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Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig

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Nr. 11/2008 Seite 18 <strong>Obergurig</strong><br />

Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen können als<br />

außergewöhnliche Belastung im Rahmen der<br />

Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Leistungen an<br />

einen Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sind<br />

jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn dem Bedürftigen<br />

öffentliche Mittel gekürzt beziehungsweise keine bezogen<br />

wurden. Lebt der Partner im eigenen Haushalt, kann der<br />

derzeitige Höchstbetrag von monatlich 640 Euro beantragt<br />

werden. Eine Kürzung dieses Höchstbetrages erfolgte in<br />

diesen Fällen durch Berücksichtigung einer sogenannten<br />

Opfergrenze, da dem Unterstützenden noch genügend Mittel<br />

zum eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müsse.<br />

Im Unterschied zu unterhaltsberechtigten Personen (z. B.:<br />

Eltern, Kinder, Ehegatten) besteht hier keine<br />

Unterhaltspflicht.<br />

Durch die Kürzung konnte der Kläger statt des<br />

Höchstbetrages von damaligen 7.188 Euro nur 2.741 Euro<br />

steuerlich geltend machen. Im Ergebnis bedeutete das für<br />

den Kläger einen steuerlichen Nachteil von 657 Euro. Der<br />

Steuerpflichtige klagte bis zum B<strong>und</strong>esfinanzhof (BFH) <strong>und</strong><br />

behielt letztendlich Recht. Der BFH führte in seinem Urteil<br />

vom 29. Mai 2008, III R 23/07 aus, dass zusammenlebende<br />

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam<br />

wirtschaften müssen. Erzielt nur ein Partner Einnahmen, so<br />

sei es unumgänglich, dass dieser die größten Ausgaben für<br />

Miete, Kleidung <strong>und</strong> Nahrungsmittel aufbringen müsse.<br />

Dieser Unterstützungsleistung könne man sich nicht<br />

entziehen. Der BFH urteilte folgerichtig, dass die Opfergrenze<br />

auf Unterhaltsleistungen an den in Haushaltsgemeinschaft<br />

lebenden nichtehelichen Partner nicht anzuwenden ist <strong>und</strong><br />

entschied damit entgegen der bisherigen Finanzanweisung<br />

laut BMF – Schreiben vom 28. März 2003.<br />

Betroffene Steuerpflichtige sollten ihren Bescheid<br />

dahingehend genau prüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls Einspruch mit<br />

Hinweis auf das BFH – Urteil einlegen. Wer dabei steuerliche<br />

Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer, Rentner <strong>und</strong><br />

Arbeitsloser im Rahmen einer Mitgliedschaft in den zahlreichen<br />

örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine<br />

wenden. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine<br />

des Verbandes sind im Internet unter<br />

http://www.Beratungsstellensuche.de zu finden. Wer kein<br />

Internetzugang hat, kann die Anschriften auch telefonisch<br />

unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragen.<br />

Baierl, Leiter des TÜV-Service Center Bautzen, kennen sich<br />

schon gut. Wie häufig profitiert er von den Erfahrungen des<br />

TÜV-Experten. Während Hartmut Baierl das Fahrzeug<br />

untersucht, lässt er einige Tipps zum Thema kalte Jahreszeit<br />

<strong>und</strong> Frostschutz gucken. Die Vorbereitungen gegen<br />

permanente Kälte könnte zu den wichtigsten<br />

Voraussetzungen für einen gelungenen Start gerade in den<br />

kommenden Tagen werden. Der TÜV-Experte verweist<br />

darauf, dass in die Scheibenwaschanlage ein reinigendes<br />

Frostschutzmittel gehört <strong>und</strong> nach dem Auffüllen des<br />

Behälters der Wasch-Schalter so lange betätigt werden sollte<br />

bis sich auch Pumpe, Leitungen <strong>und</strong> Düsen mit dem<br />

frostgeschützten Wasser gefüllt haben. „Dadurch wird<br />

verhindert, dass sie später wieder einfrieren.“<br />

Leider kann es in den kommenden Tagen oder<br />

Morgenst<strong>und</strong>en immer passieren, dass die Kraftfahrer nach<br />

starkem Nachtfrost vor der verschlossenen Autotür stehen<br />

bleiben. Leichte Abhilfe wäre zu schaffen, wenn mit einem<br />

Türschloss- Enteiser das Schloss rechtzeitig behandelt<br />

worden wäre. Im Notfall kann man versuchen, den<br />

Autoschlüssel ein wenig mit einem Feuerzeug zu erwärmen<br />

<strong>und</strong> damit das eingefrorene Schloss aufzutauen. Hartmut<br />

Baierl: „Wenn Sie rechtzeitig die Dichtungen an den<br />

Türeinfassungen mit einem Silikonspray oder mit<br />

einschlägigen Mitteln behandeln, können Sie auch einer<br />

Beschädigung der Türdichtungen durch Festfrieren<br />

vorbeugen.“<br />

„Außerdem“, so der Fachmann weiter, „ist bei Fahrzeugen<br />

mit wassergekühlten Motoren z.B. ein ausreichender<br />

Kühlerfrostschutz besonders wichtig. Auch bei so genanntem<br />

Langzeitfrostschutz muss nämlich von Zeit zu Zeit geprüft<br />

werden, ob er noch ausreichend wirkt. Im Rahmen unserer<br />

HU lässt sich der Frostschutz ohne großen Aufwand<br />

kontrollieren.“<br />

Antworten auf viele andere Fragen erteilt das TÜV Service-<br />

Center in der Niederkainaer Straße 11, geöffnet: Montags bis<br />

Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr <strong>und</strong> Samstags von 9:00 bis<br />

12:00 Uhr. Mit dem kostenlosen Anmeldeservice unter 0800-<br />

12 12 444 sparen Sie Geld <strong>und</strong> erhalten einen Termin Ihrer<br />

Wahl an einer TÜV-Prüfstelle in Ihrer Nähe.<br />

Berlin, 14. Oktober 2008<br />

Ansprechpartner:<br />

Marlies Spargen<br />

Medienreferentin<br />

Telefon: 030 - 4 01 29 25<br />

Telefax: 030 - 4 01 3675<br />

Email: info@nvl.de<br />

Web: http://nvl.de<br />

TÜV Service-Center Bautzen:<br />

Türen frieren fest <strong>und</strong> auch<br />

„Langzeitfrostschutz“ checken<br />

„Kaltstart“ kann dieser Tage schief gehen<br />

- Türdichtungen vor Festfrieren sichern<br />

Kälteeinbrüche <strong>und</strong> Frost kommen dieser Tage ohne<br />

Anmeldung. Nichts geht mehr so richtig bei überfrierender<br />

Nässe, sinkenden Temperaturen oder plötzlich einsetzendem<br />

Schneefall. Volker Waske fährt häufig sein TÜV-Service<br />

Center Bautzen an, lässt den Wagen checken, führt das<br />

Gespräch, fachsimpelt gern mit dem TÜV-Experten. Soeben<br />

hat er erfolgreich seine Haupt- <strong>und</strong> Abgasuntersuchung<br />

hinter sich gebracht. Er als TÜV-„Stammk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> Hartmut<br />

Schmunzelecke<br />

Humor ist die Lust zu lachen,<br />

wenn einem zum Heulen ist.<br />

G. Vidal<br />

* * *<br />

Zwei unversöhnliche Nachbarn stehen wegen einer, im<br />

Gr<strong>und</strong>e genommen lächerlichen, Meinungsverschiedenheit<br />

vor dem <strong>Amts</strong>gericht. „Die Herren wollen also den von mir

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