Gutachten von Thomas Sießegger - Der Paritätische Berlin
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Zeitaufwand wurde mit der Verhandlungsaufforderung <strong>von</strong> den Pflegekassen und<br />
Pflegekassenverbänden folgendes Angebot unterbreitet:<br />
Die Minutenwerte werden dabei derart ermittelt, dass der jeweilige aktuelle<br />
Punktwert Ihrer Mitgliedsdienste mit der Punktzahl 600 (Grundpflege) bzw. 410<br />
(hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen) multipliziert und im<br />
Anschluss durch 60 (Minuten) dividiert wird. Dabei ergibt sich beispielsweise für<br />
den Punktwert 0,04347 ein Minutenwert <strong>von</strong> 0,4347 EUR.<br />
In der Erörterung der <strong>von</strong> den Pflegekassen aufgerufenen Verhandlungsgegenstände<br />
durch die Mitgliedsdienste des PARITÄTISCHEN <strong>Berlin</strong> wurde insbesondere die<br />
angebotene Zeitvergütung als ein Verlassen der partnerschaftlichen Ebene durch die<br />
Pflegekassen und Pflegekassenverbände bewertet. Die angebotenen Stundensätze <strong>von</strong><br />
26,08 EURO für die Grundpflege und 17,82 EURO für die hauswirtschaftliche Versorgung<br />
und Betreuungsleistungen seien nicht zu akzeptieren, da die wirtschaftliche Solvenz der<br />
Pflegedienste mittelfristig gefährdet ist.<br />
2011 hatten die Pflegedienste in <strong>Berlin</strong>, um an der pauschalen Erhöhung des Punktwertes<br />
zum 01.06.2011 <strong>von</strong> 0,0420 um 3,5% auf 0,04347 teilnehmen zu können, gegenüber den<br />
Pflegekassen in einem sogenannten Transparenzverfahren Angaben zu den<br />
Personalkosten und den bezahlten Arbeitsstunden im Jahr 2010 nachgewiesen. In dem<br />
Verfahren wurden <strong>von</strong> den Pflegediensten über einen sogenannten Stundenverrechnungssatz<br />
Punktwerte bis zu 0,06000 und mehr belegt. Die Pflegekassen hatten diese<br />
Ergebnisse zum Anlass genommen, die im Transparenzverfahren hinterlegten Faktoren<br />
für die Pflegeeinsatzzeit <strong>von</strong> 1,39 für festangestellte Pflege- und Pflegefachkräfte und den<br />
Overhead einschließlich Sachkosten <strong>von</strong> 1,5 in Frage zu stellen. Im Rahmen der<br />
Verhandlungen der Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI für die Zeit ab dem<br />
01.01.2012 wurde daraufhin zwischen den Leistungsträgern und den<br />
Leistungserbringerverbänden über ein differenziertes Kostenblatt als Antragsblatt<br />
verhandelt. Hier wurden <strong>von</strong> den Leistungsträgern regelmäßig einzelne Kostenpositionen<br />
aus der Pflegebuchführungsverordnung in Frage gestellt sowie für die Einsatzzeit bezogen<br />
auf eine Vollzeitarbeitskraft als Grundlage zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes<br />
1.570 Stunden als letztes Angebot aufgerufen.<br />
Eine Kalkulation der Pflegestunde mittels des mit den Kostenträgern erörterten<br />
Kostenblattes wurde <strong>von</strong> daher <strong>von</strong> den Mitgliedsdiensten des PARITÄTISCHEN <strong>Berlin</strong><br />
abgelehnt. Die den Pflegedienste entstandenen Aufwendungen sind einschließlich der<br />
Zeiten für indirekte Pflegeleistungen in der Kalkulation vollständig abzubilden, so die<br />
Aussage der Pflegedienste. Für die bevorstehenden Verhandlungen sollte auf eigene<br />
Kalkulationsgrundlagen zurückgegriffen, die Verhandlungen auf eine breite Datenbasis<br />
gestellt werden. Im Rahmen einer ersten Erhebung der Daten <strong>von</strong> ca. 50% der<br />
Mitgliedsdienste ließ sich im Durchschnitt ein Stundensatz <strong>von</strong> knapp 40,00 EURO<br />
darstellen. Dieser Stundensatz korrespondierte mit den parallel erhobenen Angaben zur<br />
Realisierung <strong>von</strong> Punkten je Stunde im dem in der Vergütungsvereinbarung gemäß § 89<br />
SGB XI vereinbarten Leistungskomplexsystem.<br />
Die Mitgliedsdienste äußerten unabhängig <strong>von</strong> den notwendigerweise im Rahmen einer<br />
Zeitvergütung zu realisierenden Stundensätzen mit Blick auf den verpflichtenden<br />
Vergleich der Vergütungen und dem Wahlrecht der Pflegebedürftigen die Befürchtung,<br />
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