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Stv V 08-12 - Pirate Leaks

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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />

An die<br />

Mitglieder<br />

der Stadtverordnetenversammlung<br />

und des Magistrates 10. Dezember 20<strong>08</strong><br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

---------------------------------------------------<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

sehr geehrte Herren,<br />

E I N L A D U N G<br />

hiermit lade ich Sie zur 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

am Donnerstag, 18. Dezember 20<strong>08</strong>, um 19:30 Uhr,<br />

in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Stadtteil Friedrichsdorf,<br />

Hugenottenstraße 55, I. Obergeschoss, Zimmer 101, ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />

2. Mitteilungen des Magistrates<br />

T e i l A:<br />

Vorlagen des Magistrates<br />

3. Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />

Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />

Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong><br />

4. Abschluss einer Vereinbarung über die Umsetzung des § 28<br />

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)<br />

Drucksachennummer: 287/20<strong>08</strong><br />

5. Forsteinrichtungswerk<br />

Drucksachennummer: 279/20<strong>08</strong><br />

6. Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Aktualisierung 20<strong>08</strong><br />

Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />

/2<br />

Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />

Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 3<strong>08</strong><br />

eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de


- 2 -<br />

T e i l B:<br />

7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009<br />

Beratung und Beschluss<br />

Drucksachennummer: 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung<br />

8. Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />

Beratung und Beschluss<br />

Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung<br />

Unerledigte Punkte aus der Stadtverordnetensitzung<br />

vom 06.11.20<strong>08</strong><br />

9. Entwicklung eines stilisierten Wappenzeichens für Jedermann - Antrag SPD -<br />

Drucksachennummer: 262/20<strong>08</strong><br />

10. Prüfung einer Übernahme des Stromnetzes - Antrag SPD -<br />

Drucksachennummer: 263/20<strong>08</strong><br />

11. Bebauungsplan "Dillinger Hang" - Antrag CDU -<br />

Drucksachennummer: 264/20<strong>08</strong><br />

Anträge der Fraktionen<br />

<strong>12</strong>. Einstieg in gebührenfreie Kinderbetreuung - Antrag SPD -<br />

Drucksachennummer: 298/20<strong>08</strong><br />

13. Barrierefreie Renovierung bzw. barrierefreier Umbau<br />

der Alten Schule Burgholzhausen - Antrag SPD -<br />

Drucksachennummer: 299/20<strong>08</strong><br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Karl Günther Petry<br />

Stadtverordnetenvorsteher<br />

Anmerkung:<br />

Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />

öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />

die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.


Stadt Friedrichsdorf 11.11.20<strong>08</strong><br />

Umwelt-/Verkehrs-/Ordnungsamt<br />

Aktenzeichen: 5 / so-zl<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

276/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> 8.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />

Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die beiliegende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt<br />

Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom<br />

28.04.1986 wird als Satzung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2009 in Kraft.<br />

Sachdarstellung:<br />

Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2007 hat das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises<br />

bemängelt, das bei den Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen eine Anpassung<br />

überfällig sei, da diese Gebühren noch aus dem Jahr 1986 stammen.<br />

Derzeit hat die Gebührenordnung folgendes Aussehen:


Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Art der Sondernutzung<br />

Mindestgebühr<br />

Euro<br />

1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen,<br />

Bauzäunen etc. je m²<br />

monatlich 0,50 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />

Verkaufsständen, Imbißstände, Kioske usw. je m²<br />

monatlich 5,00 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />

Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt<br />

werden je m²<br />

monatlich 2,50 Euro<br />

10,00<br />

mindestens<br />

Bei der Bemessung der Gebühren müssen sowohl die Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch<br />

als auch das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten berücksichtigt<br />

werden.<br />

Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Anpassung der Gebühren lediglich beim Aufstellen<br />

von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. in Frage kommen. Dies ist in<br />

der Mehrzahl der Fälle bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben der Fall. Hier werden Baumaterialien<br />

auf der öffentliche Fläche abgelagert oder es werden Bauzäune zum Schutz der Baustelle<br />

aufgestellt. Die erteilten Sondernutzungen haben sämtlich zum Inhalt, dass Beschädigungen<br />

an der öffentlichen Fläche vom Antragsteller wieder zu beseitigen sind. In Einzelfällen wird auch<br />

mal eine Sicherheitsleistung für evtl. Schäden gefordert. Dies geschieht in der Regel dann, wenn<br />

zu vermuten ist, dass durch den Baustellenverkehr Beschädigungen am Untergrund auftreten<br />

können. Mit den Gebühren sollen also keinesfalls Schäden ausgeglichen werden.<br />

Durch die Möglichkeit Baumaterialien auf öffentlichen Flächen für eine bestimmte Zeit lagern zu<br />

können, wird dem Bauherrn ermöglicht, sein Bauvorhaben vereinfacht und möglicherweise in<br />

kürzerer Zeit zu verwirklichen. Dafür muss die Allgemeinheit Einschränkungen bei der Benutzung<br />

von Bürgersteig und Straße hinnehmen. Dies soll durch die Gebühr ausgeglichen werden.<br />

Ein Vergleich mit anderen Kommunen (wie z. B. Bad Homburg, Oberursel und Neu-Anspach) hat<br />

ergeben, dass die Gebühren für derartige Nutzungen bei 2,00 € je m² und Monat liegen. Die derzeit<br />

von hier aus erhobene Gebühren von 0,50 € je m² und Monat liegt erheblich darunter. Von<br />

daher wird hier eine Anpassung auf 2,00 € pro m² und Monat vorgeschlagen.<br />

Beim Aufstellen von Verkaufswagen ist zu sagen, dass es derzeit außerhalb des Wochenmarktes<br />

3 Verkaufswagen in der Stadt gibt. Die Verkaufswagen beim Wochenmarkt fallen unter die<br />

Wochenmarktordnung.<br />

Ein Vergleich mit den anderen Kommunen zeigt, dass in Oberursel und Neu-Anspach ebenfalls<br />

eine Gebühr von 5,00 € je m² und Monat erhoben wird. In Bad Homburg werden allerdings 10,50 €<br />

je m² und Monat erhoben. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Preis 5,00 € durchaus angemessen<br />

und sollte auch so weiterhin beibehalten werden.<br />

Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken betragen die<br />

Gebühren in Oberursel und Neu-Anspach wie hier in Friedrichsdorf 2,50 € pro m² und Monat.<br />

In Bad Homburg sind es 5,50 € je m² und Monat. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass<br />

...


Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 3 von 3<br />

es ein Anliegen der Bevölkerung ist, in den Sommermonaten im Freien vor dem Café oder vor der<br />

Gaststätte sitzen zu können. Diese Möglichkeit wird ausnahmslos von der Bevölkerung begrüßt.<br />

Von daher scheint der derzeitige Preis ebenfalls angemessen, um das wirtschaftliche Interesse<br />

des Nutzungsberechtigten durch die Benachteiligung der Allgemeinheit auszugleichen.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 276/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung<br />

zur Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren<br />

für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28.04.1986<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

15.11.2007 (GVBI. I S. 757) sowie der §§ 16, 17, 18 und 37 des Hess. Straßengesetzes in<br />

der Fassung vom <strong>08</strong>.06.2003 (GVBI. I S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2007 (GVBI. I S. 851) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 20<strong>08</strong><br />

die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der<br />

Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />

Straßen vom 28.04.1986 als Satzung beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung<br />

zur Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren<br />

für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Art der Sondernutzung<br />

Benutzungsgebühr<br />

Mindestge<br />

bühr<br />

Euro<br />

1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten,<br />

Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc.<br />

je m² monatlich 2,00 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />

Verkaufsständen, Imbissstände, Kioske usw.<br />

je m² monatlich 5,00 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />

Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

aufgestellt werden<br />

je m² monatlich 2,50 Euro<br />

10,00<br />

mindestens


Anlage zur DS-Nr. 276/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -<br />

- 2 -<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt<br />

Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />

Friedrichsdorf, den .........................<br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Stadt Friedrichsdorf 19.11.20<strong>08</strong><br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

287/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> <strong>12</strong>.<br />

Zustimmung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

Abschluss einer Vereinbarung über die Umsetzung des § 28<br />

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die Vereinbarung zwischen den Städten Bad<br />

Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg und Oberursel über die Umsetzung des § 28 Hessisches<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gemäß Anlage 1 zu beschließen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Gemäß § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gleicht die Wohngemeinde<br />

der Standortgemeinde entstehende Kosten aus, wenn ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort<br />

außerhalb seiner Wohngemeinde besucht. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird,<br />

richtet sich die Höhe des Kostenausgleichs nach der Höhe der anteiligen Aufwendungen zu den<br />

Betriebskosten, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen.<br />

Um den Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand zu ersparen haben die kommunalen<br />

Spitzenverbände empfohlen, Vereinbarungen mit pauschalen Ausgleichszahlungen abzuschließen.<br />

Der Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde zwischen den Städten Bad Homburg, Friedrichsdorf,<br />

Königstein, Kronberg und Oberursel nach ausgiebiger Erörterung vorbereitet und wird aktuell<br />

in den städtischen Gremien beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.


