Stv V 08-12 - Pirate Leaks
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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
An die<br />
Mitglieder<br />
der Stadtverordnetenversammlung<br />
und des Magistrates 10. Dezember 20<strong>08</strong><br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
---------------------------------------------------<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
E I N L A D U N G<br />
hiermit lade ich Sie zur 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
am Donnerstag, 18. Dezember 20<strong>08</strong>, um 19:30 Uhr,<br />
in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Stadtteil Friedrichsdorf,<br />
Hugenottenstraße 55, I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />
2. Mitteilungen des Magistrates<br />
T e i l A:<br />
Vorlagen des Magistrates<br />
3. Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />
Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />
Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong><br />
4. Abschluss einer Vereinbarung über die Umsetzung des § 28<br />
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)<br />
Drucksachennummer: 287/20<strong>08</strong><br />
5. Forsteinrichtungswerk<br />
Drucksachennummer: 279/20<strong>08</strong><br />
6. Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Aktualisierung 20<strong>08</strong><br />
Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />
/2<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
- 2 -<br />
T e i l B:<br />
7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009<br />
Beratung und Beschluss<br />
Drucksachennummer: 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung<br />
8. Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung<br />
Unerledigte Punkte aus der Stadtverordnetensitzung<br />
vom 06.11.20<strong>08</strong><br />
9. Entwicklung eines stilisierten Wappenzeichens für Jedermann - Antrag SPD -<br />
Drucksachennummer: 262/20<strong>08</strong><br />
10. Prüfung einer Übernahme des Stromnetzes - Antrag SPD -<br />
Drucksachennummer: 263/20<strong>08</strong><br />
11. Bebauungsplan "Dillinger Hang" - Antrag CDU -<br />
Drucksachennummer: 264/20<strong>08</strong><br />
Anträge der Fraktionen<br />
<strong>12</strong>. Einstieg in gebührenfreie Kinderbetreuung - Antrag SPD -<br />
Drucksachennummer: 298/20<strong>08</strong><br />
13. Barrierefreie Renovierung bzw. barrierefreier Umbau<br />
der Alten Schule Burgholzhausen - Antrag SPD -<br />
Drucksachennummer: 299/20<strong>08</strong><br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
Anmerkung:<br />
Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />
öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />
die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.
Stadt Friedrichsdorf 11.11.20<strong>08</strong><br />
Umwelt-/Verkehrs-/Ordnungsamt<br />
Aktenzeichen: 5 / so-zl<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
276/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> 8.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />
Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die beiliegende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt<br />
Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom<br />
28.04.1986 wird als Satzung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2009 in Kraft.<br />
Sachdarstellung:<br />
Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2007 hat das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises<br />
bemängelt, das bei den Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen eine Anpassung<br />
überfällig sei, da diese Gebühren noch aus dem Jahr 1986 stammen.<br />
Derzeit hat die Gebührenordnung folgendes Aussehen:
Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Art der Sondernutzung<br />
Mindestgebühr<br />
Euro<br />
1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen,<br />
Bauzäunen etc. je m²<br />
monatlich 0,50 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />
Verkaufsständen, Imbißstände, Kioske usw. je m²<br />
monatlich 5,00 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />
Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt<br />
werden je m²<br />
monatlich 2,50 Euro<br />
10,00<br />
mindestens<br />
Bei der Bemessung der Gebühren müssen sowohl die Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch<br />
als auch das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten berücksichtigt<br />
werden.<br />
Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Anpassung der Gebühren lediglich beim Aufstellen<br />
von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. in Frage kommen. Dies ist in<br />
der Mehrzahl der Fälle bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben der Fall. Hier werden Baumaterialien<br />
auf der öffentliche Fläche abgelagert oder es werden Bauzäune zum Schutz der Baustelle<br />
aufgestellt. Die erteilten Sondernutzungen haben sämtlich zum Inhalt, dass Beschädigungen<br />
an der öffentlichen Fläche vom Antragsteller wieder zu beseitigen sind. In Einzelfällen wird auch<br />
mal eine Sicherheitsleistung für evtl. Schäden gefordert. Dies geschieht in der Regel dann, wenn<br />
zu vermuten ist, dass durch den Baustellenverkehr Beschädigungen am Untergrund auftreten<br />
können. Mit den Gebühren sollen also keinesfalls Schäden ausgeglichen werden.<br />
Durch die Möglichkeit Baumaterialien auf öffentlichen Flächen für eine bestimmte Zeit lagern zu<br />
können, wird dem Bauherrn ermöglicht, sein Bauvorhaben vereinfacht und möglicherweise in<br />
kürzerer Zeit zu verwirklichen. Dafür muss die Allgemeinheit Einschränkungen bei der Benutzung<br />
von Bürgersteig und Straße hinnehmen. Dies soll durch die Gebühr ausgeglichen werden.<br />
Ein Vergleich mit anderen Kommunen (wie z. B. Bad Homburg, Oberursel und Neu-Anspach) hat<br />
ergeben, dass die Gebühren für derartige Nutzungen bei 2,00 € je m² und Monat liegen. Die derzeit<br />
von hier aus erhobene Gebühren von 0,50 € je m² und Monat liegt erheblich darunter. Von<br />
daher wird hier eine Anpassung auf 2,00 € pro m² und Monat vorgeschlagen.<br />
Beim Aufstellen von Verkaufswagen ist zu sagen, dass es derzeit außerhalb des Wochenmarktes<br />
3 Verkaufswagen in der Stadt gibt. Die Verkaufswagen beim Wochenmarkt fallen unter die<br />
Wochenmarktordnung.<br />
Ein Vergleich mit den anderen Kommunen zeigt, dass in Oberursel und Neu-Anspach ebenfalls<br />
eine Gebühr von 5,00 € je m² und Monat erhoben wird. In Bad Homburg werden allerdings 10,50 €<br />
je m² und Monat erhoben. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Preis 5,00 € durchaus angemessen<br />
und sollte auch so weiterhin beibehalten werden.<br />
Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken betragen die<br />
Gebühren in Oberursel und Neu-Anspach wie hier in Friedrichsdorf 2,50 € pro m² und Monat.<br />
In Bad Homburg sind es 5,50 € je m² und Monat. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass<br />
...
Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />
es ein Anliegen der Bevölkerung ist, in den Sommermonaten im Freien vor dem Café oder vor der<br />
Gaststätte sitzen zu können. Diese Möglichkeit wird ausnahmslos von der Bevölkerung begrüßt.<br />
Von daher scheint der derzeitige Preis ebenfalls angemessen, um das wirtschaftliche Interesse<br />
des Nutzungsberechtigten durch die Benachteiligung der Allgemeinheit auszugleichen.<br />
Anlage<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 276/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung<br />
zur Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren<br />
für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />
----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
15.11.2007 (GVBI. I S. 757) sowie der §§ 16, 17, 18 und 37 des Hess. Straßengesetzes in<br />
der Fassung vom <strong>08</strong>.06.2003 (GVBI. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2007 (GVBI. I S. 851) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 20<strong>08</strong><br />
die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />
Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />
Straßen vom 28.04.1986 als Satzung beschlossen:<br />
Artikel I<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung<br />
zur Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren<br />
für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Art der Sondernutzung<br />
Benutzungsgebühr<br />
Mindestge<br />
bühr<br />
Euro<br />
1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten,<br />
Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc.<br />
je m² monatlich 2,00 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />
Verkaufsständen, Imbissstände, Kioske usw.<br />
je m² monatlich 5,00 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />
Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
aufgestellt werden<br />
je m² monatlich 2,50 Euro<br />
10,00<br />
mindestens
Anlage zur DS-Nr. 276/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -<br />
- 2 -<br />
Artikel II<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt<br />
Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
Friedrichsdorf, den .........................<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 19.11.20<strong>08</strong><br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
287/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> <strong>12</strong>.<br />
Zustimmung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
Abschluss einer Vereinbarung über die Umsetzung des § 28<br />
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die Vereinbarung zwischen den Städten Bad<br />
Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg und Oberursel über die Umsetzung des § 28 Hessisches<br />
Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gemäß Anlage 1 zu beschließen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Gemäß § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gleicht die Wohngemeinde<br />
der Standortgemeinde entstehende Kosten aus, wenn ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort<br />
außerhalb seiner Wohngemeinde besucht. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird,<br />
richtet sich die Höhe des Kostenausgleichs nach der Höhe der anteiligen Aufwendungen zu den<br />
Betriebskosten, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen.<br />
Um den Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand zu ersparen haben die kommunalen<br />
Spitzenverbände empfohlen, Vereinbarungen mit pauschalen Ausgleichszahlungen abzuschließen.<br />
Der Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde zwischen den Städten Bad Homburg, Friedrichsdorf,<br />
Königstein, Kronberg und Oberursel nach ausgiebiger Erörterung vorbereitet und wird aktuell<br />
in den städtischen Gremien beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Drucksachennummer: 287/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Damit Eltern nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen, z.B. wegen eines günstigeren Tarifes, in<br />
eine Nachbargemeinde wechseln, muss die jeweilige Wohnsitzgemeinde vorher die Zustimmung<br />
zu einer Platzvergabe in der Nachbargemeinde erteilen. Diese Zustimmung wird in der Regel nur<br />
erteilt, wenn die Eltern ihr gesetzlich zustehendes Wahlrecht entsprechend begründen und die<br />
Wohnsitzgemeinde keinen adäquaten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen kann.<br />
Nach einer ersten Überprüfung wurde festgestellt, dass im Kindergartenjahr 2007/20<strong>08</strong> 14 Kinder<br />
aus Friedrichsdorf mit einer unterschiedlichen Betreuungsdauer in Bad Homburg aufgenommen<br />
wurden. Dagegen sind aktuell 8 Kinder aus Bad Homburg in Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />
untergebracht. Bei Kalkulation eines Ausgleichs zugunsten der Stadt Bad Homburg in Höhe<br />
von 300,00 €/Kind/Monat würden demnach jährliche Kosten von ca. 18.000,00 € zu Lasten der<br />
Stadt Friedrichsdorf entstehen.<br />
Aus der Nachbarstadt Rosbach v. d. Höhe besuchen aktuell 7 Kinder Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />
sodass auch hier ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht wurde. Mit der<br />
Stadt Rosbach sollen ebenfalls Verhandlungen aufgenommen werden, um eine Betriebskostenpauschale<br />
im Rahmen des Kostenausgleichs zu vereinbaren.<br />
Anlage<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 287/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 287/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -
Stadt Friedrichsdorf 13.11.20<strong>08</strong><br />
Liegenschaften/Forstwirtschaft<br />
Aktenzeichen: 4 / my-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
279/20<strong>08</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 17.11.20<strong>08</strong> 4.<br />
Kenntnisnahme<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
Forsteinrichtungswerk<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die vorliegende Schlussverhandlung zum Forsteinrichtungswerk des Stadtwaldes Friedrichsdorf<br />
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Sachdarstellung:<br />
In der Schlussbesprechung am 28.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf wurden nochmals<br />
Einzelheiten aus dem Forsteinrichtungswerk diskutiert. Dabei wurde folgende Übereinstimmung<br />
erzielt:<br />
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Friedrichsdorfer Wald ein sehr gutes Grundverhältnis<br />
von 61 % Laubholz zu 39 % Nadelholz besteht.<br />
- Die Altbuchenbestände im Hardtwald sollen erhalten werden, da diese im stadtnah<br />
gelegenen Waldteil einen hohen Erholungswert aufweisen. Dieses gilt auch für die<br />
älteren Eichenbestände.<br />
- Die Überschreitung des Hiebsatzes um 8% im abgelaufenen Planungszeitraum ist<br />
unbedenklich und war wirtschaftlich zweckmäßig.<br />
- Grundsätzlich wird festgestellt, dass die gesamte Zielsetzung des Einrichtungswerkes<br />
mit dem Wunsch des Waldbesitzers im Wesentlichen übereinstimmt.<br />
- Übereinstimmung besteht auch, dass ökologische Schutzziele nicht durch die Waldbewirtschaftung<br />
beeinträchtigt werden sollen.
Drucksachennummer: 279/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
- Es ist weiter darauf zu achten, dass der Zuwachs des Waldbestandes höher ist als die<br />
durch Einschlag erfolgte Entnahme.<br />
Weiterhin ist zu bemerken, dass der Stadtwald noch immer durch Immissionen belastet wird. Nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand der Waldschadensforschung wird ein besorgniserregend hoher Anteil<br />
basischer Nährstoffe aus den Böden ausgewaschen. Es sollte deshalb hierfür eine erneute Kompensationskalkung<br />
im Verlauf des Planungszeitraumes zum Schutz der Böden vorgesehen werden.<br />
Die Schlussverhandlung ist in Kopie dieser Vorlage beigefügt.<br />
Es wird vorgeschlagen, die Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Stadtwald Friedrichsdorf<br />
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Anlage<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 1 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 2 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 3 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 4 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 5 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 6 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 7 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 8 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 9 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 10 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 11 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite <strong>12</strong> von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 13 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 14 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 15 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 16 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 17 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 18 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 19 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 20 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 21 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 22 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 23 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 24 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 25 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 26 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 27 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 28 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 29 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 30 von 31
Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 31 von 31
Stadt Friedrichsdorf 18.11.20<strong>08</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: weg-<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
<strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 20.06.2005 11.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Köppern 28.06.2005 4.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 28.06.2005 4.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ausländerbeirat 28.06.2005 3.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Umwelt und Verkehr 28.06.2005 1.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Bau, Planung und 28.06.2005 1.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtentwicklung<br />
Ortsbeirat Seulberg 29.06.2005 6.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 29.06.2005 3.<br />
Kenntnisnahme<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2005 1.<br />
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Planung und 30.06.2005 1.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtentwicklung<br />
Stadtverordnetenversammlung 14.07.2005 3.<br />
Einstimmig<br />
1. Ergänzung<br />
Magistrat 27.<strong>08</strong>.2007 20.<br />
Kenntnisnahme<br />
2. Ergänzung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 04.09.2007 1.<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Verkehr<br />
Magistrat 22.10.2007 6.<br />
Zustimmung<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 30.10.2007 3.<br />
lt. Beschluss<br />
(Zustimmung nur bzgl. Köppern)<br />
3. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 30.10.2007 3.<br />
Ohne Abstimmung<br />
3. Ergänzung
Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 30.10.2007 3.<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 30.10.2007 5.<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 31.10.2007 3.<br />
Ortsbeirat Seulberg 31.10.2007 4.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 01.11.2007 2.<br />
Magistrat 26.11.2007 10.6<br />
Ortsbeirat Köppern 04.<strong>12</strong>.2007 3.1<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 04.<strong>12</strong>.2007 2.3<br />
Ausländerbeirat 04.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 04.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 05.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />
Ortsbeirat Seulberg 05.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />
Haupt- und Finanzausschuss 06.<strong>12</strong>.2007 7.1<br />
Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> 14.<br />
Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />
Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
Kenntnisnahme<br />
(Bericht nächste Sitzung)<br />
3. Ergänzung<br />
lt. Beschluss<br />
(Änderungsantrag – Beschl. verschoben)<br />
3. Ergänzung<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Kenntnisnahme<br />
3. Ergänzung<br />
Zurückgestellt<br />
3. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Ohne Abstimmung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Mitteilung<br />
4. Ergänzung<br />
Zustimmung<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
Kenntnisnahme<br />
5. Ergänzung<br />
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
5. Ergänzung<br />
5. Ergänzung<br />
Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Aktualisierung 20<strong>08</strong><br />
...
Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Das Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf in seiner Fassung von September 20<strong>08</strong> (Zusammenfassung<br />
siehe Anlage 1) ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen und mit<br />
seinem Sortiments- und Standortkonzept in die Abwägung einzustellen.<br />
2. Der im Einzelhandelskonzept entwickelte Gliederungsvorschlag für zentrenrelevante und nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente ist als Friedrichsdorfer Sortimentsliste (Anlage 2) allen Planungen<br />
und Baugenehmigungsvorgängen zugrunde zu legen.<br />
3. Als zentrale Versorgungsbereiche im Sinne der § 1 (6) Nr. 4, § 9 (2a) und § 34 (3) Baugesetzbuch<br />
werden die in Anlage 3 dargestellten Bereiche festgelegt.<br />
4. Entsprechend der im Einzelhandelskonzept aufgeführten Empfehlungen zu Bebauungsplänen<br />
(Anlage 4) sollen bei den dort genannten Bebauungsplänen die Festsetzungen bezüglich der<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen überprüft und in Änderungsverfahren angepasst<br />
werden.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Stadtverordnetenversammlung wurde am 14.07.2005 ein umfangreiches Entwicklungskonzept<br />
für den Einzelhandel der Stadt Friedrichsdorf vorgelegt. Aufgrund laufender Planungen und Verfahren,<br />
insbesondere der Frage eines neuen Standortes für das toom-SB-Warenhaus, der Entwicklung<br />
eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel an der A5 und der Entwicklung des<br />
Milupa-Geländes, wurde dieses jedoch noch nicht abschließend beschlossen:<br />
Zwischenzeitlich ergaben sich nicht nur Veränderungen in der Einzelhandelsausstattung der Stadt.<br />
Mit der Novellierung des BauGB in 2006 wurden Einzelhandelskonzepten und hier insbesondere<br />
den in den Einzelhandelskonzepten definierten und begründeten Versorgungsbereichen und Sortimentskonzepten<br />
eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. In mehreren Paragraphen werden<br />
den Städten und Gemeinden Instrumente an die Hand gegeben, eine gezielte Innenstadtentwicklung<br />
zu planen und sich gegen eine Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche durch<br />
eine Entwicklung von zentrenrelevanten Einzelhandelseinrichtungen an nicht integrierten Standorten<br />
zu wehren.<br />
Wie wichtig dieser Aspekt ist, musste die Stadt im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan<br />
„Gewerbegebiet Seulberg I“ schmerzlich erfahren. Für die Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes<br />
als „Gewerbegebiet Industriestraße West“ aber auch die Innenstadtentwicklung um das Milupa-Gelände<br />
und bestehende und zukünftige Gewerbegebiete ist nach heutigem Planungsrecht ein<br />
Einzelhandelskonzept mit Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen eine entscheidende<br />
Grundlage.<br />
Daher wurde die Beauftragung der weiteren Aktualisierung erweitert um den Aspekt der Definition<br />
und Begründung von zentralen Versorgungsbereichen aufgrund des veränderten Planungsrechts.<br />
Bereits im August 2007 wurde eine erste Überarbeitung vorgelegt. Diese enthielt ein zusätzliches<br />
Kapitel V, das eine Machbarkeitsanalyse für das Milupa-Areal beinhaltete. Diese Analyse sollte die<br />
planungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse für großflächigen Einzelhandel vorbereiten,<br />
um das Entwicklungskonzept Kernstadt Friedrichsdorf in einer Bauleitplanung weiterzuentwickeln.<br />
...
Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 4 von 4<br />
Noch Ende 2007 zeichnete sich jedoch ab, dass ein Investor, die Fa. Gazit, gefunden wurde, der<br />
den im Entwicklungskonzept genannten Rahmen von <strong>12</strong>.000 m² Verkaufsfläche ausschöpfen will.<br />
Zwischenzeitlich konnte zwischen der Stadt und Gazit ein sehr konkretes Konzept für das geplante<br />
Einkaufszentrum mit Verkaufsflächen- und Sortimentsabgrenzungen abgegrenzt werden. Auf dieser<br />
Basis konnte auch die bauplanungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse aufgestellt werden,<br />
die nicht mehr nur mit Annahmen operiert, sondern mit verbindlichen Angaben. Dies macht<br />
ein entsprechendes Kapitel im Entwicklungskonzept für den Einzelhandel entbehrlich.<br />
Um die Kompatibilität des Einzelhandelskonzeptes und der Auswirkungsanalyse sicherzustellen,<br />
wurde eine nochmalige Aktualisierung insbesondere der Analyse in 20<strong>08</strong> vorgenommen.<br />
Für das Einzelhandelskonzept erübrigte sich aufgrund der geplanten Realisierung von <strong>12</strong>.000 m²<br />
Verkaufsfläche auf dem idealen innerstädtischen Standort Milupa-Gelände sowie die derzeitige<br />
Abstimmung einer Wiederbelebung des Altstandortes Eich-Baumarkt für ein modernes Baumarktvorhaben<br />
vorerst eine Diskussion bezüglich der Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen<br />
Einzelhandel im Gewerbepark an der Autobahn oder den Gewerbegebieten an der Industriestraße.<br />
Aufgrund der im Einzelhandelskonzept zusätzlich ausgewiesenen Entwicklungspotentiale<br />
in den Segmenten Küchen- und Spezialmöbel, Tapeten / Teppichen soll im Einzelfall geprüft werden,<br />
ob eine Integration in die Gewerbegebiete an der Industriestraße möglich ist. Sollte sich ein<br />
konkreter zusätzlicher Flächenbedarf abzeichnen, ist hierzu ein weitergehendes städtebauliches<br />
Konzept zu erarbeiten.<br />
Die Auswirkungsanalyse, insbesondere die hier festgestellten Umsatzverteilungen durch das Vorhaben<br />
in einzelnen Sortiments- und Einzugsbereichen, wird verbindlich im Rahmen der Beschlussfassung<br />
zur Bauleitplanung zu behandeln sein. Der derzeitige Arbeitsstand wird in der Sitzung vorgestellt.<br />
Anlagen<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage 1 zur Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept<br />
für die Stadt<br />
FRIEDRICHSDORF<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt Friedrichsdorf<br />
Projektbearbeitung:<br />
Projektleitung:<br />
Dipl.Geogr.<br />
Irina-Jasmin Wattenberg<br />
Dipl.Geogr. Birgitt Wachs<br />
Köln, November 20<strong>08</strong><br />
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH<br />
Ludwigsburg | Büros in Erfurt, Köln, München<br />
Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl<br />
51147 Köln, Frankfurter Str. 249b<br />
Telefon: 02203 - 96430 Telefax: 02203 - 964319<br />
eMail: office.koeln@gma.biz, http://www.gma.biz
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />
VI.<br />
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse<br />
Die vorliegende Markt- und Standortuntersuchung stellt die wesentlichen Strukturdaten<br />
des Einzelhandels der Stadt Friedrichsdorf zusammen sowie die Entwicklung seit der<br />
letzten gesamtstädtischen GMA-Analyse 2005 dar. Des Weiteren werden Empfehlungen<br />
zur Entwicklung des Einzelhandelsstandortes getroffen. Die Ergebnisse der Untersuchung<br />
lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
• Die Stadt Friedrichsdorf nimmt die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums<br />
ein. Das abgegrenzte Marktgebiet des Friedrichsdorfer Einzelhandels entspricht<br />
dem der Untersuchung aus dem Jahr 2005 und setzt sich aus zwei Zonen zusammen:<br />
Die Zone I umfasst das Stadtgebiet von Friedrichsdorf, Zone II die<br />
Stadtteile Bad Homburg-Kirdorf sowie Rosbach-Rodheim. Im abgegrenzten<br />
Marktgebiet leben derzeit ca. 39.520 Personen, davon etwa 62 % in Friedrichsdorf.<br />
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Marktgebiet beträgt ca. 245 Mio. €,<br />
