02.05.2014 Aufrufe

Sachwert Magazin Nr 22

Gold, Kunst, Eurozone, Dollar vs. Gold, Versicherungsbranche, Stiftungen

Gold, Kunst, Eurozone, Dollar vs. Gold, Versicherungsbranche, Stiftungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stiftungen<br />

Doch uns geht es ja nicht um etwas Gemeinnütziges,<br />

wir wollen uns selbst und<br />

unserer Familie etwas Gutes tun. Deshalb<br />

wollen Sie eine privatnützige Familienstiftung<br />

gründen, die Ihnen später mal eine<br />

Rente zahlt. Und diese "Rente" soll dann,<br />

eben als Generationenvertrag, auch auf<br />

Ihre Kinder und Enkel übergehen. Damit<br />

haben wir auch schon grob den Zweck der<br />

Stiftung festgelegt, die Versorgung der Familie<br />

und naher Angehörige. Aber wirklich<br />

nur ganz grob.<br />

Die Details wären entsprechend im sogenannten<br />

Stiftungsgeschäft, dem Stifterwillen,<br />

auszuarbeiten und finden sich dann in<br />

der Stiftungssatzung wieder. Und damit<br />

Sie weiterhin entscheiden können, weil Sie<br />

ja das Heft nicht aus der Hand geben wollen,<br />

setzen Sie sich als Vorstand der "eigenen"<br />

Stiftung ein.<br />

Schritt #2: Verschenken Sie Ihr Geld<br />

Ja, Sie haben richtig gelesen, verschenken<br />

Sie Ihr Geld… und zwar an Ihre eigene Stiftung!<br />

Denn rechtlich gesehen ist eine Stiftungsgründung<br />

(zu Lebzeiten) nichts<br />

anderes als eine Schenkung unter Auflagen.<br />

Nur dass Sie hier nicht einer natürlichen<br />

Person, also beispielsweise einem<br />

nahen Angehörigen, Geld oder eine Sache<br />

schenken sondern einer juristischen Person,<br />

"Ihrer" Stiftung eben. Naja, vereinfacht<br />

ausgedrückt.<br />

Vermögen muss entweder vorhanden sein<br />

oder kann nun über die folgenden Jahre<br />

bis zum Rentenalter auch aufgebaut werden.<br />

Ein gewisses Grundkapital sollte nach<br />

Möglichkeit zum Start übertragen werden.<br />

Außerdem können auch Immobilien und<br />

andere Werte wie z. B. Gemälde, die<br />

Münz- oder Uhrensammlung, Oldtimer,<br />

etc. in die Familienstiftung "verschenkt"<br />

werden.<br />

Schritt #3: Regeln Sie die Vermögensanlagen<br />

der Stiftung<br />

Sie erinnern sich, der Vorstand der Stiftung<br />

– das sogenannte Gremium – sind nun Sie.<br />

Und damit sind Sie verantwortlich für die<br />

laufende Geschäftsführung der Stiftung!<br />

Dazu gehört auch, dass das Vermögen der<br />

Stiftung erhalten und vermehrt wird. Und<br />

so, wie Sie im privaten Bereich bisher<br />

schon Entscheidungen für oder gegen bestimmte<br />

Anlageprodukte getroffen haben,<br />

tun Sie es nun auch für die Familienstiftung.<br />

Ob Sie hierbei eher konservativ und<br />

sicherheitsorientiert handeln oder sich für<br />

etwas risikoreichere, alternative Anlagen<br />

interessieren – es ist Ihre Entscheidung.<br />

Auch können Sie sich natürlich beraten lassen<br />

oder sogar einen Vermögensverwalter<br />

beauftragen. Anmerken möchte ich nur<br />

zwei, mir persönlich wichtige Regeln:<br />

1. Sie selbst sind der beste Berater, den Sie<br />

kennen und<br />

2. getreu dem <strong>Sachwert</strong> <strong>Magazin</strong> natürlich<br />

besser ein wenig mehr <strong>Sachwert</strong>e als Geldwerte.<br />

Der große Vorteil einer Familienstiftung<br />

gegenüber einer gemeinnützigen<br />

Stiftung ist: Sie unterliegt im Grunde keinen<br />

gesetzlichen Anlagerestriktionen.<br />

Außer, dass auch hier das Kapital erhalten<br />

werden soll. Aber das versteht sich doch<br />

eigentlich von selbst – schon mit Blick auf<br />

das Ziel einer generationenübergreifenden<br />

Familienversorgung.<br />

Fazit<br />

Ja, das war es eigentlich schon. Natürlich<br />

ganz vereinfacht dargestellt. Sie entscheiden<br />

sich eine eigene Familienstiftung zu<br />

gründen, sorgen für die Übertragung und<br />

den Aufbau des Kapitals und erhalten<br />

dann ab einem bestimmten Alter eine in<br />

der Stiftungssatzung definierte Versorgungsleistung.<br />

Nach Ihrem Tod treten die<br />

individuell in der Satzung festgelegten, anderen<br />

Begünstigten (Destinatäre, so der offizielle<br />

Begriff) in die Versorgungsleistung<br />

ein, ebenfalls zum festgesetzten Rentenalter.<br />

Das können erst Ihr Ehepartner, dann<br />

Ihre Kinder und Enkelkinder sein. Oder<br />

welche Regelungen auch immer Sie für<br />

richtig halten.<br />

Somit haben Sie Ihren eigenen, unabhängigen<br />

Generationenvertrag geschlossen.<br />

Im Bewusstsein, dass Sie und eventuell Ihre<br />

Nachkommen versorgt sind und dass die<br />

finanzielle Zukunft Ihrer Familie gesichert<br />

ist. Außerdem kann damit Ihr Erspartes zukünftig<br />

den Zugriffen Dritter entzogen und<br />

so auch bei Insolvenz, Pflege, Pfändung,<br />

Arbeitslosigkeit, etc. geschützt werden.<br />

Hinweis: Diese Ausführung stellt keine Rechts-, Steueroder<br />

Anlageberatung dar und kann eine individuelle<br />

Beratung nicht ersetzen. Für weitere Fragen zum<br />

Thema steht Ihnen der Autor unter www.deinestiftung.de<br />

gerne zur Verfügung. Außerdem verweisen<br />

wir auf die bisher im <strong>Sachwert</strong> <strong>Magazin</strong> erschienenen<br />

Artikel zum Thema Stiftungen.<br />

© cienpiesnf - Fotolia.com<br />

SACHWERT MAGAZIN ONLINE <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!