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Geschäftsbericht 2013 - Hypo Landesbank Vorarlberg

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67<br />

KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS<br />

Der Konzern ermittelt zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive<br />

Hinweise auf eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert<br />

oder bei einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten<br />

eingetreten sind. Bei einem finanziellen Vermögenswert<br />

liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder<br />

mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des<br />

Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf<br />

eine Wertminderung vorliegt <strong>und</strong> dieser Schadensfall (oder diese<br />

Schadensfälle) eine verlässliche schätzbare Auswirkung auf die<br />

erwarteten zukünftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes<br />

oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat (haben).<br />

<br />

<br />

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert werden<br />

Wenn ein objektiver Hinweis vorliegt, dass eine Wertminderung<br />

eingetreten ist, so ergibt sich die Höhe des Verlustes<br />

aus der Differenz zwischen Buchwert des Vermögenswertes<br />

<strong>und</strong> dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows.<br />

Die Berechnung des Barwertes der erwarteten künftigen<br />

Cashflows von besicherten finanziellen Vermögenswerten<br />

widerspiegelt die Cashflows, die sich aus der Verwertung<br />

abzüglich der Kosten für die Erlangung <strong>und</strong> den Verkauf der<br />

Sicherheit ergeben.<br />

Für Kredite <strong>und</strong> Forderungen erfolgt der Ausweis von Wertminderungen<br />

saldiert mit der zugr<strong>und</strong>e liegenden Forderung<br />

im jeweiligen Bilanzposten. Der Verlust (Dotierung) wird in<br />

der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung im Posten Risikovorsorge<br />

im Kreditgeschäft ausgewiesen. Risikovorsorgen beinhalten<br />

Einzelwertberichtigungen für Kredite <strong>und</strong> Forderungen, für<br />

welche objektive Hinweise auf Wertminderung existieren. Weiters<br />

beinhalten die Risikovorsorgen Portfoliowertberichtigungen,<br />

für welche keine objektiven Hinweise auf Wertminderung<br />

bei Einzelbetrachtung bestehen. Bei Schuldverschreibungen<br />

der Kategorien HTM <strong>und</strong> L&R werden Wertminderungen in<br />

der Bilanz direkt, durch Reduktion der jeweiligen Aktivposten,<br />

<strong>und</strong> in der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung im Posten Ergebnis<br />

aus sonstigen Finanzinstrumenten erfasst. Zinserträge von<br />

individuell wertgeminderten Vermögenswerten werden auf<br />

Basis des reduzierten Buchwerts weiter abgegrenzt, unter<br />

Anwendung des Zinssatzes, welcher für die Diskontierung der<br />

zukünftigen Cashflows für den Zweck der Berechnung des<br />

Wertminderungsverlustes verwendet wurde. Dieser Zinsertrag<br />

ist in der Position Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge enthalten.<br />

Kredite werden gemeinsam mit der dazugehörigen Wertberichtigung<br />

ausgebucht, wenn keine realistische Aussicht auf<br />

zukünftige Erholung vorliegt <strong>und</strong> sämtliche Sicherheiten in<br />

Anspruch genommen <strong>und</strong> verwertet worden sind. Erhöht oder<br />

verringert sich die Wertberichtigung in einer der folgenden<br />

Perioden aufgr<strong>und</strong> eines Ereignisses, welches nach Erfassung<br />

der Wertminderung eintritt, ist im Falle von Krediten <strong>und</strong><br />

Forderungen der bisher erfasste Wertberichtigungsposten<br />

um den Differenzbetrag zu erhöhen oder zu kürzen. Bei<br />

Schuldverschreibungen der Kategorien HTM <strong>und</strong> L&R wird der<br />

Buchwert in der Bilanz direkt erhöht oder verringert. Verminderungen<br />

von Wertberichtigungen werden in der Gewinn- <strong>und</strong><br />

Verlustrechnung im gleichen Posten ausgewiesen wie der<br />

Wertberichtigungsverlust selbst.<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />

Vermögenswerte<br />

Bei Schuldinstrumenten, welche als zur Veräußerung verfügbar<br />

klassifiziert sind, erfolgt eine individuelle Überprüfung,<br />

ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung basierend auf<br />

den gleichen Kriterien wie bei finanziellen Vermögenswerten,<br />

die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,<br />

vorliegt. Allerdings ist der erfasste Wertminderungsbetrag der<br />

kumulierte Verlust aus der Differenz zwischen den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten <strong>und</strong> dem aktuell beizulegenden<br />

