Gewerbelärm-Kontingentierung gemäß Entwurf DIN 45691 - PEUTZ ...
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<strong>Kontingentierung</strong> <strong>Gewerbelärm</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong><br />
Seminarbeitrag vom 21.02.2006<br />
1 Einleitung<br />
Im Rahmen der städtebaulichen Planung ist das sogenannte<br />
Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen. Hierbei sind<br />
grundsätzlich schädliche Umwelteinwirkungen bei Planungen<br />
zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.<br />
Dieses Vorsorgeprinzip führt i.d.R. dazu, dass bei<br />
der Planung von Gewerbegebieten oder auch von<br />
Wohnnutzungen im Umfeld von gewerblichen Betrieben<br />
Regelungen zum Schallschutz erforderlich werden. In<br />
der Vergangenheit hat sich der Abstandserlass (in<br />
NRW) als ein einfaches und effektives Gliederungsinstrument<br />
bei der Planungsrechtlichen Absicherung von<br />
Gewerbeflächen erwiesen. Bei einer Vielzahl von Gewerbebetrieben<br />
innerhalb eines beplanten Bereiches ist<br />
aber aus Sicht des Schallimmissionsschutzes eine dezidiertere<br />
Gliederung erforderlich.<br />
Bemessungsgrundlage in Genehmigungsverfahren von<br />
genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen<br />
Anlagen ist die TA Lärm. Diese technische<br />
Anleitung Lärm sollte daher auch bereits bei der Gliederung<br />
eines Gewerbegebietes bei den schalltechnischen<br />
Betrachtungen einfließen.<br />
2 Grundlagen der TA Lärm, Begriffe<br />
Den Regularien der TA Lärm vom 26. August 1998 liegt<br />
eine akzeptorbezogene Vorgehensweise bei der Ermittlung<br />
und Beurteilung der Schallimmissionen zu Grunde.<br />
Ziel einer Beurteilung <strong>gemäß</strong> TA Lärm ist die Einhaltung<br />
der unter Ziffer 6.1 genannten Immissionsrichtwerte<br />
für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden aus der<br />
Summe aller Immissionen, die von allen Anlagen hervorgerufen<br />
werden, für die die TA Lärm gilt. Eine solche<br />
Vorgehensweise macht es erforderlich für die maßgeblichen<br />
Immissionsorte die Vorbelastung aus vorhandenen<br />
Anlagen, die Zusatzbelastung einer neuen Anlage<br />
sowie die Gesamtbelastung zu ermitteln. Als Fremdgeräusche<br />
werden alle Geräusche bezeichnet, die nicht<br />
von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.<br />
Die Richtwerte der TA Lärm bezogen auf die Beurteilungspegel<br />
(IRW) und auf zulässige Geräuschspitzen<br />
(L max ) sind zusammenfassend in der nachfolgenden<br />
Tabelle aufgeführt.<br />
Wochentag<br />
Beurteilungszeitraum<br />
Beurteilungszeit<br />
TA-Lärm<br />
WR WA MI GE GI<br />
IRW Lmax IRW Lmax IRW Lmax IRW Lmax IRW Lmax<br />
tags 6 Uhr - 22 Uhr 16 Std. 50 80 55 85 60 90 65 95 70 100<br />
nachts 22 Uhr - 6 Uhr 1 Std. 35 55 40 60 45 65 50 70 70 90<br />
Die Summenbetrachtung aller gewerblichen Anlagen<br />
wird bei der Planung von Gewerbegebieten die Frage<br />
auf, welchen Beitrag jeder einzelne Gewerbebetrieb zu<br />
der Gesamtbelastung beisteuern darf. Bei der Planung<br />
großflächiger Gebiete soll gerade nicht der Fall auftreten,<br />
dass "wer zuerst kommt, malt zuerst" und später<br />
geplante Betriebe ggf. schalltechnisch nicht mehr möglich<br />
sind.<br />
Aus diesem Grundsatz heraus hat sich ein Verfahren<br />
der <strong>Kontingentierung</strong> von zulässigen Schallemissionen,<br />