Drucksachennummer: 287/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Damit Eltern nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen, z.B. wegen eines günstigeren Tarifes, in<br />

eine Nachbargemeinde wechseln, muss die jeweilige Wohnsitzgemeinde vorher die Zustimmung<br />

zu einer Platzvergabe in der Nachbargemeinde erteilen. Diese Zustimmung wird in der Regel nur<br />

erteilt, wenn die Eltern ihr gesetzlich zustehendes Wahlrecht entsprechend begründen und die<br />

Wohnsitzgemeinde keinen adäquaten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen kann.<br />

Nach einer ersten Überprüfung wurde festgestellt, dass im Kindergartenjahr 2007/20<strong>08</strong> 14 Kinder<br />

aus Friedrichsdorf mit einer unterschiedlichen Betreuungsdauer in Bad Homburg aufgenommen<br />

wurden. Dagegen sind aktuell 8 Kinder aus Bad Homburg in Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />

untergebracht. Bei Kalkulation eines Ausgleichs zugunsten der Stadt Bad Homburg in Höhe<br />

von 300,00 €/Kind/Monat würden demnach jährliche Kosten von ca. 18.000,00 € zu Lasten der<br />

Stadt Friedrichsdorf entstehen.<br />

Aus der Nachbarstadt Rosbach v. d. Höhe besuchen aktuell 7 Kinder Friedrichsdorfer Betreuungseinrichtungen<br />

sodass auch hier ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht wurde. Mit der<br />

Stadt Rosbach sollen ebenfalls Verhandlungen aufgenommen werden, um eine Betriebskostenpauschale<br />

im Rahmen des Kostenausgleichs zu vereinbaren.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 287/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 287/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -


Stadt Friedrichsdorf 13.11.20<strong>08</strong><br />

Liegenschaften/Forstwirtschaft<br />

Aktenzeichen: 4 / my-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

279/20<strong>08</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 17.11.20<strong>08</strong> 4.<br />

Kenntnisnahme<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 1.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Verkehr<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

Forsteinrichtungswerk<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die vorliegende Schlussverhandlung zum Forsteinrichtungswerk des Stadtwaldes Friedrichsdorf<br />

wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Sachdarstellung:<br />

In der Schlussbesprechung am 28.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf wurden nochmals<br />

Einzelheiten aus dem Forsteinrichtungswerk diskutiert. Dabei wurde folgende Übereinstimmung<br />

erzielt:<br />

- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Friedrichsdorfer Wald ein sehr gutes Grundverhältnis<br />

von 61 % Laubholz zu 39 % Nadelholz besteht.<br />

- Die Altbuchenbestände im Hardtwald sollen erhalten werden, da diese im stadtnah<br />

gelegenen Waldteil einen hohen Erholungswert aufweisen. Dieses gilt auch für die<br />

älteren Eichenbestände.<br />

- Die Überschreitung des Hiebsatzes um 8% im abgelaufenen Planungszeitraum ist<br />

unbedenklich und war wirtschaftlich zweckmäßig.<br />

- Grundsätzlich wird festgestellt, dass die gesamte Zielsetzung des Einrichtungswerkes<br />

mit dem Wunsch des Waldbesitzers im Wesentlichen übereinstimmt.<br />

- Übereinstimmung besteht auch, dass ökologische Schutzziele nicht durch die Waldbewirtschaftung<br />

beeinträchtigt werden sollen.


Drucksachennummer: 279/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

- Es ist weiter darauf zu achten, dass der Zuwachs des Waldbestandes höher ist als die<br />

durch Einschlag erfolgte Entnahme.<br />

Weiterhin ist zu bemerken, dass der Stadtwald noch immer durch Immissionen belastet wird. Nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand der Waldschadensforschung wird ein besorgniserregend hoher Anteil<br />

basischer Nährstoffe aus den Böden ausgewaschen. Es sollte deshalb hierfür eine erneute Kompensationskalkung<br />

im Verlauf des Planungszeitraumes zum Schutz der Böden vorgesehen werden.<br />

Die Schlussverhandlung ist in Kopie dieser Vorlage beigefügt.<br />

Es wird vorgeschlagen, die Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Stadtwald Friedrichsdorf<br />

zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Anlage<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 1 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 2 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 3 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 4 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 5 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 6 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 7 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 8 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 9 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 10 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 11 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite <strong>12</strong> von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 13 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 14 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 15 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 16 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 17 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 18 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 19 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 20 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 21 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 22 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 23 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 24 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 25 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 26 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 27 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 28 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 29 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 30 von 31


Anlage zu DS-Nr. 279/20<strong>08</strong> Seite 31 von 31


Stadt Friedrichsdorf 18.11.20<strong>08</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: weg-<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

<strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 20.06.2005 11.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ortsbeirat Köppern 28.06.2005 4.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 28.06.2005 4.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ausländerbeirat 28.06.2005 3.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Umwelt und Verkehr 28.06.2005 1.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Bau, Planung und 28.06.2005 1.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Stadtentwicklung<br />

Ortsbeirat Seulberg 29.06.2005 6.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 29.06.2005 3.<br />

Kenntnisnahme<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 30.06.2005 1.<br />

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

1. Ergänzung<br />

Ausschuss für Bau, Planung und 30.06.2005 1.<br />

dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

1. Ergänzung<br />

Stadtentwicklung<br />

Stadtverordnetenversammlung 14.07.2005 3.<br />

Einstimmig<br />

1. Ergänzung<br />

Magistrat 27.<strong>08</strong>.2007 20.<br />

Kenntnisnahme<br />

2. Ergänzung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 04.09.2007 1.<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Verkehr<br />

Magistrat 22.10.2007 6.<br />

Zustimmung<br />

3. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Köppern 30.10.2007 3.<br />

lt. Beschluss<br />

(Zustimmung nur bzgl. Köppern)<br />

3. Ergänzung<br />

Ausländerbeirat 30.10.2007 3.<br />

Ohne Abstimmung<br />

3. Ergänzung


Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 2 von 4<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 30.10.2007 3.<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 30.10.2007 5.<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 31.10.2007 3.<br />

Ortsbeirat Seulberg 31.10.2007 4.<br />

Haupt- und Finanzausschuss 01.11.2007 2.<br />

Magistrat 26.11.2007 10.6<br />

Ortsbeirat Köppern 04.<strong>12</strong>.2007 3.1<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 04.<strong>12</strong>.2007 2.3<br />

Ausländerbeirat 04.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 04.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 05.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />

Ortsbeirat Seulberg 05.<strong>12</strong>.2007 2.1<br />

Haupt- und Finanzausschuss 06.<strong>12</strong>.2007 7.1<br />

Magistrat 24.11.20<strong>08</strong> 14.<br />

Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 2.<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 3.<br />

Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

Kenntnisnahme<br />

(Bericht nächste Sitzung)<br />

3. Ergänzung<br />

lt. Beschluss<br />

(Änderungsantrag – Beschl. verschoben)<br />

3. Ergänzung<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Kenntnisnahme<br />

3. Ergänzung<br />

Zurückgestellt<br />

3. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Ohne Abstimmung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Mitteilung<br />

4. Ergänzung<br />

Zustimmung<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

Kenntnisnahme<br />

5. Ergänzung<br />

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

5. Ergänzung<br />

5. Ergänzung<br />

Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Aktualisierung 20<strong>08</strong><br />

...


Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 3 von 4<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Das Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf in seiner Fassung von September 20<strong>08</strong> (Zusammenfassung<br />

siehe Anlage 1) ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen und mit<br />

seinem Sortiments- und Standortkonzept in die Abwägung einzustellen.<br />

2. Der im Einzelhandelskonzept entwickelte Gliederungsvorschlag für zentrenrelevante und nicht<br />

zentrenrelevante Sortimente ist als Friedrichsdorfer Sortimentsliste (Anlage 2) allen Planungen<br />

und Baugenehmigungsvorgängen zugrunde zu legen.<br />

3. Als zentrale Versorgungsbereiche im Sinne der § 1 (6) Nr. 4, § 9 (2a) und § 34 (3) Baugesetzbuch<br />

werden die in Anlage 3 dargestellten Bereiche festgelegt.<br />

4. Entsprechend der im Einzelhandelskonzept aufgeführten Empfehlungen zu Bebauungsplänen<br />

(Anlage 4) sollen bei den dort genannten Bebauungsplänen die Festsetzungen bezüglich der<br />

Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen überprüft und in Änderungsverfahren angepasst<br />

werden.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Stadtverordnetenversammlung wurde am 14.07.2005 ein umfangreiches Entwicklungskonzept<br />

für den Einzelhandel der Stadt Friedrichsdorf vorgelegt. Aufgrund laufender Planungen und Verfahren,<br />

insbesondere der Frage eines neuen Standortes für das toom-SB-Warenhaus, der Entwicklung<br />

eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel an der A5 und der Entwicklung des<br />

Milupa-Geländes, wurde dieses jedoch noch nicht abschließend beschlossen:<br />

Zwischenzeitlich ergaben sich nicht nur Veränderungen in der Einzelhandelsausstattung der Stadt.<br />

Mit der Novellierung des BauGB in 2006 wurden Einzelhandelskonzepten und hier insbesondere<br />

den in den Einzelhandelskonzepten definierten und begründeten Versorgungsbereichen und Sortimentskonzepten<br />

eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. In mehreren Paragraphen werden<br />

den Städten und Gemeinden Instrumente an die Hand gegeben, eine gezielte Innenstadtentwicklung<br />

zu planen und sich gegen eine Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche durch<br />

eine Entwicklung von zentrenrelevanten Einzelhandelseinrichtungen an nicht integrierten Standorten<br />

zu wehren.<br />

Wie wichtig dieser Aspekt ist, musste die Stadt im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet Seulberg I“ schmerzlich erfahren. Für die Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes<br />

als „Gewerbegebiet Industriestraße West“ aber auch die Innenstadtentwicklung um das Milupa-Gelände<br />

und bestehende und zukünftige Gewerbegebiete ist nach heutigem Planungsrecht ein<br />

Einzelhandelskonzept mit Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen eine entscheidende<br />

Grundlage.<br />

Daher wurde die Beauftragung der weiteren Aktualisierung erweitert um den Aspekt der Definition<br />

und Begründung von zentralen Versorgungsbereichen aufgrund des veränderten Planungsrechts.<br />

Bereits im August 2007 wurde eine erste Überarbeitung vorgelegt. Diese enthielt ein zusätzliches<br />

Kapitel V, das eine Machbarkeitsanalyse für das Milupa-Areal beinhaltete. Diese Analyse sollte die<br />

planungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse für großflächigen Einzelhandel vorbereiten,<br />

um das Entwicklungskonzept Kernstadt Friedrichsdorf in einer Bauleitplanung weiterzuentwickeln.<br />

...


Drucksachennummer: <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung (IX) Seite 4 von 4<br />

Noch Ende 2007 zeichnete sich jedoch ab, dass ein Investor, die Fa. Gazit, gefunden wurde, der<br />

den im Entwicklungskonzept genannten Rahmen von <strong>12</strong>.000 m² Verkaufsfläche ausschöpfen will.<br />

Zwischenzeitlich konnte zwischen der Stadt und Gazit ein sehr konkretes Konzept für das geplante<br />

Einkaufszentrum mit Verkaufsflächen- und Sortimentsabgrenzungen abgegrenzt werden. Auf dieser<br />

Basis konnte auch die bauplanungsrechtlich erforderliche Auswirkungsanalyse aufgestellt werden,<br />

die nicht mehr nur mit Annahmen operiert, sondern mit verbindlichen Angaben. Dies macht<br />

ein entsprechendes Kapitel im Entwicklungskonzept für den Einzelhandel entbehrlich.<br />

Um die Kompatibilität des Einzelhandelskonzeptes und der Auswirkungsanalyse sicherzustellen,<br />

wurde eine nochmalige Aktualisierung insbesondere der Analyse in 20<strong>08</strong> vorgenommen.<br />

Für das Einzelhandelskonzept erübrigte sich aufgrund der geplanten Realisierung von <strong>12</strong>.000 m²<br />

Verkaufsfläche auf dem idealen innerstädtischen Standort Milupa-Gelände sowie die derzeitige<br />

Abstimmung einer Wiederbelebung des Altstandortes Eich-Baumarkt für ein modernes Baumarktvorhaben<br />

vorerst eine Diskussion bezüglich der Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen<br />

Einzelhandel im Gewerbepark an der Autobahn oder den Gewerbegebieten an der Industriestraße.<br />

Aufgrund der im Einzelhandelskonzept zusätzlich ausgewiesenen Entwicklungspotentiale<br />

in den Segmenten Küchen- und Spezialmöbel, Tapeten / Teppichen soll im Einzelfall geprüft werden,<br />

ob eine Integration in die Gewerbegebiete an der Industriestraße möglich ist. Sollte sich ein<br />

konkreter zusätzlicher Flächenbedarf abzeichnen, ist hierzu ein weitergehendes städtebauliches<br />

Konzept zu erarbeiten.<br />

Die Auswirkungsanalyse, insbesondere die hier festgestellten Umsatzverteilungen durch das Vorhaben<br />

in einzelnen Sortiments- und Einzugsbereichen, wird verbindlich im Rahmen der Beschlussfassung<br />

zur Bauleitplanung zu behandeln sein. Der derzeitige Arbeitsstand wird in der Sitzung vorgestellt.<br />

Anlagen<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage 1 zur Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />

Aktualisiertes Einzelhandelskonzept<br />

für die Stadt<br />

FRIEDRICHSDORF<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt Friedrichsdorf<br />

Projektbearbeitung:<br />

Projektleitung:<br />

Dipl.Geogr.<br />

Irina-Jasmin Wattenberg<br />

Dipl.Geogr. Birgitt Wachs<br />

Köln, November 20<strong>08</strong><br />

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH<br />

Ludwigsburg | Büros in Erfurt, Köln, München<br />

Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl<br />

51147 Köln, Frankfurter Str. 249b<br />

Telefon: 02203 - 96430 Telefax: 02203 - 964319<br />

eMail: office.koeln@gma.biz, http://www.gma.biz


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />

VI.<br />

Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse<br />

Die vorliegende Markt- und Standortuntersuchung stellt die wesentlichen Strukturdaten<br />

des Einzelhandels der Stadt Friedrichsdorf zusammen sowie die Entwicklung seit der<br />

letzten gesamtstädtischen GMA-Analyse 2005 dar. Des Weiteren werden Empfehlungen<br />

zur Entwicklung des Einzelhandelsstandortes getroffen. Die Ergebnisse der Untersuchung<br />

lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Die Stadt Friedrichsdorf nimmt die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums<br />

ein. Das abgegrenzte Marktgebiet des Friedrichsdorfer Einzelhandels entspricht<br />

dem der Untersuchung aus dem Jahr 2005 und setzt sich aus zwei Zonen zusammen:<br />

Die Zone I umfasst das Stadtgebiet von Friedrichsdorf, Zone II die<br />

Stadtteile Bad Homburg-Kirdorf sowie Rosbach-Rodheim. Im abgegrenzten<br />

Marktgebiet leben derzeit ca. 39.520 Personen, davon etwa 62 % in Friedrichsdorf.<br />

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Marktgebiet beträgt ca. 245 Mio. €,<br />

davon entfallen ca. 149 Mio. € (= ca. 61 %) auf die Stadt Friedrichsdorf.<br />

• Das Einzelhandelsangebot in Friedrichsdorf umfasst derzeit <strong>12</strong>8 Betriebe mit<br />

einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 22.775 m² sowie eine Brutto-Umsatzleistung<br />

i. H. von ca. 92,7 Mio. €. Hiervon entfallen auf Nahrungs- und Genussmittel 45<br />

