Stv V 10-03 - Pirate Leaks
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Stadt Friedrichsdorf <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7 / weg-<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
34/20<strong>10</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 6.<br />
Zustimmung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />
dafür: <strong>10</strong> dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 7.<br />
Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />
Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />
H.H. Göttsch KG<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Das Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“, Februar 20<strong>10</strong> des<br />
Vorhabenträgers Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch KG wird als Grundlage<br />
der Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes und der Überarbeitung des Entwurfes<br />
des Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum“ akzeptiert.<br />
2. Den hierin enthaltenen Abweichungen vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />
2005 und der Aktualisierung von 2008 wird grundsätzlich zugestimmt. Sie sind im Einzelnen<br />
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu begründen.<br />
3. Der Magistrat wird beauftragt, einen ersten städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger<br />
auszuarbeiten, der Aussagen zum Nutzungs- und Bebauungskonzept, die zu erstellenden<br />
Bau-, Fachplanungen und Gutachten, die Bodenordnung, die Erschließung sowie die Kostentragung<br />
für die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen enthält.<br />
4. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, den Entwurf eines Bebauungsplanes mit allen<br />
notwendigen begleitenden Fachplänen und Gutachten mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten<br />
unter der Voraussetzung, dass dieser die Kosten hierfür vollständig übernimmt.