davon entfallen ca. 149 Mio. € (= ca. 61 %) auf die Stadt Friedrichsdorf.<br />
• Das Einzelhandelsangebot in Friedrichsdorf umfasst derzeit <strong>12</strong>8 Betriebe mit<br />
einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 22.775 m² sowie eine Brutto-Umsatzleistung<br />
i. H. von ca. 92,7 Mio. €. Hiervon entfallen auf Nahrungs- und Genussmittel 45<br />
Betriebe (ca. 35 % des Gesamtbestandes) mit ca. 11.790 m² Verkaufsfläche (=<br />
ca. 52 % der Gesamtverkaufsfläche). Auf Nichtlebensmittel entfallen 83 Betriebe<br />
mit ca. 10.985 m² Verkaufsfläche. Über ein Drittel der Betriebe mit einem Verkaufsflächenanteil<br />
von ca. 17 % sind in der Innenstadt von Friedrichsdorf ansässig.<br />
Der Verkaufsflächenschwerpunkt liegt innerhalb der Gewerbegebietslagen<br />
(ca. 10.510 m² VK bzw. ca. 46 % Verkaufsflächenanteil). Insgesamt sind die Einzelhandelsstrukturen<br />
in Bezug auf die vier Stadtteile relativ ausgewogen. In<br />
Seulberg und Friedrichsdorf sind die hohen Verkaufsflächenanteile auf die großflächigen<br />
Einzelhandelsbetriebe zurückzuführen.<br />
• Im Vergleich mit anderen Kommunen bzw. GMA-Kennziffern weist Friedrichsdorf<br />
hinsichtlich seiner Verkaufsflächenausstattung ein überwiegend unterdurchschnittliches<br />
Angebot auf. Insbesondere sind davon die Branchen Bekleidung /<br />
Schuhe / Sport, Elektrowaren, Hausrat / Einrichtung / Möbel sowie der sonstige<br />
Einzelhandel betroffen. Die Einzelhandelszentralität von Friedrichsdorf liegt aktuell<br />
bei ca. 62, so dass insgesamt ein Kaufkraftabfluss festzuhalten ist.<br />
2
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />
• Im Vergleich zu der Angebotssituation aus dem Jahr 2004 können nur geringe<br />
Abweichungen der Einzelhandelsdaten konstatiert werden. Auch wesentliche<br />
Veränderungen nach Lage- und Stadtteilkategorien sowie Größenklassen ist<br />
nicht festzustellen. Insgesamt ist die Anzahl der Betriebe im Zeitraum der Erhebung<br />
2004 bis 2007 / 20<strong>08</strong> leicht gesunken, ebenso ist auch die Umsatzleistung<br />
leicht zurückgegangen. Die Verkaufsfläche ist jedoch aufgrund der Ansiedlung<br />
von Betrieben mit größerer Verkaufsfläche bzw. durch Betriebserweiterungen<br />
leicht gestiegen. Insgesamt stehen im Vergleich 11 Einzelhandelsaufgaben 7<br />
Neueröffnungen gegenüber. Deutlich rückläufig zeigt sich vor allem der langfristige<br />
Bedarfsbereich in Friedrichsdorf. Bezogen auf die einzelnen Stadtteile ist die<br />
Entwicklung der Betriebe und der Verkaufsfläche insbesondere in der Kernstadt<br />
von Friedrichsdorf, speziell die Betriebsentwicklung am Houiller Platz, als negativ<br />
zu bezeichnen. Insgesamt ist auch die Zentralität der Stadt Friedrichsdorf im<br />
Vergleichszeitraum leicht rückläufig, was zum Einen auf die geringe Umsatzleistung,<br />
zum anderen auf die nominal gestiegene Kaufkraft im Vergleichszeitraum<br />
zurückzuführen ist.<br />
• An den städtebaulichen Entwicklungszielen einer belebten Innenstadt wird<br />
weiterhin festgehalten. Ein großer Bestandteil des Entwicklungskonzeptes Kernbereich<br />
Friedrichsdorf ist das derzeit nicht genutzte Milupa-Areal, auf dem zukünftig<br />
neben Wohnen und gewerblicher Nutzung auch großflächiger Einzelhandel<br />
etabliert werden soll. Die städtebauliche Zielsetzung der Sicherung und des<br />
Ausbaus einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur wird u. a. in einem Konzept<br />
der Stadtteilentwicklung für den Stadtteil Köppern aufgenommen. Die Verlagerung<br />
des toom-Verbrauchermarktes ist derzeit nicht in der Diskussion; für<br />
den Fall einer möglichen Verlagerung dieses in die Jahre gekommenen Marktes<br />
sollte aus Gutachtersicht ausschließlich das Milupa-Areal in Betracht gezogen<br />
werden. Die Entwicklungskonzepte der Stadt Friedrichsdorf sind abhängig von<br />
der Weiterentwicklung des Milupa-Areals, weshalb eine Entscheidung über die<br />
weitere Planung vorangetrieben werden sollte.<br />
• In der Standort- und Sortimentskonzeption werden wesentliche Ziele des Einzelhandelskonzeptes<br />
für die Stadt Friedrichsdorf formuliert. Relevante Kernpunkte<br />
sind dabei die Erstellung eines sortimentsbezogenen Leitbildes der Stadtentwicklungsplanung<br />
sowie die Überprüfung von räumlichen Prioritäten hinsichtlich<br />
der Weiterentwicklung von Einzelhandelsstandorten. Hierzu gehört auch die Abgrenzung<br />
von zentralen Versorgungsbereichen i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB. Das<br />
Sortimentskonzept gliedert den Einzelhandel in zentrenrelevante und nicht<br />
zentrenrelevante Sortimente. Als zentrenrelevant gelten die Sortimente, die hin-<br />
3
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />
sichtlich ihres Angebotscharakters, ihrer Attraktivität sowie der Betriebsstruktur<br />
aktuell den zentralen Lagen in Friedrichsdorf zugeordnet werden können (u. a.<br />
Lebensmittel, Drogeriewaren, Bücher / Schreib- und Spielwaren sowie Textilien /<br />
Schuhe / Sport und Elektrowaren).<br />
• Das Standortkonzept soll eine Funktionsteilung zwischen den zentralen Lagen<br />
und den Gewerbegebietslagen ermöglichen; es legt die Standortlagen fest, an<br />
denen Einzelhandel zukünftig zugelassen bzw. ausgeschlossen werden soll.<br />
Neuansiedlungen zentrenrelevanter Sortimente sollten auf die zentralen Versorgungsbereiche<br />
gelenkt werden. Das Milupa-Areal stellt dabei die wesentliche<br />
Entwicklungsfläche für den Einzelhandel in der Stadt Friedrichsdorf dar.<br />
• Zum Schutz von zentralen Versorgungsbereichen vor Auswirkungen weiterer<br />
Einzelhandelsansiedlungen werden diese räumlich abgegrenzt. In Friedrichsdorf<br />
wurden zwei zentrale Versorgungsbereiche festgelegt: das Hauptzentrum mit<br />
dem Entwicklungsbereich Milupa-Areal sowie das Nahversorgungszentrum Köppern.<br />
• Mit der Grundlage des Standort- und Sortimentskonzeptes werden Empfehlungen<br />
zu den textlichen Festsetzungen für die bereits bestehenden Bebauungspläne<br />
sowie zu den Bereichen ohne derzeit rechtskräftige Bebauungspläne bezüglich<br />
des Einzelhandels abgegeben. Grundsätzlich wird der Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Sortimente bzw. der Ausschluss des gesamten Einzelhandels in Gewerbegebietslagen<br />
empfohlen; dabei genießen die heutigen Anbieter Bestandsschutz und<br />
es wird ihnen ein Erweiterungsspielraum zugesprochen. Im Teilbereich des Gewerbegebiets<br />
Industriestraße West (Bereich Eich-Baumarkt) soll zur Weiterentwicklung<br />
des Angebots im Friedrichsdorfer Einzelhandel die Ansiedlung von Anbietern<br />
> 400 m² VK mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zugelassen sein.<br />
Weitere Ansiedlungen sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen gesondert zu betrachten.<br />
Zur Sicherung der bestehenden Strukturen, zur gezielten Weiterentwicklung des Einzelhandels<br />
und zur Rechtssicherheit der Einzelhandelspolitik der Stadt Friedrichsdorf wird<br />
die Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes in der Stadtverordnetenversammlung<br />
empfohlen. Insbesondere sind hier das Sortiments- und Standortkonzept sowie die Abgrenzung<br />
der zentralen Versorgungsbereiche von Belang.<br />
4
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />
Als wesentlicher Bestandteil der Einzelhandelspolitik liefert das Konzept eindeutige und<br />
nachvollziehbare Beurteilungskriterien für Ansiedlungsvorhaben und gibt somit auch<br />
Investitionssicherheit für die ortsansässigen Händler. Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes<br />
ist eine Prüfung und Änderung der Bebauungspläne von Gewerbegebieten<br />
