INFORMATIONSBROSCHÃRE DER OBERSTUFE ... - Osrema
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Richtlinien für die Schnuppertage und -lehren<br />
1. Beginn der Berufswahl<br />
In der 2. Real- resp. Sekundarklasse führt der Berufswahlunterricht den / die Schüler/in zu ersten<br />
Abklärungen seiner Fähigkeiten und Berufsinteressen.<br />
Als Berufswahlhilfe steht dem / der Schüler/in auch die Berufsberatungsstelle, Rorschacherstrasse<br />
15, 9450 Altstätten mit persönlichen Beratungen, Neigungstests, Berufswahlliteratur und<br />
Lehrstellenverzeichnissen zur Verfügung.<br />
Voranmeldung ist nur nötig zur Beratung (Tel. 071 757 80 90). Im Schulhaus finden regelmässig<br />
Sprechstunden mit der / dem Berufsberater/in statt.<br />
2. Planung von Schnupperlehren<br />
Der / die Schüler/in soll seine Schnuppertage alternierend in die Unterrichts- und in die Ferienzeit<br />
einplanen.<br />
Zweite Klasse: Herbst- und Frühlingsferien<br />
Dritte Klasse: Sommer- und Herbstferien<br />
3. Schnuppertage in der zweiten Klasse<br />
Nur in begründeten Fällen und nur, wenn der / die Schüler/in sich auch in den Ferien mit<br />
Schnuppertagen beschäftigt hat, gibt es die Möglichkeit, im 4. Quartal während der Unterrichtszeit<br />
max. 3 Schnuppertage zu absolvieren. Die / der Schüler/in reicht der Klassenlehrperson vorgängig<br />
schriftlich ein selbst verfasstes Berufsbild zum Schnupperberuf ein.<br />
4. Schnuppertage in der dritten Klasse<br />
Der / die Drittklässler/in tritt in die Schlussphase seiner Berufsfindung. Zwecks Bestätigung seiner<br />
Wahl kann ein Schüler / eine Schülerin einzelne Schnuppertage (bis max. 15 Unterrichtstage in der<br />
gesamten OS-Zeit) während der Unterrichtszeit absolvieren, sofern er /sie den Nachweis seiner in<br />
den Ferien sinnvoll verbrachten Schnupperzeit erbringt und seine Klassenlehrperson oder der<br />
Berufsberater / die Berufsberaterin ein entsprechendes Gesuch unterstützt. Die Klassenlehrperson<br />
kann betreffend Termin vorgängig mit dem Lehrmeister Kontakt aufnehmen. Die / der Schüler/in reicht<br />
der Klassenlehrperson vorgängig schriftlich ein selbst verfasstes Berufsbild zum Schnupperberuf ein.<br />
5. Kontrolle durch die Klassenlehrperson<br />
Über die Berufswahlschritte ihrer Schüler/innen führt die Klassenlehrperson ein entsprechendes<br />
Übersichtsblatt. Die Klassenlehrperson nimmt vor Schnuppertagen mit dem Schnupperbetrieb Kontakt<br />
auf. Die Schnuppertage werden durch die / den Schüler/in schriftlich nachbearbeitet und die<br />
Unterlagen zur Kontrolle der Klassenlehrperson vorgelegt.<br />
6. Ausnahmen<br />
Bei Auftreten von begründeten Berufswahlverzögerungen kann die Klassenlehrperson in absoluten<br />
Ausnahmefällen zusätzliche Schnuppertage während der Schulzeit bewilligen!<br />
Inkraftsetzung ab Schuljahr 2004/2005<br />
11.5.2004bg<br />
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