Steuerliche Sonderbilanzen
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<strong>Steuerliche</strong> <strong>Sonderbilanzen</strong><br />
Entgeltliche Übertragung – Ratenzahlung (I)<br />
• Veräußerung eines Betriebes auf Ratenzahlung:<br />
a. Fremdübliche Zinsen vereinbart: Barwert der Raten = Veräußerungserlös (sofort bei Veräußerung)<br />
b. Ohne Zinsvereinbarung: Barwert der Rente = Veräußerungserlös (RZ 5678 EStR)<br />
zusätzlich: fremdübliche Zinskomponente auszuscheiden<br />
• Veräußerer:<br />
Summe Raten / Rentenbarwert entspricht Barerlös (Sollgrundsatz)<br />
Aufteilung Veräußerungserlös – Zinsen<br />
Zinsen = nachträgliche Betriebseinnahmen, keine Begünstigung<br />
• Erwerber:<br />
Passivierung Summe Raten / Rentenbarwert<br />
Aufteilung: siehe Entgeltliche Übertragung – Erwerber<br />
Zinsanteil = laufender Aufwand (eventuell ARA)<br />
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