Betriebe (ca. 35 % des Gesamtbestandes) mit ca. 11.790 m² Verkaufsfläche (=<br />

ca. 52 % der Gesamtverkaufsfläche). Auf Nichtlebensmittel entfallen 83 Betriebe<br />

mit ca. 10.985 m² Verkaufsfläche. Über ein Drittel der Betriebe mit einem Verkaufsflächenanteil<br />

von ca. 17 % sind in der Innenstadt von Friedrichsdorf ansässig.<br />

Der Verkaufsflächenschwerpunkt liegt innerhalb der Gewerbegebietslagen<br />

(ca. 10.510 m² VK bzw. ca. 46 % Verkaufsflächenanteil). Insgesamt sind die Einzelhandelsstrukturen<br />

in Bezug auf die vier Stadtteile relativ ausgewogen. In<br />

Seulberg und Friedrichsdorf sind die hohen Verkaufsflächenanteile auf die großflächigen<br />

Einzelhandelsbetriebe zurückzuführen.<br />

• Im Vergleich mit anderen Kommunen bzw. GMA-Kennziffern weist Friedrichsdorf<br />

hinsichtlich seiner Verkaufsflächenausstattung ein überwiegend unterdurchschnittliches<br />

Angebot auf. Insbesondere sind davon die Branchen Bekleidung /<br />

Schuhe / Sport, Elektrowaren, Hausrat / Einrichtung / Möbel sowie der sonstige<br />

Einzelhandel betroffen. Die Einzelhandelszentralität von Friedrichsdorf liegt aktuell<br />

bei ca. 62, so dass insgesamt ein Kaufkraftabfluss festzuhalten ist.<br />

2


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />

• Im Vergleich zu der Angebotssituation aus dem Jahr 2004 können nur geringe<br />

Abweichungen der Einzelhandelsdaten konstatiert werden. Auch wesentliche<br />

Veränderungen nach Lage- und Stadtteilkategorien sowie Größenklassen ist<br />

nicht festzustellen. Insgesamt ist die Anzahl der Betriebe im Zeitraum der Erhebung<br />

2004 bis 2007 / 20<strong>08</strong> leicht gesunken, ebenso ist auch die Umsatzleistung<br />

leicht zurückgegangen. Die Verkaufsfläche ist jedoch aufgrund der Ansiedlung<br />

von Betrieben mit größerer Verkaufsfläche bzw. durch Betriebserweiterungen<br />

leicht gestiegen. Insgesamt stehen im Vergleich 11 Einzelhandelsaufgaben 7<br />

Neueröffnungen gegenüber. Deutlich rückläufig zeigt sich vor allem der langfristige<br />

Bedarfsbereich in Friedrichsdorf. Bezogen auf die einzelnen Stadtteile ist die<br />

Entwicklung der Betriebe und der Verkaufsfläche insbesondere in der Kernstadt<br />

von Friedrichsdorf, speziell die Betriebsentwicklung am Houiller Platz, als negativ<br />

zu bezeichnen. Insgesamt ist auch die Zentralität der Stadt Friedrichsdorf im<br />

Vergleichszeitraum leicht rückläufig, was zum Einen auf die geringe Umsatzleistung,<br />

zum anderen auf die nominal gestiegene Kaufkraft im Vergleichszeitraum<br />

zurückzuführen ist.<br />

• An den städtebaulichen Entwicklungszielen einer belebten Innenstadt wird<br />

weiterhin festgehalten. Ein großer Bestandteil des Entwicklungskonzeptes Kernbereich<br />

Friedrichsdorf ist das derzeit nicht genutzte Milupa-Areal, auf dem zukünftig<br />

neben Wohnen und gewerblicher Nutzung auch großflächiger Einzelhandel<br />

etabliert werden soll. Die städtebauliche Zielsetzung der Sicherung und des<br />

Ausbaus einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur wird u. a. in einem Konzept<br />

der Stadtteilentwicklung für den Stadtteil Köppern aufgenommen. Die Verlagerung<br />

des toom-Verbrauchermarktes ist derzeit nicht in der Diskussion; für<br />

den Fall einer möglichen Verlagerung dieses in die Jahre gekommenen Marktes<br />

sollte aus Gutachtersicht ausschließlich das Milupa-Areal in Betracht gezogen<br />

werden. Die Entwicklungskonzepte der Stadt Friedrichsdorf sind abhängig von<br />

der Weiterentwicklung des Milupa-Areals, weshalb eine Entscheidung über die<br />

weitere Planung vorangetrieben werden sollte.<br />

• In der Standort- und Sortimentskonzeption werden wesentliche Ziele des Einzelhandelskonzeptes<br />

für die Stadt Friedrichsdorf formuliert. Relevante Kernpunkte<br />

sind dabei die Erstellung eines sortimentsbezogenen Leitbildes der Stadtentwicklungsplanung<br />

sowie die Überprüfung von räumlichen Prioritäten hinsichtlich<br />

der Weiterentwicklung von Einzelhandelsstandorten. Hierzu gehört auch die Abgrenzung<br />

von zentralen Versorgungsbereichen i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB. Das<br />

Sortimentskonzept gliedert den Einzelhandel in zentrenrelevante und nicht<br />

zentrenrelevante Sortimente. Als zentrenrelevant gelten die Sortimente, die hin-<br />

3


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />

sichtlich ihres Angebotscharakters, ihrer Attraktivität sowie der Betriebsstruktur<br />

aktuell den zentralen Lagen in Friedrichsdorf zugeordnet werden können (u. a.<br />

Lebensmittel, Drogeriewaren, Bücher / Schreib- und Spielwaren sowie Textilien /<br />

Schuhe / Sport und Elektrowaren).<br />

• Das Standortkonzept soll eine Funktionsteilung zwischen den zentralen Lagen<br />

und den Gewerbegebietslagen ermöglichen; es legt die Standortlagen fest, an<br />

denen Einzelhandel zukünftig zugelassen bzw. ausgeschlossen werden soll.<br />

Neuansiedlungen zentrenrelevanter Sortimente sollten auf die zentralen Versorgungsbereiche<br />

gelenkt werden. Das Milupa-Areal stellt dabei die wesentliche<br />

Entwicklungsfläche für den Einzelhandel in der Stadt Friedrichsdorf dar.<br />

• Zum Schutz von zentralen Versorgungsbereichen vor Auswirkungen weiterer<br />

Einzelhandelsansiedlungen werden diese räumlich abgegrenzt. In Friedrichsdorf<br />

wurden zwei zentrale Versorgungsbereiche festgelegt: das Hauptzentrum mit<br />

dem Entwicklungsbereich Milupa-Areal sowie das Nahversorgungszentrum Köppern.<br />

• Mit der Grundlage des Standort- und Sortimentskonzeptes werden Empfehlungen<br />

zu den textlichen Festsetzungen für die bereits bestehenden Bebauungspläne<br />

sowie zu den Bereichen ohne derzeit rechtskräftige Bebauungspläne bezüglich<br />

des Einzelhandels abgegeben. Grundsätzlich wird der Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Sortimente bzw. der Ausschluss des gesamten Einzelhandels in Gewerbegebietslagen<br />

empfohlen; dabei genießen die heutigen Anbieter Bestandsschutz und<br />

es wird ihnen ein Erweiterungsspielraum zugesprochen. Im Teilbereich des Gewerbegebiets<br />

Industriestraße West (Bereich Eich-Baumarkt) soll zur Weiterentwicklung<br />

des Angebots im Friedrichsdorfer Einzelhandel die Ansiedlung von Anbietern<br />

> 400 m² VK mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten zugelassen sein.<br />

Weitere Ansiedlungen sind im Rahmen von Einzelfallprüfungen gesondert zu betrachten.<br />

Zur Sicherung der bestehenden Strukturen, zur gezielten Weiterentwicklung des Einzelhandels<br />

und zur Rechtssicherheit der Einzelhandelspolitik der Stadt Friedrichsdorf wird<br />

die Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes in der Stadtverordnetenversammlung<br />

empfohlen. Insbesondere sind hier das Sortiments- und Standortkonzept sowie die Abgrenzung<br />

der zentralen Versorgungsbereiche von Belang.<br />

4


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf<br />

Als wesentlicher Bestandteil der Einzelhandelspolitik liefert das Konzept eindeutige und<br />

nachvollziehbare Beurteilungskriterien für Ansiedlungsvorhaben und gibt somit auch<br />