hinsichtlich der planungsrechtlichen Festsetzungen sowie eine Risikoabschätzung für<br />
die sog. 34er Gebiete (unbeplanter Innenbereich) erforderlich.<br />
5
Anlage 2 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />
Sortimentsliste für Friedrichsdorf nach zentrenrelevanten und<br />
nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />
zentrenrelevante Sortimente<br />
nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
- Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk<br />
1<br />
- Reformwaren<br />
- Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf,<br />
Zeitschriften, Bücher, Briefmarken<br />
- Spielwaren und Bastelartikel<br />
- Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel),<br />
Kosmetika, Pharmazie, Sanitätswaren<br />
- Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren,<br />
Wolle, Kurzwaren / Handarbeiten,<br />
Stoffe, sonstige Textilien<br />
- Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren,<br />
Modewaren inkl. Hüte, Accessoires und<br />
Schirme, Orthopädie<br />
- Sportartikel (inkl. Bekleidung), außer<br />
Sportgroßgeräte, wie z. B. Fahrräder<br />
- Schnittblumen<br />
- Heimtextilien, Gardinen und Zubehör,<br />
Bettwaren 2<br />
- Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe,<br />
Geschenkartikel, Antiquitäten<br />
- Uhren, Schmuck, Silberwaren<br />
- Fotogeräte, Videokameras, Fotowaren u.a.<br />
- Musikalienhandel 2 , Ton- und Bildträger<br />
- Optische und feinmechanische Erzeugnisse<br />
- Unterhaltungs- und Haushaltselektronik,<br />
Kleinelektrogeräte (weißes und braunes<br />
Sortiment 3 ) sowie Geräte der Telekommunikation<br />
1<br />
- Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial,<br />
Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge,<br />
Badeeinrichtungen und –ausstattung,<br />
Sanitär / Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos,<br />
Markisen<br />
- Möbel / Kücheneinrichtungen / Büromöbel<br />
- Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf<br />
- Tiere, Zooartikel, Tierpflegeartikel, Tiernahrung<br />
- Pflanzen und Zubehör, Pflege und Düngemittel<br />
- Teppiche / Bodenbeläge, Farben, lacke,<br />
Tapeten, Malereibedarf<br />
- Elektrogroßgeräte (z. B. Haushaltsgeräte),<br />
Herde, Öfen<br />
- Heimcomputer, Büromaschinen, Büroorganisationsmittel,<br />
Büro- und Kommunikationstechnik<br />
(vorwiegend Absatz an gewerbliche<br />
Verwender)<br />
- Holz, Bauelemente wie z. B. Fenster, Türen<br />
- Campingartikel<br />
- Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse<br />
- Kfz / Motorräder / Mopeds, Kfz-Zubehör /<br />
Rasenmäher, Motorrad-, Fahrrad- und Autozubehör<br />
- Sportgroßgeräte, Fahrräder u.ä.<br />
- Antennen / Satellitenanlagen<br />
Nahrungs- und Genussmittel sind grundsätzlich zentrenrelevante bzw. nahversorgungsrelevante<br />
Sortimente, auf Grund des Betriebstypencharakters eines modernen Discounters oder Vollsortimenters<br />
ist hier jedoch Abwägungsspielraum gegeben.<br />
2<br />
Abwägungsspielraum vorhanden, z. B. bei Randsortimenten oder großteiligen bzw. sperrigen Waren<br />
3<br />
weiße Ware, z. B. Haus- und Küchengeräte, braune Ware: z. B. Radio-, TV-, Videogeräte<br />
kursiv: zentrenrelevante Sortimente gemäß REHK für den Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main<br />
Quelle: GMA-Empfehlungen vor dem Hintergrund der Standortanalyse Friedrichsdorf
Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 1
Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 2
Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 3
Anlage 4 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Nov. 20<strong>08</strong><br />
Übersicht 1: Empfehlungen zu den Bebauungsplänen<br />
B-<br />
derzeitige<br />
Plan- B-Plan-Gebiet*<br />
Nutzung<br />
Nr.<br />
117 „Verbindungszone“ Teil des ehem. Milupa-Werkes<br />
derzeitige textliche Festsetzung im<br />
Bebauungsplan<br />
Rechtskraft 1979<br />
keine Aussagen bezüglich Einzelhandel,<br />
lediglich Hinweis und Empfehlung, an<br />
den Straßenfronten Einzelhandel im Erdgeschoss<br />
<strong>12</strong>2 „Areal Haller“ gewerbliche Nutzung Rechtskraft 1984<br />
keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />
Empfehlungen<br />
- B-Plan-Änderung und Zusammenlegung<br />
zu gesamter Entwicklungsfläche<br />
Milupa<br />
- Festlegung eines Sondergebietes<br />
für zentrenrelevanten<br />
Einzelhandel (als Teil des<br />
zentralen Versorgungsbereiches<br />
Hauptzentrum Friedrichsdorf)<br />
- Anpassung an BauNVO 1990<br />
- Ausschluss von Einzelhandel,<br />
aufgrund der geringen Grundstücksverfügbarkeit<br />
2<strong>08</strong>,<br />
204<br />
„Gewerbegebiet<br />
Otto-Hahn-Str.“<br />
(GE „Hahnereck“,<br />
GE „Gräbgesäcker“)<br />
Fortsetzung auf nächster Seite<br />
Überwiegend gewerbliche<br />
Nutzung, Getränkemarkt,<br />
Wohnnutzung<br />
Keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />
Rechtskraft 1974 /1975<br />
- Anpassung an BauNVO 1990<br />
- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />
(< 400 m²) zulässig<br />
- Festlegung der heutigen Sortimente<br />
(Bestandsschutz) mit einem<br />
Erweiterungsspielraum von<br />
ca. 10 %<br />
- Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Kernsortimente; zentrenrelevante<br />
Randsortimente max. 20 %<br />
der VK bzw. max. 50 m² VK.
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 2<br />
B-Plan-Gebiet*<br />
derzeitige<br />
Nutzung<br />
207 „Pfingstweide“ gewerbliche Nutzung<br />
(Fa. Rühl), Penny-<br />
Discountmarkt<br />
222 „Gewerbegebiet<br />
Köppern<br />
derzeit landwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
derzeitige textliche Festsetzung im<br />
Bebauungsplan<br />
Empfehlungen<br />
Rechtskraft 1973 - Anpassung an BauNVO 1990<br />
- Bestandsschutz des Penny-<br />
Marktes mit einem Erweiterungsspielraum<br />
von ca. 10 %<br />
- Ausschluss von Einzelhandel,<br />
aufgrund der Schattenlage des<br />
Gebietes und damit der ungünstigen<br />
verkehrlichen Anbindung<br />
sowie der Umgebungsnutzung<br />
(Wohnen)<br />
Rechtskräftig seit <strong>08</strong>.07.2006<br />
GE:<br />
Unterscheidung des Bereichs in GE und - nur kleinflächiger Einzelhandel<br />
GE1.<br />
(< 400 m²) zulässig<br />
Im gesamten Geltungsbereich: - Ausschluss zentrenrelevanter<br />
§ 8 Abs. 2. Ausschluss Einzelhandel,<br />
Kernsortimente<br />
ausnahmsweise Zulässigkeit nicht zentrenrelevanter<br />
- zentrenrelevante Randsorti-<br />
Sortimente (Aufzählung). mente max. 20 % der VK bzw.<br />
Ab 700 m² Nachweis nicht schädlicher max. 50 m² VK.<br />
Auswirkungen, zentrenrelevante Randsortimente<br />
max. 20% der VK bzw. max.<br />
100 m² VK.<br />
GE1:<br />
§ 8 Abs. 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />
zulässig, sonstige Nutzungen<br />
ausnahmsweise zulässig<br />
303 „Gewerbegebiet<br />
Burgholzhausen“<br />
Fortsetzung auf nächster Seite<br />
Überwiegend gewerbliche<br />
Nutzung, Wohnnutzung,<br />
Getränkemarkt<br />
Keine Aussagen bezüglich Einzelhandelsbetriebe<br />
Rechtskraft 1969<br />
- Anpassung an BauNVO 1990<br />
- Festlegung der heutigen Sortimente<br />
(Bestandsschutz) mit einem<br />
Erweiterungsspielraum von<br />
ca. 10 %<br />
- Ausschluss von Einzelhandel,<br />
aufgrund der abgesetzten Lage<br />
im Stadtgebiet und der ungünstigen<br />
verkehrlichen Anbindung
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 3<br />
B-<br />
Plan- B-Plan-Gebiet*<br />
Nr.<br />
402 A „Gewerbegebiet<br />
Industriestraße<br />
West“<br />
derzeitige<br />
Nutzung<br />
Aldi-Discountmarkt,<br />
Getränkemarkt, Zoologischer<br />
