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Geschäftsbericht 2013 - Hypo Landesbank Vorarlberg
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KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS<br />
Der Konzern ermittelt zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive<br />
Hinweise auf eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert<br />
oder bei einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten<br />
eingetreten sind. Bei einem finanziellen Vermögenswert<br />
liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder<br />
mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des<br />
Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf<br />
eine Wertminderung vorliegt <strong>und</strong> dieser Schadensfall (oder diese<br />
Schadensfälle) eine verlässliche schätzbare Auswirkung auf die<br />
erwarteten zukünftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes<br />
oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat (haben).<br />
<br />
<br />
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert werden<br />
Wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass eine Wertminderung<br />
eingetreten ist, so ergibt sich die Höhe des Verlustes<br />
aus der Differenz zwischen Buchwert des Vermögenswertes<br />
<strong>und</strong> dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows.<br />
Die Berechnung des Barwertes der erwarteten künftigen<br />
Cashflows von besicherten finanziellen Vermögenswerten<br />
widerspiegelt die Cashflows, die sich aus der Verwertung<br />
abzüglich der Kosten für die Erlangung <strong>und</strong> den Verkauf der<br />
Sicherheit ergeben.<br />
Für Kredite <strong>und</strong> Forderungen erfolgt der Ausweis von Wertminderungen<br />
saldiert mit der zugr<strong>und</strong>e liegenden Forderung<br />
im jeweiligen Bilanzposten. Der Verlust (Dotierung) wird in<br />
der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung im Posten Risikovorsorge<br />
im Kreditgeschäft ausgewiesen. Risikovorsorgen beinhalten<br />
Einzelwertberichtigungen für Kredite <strong>und</strong> Forderungen, für<br />
welche objektive Hinweise auf Wertminderung existieren. Weiters<br />
beinhalten die Risikovorsorgen Portfoliowertberichtigungen,<br />
für welche keine objektiven Hinweise auf Wertminderung<br />
bei Einzelbetrachtung bestehen. Bei Schuldverschreibungen<br />
der Kategorien HTM <strong>und</strong> L&R werden Wertminderungen in<br />
der Bilanz direkt, durch Reduktion der jeweiligen Aktivposten,<br />
<strong>und</strong> in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung im Posten Ergebnis<br />
aus sonstigen Finanzinstrumenten erfasst. Zinserträge von<br />
individuell wertgeminderten Vermögenswerten werden auf<br />
Basis des reduzierten Buchwerts weiter abgegrenzt, unter<br />
Anwendung des Zinssatzes, welcher für die Diskontierung der<br />
zukünftigen Cashflows für den Zweck der Berechnung des<br />
Wertminderungsverlustes verwendet wurde. Dieser Zinsertrag<br />
ist in der Position Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge enthalten.<br />
Kredite werden gemeinsam mit der dazugehörigen Wertberichtigung<br />
ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf<br />
zukünftige Erholung vorliegt <strong>und</strong> sämtliche Sicherheiten in<br />
Anspruch genommen <strong>und</strong> verwertet worden sind. Erhöht oder<br />
verringert sich die Wertberichtigung in einer der folgenden<br />
Perioden aufgr<strong>und</strong> eines Ereignisses, welches nach Erfassung<br />
der Wertminderung eintritt, ist im Falle von Krediten <strong>und</strong><br />
Forderungen der bisher erfasste Wertberichtigungsposten<br />
um den Differenzbetrag zu erhöhen oder zu kürzen. Bei<br />
Schuldverschreibungen der Kategorien HTM <strong>und</strong> L&R wird der<br />
Buchwert in der Bilanz direkt erhöht oder verringert. Verminderungen<br />
von Wertberichtigungen werden in der Gewinn- <strong>und</strong><br />
Verlustrechnung im gleichen Posten ausgewiesen wie der<br />
Wertberichtigungsverlust selbst.<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />
Vermögenswerte<br />
Bei Schuldinstrumenten, welche als zur Veräußerung verfügbar<br />
klassifiziert sind, erfolgt eine individuelle Überprüfung,<br />
ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung basierend auf<br />
den gleichen Kriterien wie bei finanziellen Vermögenswerten,<br />
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,<br />
vorliegt. Allerdings ist der erfasste Wertminderungsbetrag der<br />