Investitionssicherheit für die ortsansässigen Händler. Zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes<br />

ist eine Prüfung und Änderung der Bebauungspläne von Gewerbegebieten<br />

hinsichtlich der planungsrechtlichen Festsetzungen sowie eine Risikoabschätzung für<br />

die sog. 34er Gebiete (unbeplanter Innenbereich) erforderlich.<br />

5


Anlage 2 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />

Sortimentsliste für Friedrichsdorf nach zentrenrelevanten und<br />

nicht zentrenrelevanten Sortimenten<br />

zentrenrelevante Sortimente<br />

nicht zentrenrelevante Sortimente<br />

- Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk<br />

1<br />

- Reformwaren<br />

- Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf,<br />

Zeitschriften, Bücher, Briefmarken<br />

- Spielwaren und Bastelartikel<br />

- Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel),<br />

Kosmetika, Pharmazie, Sanitätswaren<br />

- Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren,<br />

Wolle, Kurzwaren / Handarbeiten,<br />

Stoffe, sonstige Textilien<br />

- Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren,<br />

Modewaren inkl. Hüte, Accessoires und<br />

Schirme, Orthopädie<br />

- Sportartikel (inkl. Bekleidung), außer<br />

Sportgroßgeräte, wie z. B. Fahrräder<br />

- Schnittblumen<br />

- Heimtextilien, Gardinen und Zubehör,<br />

Bettwaren 2<br />

- Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe,<br />

Geschenkartikel, Antiquitäten<br />

- Uhren, Schmuck, Silberwaren<br />

- Fotogeräte, Videokameras, Fotowaren u.a.<br />

- Musikalienhandel 2 , Ton- und Bildträger<br />

- Optische und feinmechanische Erzeugnisse<br />

- Unterhaltungs- und Haushaltselektronik,<br />

Kleinelektrogeräte (weißes und braunes<br />

Sortiment 3 ) sowie Geräte der Telekommunikation<br />

1<br />

- Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial,<br />

Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge,<br />

Badeeinrichtungen und –ausstattung,<br />

Sanitär / Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos,<br />

Markisen<br />

- Möbel / Kücheneinrichtungen / Büromöbel<br />

- Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf<br />

- Tiere, Zooartikel, Tierpflegeartikel, Tiernahrung<br />

- Pflanzen und Zubehör, Pflege und Düngemittel<br />

- Teppiche / Bodenbeläge, Farben, lacke,<br />

Tapeten, Malereibedarf<br />

- Elektrogroßgeräte (z. B. Haushaltsgeräte),<br />

Herde, Öfen<br />

- Heimcomputer, Büromaschinen, Büroorganisationsmittel,<br />

Büro- und Kommunikationstechnik<br />

(vorwiegend Absatz an gewerbliche<br />

Verwender)<br />

- Holz, Bauelemente wie z. B. Fenster, Türen<br />

- Campingartikel<br />

- Brennstoffe / Mineralölerzeugnisse<br />

- Kfz / Motorräder / Mopeds, Kfz-Zubehör /<br />

Rasenmäher, Motorrad-, Fahrrad- und Autozubehör<br />

- Sportgroßgeräte, Fahrräder u.ä.<br />

- Antennen / Satellitenanlagen<br />

Nahrungs- und Genussmittel sind grundsätzlich zentrenrelevante bzw. nahversorgungsrelevante<br />

Sortimente, auf Grund des Betriebstypencharakters eines modernen Discounters oder Vollsortimenters<br />

ist hier jedoch Abwägungsspielraum gegeben.<br />

2<br />

Abwägungsspielraum vorhanden, z. B. bei Randsortimenten oder großteiligen bzw. sperrigen Waren<br />

3<br />

weiße Ware, z. B. Haus- und Küchengeräte, braune Ware: z. B. Radio-, TV-, Videogeräte<br />

kursiv: zentrenrelevante Sortimente gemäß REHK für den Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main<br />

Quelle: GMA-Empfehlungen vor dem Hintergrund der Standortanalyse Friedrichsdorf


Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 1


Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 2


Anlage 3 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung 3


Anlage 4 zu Drucksachen Nr. <strong>12</strong>5/2005 5. Ergänzung<br />

Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf, Nov. 20<strong>08</strong><br />

Übersicht 1: Empfehlungen zu den Bebauungsplänen<br />

B-<br />

derzeitige<br />

Plan- B-Plan-Gebiet*<br />

Nutzung<br />

Nr.<br />

117 „Verbindungszone“ Teil des ehem. Milupa-Werkes<br />

derzeitige textliche Festsetzung im<br />

Bebauungsplan<br />

Rechtskraft 1979<br />

keine Aussagen bezüglich Einzelhandel,<br />

lediglich Hinweis und Empfehlung, an<br />

den Straßenfronten Einzelhandel im Erdgeschoss<br />

<strong>12</strong>2 „Areal Haller“ gewerbliche Nutzung Rechtskraft 1984<br />

keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />

Empfehlungen<br />

- B-Plan-Änderung und Zusammenlegung<br />

zu gesamter Entwicklungsfläche<br />

Milupa<br />

- Festlegung eines Sondergebietes<br />

für zentrenrelevanten<br />

Einzelhandel (als Teil des<br />

zentralen Versorgungsbereiches<br />

Hauptzentrum Friedrichsdorf)<br />

- Anpassung an BauNVO 1990<br />

- Ausschluss von Einzelhandel,<br />

aufgrund der geringen Grundstücksverfügbarkeit<br />

2<strong>08</strong>,<br />

204<br />

„Gewerbegebiet<br />

Otto-Hahn-Str.“<br />

(GE „Hahnereck“,<br />

GE „Gräbgesäcker“)<br />

Fortsetzung auf nächster Seite<br />

Überwiegend gewerbliche<br />

Nutzung, Getränkemarkt,<br />

Wohnnutzung<br />

Keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />

Rechtskraft 1974 /1975<br />

- Anpassung an BauNVO 1990<br />

- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />

(< 400 m²) zulässig<br />

- Festlegung der heutigen Sortimente<br />

(Bestandsschutz) mit einem<br />

Erweiterungsspielraum von<br />

ca. 10 %<br />

- Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Kernsortimente; zentrenrelevante<br />

Randsortimente max. 20 %<br />

der VK bzw. max. 50 m² VK.


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 2<br />

B-Plan-Gebiet*<br />

derzeitige<br />

Nutzung<br />

207 „Pfingstweide“ gewerbliche Nutzung<br />

(Fa. Rühl), Penny-<br />

Discountmarkt<br />

222 „Gewerbegebiet<br />

Köppern<br />

derzeit landwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

derzeitige textliche Festsetzung im<br />

Bebauungsplan<br />

Empfehlungen<br />

Rechtskraft 1973 - Anpassung an BauNVO 1990<br />

- Bestandsschutz des Penny-<br />

Marktes mit einem Erweiterungsspielraum<br />

von ca. 10 %<br />

- Ausschluss von Einzelhandel,<br />

aufgrund der Schattenlage des<br />

Gebietes und damit der ungünstigen<br />

verkehrlichen Anbindung<br />

sowie der Umgebungsnutzung<br />

(Wohnen)<br />

Rechtskräftig seit <strong>08</strong>.07.2006<br />

GE:<br />

Unterscheidung des Bereichs in GE und - nur kleinflächiger Einzelhandel<br />

GE1.<br />

(< 400 m²) zulässig<br />

Im gesamten Geltungsbereich: - Ausschluss zentrenrelevanter<br />

§ 8 Abs. 2. Ausschluss Einzelhandel,<br />

Kernsortimente<br />

ausnahmsweise Zulässigkeit nicht zentrenrelevanter<br />

- zentrenrelevante Randsorti-<br />

Sortimente (Aufzählung). mente max. 20 % der VK bzw.<br />

Ab 700 m² Nachweis nicht schädlicher max. 50 m² VK.<br />

Auswirkungen, zentrenrelevante Randsortimente<br />

max. 20% der VK bzw. max.<br />

100 m² VK.<br />

GE1:<br />

§ 8 Abs. 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />

zulässig, sonstige Nutzungen<br />

ausnahmsweise zulässig<br />

303 „Gewerbegebiet<br />

Burgholzhausen“<br />

Fortsetzung auf nächster Seite<br />

Überwiegend gewerbliche<br />

Nutzung, Wohnnutzung,<br />

Getränkemarkt<br />

Keine Aussagen bezüglich Einzelhandelsbetriebe<br />

Rechtskraft 1969<br />

- Anpassung an BauNVO 1990<br />

- Festlegung der heutigen Sortimente<br />

(Bestandsschutz) mit einem<br />

Erweiterungsspielraum von<br />

ca. 10 %<br />

- Ausschluss von Einzelhandel,<br />

aufgrund der abgesetzten Lage<br />

im Stadtgebiet und der ungünstigen<br />

verkehrlichen Anbindung


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 3<br />

B-<br />

Plan- B-Plan-Gebiet*<br />

Nr.<br />

402 A „Gewerbegebiet<br />

Industriestraße<br />

West“<br />

derzeitige<br />

Nutzung<br />

Aldi-Discountmarkt,<br />

Getränkemarkt, Zoologischer<br />

Bedarf, gewerbliche<br />

Nutzung<br />

derzeitige textliche Festsetzung im<br />

Bebauungsplan<br />

B-Plan Entwurf vom 30.09.2004:<br />

Unterscheidung des Bereichs in GE1,<br />

GE2 und SO.<br />

GE1:<br />

§ 8 Abs. 2; Ausschluss Einzelhandel mit<br />

Waren des täglichen Bedarfs. Erweiterung<br />

des Baumarktes im Rahmen der<br />

Bestandserhaltung zulässig. Nutzungsänderungen<br />

möglich, wenn Auswirkungen<br />

ähnlich wie von Baumarkt.<br />

Empfehlungen<br />

GE:<br />

- keine Unterscheidung von<br />

GE1 und GE2<br />

- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />

(< 400 m²) zulässig<br />

- Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Kernsortimente; zentrenrelevante<br />