d.h. einer Festlegung von Schallgrößen, die auf den<br />
Grundstücken entstehen dürfen, entwickelt.<br />
3 Prinzip der <strong>Gewerbelärm</strong>kontingentierung<br />
Zur Regelung zulässiger Schallemissionen als Gliederungsinstrument<br />
von Gewerbe- und Industriegebieten<br />
hat sich in den vergangenen Jahren das Verfahren<br />
einer Ermittlung von sogenannten immissionswirksamen<br />
flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP)<br />
entwickelt. Diese Vorgehensweise ist gängige Praxis<br />
bei schalltechnischen Untersuchungen im Zuge der<br />
Bauleitplanung und Festsetzungen in Bebauungsplänen,<br />
aber bislang allerdings nicht normativ geregelt.<br />
Eine <strong>Kontingentierung</strong> zulässiger Schallemissionen<br />
erfolgt mit den Zielen:<br />
• Einhaltung von Richtwerten außerhalb des Plangebietes<br />
aus der Summe aller Grundstücke;<br />
• Koppelung der zulässigen Schallemissionen an<br />
die Fläche des Gewerbegrundstückes, d.h. größere<br />
Grundstücke dürfen mehr Schall emittieren<br />
als kleinere;<br />
• Rechtsichere Festsetzungen zur Vermeidung von<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen innerhalb des<br />
Bebauungsplanes:<br />
• Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebietseinstufungen<br />
für alle relevanten Immissionsorte<br />
in der Nachbarschaft.<br />
Mit dem <strong>Entwurf</strong> der <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong> Geräuschkontingentierung<br />
wird eine einheitliche Vorgehensweise und Nomenklatur<br />
definiert.<br />
Innerhalb der <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong> und im weiteren werden folgende<br />
Abkürzungen und Begriffe verwendet:<br />
L GI,j = Gesamtimmissionswert, einzuhalten aus der<br />
Gesamtnutzung aller Betriebe auch außerhalb<br />
des Plangebietes am Immissionsort j<br />
L vor,j = Beurteilungspegel der Summe aller auf dem<br />
Immissionsort j einwirkenden Geräuschen von<br />
bereits bestehenden Betrieben und Anlagen<br />
außerhalb des Bebauungsplangebietes (vorhandene<br />
Vorbelastung) einschließlich der<br />
Immissionskontingente für noch nicht bestehende<br />
Betriebe und Anlagen außerhalb des<br />
Bebauungsplangebietes (planerische Vorbelastung)<br />
L Pl,j = Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den<br />
Immissionsort j einwirkenden Geräusche von<br />
Peutz Consult GmbH – www.peutz.de<br />
Kolberger Straße 19 – 40599 Düsseldorf – Tel: 0211 / 999 582 60 – Fax: 0211 / 999 582 70 – E-Mail: dus@peutz.de<br />
Simrockallee 2 – 53173 Bonn-Bad Godesberg – Tel: 0228 / 96 10 555 – Fax: 0228 / 96 10 554 – E-Mail: bonn@peutz.de Seite 1
<strong>Kontingentierung</strong> <strong>Gewerbelärm</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong><br />
Seminarbeitrag vom 21.02.2006<br />
Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen<br />
an diesen nicht überschreiten darf<br />
L IK,i,j = Immissionskontingent, Wert den der Beurteilungspegel<br />
aller auf dem Immissionsort j einwirkenden<br />
Geräusche von Betrieben und Anlagen<br />
auf der Teilfläche i zusammen nicht ü-<br />
berschreiten darf<br />
L EK,i = Emissionskontingent, Pegel der Schallleistung,<br />
die bei gleichmäßiger Verteilung auf der<br />
Teilfläche i, bei ungerichteter Abstrahlung und<br />
ungehindeter verlustloser Schallausbreitung je<br />
m² höchstens abgestrahlt werden darf (bisherige<br />
Bezeichnung immissionswirksamer flächenbezogener<br />
Schalleistungspegel – IFSP)<br />
L EK, zus = Zusatzkontingent, Zuschlag zum Emissionskontingent<br />
z.B. bei Berücksichtigung einer<br />
Richtungsabhängigkeit.<br />
Plangebiet = Gesamtheit der Teilflächen S i , für die<br />
Geräuschkontingente bestimmt werden<br />
Teilfläche = Teil S i<br />
4 <strong>Gewerbelärm</strong>kontingentierung im Bebauungsplanverfahren<br />
Für die durchzuführende Ermittlung der zulässigen<br />
Emissionskontingente ist eine Unterteilung des Plangebietes<br />
zum einen aus schalltechnischer Sicht und zum<br />
anderen aus planerischen Gesichtspunkten in Teilflächen<br />
erforderlich.<br />
Planungswerte maximal ausgeschöpft, aber nicht überschritten<br />
werden.<br />
Das Berechnungsverfahren einer freien ungehinderten<br />
Schallausbreitung wurde gewählt, um das Verfahren<br />
von erst später vorliegenden Details, wie Quellenlage,<br />
Quellenhöhe, Richtwirkungen, etc., unabhängig zu machen.<br />
Dies bedeutet natürlich auch, dass in diesem<br />
Untersuchungsschritt für die Festlegung der Emissionskontingente<br />
im Bebauungsplanverfahren, keine Schallschutzmaßnahmen<br />
wie Schallschutzwälle oder –wände<br />
zu diesem Zeitpunkt einfließen. Solche auch im Bebauungsplan<br />
vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen und<br />
deren Minderung der <strong>Gewerbelärm</strong>immissionen gehen<br />
aber im zweiten Untersuchungsschritt bei dem Nachweis<br />
der Einhaltung der Anforderungen des Bebauungsplanes<br />
im Rahmen einer Untersuchung zur Baugenehmigung<br />
ein. Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />
ist es daher auch bei der Festlegung der<br />
Emissionskontingente sinnvoll, die planerische Voraussetzung<br />
für die mögliche Errichtung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
zu schaffen.<br />
Eine Prinzipdarstellung der Vorgehensweise im Rahmen<br />
der Bauleitplanung zeigt die nachfolgende Grafik.<br />
L EK -Festsetzung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
(Wie verteilt man den zulässigen Gesamtlärm<br />
so auf die Teilflächen, dass die L GI in der<br />
Nachbarschaft eingehalten werden?)<br />
Schalltechnisch darf für die Berechnungen die Flächendiagonale<br />
einer Teilfläche höchsten halb so groß wie<br />
der Abstand zu den Immissionsorten sein. Für Gewerbegebietsflächen<br />
in der Nähe von Immissionsorten ist<br />
daher bei der schalltechnischen Untersuchung eine<br />
kleinteiligere Gliederung vorzusehen.<br />
Planerisch ist oftmals die Zulässigkeit bzw. der Ausschluss<br />
von Nutzungen und die Aufteilung von Erschließungsstraßen,<br />
etc., vorgegeben, was bei der<br />
Gliederung der Teilflächen bereits berücksichtigt werden<br />
kann. Bei der praktischen Umsetzung sollte die<br />
schalltechnische Gliederung diese Belange berücksichtigen.<br />
In einem ersten Untersuchungsschritt wird die so untergliederten<br />
Teilflächen mit einem Emissionskontingent,<br />
d.h. Schallleistungspegel je Quadratmeter Fläche belegt<br />
und eine Ausbreitungsberechnung zu den Immissionsorten<br />
durchgeführt. Hierbei wird eine freie ungehinderte<br />
Schallausbreitung, alleine unter Berücksichtigung<br />
des Abstandsmaßes (= Minderung durch Abstand<br />
S = 10 • 4πs² durchgeführt. Die so an den Immissionsorten<br />
ermittelten Immissionswerte aus der Summe aller<br />
Teilflächen werden dann mit den einzuhaltenden Planungswerten<br />
L Pl verglichen. Dieses Verfahren wird zur<br />
Feststellung der maximal möglichen Emissionskontingente<br />
iterativ derart durchgeführt, dass an allen relevanten<br />
Immissionsorten im Umfeld die einzuhaltenden<br />
Bilder: Peutz Consult GmbH<br />
Eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan kann wie<br />
nachfolgend aufgeführt aussehen. Hierbei wurde das<br />
gesamte Gewerbegebiet in 10 Teilflächen unterteilt.<br />
4.1 Festsetzung im Bebauungsplan:<br />
Geräuschkontingentierung in den Gewerbegebieten (§1<br />
Abs. 4 Satz1 Nr. 2 BauNVO) und in den Sondergebieten<br />
(§11 Abs. 2 BauNVO)<br />
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten<br />
außerhalb des Plangebietes werden für die Teilflächen<br />
des Bebauungsplangebietes Emissionskontingente<br />
L EK <strong>gemäß</strong> <strong>Entwurf</strong> der <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong> vom Mai 2005<br />
festgesetzt.<br />
Peutz Consult GmbH – www.peutz.de<br />
Kolberger Straße 19 – 40599 Düsseldorf – Tel: 0211 / 999 582 60 – Fax: 0211 / 999 582 70 – E-Mail: dus@peutz.de<br />
Simrockallee 2 – 53173 Bonn-Bad Godesberg – Tel: 0228 / 96 10 555 – Fax: 0228 / 96 10 554 – E-Mail: bonn@peutz.de Seite 2
<strong>Kontingentierung</strong> <strong>Gewerbelärm</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong><br />
Seminarbeitrag vom 21.02.2006<br />
In den jeweiligen Teilflächen, die in der Nebenzeichnung<br />
eingetragen sind, sind Anlagen und Betriebe zulässig,<br />
deren Schallemissionen die folgenden Emissionskontingente<br />
pro m² (L EK ) nicht überschreiten.<br />
Die Überprüfung der Einhaltung der Festsetzung hat<br />
<strong>gemäß</strong> Abschnitt 5 des <strong>Entwurf</strong>es der <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong> vom<br />
Mai 2005 zu erfolgen.<br />
5 Vorgehensweise beim Bauantrag / Genehmigungsantrag<br />
Bei der Einreichung eines Bauantrages oder eines Genehmigungsantrages<br />
ist i.d.R. bei schalltechnisch relevanten<br />
Nutzungen nachzuweisen, dass die Anforderungen<br />
des Bebauungsplanes eingehalten werden. Hierzu<br />
erfolgt eine Betrachtung in zwei Schritten:<br />
1. Ermittlung des zulässigen Immissionskontingentes<br />
auf Grundlage der Festsetzung des Bebauungsplanes<br />
für das in Anspruch genommene<br />
Baugrundstück unter Berücksichtigung der gleichen<br />
Ausbreitungsberechnung bei freier und ungehinderter<br />
Schallausbreitung wie im Bebauungsplanverfahren<br />
auch. Ergebnis dieses Untersuchungsschrittes<br />
ist eine Festlegung der einzuhaltenden<br />
Immissionskontingente an allen Immissionsorten,<br />
die durch die beantragte Nutzung<br />
bezogen auf die tatsächlich in Anspruch genommene<br />
Fläche einzuhalten sind. Die Vorgehensweise<br />
dieses ersten Schrittes ist in der nachfolgenden<br />
Grafik dargestellt.<br />
Immissionskontingent für Baugrundstück ermitteln (wie<br />
laut darf der Betrieb in der Umgebung sein?)<br />
2. Im zweiten Schritt ist festzustellen, welche Beurteilungspegel<br />
sind tatsächlich durch die geplante<br />
Betriebsnutzung zu erwarten. Mittels einer detaillierten<br />
Prognose <strong>gemäß</strong> TA Lärm wird die Einhaltung<br />
