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Stv V 08-12 - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 276/20<strong>08</strong> (IX) Seite 2 von 3<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Art der Sondernutzung<br />

Mindestgebühr<br />

Euro<br />

1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen,<br />

Bauzäunen etc. je m²<br />

monatlich 0,50 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

2 Aufstellen von Verkaufswagen und ambulanten<br />

Verkaufsständen, Imbißstände, Kioske usw. je m²<br />

monatlich 5,00 Euro<br />

mindestens 10,00<br />

3 Tische und Sitzgelegenheiten die zu gewerblichen<br />

Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt<br />

werden je m²<br />

monatlich 2,50 Euro<br />

10,00<br />

mindestens<br />

Bei der Bemessung der Gebühren müssen sowohl die Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch<br />

als auch das wirtschaftliche Interesse des Nutzungsberechtigten berücksichtigt<br />

werden.<br />

Nach Auffassung der Verwaltung kann eine Anpassung der Gebühren lediglich beim Aufstellen<br />

von Baubuden, Gerüsten, Baustoffablagerungen, Bauzäunen etc. in Frage kommen. Dies ist in<br />

der Mehrzahl der Fälle bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben der Fall. Hier werden Baumaterialien<br />

auf der öffentliche Fläche abgelagert oder es werden Bauzäune zum Schutz der Baustelle<br />

aufgestellt. Die erteilten Sondernutzungen haben sämtlich zum Inhalt, dass Beschädigungen<br />

an der öffentlichen Fläche vom Antragsteller wieder zu beseitigen sind. In Einzelfällen wird auch<br />

mal eine Sicherheitsleistung für evtl. Schäden gefordert. Dies geschieht in der Regel dann, wenn<br />

zu vermuten ist, dass durch den Baustellenverkehr Beschädigungen am Untergrund auftreten<br />

können. Mit den Gebühren sollen also keinesfalls Schäden ausgeglichen werden.<br />

Durch die Möglichkeit Baumaterialien auf öffentlichen Flächen für eine bestimmte Zeit lagern zu<br />

können, wird dem Bauherrn ermöglicht, sein Bauvorhaben vereinfacht und möglicherweise in<br />

kürzerer Zeit zu verwirklichen. Dafür muss die Allgemeinheit Einschränkungen bei der Benutzung<br />

von Bürgersteig und Straße hinnehmen. Dies soll durch die Gebühr ausgeglichen werden.<br />

Ein Vergleich mit anderen Kommunen (wie z. B. Bad Homburg, Oberursel und Neu-Anspach) hat<br />

ergeben, dass die Gebühren für derartige Nutzungen bei 2,00 € je m² und Monat liegen. Die derzeit<br />

von hier aus erhobene Gebühren von 0,50 € je m² und Monat liegt erheblich darunter. Von<br />

daher wird hier eine Anpassung auf 2,00 € pro m² und Monat vorgeschlagen.<br />

Beim Aufstellen von Verkaufswagen ist zu sagen, dass es derzeit außerhalb des Wochenmarktes<br />

3 Verkaufswagen in der Stadt gibt. Die Verkaufswagen beim Wochenmarkt fallen unter die<br />

Wochenmarktordnung.<br />

Ein Vergleich mit den anderen Kommunen zeigt, dass in Oberursel und Neu-Anspach ebenfalls<br />

eine Gebühr von 5,00 € je m² und Monat erhoben wird. In Bad Homburg werden allerdings 10,50 €<br />

je m² und Monat erhoben. Nach Auffassung der Verwaltung ist der Preis 5,00 € durchaus angemessen<br />

und sollte auch so weiterhin beibehalten werden.<br />

Für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken betragen die<br />

Gebühren in Oberursel und Neu-Anspach wie hier in Friedrichsdorf 2,50 € pro m² und Monat.<br />

In Bad Homburg sind es 5,50 € je m² und Monat. Hierbei sollte aber berücksichtigt werden, dass<br />

...

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