Stv V 08-12 - Pirate Leaks
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Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Art der Sondernutzung<br />
Mindestgebühr<br />
Euro<br />
1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen,<br />
Bauzäunen etc. je m²<br />
monatlich 0,50 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />
Verkaufsständen, Imbißstände, Kioske usw. je m²<br />
monatlich 5,00 Euro<br />
mindestens 10,00<br />
3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />
Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt<br />
werden je m²<br />
monatlich 2,50 Euro<br />
10,00<br />
mindestens<br />
Bei der Bemessung der Gebühren müssen sowohl die Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch<br />
als auch das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten berücksichtigt<br />
werden.<br />
Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Anpassung der Gebühren lediglich beim Aufstellen<br />
von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. in Frage kommen. Dies ist in<br />
der Mehrzahl der Fälle bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben der Fall. Hier werden Baumaterialien<br />
auf der öffentliche Fläche abgelagert oder es werden Bauzäune zum Schutz der Baustelle<br />
aufgestellt. Die erteilten Sondernutzungen haben sämtlich zum Inhalt, dass Beschädigungen<br />
an der öffentlichen Fläche vom Antragsteller wieder zu beseitigen sind. In Einzelfällen wird auch<br />
mal eine Sicherheitsleistung für evtl. Schäden gefordert. Dies geschieht in der Regel dann, wenn<br />
zu vermuten ist, dass durch den Baustellenverkehr Beschädigungen am Untergrund auftreten<br />
können. Mit den Gebühren sollen also keinesfalls Schäden ausgeglichen werden.<br />
Durch die Möglichkeit Baumaterialien auf öffentlichen Flächen für eine bestimmte Zeit lagern zu<br />
können, wird dem Bauherrn ermöglicht, sein Bauvorhaben vereinfacht und möglicherweise in<br />
kürzerer Zeit zu verwirklichen. Dafür muss die Allgemeinheit Einschränkungen bei der Benutzung<br />
von Bürgersteig und Straße hinnehmen. Dies soll durch die Gebühr ausgeglichen werden.<br />
Ein Vergleich mit anderen Kommunen (wie z. B. Bad Homburg, Oberursel und Neu-Anspach) hat<br />
ergeben, dass die Gebühren für derartige Nutzungen bei 2,00 € je m² und Monat liegen. Die derzeit<br />
von hier aus erhobene Gebühren von 0,50 € je m² und Monat liegt erheblich darunter. Von<br />
daher wird hier eine Anpassung auf 2,00 € pro m² und Monat vorgeschlagen.<br />
Beim Aufstellen von Verkaufswagen ist zu sagen, dass es derzeit außerhalb des Wochenmarktes<br />
3 Verkaufswagen in der Stadt gibt. Die Verkaufswagen beim Wochenmarkt fallen unter die<br />
Wochenmarktordnung.<br />
Ein Vergleich mit den anderen Kommunen zeigt, dass in Oberursel und Neu-Anspach ebenfalls<br />
eine Gebühr von 5,00 € je m² und Monat erhoben wird. In Bad Homburg werden allerdings 10,50 €<br />
je m² und Monat erhoben. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Preis 5,00 € durchaus angemessen<br />
und sollte auch so weiterhin beibehalten werden.<br />
Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken betragen die<br />
Gebühren in Oberursel und Neu-Anspach wie hier in Friedrichsdorf 2,50 € pro m² und Monat.<br />
In Bad Homburg sind es 5,50 € je m² und Monat. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass<br />
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