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Ausgabe 3/2007 - Oetwil an der Limmat

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Bringen Sie Licht ins Dunkle – mit Lichtreflektoren!<br />

Nachts ist das Unfallrisiko für Fussgänger und Velofahrer<br />

dreimal höher als tagsüber. Dieses Risiko k<strong>an</strong>n sich bei<br />

schlechter Witterung bis verzehnfachen. Die bfu rät deshalb<br />

jedem, <strong>der</strong> bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs ist:<br />

Machen Sie sich gut sichtbar. Beson<strong>der</strong>s jetzt, da die Tage<br />

wie<strong>der</strong> kürzer und trüber werden.<br />

Zu Fuss Gehenden wird empfohlen, helle Kleidung zu tragen<br />

und sich mit Sohlenblitzen, Armbinden o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en lichtreflektierenden<br />

Accessoires auszurüsten. Für Jogger existieren<br />

Stirnbän<strong>der</strong> und Westen mit retroreflektierendem Material.<br />

Velofahrern wird geraten, ihre Rä<strong>der</strong> zusätzlich zur St<strong>an</strong>dardbeleuchtung<br />

vorne und hinten mit Rückstrahlern auszustatten.<br />

Wer den Nutzen lichtreflektieren<strong>der</strong> Materialien bezweifelt,<br />

den überzeugen vielleicht diese Fakten: Dunkel gekleidet ist<br />

m<strong>an</strong> bei schlechten Sichtverhältnissen nur bis zu einer<br />

Dist<strong>an</strong>z von 25m erkennbar. In heller Kleidung immerhin bis<br />

40m. Wer hingegen mit lichtreflektierenden Accessoires<br />

ausgerüstet ist, wird bereits aus 140m Entfernung wahrgenommen<br />

und verschafft motorisierten Verkehrsteilnehmern<br />

entsprechend mehr Zeit, um zu bremsen – und einen Unfall<br />

zu vermeiden.<br />

Mehr Infos:<br />

Das bfu-Informationsblatt «Sicherheit durch Sichtbarkeit»:<br />

http://shop.bfu.ch/pdf/40_42.pdf<br />

www.bfu.ch<br />

_______________________________________________________________________________<br />

Zurückschneiden von Bäumen und Büschen<br />

Der Herbst und Winter mit Nebel und eisigen Strassen<br />

stehen bevor. Die Verkehrssicherheit in <strong>Oetwil</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Limmat</strong> soll jedoch gerade während <strong>der</strong> dunklen und<br />

nassen Jahreszeit gewährleistet bleiben. Äste und Gebüsche,<br />

welche die Sicht behin<strong>der</strong>n, müssen laufend entfernt<br />

werden.<br />

Eigentümer von Grundstücken <strong>an</strong> öffentlichen Strassen,<br />

Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume,<br />

Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen-<br />

beziehungsweise den Wegraum ragen, bis spätestens<br />

zum 22. Oktober <strong>2007</strong> (Häckseln) zurückzustutzen.<br />

Bitte beachten Sie beim Zurückschneiden die folgenden<br />

Vorschriften:<br />

• Seitlich hat <strong>der</strong> Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze<br />

zu erfolgen.<br />

• Über Strassen muss <strong>der</strong> Fahrraum bis auf Höhe von<br />

mindestens 4.50 m freigehalten werden.<br />

• Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe<br />

mindestens 2.50 m betragen.<br />

• Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschil<strong>der</strong><br />

dürfen nicht überwachsen sein.<br />

• Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und<br />

Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten<br />

werden. In den Sichtzonen muss sichtfreier<br />

Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen<br />

von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht<br />

hemmende Bäume, St<strong>an</strong>gen und Masten sind innerhalb<br />

<strong>der</strong> Sichtzone mit einem Abst<strong>an</strong>d von mindestens 2 m ab<br />

Fahrbahn zugelassen.

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