kumulierte Verlust aus der Differenz zwischen den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten <strong>und</strong> dem aktuell beizulegenden<br />
<br />
Zeitwert abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam<br />
erfasster Wertminderungen. Bei der Erfassung von Wertminderungen<br />
werden alle Verluste, welche bisher im Sonstigen<br />
Ergebnis im Posten Neubewertungsrücklagen erfasst wurden,<br />
in die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung in die Position Ergebnis<br />
aus sonstigen Finanzinstrumenten umgebucht. Wenn sich<br />
der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches<br />
als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, in einer<br />
der folgenden Perioden erhöht <strong>und</strong> sich diese Erhöhung<br />
objektiv auf ein Kreditereignis zurückführen lässt, das nach<br />
der ergebniswirksamen Berücksichtigung der Wertminderung<br />
eingetreten ist, ist die Wertminderung rückgängig zu machen<br />
<strong>und</strong> der Betrag der Wertaufholung im Posten Ergebnis aus<br />
sonstigen Finanzinstrumenten ergebniswirksam zu erfassen.<br />
Wertminderungsverluste <strong>und</strong> deren Wertaufholungen werden<br />
direkt gegen den Vermögenswert in der Bilanz erfasst. Bei<br />
Eigenkapitalinstrumenten, welche als zur Veräußerung verfügbar<br />
klassifiziert sind, gilt als objektiver Hinweis auch ein signifikanter<br />
oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden<br />
Zeitwerts unter die Anschaffungskosten des Vermögenswerts.<br />
Wenn ein Hinweis für Wertminderungen besteht, wird die<br />
kumulierte Differenz zwischen den Anschaffungskosten <strong>und</strong><br />
dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger<br />
bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertminderungen,<br />
vom Posten Neubewertungsrücklagen im Sonstigen Ergebnis<br />
in die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung in die Position Ergebnis<br />
aus sonstigen Finanzinstrumenten umgebucht. Wertminderungsverluste<br />
von Eigenkapitalinstrumenten können nicht<br />
über die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung rückgängig gemacht<br />
werden. Erhöhungen des beizulegenden Zeitwertes nach der<br />
Wertminderung werden direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst.<br />
Wertminderungsverluste <strong>und</strong> deren Wertaufholungen werden<br />
direkt gegen den Vermögenswert in der Bilanz erfasst.<br />
Außerbilanzielle Ausleihungen<br />
Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte, wie beispielsweise<br />
Haftungen, Garantien <strong>und</strong> sonstige Kreditzusagen sind<br />
im Posten Rückstellungen enthalten <strong>und</strong> der dazugehörende<br />
Aufwand wird ergebniswirksam im Posten Risikovorsorge im<br />
Kreditgeschäft ausgewiesen.<br />
i) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften<br />
Zur Absicherung des Währungs- <strong>und</strong> Zinsänderungsrisikos verwendet<br />
der Konzern derivative Instrumente, wie beispielsweise<br />
Zinsswaps, Währungsswaps sowie Cross-Currency-Swaps.<br />
Am Beginn der Sicherungsbeziehung definiert der Konzern<br />
ausdrücklich die Beziehung zwischen dem gesicherten<br />
Gr<strong>und</strong>geschäft <strong>und</strong> dem Sicherungsinstrument inklusive der<br />
Art der abzusichernden Risiken, dem Ziel <strong>und</strong> der Strategie<br />
zur Ausführung sowie die Methode, die angewendet wird,<br />
um die Effizienz des Sicherungsinstruments beurteilen zu<br />
können. Ebenso wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung<br />
die Absicherung als in hohem Maße effizient hinsichtlich der<br />
Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen<br />
des Gr<strong>und</strong>geschäfts erwartet. Eine Sicherungsbeziehung<br />
wird als hoch effizient betrachtet, wenn Änderungen des Fair<br />
Values oder Cashflows, die dem abgesicherten Risiko für<br />
die jeweilige Periode, zu welcher die Sicherungsbeziehung<br />
bestimmt wurde, zuzuordnen sind <strong>und</strong> dadurch eine Aufrechnung<br />
innerhalb einer Bandbreite von 80 % bis 125 % erwartet<br />
werden kann. Detaillierte Bedingungen für einzelne angewandte<br />
Sicherungsbeziehungen sind intern festgelegt.<br />
<br />
Fair Value Hedges<br />
Fair Value Hedges werden zur Verringerung des Marktwertrisikos<br />
eingesetzt. Für designierte <strong>und</strong> qualifizierte Fair Value<br />
Hedges wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes<br />
des Sicherungsderivates erfolgswirksam im Ergebnis aus<br />
Sicherungsbeziehungen erfasst. Des Weiteren ist der Buch-