Bedarf, gewerbliche<br />
Nutzung<br />
derzeitige textliche Festsetzung im<br />
Bebauungsplan<br />
B-Plan Entwurf vom 30.09.2004:<br />
Unterscheidung des Bereichs in GE1,<br />
GE2 und SO.<br />
GE1:<br />
§ 8 Abs. 2; Ausschluss Einzelhandel mit<br />
Waren des täglichen Bedarfs. Erweiterung<br />
des Baumarktes im Rahmen der<br />
Bestandserhaltung zulässig. Nutzungsänderungen<br />
möglich, wenn Auswirkungen<br />
ähnlich wie von Baumarkt.<br />
Empfehlungen<br />
GE:<br />
- keine Unterscheidung von<br />
GE1 und GE2<br />
- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />
(< 400 m²) zulässig<br />
- Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Kernsortimente; zentrenrelevante<br />
Randsortimente max. 20<br />
% der VK bzw. max. 50 m² VK.<br />
Fortsetzung auf nächster Seite<br />
GE2:<br />
§ 8 Abs. 2; Ausschluss Einzelhandel mit<br />
Waren des täglichen Bedarfs. Wohnen<br />
wird ausgeschlossen.<br />
SO:<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit Waren des täglichen Bedarf bis 1.000<br />
m² VK.<br />
SO1 (ALDI):<br />
- Bestandsschutz des Aldi-<br />
Marktes mit einem Erweiterungsspielraum<br />
von ca. 10 %.<br />
SO2 (Eich):<br />
- großflächiger Einzelhandel mit<br />
Festlegung auf die Sortimentsbereiche<br />
Bau- und Gartenmarkt.<br />
- Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Kernsortimente; zentrenrelevante<br />
Randsortimente max. 10<br />
% der VK bzw. max. 800 m²<br />
VK
Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 4<br />
B-<br />
Plan- B-Plan-Gebiet*<br />
Nr.<br />
411 „Gewerbegebiet<br />
Seulberg ll“<br />
501 „Gewerbegebiet<br />
Mitte“<br />
derzeitige<br />
Nutzung<br />
Überwiegend gewerbliche<br />
Nutzung, Wohnnutzung<br />
toom-Baumarkt, türkische<br />
Lebensmittel,<br />
Wohnaccessoires,<br />
Autohäuser, Restaurant,<br />
gewerbliche Nutzung<br />
derzeitige textliche Festsetzung im<br />
Bebauungsplan<br />
Rechtskraft 1990<br />
GE:<br />
§ 8 Abs. 2. Ausschluss von Lebensmittelmärkten<br />
und sonstiger Einzelhandelsbetriebe<br />
Keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />
Unterscheidung des Bereichs in GE und<br />
MI.<br />
Rechtskraft 1977<br />
* Siehe auch Aufstellung der Stadt Friedrichsdorf im Anhang dieses Gutachtens.<br />
** Der Eich-Baumarkt ist zwar aktuell nicht in Betrieb, für den Markt liegt jedoch eine Baugenehmigung für 4.500 m² VK vor.<br />
Quelle: GMA-Aufstellung 2007 / 20<strong>08</strong><br />
Empfehlungen<br />
- Gleichbehandlung wie „Industriestraße<br />
West“ aufgrund des<br />
ähnlichen Gebietscharakters<br />
und der direkten räumlichen<br />
Verbindung<br />
- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />
(< 400 m²) zulässig<br />
- Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Kernsortimente; zentrenrelevante<br />
Randsortimente max.<br />
20 % der VK bzw. max. 50 m²<br />
VK<br />
- Anpassung an BauNVO 1990<br />
- keine Unterscheidung von MI<br />
und GE<br />
- Festlegung der heutigen Sortimente<br />
(Bestandsschutz) mit<br />
einem Erweiterungsspielraum<br />
von ca. 10 %<br />
- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />
(< 400 m²) zulässig<br />
- Ausschluss zentrenrelevanter<br />
Kernsortimente; zentrenrelevante<br />
Randsortimente max. 20<br />
% der VK bzw. max. 50 m²<br />
VK.
Stadt Friedrichsdorf <strong>08</strong>.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 900/01 mü-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 20.10.20<strong>08</strong> 7.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Stadtverordnetenversammlung 06.11.20<strong>08</strong> 3.<br />
Einstimmig<br />
1. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 1<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />
2. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 8.<br />
geänderter Beschluss<br />
dafür: 8 dagegen: 1 Enthaltungen: 2<br />
2. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009<br />
Beratung und Beschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
3. Ergänzung<br />
Den vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />
und des Haushaltsplanes 2009, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt sind,<br />
wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung 2009 mit Haushaltsplan 2009 incl. aller Anlagen wird in<br />
der geänderten Fassung beschlossen.
Drucksachennummer: 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Der vom Magistrat am 06.11.20<strong>08</strong> vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
2009 wurde in den Ortsbeiräten, Ausländerbeirat und dem Haupt- und Finanzausschuss<br />
mittlerweile beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> die<br />
anliegenden Änderungen beschlossen. Die im Verwaltungshaushalt insgesamt beschlossenen<br />
Veränderungen führen zu Mehrausgaben von <strong>12</strong>8.500,00 €. Im Saldo ergibt sich somit ein Fehlbedarf<br />
von <strong>12</strong>8.500,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist einvernehmlich der Meinung, dass<br />
diese Mehrausgabe durch eine Entnahme aus der ordentlichen Rücklage ausgeglichen wird.<br />
Das Volumen des Ergebnishaushaltes beläuft sich in Erträgen und Aufwendungen auf<br />
46.113.425,00 €<br />
Die im Finanzhaushalt insgesamt beschlossenen Veränderungen führen zu Mehrausgaben in Höhe<br />
von <strong>12</strong>6.400,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist einvernehmlich der Meinung, dass die<br />
Kreditaufnahme unverändert bei 5.892.000,00 € belassen wird.<br />
Das Volumen der Investitionstätigkeit beläuft sich auf<br />
11.775.200,00 €<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite wird wie im Entwurf der Haushaltssatzung auf 5.892.000,00 € festgesetzt.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird ebenfalls wie im Entwurf der<br />
Haushaltssatzung auf 14.050.000,00 € festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung<br />
sind unverändert gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Somit ergibt sich die anliegende<br />
Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2009.<br />
Finanzplan, Investitionsprogramm, Stellenplan und die sonstigen Anlagen zum Haushaltsplan, die<br />
durch die beschlossenen Änderungen berührt werden, werden entsprechend berichtigt.<br />
Anlagen<br />
Haushaltssatzung 2009<br />
Änderungen Haushaltsplan 2009<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 1 von 6 -
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 2 von 6 -
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 3 von 6 -
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 4 von 6 -
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 5 von 6 -
Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 6 von 6 -
Stadt Friedrichsdorf 16.10.20<strong>08</strong><br />
Stadtwerke<br />
Aktenzeichen: zt-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Betriebskommission 22.10.20<strong>08</strong> 1.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Magistrat 03.11.20<strong>08</strong> 10.<br />
Zustimmung<br />
1. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 06.11.20<strong>08</strong> 4.<br />
einstimmiger Beschluss<br />
2. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />
dafür: 6 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />
dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />
3. Ergänzung<br />
Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 8.<br />
4. Ergänzung<br />
Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />
Beratung und Beschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Jahr 2009 wird in der vorgelegten Form<br />
beschlossen.
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 2 von 7<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Wirtschaftsplan 2009 wird festgesetzt:<br />
I. Im Erfolgsplan<br />
Ertrag Aufwand + / -<br />
EUR EUR EUR<br />
Insgesamt auf 5.287.657 5.954.730 -667.073<br />
Davon für<br />
für die Wasserversorgung 3.049.850 3.023.790 26.060<br />
für den Verkehrsbetrieb 322.900 1.030.140 -707.240<br />
für den Bau- und Betriebshof 2.092.247 2.078.140 14.107<br />
§ 1<br />
II.<br />
Im Vermögensplan<br />
Einnahmen Ausgaben + / -<br />
EUR EUR EUR<br />
Insgesamt auf 3.7<strong>08</strong>.500 3.7<strong>08</strong>.500 0<br />
Davon für<br />
die Wasserversorgung 1.061.500 1.061.500 0<br />
den Verkehrsbetrieb 6.000 6.000 0<br />
den Bau- und Betriebshof 2.641.000 2.641.000 0<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von<br />
Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgelegt auf 639.600 EUR.<br />
§ 2<br />
Davon für die Wasserversorgung EUR 427.900<br />
den Verkehrsbetrieb EUR 0<br />
den Bau- und Betriebshof EUR 211.700<br />
Der Magistrat wird gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme<br />
und die Kreditbedingungen zu entscheiden<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Die Stellenübersicht wird in der vorgelegten Form genehmigt.<br />
...
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 7<br />
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2009:<br />
Der Wirtschaftsplan für 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf setzt sich aus drei Einzelergebnissen<br />
zusammen – Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Bau- und Betriebshof – und weist in seiner<br />
Gesamtheit ein Ergebnis in Höhe von –667.073 Euro aus. In der Übersicht ergibt sich damit folgende<br />
Darstellung:<br />
Teil A Wasserversorgung + 26.060 Euro<br />
Teil B Verkehrsbetrieb - 707.240 Euro<br />
Teil C Bau- und Betriebshof + 14.107 Euro<br />
Gesamtergebnis - 667.073 Euro<br />
Nachfolgend eine zusammenstellende Erläuterung zu den einzelnen Betriebszweigen.<br />
Teil A – Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung weist als Ergebnis einen prognostizierten Jahresgewinn in Höhe von<br />
26.060 Euro aus.<br />
Die Vorjahre haben gezeigt, dass bei den Bürgern im Zuge steigender Steuern und Abgaben über<br />
weitere Sparpotentiale nachgedacht wird. So ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Rückgang<br />
bei der Trinkwasser-Verbrauchsmenge zu verzeichnen, mit nicht unerheblichen Folgen hinsichtlich<br />
des Ergebnisses im Wirtschaftsplan.<br />
Eine weitere Auswirkung ergibt sich in der Zahlung der Konzessionsabgabe an die Stadt, bei deren<br />
Berechnung die Abgabemenge zugrunde gelegt wird. So wurde der Planansatz in Abstimmung mit<br />
dem städtischen Haushalt nochmals nach unten korrigiert.<br />
Die innere Leistungsverrechnung dient der Ermittlung der Einzelergebnisse und damit der Dokumentation<br />
der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebszweige.<br />
Der Material- und Unterhaltungsaufwand dokumentiert im Wesentlichen nur eine Fortschreibung<br />
der Vorjahre unter Berücksichtigung der gestiegenen Marktpreise. So umfasst die Planung bei den<br />
Wasserbezugskosten zwar eine reduzierte Bezugsmenge von Fremdwasser, aufgrund des angehobenen<br />
Bezugspreises ergibt sich jedoch keine Kostenminimierung im Gesamtaufwand.<br />
Den Personalkosten liegt der genehmigte Stellenplan zugrunde. Da die Freistellungsphase eines<br />
Mitarbeiters aus genommener Altersteilzeit zum 30.06.2009 ausläuft, entfällt rein rechnerisch die<br />
Doppelbesetzung der Stelle. Um auch weiterhin die Möglichkeit nutzen zu können, Krankheits- und<br />
Urlaubstage zu überbrücken, wurde der Ansatz für Zeitarbeitskräfte fortgeschrieben.<br />
Die Planansätze des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes wurden im Wesentlichen nur fortgeschrieben<br />
und weisen daher keine Besonderheiten auf.<br />
Unter Berücksichtigung eines bis jetzt noch stabil gehaltenen Wasserpreises schließt der Erfolgsplan<br />
mit Einnahmen in Höhe von 3.049.850 Euro gegenüber Ausgaben von 3.023.790 Euro ab, so<br />
dass sich ein Gewinn in Höhe von 26.060 Euro ergibt, was einer Gewinn-Marge von nur noch<br />
0,85 % entspricht.<br />
...
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 4 von 7<br />
Der Vermögensplan sieht Investitionen in Höhe von 810.000 Euro und Tilgungsleistungen von<br />
249.000 Euro vor. Im Deckungsplan ergibt sich folgende Übersicht:<br />
Einnahmen: Abschreibungen 525.500 Euro<br />
Empf. Ertragszuschüsse<br />
106.900 Euro<br />
Darlehensrückzahlungen<br />
1.200 Euro<br />
Geplante Darl. Aufnahme<br />
427.900 Euro<br />
1.061.500 Euro<br />
Ausgaben: Investitionsbedarf 810.000 Euro<br />
Kredittilgungen<br />
249.000 Euro<br />
Personaldarlehen<br />
2.500 Euro<br />
1.061.500 Euro<br />
Eine positive Auswirkung auf die Deckungsmittel ergibt sich durch die Erschließung der geplanten<br />
Neubaugebiete von Köppern-Nordost, den Erlenkunzen und am Zollstock. Resultierend aus der<br />
hohen Zuführung konnten die empfangenen Ertragszuschüsse noch positiv zur Deckung der Investitionen<br />
herangezogen werden, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 427.900 Euro eingeplant<br />
werden muss. Inwieweit hier auch eine Realisierung erfolgt, bleibt abzuwarten.<br />
Die Investitionen resultieren sowohl aus fortlaufenden als auch aus bedarfsabhängigen Maßnahmen,<br />
die, soweit erforderlich, auch zur Kostenminimierung in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt<br />
durchgeführt werden.<br />
So wird der Austausch der Graugussleitungen im Ortsbezirk Köppern weiter vorangetrieben und<br />
sollte in 2009 fast abgeschlossen sein.<br />
Resultierend aus der Verlagerung der Stadtwerke / Bauhof ist eine Erweiterung der Brauchwasserleitung<br />
vorgesehen, die sowohl das neue Bauvorhaben als auch die geplante Philipp-Reis-Schule<br />
und den Sportpark anbindet.<br />
Ebenso ist angedacht, für das Gewerbegebiet Köppern-Nordost einen verbesserten Brandschutz<br />
über die Pumpstation Burgholzhausen zu gewährleisten.<br />
Fortgeführt werden auch die Investitionen zur Modernisierung der Anlagen unter Berücksichtigung<br />
des neuesten technischen Standards und der erforderlichen Sicherheitsvorschriften. So soll eine<br />
grundlegende Sanierung des Behälters Bornberg erfolgen, dessen Erbauungsdatum bereits aus<br />
dem Jahre 19<strong>12</strong> datiert.<br />
Teil B – Verkehrsbetrieb<br />
Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sieht einen Verlust in Höhe von –707.240 Euro<br />
vor.<br />
Eine leichte Reduzierung der Umsatzerlöse aus dem Fahrkartenverkauf ergibt sich aus der Schließung<br />
der Vorverkaufsstellen in Seulberg und Burgholzhausen.<br />
Da zwischenzeitlich sämtliche Stadtteile nur von einem Busbetreiber angefahren werden, wurden<br />
die Kosten im Unterhaltungsaufwand für alle Buslinien in einer Summe dokumentiert und der Ansatz<br />
entsprechend angehoben.<br />
...
