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Verkündblatt KW 47 - 21. November 2008 - Stadt Oppenau

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Ablesung in Ibach und Löcherberg<br />

In Ibach und Löcherberg werden keine Zählerableser eingesetzt!!!<br />

Die Einwohner von Ibach und Löcherberg werden gebeten,<br />

die Zählerstände für die städt. Wasserzähler direkt<br />

bei der Ortsverwaltung Ibach, Tel. 2036 (dienstags und<br />

freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu melden bzw. Sie<br />

werden von der Ortsverwaltung angerufen. Bitte nennen<br />

Sie die Anschrift, die Zählernummer, den Zählerstand<br />

und das Ablesedatum. Es besteht auch die Möglichkeit<br />

die Zählerstände per E-Mail an ovoppenau-ibach@t-online.de<br />

mitzuteilen.<br />

Für Ihre Bemühungen vielen Dank.<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Oppenau</strong><br />

Regelmäßige Kontrolle des<br />

Wasserverbrauchs/der Wasserversorgungsanlage<br />

insgesamt/des Wasserzählers<br />

Immer wieder kommt es vor, dass durch Wasserrohrbrüche,<br />

schadhafte Stellen an Wasserrohren, Schäden an<br />

Überdruckventilen oder sonstige Schäden, offenstehende<br />

Wasserhähne, defekte Spülungen etc. Wasser in mitunter<br />

ganz erheblichen Mengen ungenutzt verlorengeht.<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind auch für diese<br />

Mengen die üblichen Gebühren zu bezahlen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

empfiehlt daher, in Ihrem eigenen Interesse<br />

regelmäßig in nicht all zu großen Abständen den Wasserverbrauch<br />

zu überwachen. Nur dadurch lässt sich das Risiko<br />

verringern, dass Wasser in größeren Mengen verlorengeht.<br />

Neben der Sichtkontrolle der Wasserversorgungsleitungen,<br />

Überdruckventile, Zapfstellen etc. bieten<br />

sich eine Überwachung des Wasserverbrauchs und eine<br />

Kontrolle des Wasserzählers an sich an.<br />

Sinnvollerweise kontrolliert man den Wasserzähler wie<br />

folgt: Zunächst ist sicherzustellen, dass im gesamten Gebäude<br />

keinerlei Wasserverbrauch stattfindet. Ist dies erfolgt,<br />

ist der Wasserzähler zu kontrollieren. In diesem<br />

Moment darf sich weder das Zählwerk mit den Ziffern,<br />

noch die kleinen (roten) Zeiger und vor allem nicht das<br />

kleine schwarze Laufrädchen bewegen. Am ehesten erkennt<br />

man den Wasserverbrauch am Laufrädchen, da<br />

sich dieses – sofern kein Defekt vorliegt – als erstes bei einem<br />

nicht gerade minimalen Wasserverbrauch bewegt.<br />

Wird auf dem Wasserzähler ein Wasserverbrauch registriert,<br />

obwohl an den Wasserverbrauchsstellen keinerlei<br />

Wasserverbrauch erfolgt, deutet dies auf einen Schaden<br />

hin. In diesem Falle ist der Ursache nachzugehen, um einen<br />

evtl. Schaden baldmöglichst aufzuspüren und zu beheben.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oppenau</strong><br />

Steueramt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan "Farnhöhe" und Örtliche Bauvorschriften<br />

zum Bebauungsplan,<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong> (Ortenaukreis)<br />

(B-Plan der Innenentwicklung / beschleunigtes Verfahren<br />

nach § 13a BauGB)<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong> hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 22.09.<strong>2008</strong> den Bebauungsplan "Farnhöhe"<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />

und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten<br />

Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />

2<br />

Der Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften, Begründung<br />

mit Umweltbericht und mit sämtlichen Bestandteilen<br />

kann während den Dienststunden bei der<br />

Bau- und Liegenschaftsverwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong><br />

eingesehen werden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />

"Farnhöhe" sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />

in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Jedermann kann die Bebauungsplanänderung einschl. der<br />

Begründung, des Umweltberichts und der Örtlichen Bauvorschriften<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen<br />

vorgeschriebenen Veröffentlichung.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 – 3 und Abs. 2<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) sowie in der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der<br />

GemO bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />

sowie Mängel der Abwägung bei der Änderung dieses Bebauungsplans<br />

sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB<br />

und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn<br />

– die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

nicht innerhalb eines Jahres und<br />

– Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 1 Jahr seit<br />

dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />

geltend gemacht worden sind. Dabei ist der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des<br />

Baugesetzbuches über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen<br />

durch Antrag an den<br />

Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2<br />

BauGB) im Falle der Vermögensnachteile und auf das<br />

nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche,<br />

wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3<br />

Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />

<strong>Oppenau</strong>, den <strong>21.</strong>11.<strong>2008</strong><br />

Grieser, Bürgermeister<br />

Kulturelles <strong>Oppenau</strong><br />

Samstag, 29. <strong>November</strong> <strong>2008</strong>, 20.00 Uhr,<br />

Günter-Bimmerle-Halle, <strong>Oppenau</strong><br />

Ingrid El Sigai, Monica Ries, Markus Neumeyer (Trio Kujon),<br />

Frankfurt<br />

WIENER BLUT – Die wahrscheinlich kleinste Operette<br />

der Welt<br />

EINE PRODUKTION DES STALBURG THEATERS<br />

Frei nach Victor León, Leo Stein, Adolf Müller und<br />

natürlich Johann Strauß, hat sich das Stalburg Theater<br />

an einen Klassiker gewagt.<br />

Im Wien des Wiener Kongresses tummeln sich Balduin<br />

und Gabriele Graf und Gräfin Zedlau, die Tänzerin Franziska<br />

Cagliari, die Probiermamsell Pepi Pleiniger, der<br />

Fürst Ypsheim-Gindelbach und der Kammerdiener Joseph<br />

auf der Bühne des Stalburg Theaters. Irrungen und<br />

Wirrungen rund um die Liebe, jeder und jede mit jedem<br />

und jeder. Gespielt und gesungen von Ingrid el Sigai, Monica<br />

Ries und Markus Neumeyer. 6 durch 3 im _-Takt.<br />

Drei Künstler spielen dreist und keck, frech und neu ein<br />

Stück mit Musik und Gesang über das ewig gleiche Thema<br />

und natürlich mit einem großen Happy End. Und<br />

Wochenmarkt in <strong>Oppenau</strong> – jeden Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr

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