Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Obergurig
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Nr. 11/2008 Seite 18 <strong>Obergurig</strong><br />
Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen können als<br />
außergewöhnliche Belastung im Rahmen der<br />
Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Leistungen an<br />
einen Partner in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sind<br />
jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn dem Bedürftigen<br />
öffentliche Mittel gekürzt beziehungsweise keine bezogen<br />
wurden. Lebt der Partner im eigenen Haushalt, kann der<br />
derzeitige Höchstbetrag von monatlich 640 Euro beantragt<br />
werden. Eine Kürzung dieses Höchstbetrages erfolgte in<br />
diesen Fällen durch Berücksichtigung einer sogenannten<br />
Opfergrenze, da dem Unterstützenden noch genügend Mittel<br />
zum eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müsse.<br />
Im Unterschied zu unterhaltsberechtigten Personen (z. B.:<br />
Eltern, Kinder, Ehegatten) besteht hier keine<br />
Unterhaltspflicht.<br />
Durch die Kürzung konnte der Kläger statt des<br />
Höchstbetrages von damaligen 7.188 Euro nur 2.741 Euro<br />
steuerlich geltend machen. Im Ergebnis bedeutete das für<br />
den Kläger einen steuerlichen Nachteil von 657 Euro. Der<br />
Steuerpflichtige klagte bis zum B<strong>und</strong>esfinanzhof (BFH) <strong>und</strong><br />
behielt letztendlich Recht. Der BFH führte in seinem Urteil<br />
vom 29. Mai 2008, III R 23/07 aus, dass zusammenlebende<br />
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam<br />
wirtschaften müssen. Erzielt nur ein Partner Einnahmen, so<br />
sei es unumgänglich, dass dieser die größten Ausgaben für<br />
Miete, Kleidung <strong>und</strong> Nahrungsmittel aufbringen müsse.<br />
Dieser Unterstützungsleistung könne man sich nicht<br />
entziehen. Der BFH urteilte folgerichtig, dass die Opfergrenze<br />
auf Unterhaltsleistungen an den in Haushaltsgemeinschaft<br />
lebenden nichtehelichen Partner nicht anzuwenden ist <strong>und</strong><br />
entschied damit entgegen der bisherigen Finanzanweisung<br />
laut BMF – Schreiben vom 28. März 2003.<br />
Betroffene Steuerpflichtige sollten ihren Bescheid<br />
dahingehend genau prüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls Einspruch mit<br />
Hinweis auf das BFH – Urteil einlegen. Wer dabei steuerliche<br />
Hilfe benötigt, kann sich als Arbeitnehmer, Rentner <strong>und</strong><br />
Arbeitsloser im Rahmen einer Mitgliedschaft in den zahlreichen<br />
örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine<br />
wenden. Die Anschriften der Beratungsstellen der Mitgliedsvereine<br />
des Verbandes sind im Internet unter<br />
http://www.Beratungsstellensuche.de zu finden. Wer kein<br />
Internetzugang hat, kann die Anschriften auch telefonisch<br />
unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragen.<br />
Baierl, Leiter des TÜV-Service Center Bautzen, kennen sich<br />
schon gut. Wie häufig profitiert er von den Erfahrungen des<br />
TÜV-Experten. Während Hartmut Baierl das Fahrzeug<br />
untersucht, lässt er einige Tipps zum Thema kalte Jahreszeit<br />
<strong>und</strong> Frostschutz gucken. Die Vorbereitungen gegen<br />
permanente Kälte könnte zu den wichtigsten<br />
Voraussetzungen für einen gelungenen Start gerade in den<br />
kommenden Tagen werden. Der TÜV-Experte verweist<br />
darauf, dass in die Scheibenwaschanlage ein reinigendes<br />
Frostschutzmittel gehört <strong>und</strong> nach dem Auffüllen des<br />
Behälters der Wasch-Schalter so lange betätigt werden sollte<br />
bis sich auch Pumpe, Leitungen <strong>und</strong> Düsen mit dem<br />
frostgeschützten Wasser gefüllt haben. „Dadurch wird<br />
verhindert, dass sie später wieder einfrieren.“<br />
Leider kann es in den kommenden Tagen oder<br />
Morgenst<strong>und</strong>en immer passieren, dass die Kraftfahrer nach<br />
starkem Nachtfrost vor der verschlossenen Autotür stehen<br />
bleiben. Leichte Abhilfe wäre zu schaffen, wenn mit einem<br />
Türschloss- Enteiser das Schloss rechtzeitig behandelt<br />
worden wäre. Im Notfall kann man versuchen, den<br />
Autoschlüssel ein wenig mit einem Feuerzeug zu erwärmen<br />
<strong>und</strong> damit das eingefrorene Schloss aufzutauen. Hartmut<br />
Baierl: „Wenn Sie rechtzeitig die Dichtungen an den<br />
Türeinfassungen mit einem Silikonspray oder mit<br />
einschlägigen Mitteln behandeln, können Sie auch einer<br />
Beschädigung der Türdichtungen durch Festfrieren<br />
vorbeugen.“<br />
„Außerdem“, so der Fachmann weiter, „ist bei Fahrzeugen<br />
mit wassergekühlten Motoren z.B. ein ausreichender<br />
Kühlerfrostschutz besonders wichtig. Auch bei so genanntem<br />
Langzeitfrostschutz muss nämlich von Zeit zu Zeit geprüft<br />
werden, ob er noch ausreichend wirkt. Im Rahmen unserer<br />
HU lässt sich der Frostschutz ohne großen Aufwand<br />
kontrollieren.“<br />
Antworten auf viele andere Fragen erteilt das TÜV Service-<br />
Center in der Niederkainaer Straße 11, geöffnet: Montags bis<br />
Freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr <strong>und</strong> Samstags von 9:00 bis<br />
12:00 Uhr. Mit dem kostenlosen Anmeldeservice unter 0800-<br />
12 12 444 sparen Sie Geld <strong>und</strong> erhalten einen Termin Ihrer<br />
Wahl an einer TÜV-Prüfstelle in Ihrer Nähe.<br />
Berlin, 14. Oktober 2008<br />
Ansprechpartner:<br />
Marlies Spargen<br />
Medienreferentin<br />
Telefon: 030 - 4 01 29 25<br />
Telefax: 030 - 4 01 3675<br />
Email: info@nvl.de<br />
Web: http://nvl.de<br />
TÜV Service-Center Bautzen:<br />
Türen frieren fest <strong>und</strong> auch<br />
„Langzeitfrostschutz“ checken<br />
„Kaltstart“ kann dieser Tage schief gehen<br />
- Türdichtungen vor Festfrieren sichern<br />
Kälteeinbrüche <strong>und</strong> Frost kommen dieser Tage ohne<br />
Anmeldung. Nichts geht mehr so richtig bei überfrierender<br />
Nässe, sinkenden Temperaturen oder plötzlich einsetzendem<br />
Schneefall. Volker Waske fährt häufig sein TÜV-Service<br />
Center Bautzen an, lässt den Wagen checken, führt das<br />
Gespräch, fachsimpelt gern mit dem TÜV-Experten. Soeben<br />
hat er erfolgreich seine Haupt- <strong>und</strong> Abgasuntersuchung<br />
hinter sich gebracht. Er als TÜV-„Stammk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> Hartmut<br />
Schmunzelecke<br />
Humor ist die Lust zu lachen,<br />
wenn einem zum Heulen ist.<br />
G. Vidal<br />
* * *<br />
Zwei unversöhnliche Nachbarn stehen wegen einer, im<br />
Gr<strong>und</strong>e genommen lächerlichen, Meinungsverschiedenheit<br />
vor dem <strong>Amts</strong>gericht. „Die Herren wollen also den von mir