des unter 1. ermittelten Immissionskontingentes<br />
für die tatsächliche Nutzung überprüft. Bei<br />
dieser detaillierten Immissionsprognose gehen<br />
dann alle Schallausbreitungsbedingungen, Quellengeometrie,<br />
Quellenlage und –höhe, etc., mit<br />
ein. Gleichfalls werden bei dieser Prognose alle<br />
Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzwände<br />
oder –wälle, etc., mit berücksichtigt. Die<br />
so ermittelten Beurteilungspegel für die Betriebsnutzung<br />
werden dann mit den zulässigen Immissionskontingenten<br />
verglichen. Sofern diese überschritten<br />
werden, sind ggf. weitere Schallschutzmaßnahmen<br />
auf dem Betriebsgrundstück erforderlich.<br />
Eine grafische Darstellung dieser Betrachtung<br />
zeigt das nachfolgende Bild.<br />
Überprüfung auf Einhaltung des L IK für tatsächliche<br />
Nutzung (muss der Betrieb Schallschutzmaßnahmen<br />
vorsehen? Wenn ja, welche?)<br />
Sofern an allen Immissionsorten dann das zulässige<br />
Immissionskontingent eingehalten wird, werden die<br />
Anforderungen des Bebauungsplanes erfüllt. Durch<br />
eine analoge Vorgehensweise bei allen geplanten Betriebsnutzungen<br />
innerhalb des Bebauungsplangebietes<br />
werden dann in der Summe die Anforderungen der TA<br />
Lärm eingehalten.<br />
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<strong>Kontingentierung</strong> <strong>Gewerbelärm</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong><br />
Seminarbeitrag vom 21.02.2006<br />
6 Zusammenfassung<br />
Auf Grundlage der im <strong>Entwurf</strong> vorliegenden <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong><br />
Geräuschkontingentierung wurde das Verfahren der<br />
schalltechnischen Gliederung von Gewerbegebieten<br />
mittels Immissionskontingenten vorgestellt.<br />
Das Verfahren der Geräuschkontingentierung dient<br />
dazu, die zulässigen Schallimmissionen an den Nachbargebäuden<br />
mit einer Festsetzung bezogen auf die<br />
Gewerbegebietsfläche selber zu begrenzen. Da eine<br />
direkte Festsetzung von Richtwerten an den i.d.R. außerhalb<br />
des Plangebietes gelegenen Immissionsorten<br />
innerhalb eines Bebauungsplanes nicht möglich ist,<br />
wurde dieses Verfahren als Hilfsmittel einer Festsetzung<br />
von Geräuschemissionen im Bebauungsplan entwickelt.<br />
Mit diesen Geräuschemissionen bezogen auf<br />
jeden Quadratmeter der Gewerbegebietsfläche werden<br />
dann mit einer einfachen Ausbreitungsberechnung zu<br />
den Immissionsorten die schalltechnisch alleine nur<br />
relevanten Immissionskontingente für die in Anspruch<br />
genommene Fläche berechnet. Im Rahmen einer detaillierten<br />
Schallprognose bei Vorliegen der Planung zur<br />
tatsächlichen Nutzung ist ein Nachweis der Einhaltung<br />
dieser Immissionskontingente zu erbringen.<br />
Das Verfahren der <strong>DIN</strong> <strong>45691</strong> ist bereits seit mehreren<br />
Jahren nur unter dem Namen immissionswirksamer<br />
flächenbezogener Schallleistungspegel anstatt Emissionskontingent<br />
gebräuchlich. Die Anwendung der <strong>DIN</strong><br />
und der hierin angesprochenen Detailfragen im Anhang<br />
werden im Laufe der Zeit auch unter Prüfung der rechtlichen<br />
Aspekte weiter Einfluss in schalltechnischen<br />
Untersuchungen zu Bebauungsplänen finden.<br />
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