

Sachsen<br />

Mit diesem Sächsischen Familienpass können Eltern mit<br />

mehreren Kindern zahlreiche kulturelle Einrichtungen, wie<br />

Museen, Burgen, Schlösser <strong>und</strong> Parks Sachsens kostenlos<br />

besuchen. Darüber hinaus gewähren etliche <strong>Gemeinde</strong>n den<br />

Inhabern des Passes zusätzliche Vergünstigungen in<br />

kommunalen Einrichtungen.<br />

Den Familienpass erhalten Eltern mit drei <strong>und</strong> mehr Kindern,<br />

Alleinerziehende mit zwei <strong>und</strong> mehr Kindern sowie Eltern mit<br />

mindestens einem schwer behindertem Kind. Der Sächsische<br />

Landesfamilienpass wird einkommensunabhängig zur<br />

Verfügung gestellt. Bei der Beantragung im Sozialamt<br />

unserer <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist lediglich eine Bescheinigung<br />

der Familienkasse über die Kindergeldberechtigung<br />

vorzulegen.<br />

Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e.V. Spendensammlung 2008<br />

Landesverband Sachsen<br />

Schiller Galerie<br />

Loschwitzer Str. 52 a<br />

01309 Dresden<br />

Tel. 0351 / 314 37-0<br />

Der Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. führt<br />

seine diesjährige Sammlung<br />

durch.<br />

vom 31.Oktober – 16. November 2008<br />

Die gemeinnützige Organisation wurde 1919 gegründet <strong>und</strong><br />

errichtete im Auftrag der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland bis<br />

1990 in den Ländern Westeuropas <strong>und</strong> Nordafrikas etwa 350<br />

deutsche Soldatenfriedhöfe. Seit 1990 arbeitet er auch in den<br />

ost- <strong>und</strong> südosteuropäischen Staaten.<br />

Im Inland ist er beratend tätig. Gegenwärtig befinden sich<br />

etwa 845 Friedhöfe – von der Atlantikküste bis zum Ural <strong>und</strong><br />

vom Nordkap bis Nordafrika – mit mehr als 2 Millionen<br />

Gräbern in seiner Obhut.<br />

Auch mehr als 63 Jahre nach dem Ende des Zweiten<br />

Weltkrieges ist ein Ende der Arbeit des Volksb<strong>und</strong>es nicht<br />

absehbar. Die Suche <strong>und</strong> Exhumierung von jährlich etwa<br />

35 000 Gefallenen, die Projektierung von weiteren Friedhöfen<br />

auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, ihr Bau <strong>und</strong> ihre<br />

Pflege, die Betreuung von Angehörigen sowie die<br />

internationale Jugend- <strong>und</strong> Bildungsarbeit des Volksb<strong>und</strong>es<br />

sind mit beträchtlichen Kosten verb<strong>und</strong>en.<br />

Diese muss der Volksb<strong>und</strong> zu überwiegenden Teilen aus<br />

Beiträgen <strong>und</strong> Spenden selbst aufbringen.<br />

Bei unseren Sammlungen in den vergangenen Jahren<br />

machten wir immer wieder die Erfahrung, dass viele Bürger<br />

bereit sind, für die Arbeit des Volksb<strong>und</strong>es zu spenden, wenn<br />

sie durch Menschen ihres Vertrauens angesprochen <strong>und</strong><br />

über seine erfolgreiche Arbeit informiert werden.<br />

Auch in diesem Jahr bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.<br />

Dies können Sie dadurch tun, dass Sie selbst sammeln oder<br />

uns mit einer Spende unterstützen.<br />

Volksb<strong>und</strong> Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />

Information der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Entgegennahme von Spenden vom 7. – 14. Nov. 2008<br />

Die Einzahlung von Spenden sowie die entsprechende<br />

Eintragung in bereitliegende Sammellisten des Volksb<strong>und</strong>es<br />

kann während der üblichen Sprechzeiten bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung in Zimmer 4 erfolgen. Aufgr<strong>und</strong> der o.g.<br />

Listeneinträge sind keine Überweisungen möglich.<br />

Die Sammlung wurde vom Regierungspräsidium Leipzig<br />

genehmigt.<br />

Der Erlös kommt den satzungsgemäßen Aufgaben des<br />

Volksb<strong>und</strong>es zugute.<br />

Info aus dem Bauamt<br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Straßenbau in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Nachdem die Verkehrsfreigabe der Arnsdorfer Straße am<br />

30.10.08 erfolgte, ist mit der Abnahme am 04.11.08 die<br />

Maßnahme annähernd termingerecht abgeschlossen.<br />

Entsprechend der Kostenschätzung, der Fördermittelbereitstellung<br />

<strong>und</strong> des Ausschreibungsergebnisses wurden<br />

die finanziellen Vorgaben eingehalten.<br />

Die Straße wurde in einer guten Qualität hergestellt.<br />

Die Straßenklasse erlaubt allerdings keinen LKW – Verkehr.<br />

Dieser würde sehr schnell zu erneuten Straßenschäden, vor<br />

allem im Bankettbereich, führen <strong>und</strong> auch andere nachhaltige<br />

Schäden wären programmiert.<br />

Die Bürger sollten im Interesse eines guten Straßennetzes in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> auch auf die Einhaltung dieses Verbotes<br />

achten, zumal es sich um eine gemeindeeigene Straße<br />

handelt <strong>und</strong> der Eigenanteil aus <strong>Gemeinde</strong>mitteln getragen<br />

wird.<br />

Für die Straße nach Blumental gibt es leider noch keine<br />

neuen Zeichen, obwohl die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die immer<br />

wieder neu benannten Voraussetzungen erfüllt hat <strong>und</strong> der<br />

Fördermittelvergabestelle vorliegen.<br />

Trotzdem haben wir die Hoffnung, noch in diesem Jahr den<br />

Fördermittelbescheid in den Händen zu halten, nicht<br />

aufgegeben.<br />

Ein weiteres Problem hatte sich bei dem Fällantrag der<br />

straßenzerstörenden Pappeln an das Umweltamt ergeben.


Nr. 11/2008 Seite 9 <strong>Obergurig</strong><br />

Dieses konnte aber im gegenseitigen Einvernehmen geregelt<br />

werden. Sobald die Fällgenehmigung bei uns eingeht <strong>und</strong> die<br />

entsprechenden Forderungen gesichtet <strong>und</strong> ausgewertet<br />

sind, wird das Beseitigen der Pappeln erfolgen.<br />

ZAHLUNGSERINNERUNG<br />

Kieschnick<br />

SG Bau<br />

GRUNDSTEUER / GEWERBESTEUER für das 4. Quartal<br />

Hiermit möchten wir alle QUARTALSzahler, welche NICHT<br />

als Abbucher am Zahlungsverkehr teilnehmen, an die<br />

Zahlung ihrer – am 15. Nov. 2008 – fälligen Steuern erinnern.<br />

Folgende öffentliche Ausschusssitzungen sind geplant,<br />

werden aber nur bei entsprechender Notwendigkeit<br />

durchgeführt::<br />

Technischer Ausschuss<br />

am 10.11.08, 18.00 Uhr, „Alte Wassermühle“<br />

Verwaltungsausschuss<br />

am 17.11.08, 18.00 Uhr, „Alte Wassermühle“<br />

Bei Interesse informieren Sie sich jeweils ab dem Mittwoch<br />

vor den Sitzungen an den Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong>, ob<br />

die Beratung stattfindet <strong>und</strong> entnehmen Sie dann die<br />

entsprechende Tagesordnung.<br />

ABWASSERGEBÜHREN – 1. Abschlag 2008 / 2009<br />

Fälligkeit 30. Oktober 2008<br />

Ihrer AbwassergebührenENDabrechnung 2007 / 2008 vom<br />

22.08.08 konnten Sie u.a. Ihre NEUEN, maschinell<br />

errechneten, verbrauchsbezogenen ABSCHLÄGE für den<br />

neuen Gesamtabrechnungszeitraum (01.07.2008 –<br />

30.06.2009) mit den entsprechenden Fälligkeiten entnehmen.<br />

Hiermit möchten wir alle Zahlungspflichtigen, welche NICHT<br />

als Abbucher am Zahlungsverkehr teilnehmen nochmals an<br />

die Fälligkeit des 1. neuen Abschlages zum 30. Okt. 08<br />

erinnern.<br />

----------------------------------------------------------------------------------<br />

Zahlungsmöglichkeit EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />

Um ein Versäumen von Zahlungsterminen <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene zusätzliche Kosten wie Mahngebühren,<br />

Säumniszuschläge u.ä. für Sie auszuschließen besteht<br />

jederzeit die Möglichkeit als Abbucher über die Erteilung<br />

einer entsprechenden, jederzeit widerrufbaren<br />

Einzugsermächtigung am Zahlungsverkehr teilzunehmen.<br />

Diese Zahlungsmöglichkeit ist bei allen Arten von Steuern<br />

<strong>und</strong> Gebühren gegeben.<br />

SG Finanzen<br />

Ausschreibung eines kommunalen<br />

Mehrfamilienhauses zum Verkauf<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> schreibt das Gr<strong>und</strong>stück nebst<br />

Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23 im Ortsteil<br />

Mönchswalde zum Verkauf aus.<br />

Objektbeschreibung:<br />

Mehrfamilienhaus mit 10 Mietwohnungen<br />

1994 – Komplettsanierung<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Gesamtfläche 3418 m²<br />

davon sind ca. 700 m² verpachtet<br />

Angebote richten Sie bitte bis zum 28. November 2008 an<br />

Herrn Bürgermeister Thomas Polpitz, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24, 02692 <strong>Obergurig</strong> oder per Mail<br />

an buergermeister@obergurig.de<br />

Sitzungen<br />

Am 24.11.08, 18.00 Uhr findet die nächste öffentliche<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung in der „Alten Wassermühle“ <strong>Obergurig</strong><br />

statt.<br />

Die Tagesordnung ist ab dem 18.11.08 den<br />

Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong> zu entnehmen.<br />

Jubilare<br />

G e burtstage<br />

N ovember 2008<br />

Der Bürgermeister, die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>und</strong> der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat gratulieren ganz herzlich<br />

in Lehn<br />

Frau Liesbeth Berger am 23.11. zum 95. Geburtstag<br />

in Singwitz<br />

Herrn Winfried Richter<br />

Frau Adelheid David<br />

Frau Ursula Scholz<br />

Herrn Herbert Domschke<br />

Herrn Albrecht Kriegel<br />

Frau Ingeburg Rothe<br />

Frau Gerda Lange<br />

Herrn Helmut Groß<br />

Herrn Arno Viertel<br />

Frau Edelgard Müller<br />

Frau Rosa Salaba<br />

Frau Katharina Mayer<br />

Frau Ingeburg Fabich<br />

Herrn Helmut Raabe<br />

Frau Gisela Domschke<br />

Frau Anita Findler<br />

in Schwarznaußlitz<br />

Frau Gertrud Haufe<br />

am 02.11. zum 71. Geburtstag<br />

am 03.11. zum 74. Geburtstag<br />

am 07.11. zum 73. Geburtstag<br />

am 13.11. zum 91. Geburtstag<br />

am 14.11. zum 71. Geburtstag<br />

am 17.11. zum 78. Geburtstag<br />

am 20.11. zum 76. Geburtstag<br />

am 20.11. zum 73. Geburtstag<br />

am 21.11. zum 76. Geburtstag<br />

am 23.11. zum 72. Geburtstag<br />

am 29.11. zum 88. Geburtstag<br />

am 01.12. zum 89. Geburtstag<br />

am 04.12. zum 78. Geburtstag<br />

am 05.12. zum 75. Geburtstag<br />

am 09.12. zum 86. Geburtstag<br />

am 10.12. zum 75. Geburtstag<br />

am 02.11. zum 87. Geburtstag<br />

in <strong>Obergurig</strong><br />

Herrn Johannes Liebsch am 01.11. zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Günter Tobschall am 02.11. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Franz Bommersbach am 04.11. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Rosemarie Kluge am 10.11. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Manfred Meerheim am 12.11. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Krenz am 15.11. zum 86. Geburtstag<br />

Frau Erika Proft<br />

am 15.11. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Christa Weiß am 19.11. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Helene Stannek am 20.11. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Christian Kothe am 21.11. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Irmtraut Sorkalle am 22.11. zum 74. Geburtstag<br />

Herrn Walter Kleinert am 24.11. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Otto Link<br />

am 25.11. zum 81. Geburtstag<br />

Herrn Martin Wujanz am 25.11. zum 75. Geburtstag<br />

Herrn Werner Mutscher am 27.11. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Gerlinde Sanner am 29.11. zum 70. Geburtstag<br />

in Kleindöbschütz<br />

Herrn Heinz Bergmann<br />

am 13.11. zum 72. Geburtstag


Nr. 11/2008 Seite 10 <strong>Obergurig</strong><br />

Frau Ingeburg Six<br />

in Mönchswalde<br />

Frau Marianne Schmidt<br />

Frau Margarete Hantsch<br />

Frau Renate Scholz<br />

Herrn Burkhard Scholz<br />

Frau Charlotte Mahns<br />

Herrn Christian Frömmel<br />

am 19.11. zum 85. Geburtstag<br />

am 01.11. zum 79. Geburtstag<br />

am 10.11. zum 77. Geburtstag<br />

am 16.11. zum 72. Geburtstag<br />

am 24.11. zum 70. Geburtstag<br />

am 25.11. zum 70. Geburtstag<br />

am 01.12. zum 74. Geburtstag<br />

Die unterschiedlichen Größen <strong>und</strong> Farbzusammenstellungen<br />

wurden durch kurzes Beleuchten besonders hervorgehoben.<br />

Auch vom Kauf einzelner Exemplare wurde rege Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Die Zeit erlaubte noch einen kurzen Besuch des<br />

Kirchensaales der Evangelischen Brüder-Unität.<br />

in Großdöbschütz<br />

Frau Gisela Schulze<br />

Frau Ursula Zschech<br />

Frau Thea Elle<br />

Frau Ruth Milach<br />

am 04.11. zum 71. Geburtstag<br />

am 17.11. zum 73. Geburtstag<br />

am 19.11. zum 77. Geburtstag<br />

am 29.11. zum 74. Geburtstag<br />

Geburten<br />

Großartig <strong>und</strong> w<strong>und</strong>ervoll,<br />

unerklärlich ... einfach toll,<br />

wenn Leben aus dem Nichts entsteht,<br />

ein „neuer“ Mensch auf Erden geht.<br />

Sprachlos macht uns diese Kraft,<br />

die uns ein neues Leben schafft,<br />

die uns ein kleines „Du“ geschenkt<br />

<strong>und</strong> uns´ren Blick nach innen lenkt.<br />

Zur Geburt ihres Sohnes Henry Marlon gratulieren wir ganz<br />

herzlich Frau Claudia Voigt in Lehn <strong>und</strong> Herrn Andreas<br />

Raschke.<br />

Senioreninfos<br />

In schlichtem Weiß mit Orgelempore, quer ausgerichtete<br />

Bankreihen, wird der Saal als die „gute Stube“ der <strong>Gemeinde</strong><br />

Herrnhut vielfältig genutzt.<br />

In der Ortschaft Euldorf im Wirtshaus „Eulkretscham“<br />

erwartete uns die nette Bedienung mit hausgebackenem<br />

Kuchen <strong>und</strong> prima Kaffee.<br />

Busfahrer Werner bemühte sich, uns viel Wissenswertes<br />

während der Fahrt zu vermitteln. So z.B. Geschichtliches<br />

über Zittau, die Blumenuhr <strong>und</strong> die Kirche der Stadt.<br />

<strong>Obergurig</strong> <strong>und</strong> Mönchswalde<br />

Am 14. Oktober starteten wir mit dem Bus der Firma Wilhelm<br />

zur Halbtagesfahrt in den bunten Herbst.<br />

Zwei Ziele waren vorgegeben. Die Herrnhuter Sterne-<br />

Manufaktur <strong>und</strong> das Schmetterlingshaus in Jonsdorf.<br />

Der aus Herrnhut stammende Brauch, den Stern im<br />

Familienkreis zusammen zu bauen <strong>und</strong> ihn am ersten<br />

Sonntag im Advent aufzuhängen, ist weltweit verbreitet.<br />

In der Schauwerkstatt wurde gezeigt, dass jede Spitze von<br />

Hand geklebt <strong>und</strong> mit Masken versehen zu einem Stern<br />

zusammen gefügt wird.<br />

Bald erreichten wir Jonsdorf. Unter dem Motto „Den Tropen<br />

so nah“ entstand im Kurort Johndorf eine zoologische <strong>und</strong><br />

botanische Besonderheit, das Schmetterlings- <strong>und</strong><br />

Reptilienhaus.<br />

Blickfang im Foyer ist das 3 Meter lange Seewasseraquarium<br />

mit herrlichen Korallenfischen <strong>und</strong> einer fantastischen<br />

Nachbildung eines Südseeriffs.<br />

Im Tropenhaus mit einer Fläche von 500 m² konnten wir<br />

Palmen, Bananenstauden <strong>und</strong> verschiedene heimische<br />

Pflanzen bestaunen.<br />

Die verschiedenen Schmetterlingsarten, manchmal ganz<br />

versteckt, fanden unsere Bew<strong>und</strong>erung.<br />

Die obere Etage beherbergt verschiedene Terrarien mit einer<br />

Vielfalt von Reptilien, Schlangen <strong>und</strong> Spinnen der Wüsten<br />

<strong>und</strong> Regenwälder unserer Erde.