<br />

Zeitwert abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam<br />

erfasster Wertminderungen. Bei der Erfassung von Wertminderungen<br />

werden alle Verluste, welche bisher im Sonstigen<br />

Ergebnis im Posten Neubewertungsrücklagen erfasst wurden,<br />

in die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung in die Position Ergebnis<br />

aus sonstigen Finanzinstrumenten umgebucht. Wenn sich<br />

der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches<br />

als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurde, in einer<br />

der folgenden Perioden erhöht <strong>und</strong> sich diese Erhöhung<br />

objektiv auf ein Kreditereignis zurückführen lässt, das nach<br />

der ergebniswirksamen Berücksichtigung der Wertminderung<br />

eingetreten ist, ist die Wertminderung rückgängig zu machen<br />

<strong>und</strong> der Betrag der Wertaufholung im Posten Ergebnis aus<br />

sonstigen Finanzinstrumenten ergebniswirksam zu erfassen.<br />

Wertminderungsverluste <strong>und</strong> deren Wertaufholungen werden<br />

direkt gegen den Vermögenswert in der Bilanz erfasst. Bei<br />

Eigenkapitalinstrumenten, welche als zur Veräußerung verfügbar<br />

klassifiziert sind, gilt als objektiver Hinweis auch ein signifikanter<br />

oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden<br />

Zeitwerts unter die Anschaffungskosten des Vermögenswerts.<br />

Wenn ein Hinweis für Wertminderungen besteht, wird die<br />

kumulierte Differenz zwischen den Anschaffungskosten <strong>und</strong><br />

dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger<br />

bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertminderungen,<br />

vom Posten Neubewertungsrücklagen im Sonstigen Ergebnis<br />

in die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung in die Position Ergebnis<br />

aus sonstigen Finanzinstrumenten umgebucht. Wertminderungsverluste<br />

von Eigenkapitalinstrumenten können nicht<br />

über die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung rückgängig gemacht<br />

werden. Erhöhungen des beizulegenden Zeitwertes nach der<br />

Wertminderung werden direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst.<br />

Wertminderungsverluste <strong>und</strong> deren Wertaufholungen werden<br />

direkt gegen den Vermögenswert in der Bilanz erfasst.<br />

Außerbilanzielle Ausleihungen<br />

Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte, wie beispielsweise<br />

Haftungen, Garantien <strong>und</strong> sonstige Kreditzusagen sind<br />

im Posten Rückstellungen enthalten <strong>und</strong> der dazugehörende<br />

Aufwand wird ergebniswirksam im Posten Risikovorsorge im<br />

Kreditgeschäft ausgewiesen.<br />

i) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften<br />

Zur Absicherung des Währungs- <strong>und</strong> Zinsänderungsrisikos verwendet<br />

der Konzern derivative Instrumente, wie beispielsweise<br />

Zinsswaps, Währungsswaps sowie Cross-Currency-Swaps.<br />

Am Beginn der Sicherungsbeziehung definiert der Konzern<br />

ausdrücklich die Beziehung zwischen dem gesicherten<br />

Gr<strong>und</strong>geschäft <strong>und</strong> dem Sicherungsinstrument inklusive der<br />

Art der abzusichernden Risiken, dem Ziel <strong>und</strong> der Strategie<br />

zur Ausführung sowie die Methode, die angewendet wird,<br />

um die Effizienz des Sicherungsinstruments beurteilen zu<br />

können. Ebenso wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung<br />

die Absicherung als in hohem Maße effizient hinsichtlich der<br />

Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen<br />

des Gr<strong>und</strong>geschäfts erwartet. Eine Sicherungsbeziehung<br />

wird als hoch effizient betrachtet, wenn Änderungen des Fair<br />

Values oder Cashflows, die dem abgesicherten Risiko für<br />

die jeweilige Periode, zu welcher die Sicherungsbeziehung<br />

bestimmt wurde, zuzuordnen sind <strong>und</strong> dadurch eine Aufrechnung<br />

innerhalb einer Bandbreite von 80 % bis 125 % erwartet<br />

werden kann. Detaillierte Bedingungen für einzelne angewandte<br />

Sicherungsbeziehungen sind intern festgelegt.<br />

<br />

Fair Value Hedges<br />

Fair Value Hedges werden zur Verringerung des Marktwertrisikos<br />

eingesetzt. Für designierte <strong>und</strong> qualifizierte Fair Value<br />

Hedges wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes<br />

des Sicherungsderivates erfolgswirksam im Ergebnis aus<br />

Sicherungsbeziehungen erfasst. Des Weiteren ist der Buch-

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