Randsortimente max. 20<br />

% der VK bzw. max. 50 m² VK.<br />

Fortsetzung auf nächster Seite<br />

GE2:<br />

§ 8 Abs. 2; Ausschluss Einzelhandel mit<br />

Waren des täglichen Bedarfs. Wohnen<br />

wird ausgeschlossen.<br />

SO:<br />

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit Waren des täglichen Bedarf bis 1.000<br />

m² VK.<br />

SO1 (ALDI):<br />

- Bestandsschutz des Aldi-<br />

Marktes mit einem Erweiterungsspielraum<br />

von ca. 10 %.<br />

SO2 (Eich):<br />

- großflächiger Einzelhandel mit<br />

Festlegung auf die Sortimentsbereiche<br />

Bau- und Gartenmarkt.<br />

- Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Kernsortimente; zentrenrelevante<br />

Randsortimente max. 10<br />

% der VK bzw. max. 800 m²<br />

VK


Aktualisiertes Einzelhandelskonzept Friedrichsdorf 4<br />

B-<br />

Plan- B-Plan-Gebiet*<br />

Nr.<br />

411 „Gewerbegebiet<br />

Seulberg ll“<br />

501 „Gewerbegebiet<br />

Mitte“<br />

derzeitige<br />

Nutzung<br />

Überwiegend gewerbliche<br />

Nutzung, Wohnnutzung<br />

toom-Baumarkt, türkische<br />

Lebensmittel,<br />

Wohnaccessoires,<br />

Autohäuser, Restaurant,<br />

gewerbliche Nutzung<br />

derzeitige textliche Festsetzung im<br />

Bebauungsplan<br />

Rechtskraft 1990<br />

GE:<br />

§ 8 Abs. 2. Ausschluss von Lebensmittelmärkten<br />

und sonstiger Einzelhandelsbetriebe<br />

Keine Aussagen bezüglich Einzelhandel<br />

Unterscheidung des Bereichs in GE und<br />

MI.<br />

Rechtskraft 1977<br />

* Siehe auch Aufstellung der Stadt Friedrichsdorf im Anhang dieses Gutachtens.<br />

** Der Eich-Baumarkt ist zwar aktuell nicht in Betrieb, für den Markt liegt jedoch eine Baugenehmigung für 4.500 m² VK vor.<br />

Quelle: GMA-Aufstellung 2007 / 20<strong>08</strong><br />

Empfehlungen<br />

- Gleichbehandlung wie „Industriestraße<br />

West“ aufgrund des<br />

ähnlichen Gebietscharakters<br />

und der direkten räumlichen<br />

Verbindung<br />

- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />

(< 400 m²) zulässig<br />

- Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Kernsortimente; zentrenrelevante<br />

Randsortimente max.<br />

20 % der VK bzw. max. 50 m²<br />

VK<br />

- Anpassung an BauNVO 1990<br />

- keine Unterscheidung von MI<br />

und GE<br />

- Festlegung der heutigen Sortimente<br />

(Bestandsschutz) mit<br />

einem Erweiterungsspielraum<br />

von ca. 10 %<br />

- nur kleinflächiger Einzelhandel<br />

(< 400 m²) zulässig<br />

- Ausschluss zentrenrelevanter<br />

Kernsortimente; zentrenrelevante<br />

Randsortimente max. 20<br />

% der VK bzw. max. 50 m²<br />

VK.


Stadt Friedrichsdorf <strong>08</strong>.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong><br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 900/01 mü-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 20.10.20<strong>08</strong> 7.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Stadtverordnetenversammlung 06.11.20<strong>08</strong> 3.<br />

Einstimmig<br />

1. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />

2. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

2. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 6.<br />

dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 1<br />

2. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 3<br />

2. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 8.<br />

geänderter Beschluss<br />

dafür: 8 dagegen: 1 Enthaltungen: 2<br />

2. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009<br />

Beratung und Beschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

3. Ergänzung<br />

Den vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />

und des Haushaltsplanes 2009, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt sind,<br />

wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung 2009 mit Haushaltsplan 2009 incl. aller Anlagen wird in<br />

der geänderten Fassung beschlossen.


Drucksachennummer: 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Der vom Magistrat am 06.11.20<strong>08</strong> vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

2009 wurde in den Ortsbeiräten, Ausländerbeirat und dem Haupt- und Finanzausschuss<br />

mittlerweile beraten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> die<br />

anliegenden Änderungen beschlossen. Die im Verwaltungshaushalt insgesamt beschlossenen<br />

Veränderungen führen zu Mehrausgaben von <strong>12</strong>8.500,00 €. Im Saldo ergibt sich somit ein Fehlbedarf<br />

von <strong>12</strong>8.500,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist einvernehmlich der Meinung, dass<br />

diese Mehrausgabe durch eine Entnahme aus der ordentlichen Rücklage ausgeglichen wird.<br />

Das Volumen des Ergebnishaushaltes beläuft sich in Erträgen und Aufwendungen auf<br />

46.113.425,00 €<br />

Die im Finanzhaushalt insgesamt beschlossenen Veränderungen führen zu Mehrausgaben in Höhe<br />

von <strong>12</strong>6.400,00 €. Der Haupt- und Finanzausschuss ist einvernehmlich der Meinung, dass die<br />

Kreditaufnahme unverändert bei 5.892.000,00 € belassen wird.<br />

Das Volumen der Investitionstätigkeit beläuft sich auf<br />

11.775.200,00 €<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite wird wie im Entwurf der Haushaltssatzung auf 5.892.000,00 € festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird ebenfalls wie im Entwurf der<br />

Haushaltssatzung auf 14.050.000,00 € festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung<br />

sind unverändert gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Somit ergibt sich die anliegende<br />

Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2009.<br />

Finanzplan, Investitionsprogramm, Stellenplan und die sonstigen Anlagen zum Haushaltsplan, die<br />

durch die beschlossenen Änderungen berührt werden, werden entsprechend berichtigt.<br />

Anlagen<br />

Haushaltssatzung 2009<br />

Änderungen Haushaltsplan 2009<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 1 von 6 -


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 2 von 6 -


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 3 von 6 -


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 4 von 6 -


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 5 von 6 -


Anlage zur DS-Nr. 234/20<strong>08</strong> 3. Ergänzung - Seite 6 von 6 -


Stadt Friedrichsdorf 16.10.20<strong>08</strong><br />

Stadtwerke<br />

Aktenzeichen: zt-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Betriebskommission 22.10.20<strong>08</strong> 1.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Magistrat 03.11.20<strong>08</strong> 10.<br />

Zustimmung<br />

1. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 06.11.20<strong>08</strong> 4.<br />

einstimmiger Beschluss<br />

2. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Köppern 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

dafür: 5 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Burgholzhausen 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Ausländerbeirat 02.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 5.<br />

dafür: 6 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Ortsbeirat Seulberg 03.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 4.<br />

dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Haupt- und Finanzausschuss 04.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 7.<br />

dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltungen: 0<br />

3. Ergänzung<br />

Stadtverordnetenversammlung 18.<strong>12</strong>.20<strong>08</strong> 8.<br />

4. Ergänzung<br />

Wirtschaftsplan 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf<br />

Beratung und Beschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Jahr 2009 wird in der vorgelegten Form<br />

beschlossen.


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 2 von 7<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Wirtschaftsplan 2009 wird festgesetzt:<br />

I. Im Erfolgsplan<br />

Ertrag Aufwand + / -<br />

EUR EUR EUR<br />

Insgesamt auf 5.287.657 5.954.730 -667.073<br />

Davon für<br />

für die Wasserversorgung 3.049.850 3.023.790 26.060<br />

für den Verkehrsbetrieb 322.900 1.030.140 -707.240<br />

für den Bau- und Betriebshof 2.092.247 2.078.140 14.107<br />

§ 1<br />

II.<br />

Im Vermögensplan<br />

Einnahmen Ausgaben + / -<br />

EUR EUR EUR<br />

Insgesamt auf 3.7<strong>08</strong>.500 3.7<strong>08</strong>.500 0<br />

Davon für<br />

die Wasserversorgung 1.061.500 1.061.500 0<br />

den Verkehrsbetrieb 6.000 6.000 0<br />

den Bau- und Betriebshof 2.641.000 2.641.000 0<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2009 zur Finanzierung von<br />

Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgelegt auf 639.600 EUR.<br />

§ 2<br />

Davon für die Wasserversorgung EUR 427.900<br />

den Verkehrsbetrieb EUR 0<br />

den Bau- und Betriebshof EUR 211.700<br />

Der Magistrat wird gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme<br />

und die Kreditbedingungen zu entscheiden<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Die Stellenübersicht wird in der vorgelegten Form genehmigt.<br />

...


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 3 von 7<br />

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2009:<br />

Der Wirtschaftsplan für 2009 der Stadtwerke Friedrichsdorf setzt sich aus drei Einzelergebnissen<br />

zusammen – Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Bau- und Betriebshof – und weist in seiner<br />

Gesamtheit ein Ergebnis in Höhe von –667.073 Euro aus. In der Übersicht ergibt sich damit folgende<br />

Darstellung:<br />

Teil A Wasserversorgung + 26.060 Euro<br />

Teil B Verkehrsbetrieb - 707.240 Euro<br />

Teil C Bau- und Betriebshof + 14.107 Euro<br />

Gesamtergebnis - 667.073 Euro<br />

Nachfolgend eine zusammenstellende Erläuterung zu den einzelnen Betriebszweigen.<br />

Teil A – Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung weist als Ergebnis einen prognostizierten Jahresgewinn in Höhe von<br />

26.060 Euro aus.<br />

Die Vorjahre haben gezeigt, dass bei den Bürgern im Zuge steigender Steuern und Abgaben über<br />

weitere Sparpotentiale nachgedacht wird. So ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Rückgang<br />

bei der Trinkwasser-Verbrauchsmenge zu verzeichnen, mit nicht unerheblichen Folgen hinsichtlich<br />

des Ergebnisses im Wirtschaftsplan.<br />

Eine weitere Auswirkung ergibt sich in der Zahlung der Konzessionsabgabe an die Stadt, bei deren<br />

Berechnung die Abgabemenge zugrunde gelegt wird. So wurde der Planansatz in Abstimmung mit<br />

dem städtischen Haushalt nochmals nach unten korrigiert.<br />

Die innere Leistungsverrechnung dient der Ermittlung der Einzelergebnisse und damit der Dokumentation<br />

der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebszweige.<br />

Der Material- und Unterhaltungsaufwand dokumentiert im Wesentlichen nur eine Fortschreibung<br />

der Vorjahre unter Berücksichtigung der gestiegenen Marktpreise. So umfasst die Planung bei den<br />

Wasserbezugskosten zwar eine reduzierte Bezugsmenge von Fremdwasser, aufgrund des angehobenen<br />

Bezugspreises ergibt sich jedoch keine Kostenminimierung im Gesamtaufwand.<br />

Den Personalkosten liegt der genehmigte Stellenplan zugrunde. Da die Freistellungsphase eines<br />

Mitarbeiters aus genommener Altersteilzeit zum 30.06.2009 ausläuft, entfällt rein rechnerisch die<br />

Doppelbesetzung der Stelle. Um auch weiterhin die Möglichkeit nutzen zu können, Krankheits- und<br />

Urlaubstage zu überbrücken, wurde der Ansatz für Zeitarbeitskräfte fortgeschrieben.<br />

Die Planansätze des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes wurden im Wesentlichen nur fortgeschrieben<br />

und weisen daher keine Besonderheiten auf.<br />

Unter Berücksichtigung eines bis jetzt noch stabil gehaltenen Wasserpreises schließt der Erfolgsplan<br />

mit Einnahmen in Höhe von 3.049.850 Euro gegenüber Ausgaben von 3.023.790 Euro ab, so<br />

dass sich ein Gewinn in Höhe von 26.060 Euro ergibt, was einer Gewinn-Marge von nur noch<br />

0,85 % entspricht.<br />

...


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 4 von 7<br />

Der Vermögensplan sieht Investitionen in Höhe von 810.000 Euro und Tilgungsleistungen von<br />

249.000 Euro vor. Im Deckungsplan ergibt sich folgende Übersicht:<br />

Einnahmen: Abschreibungen 525.500 Euro<br />

Empf. Ertragszuschüsse<br />

106.900 Euro<br />

Darlehensrückzahlungen<br />

1.200 Euro<br />

Geplante Darl. Aufnahme<br />

427.900 Euro<br />

1.061.500 Euro<br />

Ausgaben: Investitionsbedarf 810.000 Euro<br />

Kredittilgungen<br />

249.000 Euro<br />

Personaldarlehen<br />

2.500 Euro<br />

1.061.500 Euro<br />

Eine positive Auswirkung auf die Deckungsmittel ergibt sich durch die Erschließung der geplanten<br />

Neubaugebiete von Köppern-Nordost, den Erlenkunzen und am Zollstock. Resultierend aus der<br />

hohen Zuführung konnten die empfangenen Ertragszuschüsse noch positiv zur Deckung der Investitionen<br />

herangezogen werden, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 427.900 Euro eingeplant<br />

werden muss. Inwieweit hier auch eine Realisierung erfolgt, bleibt abzuwarten.<br />

Die Investitionen resultieren sowohl aus fortlaufenden als auch aus bedarfsabhängigen Maßnahmen,<br />

die, soweit erforderlich, auch zur Kostenminimierung in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt<br />

durchgeführt werden.<br />

So wird der Austausch der Graugussleitungen im Ortsbezirk Köppern weiter vorangetrieben und<br />

sollte in 2009 fast abgeschlossen sein.<br />

Resultierend aus der Verlagerung der Stadtwerke / Bauhof ist eine Erweiterung der Brauchwasserleitung<br />

vorgesehen, die sowohl das neue Bauvorhaben als auch die geplante Philipp-Reis-Schule<br />

und den Sportpark anbindet.<br />

Ebenso ist angedacht, für das Gewerbegebiet Köppern-Nordost einen verbesserten Brandschutz<br />

über die Pumpstation Burgholzhausen zu gewährleisten.<br />

Fortgeführt werden auch die Investitionen zur Modernisierung der Anlagen unter Berücksichtigung<br />

des neuesten technischen Standards und der erforderlichen Sicherheitsvorschriften. So soll eine<br />

grundlegende Sanierung des Behälters Bornberg erfolgen, dessen Erbauungsdatum bereits aus<br />

dem Jahre 19<strong>12</strong> datiert.<br />

Teil B – Verkehrsbetrieb<br />

Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung sieht einen Verlust in Höhe von –707.240 Euro<br />

vor.<br />

Eine leichte Reduzierung der Umsatzerlöse aus dem Fahrkartenverkauf ergibt sich aus der Schließung<br />

der Vorverkaufsstellen in Seulberg und Burgholzhausen.<br />

Da zwischenzeitlich sämtliche Stadtteile nur von einem Busbetreiber angefahren werden, wurden<br />

die Kosten im Unterhaltungsaufwand für alle Buslinien in einer Summe dokumentiert und der Ansatz<br />

entsprechend angehoben.<br />

...


