Ausgabe 3/2007 - Oetwil an der Limmat
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Bringen Sie Licht ins Dunkle – mit Lichtreflektoren!<br />
Nachts ist das Unfallrisiko für Fussgänger und Velofahrer<br />
dreimal höher als tagsüber. Dieses Risiko k<strong>an</strong>n sich bei<br />
schlechter Witterung bis verzehnfachen. Die bfu rät deshalb<br />
jedem, <strong>der</strong> bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs ist:<br />
Machen Sie sich gut sichtbar. Beson<strong>der</strong>s jetzt, da die Tage<br />
wie<strong>der</strong> kürzer und trüber werden.<br />
Zu Fuss Gehenden wird empfohlen, helle Kleidung zu tragen<br />
und sich mit Sohlenblitzen, Armbinden o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en lichtreflektierenden<br />
Accessoires auszurüsten. Für Jogger existieren<br />
Stirnbän<strong>der</strong> und Westen mit retroreflektierendem Material.<br />
Velofahrern wird geraten, ihre Rä<strong>der</strong> zusätzlich zur St<strong>an</strong>dardbeleuchtung<br />
vorne und hinten mit Rückstrahlern auszustatten.<br />
Wer den Nutzen lichtreflektieren<strong>der</strong> Materialien bezweifelt,<br />
den überzeugen vielleicht diese Fakten: Dunkel gekleidet ist<br />
m<strong>an</strong> bei schlechten Sichtverhältnissen nur bis zu einer<br />
Dist<strong>an</strong>z von 25m erkennbar. In heller Kleidung immerhin bis<br />
40m. Wer hingegen mit lichtreflektierenden Accessoires<br />
ausgerüstet ist, wird bereits aus 140m Entfernung wahrgenommen<br />
und verschafft motorisierten Verkehrsteilnehmern<br />
entsprechend mehr Zeit, um zu bremsen – und einen Unfall<br />
zu vermeiden.<br />
Mehr Infos:<br />
Das bfu-Informationsblatt «Sicherheit durch Sichtbarkeit»:<br />
http://shop.bfu.ch/pdf/40_42.pdf<br />
www.bfu.ch<br />
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Zurückschneiden von Bäumen und Büschen<br />
Der Herbst und Winter mit Nebel und eisigen Strassen<br />
stehen bevor. Die Verkehrssicherheit in <strong>Oetwil</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Limmat</strong> soll jedoch gerade während <strong>der</strong> dunklen und<br />
nassen Jahreszeit gewährleistet bleiben. Äste und Gebüsche,<br />
welche die Sicht behin<strong>der</strong>n, müssen laufend entfernt<br />
werden.<br />
Eigentümer von Grundstücken <strong>an</strong> öffentlichen Strassen,<br />
Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume,<br />
Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen-<br />
beziehungsweise den Wegraum ragen, bis spätestens<br />
zum 22. Oktober <strong>2007</strong> (Häckseln) zurückzustutzen.<br />
Bitte beachten Sie beim Zurückschneiden die folgenden<br />
Vorschriften:<br />
• Seitlich hat <strong>der</strong> Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze<br />
zu erfolgen.<br />
• Über Strassen muss <strong>der</strong> Fahrraum bis auf Höhe von<br />
mindestens 4.50 m freigehalten werden.<br />
• Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe<br />
mindestens 2.50 m betragen.<br />
• Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschil<strong>der</strong><br />
dürfen nicht überwachsen sein.<br />
• Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und<br />
Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten<br />
werden. In den Sichtzonen muss sichtfreier<br />
Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen<br />
von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht<br />
hemmende Bäume, St<strong>an</strong>gen und Masten sind innerhalb<br />
<strong>der</strong> Sichtzone mit einem Abst<strong>an</strong>d von mindestens 2 m ab<br />
Fahrbahn zugelassen.