ÃPP und Sportstätten - ÃPP Deutschland AG
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Rahmenbedingungen Gesellschaftliche Rahmenbedingungen 19<br />
Ebenfalls im Rahmen der investiven Sportförderung stellt der B<strong>und</strong> regelmäßig im B<strong>und</strong>eshaushalt<br />
Mittel für den Sport ein. Ein Beispiel dafür ist das Sonderförderprogramm „Goldener<br />
Plan Ost“. 6 Neben dem B<strong>und</strong> gewähren auch die Länder im Rahmen ihrer Kulturhoheit<br />
Förderungen.<br />
Die Verteilung dieser Mittel richtet sich nach den Schwerpunkten der jeweiligen Fördervorschriften<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> gestaltet sich daher unterschiedlich. Teilweise<br />
bestehen, wie in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,<br />
Hamburg, Niedersachsen, Saarland <strong>und</strong> Schleswig-Holstein, keine speziellen Vorschriften<br />
zur Förderung des Sportstättenbaus seitens der Länder. Allerdings können ggf. andere Förderprogramme<br />
für diesen Zweck genutzt werden bzw. Vereine günstige Gr<strong>und</strong>stücke, Betriebskostenzuschüsse<br />
u.ä. erhalten. Der überwiegende Anteil der Förderung entfällt auf die<br />
Gemeinden.<br />
B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden wenden insgesamt 3,9 Mrd. € pro Jahr für die Förderung<br />
von Sport auf. Davon entfallen mit 3,1 Mrd. € jährlich 79,6 % auf die Gemeinden. 7 Die Förderung<br />
auf kommunaler Ebene hat sich an den landesrechtlichen Vorgaben <strong>und</strong> den Vorschriften<br />
des Gemeindehaushaltsrechts zu orientieren.<br />
2.2<br />
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Der Sport hat aufgr<strong>und</strong> der genannten Argumente, wie Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration, eine<br />
hohe gesellschaftliche Relevanz. Dies ist zu berücksichtigen, wenn die Beschaffung der notwendigen<br />
Infrastruktur, beispielsweise im Rahmen einer ÖPP, geprüft wird.<br />
In der Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen dem Deutschen Olympischen<br />
Sportb<strong>und</strong>, dem Deutschen Städtetag <strong>und</strong> dem Deutschen Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong><br />
wurde die Relevanz des Sports für die Gesellschaft beschrieben. Daraus ergeben sich<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche Konsequenzen für den Ausbau <strong>und</strong> die Gestaltung von Sportstätten.<br />
[[ Nachfolgend sind wesentliche Kernaussagen der<br />
Kooperationsvereinbarung kurz zusammengefasst. 8<br />
ፚፚ Der Sport ist für die Entwicklung der Kommunen von hoher Bedeutung, denn er ist<br />
kein isoliertes gesellschaftliches Feld, sondern fester <strong>und</strong> sinngebender Bestandteil<br />
der Kommunalpolitik. Der Trend, Sport in Verbindung mit anderen Politikfeldern zu<br />
gestalten, nimmt zu.<br />
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6 Bei dem „Goldenen Plan Ost“ handelte es sich um ein auf 15 Jahre angelegtes Sonderförderprogramm des<br />
B<strong>und</strong>es, welches Zuwendungen aus B<strong>und</strong>esmitteln zur Errichtung von Sportstätten für den Breitensport<br />
in den fünf neuen B<strong>und</strong>esländern sowie dem ehem. Ostberlin bereitstellte. Das Sonderförderprogramm<br />
wurde auf Basis eines Vorschlages des Deutschen Sportb<strong>und</strong>es zur Angleichung des allgemeinen Niveaus<br />
der Sportstätten in den neuen B<strong>und</strong>esländern an den in den übrigen B<strong>und</strong>esländern herrschenden Standard<br />
entwickelt.<br />
7 Vgl. Kooperationsvereinbarung Deutscher Olympischen Sportb<strong>und</strong>, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte<strong>und</strong><br />
Gemeindeb<strong>und</strong>, 2008<br />
8 Vgl. Kooperationsvereinbarung Deutscher Olympischen Sportb<strong>und</strong>, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte<strong>und</strong><br />
Gemeindeb<strong>und</strong>, 2008<br />
anhang