Ausgabe 3/2007 - Oetwil an der Limmat
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Erneuerbare Energiequellen - Massnahmen zur För<strong>der</strong>ung<br />
Gestützt auf Art. 18 Ziff. 3.2 <strong>der</strong> Gemeindeordnung (GO) hat<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>an</strong> seiner Sitzung vom 23. Juli <strong>2007</strong> beschlossen,<br />
zur För<strong>der</strong>ung von alternativen Energiequellen<br />
künftig auf die Gebührenerhebung im Bewilligungsverfahren<br />
wie folgt zu verzichten:<br />
Gebührenreduktionen / -erlasse werden gewährt bei:<br />
- Erstellen von neuen Holzfeuerungen (Pellet- o<strong>der</strong><br />
Holzschnitzelfeuerungen) nur für grosse, gemeinschaftliche<br />
Heiz<strong>an</strong>lagen (mehrere Gebäude):<br />
es wird keine Gebühr erhoben (bisherige Gebühr gemäss<br />
Baugebührentarif CHF 600)<br />
- Ersatz von bestehenden Feuerungs<strong>an</strong>lagen durch eine<br />
Wärmepumpen<strong>an</strong>lage<br />
es wird keine Gebühr erhoben (bisherige Gebühr gemäss<br />
Baugebührentarif CHF 200 - 1'000)<br />
Da Holzfeuerungen (Pellet- o<strong>der</strong> Holzschnitzelfeuerungen)<br />
betreffend Luftreinhaltung bisher keine bessere Bil<strong>an</strong>z als<br />
Ölfeuerungen aufweisen, werden sowohl beim Neubau von<br />
Einzelobjekten als auch beim Ersatz von bestehenden<br />
Feuerungs<strong>an</strong>lagen keine Gebührenreduktionen / -erlasse<br />
gewährt.<br />
- Erstellen von Kollektoren zur Warmwasseraufbereitung,<br />
sowohl bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden.<br />
es wird keine Gebühr erhoben (bisherige Gebühr gemäss<br />
Baugebührentarif CHF 200 - 1'000)<br />
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