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 5 von 7<br />
Hinzugekommen ist der Aufwand für die geplante Nachtbusverbindung in Höhe von 20.000 Euro.<br />
Bei der neu geschaffenen Position „Ausgleichszahlungen vom VHT“ handelt es sich um eine vertragliche<br />
Zuwendung des VHT zur Finanzierung des Erhalts und der Weiterentwicklung des lokalen<br />
öffentlichen Personennahverkehrs und dient als Ersatz zur ehemaligen Infrastrukturkostenhilfe.<br />
Fortgeschrieben wurde die an den Verkehrsverband Hochtaunus zu leistende und im Betriebsaufwand<br />
dokumentierte Verbandsumlage von 4,60 Euro pro Einwohner. Diese stellt auch weiterhin<br />
einen erheblichen Kostenfaktor dar und beträgt gemessen an den Gesamtausgaben 11,16 %.<br />
Eine Verschlechterung des Ergebnisses resultiert zudem aus den weiter steigenden Zinszahlungen<br />
für das defizitär geführte Verrechnungskonto bei der Stadtkasse. Hier wurde bei Eingliederung<br />
des Verkehrsbetriebes in die Stadtwerke von Seiten der Stadt ein zu niedriger Zuschuss zum Ausgleich<br />
des Verlustes überwiesen, so dass sich der negative Saldo ständig weiter erhöht.<br />
Auch zukünftig wird keine vollständige Verlustübernahme aus dem städtischen Haushalt erfolgen,<br />
daher muss auch in den nächsten Jahren mit steigenden Zinszahlungen gerechnet werden. Dies<br />
wird zu einer weiteren Verschlechterung des Ergebnisses führen.<br />
Insgesamt stehen den Einnahmen von 322.900 Euro Ausgaben in Höhe von 1.030.140 Euro gegenüber,<br />
so dass die Dokumentation einen Verlust von –707.240 Euro ausweist. Zur Reduzierung<br />
dieses Verlustes erhalten die Stadtwerke aus dem städtischen Haushalt einen jährlichen Zuschuss<br />
von 600.000 Euro, der im Finanzplan B ausgewiesen ist und in die Eigenkapitalrücklage eingebracht<br />
wird. Zu Lasten der Stadtwerke geht der verbleibende Nettoverlust in Höhe von 107.240<br />
Euro.<br />
Hinsichtlich der Verbesserung des Angebotes sind im Rahmen der Investitionen die Aufstellung<br />
weiterer Wartehallen vorgesehen.<br />
Dem Investitionsvolumen von 6.000 Euro stehen Abschreibungen in Höhe von 8.800 Euro gegenüber.<br />
Neben den nicht benötigten Abschreibungen in Höhe von 2.800 Euro wird der städtische<br />
Transfer den Rücklagen zugeführt und vollständig für den Verlustausgleich verwendet.<br />
Teil C – Bau- und Betriebshof<br />
Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes sieht einen prognostizierten Jahresgewinn in Höhe von<br />
14.107 Euro vor. Insgesamt stehen im Erfolgsplan den Einnahmen in Höhe von 2.092.247 Euro<br />
Ausgaben in Höhe von 2.078.140 Euro gegenüber. Dies entspricht einer Gewinnspanne von 0,67<br />
%.<br />
Die Umsatzerlöse des Bau- und Betriebshofes resultieren zu 89,8 % aus den Aufträgen der Stadt<br />
und somit aus städtischen Mitteln. Damit wird schon verdeutlicht, dass allein mit dieser Auftragsvergabe<br />
bzw. den daraus zu erbringenden Dienstleistungen eine Beeinflussung des Ergebnisses<br />
erfolgt und sich im Gegenzug die Aufwendungen an diesen Haupteinnahmen orientieren.<br />
Die interne Leistungsverrechnung dient zur Ermittlung der einzelnen Betriebsergebnisse und zeigt<br />
damit die Rentabilität jeden einzelnen Betriebszweiges auf.<br />
Die Personalkosten basieren auf dem genehmigten Stellenplan, wobei lediglich die Ist-Stellen als<br />
Ansätze herangezogen wurden. Für kurzfristigen Personalbedarf erscheint es sinnvoller, sich personell<br />
am Markt zu orientieren und Urlaubs- und Krankheitstage über Zeitarbeitsfirmen abzudecken.<br />
Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurde lediglich fortgeschrieben, aber den steigenden<br />
marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Dies trifft insbesondere auf den Fuhrpark und die<br />
Verbrauchsabgaben zu.<br />
...
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 6 von 7<br />
Der Vermögensplan sieht Investitionen in Höhe von 2.610.000 Euro vor, die überwiegend aus der<br />
Verlagerung der Stadtwerke / Bauhof hin zu einem neuen Standort resultieren. Zur Durchführung<br />
dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 211.700 Euro vorgesehen.<br />
Der Deckungsplan sieht folgende Übersicht vor:<br />
Einnahmen: Abschreibungen 162.400 Euro<br />
Darlehensrückzahlungen<br />
1.100 Euro<br />
Erlöse aus dem Verkauf<br />
Areal Max-Planck-Straße<br />
2.265.800 Euro<br />
Geplante Darl. Aufnahme<br />
211.700 Euro<br />
2.641.000 Euro<br />
Ausgaben: Investitionsbedarf 2.610.000 Euro<br />
Kredittilgungen<br />
23.500 Euro<br />
Personaldarlehen<br />
7.500 Euro<br />
2.641.000 Euro<br />
Inwieweit diese Darlehensaufnahme realisiert werden muss, bleibt abzuwarten und kann frühestens<br />
im zweiten Halbjahr konkretisiert werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Der hiermit vorgelegte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit<br />
einem Gesamtergebnis in Höhe von –667.073 Euro ab.<br />
In der Wasserversorgung zeigt sich, dass die Abgabemenge von Trinkwasser kontinuierlich rückläufig<br />
ist bei zumindest gleichbleibenden Kosten für die Unterhaltung des Leitungsnetzes. Dies hat<br />
zur Folge, dass auch die an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe nicht mehr in der bisherigen<br />
Höhe gezahlt werden kann und reduziert werden muss.<br />
Auch wird man in den Folgejahren darüber nachdenken müssen, ob die Preisstabilität der Wassergebühren<br />
weiterhin gehalten werden kann (siehe hier Finanzplan C).<br />
Das verbesserte Busangebot des Verkehrsbetriebes hat auch Mehrkosten zur Folge, was sich in<br />
dem Ergebnis niederschlägt. Zur weiteren Ergebnisverschlechterung tragen die aus dem Verrechnungskonto<br />
bei der Stadtkasse resultierenden Zinsen bei. Hier wurde in den Vorjahren von Seiten<br />
der Stadt ein zu niedriger Zuschuss an die Stadtwerke transferiert, so dass das Kassenkonto zwischenzeitlich<br />
einen erheblichen defizitären Saldo ausweist. Dieser führt zu ständig steigenden<br />
Zinsbelastungen und trägt damit zu einer erheblichen Verschlechterung des Ergebnisses bei.<br />
Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes ist fast ausschließlich von den für die Stadt zu erbringenden<br />
Dienstleistungen abhängig. Da der Planansatz hinsichtlich der Umsatzerlöse in Abstimmung<br />
mit der Stadt erfolgte und die Ausgabenseite auf diese Umsatzerlöse abgestimmt wurde, hat<br />
jeder nicht erteilte Auftrag eine Verschlechterung des Ergebnisses zu Folge.<br />
Die Zusammenfassung des Investitionsvolumens sieht Maßnahmen in Höhe von 3.426.000 Euro<br />
vor, denen Abschreibungen in Höhe von 696.700 Euro gegenüberstehen. Aufgrund fehlender Eigenmittel<br />
sowohl in der Wasserversorgung als auch erstmals für den Bau- und Betriebshof wurde<br />
die Gesamtaufnahme von Fremdmitteln in Höhe von 639.600 Euro eingeplant. Bereinigt man die<br />
Darlehensaufnahme um die zu leistenden Tilgungsbeträge von 272.500 Euro, so ergibt sich eine<br />
netto Neuverschuldung in Höhe von 367.100 Euro.<br />
...
Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 7 von 7<br />
Über die Notwendigkeit einer Darlehensaufnahme wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte<br />
2009 entschieden werden können. So war es bereits möglich in dem laufenden Wirtschaftsjahr<br />
20<strong>08</strong> einen Kredit zurückzuzahlen und auch für das Jahr 2009 ist eine vollständige Tilgung eines<br />
Darlehens vorgesehen.<br />
Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen bitten wir dem Wirtschaftsplan zu entnehmen<br />
Anlage<br />
Wirtschaftsplan 2009 (wurde bereits verteilt)<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zur DS-Nr. 262/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 263/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 264/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -
Anlage zur DS-Nr. 298/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 298/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 299/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -
Anlage zur DS-Nr. 299/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -