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Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig

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Nr. 11/2008 Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />

Natürlich bekräftigte nochmals die Strabag, dass Sie alles<br />

Erdenkliche tun werden, um die Sprengungen kleinstmöglich<br />

zu halten.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen<br />

November.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Thomas Polpitz<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Von der Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses<br />

am 20. Oktober 2008<br />

In der Ausschusssitzung wurden die Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />

der Haushaltsplan für das kommende Jahr beraten. Ein<br />

Schwerpunkt dazu ist der Kindergartenneubau, zu dem ein<br />

beauftragtes Ingenieurbüro im November erste Vorstellungen<br />

unterbreitet.<br />

Im Weiteren wurden die neue Feuerwehrsatzung <strong>und</strong> die<br />

Anschaffung eines Transporters für den Bauhof diskutiert.<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 27. Oktober 2008<br />

Der Bürgermeister, Herr Polpitz, konnte zur Ratssitzung 12<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte <strong>und</strong> 3 Gäste begrüßen.<br />

In der Bürgerfragest<strong>und</strong>e lobte Herr Mach den neu<br />

geschaffenen R<strong>und</strong>wanderweg <strong>Obergurig</strong>s, machte aber<br />

auch darauf aufmerksam, dass teilweise die Beschilderung<br />

noch ergänzt werden muss. Zur Lagerung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>archivs wies er darauf hin, dass bereits erste<br />

Beschädigungen sichtbar sind.<br />

In den Anfragen an den Bürgermeister ging es u.a. um den<br />

weiterhin auf den Bahnhofsweg hängenden Zaun, um das<br />

Verbrennen von Herbstlaub <strong>und</strong> Baumverschnitt <strong>und</strong> um die<br />

Fahrt in die Partnergemeinde Kisdorog in Ungarn Anfang<br />

Oktober.<br />

Die Kämmerin, Frau Jener, unterrichtete den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über den Stand des Haushaltsplanes 2008 zum 30. Juni<br />

diesen Jahres. Dazu ist die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gegenüber<br />

dem Rat <strong>und</strong> der Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet.<br />

Die Feuerwehrsatzung musste in einer Neufassung<br />

beschlossen werden, da es mittlerweile eine neue<br />

Mustersatzung gibt, in der einige Sachverhalte anders<br />

geregelt werden. So z.B. Aussagen zur Kameradschaftskasse,<br />

Wahlrecht, Jugendwart <strong>und</strong> Beurlaubung für<br />

bestimmte Zeit.<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> derzeit finanziell nicht auf Rosen<br />

gebettet ist, stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür, sich von der<br />

Immobilie Wilthener Straße 23 samt Gr<strong>und</strong>stück zu trennen.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> war das Objekt im Regelfall ein<br />

Zuschussobjekt <strong>und</strong> wird es in absehbarer Zeit auch bleiben.<br />

Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Objekt öffentlich<br />

auszuschreiben.<br />

Beschlossen wurden:<br />

- Die Aufhebung des Beschlusses 28/07 vom 23. 04. 2007<br />

– Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>. Mit<br />

Beschluss-Nr. 33/08 erfolgt die Neufassung der<br />

Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>.<br />

(Beschluss-Nr. 32/08)<br />

- Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obergurig</strong> (im Anschluss veröffentlicht).<br />

(Beschluss-Nr. 33/08)<br />

- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 10/3,<br />

Gemarkung Kleinboblitz, bebaut mit einem<br />

Mehrfamilienhaus, Wilthener Straße 23.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> beabsichtigten Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />

öffentlich auszuschreiben.<br />

(Beschluss-Nr. 34/08)<br />

- Der Verkauf des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück-Nummer 51/4,<br />

Gemarkung Singwitz, Gr<strong>und</strong>buch von <strong>Obergurig</strong> Blatt<br />

1074, mit einer Größe von 439 m² zu einem Kaufpreis<br />

von 7,00 €/m² an die Firma „Escudo“ GmbH (Anschrift:<br />

02692 <strong>Obergurig</strong> OT Singwitz, Industriestraße 1).<br />

Diese Firma ist bereits Eigentümer des angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>stückes Flst.-Nr.51/3 (Industriestraße 1). Das zu<br />

verkaufende Gr<strong>und</strong>stück ist bebaut mit einer<br />

Abwasseranlage, welche sich im Eigentum des AZV<br />

Bautzen befindet. Für diese Nutzung ist bereits eine<br />

Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />

Der Kaufpreis orientiert sich nach § 14 Wertverordnung<br />

(WertV) für Arrondierungsflächen (Einbezug an ein<br />

bestimmtes Gr<strong>und</strong>stück angrenzender Flächen zu<br />

diesem Gr<strong>und</strong>stück, in dem man 40 - 55 % vom<br />

Bodenwert rechnet. Der Bodenwert für die Gemarkung<br />

Singwitz beträgt 17,00 €/m².<br />

Frau Katrin Fechner, wohnhaft in CH – 3008 Bern<br />

(Schweiz), Freiburgstraße 63, ist alleinvertretungsberechtigte<br />

Geschäftsführerin der Firma „Escudo“<br />

GmbH.<br />

(Beschluss-Nr. 35/08)<br />

- Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />

10.590,00 € (Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>) für<br />

Ausrüstungen der kommunalen Wasserwehr der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz-<strong>Obergurig</strong>. Die<br />

Ausrüstungen werden mit 75 % (7.942,- €) durch das<br />

Land gefördert. Der Eigenanteil in Höhe von 2.648,- €<br />

wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen.<br />

(Beschluss-Nr. 35a/08)<br />

Feuerwehrsatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obergurig</strong><br />

Kriebitzsch<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> hat am<br />

27.10.2008 auf Gr<strong>und</strong> von<br />

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den<br />

Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.<br />

55, 159) <strong>und</strong><br />

2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den<br />

Brandschutz, Rettungsdienst <strong>und</strong> Katastrophenschutz<br />

(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,<br />

647)<br />

die nachfolgende Satzung beschlossen.

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