Nr. 11/2008 Seite 11 <strong>Obergurig</strong><br />

Man hätte noch viel Zeit im Schmetterlingshaus verbringen<br />

können, denn immer haben wir Neues entdeckt <strong>und</strong> uns an<br />

den Naturw<strong>und</strong>ern erfreuen können.<br />

Mit vielen schönen Eindrücken bereichert rüsteten wir zur<br />

Heimfahrt.<br />

Noch einmal konnten wir die schöne Laubfärbung der Wälder<br />

bew<strong>und</strong>ern. Über Varnsdorf <strong>und</strong> Rumburk erreichten wir<br />

Oppach.<br />

Dort aßen wir im Hotel „Zur Gondelfahrt“ Abendbrot.<br />

Wir können auf einen schönen, erlebnisreichen Tag<br />

zurückblicken.<br />

Unser aller Dank gilt dem Busfahrer Werner <strong>und</strong> unseren<br />

Betreuerinnen Frau Krasowski <strong>und</strong> Frau Gnauck.<br />

Die <strong>Obergurig</strong>er Seniorengruppe<br />

Am 11.11.08, 15.00 Uhr,<br />

sind alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren zum gemütlichen<br />

Kaffeenachmittag in das Vereinszimmer der Sporthalle<br />

eingeladen.<br />

Für den Nachmittag ist außerdem ein buntes Programm mit<br />

Pauline angesagt, da doch der 11.11. ist <strong>und</strong> die<br />

Faschingszeit beginnt. Es wäre schön, wenn alle ihre<br />

schönen bunten Hüte vom letzten Jahr mitbringen würden.<br />

Zu Paulines Programm gehören Drehorgelmusik gemischt<br />

mit Discoeinlagen zum Tanzen, humorvolle Sketche <strong>und</strong><br />

schauspielerische Einlagen in Kostümen.<br />

Singwitz<br />

Auf zahlreiches Erscheinen<br />

freuen sich<br />

Ihre Seniorenbetreuerinnen<br />

Frau Krasowski<br />

<strong>und</strong><br />

Frau Gnauck<br />

Abfahrzeiten zum „Hubertusfest“ ins Kurhaus Jonsdorf am<br />

13.11.08:<br />

Singwitz, Bahnhofstraße<br />

Singwitz, Mittelstraße<br />

Singwitz, Ringstraße<br />

Singwitz, Feuerwehr<br />

Singwitz, Industriestraße „Alm“<br />

Bautzen, Insel<br />

Bautzen, Löbauer-Hegel-Straße<br />

12.15 Uhr<br />

12.17 Uhr<br />

12.19 Uhr<br />

12.22 Uhr<br />

12.25 Uhr<br />

12.35 Uhr<br />

12.45 Uhr<br />

Danach geht es gemütlich weiter über Dresden nach<br />

Cannewitz (bei Demitz-Thumitz), wo im „Mühlenhof“ ein<br />

warmes Abendessen serviert wird. Bei einer entspannenden<br />

Heimfahrt lassen wir den Tag ausklingen.<br />

Das solltet ihr noch wissen !!!<br />

Abfahrtzeit: ca. 12.30 Uhr<br />

Kostenpunkt: 35,00 Euro<br />

Gäste sind herzlich willkommen <strong>und</strong> melden sich bitte bei<br />

Kerstin Leschau<br />

Großpostwitzer Str. 25<br />

Kleindöbschütz<br />

Tel. 035938/51964<br />

Auf regen Zuspruch freuen sich<br />

Kerstin <strong>und</strong> Gisela<br />

Wichtige Info für die Senioren von Großdöbschütz,<br />

Kleindöbschütz <strong>und</strong> Lehn !<br />

Hier die Abfahrtzeiten für unsere Fahrt in den Advent am<br />

25.11.2008:<br />

Bautzen, Herrenteichsiedlung<br />

Bautzen, Albert - Schweitzer-Straße<br />

Bautzen, Fichteschule<br />

Bautzen, Breitscheidstraße<br />

Bautzen, Löbauer Straße<br />

Bautzen, Bäcker Dörfer<br />

Bautzen, Thrombergstraße Abzweig<br />

Grubditzer Weg<br />

Singwitz, Siedlung<br />

Mönchswalde, Buswendeplatz<br />

Bäckerei „Am Kuchenhäusl“<br />

Großdöbschütz<br />

12.10 Uhr<br />

12.12 Uhr<br />

12.15 Uhr<br />

12.22 Uhr<br />

12.25 Uhr<br />

12.27 Uhr<br />

12.30 Uhr<br />

12.40 Uhr<br />

12.50 Uhr<br />

12.55 Uhr<br />

13.00 Uhr<br />

Bei Interesse besteht noch die Möglichkeit an unserem<br />

Ausflug teilzunehmen.<br />

Auf eine gemütliche <strong>und</strong> erlebnisreiche Fahrt freuen sich<br />

Eure Kerstin <strong>und</strong> Gisela<br />

Bitte bringen Sie mir für die Adventsfahrt nach Rammenau<br />

den Betrag von 36,- Euro am 10.11.08<br />

von 10.00 – 12.00 Uhr.<br />

Es grüßt Sie herzlich<br />

Ihre Frau Kießlich<br />

Seniorenbetreuerin<br />

Großdöbschütz, Kleindöbschütz, Lehn<br />

„Traditionen soll man nicht brechen“<br />

Eine davon ist unsere Abschlussfahrt im November, die an<br />

den Advent angeknüpft ist.<br />

Unser „Wilhelm-Bus“ fährt uns am 25.11.08 über Hohwald<br />

<strong>und</strong> Bad Schandau nach Krietzschwitz ins Erlebnisrestaurant<br />

„Krietzschwitzer Kerzenträume“.<br />

Nach Kaffee <strong>und</strong> Kuchen können wir ein paar Kerzen fertig<br />

stellen, diese Kunstwerke dürfen auch mit nach Hause<br />

genommen werden.<br />

Seniorenweihnachtsfeier in der Sporthalle<br />

Am 05. Dezember 2008<br />

sind alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong><br />

ganz herzlich in die Sporthalle <strong>Obergurig</strong> zur gemeinsamen<br />

Weihnachtsfeier eingeladen.<br />

Beginn: 14.30 Uhr<br />

Anmeldungen bitte in den einzelnen Seniorengruppen <strong>und</strong> in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, bei Frau Liehr – Tel. 035938 /<br />

58615.<br />

Es sind auch alle Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren eingeladen, die<br />

nicht jeden Monat an den Veranstaltungen der einzelnen<br />

Seniorengruppen teilnehmen.<br />

Die Seniorenbetreuerinnen<br />

der Ortsteile<br />

<strong>und</strong> die Mitarbeiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung


Nr. 11/2008 Seite 12 <strong>Obergurig</strong><br />

Vereinsinfos<br />

94. „Historischer Stammtisch“<br />

am 08.10.2008 im Ratskeller Mönchswalde<br />

Herr Jünger begrüßte die Teilnehmer des Historischen<br />

Stammtisches. Herr Buchheister übergab Herrn Jünger eine<br />

Heiratsurk<strong>und</strong>e Nr. 1, die zum Stammtisch gezeigt wurde.<br />

Anschließend informierte Herr Jünger über den Solarpark in<br />

Singwitz. Danach zeigte er ein Programm der BSG Fortschritt<br />

<strong>Obergurig</strong> vom Pfingstturnier der Abteilung Handball am 2.<br />

Juni 1990 in der Sporthalle Bautzen. Weiterhin brachte er 2<br />

Luftaufnahmen von Bautzen, ein Tafelbild zum Tanzst<strong>und</strong>enball<br />

vom 20.05.1900 im Saal zur „Stadt Prag“, ein Programm<br />

von der 2. Kreismünzausstellung in Bautzen 1976, ein<br />

Jahresplan vom Barockschloss Rammenau 1973, eine<br />

Anleitung für Erla Webrahmen für Kinder <strong>und</strong> Erwachsene,<br />

eine „WIR“ – Beilage der Sächsischen Zeitung vom<br />

25.03.1988, eine Postkarte mit dem Abbild von Mao Tse-<br />

Tung, Reblik einer Legende „POST OFFICE“ – die blaue<br />

Mauritius, einen Pfandbrief des landwirtschaftlichen<br />

Kreditvereins Sachsen (500 Reichsmark) <strong>und</strong> einen<br />

Goldpfandbrief (1000 Reichsmark), ein Buch „Altstadtgassen<br />

<strong>und</strong> Adelshöfe – Ausflüge in die Vergangenheit mit.<br />

Herr Marschke zeigte Bücher.<br />

- Taschenbuch für Haus- <strong>und</strong> Heilkräuter<br />

- Aus der Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung,<br />

Heft 1 (1830-1946)<br />

- „Trommel“ – Zeitung der Thälmannpioniere – Ausgabe<br />

zum 40. Jahrestag der Befreiung<br />

- Die Kinderpost (Österreich)<br />

- Jugendschutzgesetze der DDR 1974<br />

- Bilderhandbuch zur Vorgeschichte der Oberlausitz 1929<br />

Herr Mach berichtete über eine Chronik von 1990, die in der<br />

Guten Stube der „Alten Wassermühle“ gelegen hat. Dieses<br />

Buch soll vervollständigt werden. Frau Gauernack hat dazu<br />

ein Konzept erarbeitet, wie es aussehen soll, dazu müssen<br />

die Verantwortlichen bestimmt werden. Die meisten Daten<br />

dazu sind in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vorhanden. Bis zur<br />

Wende (1989) gab es ein Gesetz, dass jede <strong>Gemeinde</strong> eine<br />

Chronik zu erstellen hat. Frage: Gibt es dieses Gesetz noch ?<br />

Herr Mardek legte die Broschüre „Wander- <strong>und</strong><br />

Denkmalführer“ der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> vor. Anschließend<br />

wurden Karten gezeigt: Militärische Ereignisse vom 2.-<br />

8.1.1917, Continental-Straßenkarte für Rad- <strong>und</strong> Kraftfahrer,<br />

eine Eisenbahnkarte zu Koenigs Kursbuch <strong>und</strong> eine<br />

„Deutsche Straßenprofilkarte für Rad- <strong>und</strong> Motorradfahrer“.<br />

Der nächste „Historische Stammtisch“ findet am 12.11.2008,<br />

18.00 Uhr im Ratskeller Mönchswalde statt. Gäste sind<br />

immer willkommen.<br />

Die Ankunft des Linienbusses wurde noch abgewartet, dann<br />

begrüßte Hans Renner, der langjährige Vorsitzende des<br />

Heimatvereins, die erwartungsfrohe R<strong>und</strong>e. Schon vor fünf<br />

Jahren sei ein entsprechendes Konzept entwickelt worden,<br />

allein die Umsetzung scheiterte damals aus finanziellen<br />

Gründen. 2007 wurde das Vorhaben neuerdings aufgegriffen<br />

<strong>und</strong> energisch angegangen: „Es ist ein wahres<br />

Gemeinschaftswerk entstanden.“<br />

Stellvertretend für die vielen aktiv Beteiligten, Helfer <strong>und</strong><br />

Sponsoren wurden genannt:<br />

Diethard Mardek <strong>und</strong> Frank Jünger für den Wander- <strong>und</strong><br />

Denkmalführer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>; Herbert Briesovsky,<br />

Siegfried Rachlitz <strong>und</strong> dazu die Kollegen vom Bauhof für die<br />

handwerklichen Leistungen. Ein besonderer Dank galt den<br />

ortsansässigen Firmen Uwe Kriegel <strong>und</strong> Hartmut Pötschke<br />

<strong>und</strong> dem Bürgermeister, Herrn Polpitz, der beispielhaft die<br />

Realisierung des Vorhabens unterstützte.<br />

Mit Beifall quittierten die Umstehenden die kurze Rede.<br />

An der Info-Tafel erläuterte dann Diethard Mardek den<br />

Verlauf <strong>und</strong> besondere Merkmale des r<strong>und</strong> 15 km langen<br />

R<strong>und</strong>wanderweges (RWW), auch die Zuwege aus den<br />

verschiedenen Ortsteilen <strong>und</strong> die Möglichkeiten zur<br />

erholsamen Rast <strong>und</strong> Einkehr. Für 2,50 € konnte die<br />

Broschüre Wander- <strong>und</strong> Denkmalführer der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obergurig</strong> erworben werden.<br />

Herr Polpitz dankte den Bürgern der <strong>Gemeinde</strong>, vor allem<br />

den „Machern“, die nicht locker ließen, das Projekt immer<br />

wieder angestoßen, fortgeführt <strong>und</strong> schließlich zum<br />

Gemeinwohl vollendet haben. Seinem fre<strong>und</strong>lichen Angebot<br />

konnte niemand widerstehen, die kleine Wegzehrung wurde<br />

dankend angenommen.<br />

10 Uhr ging es auf die Strecke, über die Spree <strong>und</strong> den<br />

Steinbruchweg hinauf nach Schwarznaußlitz. Hier reihte sich<br />

Frau Briesovsky ein, sie hatte vor allem bei den<br />

Werkstattleistungen für die Info-Tafeln <strong>und</strong> den Rastplatz am<br />

Schafberg einsatzstark mitgewirkt. Auf der Arnsdorfer Straße<br />

ging es westwärts, vor dem Schießstandgelände nach links<br />

<strong>und</strong> durch den Bärwald hoch nach Sora zur Gaststätte<br />

„Schöne Aussicht“.<br />

Klaus Amft<br />

Ein Wandertag im goldenen Oktober<br />

Der Ortskanal erinnert noch täglich mit schönen Bildern an<br />

die Eröffnung des <strong>Obergurig</strong>er R<strong>und</strong>wanderweges am<br />

Sonnabend, dem 18.10.08. Der Heimatverein mit dem<br />

Historischen Stammtisch hatte sich einem wichtigen Teil des<br />

Tourismuskonzepts unserer <strong>Gemeinde</strong> verschrieben <strong>und</strong><br />

präsentierte nun das Ergebnis der Öffentlichkeit.<br />

Ein sonniger Oktobertag lockte, <strong>und</strong> gut 40 Wanderfre<strong>und</strong>e<br />

aus nah <strong>und</strong> fern kamen zum Treff an der Bushaltestelle<br />

Singwitz Dorf. Mit einer Abordnung war auch die von GF nun<br />

schon im 15. Jahr geführte USV-Wandergruppe aus Bautzen<br />

vertreten.<br />

Es war erst 11 Uhr, <strong>und</strong> so kehrte nur etwa die Hälfte der<br />

Gruppe zur Mittagsrast ein. Die anderen zogen weiter, vorbei


Nr. 11/2008 Seite 13 <strong>Obergurig</strong><br />

an der Brunnenstube, <strong>und</strong> verweilten kurz am Rastplatz mit<br />

dem „Bautzen-Blick“. An der Teufelskanzel, der mit 466 m<br />

höchsten Stelle des RWW, begegnete uns eine illustre<br />

Truppe. Auf unsere Frage nach dem Woher <strong>und</strong> Wohin<br />

erfuhren wir, dass sie „aus der ganzen B<strong>und</strong>esrepublik“ zu<br />

einem Wiedersehen zusammengekommen seien; sie hätten<br />

sich während eines gemeinsamen Urlaubs in Südafrika<br />

kennen gelernt. Das beeindruckte !<br />

Am „Stern“ bot sich ein Rückweg nach Schwarznaußlitz/<br />

Singwitz/ <strong>Obergurig</strong> an, aber niemand scherte aus. Auf dieser<br />

Höhe finden sich Feuersteine, die das kilometerdicke<br />

Inlandeis während der Eiszeit bis hierher transportiert hatte.<br />

12 Uhr erreichten wir das „Jägerhaus“, die Pumphut-Figur<br />

wies den Weg zum Mittagessen.<br />

Der unvorhergesehene Zustrom einer solch größeren Gruppe<br />

brachte die Wirtsleute nur kurz in Verlegenheit. Dann ging es<br />

sehr flott, die fre<strong>und</strong>liche Bedienung – immerhin schon 24<br />

Jahre hier angestellt – hatte alles „im Griff“. Gestärkt <strong>und</strong><br />

ausgeruht brachen wir nach einer St<strong>und</strong>e auf. Einige, so Else<br />

<strong>und</strong> Johannes Liebsch <strong>und</strong> Werner Mutscher,<br />

verabschiedeten sich <strong>und</strong> wählten den Abstieg über den<br />

Fuchsweg nach Hause.<br />

Anstelle des neuen Forschungs- Solarparkes in Singwitz, der<br />

auch von den Aussichtspunkten die Blicke auf sich zieht, sind<br />

noch die früheren Traglufthallen eingezeichnet.<br />

Auch die beiden Aussichtpunkte bei Sora mit<br />

beeindruckender Fernsicht ins nordwestliche Kreisgebiet <strong>und</strong><br />

darüber hinaus hätten wohl Erwähnung verdient.<br />

Eventuell ließe sich das mit einem der Broschüre beigefügten<br />

Korrekturblatt beheben.<br />

Schulinfos<br />

Kurse an unserer Gr<strong>und</strong>schule:<br />

Arbeiten mit Ton<br />

GF<br />

Wenn mittwochs durch den Gr<strong>und</strong>schulhort der Ruf geht:<br />

„Frau Bernstein ist da“, versammelt sich eine Gruppe „Töpfer-<br />

Lehrlinge“ in dem w<strong>und</strong>erschönen Werkraum im Keller.<br />

Die kleiner gewordene Gruppe folgte dem ausgewiesenen<br />

RWW zur Mönchswalder Bergbaude; sie war noch immer<br />

geschlossen. Von hier ging es auf schönen Waldwegen<br />

bergab Richtung Lehn. Am Waldrand mit guter Fernsicht<br />

nach Norden, zum Drohmberg <strong>und</strong> zum Czorneboh <strong>und</strong> über<br />

die Großpostwitzer Talweitung soll ein weiterer Rastplatz mit<br />

überdachter Sitzgruppe aufgebaut werden.<br />

Vorbei an der Pinkmühle, durch die Kleingartenanlage <strong>und</strong><br />

über den Siedlungsweg wurde Großdöbschütz passiert. Vom<br />

Kirschweg bot sich eine schöne Sicht zurück auf den<br />

Mönchswalder Bergzug. Die Gruppe war auf sieben<br />

Wanderer aus Singwitz, darunter unsere Abgeordnete Sonja<br />

Wagner, sowie aus Doberschau <strong>und</strong> Bautzen<br />

zusammengeschrumpft. Es ging auf 3 Uhr nachmittags zu . .<br />

Abschließend noch einige Anmerkungen:<br />

Verlauf, Zuwege <strong>und</strong> Beschilderung des RWW sowie die<br />

zugehörige Broschüre fanden allseits Anerkennung <strong>und</strong><br />

Zustimmung. Die fünf großen Orientierungstafeln <strong>und</strong> der<br />

Wander- <strong>und</strong> Denkmalführer sind sehr informativ <strong>und</strong> optisch<br />

ansprechend gestaltet.<br />

Sicher wird auch der Rastplatz mit überdachter Sitzgruppe<br />

oberhalb Lehns zur nächsten Sommersaison stehen. Die R-<br />

Beschilderung sollte noch einmal betr. übersichtliche<br />

Wegführung in beide Richtungen (z.B. in Großdöbschütz)<br />

überprüft werden.<br />

Schade, dass die Karte auf Seite 20, 21 der Broschüre nicht<br />

auf dem aktuellen Stand ist:<br />

Die in den Ortsteilen neu entstandenen Wohnsiedlungen<br />

fehlen, jedoch längst beräumte Industrie- <strong>und</strong> Gleisanlagen<br />

sowie ein „Bad“ in <strong>Obergurig</strong> werden noch ausgewiesen.<br />

Dort sind alle Voraussetzungen zum Arbeiten mit Ton<br />

gegeben.<br />

Es werden nach Anleitung verschiedene Aufgaben gelöst.<br />

Töpferton ist ein geduldiger Werkstoff <strong>und</strong> es entstehen<br />

immer wieder sehr eindrucksvolle Werkstücke. Dabei ist<br />

wichtig, dass die individuelle Formensprache jedes<br />

„Künstlers“ sichtbar wird.<br />

Ist die Aufgabe erledigt, dürfen alle Anwesenden mit Ton<br />

spielen.<br />

Das heißt, es wird gemeinsam ein Thema gestellt <strong>und</strong> dann<br />

nach Herzenslust mit Ton gewerkelt. Dabei kann es schon<br />

recht laut zugehen <strong>und</strong> plötzlich ist überall Ton: An den


Nr. 11/2008 Seite 14 <strong>Obergurig</strong><br />

Ellebogen, an der Hose, im Gesicht ... Kein Problem ! Es ist<br />

nur Erde, <strong>und</strong> die geht schon beim Trocknen wieder ab.<br />

Planung für dieses Schuljahr für Anfänger <strong>und</strong><br />

Fortgeschrittene:<br />

November 2008<br />

Gipsschnitte mit Weihnachtsmotiven – Weihnachtsschmuck<br />

glasieren, brennen<br />

Dezember 2008<br />

Körperschalen, Pflanz- <strong>und</strong> Tiergefäße<br />

Weihnachtsfeier<br />

Januar 2009<br />

Windlichte <strong>und</strong> Öllampen<br />

Februar 2009<br />

Klangrohre <strong>und</strong> Glocken<br />

März 2009<br />

Keramisches für Ostern glasieren, brennen<br />

April 2009<br />

Hampelfiguren aus Ton, Materialmix<br />

Mai 2009<br />

Windspiele<br />

Juni 2009<br />

Geheimschatulle glasieren, brennen<br />

findet in der<br />

Einladung<br />

Am 17.11.2008 um 19.00 Uhr<br />

Freien Christlichen Schule<br />

Lärchenbergweg 2<br />

Schirgiswalde<br />

ein Informationselternabend statt.<br />

Dipl.-Ing. Regina Bernstein<br />

Herzlich eingeladen sind alle Eltern, die ihre Kinder in der<br />

5. Klasse 2009/2010 bei uns beschulen lassen wollen.<br />

Der Vorstand des CSV Schirgiswalde e.V.<br />

Musical „We will rock you“ in Wilthen<br />

Die Musical-AG der Goethe- Mittelschule Wilthen lädt<br />

herzlich zur Aufführung von<br />

„We willl rock you“<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zum brandschutzgerechten Verhalten<br />

Umgang mit offenem Feuer <strong>und</strong> Licht<br />

Zu dieser Jahreszeit, in der die Tage stetig kürzer werden<br />

<strong>und</strong> auch die Adventszeit unaufhaltsam näher rückt, ist es<br />

sehr beliebt, den Nachmittags- oder Feierabendkaffee bei<br />

Kerzenschein (auf Neudeutsch heißt das wohl candle light)<br />

zu genießen. Zweifellos verbreitet Kerzenlicht ein<br />

anheimelndes Flair. Doch sollten auch die Gefahren, die von<br />

einer brennenden Kerze ausgehen können, keinesfalls<br />

unterschätzt werden. Deshalb sollten folgende Hinweise<br />

unbedingt beachtet werden.<br />

Beim Rauchen <strong>und</strong> beim Umgang mit Zündmitteln, offenem<br />

Feuer oder Licht ist zu sichern, dass brennbare Stoffe,<br />

Materialien <strong>und</strong> Gegenstände nicht durch Flammen,<br />

Wärmeübertragung, Glut oder glimmende Rückstände<br />

entzündet werden können. Das Wegwerfen glimmender<br />

Tabakreste, brennender Gegenstände <strong>und</strong> ähnlichem auf<br />

brennbaren Untergr<strong>und</strong> oder in der Nähe brennbarer Stoffe<br />

sowie aus Fahrzeugen <strong>und</strong> Verkehrsmitteln ist nicht gestattet.<br />

Bei der Verwendung von Kerzen, Räucherkerzen oder<br />

ähnlichem sind nicht brennbare Untersetzer bzw. geeignete<br />

Kerzenhalter zu verwenden, wobei unbedingt auf die<br />

Standsicherheit zu achten ist.<br />

Das Rauchen <strong>und</strong> der Umgang mit offenem Feuer darf<br />

nicht erfolgen:<br />

• in Stallungen, Schuppen, Kellern, in denen sich<br />

brennbare Stoffe befinden, auf Dachböden sowie in<br />

Räumen, die der Unterstellung von Kraftfahrzeugen<br />

dienen,<br />

• in Be- <strong>und</strong> Verarbeitungs- sowie Lagerräumen für<br />

brennbare Stoffe,<br />

• in Räumen, in denen explosionsgefährliche Gas-,<br />

Dampf-, Nebel- oder Staub-Luftgemische auftreten<br />

können,<br />

• beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten,<br />

• in anderen Räumen <strong>und</strong> Bereichen sowie auf<br />

Flächen, die zur Verhinderung von Bränden <strong>und</strong><br />

Explosionen entsprechend gekennzeichnet sind.<br />

Es soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen<br />

werden, dass brennende Kerzen auf Kinder eine besondere<br />

Faszination ausüben – deshalb ist hier besondere Vorsicht<br />

geboten !<br />

Ihre Feuerwehr<br />

ein.<br />

Die Veranstaltung findet<br />

am 28.11.2008 um 15.00 Uhr<br />

Neues aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

im „Haus Bergland“ in Wilthen statt.<br />

Der Eintritt ist frei !<br />

Feuerwehrinfos<br />

Die Feuerwehr hilft - vorbeugen musst Du !<br />

Besuch unserer Partnergemeinde<br />

Kisdorog (Ungarn)<br />

vom 02.10.08 – 05.10.08<br />

Der Besuch unserer Partnergemeinde Kisdorog durch<br />

Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates hatte zwei Gründe. Zum einen<br />

haben beide <strong>Gemeinde</strong>n neue Bürgermeister, die sich<br />

unbedingt kennen lernen wollten <strong>und</strong> zum anderen war es an<br />

der Zeit, nach acht Jahren die Kontakte aufzufrischen <strong>und</strong><br />

gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten der<br />

Zusammenarbeit zu suchen. Nach einigen Terminproblemen


Nr. 11/2008 Seite 15 <strong>Obergurig</strong><br />

konnten sich die Bürgermeister auf das obige Reisedatum<br />

einigen.<br />

Teilnehmer der Reise waren neben dem Bürgermeister<br />

Thomas Polpitz, Herr Lutz Kieschnick (Mitarbeiter der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung), sowie die Ratsmitglieder Sonja<br />

Wagner, Andrea Karpinski, Andreas Berthold <strong>und</strong> Rolf<br />

Dutschmann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unserer Partnergemeinde hatte uns<br />

im Vorfeld ein interessantes Programm zusammengestellt, so<br />

dass wir uns auf die Reise gut vorbereiten konnten.<br />

Programm<br />

02.10.08 Donnerstag<br />

18 00 Uhr Ankunft<br />

Belegung der Unterkünfte<br />

19.00 Uhr Abendessen<br />

03.10.08 Freitag<br />

8.00 Uhr Frühstück<br />

9.00 Uhr Besuch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

10.00 Uhr Besuch des Kindergartens<br />

13.00Uhr Mittagessen<br />

15.00 Uhr Pécs, (Fünfkirchen), Besichtigung<br />

des Domes „St. Peter“ <strong>und</strong> des<br />

Bischofspalastes<br />

19.00 Uhr Abendessen<br />

04.10.08 Sonnabend<br />

8.00 Uhr Frühstück<br />

9.00 Uhr Besuch des Marktes in Szekszard<br />

12.00 Uhr Mittagessen<br />

15.00 Uhr Besichtigung des Dorfes <strong>und</strong><br />

Weinprobe<br />

17.00 Uhr Gemeinsame <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

19.00 Uhr Abendessen (Kesselgulasch) gemütliches<br />

Beisammensein<br />

05.10.08 Sonntag<br />

8.00 Uhr Frühstück Abreise<br />

Herzlich wurden wir von den Mitarbeitern der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung begrüßt. Zur Zeit arbeiten dort drei<br />

Sachbearbeiter, die Herrn Klein bei der Arbeit unterstützen.<br />

Von den 850 Einwohnern Kisdorogs, arbeiten 60 im Ort <strong>und</strong><br />

350 im Umland.<br />

Der Kindergarten befindet sich in einem für diese Gegend<br />

ortstypischen Langhaus, das für die Belange der<br />

Kinderbetreuung entsprechend umgebaut wurde. Drei<br />

Kindergärtnerinnen <strong>und</strong> eine Köchin betreuen 25 Kinder.<br />

Neben den üblichen Spiel- <strong>und</strong> Beschäftigungsprogrammen<br />

wird in dieser Einrichtung auch die deutsche Sprache<br />

gepflegt. Da wir wussten, dass die Ausstattung mit Spiel- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsmaterial ergänzt werden muss, übergab unser<br />

Bürgermeister der Leiterin der Einrichtung 500 €. Groß war<br />

die Begeisterung, als unsere Reisegruppe noch viele<br />

Plüschtiere, Malbücher, Buntstifte, Kassetten, Bücher <strong>und</strong><br />

Bastelmaterial auspackte <strong>und</strong> den Kindern schenkte.<br />

Sie bedankten sich mit Gesang <strong>und</strong> Tanz <strong>und</strong> ergriffen<br />

freudig Besitz von den vielen schönen Dingen. Die vielen<br />

übergebenen Kindersachen wollen die Kindergärtnerinnen<br />

auf einem Kleiderbasar zum Kauf anbieten. Mit den<br />

Einnahmen können sie die Kasse des Kindergartens<br />

auffüllen. Mit einem R<strong>und</strong>gang durch die Räumlichkeiten <strong>und</strong><br />

die Außenanlagen endete der Besuch; wobei wir feststellten,<br />

dass sich der Kindergarten über ein Kletternetz in den Maßen<br />

3 m x 3 m freuen würde.<br />

Nach dem Mittagessen konnten wir uns von der Schönheit<br />

der altehrwürdigen Stadt Pész überzeugen. Es war<br />

beeindruckend die Pracht des Domes „St. Peter“ als auch<br />

des Bischofspalastes zu sehen. Bei einem R<strong>und</strong>gang durch<br />

den Dom erfuhren wir Wissenswertes über die Geschichte<br />

<strong>und</strong> die Bedeutung des gewaltigen Bauwerkes im Wandel der<br />

Zeit.<br />

Bereits am Mittwoch gegen 19.00 Uhr trafen wir uns am<br />

Gerätehaus der Jugendfeuerwehr in Singwitz, um das<br />

Gepäck <strong>und</strong> diverse Geschenke abzustellen, damit wir am<br />

Donnerstag gegen 9.00 Uhr starten konnten. Die Reise<br />

verlief bei gutem Wetter problemlos, so dass wir gegen 18.45<br />

Uhr in Bonyhád, das 13 km von Kisdorog entfernt liegt,<br />

eintrafen. Hier wurden wir im Hotel Rittinger vom neuen<br />

Bürgermeister Herrn Michael Klein, dem ehemaligen<br />

Bürgermeister Herrn János Höfler <strong>und</strong> vom langjährigen<br />

Ratsmitglied Herrn János Miszler herzlich begrüßt. Bei einem<br />

gemeinsamen Abendessen <strong>und</strong> Gesprächen in gemütlicher<br />

Atmosphäre lernte man sich näher kennen, frischte<br />

Erinnerungen auf <strong>und</strong> besprachen die Programmpunkte der<br />

nächsten Tage.<br />

Der Freitag Vormittag war dem Bürgermeisteramt <strong>und</strong> dem<br />

Besuch des Kindergartens vorbehalten.<br />

Ein besonderes Erlebnis war die Audienz beim Bischof Meier.<br />

Bei einem Gläschen Wein sprach er über seine Aufgaben,<br />

die Höhepunkte in seiner Tätigkeit, die Pflege der deutschen


Nr. 11/2008 Seite 16 <strong>Obergurig</strong><br />

Sprache in der Region <strong>und</strong> gegenwärtige Probleme in<br />

Ungarn. Während des R<strong>und</strong>ganges durch den Palast<br />

bew<strong>und</strong>erten wir unter anderem die umfangreiche<br />

Kakteensammlung des Bischofs. Mit einem kleinen<br />

Geschenk verabschiedeten wir uns von ihm. Da wir noch<br />

etwas Zeit hatten statteten wir der Altstadt von Pész einen<br />

Besuch ab. Unverkennbar ist der Einfluss der türkischen<br />

Besetzung in dieser Stadt. Angenehm war es durch die<br />

Fußgängerzone zu schlendern <strong>und</strong> in einem Cafe den<br />

w<strong>und</strong>erschönen Nachmittag ausklingen zu lassen.<br />

Sonnabend ist auch in Ungarn Markttag. Besonders<br />

sehenswert ist der Bauernmarkt in der Komitatshauptstadt<br />

Szekszard, die 33 km von Kisdorog entfernt liegt. Unsere<br />

Gastgeber luden uns zu einem Besuch des Marktes ein. Da<br />

unser Begleiter die deutsche Sprache sehr gut beherrschte,<br />

war die Verständigung mit den Händlern problemlos.<br />

Faszinierend war das bunte Treiben <strong>und</strong> vor allem die Vielfalt<br />

an typischen ungarischen Produkten wie Gemüse, Gewürze,<br />

Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren, sowie anderen landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen.<br />

Wieder zu Hause angekommen, besichtigten wir nach einem<br />

kräftigen Mittagessen im Beisein von Mitgliedern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates <strong>und</strong> Herrn Klein das Dorf. Kisdorog liegt in<br />

einem Tal. Auf den steilen Hügeln weiden Rinder <strong>und</strong> man<br />

betreibt Ackerbau. Verstärkt hat sich in den letzten Jahren<br />

der Weinanbau, welcher gegenwärtig auf etwa 7 ha betrieben<br />

wird. Von der hervorragenden Qualität des Weines konnten<br />

wir uns bei einer Weinprobe überzeugen.<br />

Hervorzuheben wäre das w<strong>und</strong>erbare Bukett <strong>und</strong> der<br />

vollm<strong>und</strong>ige Geschmack, sowohl des Roten als auch des<br />

Weißen.<br />

Nach aufwendiger Renovierung erstrahlt die Kirche, die 1809<br />

erbaut wurde <strong>und</strong> 1912 eine w<strong>und</strong>erbare Orgel erhielt, wieder<br />

in alter Schönheit. Ebenso wie die Kirche wurde auch das<br />

ehemalige Pfarrhaus rekonstruiert <strong>und</strong> ein liebevoll<br />

eingerichtetes Heimatmuseum darin untergebracht. Ein<br />

Besuch der Schule musste leider ausfallen, da sie wegen<br />

rückläufiger Schülerzahlen geschlossen wurde. Probleme<br />

sieht Bürgermeister Klein in notwendigen Straßenbauarbeiten<br />

<strong>und</strong> der Sanierung des Schulgebäudes, da die Fördergelder<br />

spärlich fließen. Außerdem bereitet ihm die Überalterung der<br />

Bevölkerung Sorgen.<br />

<strong>Obergurig</strong>, persönliche Geschenke für den Bürgermeister<br />

Herrn Klein <strong>und</strong> den ehemaligen Bürgermeister Herrn Höfler.<br />

Ebenso erhielt jedes Ratsmitglied ein kleines Präsent. Er<br />

unterstrich weiterhin, dass wir stolz auf unsere<br />

Partnergemeinde weit weg von Deutschland sind, wo noch<br />

heute Deutsche leben <strong>und</strong> deutsches Brauchtum pflegen.<br />

Längerfristig macht es deshalb Sinn, dass es zu einem regen<br />

Austausch auf kulturellen <strong>und</strong> sportlichen Gebieten –<br />

getragen vom regen Vereinsleben in beiden <strong>Gemeinde</strong>n –<br />

kommen sollte. In der anschließenden Diskussion wurde<br />

darauf verwiesen, dass man sich einen Schüleraustausch<br />

über unsere Schullandheime der Region vorstellen könnte.<br />

Gleichsam sollte man den Bürgern von Kisdorog einen<br />

Urlaub in <strong>Obergurig</strong> anbieten, da Pensionen vorhanden sind.<br />

Zur Erinnerung erhielt unser Bürgermeister eine Urk<strong>und</strong>e, die<br />

auf die Erneuerung der <strong>Gemeinde</strong>partnerschaft verweist. Der<br />

Abend klang mit einem gemeinsamen Essen <strong>und</strong> vielen<br />

Gesprächen in gemütlicher R<strong>und</strong>e aus.<br />

Nach vielen Worten des Dankes <strong>und</strong> mit dem Wunsch auf ein<br />

Wiedersehen 2009 in <strong>Obergurig</strong> traten wir Sonntag, etwas<br />

müde, gegen 9.00 Uhr die Heimreise an.<br />

Tag der offenen Tür im<br />

R. Dutschmann<br />

Forschungs- <strong>und</strong> Solarpark Singwitz<br />

Ca. 2.500 Besucher kamen zum Tag der offenen Tür am<br />

04.10.08 nach Singwitz um sich über die neu errichtete<br />

Photovoltaikanlage zu informieren.<br />

Ein besonderer Höhepunkt an diesem Tag war die<br />

gemeinsame <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am späten Nachmittag.<br />

Nach den Grußworten von Bürgermeister Klein, der sich<br />

nochmals für die finanzielle <strong>und</strong> materielle Hilfe bedankte,<br />

ergriff unser Bürgermeister das Wort. Er hob besonders die<br />

überaus herzliche Aufnahme hervor <strong>und</strong> machte deutlich,<br />

dass sich die Delegation aus <strong>Obergurig</strong> in Kisdorog sehr wohl<br />

gefühlt hat. Nach der Vorstellung unserer Delegation übergab<br />

er eine Videokassette, ein Fotoalbum, ein Wappen von<br />

Unter den zahlreichen Gästen war unter anderen auch der<br />

Landrat, Herr Harig.<br />

Durch den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn René<br />

Pötschke, wurde dieses Vorhaben gewürdigt.<br />

Herr Neff, Geschäftsführer der Firma Newi-Solar GmbH,<br />

dankte auch der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong> für die<br />

Unterstützung bei der Verwirklichung der Photovoltaikanlage<br />

auf dem ehemaligen Mähdrescher-Abstellplatz.<br />

Sie können sich demnächst auf der Internet-Seite der<br />

<strong>Gemeinde</strong> über Photovoltaik informieren.<br />

Möchten Sie sich anhand praktischer Vorführungen an der<br />

Anlage noch näher über die Belange der Photovoltaik<br />

informieren, rufen Sie bitte bei der Partnerfirma von Nevi-<br />

Solar, der Firma Gert & Jens Kreuziger GbR in Singwitz an –<br />

Tel. 03591/304275.


Nr. 11/2008 Seite 17 <strong>Obergurig</strong><br />

Es ist Herbst <strong>und</strong> das Laub fällt !<br />

Da es immer wieder Unklarheiten bezüglich anfallenden<br />

Laubes gibt <strong>und</strong> der Zuständigkeiten für die Entsorgung -<br />

folgender Hinweis:<br />

Jeder entfernt das Laub, das in seinen Garten fällt – egal,<br />

woher es kommt <strong>und</strong> ohne Entschädigung. Gr<strong>und</strong>: Laub<br />

gehört zu den typisch ländlichen Immissionen, die<br />

hinzunehmen sind -Bürgerliches Gesetzbuch, § 906-<br />

(entnommen der Superillu Nr. 33/2008-Ratgeber)<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> sind auch weiterhin Grünmüllsäcke zu<br />

einem Preis von 0,50 €/Sack erhältlich, die jeden Montag<br />

vom Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> abgeholt werden, natürlich nur<br />

noch so lange bis der erste Schnee fällt.<br />

Info-Veranstaltung für<br />

Verkehrsteilnehmer<br />

Nähere Informationen dazu im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

Dezember <strong>und</strong> zu gegebener Zeit an den Anschlagtafeln der<br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

Dieser Ausgabe liegt der Bestellschein<br />

für das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> 2009 bei.<br />

2.<br />

2. <strong>Obergurig</strong>er Novemberfest<br />

am 15.11.2008<br />

in der Sporthalle <strong>Obergurig</strong><br />

mit<br />

Steffen´s Musikvulkan<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Eintritt Vorverkauf: 3,50 €<br />

Eintritt Abendkasse: 4,50 €<br />

Freistaat Sachsen<br />

Kreisverkehrswacht Bautzen e.V.<br />

Dr.-Salvador-Allende-Str. 52 a<br />

02625 Bautzen<br />

Tel.: 03591 / 600115<br />

Bürgertelefon: gebührenfrei 0800 018 41 10<br />

Themen:<br />

<br />

<br />

<br />

am 13.11.2008, 19.00 Uhr<br />

Sporthalle <strong>Obergurig</strong> – Vereinszimmer<br />

Alkohol <strong>und</strong> Fahren<br />

Aktuelles Unfallgeschehen<br />

Diskussion<br />

Karten unter Tel.: 0172/93 54 0 57<br />

Aus Vereinen <strong>und</strong> Verbänden<br />

des Landkreises<br />

Volkstrauertag<br />

Am Sonntag, dem 16.11.2008, 11.00 Uhr<br />

findet auf dem Friedhof <strong>Obergurig</strong> eine Kranzniederlegung<br />

statt, wozu alle Einwohner ganz herzlich eingeladen sind.<br />

Am 07.12.08 (2.Advent)<br />

findet das traditionelle Weihnachtssingen in der Sporthalle<br />

<strong>Obergurig</strong> statt.<br />

Nähe Informationen dazu entnehmen Sie bitte zu gegebener<br />

Zeit den Anschlagtafeln der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> dem Ortskanal.<br />

Am 13.12.2008 findet der<br />

statt.<br />

Vorankündigung !<br />

1. Großdöbschützer Weihnachtsmarkt<br />

an der Pink-Mühle<br />

B<strong>und</strong>esfinanzhof entscheidet –<br />

Unterhaltsleistungen ohne Opfergrenze<br />

abzugsfähig<br />

Nach einem Urteil des B<strong>und</strong>esfinanzhofes (BFH) vom 29. Mai<br />

2008 sind Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an<br />

seine mittellose <strong>und</strong> in seinem Haushalt lebende Partnerin<br />

ohne Berücksichtigung einer sogenannten Opfergrenze<br />

steuerlich absetzbar. Im vorliegenden Fall bedeutete die<br />

Entscheidung des BFH für den Kläger eine zusätzliche<br />

Erstattung von über 600 Euro. Der Neue Verband der<br />

Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) empfiehlt Steuerpflichtigen<br />

darauf zu achten, dass das Finanzamt Unterstützungsleistungen<br />

nicht durch Berücksichtigung der Opfergrenze<br />

kürzt. Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer<br />

oder Rentner an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.


Nr. 11/2008 Seite 18 <strong>Obergurig</strong><br />

Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen können als<br />

außergewöhnliche Belastung im Rahmen der<br />

Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Leistungen an<br />

einen Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sind<br />

jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn dem Bedürftigen<br />

öffentliche Mittel gekürzt beziehungsweise keine bezogen<br />

wurden. Lebt der Partner im eigenen Haushalt, kann der<br />

derzeitige Höchstbetrag von monatlich 640 Euro beantragt<br />

werden. Eine Kürzung dieses Höchstbetrages erfolgte in<br />

diesen Fällen durch Berücksichtigung einer sogenannten<br />

Opfergrenze, da dem Unterstützenden noch genügend Mittel<br />

zum eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müsse.<br />

Im Unterschied zu unterhaltsberechtigten Personen (z. B.:<br />

Eltern, Kinder, Ehegatten) besteht hier keine<br />

Unterhaltspflicht.<br />

Durch die Kürzung konnte der Kläger statt des<br />

Höchstbetrages von damaligen 7.188 Euro nur 2.741 Euro<br />

steuerlich geltend machen. Im Ergebnis bedeutete das für<br />

den Kläger einen steuerlichen Nachteil von 657 Euro. Der<br />

Steuerpflichtige klagte bis zum B<strong>und</strong>esfinanzhof (BFH) <strong>und</strong><br />

behielt letztendlich Recht. Der BFH führte in seinem Urteil<br />

vom 29. Mai 2008, III R 23/07 aus, dass zusammenlebende<br />

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam<br />

wirtschaften müssen. Erzielt nur ein Partner Einnahmen, so<br />

sei es unumgänglich, dass dieser die größten Ausgaben für<br />

Miete, Kleidung <strong>und</strong> Nahrungsmittel aufbringen müsse.<br />

Dieser Unterstützungsleistung könne man sich nicht<br />

entziehen. Der BFH urteilte folgerichtig, dass die Opfergrenze<br />

auf Unterhaltsleistungen an den in Haushaltsgemeinschaft<br />

lebenden nichtehelichen Partner nicht anzuwenden ist <strong>und</strong><br />

entschied damit entgegen der bisherigen Finanzanweisung<br />

laut BMF – Schreiben vom 28. März 2003.<br />

Betroffene Steuerpflichtige sollten ihren Bescheid<br />

dahingehend genau prüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls Einspruch mit<br />

Hinweis auf das BFH – Urteil einlegen. Wer dabei steuerliche<br />

Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer, Rentner <strong>und</strong><br />

Arbeitsloser im Rahmen einer Mitgliedschaft in den zahlreichen<br />

örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine<br />

wenden. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine<br />

des Verbandes sind im Internet unter<br />

http://www.Beratungsstellensuche.de zu finden. Wer kein<br />

Internetzugang hat, kann die Anschriften auch telefonisch<br />

unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragen.<br />

Baierl, Leiter des TÜV-Service Center Bautzen, kennen sich<br />

schon gut. Wie häufig profitiert er von den Erfahrungen des<br />

TÜV-Experten. Während Hartmut Baierl das Fahrzeug<br />

untersucht, lässt er einige Tipps zum Thema kalte Jahreszeit<br />

<strong>und</strong> Frostschutz gucken. Die Vorbereitungen gegen<br />

permanente Kälte könnte zu den wichtigsten<br />

Voraussetzungen für einen gelungenen Start gerade in den<br />

kommenden Tagen werden. Der TÜV-Experte verweist<br />

darauf, dass in die Scheibenwaschanlage ein reinigendes<br />

Frostschutzmittel gehört <strong>und</strong> nach dem Auffüllen des<br />

Behälters der Wasch-Schalter so lange betätigt werden sollte<br />

bis sich auch Pumpe, Leitungen <strong>und</strong> Düsen mit dem<br />

frostgeschützten Wasser gefüllt haben. „Dadurch wird<br />

verhindert, dass sie später wieder einfrieren.“<br />

Leider kann es in den kommenden Tagen oder<br />

Morgenst<strong>und</strong>en immer passieren, dass die Kraftfahrer nach<br />

starkem Nachtfrost vor der verschlossenen Autotür stehen<br />

bleiben. Leichte Abhilfe wäre zu schaffen, wenn mit einem<br />

Türschloss- Enteiser das Schloss rechtzeitig behandelt<br />

worden wäre. Im Notfall kann man versuchen, den<br />

Autoschlüssel ein wenig mit einem Feuerzeug zu erwärmen<br />

<strong>und</strong> damit das eingefrorene Schloss aufzutauen. Hartmut<br />

Baierl: „Wenn Sie rechtzeitig die Dichtungen an den<br />

Türeinfassungen mit einem Silikonspray oder mit<br />

einschlägigen Mitteln behandeln, können Sie auch einer<br />

Beschädigung der Türdichtungen durch Festfrieren<br />

vorbeugen.“<br />

„Außerdem“, so der Fachmann weiter, „ist bei Fahrzeugen<br />

mit wassergekühlten Motoren z.B. ein ausreichender<br />

Kühlerfrostschutz besonders wichtig. Auch bei so genanntem<br />

Langzeitfrostschutz muss nämlich von Zeit zu Zeit geprüft<br />

werden, ob er noch ausreichend wirkt. Im Rahmen unserer<br />

HU lässt sich der Frostschutz ohne großen Aufwand<br />

kontrollieren.“<br />

Antworten auf viele andere Fragen erteilt das TÜV Service-<br />

Center in der Niederkainaer Straße 11, geöffnet: Montags bis<br />

Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr <strong>und</strong> Samstags von 9:00 bis<br />

12:00 Uhr. Mit dem kostenlosen Anmeldeservice unter 0800-<br />

12 12 444 sparen Sie Geld <strong>und</strong> erhalten einen Termin Ihrer<br />

Wahl an einer TÜV-Prüfstelle in Ihrer Nähe.<br />

Berlin, 14. Oktober 2008<br />

Ansprechpartner:<br />

Marlies Spargen<br />

Medienreferentin<br />

Telefon: 030 - 4 01 29 25<br />

Telefax: 030 - 4 01 3675<br />

Email: info@nvl.de<br />

Web: http://nvl.de<br />

TÜV Service-Center Bautzen:<br />

Türen frieren fest <strong>und</strong> auch<br />

„Langzeitfrostschutz“ checken<br />

„Kaltstart“ kann dieser Tage schief gehen<br />

- Türdichtungen vor Festfrieren sichern<br />

Kälteeinbrüche <strong>und</strong> Frost kommen dieser Tage ohne<br />

Anmeldung. Nichts geht mehr so richtig bei überfrierender<br />

Nässe, sinkenden Temperaturen oder plötzlich einsetzendem<br />

Schneefall. Volker Waske fährt häufig sein TÜV-Service<br />

Center Bautzen an, lässt den Wagen checken, führt das<br />

Gespräch, fachsimpelt gern mit dem TÜV-Experten. Soeben<br />

hat er erfolgreich seine Haupt- <strong>und</strong> Abgasuntersuchung<br />

hinter sich gebracht. Er als TÜV-„Stammk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> Hartmut<br />

Schmunzelecke<br />

Humor ist die Lust zu lachen,<br />

wenn einem zum Heulen ist.<br />

G. Vidal<br />

* * *<br />

Zwei unversöhnliche Nachbarn stehen wegen einer, im<br />

Gr<strong>und</strong>e genommen lächerlichen, Meinungsverschiedenheit<br />

vor dem <strong>Amts</strong>gericht. „Die Herren wollen also den von mir


Nr. 11/2008 Seite 19 <strong>Obergurig</strong><br />

vorgeschlagenen Vergleich nicht annehmen?“<br />

„Nein!“,<br />

kommt es von beiden im Brustton der Überzeugung. „Na gut“,<br />

meint der Richter, „da eine vernünftige Lösung bei ihnen nicht<br />

in Frage kommt, muss eben das Recht entscheiden.“<br />

* * *<br />

Oberamtmann Pfeiffer entschieden zu Inspektor Maier: „Also<br />

die alten Akten können jetzt geschreddert werden, aber<br />

vorher lassen sie noch unbedingt Kopien anfertigen !“<br />

* * *<br />

Die Polizei hat einen Alkoholsünder gestellt, der durch seine<br />

schlangenlinienähnliche Fahrweise aufgefallen ist. Meint der<br />

Ordnungshüter vorwurfsvoll: „Hätten sie in ihrem Zustand<br />

nicht besser ihre Frau fahren lassen ?“ Prompt bekommt er<br />

zur Antwort:„Ich bin vielleicht betrunken, aber nicht verrückt !“<br />

* * *<br />

vorzeitig aus Bautzen entlassen worden !“<br />

* * *<br />

Ein angesäuselter älterer Herr geht leicht schwankenden<br />

Schrittes über die Reeperbahn, als ihn eine dunkelhäutige<br />

Schöne anspricht: „Na mein Süßer, kommst du mit zu mir<br />

nach Hause?“ „A-aber w-w-was soll ich denn in Afrika ?“<br />

* * *<br />

Drei alte Kumpels sitzen reichlich „abgefüllt“ am<br />

Kneipentresen. Nach einiger Zeit kippt der eine vom Hocker<br />

<strong>und</strong> knallt fürchterlich auf den Fußboden. Meint der Zweite<br />

zum Dritten: „Aber das muss man ihm ja lassen – der weiß<br />

ganz genau, wenn er aufhören muss.“<br />

Sagt der Beamte morgens eindringlich zu seiner Frau: „Bitte<br />

mache den Kaffee heute nicht wieder so stark wie gestern,<br />

sonst bekomme ich heute im Büro wieder den ganzen Tag<br />

kein Auge zu.“<br />

* * *<br />

Zwei Dinge wird keine Regierung der Welt zustande bringen<br />

– den Bauern zum Hungern <strong>und</strong> den Beamten zum<br />

Schwitzen zu bringen.<br />

* * *<br />

Taktikunterricht bei den Panzergrenadieren der B<strong>und</strong>eswehr.<br />

Fragt der Stabsunteroffizier einen Hauptgefreiten: „Sie stellen<br />

plötzlich fest, dass es ein Tiefflieger auf ihren Spähpanzer<br />

abgesehen hat – was machen sie jetzt ?!“ „Ganz einfach, ich<br />

bringe ihn durcheinander!“ „Und wie ?“ „Ich blinke links <strong>und</strong><br />

fahre dann rechts in die Büsche !“<br />

* * *<br />

Der kleine Paul legt der strengen Mama zögernd sein<br />

Zeugnis vor. Aufgebracht donnert sie los: „Was denn, in<br />

Betragen eine Fünf ?! Da nimm Dir mal ein Beispiel an<br />

deinem Vater – der ist schon zweimal wegen guter Führung<br />

Bauernregeln<br />

Der altrömische neunte Monat – nach der Zählweise des<br />

Julianischen Kalenders – hieß im Althochdeutschen<br />

Nebelung. Dies erklärt auch die heute noch übliche Ableitung<br />

Nebelmonat. Die Bezeichnung Nebelmonat charakterisiert<br />

treffend das oft trübe <strong>und</strong> neblige Novemberwetter.<br />

Hat der November zum Donnern Mut,<br />

wird das nächste Jahr wohl gut.<br />

Wenn im November Bäume blühn’,<br />

wird sich der Winter lange hinausziehn’.<br />

Viel Regen im November,<br />

viel Wind im Dezember.<br />

Im November kalt <strong>und</strong> klar,<br />

wird mild <strong>und</strong> trüb der Januar.<br />

Im November Morgenrot<br />

Mit langem Regen droht.<br />

Bestattungsunternehmen<br />

André Müller<br />

02692 Großpostwitz, <strong>Gemeinde</strong>platz 6<br />

Wir stehen Ihnen mit unseren Diensten in den schweren<br />

St<strong>und</strong>en der Trauer jederzeit hilfreich zur Seite.<br />

Telefon (03 59 38) 5 13 84<br />

Impressum<br />

Das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> erscheint monatlich. Der Einzelpreis beträgt 0,30 €, das Jahresabonnement 3,60 €, zu beziehen über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

• Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong>,<br />

Hauptstraße 24, 02692 <strong>Obergurig</strong><br />

Telefon : 03 59 38 / 58 60<br />

Telefax : 03 59 38 / 5 86 20<br />

gemeindeamt@obergurig.de<br />

• Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Thomas Polpitz<br />

• Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Redaktionskollegium Frau Ines Liehr, Herr Erdmann Mach, Herr Volkmar Kriebitzsch, Herr Lutz Kieschnick<br />

• Verantwortlich für die Anzeigenannahme: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong><br />

Der Inhalt von Berichten, die namentlich gekennzeichnet im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> veröffentlicht werden, geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion<br />

wieder.<br />

Für unaufgefordert zugesandte Berichte, Artikel <strong>und</strong> Fotos wird keinerlei Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe <strong>und</strong> Benachrichtigung des<br />

Herausgebers statthaft.


Nr. 11/2008 Seite 20 <strong>Obergurig</strong><br />

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im <strong>Amts</strong> -<strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

das wird gelesen<br />

A n s p r e c h p a r t n e r:<br />

Frank Jünger<br />

oko - Studio, Tel. 035938/98369<br />

oder<br />

oko-fernsehen@web.de<br />

für den Ortskanal<br />

Frau Liehr, Tel. 035938/58615<br />

oder<br />

gemeindeamt@obergurig.de<br />

für das <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

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