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Steuerliche Sonderbilanzen

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<strong>Steuerliche</strong> <strong>Sonderbilanzen</strong><br />

Entgeltliche Übertragung – Sonderposten (III)<br />

• Veräußerungserlös:<br />

- Passivposten:<br />

Verbindlichkeiten, die der Erwerber nicht übernimmt, bleiben grundsätzlich bis zur endgültigen Bezahlung des<br />

Kaufpreises Betriebsvermögen (§ 32 Z 2 EStG).<br />

Veräußerer bezahlt Verbindlichkeiten, dadurch nicht Bestandteil des Veräußerungserlöses;<br />

Zinsen, die darauf entfallen, sind als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig (RZ 1437 EStR)<br />

Rückstellungen, die vom Veräußerer zurückbehalten werden<br />

Veräußerer übernimmt bestehende Verpflichtungen (zB Gewährleistungsrückstellungen)<br />

zB<br />

Ankauf Produktionsanlagen ohne Altlasten<br />

⇒ Übernahme eventueller Gewährleistungsansprüche durch Veräußerer<br />

Verpflichtung fällt zur Gänze weg -> aufgelöster Betrag ist nachträgliche Betriebseinnahme<br />

© 2007 KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, the Austrian member firm of KPMG International, a Swiss cooperative. All rights reserved. Printed in Austria. The KPMG logo and name are trademarks of KPMG.<br />

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