Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig
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Nr. 11/2008 Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />
Natürlich bekräftigte nochmals die Strabag, dass Sie alles<br />
Erdenkliche tun werden, um die Sprengungen kleinstmöglich<br />
zu halten.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen<br />
November.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Thomas Polpitz<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Von der Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses<br />
am 20. Oktober 2008<br />
In der Ausschusssitzung wurden die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />
der Haushaltsplan für das kommende Jahr beraten. Ein<br />
Schwerpunkt dazu ist der Kindergartenneubau, zu dem ein<br />
beauftragtes Ingenieurbüro im November erste Vorstellungen<br />
unterbreitet.<br />
Im Weiteren wurden die neue Feuerwehrsatzung <strong>und</strong> die<br />
Anschaffung eines Transporters für den Bauhof diskutiert.<br />
Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
am 27. Oktober 2008<br />
Der Bürgermeister, Herr Polpitz, konnte zur Ratssitzung 12<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte <strong>und</strong> 3 Gäste begrüßen.<br />
In der Bürgerfragest<strong>und</strong>e lobte Herr Mach den neu<br />
geschaffenen R<strong>und</strong>wanderweg <strong>Obergurig</strong>s, machte aber<br />
auch darauf aufmerksam, dass teilweise die Beschilderung<br />
noch ergänzt werden muss. Zur Lagerung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>archivs wies er darauf hin, dass bereits erste<br />
Beschädigungen sichtbar sind.<br />
In den Anfragen an den Bürgermeister ging es u.a. um den<br />
weiterhin auf den Bahnhofsweg hängenden Zaun, um das<br />
Verbrennen von Herbstlaub <strong>und</strong> Baumverschnitt <strong>und</strong> um die<br />
Fahrt in die Partnergemeinde Kisdorog in Ungarn Anfang<br />
Oktober.<br />
Die Kämmerin, Frau Jener, unterrichtete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über den Stand des Haushaltsplanes 2008 zum 30. Juni<br />
diesen Jahres. Dazu ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gegenüber<br />
dem Rat <strong>und</strong> der Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet.<br />
Die Feuerwehrsatzung musste in einer Neufassung<br />
beschlossen werden, da es mittlerweile eine neue<br />
Mustersatzung gibt, in der einige Sachverhalte anders<br />
geregelt werden. So z.B. Aussagen zur Kameradschaftskasse,<br />
Wahlrecht, Jugendwart <strong>und</strong> Beurlaubung für<br />
bestimmte Zeit.<br />
Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> derzeit finanziell nicht auf Rosen<br />
gebettet ist, stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür, sich von der<br />
Immobilie Wilthener Straße 23 samt Gr<strong>und</strong>stück zu trennen.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> war das Objekt im Regelfall ein<br />
Zuschussobjekt <strong>und</strong> wird es in absehbarer Zeit auch bleiben.<br />
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Objekt öffentlich<br />
auszuschreiben.<br />
Beschlossen wurden:<br />
- Die Aufhebung des Beschlusses 28/07 vom 23. 04. 2007<br />
– Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>. Mit<br />
Beschluss-Nr. 33/08 erfolgt die Neufassung der<br />
Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>.<br />
(Beschluss-Nr. 32/08)<br />
- Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obergurig</strong> (im Anschluss veröffentlicht).<br />
(Beschluss-Nr. 33/08)<br />
- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 10/3,<br />
Gemarkung Kleinboblitz, bebaut mit einem<br />
Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, den von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> beabsichtigten Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />
öffentlich auszuschreiben.<br />
(Beschluss-Nr. 34/08)<br />
- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 51/4,<br />
Gemarkung Singwitz, Gr<strong>und</strong>buch von <strong>Obergurig</strong> Blatt<br />
1074, mit einer Größe von 439 m² zu einem Kaufpreis<br />
von 7,00 €/m² an die Firma „Escudo“ GmbH (Anschrift:<br />
02692 <strong>Obergurig</strong> OT Singwitz, Industriestraße 1).<br />
Diese Firma ist bereits Eigentümer des angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stückes Flst.-Nr.51/3 (Industriestraße 1). Das zu<br />
verkaufende Gr<strong>und</strong>stück ist bebaut mit einer<br />
Abwasseranlage, welche sich im Eigentum des AZV<br />
Bautzen befindet. Für diese Nutzung ist bereits eine<br />
Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />
Der Kaufpreis orientiert sich nach § 14 Wertverordnung<br />
(WertV) für Arrondierungsflächen (Einbezug an ein<br />
bestimmtes Gr<strong>und</strong>stück angrenzender Flächen zu<br />
diesem Gr<strong>und</strong>stück, in dem man 40 - 55 % vom<br />
Bodenwert rechnet. Der Bodenwert für die Gemarkung<br />
Singwitz beträgt 17,00 €/m².<br />
Frau Katrin Fechner, wohnhaft in CH – 3008 Bern<br />
(Schweiz), Freiburgstraße 63, ist alleinvertretungsberechtigte<br />
Geschäftsführerin der Firma „Escudo“<br />
GmbH.<br />
(Beschluss-Nr. 35/08)<br />
- Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />
10.590,00 € (Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>) für<br />
Ausrüstungen der kommunalen Wasserwehr der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz-<strong>Obergurig</strong>. Die<br />
Ausrüstungen werden mit 75 % (7.942,- €) durch das<br />
Land gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 2.648,- €<br />
wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen.<br />
(Beschluss-Nr. 35a/08)<br />
Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obergurig</strong><br />
Kriebitzsch<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> hat am<br />
27.10.2008 auf Gr<strong>und</strong> von<br />
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den<br />
Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.<br />
55, 159) <strong>und</strong><br />
2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den<br />
Brandschutz, Rettungsdienst <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,<br />
647)<br />
die nachfolgende Satzung beschlossen.