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 5 von 7<br />

Hinzugekommen ist der Aufwand für die geplante Nachtbusverbindung in Höhe von 20.000 Euro.<br />

Bei der neu geschaffenen Position „Ausgleichszahlungen vom VHT“ handelt es sich um eine vertragliche<br />

Zuwendung des VHT zur Finanzierung des Erhalts und der Weiterentwicklung des lokalen<br />

öffentlichen Personennahverkehrs und dient als Ersatz zur ehemaligen Infrastrukturkostenhilfe.<br />

Fortgeschrieben wurde die an den Verkehrsverband Hochtaunus zu leistende und im Betriebsaufwand<br />

dokumentierte Verbandsumlage von 4,60 Euro pro Einwohner. Diese stellt auch weiterhin<br />

einen erheblichen Kostenfaktor dar und beträgt gemessen an den Gesamtausgaben 11,16 %.<br />

Eine Verschlechterung des Ergebnisses resultiert zudem aus den weiter steigenden Zinszahlungen<br />

für das defizitär geführte Verrechnungskonto bei der Stadtkasse. Hier wurde bei Eingliederung<br />

des Verkehrsbetriebes in die Stadtwerke von Seiten der Stadt ein zu niedriger Zuschuss zum Ausgleich<br />

des Verlustes überwiesen, so dass sich der negative Saldo ständig weiter erhöht.<br />

Auch zukünftig wird keine vollständige Verlustübernahme aus dem städtischen Haushalt erfolgen,<br />

daher muss auch in den nächsten Jahren mit steigenden Zinszahlungen gerechnet werden. Dies<br />

wird zu einer weiteren Verschlechterung des Ergebnisses führen.<br />

Insgesamt stehen den Einnahmen von 322.900 Euro Ausgaben in Höhe von 1.030.140 Euro gegenüber,<br />

so dass die Dokumentation einen Verlust von –707.240 Euro ausweist. Zur Reduzierung<br />

dieses Verlustes erhalten die Stadtwerke aus dem städtischen Haushalt einen jährlichen Zuschuss<br />

von 600.000 Euro, der im Finanzplan B ausgewiesen ist und in die Eigenkapitalrücklage eingebracht<br />

wird. Zu Lasten der Stadtwerke geht der verbleibende Nettoverlust in Höhe von 107.240<br />

Euro.<br />

Hinsichtlich der Verbesserung des Angebotes sind im Rahmen der Investitionen die Aufstellung<br />

weiterer Wartehallen vorgesehen.<br />

Dem Investitionsvolumen von 6.000 Euro stehen Abschreibungen in Höhe von 8.800 Euro gegenüber.<br />

Neben den nicht benötigten Abschreibungen in Höhe von 2.800 Euro wird der städtische<br />

Transfer den Rücklagen zugeführt und vollständig für den Verlustausgleich verwendet.<br />

Teil C – Bau- und Betriebshof<br />

Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes sieht einen prognostizierten Jahresgewinn in Höhe von<br />

14.107 Euro vor. Insgesamt stehen im Erfolgsplan den Einnahmen in Höhe von 2.092.247 Euro<br />

Ausgaben in Höhe von 2.078.140 Euro gegenüber. Dies entspricht einer Gewinnspanne von 0,67<br />

%.<br />

Die Umsatzerlöse des Bau- und Betriebshofes resultieren zu 89,8 % aus den Aufträgen der Stadt<br />

und somit aus städtischen Mitteln. Damit wird schon verdeutlicht, dass allein mit dieser Auftragsvergabe<br />

bzw. den daraus zu erbringenden Dienstleistungen eine Beeinflussung des Ergebnisses<br />

erfolgt und sich im Gegenzug die Aufwendungen an diesen Haupteinnahmen orientieren.<br />

Die interne Leistungsverrechnung dient zur Ermittlung der einzelnen Betriebsergebnisse und zeigt<br />

damit die Rentabilität jeden einzelnen Betriebszweiges auf.<br />

Die Personalkosten basieren auf dem genehmigten Stellenplan, wobei lediglich die Ist-Stellen als<br />

Ansätze herangezogen wurden. Für kurzfristigen Personalbedarf erscheint es sinnvoller, sich personell<br />

am Markt zu orientieren und Urlaubs- und Krankheitstage über Zeitarbeitsfirmen abzudecken.<br />

Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurde lediglich fortgeschrieben, aber den steigenden<br />

marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Dies trifft insbesondere auf den Fuhrpark und die<br />

Verbrauchsabgaben zu.<br />

...


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 6 von 7<br />

Der Vermögensplan sieht Investitionen in Höhe von 2.610.000 Euro vor, die überwiegend aus der<br />

Verlagerung der Stadtwerke / Bauhof hin zu einem neuen Standort resultieren. Zur Durchführung<br />

dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 211.700 Euro vorgesehen.<br />

Der Deckungsplan sieht folgende Übersicht vor:<br />

Einnahmen: Abschreibungen 162.400 Euro<br />

Darlehensrückzahlungen<br />

1.100 Euro<br />

Erlöse aus dem Verkauf<br />

Areal Max-Planck-Straße<br />

2.265.800 Euro<br />

Geplante Darl. Aufnahme<br />

211.700 Euro<br />

2.641.000 Euro<br />

Ausgaben: Investitionsbedarf 2.610.000 Euro<br />

Kredittilgungen<br />

23.500 Euro<br />

Personaldarlehen<br />

7.500 Euro<br />

2.641.000 Euro<br />

Inwieweit diese Darlehensaufnahme realisiert werden muss, bleibt abzuwarten und kann frühestens<br />

im zweiten Halbjahr konkretisiert werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Der hiermit vorgelegte Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit<br />

einem Gesamtergebnis in Höhe von –667.073 Euro ab.<br />

In der Wasserversorgung zeigt sich, dass die Abgabemenge von Trinkwasser kontinuierlich rückläufig<br />

ist bei zumindest gleichbleibenden Kosten für die Unterhaltung des Leitungsnetzes. Dies hat<br />

zur Folge, dass auch die an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe nicht mehr in der bisherigen<br />

Höhe gezahlt werden kann und reduziert werden muss.<br />

Auch wird man in den Folgejahren darüber nachdenken müssen, ob die Preisstabilität der Wassergebühren<br />

weiterhin gehalten werden kann (siehe hier Finanzplan C).<br />

Das verbesserte Busangebot des Verkehrsbetriebes hat auch Mehrkosten zur Folge, was sich in<br />

dem Ergebnis niederschlägt. Zur weiteren Ergebnisverschlechterung tragen die aus dem Verrechnungskonto<br />

bei der Stadtkasse resultierenden Zinsen bei. Hier wurde in den Vorjahren von Seiten<br />

der Stadt ein zu niedriger Zuschuss an die Stadtwerke transferiert, so dass das Kassenkonto zwischenzeitlich<br />

einen erheblichen defizitären Saldo ausweist. Dieser führt zu ständig steigenden<br />

Zinsbelastungen und trägt damit zu einer erheblichen Verschlechterung des Ergebnisses bei.<br />

Das Ergebnis des Bau- und Betriebshofes ist fast ausschließlich von den für die Stadt zu erbringenden<br />

Dienstleistungen abhängig. Da der Planansatz hinsichtlich der Umsatzerlöse in Abstimmung<br />

mit der Stadt erfolgte und die Ausgabenseite auf diese Umsatzerlöse abgestimmt wurde, hat<br />

jeder nicht erteilte Auftrag eine Verschlechterung des Ergebnisses zu Folge.<br />

Die Zusammenfassung des Investitionsvolumens sieht Maßnahmen in Höhe von 3.426.000 Euro<br />

vor, denen Abschreibungen in Höhe von 696.700 Euro gegenüberstehen. Aufgrund fehlender Eigenmittel<br />

sowohl in der Wasserversorgung als auch erstmals für den Bau- und Betriebshof wurde<br />

die Gesamtaufnahme von Fremdmitteln in Höhe von 639.600 Euro eingeplant. Bereinigt man die<br />

Darlehensaufnahme um die zu leistenden Tilgungsbeträge von 272.500 Euro, so ergibt sich eine<br />

netto Neuverschuldung in Höhe von 367.100 Euro.<br />

...


Drucksachennummer: 249/20<strong>08</strong> 4. Ergänzung (IX) Seite 7 von 7<br />

Über die Notwendigkeit einer Darlehensaufnahme wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte<br />

2009 entschieden werden können. So war es bereits möglich in dem laufenden Wirtschaftsjahr<br />

20<strong>08</strong> einen Kredit zurückzuzahlen und auch für das Jahr 2009 ist eine vollständige Tilgung eines<br />

Darlehens vorgesehen.<br />

Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen bitten wir dem Wirtschaftsplan zu entnehmen<br />

Anlage<br />

Wirtschaftsplan 2009 (wurde bereits verteilt)<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage zur DS-Nr. 262/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 263/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 264/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 1 -


Anlage zur DS-Nr. 298/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 298/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 299/20<strong>08</strong> - Seite 1 von 2 -


Anlage zur DS-Nr. 299/20<strong>08</strong> - Seite 2 von 2 -

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