Verkündblatt KW 47 - 21. November 2008 - Stadt Oppenau
Verkündblatt KW 47 - 21. November 2008 - Stadt Oppenau
Verkündblatt KW 47 - 21. November 2008 - Stadt Oppenau
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Ablesung in Ibach und Löcherberg<br />
In Ibach und Löcherberg werden keine Zählerableser eingesetzt!!!<br />
Die Einwohner von Ibach und Löcherberg werden gebeten,<br />
die Zählerstände für die städt. Wasserzähler direkt<br />
bei der Ortsverwaltung Ibach, Tel. 2036 (dienstags und<br />
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu melden bzw. Sie<br />
werden von der Ortsverwaltung angerufen. Bitte nennen<br />
Sie die Anschrift, die Zählernummer, den Zählerstand<br />
und das Ablesedatum. Es besteht auch die Möglichkeit<br />
die Zählerstände per E-Mail an ovoppenau-ibach@t-online.de<br />
mitzuteilen.<br />
Für Ihre Bemühungen vielen Dank.<br />
<strong>Stadt</strong>werke <strong>Oppenau</strong><br />
Regelmäßige Kontrolle des<br />
Wasserverbrauchs/der Wasserversorgungsanlage<br />
insgesamt/des Wasserzählers<br />
Immer wieder kommt es vor, dass durch Wasserrohrbrüche,<br />
schadhafte Stellen an Wasserrohren, Schäden an<br />
Überdruckventilen oder sonstige Schäden, offenstehende<br />
Wasserhähne, defekte Spülungen etc. Wasser in mitunter<br />
ganz erheblichen Mengen ungenutzt verlorengeht.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind auch für diese<br />
Mengen die üblichen Gebühren zu bezahlen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
empfiehlt daher, in Ihrem eigenen Interesse<br />
regelmäßig in nicht all zu großen Abständen den Wasserverbrauch<br />
zu überwachen. Nur dadurch lässt sich das Risiko<br />
verringern, dass Wasser in größeren Mengen verlorengeht.<br />
Neben der Sichtkontrolle der Wasserversorgungsleitungen,<br />
Überdruckventile, Zapfstellen etc. bieten<br />
sich eine Überwachung des Wasserverbrauchs und eine<br />
Kontrolle des Wasserzählers an sich an.<br />
Sinnvollerweise kontrolliert man den Wasserzähler wie<br />
folgt: Zunächst ist sicherzustellen, dass im gesamten Gebäude<br />
keinerlei Wasserverbrauch stattfindet. Ist dies erfolgt,<br />
ist der Wasserzähler zu kontrollieren. In diesem<br />
Moment darf sich weder das Zählwerk mit den Ziffern,<br />
noch die kleinen (roten) Zeiger und vor allem nicht das<br />
kleine schwarze Laufrädchen bewegen. Am ehesten erkennt<br />
man den Wasserverbrauch am Laufrädchen, da<br />
sich dieses – sofern kein Defekt vorliegt – als erstes bei einem<br />
nicht gerade minimalen Wasserverbrauch bewegt.<br />
Wird auf dem Wasserzähler ein Wasserverbrauch registriert,<br />
obwohl an den Wasserverbrauchsstellen keinerlei<br />
Wasserverbrauch erfolgt, deutet dies auf einen Schaden<br />
hin. In diesem Falle ist der Ursache nachzugehen, um einen<br />
evtl. Schaden baldmöglichst aufzuspüren und zu beheben.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oppenau</strong><br />
Steueramt<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan "Farnhöhe" und Örtliche Bauvorschriften<br />
zum Bebauungsplan,<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong> (Ortenaukreis)<br />
(B-Plan der Innenentwicklung / beschleunigtes Verfahren<br />
nach § 13a BauGB)<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong> hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 22.09.<strong>2008</strong> den Bebauungsplan "Farnhöhe"<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />
und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten<br />
Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />
2<br />
Der Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften, Begründung<br />
mit Umweltbericht und mit sämtlichen Bestandteilen<br />
kann während den Dienststunden bei der<br />
Bau- und Liegenschaftsverwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong><br />
eingesehen werden.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />
"Farnhöhe" sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />
in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Jedermann kann die Bebauungsplanänderung einschl. der<br />
Begründung, des Umweltberichts und der Örtlichen Bauvorschriften<br />
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen<br />
vorgeschriebenen Veröffentlichung.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 – 3 und Abs. 2<br />
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie in der Gemeindeordnung<br />
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der<br />
GemO bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />
sowie Mängel der Abwägung bei der Änderung dieses Bebauungsplans<br />
sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB<br />
und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn<br />
– die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
nicht innerhalb eines Jahres und<br />
– Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 1 Jahr seit<br />
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des<br />
Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen<br />
durch Antrag an den<br />
Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2<br />
BauGB) im Falle der Vermögensnachteile und auf das<br />
nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche,<br />
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3<br />
Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />
<strong>Oppenau</strong>, den <strong>21.</strong>11.<strong>2008</strong><br />
Grieser, Bürgermeister<br />
Kulturelles <strong>Oppenau</strong><br />
Samstag, 29. <strong>November</strong> <strong>2008</strong>, 20.00 Uhr,<br />
Günter-Bimmerle-Halle, <strong>Oppenau</strong><br />
Ingrid El Sigai, Monica Ries, Markus Neumeyer (Trio Kujon),<br />
Frankfurt<br />
WIENER BLUT – Die wahrscheinlich kleinste Operette<br />
der Welt<br />
EINE PRODUKTION DES STALBURG THEATERS<br />
Frei nach Victor León, Leo Stein, Adolf Müller und<br />
natürlich Johann Strauß, hat sich das Stalburg Theater<br />
an einen Klassiker gewagt.<br />
Im Wien des Wiener Kongresses tummeln sich Balduin<br />
und Gabriele Graf und Gräfin Zedlau, die Tänzerin Franziska<br />
Cagliari, die Probiermamsell Pepi Pleiniger, der<br />
Fürst Ypsheim-Gindelbach und der Kammerdiener Joseph<br />
auf der Bühne des Stalburg Theaters. Irrungen und<br />
Wirrungen rund um die Liebe, jeder und jede mit jedem<br />
und jeder. Gespielt und gesungen von Ingrid el Sigai, Monica<br />
Ries und Markus Neumeyer. 6 durch 3 im _-Takt.<br />
Drei Künstler spielen dreist und keck, frech und neu ein<br />
Stück mit Musik und Gesang über das ewig gleiche Thema<br />
und natürlich mit einem großen Happy End. Und<br />
Wochenmarkt in <strong>Oppenau</strong> – jeden Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr