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Stv V 10-03 - Pirate Leaks

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Stadt Friedrichsdorf <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: 7 / weg-<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

34/20<strong>10</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 6.<br />

Zustimmung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />

dafür: <strong>10</strong> dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 7.<br />

Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />

Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />

H.H. Göttsch KG<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Das Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“, Februar 20<strong>10</strong> des<br />

Vorhabenträgers Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch KG wird als Grundlage<br />

der Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes und der Überarbeitung des Entwurfes<br />

des Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum“ akzeptiert.<br />

2. Den hierin enthaltenen Abweichungen vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />

2005 und der Aktualisierung von 2008 wird grundsätzlich zugestimmt. Sie sind im Einzelnen<br />

im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu begründen.<br />

3. Der Magistrat wird beauftragt, einen ersten städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger<br />

auszuarbeiten, der Aussagen zum Nutzungs- und Bebauungskonzept, die zu erstellenden<br />

Bau-, Fachplanungen und Gutachten, die Bodenordnung, die Erschließung sowie die Kostentragung<br />

für die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen enthält.<br />

4. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, den Entwurf eines Bebauungsplanes mit allen<br />

notwendigen begleitenden Fachplänen und Gutachten mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten<br />

unter der Voraussetzung, dass dieser die Kosten hierfür vollständig übernimmt.

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